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Die
anarchistische Beweg^ung:
in der Schweiz.
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Die
anarchistische Bewegung
in der Schweiz
von ihren Anfängen bis zur Gegenwart
und
die internationalen Fuhrer.
Von
Dr. jur. J. Langhard.
ZTV'ei'te un^eir&iicleirte A.iifla,^e.
., OF THE
WNfVERSiTY
OF
Verlag
von
Stämpfli & Cie., Bern
1909.
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Inhaltsverzeichnis.
Erster Teil.
Die anarchistische Bewegung in der französischen
Schweiz. Seite
Erstes Kapitel. Die ersten Vorläufer 1
Zweites Kapitel. Anarchistische Tendenzen in der Friedens-
und Freiheitsliga 3
Drittes Kapitel. Der Anarchisten führer Michael ßakunin . . 11
Viertes Kapitel. Internationale Allianz der sozialistischen
Demokratie 24
Fünftes Kapitel. Die Allianz in der Schweiz 27
Sechstes Kapitel. Wirksamkeit der Bakuninschen Allianz in
den romanischen Ländern 34
Siebentes Kapitel. Netschajeff 37
Achtes Kapitel. Die anarchistische Juraföderation (F6d6ration
jurasienne) 53
Neuntes Kapitel. Der Kongress der Internationalen Arbeiter-
assoziation im Haag 1872 60
Zehntes Kapitel. Der antiautoritäre Gegenkongress in St. Imier 63
Elftes Kapitel. Die jurassischen Anarchisten mit der roten
Fahne in Bern 66
Zwölftes Kapitel. Peter Krapotkin 76
Dreizehntes Kapitel. Krapotkins Propaganda und seine Aus-
weisung aus der Schweiz 83
Vierzehntes Kapitel. Anarchistische Organe der französischen
Schwejz 93
1. Das «Bulletin» der jurassischen Föderation .... 93
2. Die «Avant-Garde» 95
3. «Le R6volt6» 102
4. «Le R^veiU 112
Ftinfziehntes Kapitel. Brousse und die Massnahmen gegen die
«Avant-Garde» 122
Sechzehntes Kapitel. Die eidgenössische Schwurgerichtsver-
handlung im Fall Brousse 130
194384 oiaitizedbyGoogle
VI Inhaltsverzeichnis.
Seite
Siebzehntes Kapitel. Der weitere Verlauf der Bewegung in
der französischen Schweiz (1876—1882) 136
Achtzehntes Kapitel. Die vom Bundesrat angeordnete ge-
richtliche Anarchistenuntersuchung vom Jahre 1885 . . . 148
Neunzehntes Kapitel. Die gerichtliche Verfolgung von Nicollet
und Genossen • 154
Zwanzigstes Kapitel. Fernere Ausschreitungen und Aus-
weisungen 162
Einundzwanzigstes Kapitel. 1. Die Generalstreiks als an-
archistisches Agitationsmittel 166
2. Der Genfer Generalstreik 175
3. Die Verurteilung der Streikführer Bertoni, Steinegger
und Croisier 182
Zweiter Teil.
Die anarchistische Bewegung in der deutschen
Schweiz.
Erstes Kapitel. Propaganda der Fed^ration jurassienne in der
deutsch-schweizerischen Arbeiterschaft 186
Zweites Kapitel. Das erste Anarchistenblatt in der deutschen
Schweiz 188
Drittes Kapitel. Johann Most 193
1. Der Buchbinderlehrling 193
2. Most in der Fremde 196
3. Most wieder in Deutschland 198
4. In London 201
5. Mosts Verhaftung in London 204
6. Mehrfache Verhaftungen in Amerika 206
Viertes Kapitel. Johann Most in der Schweiz 215
Fünftes Kapitel. Die Herausgabe von Mosts «Freiheit» in der
Schweiz 220
Sechstes Kapitel. Der Ausschluss Mosts aus der sozialdemo-
kratischen Partei auf dem Kongress in Wyden 1880 . . 224
Siebentes Kapitel. Mostsche Lehren 229
I. «Die freie Gesellschaft» 229
1. Begriff des Anarchismus 230
2. Organisation der freien anarchistischen Gesellschaft 232
3. Kindererziehung und Stellung der Frau in der
anarchistischen freien Gesellschaft ..... 233
4. Zusammenfassung der Ausführungen 236
5. Die Propaganda der Tat 238
IL «Die Gottespest und die Religionsseuche» .... 241
III. «Die Eigentumsbestie» 244
Achtes Kapitel. August Reinsdorf 249
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Inhaltsverzeichnis. VII
Seite
Neuntes Kapitel. Die Verbrechen von Stellmacher und
Kammerer ._ 263
1. Hermann Stellmacher 264
2. Anton Kammerer 267
3. Die einzelnen Taten 268
4. Glorifikation von- Stellmacher und Kammerer . . . 273
Zehntes Kapitel. Julius Lieske und die Ermordung des Frank
furter Polizeirats Dr. Rumpf 279
Elftes Kapitel. Die Propaganda von 1880 bis Ende 1884.
Anarchistenausweisungen bis Ende 1884 -. . 286
Zwölftes Kapitel. Die gerichtlichen Untersuchungen Über die
anarchistischen Umtriebe und die Bedrohung des Bundes-
rathauses im Jahre 1885 291
1. Die ersten Massnahmen 295
2. Weitere Vorkehrungen in der deutschen Schweiz , 303
3. Wilhelm Hüft 305
Dreizehntes Kapitel. Anarchistenausweisungen von 1885 bis
Mitte 1903 310
Vierzehntes Kapitel. Stellungnahme des Parteitages der
deutschen Sozialdemokratie in St. Gallen gegenüber den
Anarchisten 314
Fünfzehntes Kapitel. Anarchisten als Spione und Agents pro-
vocateurs entlarvt 317
Sechzehntes Kapitel. Die Anarchisten auf dem internationalen
Arbeiterkongress zu Zürich vom 6. — 12. August 1893 . . 319
Dritter Teil.
Die italietiischeti Anarchisten in der Schweiz.
Einleitung 328
Erstes Kapitel. Von 1879 bis 1898 335
Zweites Kapitel. Das Bundesgericht verweigert die Ausliefe-
rung des Anarchistenführers Malatesta 340
Drittes Kapitel. Der revolutionäre Italienerzug nacli der
italienischen Grenze unter Anführung von Anarchisten
im Mai 1898 . 345
Viertes Kapitel. Die Ermordung der Kaiserin Elisabeth durch
Luccheni 353
1. Der Mord 353
2. Die ersten Eindrücke 356
3. Der Mörder 358
4. Die Schwurgerichtsverhandlung 360
5. Anarchistische Stimmen 362
Fünftes Kapitel. Das Anarchistenblatt «L^ Agitatoren. Seine
Herausgeber und Mitarbeiter 364
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VIII Inhaltsverzeichnis.
Seite
Sechstes Kapitel. Die strafrechtliche Verfolgung von Frigerio,
Bertoni und Held 379
Siebentes Kapitel. Das Anarchistenblatt «II Risveglio» . . 388
Achtes Kapitel. Ausweisung und Auslieferung von Jaffei.
Das Bundesgericht bezeichnet die Ermordung des Königs
Umberto als gemeines Verbrechen 395
Neuntes Kapitel. Der «Risveglio» verursacht einen Konflikt
zwischen der Schweiz und Italien 403
Zehntes Kapitel. Ausweisungen von italienischen Anarchisten
von 1898 bis September 1902 414
Elftes Kapitel. Der Dynamitattentäter Machetto ..... 418
Vierter Teil.
Les^islative Massnahmen.
Erstes Kapitel. Ergänzung des Bundesstrafrechts zur Ver-
folgung der anarchistischen Verbrechen und Aufreizungen 423
1. Die Denkschrift des Bundesrates 423
2. Die Beratung im Ständerat 425
3. Die Beratung im Nationalrat 427
4. Kritik des Gesetzes 433
Anhang.
Beilage I. Statuten der geheimen Allianz der sozialistischen
Demokratie 440
I. Reglement der Internationalen Brüder ..... 440
II. Die Nationalen Brüder 443
Geheime Organisation der Internationalen Allianz der
sozialistischen Demokratie 444
Programm der Sozialistischen internationalen Allianz . 447
Programm und Zweck der revolutionären Organisation
der Internationalen Brüder 449
Beilage II. • Der Revolutionskatechismus 356
Beilage III. Bakunins Abschiedsbrief an die F^d^ration juras-
sienne vom Oktober 1873 463
Beilage IV. Auszug aus der Botschaft von Theodor Roosevelt
an den nordamerikanischen Kongress, betreffend die Er-
mordung von Mc Kinley und die Anarchisten, datiert
White House, 3. Dezember 1901 466
Beilage V. Die vom Bundesrat aus der Schweiz ausgewiesenen
Ausländer 472
Personenregister 480
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'^ OF THE
UNWERSITV
OF
^ALIFOg^
Erster Teil.
Die anarchistische Bewegung in der fran-
zösischen Schweiz.
Erstes Kapitel.
Die ersten Vorläufer.
In der romanischen Schweiz hat die anarchistische Be-
wegung zuerst Boden gefunden; von da aus gelangte sie zu
Einfluls in Frankreich, Italien, Spanien und bis zu einem ge-
wissen Grade auch in einzelnen Teilen der deutschen Schweiz ^).
Bereits anfangs der vierziger Jahre bewegten sich, gleichzeitig
mit Weitlings =*) kommunistischer Agitation, in den französischen
Landesteilen die Jungdeutschen in anarchistischem Fahrwasser.
Ihr Hauptftihrer war Wilhelm Marr3), der, wegen seiner Be-
ziehungen zu Weitling aus Zürich ausgewiesen , sich nach
0 Vgl. Zenker: »Zur Genesis des Aktions-Anarchismus*, Bei-
lage zur Allgemeinen Zeitung, Jahrgang 1898, No. 212, 213, 214.
') Weitling, geboren 1808 in Magdeburg, ursprünglich Schneider,
unternahm 1840 eine Agitationsreise nach Genf, um für seine kom-
munistischen Jdeen zu wirken-, in Genf nahm er 1840 seinen Wohn-
sitz. 1843 ging Weitling, der seine Ideen in einer Reihe von Schriften
darlegte, nach Zürich, wo er vom Obergericht wegen Aufreizung
zum Aufruhr und Übertretung des Fremdengesetzes zu sechs Mo-
naten Gefängnis, verbunden mit eidgenössischer Landesverweisung,
bestraft wurde. Am 25. Januar 1871 starb er in New- York.
3) Wilhelm Marr, in Hamburg 1819 geboren, kam anfangs der
vierziger Jahre als Commis nach Zürich, wo ihn Weitling für den
Kommunismus gewann. Wegen seiner Agitation 1843 aus dem
Kanton Zürich ausgewiesen, ging er nach Lausanne. Nach mancher-
lei Wandlung machte Marr in den siebziger Jahren vorübergehend
als antisemitischer Agitator von sich reden. Eine seiner Publikatio-
nen behandelt die Frage : »Anarchie oder Autorität?« (Hamburg 1852).
Langhard, Die anarchistische Bewegung in der Schweiz. 1 ^ t
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2 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der franz. Schweiz.
Lausanne wandte, wo er im Dezember 1844 die Monatsschrift
»Blätter der Gegenwart für soziales Lebeüc gründete und
darin Staat und Kirche aufs rücksichtsloseste angriff.
Man glaubt, einen späteren anarchistischen Schriftsteller
zu hören, wenn man liest:
»Aber — bei dem Löwen der Wüste! — der Mensch mufs
wieder wild werden, damit er etwas werde! Er sprenge den
Menageriekäfig, in dem man ihn als Wunder der Zahmheit
herumführt! Noch stecken die übermütigen Tierbändiger ganz
ruhig den Kopf in den Rachen des Löwen ; denn sie wissen —
er beiist doch nicht zu. Aber — wenn er einmal zuheilst!«
»Ihr alle, ihr hochherzigen und ihr gemütlichen deutschen
Jünglinge, die ihr . . . die Jugendermahnungen eurer Ammen
und Pfaffen aufwärmt und wiederkauet, und eure Kraft und
euem Mut zähmen und zähmen lafst durch das (iespenst
einer Vorsehung, die da die Menschen leiten und führen
soll wie die Drahtpuppen auf einem Marionettentheater: be-
denket, dafs in euch die Kraft liegt, dieser Weltordnung eine
andere Richtung zu geben, dafs ihr das ganze Lug- und
Truggebäude unserer heutigen gesellschaftlichen Einrichtung
zerstören könnt ^).«
Gleich späteren Anarchisten, predigt auch der Führer der
Jungdeutschen neben der Zerstörung des Staates den Atheismus:
»Sind erst die heutigen Begriffe von Staat, Kirche und
Eigentum gefallen, dann wird uns auch eine bessere Zukunft
aufkeimen. Doch bis dahin das Schwert nicht in die Scheide
und Zufriedenheit' in keines Menschen Herz. Wie der Gott,
der Pfaffen nichts anderes ist als der übergeschnappte Menschen-
geist, so ist das, was man Privateigentum nennt, nichts anderes
als die zur Sinnlichkeit gewordene Übergeschnapptheit des
Menschengeistes. Wie der Meister, so das Werk . . . Die
Würde des Privateigentums wird durch Gendarmen und
Polizisten aufrecht erhalten — die Würde Gottes ebenfalls.
Ob die Gendarmen nun blaue oder schwarze Röcke tragen,
ist einerlei ^).c
') Die geheimen deutschen Verbindungen in der Schweiz seit
1833. Ein Beitrag zur Geschichte des modernen Radikalismus und
Kommunismus. Basel, Bahnmaiers Buchhandlung (C. Detloff), 1847,
S. 58 u. 59.
*) a a. O. S. 60.
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Zweites Kapitel. Anarch. Tendenz in d. Friedens- n. Freiheitsliga. 3
Diese Umtriebe der Jungdeutschen fafsten die Zeitgenossen
als anarchistisch auf*). Am 25. Juli 1845 wurde Marr von
der waadtländischen Regierung aus dem Kanton Waadt aus-
gewiesen durch nachstehende Verfügung:
>Le Minist^re public ayant appel^ Tattention du Con-
seil d'fitat sur le Journal intitul^ »Blätter der (Gegenwart für
soziales Leben«, dont vous 6tes T^diteur,
vu que cette publication proclame hautement Tath^isme
et devient ainsi un scandale pour le pays, vu d'ailleurs votre
action parmi les ouvriers allemands,
le Conseil d'Etat a d^cid^ votre renvoi du Canton de
Vaud sous un bref d^lai*).«
Die Ausweisimg aus dem Kanton Waadt hatte alle Pläne
und Hoffnungen Marrs durchschnitten. »Es war,« ruft er aus,
»unser sehnlichster Wunsch , dals man uns "hätte nur wenig-
stens noch zwei Jahre gewähren lassen . . . Die Familien
waren in der Schweiz trefflich organisiert. Überall herrschte
der regste Wetteifer, und die Nachrichten aus Frankreich
lauteten für uns so günstig, dafs wir bereits den Plan fafsten,
Lausanne zum Mittelpunkt eines jungen neuen Europa zu
machen und von hier aus die Fäden einer deutschen, franzö-
sischen und italienischen Propaganda zu handhaben 3).«
Zweites Kapitel.
Anarchistische Tendenzen in der Friedens- und Freiheitsliga.
In der zweiten Hälfte der sechziger Jahre war die Friedens-
und Freiheitsliga gegründet worden, welche unklare, utopistische
Ziele verfolgte. Bei Eröffnung des Kongresses der Friedens-
und Freiheitsliga in Bern im September 1868 bemerkte Pro-
') In der Schrift: »Die geheimen deutschen Verbindungen in
der Schweiz« spricht die Vorrede von einer Entfesselung »anar-
chistischer Bestrebungen«, und der anonyme Verfasser freut sich,
dafs sich »bei aller Mangelhaftigkeit der Formen doch noch in der
sittlichen Volksgesinnung ein starker Damm gegen ,anarchistische
Wühlereien* erhalten hat«.
*) Die geheimen deutschen Verbindungen. S. 99.
3) a. a. O. S. 99.
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4 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
fessor Dr. Gustav Vogt, das Prinzip der Liga sei das der Frei-
heit, des Friedens und der Gerechtigkeit und ihr unermtidr
liches Bestreben, jede Ungleichheit, Ungerechtigkeit und Ber
drückung, wo sie sich finde, zu beseitigen. Wie ein Hecht in
einem Karpfenteich tauchte Michael Bakunin in der Liga auf,
Bakunin, der fortan die Seele der anarchistischen Bewegung
in der Schweiz und weit darüber hinaus wurde. Der Russe
Bakunin, der 1864 — 1866 in Florenz und Neapel gewirkt hatte,
nahm im Oktober 1868 seinen Wohnsitz in Genf. Er liefs sich
im September 1867 zum Mitgliede des permanenten Komitees
der Friedensliga wählen und nahm seine Rolle ernst; man
kann sagen, dafs er und Bami, später französischer Depu-
tierter, die Seele dieses Komitees waren. Sich als Theoretiker
der Liga aufspielend, sollte Bakunin unter ihren Auspizien ein
Werk: »Der Föderalismus, der Sozialismus und Antitheologis-
mus« veröffentlichen. Indessen überzeugte er sich bafd, dafs
die Liga eine unbedeutende Gesellschaft blieb und dafs die
Demokraten, aus denen sie bestand, in ihren Kongressen nur
ein Mittel sahen, eine Vergnügungsreise zugleich mit grofs-
sprecherischen Reden zu verbinden, während im Gegenteil die
Internationale von Tag zu Tag wuchs. Da dachte er daran,
die Liga auf die Internationale zu pfropfen. Um diesen Plan
auszuführen, liefs sich Bakunin, auf Elipidins Vorschlag, ini
Juli 1868 in die Genfer Zentralsektion aufnehmen. Auf der
andern Seite bewirkte er, dafs das Komitee der Liga einen
Antrag annahm, dem internationalen Kongrefs zu Brüssel ein
Offensiv- und Defensivbündnis beider Gesellschaften vorzu-
schlagen; und imi die Billigung des Kongresses für dieses
Vorgehen zu erlangen, verfafste er ein vertrauliches Zirkular
und liefs es durch das Komitee an die Mitglieder der Liga
versenden. Bakunin gesteht darin offen ein, dafs die Liga,
bisher eine ohnmächtige Posse, nur dadurch Bedeutung ge-
winnen könne, dafs sie der Allianz der Unterdrücker »die
Allianz der Völker, die Allianz der Arbeiter« entgegenstelle.
Es solle die providentielle Mission der Liga sein, die Arbeiter-
klasse durch ein selbsternanntes bürgerliches Parlament zu
leiten. »Um eine heilsame und wirkliche Macht zu werden,«
heifst es am Schlüsse des Zirkulars, »mufs unsere Liga der
reine politische Ausdruck der grofsen ökonomischen und sozia-
len Interessen und Prinzipien sein, welche heute durch die
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Zweites Kapitel. Anarch. Tendenz in d. Friedens- u. Freiheitsliga. 5
grofse Internationale Assoziation der Arbeiter von Europa und
Amerika triumphierend entwickelt und verbreitet werden*).«
Auf dem ersten Kongresse der Friedens- und Freiheitsliga
zu Genf im Jahr 1867 hielt Bakunin eine Programmrede, die
am Schlüsse deutlich sein anarchistisches Bekenntnis dartut:
»Jeder zentralisierte Staat, wie liberal er sich auch stellen
oder sogar welch republikanische Form er auch tragen möge,
ist notwendigerweise ein Bedrücker, ein Ausbeuter der arbei-
tenden Volksmassen zu Gunsten der privilegierten Klasse. Er
braucht eine Armee, um diese Massen im Zaume zu halten,
und das Vorhandensein dieser bewaffneten Macht treibt ihn
zum Kriege. Daher komme ich zum Schlüsse, dafs der inter-
nationale Friede unmöglich ist, solange nicht das folgende
Prinzip mit all seinen Schlufsfolgerungen angenonunen ist.
Jede Nation, ob schwach oder stark, klein oder grofs, jede
Provinz, jede Gemeinde hat das absolute Recht, frei, autonom
zu sein, ihren Interessen und Privatbedtirfnissen gemäfs zu
leben und sich zu verwalten, und in diesem Rechte sind alle
Gemeinden, alle Nationen in dem Grade solidarisch, dafs man
dieses Prinzip in Bezug auf eine einzige nicht verletzen kann,
ohne gleichzeitig alle übrigen in Gefahr zu bringeü.
»Solange die jetzigen zentralisierten Staaten existieren, ist
der allgemeine Friede unmöglich. Wir müssen also ihre Zer-
setzung wünschen, damit auf den Trümmern dieser gewalt-
samen Einheiten, die von oben herab durch Despotismus und
Eroberung organisiert wurden, freie Einheiten, von unten
herauf organisiert, sich als freie Föderation von Gemeinden
zu Provinzen, von Provinzen zu Nationen und von Nationen zu
Vereinigten Staaten Europas entwickeln können').«
Der Kongrefs zu Brüssel verwarf den Vorschlag der Liga.
Grols war die Enttäuschung und der Zorn Bakimins. Auf
der einen Seite entzog sich die Internationale seiner Protektion.
0 Ein Komplott gegen die Internationale Arbeiterassoziation.
Im Auftrage des Haager Kongresses verfafster Bericht über das
Treiben Bakunins und der Allianz der sozialistischen Demokratie.
Braunschweig 1874, S. 4 u. 5.
») Michael Bakunins sozialpolitischer Briefwechsel mit Alexander
Iw. Herzen und Ogarjow. Mit einer biographischen Einleitung, Bei-
lagen und Erläuterungen von Prof. M. Diragomanow. Autorisierte
Übersetzung von Dr. Minz^s, Stuttgart 1895, S. 313.
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6 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
Auf der andern Seite kanzelte ihn der Präsident der Liga,
Professor Gustav Vogt, derb ab. » Entweder, c schrieb er an
Bakunin, »warst Du des Erfolgs unserer Einladung nicht
sicher, dann hast Du unsere Liga kompromittiert; oder Du
wufstest, welche Überraschung Deine Freunde von der Inter-
nationalen für uns bereit hielten, dann hast Du uns auf eine
unwürdige Art getäuscht. Ich frage Dich, was wir unserm
Kongrefs sagen sollen?« Bakunin antwortete in einem Briefe:
»Ich konnte nicht voraussehen, dals der Kongrefs der Inter-
nationalen uns mit einer ebenso plumpen als anmafsenden Be-
leidigung antworten würde; wir danken dieses den Intriguen
einer gewissen Koterie von Deutschen, welche die Russen
verabscheut (er erklärte seinen Zuhörern ausdrücklich, dals
dieses die Marxsche Koterie wäre). Du fragst mich, was wir
tun sollen? Ich nehme die Ehre in Anspruch, auf diesen
groben Schimpf im Namen des Komitees auf der Tribüne
unseres Kongresses die Antwort zu geben').«
Der zweite Kongrefs der Friedens- und Freiheitsliga er-
folgte in Bern vom 22. — 26. September 1868. Nach dem
Wortlaut des Kongrefsprogramms ging die Liga von der An-
sicht aus, dafs, wie die Beschlüsse des Genfer Kongresses es
aussprachen, ein dauerhafter Friede unter den gegenwärtigen
ökonomischen und politischen Zuständen nicht hergestellt
werden könne. Die Liga müsse sich eine tätige Propaganda
zum Ziele setzen, um die Freiheit auf die Organisation der
Gerechtigkeit in der modernen Gesellschaft zu stützen. Dem-
gemäfs anerkenne die Liga die unbedingte Notwendigkeit, die
drei Seiten des sozialen Problems — die religiöse, politische
und ökonomische — zu trennen. Infolgedessen erkläre die
Liga, dafs die Religion, als Sache der individuellen Über-
zeugung, den politischen Einrichtungen fremd bleiben und
ebenso aus dem öffentlichen Unterrichtswesen beseitigt werden
müsse, damit die Kirchen nicht mehr die freie Entwicklung
der Gesellschaft aufhalten können; dafs den Vereinigten
Staaten von. Europa^) eine Organisation zu Grunde gelegt
') Ein Komplott gegen die Internationale Arbeiterassoziation,
S. 5.
*) Die Liga gab ein von G. Vogt, Präsident des Zentral-
komitees, redigiertes Blatt heraus unter dem Titel: »Die Vereinig-
ten Staaten von Europa«.
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Zweites Kapitel. Anarch. Tendenz in d. Friedens- u. Freiheitsliga. 7
werden müsse, welche auf volkstümlichen und demokratischen
Institutionen beruhe und zu ihrer Grundlage die Gleichheit
der Rechte des Individuums, sowie die Autonomie der Pro-
vinzen und Gemeinden in Beziehung auf die Ordnung ihrer
eigenen Angelegenheiten habe; dafs das gegenwärtige öko-
nomische System von Grund aus geändert werden müsse, so-
fern man zu einer gerechten Verteilung der Güter, der Arbeit,
der Mulse, des Unterrichts und dadurch zu einer voUkoomie-
nen Befreiung der arbeitenden Kllassen, zur Beseitigung des
Proletariats gelangen wolle. Die Liga verwahre sich gegen
jeden Versuch einer Sozialreform, die von irgend einer despo-
tischen Gewalt ausgehen sollte. In diesem Progranmi ist die
Hand Bakunins unschwer zu erkennen. Die Ziele, die er ver-
folgt, sind enthalten in der von ihm gegründeten Allianz der
sozialistischen Demokratie. Von den genannten Grundsätzen
ausgehend, schlug das permanente Zentralkomitee vor, dem
zweiten Friedens- und Freiheitskongrefs folgende Fragen zur
Behandlung vorzulegen:
Welches sind, mit Rücksicht auf Frieden und Freiheit,
die Vorzüge der Abschaffung der stehenden Heere und der
Einführung von Nationalmilizen oder sogar einer allgemeinen
Entwaffnung?
In welchen Beziehungen steht die ökonomische oder soziale
Frage zu derjenigen des Friedens durch die Freiheit?
Welches sind in Beziehung auf Frieden und Freiheit die
Vorzüge einer Trennung der Kirche vom Staat?
Wie kann das föderative Prinzip in den verschiedenen
Ländern ausgeführt werden?
Kurz vor Beginn des Kongresses, der in Bern wegen der
Extravaganzen des Genfer Kongresses von 1867 sehr kühl
aufgenommen wurde, war in französischer Sprache ein »Pro-
gramm der russischen Sozialdemokratie« verschickt worden.
In demselben wurde der Glaube an Gott und an die Un-
sterblichkeit der Seele und im allgemeinen alle idealistischen
oder übernatürlichen, auf einem der Wissenschaft wider-
sprechenden Prinzip basierten Utopieen für die Völker als eine
beständige Ursache der Sklaverei und des Elends bezeichnet
und die Abschaffung der Ehe gefordert. Die Kinder sollen
auf Kosten der Gesellschaft bis zum Alter der Majorennität er-
halten und gleichmäfsig erzogen und unterrichtet werden.
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6 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
Der Grund und Boden soll nur denen gehören, welche ihn
mit ihren Armen bebauen. Er soll Eigentum der Gemeinden
oder bäuerlichen Genossenschaften sein. Die politische Organi-
sation soll in Zukunft aus einer freien Föderation freier bäuer-
licher und industrieller Genossenschaften bestehen. iDemzu-
folge wollen wir im Neunen der politischen und sozialen Be-;
freiung der Volksmassen die Vernichtung oder, wenn man'
lieber will, die Liquidation des Staates, seine radikale Nieder-
reifsung mit allen seinen kirchlichen, politischen, bürgerlichen,
juridischen, finanziellen, militärischen und btireaukratischen
Einrichtungen. Wir wollen absolute Freiheit für alle Völker,
russische und nichtrussische, heute vom Kaiserreiche aller
Russenländer unterdrückt, mit dem absoluten Recht für jeden,
über sich selbst zu disponieren und sich selbst nach seinen
eigenen Trieben zu leiten, damit, sich von unten nach oben
föderierend, diejenigen unter ihnen, welche Mitglieder des
russischen Volkes werden wollen, mit ihm (Ruisland) eine
wahre, freie Gesellschaft bilden können, welche sich ihrerseits
wieder föderativ mit ähnlichen in Europa und in der ganzen
Welt nach denselben Prinzipien sich organisierenden Gesell-
schaften vereinigt.« Es verlautete, das russische Programm
solle auf dem Berner Kongrefs zur Sprache gebracht werden. Die
bürgerliche Presse warnte davor und teilte zugleich mit, von
einigen Eingeweihten werde das Programm auf das bestimm-
teste Bakunin zugeschrieben, Bakunin stelle jedoch die Urheber-
schaft in Abrede und schiebe sie einem jüngeren russischen
Demagogen zu. Das spätere Verhalten Bakunins läfst kaum
bezweifeln, dafs das »russische Demagogenprogramm«, wie es
die Bemer Zeitungen nannten, von ihm lanciert worden ist.
Bakunin hoffte mit Hilfe der Franzosen und Spanier, Russen
und Italiener seine Ideen in der Liga durchsetzen zu können.
In einer SpezialVersammlung erklärten die schweizerischen
Delegierten, die Liga erhielte den Todesstofs, wenn Bakunin
mit seinen Anträgen siege. Bakunin, sich auf den Boden
des erwähnten russischen Programms stellend, forderte auf dem
Bemer Kongrefs in wiederholten Reden die Abschaffung des
Erbrechts, die Gleichstellung (Egalisation) der Individuen in
Bezug auf Erziehung und Existenzmittel. Bakunin führte
u. a. aus:
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Zweites Kapitel. Anarch. Tendenz in d. Friedens- u. Freiheitsliga. 9
». . . • II faut Tabolition du droit d'h^ritage qui est la
source permanente de toutes les in^galit^s sociales. II faut que la
soci^t^, n'^tant plus divis^e en classesdiff^rentes, präsente un tout,
homogtoe, une Organisation cr^4e par la liberte selon la justice
et dans laquelle il n'y aurait plus Pombre de cette fatale
Separation des hommes en deux classes principales: celle qui
se dit la classe intelligente, et la classe des travailleurs ; l'une
repr^sentant la domination et le droit de commandement et
Tautre r^temelle soumission. II faut que tous les hommes
soient en mßme temps intelligents et labarieux, qu*aucun ne
puisse plus vivre du travail d'autrui et que tous doivent et
puissent ^galement vivre aussi bien du travail de leur t6te
que de celui de leurs bras').< In einem ferneren Votum führte
Bakunin aus, er und seine Anhänger negieren jede Autorität
und Macht und fordern, im Namen der Freiheit, die Ab-
schaffung der Staatsautorität^).
In Bern gab Bakunin sein politisches Glaubensbekenntnis
durch die Worte kund: »Vous me demandez si je suis com-
muniste, .... non, je ne le suis pas, je suis collectiviste. Je
ne suis pas commimiste, parce que le communisme implique
la pröpriete et Tomnipotence de TEtat, et qu'au nom de la
liberte je demande Tabolition de V^tat, de tous les fitats. Mais
je suis pour la propriete coUective, parce que je suis con-
vaincu que tant que la propridte individuellement her^ditaire
existera, V€galit6 du point de d^part, la r^alisation de Tegalite
economique et sociale seront impossibles3).c
Der internationale Kongrefs zu Brüssel wollte, wie schon
bemerkt, von einem Bündnis mit der Friedens- und Freiheits-
liga, leiner totgeborenen Gesellschaft von Bourgeois-Republi-
kanern^)«, nichts wissen und schlug im Gegenteil der Liga
vor, der Internationalen beizutreten. Bakunin, der in der
Brüsseler Schlufsnahme die Hand von Marx erkannte, betonte
in einem Brief an den Präsidenten des Komitees der Liga die
Notwendigkeit, nun erst recht sich auf rein sozialistische
0 Memoire präsente par la Föderation Jurassienne de 1' Associa-
tion internationale, des Travailleurs k toutes les Fed^rations de
rinternationale, Sbnvillier 1873, pieces justificatives, S. 29.
*) Memoire, pieces justificatives, S. 31.
3) Memoire, pieces justificatives, S. 37.
♦) Ein Komplott gegen die Internationale Arbeiterassociation, S. 4;
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10 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
Grundlage zu stellen. In diesem Sinne betrieb er auf dem Bemer
Kongreis die Anerkennung der ökonomischen, nicht nur der
politischen Gleichheit. Da sein Antrag abgelehnt wurde, er-
klärten Bakunin und siebzehn weitere Kongrefsmitglieder den
Austritt aus der Liga, weil sie auf dem Boden der von der
Liga angenonunenen Prinzipien ihre »sozialistischen Plänec
nicht verwirklichen könnten.
Die motivierte Austrittserklärung hatten aufser Bakunin
Elis€e Reclus, Joukowski, Mroczkowski, Aristide Rey, V. Jaclard,
Albert Richard, Fanelli u. a. unterzeichnet 0. Nationalrat Eytel
tadelte den Austritt als unbegründet, denn tiberall müsse sich
die Minorität der Majorität fügen. Der Kongrefs schlofs seine
Sitzung mit dem Rufe: »Es lebe die Friedens- und Freiheits-
liga! Es lebe die Verbrüderung der Völker ! *)«. Auf dem Schluls-
bankett am 26. September toastierte Bakunin auf das Wohl-
ergehen der Liga; denn wenn auch seine Freunde und er
selbst von ihr geschieden seien, ständen sie ihr doch in keiner
Beziehung feindlich gegenüber. Der Unterschied zwischen
der sozialdemokratischen Partei, welche er zu vertreten habe,
und den Friedensligisten bestehe nicht einfach darin, dafs diese
mit ihrem Geschicke zufrieden, jene unzufrieden seien. Daher
sei ein weiteres Zusammengehen nicht möglich. Der Vor-
sitzende, Vogt, bedauerte das Ausscheiden der russischen »Sozial-
demokratie« und stellte die Richtigkeit des von Bakunin zwischen
satisfaits und insatisfaits gemachten Unterschieds in Abrede.
Die Persönlichkeit des Bemer Kongresses, auf welche sich
das gröfste Interesse konzentrierte, war Bakunin, welcher
0 Dr. M. Nettlau, Michael Bakunin, eine biographische Skizze,
Berlin 1901, S. 22.
*) Der Kongrefs nahm folgende Adresse an: »Die deutsche und
französische Nation ist von den betreffenden Regierungen mit Krieg
bedroht. Dieser Krieg würde ein Bürger- und Bruderkrieg sein.
Beide Völker weisen daher diesen Krieg mit Abscheu zurück. Weder
die deutsche noch die französische Demokratie will eine Verände-
rung der bestehenden Ländergrenzen. Der Bund der deutschen
und französischen Demokratie bietet eine Garantie für den Frieden
und die Freiheit.« Nach Verlesung der Adresse betraten der Badenser
Gögg und der Pariser Advokat Chaudey als Zeichen der Verbrüde-
rung der französischen und der deutschen Nation Hand in Hand
die Rednerbühne. Siehe Bericht des Berner »Bund« vom 27. Sep-
tember 1868.
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Drittes Kapitel. Der Anarchistenführer Michael Bakunin. 11
durch die Liebenswürdigkeit seines Umgangs die Kongrefs-
teilnehmer zu bezaubern wufste. »Wenn er die Tribüne be-
steigt, eine hünenhafte Gestalt, mehr als sechs Fufs hoch, mit
mächtigen Schultern, über alle um Kopfeslänge ragend ; wenn
er seine Löwenstinmie erhebt, die wie Donner über die Ver-
sammlung rollt, dann hängen aller Augen an dem stolzen
Streiter der Revolution, der zwar nicht mehr in der Blüte
männlicher Vollkraft uud Schönheit steht, dem aber die
Majestät des Leidens und des Unglücks im Antlitz aufgeprägt
ist^«
Drittes Kapitel.
Der Anarchistenffihrer Michael Bakunin.
Michael Bakunin , den Dragomanow ^) einen der merk-
würdigsten Russen nennt, bildete bis zu seinem im Jahre 1876
erfolgten Tode und lange darüber hinaus den Mittelpunkt der
anarchistischen Bewegung in der französischen Schweiz und
in den romanischen Ländern, so dafs seine Person und seine
Theorieen zum Verständnis »der ferneren Darstellung eine ein-
gehende Betrachtung erfordern. In der Schweiz begegnen
wir ihm schon in den vierziger Jahren, in Bern ging der Be-
gründer der modernen Anarchistenpartei und ruhelose Ver-
schwörer zur ewigen Ruhe. Sein Grab auf dem Bremgarten-
Friedhof der Stadt Bern trägt die Nummer 877. Eine kleine
Steinplatte, welche Frau Lina Vogt (Bern) legen liefs, enthält
die einfache Inschrift: »Michael Bakunin, geb. 1813, gest.
18763)«. Bakunin ist, wie Schiemann im Vorwort zu Bakunins
sozialpolitischem Briefwechsel bemerkt, der Prophet des An-
archismus. Sein letztes Wort ist : Zerstören ! möglichst rasch
und möglichst viel! Zerstörung aller religiösen, politischen,
ökonomischen und sozialen Institutionen, welche die gegen-
wärtige Bourgeoisieordnung bilden -»).
') Alpenrosen, illustrierte Zeitschrift für Haus und Familie,
Jahrgang 1868 S. 346 u. folgende.
*) Bakunins sozialistischer Briefwechsel. Einleitung S. XI.
3) In den ßiographieen ist als Geburtsjahr 1814 angegeben.
♦) a. a. O. S. V.
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12 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
Michael Alexandrowitsch Bakunin stammt aus einer rus-
sischen Adelsfamilie. Sein Vater lebte bis zum 35. Jahre in
Florenz und Neapel in diplomatischem Dienst und zog sich
alsdann auf sein russisches Gut zurück. Der Vierzigjährige
heiratete eine Dame von 18 Jahren aus der Familie Muravieff,
die ihm elf Kinder schenkte, worunter Michael Bakunin als
ältester Sohn, geboren 1814 0- Von 1829—1832 absolvierte er
die Petersburger Artillerieschule. Obgleich der junge Bakunin
ein vorzügliches Examen abgelegt hatte und der Wohlstand
seiner Familie ihm die Mittel zur Bestreitung des für einen
Gardeoffizier erforderlichen Aufwandes reichlich bot, wurde
der jtmge Offizier nicht zur Garde, sondern zur Armee ver-
setzt, d. h. dazu verurteilt, den besten Teil seines Lebens in
einem elenden, von den Mittelpunkten russischer Gesittung
fem abliegenden weifsrussischen Bauerndorf zu verbringen.
Zwei Jahre verlebte er in trostlosen kleinen Orten. Der
Militärdienst hatte für ihn kein Interesse, er las viel und brach
schlielslich die Karriere vollständig ab, indem er seine Charge
niederlegte und die Armee 1834 verliefs. Die folgenden sechs
Jahre verbrachte er in Moskau allein oder mit Freunden.
Nachdem er sich darauf in Petersburg aufgehalten, wandte er
sich nach Berlin, wo er, deutsche Philosophie studierend, Uni-
versitätsvorlesungen besuchte. Im Frühjahr 1842 begegnen
wir ihm in Dresden, wo er den Musiker Adolf Reichel aus
Ostpreufsen kennen lernte, der ihm ein Freund für das Leben
wurde. Anfangs Januar 1843 reiste er mit dem Dichter Her-
wegh nach Zürich ; dort verbrachte er angenehme Monate im
Kreise der Deutschen Julius Fröbel, August Folien u. a. In
Zürich kam er in direkte Beziehung zu den deutschen Kom-
niunisten der Weitlingschen Richtung und zu Weitling selbst.
Mehrere Artikel Bakunins, »Der Kommunismus« betitelt, er-
schienen in Fröbels »Schweizerischer Republikaner« =) (Zürich,
0 M. Nettlau, Michael Bakunin, S. 3 u. folgende.
*) Treichler, der spätere Professor, hat, damals 20jährig, an der
Redaktion des »Schweizerischer Republikaner« mitgewirkt. Er sah
Bakunin, der am Bleicherweg wohnte, nur einmal. Bakunin diktierte
ihm einen Artikel über Weitling in die Feder, den Treichler nieder-
schrieb. — - Max Nettlau, in London. Dreibändiges Werk im Manu-
skript in 50 Exemplaren vorhanden. I. S. 53. Ein Exemplar be-
findet sich auf der Berner Stadtbibliothek. Vgl. ferner M. Nettlau,
Michael Bakunin, S. 6 u. 7.
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Drittes Kapitel. Der Anarchistenführer Michael Bakunin. 13
2., 6., 13. Juni 1843). In der Nacht vom 8. auf 9. Juni war
Weitling verhaftet worden. Am 25, Juli 1843 hatte die
russische Gesandtschaft den Empfang von Bluntschlis Bericht
über die Kommunisten angezeigt und gleichzeitig um nähere
Mitteilungen über den auf S. 64 erwähnten Russen Bakunin er-
sucht. Am 12. Sept. 1843 teilte der Polizeirat der Zürcher Regie-
rung mit, »dafs dieses Individuum sich vom 16. Jan. bis 26. Juni
bei Herrn Architekt Stadler in Enge aufgehalten habe und
am letzten Tage, und zwar kurze Zeit vor der Verhaftung
Weitlings, unter dem Vorwand wichtiger Geschäfte, abgereist
sei, ohne seinen am 29, Mai 1840 in Twer ausgestellten, von
der russischen Gesandtschaft in Berlin und Dresden visierten
Reisepafs, in welchem er als Fähnrich in einem Garde-
regiment bezeichnet ist, auf dem Bureau des Zürcher Statthalter-
amtes visieren zu lassen. Dem Vernehmen nach soll Bakunin
sich jetzt in Genf oder Umgegend aufhalten. Er hat in Berlin
studiert, wo man ihn nach Rufsland ausweisen wollte. Statt
sich dahin zu begeben, schlug er den Weg nach Deutschland
ein und kam in die Schweiz. Er beschäftigte sich hier meist
mit Studien und schriftstellerischen Arbeiten, namentlich mit
Übersetzimg eines Werkes der französischen Revolution, von
welchem einige Druckbogen bei der Untersuchung der Weit-
lingschen Papiere aufgefunden, jedoch nicht mit Beschlag be-
legt worden sind. Seine Bekannten waren Folien, Fröbel,
Professor Vögeli, auch stehe er mit dem berüchtigten Rüge in
Korrespondenz. Bei seiner Abreise hinterliefs er beträchtliche
Schulden, ungeachtet Folien vieles für ihn, namentlich auch
100 Frcs. für Mietzins an Herrn Stadler bezahlt hat, bei welch
letzterem Bakunin auch seine Bibliothek zurückgelassen habe^)«
Auf diese der russischen Gesandtschaft zugegangenen poli-
zeilichen Erhebungen schrieb der russische Gesandtschafts-
sekretär A. von Struve aus Bern am 17./29. September 1843 an
die Zürcher Regierung in Beantwortung eines Schreibens der-
selben vom 17. September:
»Le soussign^ n'a pas tarde de porter ä la connaissance
du Minist^re Imperial les renseignements qu'elle renferme sur
le sieur Bakounine, dont les liaisons avec les personnes com-
0 Dragomanow, Bakunins sozialpolitischer Briefwechsel, Seite
XXVII u. XXVIII.
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14 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
promises dans le proc^s intent^ ä Zürich au communiste Weit-
ling ont du attirer Tattention de la L^gation Imperiale. Le
sieur Bakounine continuant de s^journer dans ce pays, eile
serait tr^ reconnaissante de toutes les informations concemant
les allures de ce voyageur qui pourraient parvenir ä la con-
naissance du gouvemement de Zürich^).«
Auch in anderen Kantonen, wo Bakunin sich aufhielt^
wurden über ihn polizeiliche Erhebungen veranlafst. Am
18. Februar 1844 berichtet die Polizeidirektion des Kantons
Bern an die Polizeibehörde von Zürich auf ihre Anfrage vom
15. Februar, dafs Bakunin sich einige Zeit in Bern aufgehalten,
aber vor einigen Tagen, ohne einen Pafs von der russischen
Gesandtschaft erhalten zu haben, sich von hier entfernt hätte
und zwar laut den auf Ansuchen der russischen Gesandtschaft
eingezogenen Erkundigungen nach Niederbaden und von dort
angeblich nach Belgien.
Am 24. Februar 1844 meldet Waadt: «Bakounine a pass6
quelque temps en 1843 ä Nyon, puis il partit subitement pour
faire un voyage en AUemagne; ä son retour il s^jouma quelque
temps dans la commune de Prangins; enfin le syndic lui ayant
fait observer que ses papiers n'^taient point en rfegle, il est
reparti et d^s lors il n'a pas reparu^).«
Sofort nach Bekanntwerden von Bluntschlis i Kommissions-
bericht an die H. Regierung des Standes Zürich über die
Kommunisten in der Schweiz nach den bei Weitling vor-
gefundenen Papieren« erhielt Bakunin, wie Herzen (die
>Glocke« No. 119—120 vom 5. Januar 1862) erzählt, den Be-
fehl, nach Ruisland zurückzukehren: »Er ging nicht, Nikolai
stellte ihn vor Gericht, der Senat erklärte ihn des Offiziers-
und Adelsranges u. s. w. für verlustig. Er ging nach Paris 3).«
Am 3. Mai 1843 schrieb Arnold Rüge aus Dresden an
Ludwig Rüge: »Meine Schweizerreise unterbleibt. Bakunin,
dem ich zuviel getraut, kann mich und alle seine hiesigen
Schulden nicht wieder bezahlen. Ich hätte Häuser auf ihn
gebaut und mufs gestehen, dafs es mich sauer ankommt, um
eines fremden Menschen willen nun den ganzen Sommer
0 Dragomanow a. a. O. S. XXIX.
*) Dragomanow a. a. O. S. XXIX.
3) Dragomanow a. a. O. S. XXX.
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Drittes Kapitel. Der Anarchistenführer Michael Bakunin. 15
krumm zu liegen. Ich hatte mich bei Bondi für ihn verbürgt
und habe vor einigen Tagen 306 Thaler für ihn bezahlt,
nachdem ich ihm in Leipzig, als er damals mit Herwegh in
die Schweiz ging, schon 2500 Taler bar geliehen habe*).«
In Paris verkehrte Bakunin mit Proudhon, der in seiner
Schrift »Qu 'est ce-que la propri^te?« das Wort Anarchie
zum erstenmal zur Bezeichnung eines idealen Zustandes der
Herrschaftslosigkeit brauchte =). Herzen schreibt darüber:
»Ein paarmal bin ich ihm (Proudhon) bei Bakunin be-
gegnet, mit dem er sehr intim war. Bakunin wohnte damals
bei A. Reichel (dem Musiker, der später das Fräulein Em,
die mit der Familie Herzen aus Rufsland kam, heiratete) in
einer äufserst bescheidenen Wohnung jenseits der Seine iji der
Rue de Bourgogne. Proudhon pflegte damals öfter hinzugehen,
um Reicheis Beethoven und Bakunins Hegel zu hören, — doch
dauerten die philosophischen Debatten länger als die Sympho-
nieen. Sie erinnerten an den berühmten , Abendgottesdienst',
welchen Bakunin mit Chomjakow bei Tschaadajew,* bei der Jela-
gina im Gespräche über denselben Hegel Nächte hindurch abzu-
halten pflegte. Einmal abends, im Jahr 1847, wurde es Karl Vogt,
der auch in der Rue de Bourgogne wohnte und öfters Reichel
und Bakunin zu besuchen pflegte, etwas langweilig, die end-
losen Gespräche über Phänomenologie anzuhören, und er ging
nach Hause. Am Tage darauf holte er Reichel ab; beide
mufsten in den Jardin des plantes gehen. Er wunderte sich
über das trotz der frühen Stunde aus Bakunins Kabinett
dringende Gespräch, er öffnete die Türe, — und siehe, Proudhon
und sein Freund safsen auf demselben Platze vor dem er-
loschenen Kaminfeuer und schlössen mit kurzen Worten die
am Abend vorher eingeleitete Debatte 3).«
In Paris verbrachte Bakunin ein ziemlich untätiges Leben.
Von 1840 bis Ende 1847 hat er etwa fünf Zeitungsartikel ver-
fafst, er geriet in die Lage eines deklassierten, professions-
0 Arnold Ruges Briefwechsel und Tagebücher aus den Jahren
1825-1880, herausgegeben von Paul Nerrlich. Berlin 1886. I.
S. 300.
0 Conrad, Handwörterbuch der Staatswissenschaften. I. Bd.,
2. Aufl. Artikel Anarchismus von Georg Adler, S. 301.
3) Herzens Werke XL, S. 52.
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i6 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
losen Menschen. Er wurde, bemerkt Dragomanow, der Ahn-
herr jener Russen, die in den politischen Prozessen der 70erj
80er Jahre auf die Frage, womit sie sich beschäftigten, zu
antworten pflegten: »Mit Revolution«, und in der Tat zu nichts
anderem fähig Tiaren.
Am 29. November 1847 hielt Bakunin in Paris auf dem
Bankett der siebzehnten Jahresfeier des polnischen Aufstandes
von 1830 eine Rede; infolge derselben wurde er auf Betreiben
des russischen Gesandten Kisseljow aus Frankreich ausgewiesen.
Dank der Februarrevolution von 1848 öffneten sich ihm die
französischen Grenzen wieder; mit Leib und Seele stürzte er sich
in die Revolution. 1848 wohnte er bei dem Musiker Reichel^),
Als er 1849 an der Dresdener Mairevolution teilnahm, wurde;
er in der Nacht vom 9. auf 10. Mai verhaftet und auf die
Festung Königstein gebracht. Am 16. April 1850 wurde er
zum Tode verurteilt, die Kapitalstrafe wurde indes anfangs
Juni in lebenslängliches Zuchthaus umgewandelt. Am 13. Juni
1850 wurde er an Österreich ausgeliefert und im St. Georgs-
Kloster auf dem Hradschin in Prag, vom März 1851 an in
Olmtitz m strenger Haft gehalten. Am 15. Mai 1851 ward
er zum Tode durch den Strang verurteilt, gleichzeitig aber
zu lebenslänglichem schwerem Kerker begnadigt und darauf
an Rufsland ausgeliefert*).
Er wurde in den Alexeiravelin der Peter-Paulsfestung in
Petersburg verbracht und wufste sieh den Zumutungen von
Geständnissen durch Abfassung eines allgemeinen, an Nikolaus
gerichteten Briefes zu entziehen und wurde fortan in Ruhe
gelassen. 1854 ward er nach Schlüsselburg gebracht. An
Skorbut leidend, verlor er die Zähne und hatte Selbstmord-
gedanken. Auf Einwirkung seiner Familie wurde er im März
1857 zur Ansiedelung nach Westsibirien verschickt. 1861
flüchtete er sich; er wufste seine Flucht den russischen Be-
amten als eine Studienreise hinzustellen 3). Am 17. September
sehen wir ihn in San Francisco, am 27. Dezember 1861 trifft
er in London ein, von 1864 — 1866 lebte er in Florenz und
0 Dragomanow, Bakunins sozialpolitischer Briefwechsel, Seite
XLIV.
») Nettlau a. a. O. S. 12.
3) Nettlau a. a. O. S. 13 u. 14.
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Drittes Kapitel. Der Anarchistenführer Michael Bakunin. 17
Neapel. Später wohnte er bis kurz vor seinem in Bern er-
folgten Tode meist zu Locamo, dort, wie er im Jahre 1870
selbst sagt, einen ungeheuren Briefwechsel führend. Seine
Briefe, auch aus früheren Jahren, zeigen deutlich den überzeugten
Anarchisten. »Du mufst,« schrieb er am 19. Juli 1866 aus
Ischia an Herzen, ^aus Konsequenz (als Sozialist) überhaupt
ein Feind eines jeden Staates sein, da ein solcher mit der
wirklichen freien, weiten Entwicklung der sozialen Interessen
der Völker unvereinbar ist . . . Ich glaube, die erste Pflicht von
uns russischen Verbannten, die wir gezwungen sind, im Aus-
lande zu leben und zu handeln, ist, laut die Notwendigkeit
der Zerstörung dieses abscheulichen Reiches zu verkünden.
Dies mufs das erste Wort in unserem Programm sein').«
In einem an seinen Freimd Ogarjow gerichteten Brief
vom 2. Oktober 1869 preist Bakunin Locamo als ein Paradies:
»Ich befürchte nur eines, dafs die Weichheit des Lebens und
der Luft in mir die Wildheit der sozialistischen Schonungs-
losigkeit verringern und lindern werde. Wahrlich, hier ver-
mag man selbst den Bourgeois nicht zu zürnen, so einfach sind
sie noch, so imzertrennlich vom Volke leben sie hier, indem
sie seine Interessen teilen, und so harmlos sind sie ... . Hier ist
volle Freiheit für jede politische Tätigkeit (nur nicht für die
internationale) und selbstverständlich für die russische Propa-
ganda^).« Nur über Schulden klagt Bakunin öfter. Am 14. Juni
1870 schreibt er an Aga: »Ich bin bis zum äufsersten Grade
des Elends und der Aussichtslosigkeit gekommen. Ich habe
Schulden, aber keine Kopeke. Ich habe einfach nichts, wo-
von zu lebend).« Ähnlich klagte er am 14. November 1871 in
^inem Brief an Aga: »Zu diesem Fieber kommt nicht allein
vollständige Geldlosigkeit, ein allgemeines Versinken in Schulden
hinzu, sondern auch unerträgliche Verfolgungen von Seiten der
Hauswirtin, desEpicier und des Fleischers; die letzten beiden
wollen nicht weiter Proviant liefern, so dafs wir bereits den
ganzen Tag kein Fleisch essen, und bald werden wir ohne
Kerzen und ohne Holz bleiben^).« Am 9. Februar 1872 jammert
') Dragomanow, Bakunins sozialpolit. Briefwechsel S. 120, 127.
»)a. a. O. S. 170.
3) a. a. O. S. 218.
♦) a. a. O. S. 252.
Langhard, Die anarchistische Bewegung in der Schweiz. 2
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18 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
Frau Antonie Bakunin in einem Briefe an Ogarjow: »Nicolai
Platonowitsch , Sie sind ein alter Freund Michels, bemühen
Sie sich, uns zu helfen, retten Sie uns vor bitterer Schande
und vor Pfändung unserer armseligen Habe^).«
Von Locamo aus betrieb Bakunin eine lebhafte revolutio-
näre Agitation. Im September 1870 begegnen wir ihm in
Lyon, wo er, vereint mit jurassischen Anarchisten, eine revolutio-
näre Kommune organisieren wollte. Am 19. September schrieb
Bakimin aus Lyon : »Es gibt hier noch keine echte Revolution,
aber es wird eine geben und alles wird zu einer solchen vorbereitet
und ins Werk gesetzt. Ich stürze mich hinein auf Tod und
Leben. Ich hoffe auf einen baldigen Sieg. Schreibe mir, France,
Madame Palix, Cours Vittou, Lyon pour Madame Antonie^).«
Weiter berichtet Bakunin am 25. September 1870 aus
Lyon: »Ich werde dir sofort unsere Proklamation schicken,
worin das Volk aufgefordert wird, alle noch bestehenden imd
hindernden Behörden zu stürzen. Diese Nacht werden wir alle
Hauptfeinde verhaften. Morgen ist der letzte Kampf und hoffent-
lich der Sieg .... Wahrscheinlich hat Guillaume die Broschüre
geschickt 3).« Die Broschüre führte den Titel »Lettre ä un
Fran^ais sur la crise actuelle«. In der Schrift weist Bakunin
darauf hin, dafs die einzige Rettung Frankreichs vor den
Preufsen im Sozialrevolutionären Anarchismus zu suchen sei*).
Über Bakunins letzten Aufenthalt in Locamo geben die
Erinnerungen von Debagori-Mokrijewitsch nachstehende Schilde-
rung: »Bakunin war ungewöhnlich hoch und massiv, wenn
auch seine Fülle sichtlich krankhaft war. Sein Gesicht war
aufgedunsen, unter seinen hellgrauen oder blauen Augen lagen
Wülste. Seinen mächtigen Kopf krönte eine hohe Stirn, an
den Schläfen starrte spärliches halbergrautes Haar in krausen
Büscheln empor Als er sich bückte, um seine Stiefel anzu-
ziehen, bemerkte ich, wie sein Atem stockte. Als er sich
wieder aufrichtete, begann er sehr schwer zu keuchen, der
Atem ging ihm aus, sein aufgedunsenes Gesicht wurde blau.
Dieses alles wies darauf hin, dafs die Krankheit, welche ihn
*) Dragomanow, Bakunins sozialpolit. Briefwechsel, S. 254.
») a. a. O. S. 235.
3) a. a. O. S. 236.
*) a. a. O. S. 236. . ^
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Drittes Kapitel. Der Anarchisteniührer Michael Bakunin. 19
drei Jahre später ins Grab bringen sollte, bereits in hohem
Grade vorgeschritten war*).«
Der alte Revolutionär fühlte sich kampfesmüde. Im
Oktober 1873 verabschiedete er sich in einem Brief von seinen
anarchistischen Freunden der Föderation jurassienne, worin er
u. a. sagt : »Le temps n'est plus aux id^es, il est aux faits et aux
actes. Ce qui importe avant tout aujourd'hui, c'est Torgani-
sation des forces du Proletariat. Mais cette Organisation doit
6tre Toeuvre du Proletariat lui-m^me. Si j'etais jeune, je me
serais transporte dans un milieu ouvrier, et partageant la vie
laborieuse de mes fr^res, j'aurais egalement participe avec
eux au grand travail de cette Organisation necessaire .... Je
me retire donc, chers compagnons, plein de reconnaissance pour
vous et de Sympathie pour votre grande et sainte cause, la
cause de Thumanite. Je continuerai ä suivre avec une anxiete
fratemelle tous vos pas, et je saluerai avec bonheur chacun de
vos triomphes nouveaux. Jusqu'ä la mort je serai votre . . . .«
In dem Abschiedsbrief erteilte er seinen Parteigenossen
zugleich Mahnungen:
»Tenez ferme ä votre principe de la grande et large liberte
populaire, Sans laquelle Tegalite et la solidarite elles-m^mes
ne seraient que des mensonges;
Organisez toujours davantage la solidarite internationale,
pratique, militante des travailleurs de tous les m^tiers et de
tous les pays et rappelez-vous qu'infiniment faibles comme
individus, conune localit^s ou comme pays isol^s, vous trouverez
une force immense, irr^sistible dans cette universelle coUec-
tivite^).«
Bakunin kam am 13. Juni 1876 nach Bern. Er sagte zu
dem ihm seit langen Jahren befreundeten Arzt Dr. Adolf
Vogt: »Entweder wirst du mich kurieren oder umbringen.«
Scherzend versetzte A. Vogt: »Es wird wohl das letztere der
Fall sein.« Vogt brachte seinen an Hypertrophie des Herzens
leidenden Freund in Professor Kochers Privatspital im Matten-
hof in Bern. Einmal besuchte Bakunin noch die Familie des Musik-
') Dragomanow, Bakunins sozialpolit. Briefwechsel, Einleitung
S. XCV.
*) Bulletin de la Föderation jurassienne de rAssociation inter-
nationale des travailleurs vom 12. Oktober 1873.
2*
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20 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
direktors Reichel in Bern, mit dem er seit den vierziger Jahren
intim befreundet war. Zu Frau Marie Reichel sagte Bakunin :
»Ich bin nach Bern gekommen, um zu sterben.« Am Abend
wurde, wie gewohnt, musiziert. Früher mulste Reichel Bakunin
oft stundenlang vorspielen. Diesmal stand er an den Ofen
gelehnt — er konnte sich nicht setzen — imd hörte einem
Trio von Reicheis Kindern zu, bis er es unterbrach und sagte :
»Ich kann nicht mehr.« Dann ging er in die Privatklinik
und verliels sie nicht mehr. Er litt an einer Blasenlähmung
mit beständigem Hamträufeln, einer chronischen Entzündung
der Nieren imd an Wassersucht. Wenn ihn einer seiner Freunde
besuchte, erwachte er immer vollständig aus seinem schlaf-
ähnlichen Zustand und sprach stets mit dem ihm eigentüm-
lichen Humor, der gewohnten Schärfe des Geistes, als ob er
gar nicht krank wäre. Bei den Besuchen sprach er nicht vom
Sterben. Als er Reichel kurz vor dem Tode noch sah, sagte
er zu ihm, ihm die Hand schüttelnd : »Leb' wohl, mein lieber
alter Freund.« Dies war sein Abschied. Kurz vorher hatte
er Frau Reichel noch einen Brief an seine in Neapel weilende
Gattin mit sehr deutlicher Stinmie diktiert. l,n den allerletzten
Tagen sprach er wenig mehr. Samstag, 1. Juli 1876, mittags
verschied er nach Dr. A. Vogts Äufserung schmerzlos ohne
jede Beängstigung. Er wurde in die Totenkammer des Spitals
verbracht. Seine tödliche Krankheit war den in Bern wohnen-
den Gesinnungsgenossen, wie Brousse und den russischen
Studierenden, ganz unbekannt, bis eine russische Studierende
bei Reicheis davon hörte. Die Nachricht wurde dann überall
hin verbreitet; am 29. Juni hiefs es,. Bakunin sei bewufstlos.
Seine in Neapel wohnende Frau kam am Abend des Begräbnis-
tages in Bern an").
Am 3. Juli, nachmittags 4 Uhr, bewegte sich ein Zug mit
Bakunins Leiche vom Inselspital durch die Gassen der schweize-
rischen Bundesstadt nach dem Bremgarten-Friedhof. Am offe-
nen Grabe wurden mehrere Reden gehalten. Adhemar Schwitz-
gebel verlas die von verschiedenen Freunden und Sektionen
der Internationalen eingegangenen Briefe und Telegramme.
Joukowsky gab ein Lebensbild von Bakunin. James Guillaume
erinnerte an die Verleumdungen, womit die Reaktion den grolsen
') Nettlau, Bakunin, Manuskript III. S. 836, 837.
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Drittes Kapitel. Der Anarchistenführer Michael Bakunin. 21
revolutionären Bahnbrecher verfolgt habe, und an die Dienste,
die er der sozialistischen Sache geleistet* Elis€e Reclus sprach
von den persönlichen Eigenschaften Bakunins, von der Kraft
seiner Intelligenz, seiner unermüdlichen Tätigkeit. Carlo Salvioni
huldigte dem Gegner von Mazzini, dem Champion des volks-
tümlichen Sozialismus in Italien. Paul Brousse sprach darauf
im Namen der revolutionären Jugend, die sich zu den Ideen
bekenne, deren populärster Vertreter Bakunin war. Zuletzt
richtete em in Bern wohnender deutscher Arbeiter, Betsien,
ein letztes Abschiedswort an denjenigen, dessen ganzes Leben
der Emanzipation der Arbeiter gewidmet war. Drei Kränze
wurden auf den Sarg gelegt im Namen der französischen,
deutschen und italienischen Sektion der Internationalen in Befn ').
Nach der Beerdigungsfeier hielten die französischen, italie-
nischen, deutschen, russischen und schweizerischen Anarchisten
eine Versammlung in Bern, m der sie sich juigesichis des
Grabes von Bakunin gelobten, alle persönlichen Streitigkeiten
zu vergessen und einig zusammenzustehen. Die Freunde Baku-
nins betonten, in den Generalstatuten der Internationalen, revi-
diert auf dem Genfer Kongreis von 1873, sei eine Bestimmung
enthalten, welche sage, dafs die Föderationen und Sektionen
ihre vollständige Autonomie behalten, d. h. das Recht, sich
nach ihrem Willen zu organisieren, ihre eigenen Angelegen-
heiten zu verwalten ohne irgend eine Einmischung von aufsen,
so dafs sie selbst den Gang für die Emanzipation der Arbeiter
bestinunen können. Auf diesem Boden allein sei eine An-
näherung zwischen den zwei oder drei verschiedenen Organi-
sationen möglich. Auf Grund der ausgetauschten Gedanken
wurde eine Resolution beschlossen, welche lautete: »Les tra-
vailleurs r^unis ä Beme ä Toccasion de la mort de Michel
Bakounine, et appartenant ä cinq nations diff^rentes, les uns
Partisans de Tfitat ouvrier, les autres partisans de la libre
f^6ration des groupes de productions, pensent qu'une r^con-
ciliation est non seidement tr^s utile, tr^s d^sirable, mais encore
tr^s facile, sur le terrain des principes de T Internationale tels
qu'ils sont formul^s ä l'article 3 des Statuts g^n^raux, revises
au Congr^s de Gen^ve 1873. En cons^quence, Tassembl^e
r^unie ä Berne propose ä tous les travailleurs d'oublier de
') Bulletin der Fed^ration jurassienne vom 9. Juli 1876.
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22 Erster Teil. Die anarchist Bewegung in der französ. Schweiz.
vaines et fächeuses dissensions pass^es et de s'unir plus ^troite-
ment sur la reconnaissance des principes 6nonc^s ä Tarticle 3'
des Statuts mentionn^s ci-dessus ^).c
Das Bulletin der F^d^ration jurassienne teilte seinen Lesern
den Tod Bakunins mit den Worten mit: »Un des hommes qui
ont le plus contribu^ ä la propagande socialiste rdvolutionnaire
dans TEurope moderne, Michel Bakounine, est mort ä Beme,
samedi le 1. juillet*).«
Die Züricher »Tagwacht« , Organ des schweizerischen
Arbeiterbundes, vom 8. Juli 1876 schrieb:
»Bakunin ist in Bern gestorben. Er hat seinen Ruhm
überlebt, und die Zeit, da die russische Jugend seinen Worten
als denen eines Propheten lauschte, ist lange dahin. In der
Arbeiterbewegimg hat Bakunin eine 2^itlang grofses Unheil
angerichtet, bis ihm das Handwerk gelegt wurde. Die auf
Beschluls des Kongresses der Internationalen Arbeiterassoziation
im Haag herausgegebene Broschüre, welche das Bakuninsche
Komplott aufdeckte, versetzte dem alten Wühlhuber den Todes-
stols. Er veröffentlichte eine Erklärung im Journal de Gen^ve,
dafs er sich von jeder öffentlichen Aufmerksamkeit zurückziehe,
was er in den letzten drei Jahren ausgehalten hat. Bakunin
war der ausgeprägteste Typus eines Geheimbündlers, aber er
wufste sein ganzes Leben lang nicht recht, was er wollte,
stolperte von einem Widerspruch zum andern und richtete
dadurch eine entsetzliche Verwirrung an. Während er z. B.
in seiner geheimen Allianz eine wahrhaft russisch-despotische
Diktatur etablierte, bekämpfte er in der Internationalen eine
nicht minder stramme Organisation als ,autoritär^ Wenn
Bakimin von verschiedenen guten imd vorurteilslosen Sozia-
listen für einen russischen Agenten gehalten wurde — der er
wohl nicht war — , so gründet sich dieser Verdacht auf die Tat-
sache, dafs Bakunins destruktive Tätigkeit nur der revolutio-
nären Bewegung Schadeji zufügte, während sie der Reaktion
sehr nützte^).«
') Bulletin der F^d^ration jurassienne vom 16. Juli 1876.
*) Bulletin de la F^d^ration jurassienne vom 9. Juli 1876.
3) Siehe auch Greulich, Die Theorie der Anarchie, kritisch be-
leuchtet von H. G. (Hermann Greulich). Richter, Jahrbuch für
Sozial Wissenschaft und Sozialpolitik, Zürich 1879, I. Erste Hälfte
S. 4. — Femer; Michael Bakunin und der Radikalismus (anonym)
in der Deutschen Rundschau Bd. XII S. 231.
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Drittes Kapitel. Der Anarchistenführer Michael Bakunin. 23
Malon, ein persönlicher Bekannter, nennt Bakunin einen
«r^volutionnaire ^m^rite, conspirateur exp^riment^ et grand
charmeur d'hommes*).«
Nach Alexander Reichel war Bakunin wohl der Mann, um
Begeisterung für seine Ideen zu erwecken, besonders in Arbeiter-
kreisen, wo er kaum einen Gegner fand, der, mit gleichen Gaben
ausgerüstet, ihm ebenbürtig gegenübertreten konnte: >Wir
haben Bakunin persönlich gekannt und müssen bekennen,
dals seine Art zu disputieren, etwas Faszinierendes hätte. Es
war unendlich schwer, ihm gegenüber einen Standpunkt fest-
zuhalten ; mit einer nie versagenden Dialektik häufte er Argu-
ment auf Argument, bis er den Gegner hatte, wo er ihn
haben wollte^).«
Professor Gustav Vogt urteilte wie folgt über Bakunin:
»Seine Bedeutimg lag in seiner persönlichen Einwirkung; er
hatte eine merkwürdige Macht über die Menschen, die ihm
nahekamen. Er war ein grofses Talent, ein reicher Geist,
aber zu übersprudelnd und infolgedessen fiel es ihm schwer,
seine Gedanken zu ordnen. Gutmütig wie ein Kind, hatte er
eine eigentliche Passion für das Konspirieren und war jeder
Gewalttat geneigt, die eine Revolution hätte herbeiführen oder
fördern können 3).«
Als Schriftsteller war Bakunin wenig fruchtbar; was er
anfing, blieb unvollendet, Fragment. Am 27. April 1867
schrieb Herzen, der Herausgeber der »Glocke c, an Bakunin:
»Deine Artikel erwarte ich, sollten sie nur nicht in deinem
Gehirn stecken bleiben, wie es mit den Memoiren, dem Traktat
über den Staat, der Rektifikation der ,Glocke^ und mit allen
deinen publizistischen Plänen der Fall war-»).« Der »Revolte«
vom 13. Dezember 1879 teilte mit, Bakunin habe wahrschein-
lich bei Simmen & Rieder in Bern im Jahre 1868 ein Werk
begonnen, betitelt : »L'Anti-Th^ologisme, le F^deralisme et le
Socialisme«. Wer Abzüge dieser Arbeit besitze, möchte sie der
Redaktion übermitteln. Eine Übersicht von Bakunins Publi-
kationen gibt M. Nettlau 5).
0 La Nouvelle Revue, Febr. 1884, Artik. Tlnternationale S. 150.
*) »Der Schweizerische Sozialdemokrat«, 23. November 1889.
3) Brief von Vogt (Zürich) an den Verfasser dieser Darstellung.
^) Dragomanow, Bakunins sozialpolit. Briefwechsel, S. 138.
5) Bibliographie de l'Anarchie, Bruxelles 1897. S. 42-51.
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24 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
Viertes Kapitel.
Internationale Allianz der sozialistischen Demokratie.
War es Bakunin auf dem Bemer Kongrefs der Friedens-
und Freiheitsliga im Jahre 1868 nicht gelungen, die Liga in das
autonomistische, d. h. anarchistische Fahrwasser zu ziehen, so
gründete er nun, nachdem er mit einem Häuflein Gleich-
gesinnter demonstrativ den Austritt aus der Liga erklärt hatte,
die internationale Allianz der sozialistischen Demokratie. Das
Programm der Allianz ist, der anarchistischen Bakuninschen
Richtung gemäfs, durchaus Staats- imd kirchenfeindlich. Es
lautet :
1. Die Allianz erklärt sich als atheistisch; sie will die
Abschaffung aller Religionskulten und die Ersetzung des
Glaubens durch die Wissenschaft, sowie der göttlichen Ge-
rechtigkeit durch die menschliche.
2. Sie will vor allem die politische, ökonomische und
soziale Gleichmachung der Klassen imd der Individuen beider
Geschlechter, indem sie mit der Abschaffung des Erbrechts den
Anfang macht, damit in Zukunft der Genuls gleich sei der
produktiven Arbeit eines jeden und, dem vom letzten Arbeiter-
kongreis zu Brüssel gefalsten Beschlüsse gemäls, der Grund
und Boden, die Arbeitswerkzeuge, sowie alles andere Kapital,
als Köllektiveigentum der gesamten Gesellschaft, nur dem
Nutzen der Arbeiter, d. h. der ackerbauenden und industriellen
Associationen dienen.
3. Sie will für alle Kinder beiderlei Geschlechter von
ihrer Geburt an die Gleichheit der Mittel zu ihrer Entwick-
lung, d. h. ihres Unterhaltes, ihrer Erziehung und ihres Unter-
richtes, auf allen Stufen der Wissenschaft, der Industrie und
der Künste; sie hegt die Überzeugung, dals diese zunächst
nur ökonomische und soziale Gleichheit die Folge haben
wird, eine immer gröfsere natürliche Gleichheit der Individuen
zu schaffen, indem sie alle künstlichen Ungleichheiten, histo-
rische Produkte einer ebenso falschen als unbilligen sozialen
Organisation, verschwinden macht.
4. Als Feindin jedes Despotismus und keine andere poli-
tische Form als die republikanische anerkennend, sowie jedes
reaktionäre Bündnis absolut verwerfend, weist sie jede politische
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Viertes Kapitel. Internationale Allianz d. sozial. Demokratie. 25
Tätigkeit von sich, die nicht den Triumph der Sache der
Arbeiter gegen das Kapital zum immittelbaren vmd direkten
Zweck hat.
5. Sie bekennt, dafs alle gegenwärtig existierenden poli-
tischen Autoritätsstaaten, sich mehr und mehr zu einfachen
Funktionen der Verwaltung des öffentlichen Dienstes in ihren
betreffenden Ländern umwandelnd, in der universellen Einigung
freier, ackerbauender wie industrieller Genossenschaften ver-
schwinden müssen.
6. Da die soziale Frage nur auf der Grundlage der inter-
nationalen oder allgemeinen Solidarität der Arbeiter aller
Länder ihre schliefsliche imd wirkliche Lösung finden kann,
verwirft die Allianz jede auf dem sogenannten Patriotismus
imd der Rivalität der Nationen begründete Politik.
7. Sie will die universelle Genossenschaft aller lokalen
Genossenschaften vermittelst der Freiheit*).
Hierzu bestand ein Reglement mit folgenden Vorschriften:
1. Die Internationale Allianz der sozialistischen Demo-
kratie konstituiert sich als ein Zweig der Internationalen
Arbeiterassociation , deren sämtliche allgemeine Statuten sie
annimmt.
2. Die Gründungsmitglieder (membres fondateurs) organi-
sieren provisorisch ein Zentralbureau in Genf.
3. Die Gründungsmitglieder ein und desselben Landes
konstituieren das Nationalbureau dieses Landes.
4. Die Nationalbureaus haben die Aufgabe, an allen Orten
Lokalgruppen der Allianz der sozialistischen Demokratie zu
gründen, die sodann vermittelst ihrer bezüglichen National-
bureaus beim Zentralbureau der Allianz ihre Aufnahme in die
Internationale Arbeiterassociation zu beantragen haben.
5. Alle Lokalgruppen bilden ihre Bureaus in der bei den
Lokalsektionen der internationalen Arbeiterassociation üblichen
Weise.
6. Alle Mitglieder der Allianz verpflichten sich zur Zah-
lung eines monatlichen Beitrages von 10 Centimes. Die Hälfte
des Betrages hält jede nationale Gruppe für ihre eigenen Be-
') Ein Komplott gegen die Internationale Arbeiterassociation,
S. 111 u. 112. Wir folgen unter der vorstehenden Überschrift den
Ausführungen der erwähnten Broschüre.
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26 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
dürfnisse zurück, die andere Hälfte fliefst in die Kasse des
Zentralbureaus für die allgemeinen Zwecke.
In den Ländern, in welchen man diesen Beitrag für zu
hoch erachtet, können ihn die Nationalbureaus in Übereinstim-
mung mit dem Zentralbureau ermälsigen.
7. Bei dem jährlichen Arbeiterkongrels wird die Delegation
der Allianz der sozialistischen Demokratie, als Zweig der Inter-
nationalen Arbeiterassociation , ihre öffentlichen Sitzimgen in
einem besonderen Lokale halten.
Diese öffentliche Allianz der sozialistischen Demokratie barg
in sich eine geheime Allianz der internationalen Brüder^).
Nach den geheimen Statuten der »Organisation der Allianz
der internationalen Brüder« gibt es in der Allianz: 1. Die
internationalen Brüder; 2. die nationalen Brüder; 3. die halb
geheime, halb öffentliche Organisation der internationalen
Allianz der sozialistischen Demokratie.
Die internationalen Brüder, deren Zahl sich auf hundert
beschränkt, bilden gleichsam das heilige Kollegium. Sie stehen
unter einem Zentralkomitee und unter Nationalkomitees, welche
als Vollziehungsbureaus und Überwachungsbureaus organisiert
sind. Die Komitees selbst sind vor der Generalversanunlimg
von mindestens zwei Dritteln der internationalen Brüder ver-
antwortlich. Diese AUianzbrüder haben kein anderes Vater-
land als die allgemeine Revolution und keinen anderen Feind
als die Reaktion. Sie verwerfen jede Versöhnungs- und Kom-
promilspolitik und halten jede politische Bewegung für reaktio-
när, die nicht den Triumph ihrer Prinzipien zum unmittelbaren
und direkten Zweck hat. Alle internationalen Brüder kennen
einander. Kein politisches Geheimnis darf je unter ihnen
existieren. Keiner kann irgend einer geheimen Gesellschaft
angehören ohne positive Zustimmung seines Komitees oder im
Notfall, wenn dieses verlangt wird, ohne die des Zentral-
komitees, und er kann ihr nur unter der Bedingung angehören,
dafs er ihnen alle Geheimnisse aufdeckt, welche sie direkt oder
indirekt interessieren könnten. Internationaler Bruder kann
nur werden, wer offen das ganze Progranmi in allen seinen
theoretischen und praktischen Konsequenzen angenommen hat
und mit der Intelligenz, Energie, Ehrenhaftigkeit und Zu-
0 Siehe den Wortlaut der Statuten in Beilage I.
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Fünftes Kapitel. Die Allianz in der Schweiz. 27
verlässigkeit die revolutionären Leidenschaften verbindet, den
Teufel im Leibe hat.
Die nationalen Brüder werden nach demselben Plan von
den internationalen Brüdern in jedem Lande als nationale
Association organisiert; doch dürfen sie in keinem Falle auch
nur die Existenz einer internationalen Organisation ahnen.
Die geheime internationale Allianz der sozialistischen
Demokratie besitzt ein gesetzgebendes Organ in dem perma-
nenten Zentralkomitee, welches, so oft es zusammentritt, sich
in die »Geheime Generalversammlung der Allianz <: umtauft.
Diese Versanmilung findet einmal jährlich auf dem Kongrefs
der Internationalen statt od^r aulserordentlich auf Einberufung
durch das Zentralbureau oder vielmehr durch die Genfer Zentral-
sektion.
Die Genfer Zentralsektion ist die permanente Delegation
des permanenten Zentralkomitees, der vollziehende Rat der
Allianz. Sie zerfällt wiederum in zwei Unterabteilimgen,
Zentralbureau und Überwachungskomitee. Das Zientralbureau,
aus drei bis sieben Mitgliedern bestehend, ist die eigentliche
Exekutivgewalt der Allianz und es erhält von der Genfer
Zentralsektion seine Winke.
Fünftes Kapitel.
Die Allianz in der Schweiz').
Bakunin suchte die öffentliche Allianz der sozialistischen
Demokratie in die internationale Arbeiterassociation einzu-
nisten. Am i5. Dezember 1868 beantragte die Allianz beim
Generalrat die Aufnahme in die Internationale. Sie sandte
Statuten und Programm ein. Obwohl sich die Allianz als
»vollständig in der Internationalen aufgegangen« erklärte, be-
ansprucht^ sie doch, in deren Schols eine zweite internationale
Körperschaft zu bilden. Am 22. Dezember 1868 wies der
Generalrat die Aufnahme der Allianz ab. Einige Monate
später wandte sie sich von neuem an den Genera,lrat und fragte
an, ob er ihre Grundsätze anerkenne oder nicht. Im ersteren
0 Siehe: Ein Komplott gegen die Internationale S. 14 u. folg.
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28 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
Falle erklärte sie sich bereit, sich in einfache intematicmale
Sektionen aufzulösen.
Am 22. Juni 1869 zeigte die Genfer Sektion der Allianz
dem Generalrat die erfolgte Auflösung der internationalen
Allianz der sozialistischen Demokratie an, deren sämtliche
Sektionen aufgefordert worden seien, sich in internationale
Sektionen umzuwandeln. Nach dieser ausdrücklichen Er-
klärung und im Irrtum gehalten durch einige Unterschriften
des Programms, welche voraussetzen liefsen, dafs die Sektion
vom romanischen Föderativkomitee anerkannt sei, nahm der
Generalrat sie auf. Keine der angenommenen Bedingungen
ist jemals erfüllt worden, im Gegenteil : die hinter der öffent-
lichen Allianz verborgene geheime Organisation trat mit
diesem Augenblicke erst in volle Tätigkeit. Hinter der Genfer
internationalen Sektion stand das Zentralbureau der geheimen
Allianz, hinter den internationalen Sektionen zu Neapel, Barce-
lona, Lyon, im Jura die geheimen Sektionen der Allianz. Auf
dem Kongrefs der Internationalen zu Basel im September 1869
hoffte Bakunin sich der Leitung der Internationalen zu be-
mächtigen. Auf diesem Kongrefs war die geheime Allianz
durch mindestens zehn Delegierte vertreten, unter ihnen
Bakunin selbst. Diese Anzahl reichte aber nicht hin, von
dem Kongrefs die Abschaffung des Erbrechts sanktionieren
zu lassen.
In Genf herrschte offener Krieg zwischen dem durch die
fast einmütige Haltimg der Genfer Internationalen unterstützten
romanischen Föderalkomitee und der Allianz. Letztere hatte
zu Verbündeten in diesem Kampfe den von James Guillaume
redigierten »Progr^sc und die Genfer »ßgalite«. Die Allianz
führte ihren gröfsten Schlag auf dem Kongrefs der romanischen
Föderation zu Chaux-de-Fonds am 4. April 1870. Es handelte
sich darum, die Genfer Sektionen zu zwingen, die Genfer
öffentliche Allianz als einen Teil der Föderationen anzuerkennen
und das Föderalkomitee nach einem Orte des Neuenburger
oder Berner Jura zu verlegen, wo die geheime Allianz Meister
war. Bei Eröffnung des Kongresses verlangten zwei Delegierte
der »Sektion der Allianz« ihre Zulassung. Auf Andringen
Guillaumes und Schwitzgebeis wurde die Sektion der Allianz
mit einer angefochtenen Majorität von einer oder zwei Stimmen
zugelassen. Die Genfer Delegierten zogen sich infolgedessen
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Fünftes Kapitel. Die Allianz in der Schweiz. 29
vom Kongrefs zurück. Da die Internationalen von Chaux-de-
Fonds die Genfer unterstützten, mufsten die Allianzisten das
Kongrelslokal verlassen, das den Sektionen des Ortes gehörte.
Die Allianzisten legten sich den Titel eines romanischen
Föderativkomitees bei und erhoben die Guillaumsche «Solidarit^;^
zum Organ der romanischen Föderation. Es bestanden nun ein
Föderalkomitee mit dem unter allianzistischen Einflüssen stehen-
den Zentralorgan «L'Egalit^» und ein Föderalkomitee in Chaux-
de-Fonds mit dem neugegründeten Zentralorgan »La Solidarit4«.
Jeder der beiden Zentralausschtisse erhob den Anspruch, der
allein berechtigte Vertreter der Gesamtföderation der romanischen
Schweiz zu sein. Beckers »Vorbote« bemerkte zu dem^ Vor-
kommnis, jenes Aufnahmebegehren sei keineswegs sachfreund-
lich gewesen, da es zum Zwiespalt führen mufste, denn die
tonangebende Persönlichkeit in der Allianz, Bürger Bakunin,
sei in Genf längst unbeliebt geworden, man betrachte die
allianzistische Sektion lediglich als Intriguiermaschine. Das
beste Mittel zur Wiederversöhnung wäre der freiwillige Rück-
tritt der Allianz gewesen. Die Generalversammlung der
Allianz vom 16. April 1870 habe jedoch einen dahin zielenden
Antrag mit 7 gegen 5 Stimmen abgelehnt. Damit habe sich
die Allianz selbst ihr Todesurteil gesprochen , »obgleich nach
dem unausweichlichen Austritt der Minorität die übrigbleiben-
den acht bis zehn Mitglieder derselben noch einige Zeit den
edlen Mut haben werden, der Weltgeschichte die rechten Wege
vorzuweisen^).«
Am 5. September brachte der Telegraph die Kunde, es
sei in Paris eine Revolution ausgebrochen. Da veröffentlichte
Guillaume in Nummer 22 der »Solidarite« vom 5. September
1870 ein Manifest an die Sektionen der Internationale, das
u. a. lautete:
»L'empire frangais vient de crouler dans la honte et dans
le sang, la r^publique est proclam^e; le peuple fran^ais est
redevenu mattre de ses destin^es. Le roi de Prusse cependant
continue ä faire la guerre ä la France. Ce n'est plus ä
l'empereur qu'il en veut, c'est ä Tind^pendance du peuple
fran^ais. Dans des circonstances pareilles, le devoir de tous
') »Vorbote«, Zentralorgan der Sektionsgruppe deutscher Sprache
der Internationalen Arbeiterassociation. Genf 1870. S. 59, 60.
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30 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
les socialistes, de tous les hommes de coeur, est trac^. La
France r^publicaine repr^sente la libert^ de TEurope, TAlle-
magne monarchique repr^sente le despotisme et la r^action.
II faut que de toutes parts les r^publicains se tevent et mar-
chent ä la defense de la r^publique frangaise.
flntemationaux, c'est ä nous de donner le signal de ce
mouvement. Dans tous les pays, groupons-nous, armons-nous
et marchons, volontaires de la libert^ et de T^galitd, pour
combattre ä c6t6 de nos fr^res de France. La cause de la
r^publique fran^aise, c'est celle de la r^volution europ^nne, et
le moment est venu de donner notre sang pour Taffranchisse-
ment des travailleurs et de Thumanit^ tout enti^re.
»Internationaux de TAUemagne! Jusqu'ä präsent, votre
attitude en pr^sence de la guerre n'a pu 6tre qu'une pro-
testation passive. Maintenant votre röle change. Votre devoir
imp^rieux est de tendre la main ä vos fr^es fran^ais et de
les aider ä ^craser Tennemi commun. L'ennemi commun, c'est
la puissance militaire de la Prusse. Levez-vous donc aussi au
nom de la r^publique, et qu'il n'y ait, ä Berlin et ä Paris, que des
fr^res unis sous le m^me drapeau et marchant au möme combat.
Intemationaux des Sections de la Suisse! Convoquez im-
m^diatement dans vos localit^s des assembl^es populaires,
faites-y une propagande ardente de nos principes, organisez-
vous fortement, en groupant s^ance tenante tous les ouvriers
dans leurs corps de m^tiers respectifs, ouvrez une souscription
dont le montant vous permettra de faire face aux frais extra-
ordinaires n^cessit^s par la Situation et versez ä cette sous-
cription votre dernier sou disponible, demandez des armes
pour les volontaires. Que toutes les sections se mettent en
correspondance entre elles et avec leurs comit^s f^d^raux;
qu'elles s'envoient mutuellement des del^gu^s. Ardeur, Energie,
promptitude !
«Intemationaux du monde entier! Ceci est Taurore du
jour nouveau, du jour de la justice qui se l^ve sur Thumanit^ !
Vive la R^publique sociale universelle!»
Das Zirkular wurde den meisten Sektionen der Inter-
nationalen in Frankreich und Deutschland geschickt. In Montier,
Corg^mont, St. Imier, Chaux-de-Fonds wurden Versammlungen
abgehalten und Subskriptionen gezeichnet. Da kam aber Be-
richt, am 4. September sei in Paris die Revolution nicht zum
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Fünftes Kapitel. Die Allianz in der Schweiz. 31
Durchbruch gelangt. Dadurch wurde die Bewegung auf-
gehalten. Am Tage nach dem Erscheinen des Manifestes
hatte der Bundesrat die Neuenburger Regierung telegraphisch
aufgefordert, die »Solidarit^c mit Beschlag zu belegen und
Guillaume zu verhaften. Der Neuenburger Staatsrat ordnete
in der Tat die Beschlagnahme des Supplements der ^Solidarit^c
an. Was die Verhaftung von Guillaume betraf, so hielt die
Neuenburger Regierung dafür, es würde dadurch dem Zwischen-
fall zu grofse Bedeutung gegeben, es sei klüger, die Sache zu
ersticken. Der Präfekt von Neuenburg notifizierte der Druckerei
das absolute Verbot, die »Solidarit6« weiter zu drucken. Alle
auf der Post befindlichen Nummern wurden mit Beschlag be-
legt. Das nämliche geschah mit den Nunmiem in Basel, die
für Deutschland bestinunt waren. Das Manifest wurde da-
gegen in Paris, Lyon, Marseille und andern Städten aus-
geteilt; in Lyon wurde es an die Mauern geschlagen, mehrere
Zeitungen reproduzierten es. Eine von der internationalen
Sektion in Neuenburg einberufene öffentliche Versammlung,
die protestieren sollte gegen die Beschlagnahme der »Soli-
darit^«, wurde durch den Präfekten in Neuenburg verhindert,
welcher die Ankündigung der Versanunlung durch Ausrufer
oder öffentliche Affichen verbot *).
Baktmin und das Jurakomitee bedienten sich des Krieges
für die Revolution. Bakunin veröffentlichte im September
1870 eine kleine Broschüre, betitelt »Lettres ä un Fran^ais,
sur la crise actuelle«. Die Broschüre, welche auf 43 Seiten
sechs Briefe umfafst, nennt weder den Autor noch Druckort.
Der erste Brief vom 1. September 1870 bemerkt, Frankreich
habe nur zwischen zwei Dingen die Wahl. Entweder müsse
es sich unter das schmähliche Joch der Preufsen beugen, sich
krümmen unter dem Stab von Bismarck und seiner pomme-
rischen Leutnants; oder das Volk müsse Frankreich vor dem
') Memoire pr^sent^ par la F6d^ration jurassienne de TAsso-
ciation internationale des Travailleurs ä toutes les F^d^rations de
rintemationale. Souvillier 1873. S. 173, 174, 175. — In der Zeitung
»Montagne* vom 13. Sept. 1870 veröffentlichte P. Coullery eine
Zuschrift, datiert Fontainemelon vom 9. Sept. 1870, worin er mit
Recht bemerkte, Kommunisten (Anarchisten) wie Guillaume und
Bakunin können nicht wohl die Waffen zur Verteidigung einer
Regierung ergreifen, da sie keine Regierung wollen.
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32 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
Ruin retten. Es gebe nur ein Heilmittel: die allgemeine Er-
hebung und Revolution des Volkes. In diesem Fall sei am
Triumph nicht zu zweifeln. >La France conmie fitat est perdue.
Elle ne peut plus se sauver par les moyens r^guliers et ad-
ministratifs. C'est ä la France naturelle, ä la France du peuple
ä entrer maintenant sur la sctoe de Thistoire, ä sauver sa
libert^ et celle de TEurope enti^re, par un soul^vement im-
mense, spontan^, tout populaire, en dehors de toute Organi-
sation officielle, de toute centralisation gouvememental. Et la
France, en balayant de son territoire les armdes du roi de
Prusse, aura du m6me coup affranchi tous les peuple d'Europe
et accompli T^mancipation sociale du Proletariat^).»
Bakunin reiste im zweiten Drittel des September von
Locamo über Bern, Neuenburg und Genf nach Lyon und
unterzeichnete mit 25 anderen Mitgliedern des Aktionskomitees
ein rotes Plakat, welches am 25. September an den Mauern
Lyons angeschlagen wurde und den sofortigen Zusammentritt
einer Convention r^volutionnaire du Salut de la France, aus
zwei Delegierten jedes Departements gebildet, befürwortete.
Das Plakat lautete:
R^publique fran^aise.
Föderation r^volutionnaire des commimes.
La Situation d^sastreuse dans laquelle se trouve le Pajrs;
rimpuissance des pouvoirs officiels et Tindiff^rence des classes
priviligiees ont mis la Nation fran^aise sur le bord de l'ablme.
Si le peuple organise r^volutionnairement ne se häte d'agir,
son avenir est perdu, la Revolution est perdue, tout est perdu.
S'inspirant de Timmensite du danger et considerant que Taction
desesperee du Peuple ne saurait 6tre retardee d'un seul instant,
les delegues des Comites federes du Salut de la France, reunis
au Comite central, proposent d'adopter immediatement les
resolutions suivantes:
Art. !•'. La machine administrative et gouvemementaie
de TEtat, etant devenue impuissante, est abolie. Le peuple
de France rentre en pleine possession de lui-m€me.
Art. 2. Tous les tribunaux criminels et civils sont sus-
pendus et remplaces par la justice du peuple.
») Lettres ä un Fran^ais sur la crise actuelle, September 1870
S. 3, 4, 43.
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Fünftes Kapitel. Die Allianz in der Schweiz. 33
Art. 3. Le paiement de TimpOt et des hypoth^ques est
suspendu. L'impöt est remplac^ par les contributions des com-
munes fed^rees, pr^lev^es sur les classes riches, proportionnelle-
ment aux besoins du salut de la France.
Art. 4. L'Etat, etant dechu, ne pourra plus intervenir
dans le paiement des dettes privees.
Art. 5. Toutes les organisations municipales existantes sont
cass^es et remplac^es dans toutes les communes fed^r^es par des
Comitds du salut de la France, qui exerceront tous les pouvoirs
sur le contröle imm€diat du Peuple.
Art. 6. Chaque comit^ de chef-lieu de departement en-
verra deux deldgu^s pour former la Convention r^volutionnaire
du Salut de la France.
Art. 7. Cette Convention se reunira imm€diatement ä
rhötel de ville de Lyon, comme etant la seconde ville de
France et la plus ä port^e de pourvoir ^nergiquement ä la
defense du Pays.
Cette Convention, appuy^e par le Peuple entier, sauvera
la France. Aux Armes ^)!
Gleich einem Prolog zur Pariser Revolution vom 18. März
1871, entstand am 28. Sept. zu Lyon und am 31. Okt. 1870 zu
Marseille eine Bewegung. Die Lyoner Revolutionäre verloren
indessen rasch ihre Energie und wurden tiberrumpelt. Bakunin
stand in einiger Gefahr; mehrere Stunden eingespeiTt, wurde
er schlielslich von Genossen befreit. Er verliefs Lyon am
29. September und hielt sich bis gegen Ende Oktober in
Marseille auf. Von Marseille begab er sich zu Schiff nach
Genua und kehrte von dort nach Locamo zurück ^).
Infolge der Niederlage in Lyon wandte sich eine Reihe
französischer Flüchtlinge nach der Schweiz, besonders nach
Genf. Die Internationalen im Jura verfolgten mit leiden-
schaftlichem Interesse die Vorgänge in Lyon imd Marseille,
einige derselben hatten persönlich daran teilgenommen.
Spöttisch bemerkt die Schrift »Ein Komplott gegen die
Internationale«: »Am 28. September, dem Tage seiner An-
kunft, hatte sich das Volk des Stadthauses bemächtigt. Bakunin
0 Memoire pr^sent^ par la Fed6ration jurassienne, pieces justifi-
catives, S. 136.
») M. Nettlau, Michael Bakunin, S. 31.
Langhard, Die anarchistische Bewegung in der Schweiz. 3
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34 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
nahm Posto darin: der kritische, der lange Jahre hindurch
erwartete Moment war endlich da, an welchem Bakunin den
revolutionärsten Akt vollziehen konnte, den die Welt jemals
gesehen, er dekretierte die Abschaffung des Staates. Aber
der Staat, in der Form und Gestalt von zwei Kompagnien
Bourgeois-Nationalgarden y drang ein durch einen Eingang,
den zu besetzen man vergessen hatte, fegte den Saal aus und
schickte Bakunin eiligst auf den Weg nach Genf^).«
Sechstes Kapitel.
Wirksamkeit der Bakuninschen Allianz in den romanischen
Ländern.
In Frankreich waren die Mitglieder wenig zahlreich, aber
sehr eifrig. In Lyon wurde die Allianz geleitet von Albert
Richard und Gaspard Blanc, in Marseille von Bastelica, alle
drei tätige Mitarbeiter an den von James Guillaume redi-
gierten Blättern. Im Herbst 1870 erschienen Richard und
Blanc in London und suchten unter den französischen Flücht-
lingen Bundesgenossen für eine bonapartistische Restauration
zu werben. Im Januar 1872 veröffentlichten sie eine Broschüre:
»L'Empire et la nouvelle France. Appel du peuple et de la
jeunesse ä la conscience fran^aise, par Albert Richard et
Gaspard Blanc, Bruxelles 1872.« Die Verfasser sagten in der
Schrift u. a. : »Wir, die wir die grofse Armee des französischen
Proletariats gebildet hatten, wir, die einflufsreichsten Führer
der Internationalen in Frankreich, . . . wir sind glücklicher-
weise nicht erschossen worden, und wir sind da, um angesichts
jener (der ehrgeizigen Parlamentsredner, der voUwanstigen
Republikaner, der angeblichen Demokraten jeder Gattung) die
Fahne aufzupflanzen, in deren Schatten wir kämpfen und um
dem erstaunten Europa trotz der Verleumdungen, trotz der
Drohungen, trotz der Angriffe jeder Art, die unser warten,
jenen Ruf entgegenzuschleudem , der aus der Tiefe unseres
Gewissens kommt und bald in den Herzen aller Franzosen
widerhallen wird, den Ruf: Vive TEmpereur!«
0 a. a. O. S. 18.
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Sechstes Kapitel. Wirksamkeit der Bakuninschen Allianz. 35
Die beiden allianzistischen Korrespondenten für Frankreich,
Benoit Malon und Jules Guesde (der Name des letzteren
steht unter dem Zirkular von Sonvillier), versuchten, die Inter-
nationale zu Gunsten der AUiance zu desorganisieren.
Auch in Italien bestand die Allianz der Internationalen.
Bakunin hatte dort seinen Aufenthalt gehabt und sich zahlreiche
Verbindungen unter den jüngeren Elementen der Bourgeoisie
verschafft. Die erste Sektion der italienischen Internationalen,
die zu Neapel, stand seit ihrer Gründung unter der Führung
dieses Bourgeois — und Allianzistenkreises. Auf dem Kongresse
zu Basel vertrat Bakunin die neapolitanischen Internationalen.
Die autonomen (anarchistischen) italienischen Sektionen nahmen
den Namen »Fascio Operaio« an. Als die Allianz von der
Einberufung des Haager Kongresses Kenntnis erhalten hatte,
liefs sie ihren »Fascio Operaioc vorrücken, der im Namen
seiner autonomen Autorität sich den Titel italienische Föde-
ration beilegte und auf den 5. August 1872 eine Konferenz
nach Rimini einberief. Die daselbst vertretenen 21 italienischen
Sektionen fafsten folgende Resolution:
»In Erwägung, dals der reaktionäre Geist des General-
rates (der Internationalen) das revolutionäre Gefühl der Belgier,
Franzosen, Spanier, Slaven, Italiener und eines Teiles der
Schv^eizer empört und den Antrag auf Abschaffung des General-
rates wie auf Reform der allgemeinen Statuten hervorgerufen
hat;
»in Erwägung, dafs der Generalrat nicht ohne Ursache
den Kongreis nach dem von jenen revolutionären Ländern
weit entfernten Haag einberufen hat;
»in Erwägung alles dessen erklärt die Konferenz feierlich
vor allen Arbeitern der Welt, dafs die italienische Föderation
der internationalen Arbeiterassociation von diesem Augen-
blick an jede Solidarität zwischen sich und dem Londoner
Generalrat aufhebt, zugleich jedoch ihre ökonomische Solidarität
mit allen Arbeitern versichert, und alle Sektionen, welche nicht
die autoritären Prinzipien des Generalrates teilen, auffordert,
ihre Vertreter zum 2. September 1872 nicht nach dem Haag,
sondern nach Neuchätel (Schweiz) zu senden, um an dem-
selben Tage den anti-autoritären allgemeinen Kongreis zu er-
öffnen, c Für die Konferenz in Rimini zeichnete als Präsident
Carlo Cafiero, als Sekretär Andrea Costa.
3*
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36 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ, Schweiz.
Italien war durch besonders günstige Umstände das ge-
lobte Land der Allianz geworden. Die Erklärung hierzu
gab Bakunin in einem an Francisco Mora in Madrid unterm
5. April 1872 aus Lugano gerichteten Briefe, worin er sagte:
»In Italien gibt es, was den anderen Ländern fehlt, eine
glühende, energische Jugend ohne jede Stellung, ohne Karriere,
ohne Ausweg (tout-ä-fait d^plac^e, sans carri^re, sans issue),
die trotz ihrer Bourgeois -Herkunft nicht moralisch und intel-
lektuell erschöpft ist wie die junge Bourgeoisie anderer Länder.
Heute stürzt sie sich kopfüber (ä t^te perdue) in den revo^
lutionären Sozialismus mit unserem ganzen Programm, dem
Programm der Allianz. Mazzini, unser genialer und mächtiger
Gegner ist tot, die Mazzinistische Partei ist vollständig des^
organisiert, und Garibaldi läfst sich mehr und mehr fortreilsen
von jener seinen Namen führenden Jugend, die aber viel weiter
als er geht, ja läuft ^). Die Broschüre »Ein Komplott gegen
die Internationale« bemerkt hierzu : »Die Allianz in Italien ist
nicht ein Arbeiterbund (fascio operaio), sondern ein Haufen
von Deklassierten, der Abhub der Bourgeoisie. Alle angeb-
lichen Sektionen der italienischen Internationalen werden ge-
leitet von Advokaten ohne Klienten, von Ärzten ohne Patienten
und ohne Kenntnisse, von Studenten vom Billard, von Hand-
lungsreisenden und sonstigen Kommis und besonders von Jour-
nalisten der kleinen Presse von mehr oder minder zweideutigem
Ruf»).€
Nach dem zu Bern abgehaltenen Kongrefs der Friedens- und
Freiheitsliga begab sich Fanelli, einer der Gründer der Allianz,
nach Madrid. Er hatte Empfehlungen von Bakunin an denCortes-
deputierten Garrido, der ihn mit einzelnen Republikanern, so-
wohl Bourgeois wie Arbeitern in Verbindung brachte. Die
Allianz setzte sich in Palma, Valencia, Malaga und Cadix fest.
Im Jahre 1871 wurden Sektionen zu Sevilla und Cördoba ge-
gründet. Die Allianz gründete in Madrid ein Blatt, »El Conde-
nadof , das den Atheismus , Anarchismus und Kollektivismus
als Programm aufstellte. Der Londoner Generalrat schickte
an den spanischen Föderalrat einen Brief, worin es heilst:
0 Ein Komplott gegen die internationale Arbeiterassociation,
S. 35.
*) Ebenda S. 42.
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Siebentes Kapitel. Netschajeff. 37
>Btirger, wir haben die Beweise in der Hand, dafs im Schofse
der Internationalen, und namentlich in Spanien, eine geheime
Gesellschaft besteht, die sich Allianz der sozialistischen Demo-
kratie nennt. Diese Gesellschaft, deren Zentralbehörde in
der Schweiz ist, hat die besondere Aufgabe, unsere grofse
Association im Sinne ihrer Sonderinteressen zu lenken und
sie Zwecken dienstbar zu machen, welche der ungeheuren
Mehrheit der Internationalen unbekannt sind.« Der spanische
Föderalrat antwortete in einem ausweichenden Briefe, worin
er jedoch die Existenz der Internationalen anerkannte*).
Siebentes Kapitel.
Nelschajeff').
Anfangs 1869 waren an der Universität Petersburg und
ebenso an den dortigen Akademien Unruhen entstanden; in
dieselben hatte sich auch Serge Netschajeff, damals Lehrer
am College de St. Serge zu Petersburg und zugleich Hörer
an einer Akademie, verwickelt. Die Unruhen wurden unter-
drückt, worauf Netschajeff sich veranlafst sah, mit dem Pafs
eines Dritten ins Ausland zu entfliehen. Im März 1869 tauchte
Netschajeff in Genf auf; er bewegte sich als angeblicher Dele-
gierter der Petersburger Studenten in den engeren Kreisen
der russischen Flüchtlinge. Unter verschiedenen Namen stellte
er sich vor, zuletzt unter seinem wahren Namen Netschajeff.
Er erzählte, dafs er aus der Petersburger Festung, wo man
ihn als einen der Hauptanstifter der im Januar 1869 an den
Hochschulen der russischen Hauptstadt ausgebrochenen Unruhen
gefangen gehalten hatte, entflohen sei.
Bakunin nahm für den jungen russischen Lehrer und
Flüchtling lebhaft Partei und verkündete überall, dafs er
»aufserordentlicher Gesandter der grolsen, in Ruisland be-
stehenden und wirkenden geheimen Organisation« sei. Im
Jahre 1869 erschienen die von Netschajeff und Bakunin an
») Ein Komplott etc. S. 26 u. folgende.
*) Ein Komplott gegen die internationale Arbeiterassociation,
S. 53 u. folgende; siehe ferner Zenker, Der Anarchismus, Kritik
und Geschichte der anarchistischen Theorie, S. 110 u. folgende.
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38 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
die Studenten gerichteten »Worte«. Gleichzeitig damit wurden
folgende anonyme russische Schriften verfafst: Formel der
revolutionären Frage; Prinzipien der Revolution; Veröffent-
lichungen der Gesellschaft des Volksgerichts (Narodnaja raz-
prava). Alle diese Schriften waren in Genf gedruckt worden,
obschon sie die Anmerkung enthielten »imprim^ en Russie«.
Die »Formel der revolutionären Frage« verrät auf den
ersten Blick ihre Verfasser. Es sind dieselben Ausdrücke,
deren sich Bakunin und Netschajeff in ihren »Worten« be-
dienen. »Man mufs nicht allein den Staat, sondern auch die
Staats- und Kabinettsrevolutionäre vernichten.« Auf dem zweiten
Blatte, »Die Prinzipien der Revolution«, findet man das in
den geheimen Statuten gegebene Gebot entwickelt, so zu
handeln, »dafs kein Stein auf dem andern bleibt«. Man mufs
alles zerstören, um den »vollständigen Amorphismus« zu er-
zeugen, denn wenn eine einzige alte Form erhalten bliebe, so
würde sie der »Embryo« werden, aus dem alle anderen alten
sozialen Formen wieder erständen. Das Blatt predigt den
systematischen Mord und erklärt, dafs für die Männer des
politischen revolutionären Werks alle Räsonnements über die Zu-
kunft »ein Verbrechen sind, weil sie die reine Zerstörung hin-
dern und den Gang der Revolution hemmen. Wir haben nur zu
denen Vertrauen, welche durch Taten ihre Ergebenheit für die
Revolution offenbaren, ohne Furcht vor Martern und Kerker,
und wir verleugnen jedes Wort, dem nicht unmittelbar auch
die Tat folgt. Wir brauchen keine zwecklose Propaganda
mehr, wir brauchen keine Propaganda, die nicht mit Bestimmt-
heit die Stimde und den Ort festsetzt, wo sie den Zweck der
Revolution verwirklichen wird . . . Indem wir keine andere
Tätigkeit als die der Zerstörung zulassen, erkennen wir an,
dafs die Form, in der sich diese Tätigkeit äufsem mufs, eine
höchst mannigfaltige sein kann: Gift, Dolch, Strick etc.; die
Revolution heiligt alles ohne Unterschied.«
Seit April 1869 begannen Bakunin und Netschajeff das
Terrain für die Revolution in Rpfsland vorzubereiten. Sie
schickten Briefe, Telegramme und Proklamationen von Genf
nach Petersburg, Kiew und anderen Städten. Am 15. Sep-
tember 1869 stellte sich Netschajeff in Moskau einem jungen
Manne, Uspensky, als delegierter Emissär des Genfer allge-
meinen revolutionären Komitees vor und präsentierte ihm
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Siebentes Kapitel. Netschajeff. 39
folgende Vollmacht: »Der Inhaber dieses Zeugnisses ist be-
vollmächtigter Vertreter des russischen Zweiges der allgemeinen
revolutionären Allianz. Nummer 277 l.c Das vom 12. Mai 1869
datierte Zeugnis enthielt in französischer Sprache den Stempel:
Alliance r^volutionnaire europ^enne. Comit^ g^neral und
die Unterschrift Michel Bakunin. Auf Empfehlung Uspenskys
ging Netschajeff, um eine sichere Wohnung zu finden, nach
der in einem entlegenen Stadtteil befindlichen landwirtschaft-
lichen Akademie und setzte sich in Verbindung mit Iwanoff,
einem der wegen ihres Eifers für die Interessen der Jugend
und des Volkes bekanntesten und beliebtesten Studenten. Von
da ab wurde die landwirtschaftliche Akademie der Mittelpunkt
seiner Tätigkeit. Er drängte Iwanoff und andere Studenten
zum Eintritt in eine geheime Gesellschaft, die ein allmächtiges
Komitee habe, in dessen Namen alles geschehe, dessen Sitz
und Zusammensetzimg jedoch den Mitgliedern unbekannt sein
müsse. Als Iwanoff Einspruch dagegen erhob, dafs Netschajeffs
Proklamationen in den Sälen der Studentenkosthäuser ange-
schlagen würden, entspann sich ein Streit, wobei Netschajeff
stereotyp erklärte: »Es ist der Befehl des Komitees.« Am
20. November 1869 bemerkte Iwanoff zu einem Mitgliede der
Sektion, dafs er aus der Gesellschaft austrete. Netschajeff er-
klärte mehreren anderen Mitgliedern, dafs man Iwanoff wegen
seiner Widersetzlichkeit gegen die Befehle des Komitees be-
strafen und sich seiner entledigen müsse, um ihn zu hindern,
ihnen weiteren Schaden zuzufügen. Kusnetzof f , der vertraute
Freimd Iwanoffs, schien die Absicht nicht zu verstehen; da
bemerkte Netschajeff, man müsse Iwanoff töten. Er machte
den Vorschlag, Iwanoff nachts in eine Grotte im Park der
Akademie zu locken unter dem Vorwande, eine daselbst seit
längerer Zeit verborgen gehaltene Presse auszugraben imd ihn
dort zu ermorden.
Im Dunkel der Nacht näherte sich Iwanoff ohne Arg-
wohn der Grotte. Plötzlich ertönt ein Schi ei; jemand springt
von hinten auf ihn. Ein schrecklicher Kampf beginnt. Man
hört nur das Heulen Netschajeffs und das Röcheln des Opfers,
das er mit den Händen würgte. Ein Schufs fällt, und Iwanoff
ist tot. Die Kugel aus Netschajeffs Revolver war ihm durch
den Kopf gegangen. »Schnell Stricke, Steine!« ruft Netscha-
jeff, indem er in den Taschen des Ermordeten wühlt, um das
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40 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
Geld und die Papiere herauszunehmen. Dann wirft man die
Leiche in einen Teich.
Im -Februar 1870 wurde Bakunin von einem Freunde
warnend benachrichtigt, die Tessiner Regierung werde auf
Requisition des Bundesrates einen Kommissär an Bakunin in
Locamo schicken, um dort Netschajeff zu suchen und festzu-
nehmen. Am 29. Februar ersuchte Bakunin seine Freunde,
Netschajeff zu warnen').
In einem Briefe vom 17. Dezember 1869 sprach Bakunin
von Netschajeff als dem »lieben, klugen, edlen Abenteurer')«.
Am 12. Januar 1870 äufserte Bakunin den Wunsch, Netschajeff
in Locamo zu sehen. »Er soll nur kommen unter anderem
Namen, z. B. einem polnischen. Hier ist ein ganz öder Ort,
alle sind mir ergeben luid niemand wird Anstofs daran nehmen
oder darüber sprechen. Von hier aus dringen weder Gerüchte
noch Klatschereien hinaus ; so waren bei mir schon Franzosen,
Italiener und Spanier und niemand hat sich um sie gekümmert,
und ich erwarte also unsem lieben Boy3).< Auf Netschajeff s
Aufforderung schrieb Bakunin einen Artikel über die Polizei-
dienste, welche die ausländischen Regierungen der russischen
Regierung erweisen, um die Räuber, Diebe und Banknoten-
fälscher aufzufinden -♦).
Um diese Zeit fühlte sich Netschajeff in der Schweiz
höchst unsicher; deshalb veröffentlichte er in der in Locle
(Kanton Neuenburg) erscheinenden Zeitung »Le Progr^sc vom
19. Februar 1870, Organ der jurassischen Anarchisten, für
') Dragomanow, Bakunins sozialpolit. Briefwechsel, S. 205.
*) Ebenda S. 187.
3) Ebenda S. 193.
0 Der Genfer »Vorbote« vom Februar 1870 teilte mit: »Die
russische Polizei hat den politischer Verbrechen beschuldigten
Studenten Netschajeff, der auf dem Transport nach Sibirien seinen
Peinigem entsprungen, der europäischen Polizeigevatterschaft als
gemeinen Verbrecher signalisiert. Es ist allerdings ein entsetzlich
gemeines Verbrechen, seinen Henkern zu entrinnen; aber gerade
deshalb, weil der unverschämt kecke Bursche ein politischer Ver-
brecher ist und die Polizei den gemeinen Verbrecher zum Vor-
wande hat, sind alle besoldeten Jagdhunde Europas zu dessen Ver-
folgung auf den Beinen. Werden sich die schweizerischen Polizei-
behörden auch solidarisch machen für die Verbrecherfabrikation der
russischen Grausamkeitsregierung?«
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Siebentes Kapitel. Netschajeff. 41
welches auch Bakunin schrieb, folgenden Brief, worin er
gleichzeitig das Volk gegen die Regierungen aufzureizen
suchte :
... »Le gouvernement russe a pris pour pr^texte le
recent assassinat d'un nomm^ Iwanow, et m'a inculp^ de la
mani^re la plus ^hont^e d'avoir particip^ ä cet attentat. C'^tait
pour avoir le droit de demander aux gouvernements ^trangers
mon extradition. Le gouvernement russe n'a jamais connu
Phonneur ni la justice. Pourri jusqu'ä la mobile des os par
le mensonge et la lachet^, et d'autant plus furieux qu'il n'a
pas r^ussi ä me faire ^trangler, il a recours ä la calomnie,
esp^rant par ce moyen s'emparer plus tot de moi ... Le
gouvernement s'est en outre adress6 officiellement ä la police
des pays ^trangers pour me faire arröter comme assassin. On
a pretext^ la recherche de pr^tendus faiseurs de faux billets
de banque pour faire des visites domiciliaires chez les ^migr^
russes, dont quelques -uns möme ont ^t^ arr^t^s. Tout cela
dans le seul but d'arriver ä me livrer au gouvernement russe.
Alexandre II, le czar-dissipateur, a d^pens^ immoralement, avec
sa famille et ses laquais, les richesses du peuple russe; il a
fait des dettes innombrables; maintenant, en vrai commer9ant-
filou, il veut de mani^re ou d'autre justifier devant TEurope
sa prochaine banqueroute ; c'est pour cela qu'il voudrait mettre
la faute de Timmense d^sordre des finances sur la t€te de soi-
disants agents politiques qui auraient fait de faux billets de
banque. A Taide de faux t^moins, le gouvernement russe
construit d'une mani^re indigne des inculpations , et täche de
donner tme certaine l^galit^ ä ses sauvages persecutions contre
ses malheureuses victimes.
Et les administrations europeennes ajoutent foi öu fönt
semblant d'ajouter foi ä toutes ces iniquit^s! Sous le pr^texte
de rechercher M. Netschajeff, soi-disant assassin, et des faöteurs
de faux billets de banque , les gouvernements europeens ont
donn^ le droit ä la police russe de circuler en Europe. On
dit que des espions russes se m^lent, pour faire des perqui-
sitions, ä la police de chaque pays, et viennent jeter de faux
billets de banque au domicile de la personne qu'ils veulent
arr€ter. C'est de cette fa^on qu'ont eu lieu parmi les emigres
russes et polonais les arrestations auxquelles je viens de faire
allusion . . .
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42 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
Qui se serait attendu ä voir les pays europ^ens, qui se
pr^valent de leurs institutions liberales, permettre aux laquais
d' Alexandre II de s'en moquer? C'est avec regrets que je
dois le dire, ces pays semblent avoir renonc^ ä proteger
ceux qui viennent leur demander un abri contre les perse-
cutions du czar russe et la barbarie de ses ministres. Etait-
il possible de supposer qu'en Occident les gouvemements
republicains eux-m^mes tendraient la main aux espions russes ?
II serait done vrai qu'un homme qui ne peut consentir ä subir
les lois du despotisme, et qui par consequent est Tennemi de
son gouvemement , que cet homme ne peut trouver un asile
dans un autre fitat? ...
Non! L'impudence du gouvernement imperial est trop
evidente, eile frappe trop les yeux, pour que personne puisse
s'y Idisser tromper. La derni^re r^volution polonaise n'a-t-elle
pas assez appris ä TEurope ce que Tadministration russe en-
tend sous le nom d'un condamn^ politique? Eh bien! quelque
improbable que cela puisse paraltre, les vieilles calomnies im-
periales trouvent encore en Europe un accueil empresse.
Les arrestations et les extraditions de refugi^s russes,
livres ä leur gouvernement, revdent une esp^ce de connivence
entre les gouvemements de toutes les nations, effray^s partout
par Tapproche de la justice populaire. Mais si les gouveme-
ments s'entendent si bien pour opprimer, on doit esp^rer que
les peuples ä leur tour se donneront la main pour revendiquer
leurs libertes et se les garantir solidairement ? La solidarit6
des gouvemements, qui se pose de fait, doit faire ressortir
^nergiquement et prochainement la solidarite de tous les de-
ments d 'Opposition chez tous les peuples.
Mon extradition est la preuve d'une alliance entre tous
les gouvemements contre la libert^ des peuples. Que ne peut-
elle devenir en m^me temps Toccasion d'une entente universelle
de tous les ennemis du despotisme! Oh! dans ce cas je sup-
porterais avec bonheur toutes les tortures que m'infligeraient
le czar et ses g^n^raux pendeurs! Je ferais volontiers le
sacrifice de ma t6te, si une lutte universelle contre T^tat actuel
de l'Europe pouvait en ^tre le resultat.
Voilä ce que je voulais dire au public europ^n.
F^vrier 1870.
Netschajeff.c
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Siebentes Kapitel. Netschajeff. 43
In einem Nachsatz fügte Netschajeff bei, für den Fall,
dafs der Brief nicht in den Besitz des »Progr^s« gelangen
sollte, habe er Ehiplikate an die »Marseillaise« in Paris und
an »L'Intemationale« in Brüssel geschickt. Er bitte übrigens
alle ehrbaren Zeitungen Europas, den Brief nachzudrucken-
Von den Redaktionen, welche den Brief direkt erhielten, er-
warte er hinsichtlich des Aufgabeortes und der Mittel der Zu-
stellung die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses.
Sogleich, nachdem der »Progr^s« den Brief veröffentlicht
hatte, schrieb Bakunin an Herzen:
»Hast Du in Nummer 8 des ,Progr^s' Netschajeffs Brief
gelesen ? Er existiert also wirklich, und sonderbar ist es, dafs
dieser Brief in eben derselben Nummer veröffentlicht ist, in
welcher ich meinen Zweifel an seine Existenz äufsere. Sage
mir doch endlich die Wahrheit, ob Du ihn kennst ? Wie dem
auch sei, diese Nummer mufs unbedingt verbreitet und mein
Artikel nebst diesem Brief in allen möglichen schweizer, deut-
schen und französischen Journalen abgedruckt werden. Darüber
eben schreibe ich an Perron. Er soll zu Becker gehen und
sich mit ihm über die deutsche Propaganda besprechen. Du
aber, lieber Freund, nimm diese Nummer und schicke sie klug
und vorsichtig an die beiden Natalien nach Paris, und zwar
doppelt auf zwei verschiedenen Wegen : in einem geschlossenen
Couvert und unter anderen russischen Zeitungen per Kreuz-
band und verlange von ihnen, dafs sie die beiden Artikel:
1. La Police Suisse, 2. Netschajeffs Brief unverzüglich durch
ihre Bekannten Reclus, Rey, Robin u. a. in allen Pariser
Journalen, wo dies nur möglich ist (im ,Si^cle^, ,R^veil^, ,D^mo-
crat^, ,Rappel^, ,Avenir*, ,National* etc. etc.) abdrucken lassen.
Schicke gleichzeitig Talandier ein Exemplar und schreibe ihm
und bitte ihn eindringlich, im Namen der alten Freundschaft,
er möge keine Mühe scheuen, damit Brief und Artikel in den
englischen Journalen abgedruckt werden. Tue dies alles, ohne
einen Augenblick zu verlieren .... Hier Talandiers Adresse :
Angleterre, via d'AUemagne (es ist durchaus notwendig, da
über Frankreich der Brief verloren ginge): Alfred Talandier
Esqu. g. R. M. C. Terrace-York-Town-Femborö near London ').c
') Dragomanow, Bakunins sozialpolit. Briefwechsel, S. 202, 203.
^^^RAJT^!^ ^ g.^^^^ ^y Google
UNIVERSITY
44 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
Bakunins bereits erwähnter Artikel »La police suisse« im
»Progr^s« vom 19. Februar 1870 bemerkte, es scheine, dafe
die Polizei von ganz Europa im Dienste der russischen Re-
gierung stehe. Angeblich handle es sich um die Verfolgung
und Auslieferung von gemeinen Mördern und Fälschern. Die
demokratischen und liberalen Behörden der Schweiz, welche
die Fürstin Obolenska brutalisiert und den berühmten Mazzini
ausgewiesen hätten, verfolgen eifrig Russen und Polen, die
ihnen signalisiert werden. Die Genfer Polizei habe bei dem
polnischen Emigranten Bulewski eine Haussuchung gehalten
unter dem Vorwande, nach gefälschten russischen Banknoten
zu suchen. Vor allem aber forschen die schweizerischen Be-
hörden, dem Grofsmeister von Petersburg zuliebe, gierig
nach einem gewissen Netschajeff, der wie eine mystische Person
erscheine und von dem fast alle europäischen Zeitungen sprechen.
Netschajeff sei ein Verschwörer, folglich weder Brigant noch
Dieb. »Pourquoi donc le faire rechercher ä titre d'assassin et
de voleur? Mais il a assassin^, dit-on. Qui le dit? Le
gouvemement russe. Mais ne faut-il pas Ötre bien naif vrai-
ment pour ajouter foi ä ce que dit le gouvernement russe, ou
bien pervers pour se donner Tair d'y ajouter foi?«
Am 5. März 1870 teilte der »Progr^s« mit, vor einiger
Zeit habe der Genfer Staatsrat und Polizeidirektor Camperio
den in Genf lebenden russischen Emigranten Ogareff, einen
Freund und Mitarbeiter von Herzen, in sein Bureau konmien
lassen, wo er ihm nachstehende Eröffnung gemacht habe:
»On m'apprend que Netschajeff est cache chez vous. Si j'ai
un conseil ä vous donner, c'est de lui faire quitter Gen^ve au
plus vite, parce que la police va se mettre ä sa recherche.«
Der »Progr^s« fügte hinzu, die Darstellung sei absolut
authentisch. Camperio befinde sich in einem Dilemma, aus
dem er sich schwerlich herauswinden könne. Entweder wufste
er, dals Netschajeff ein gemeiner Mörder sei, dann habe er
sich zu seinem Mitschuldigen gemacht, weil er ihn freundlich
vor der russischen Polizei warnte; oder aber es war ihm be-
kannt, dafs Netschajeff ein politischer Verbrecher sei, dann
habe sich Camperio, indem er nicht feierlich gegen die un-
geheuerliche Zumutung der Auslieferung eines Proskribierten
an seine Henker protestierte, zum Komplizen der Petersburger
Polizeispione gemacht.
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Siebentes Kapitel. Netschajeff. 45
Bakunin reiste nach Bern, um gegen Netschajeff s Aus-
lieferung zu arbeiten. Aus Bern berichtet Bakunin in einem
Briefe') von 1870, Adolf Vogt habe es, gestützt auf Gustav
Vogts Hilfe und Beistand, übernommen, unermüdlich und
schonungslos in der Sache Netschajeff zu handeln. Bundes-
rat Knüsel habe zu Reiche! gesagt, dafs die Bundesregierung
ihn nie ausgeliefert hätte und nie ausliefern würde, und dafs
er die Genfer Kantonsregierung hindern werde, ihn auszu-
liefern, sollte sie dies tun wollen. Emil Vogt sage, dafs
man sich in der Schweiz auf keine Regierung verlassen dürfe,
und dafs sowohl die kantonale als die Bundesregierung ihn
ohne alle Umstände ausliefern würde, wenn er nur in ihre
Hände geriete. Adolf und Gustav meinen dagegen, dafs, da
die Sache Lärm gemacht habe, dadurch .auch die Auslieferung
unmöglich geworden sei. Alle Mitglieder der Bundesregienmg
stützen sich darauf, dafs sie über Netschajeff nichts wissen, als
das, was ihnen die russische Gesandtschaft, welche Netschajeff
als gewöhnlichen Verbrecher verfolge, mitteile. Alle fordern,
dafs Bakunins Broschüre, die man gelungen finde, auch
schleunigst verbreitet und bekannt gemacht werde. Etwa
20 Exemplare solle man an Dr. Adolf Vogt schicken, der sie
an verschiedene einflufsreiche Leute verteilen werde.
Die Broschüre *) bemerkte, die russische Regierung habe
den Bimdesrat richtig beurteilt, als sie die Auslieferung »du
patriote russe Netschajeff« verlangte. Alle Welt wisse, dafs
alle kantonalen Regierungen angewiesen wurden, den ebenso
hartnäckigen als unermüdlichen Revolutionär festzunehmen,
der zweimal den Krallen des Zaren entronnen sei. Die einst
stolze und unabhängige Schweiz sei heute durch einen Bundes-
rat regiert, der seine Ehre nur noch in den Gendarmen- und
Spionendiensten zu suchen scheine, die er allen Despoten er-
weise 3). Die Broschüre fragt, ob wohl der Bundesrat wirklich
den Mut habe, Netschajeff dem Zaren auszuliefern ? Nous
allons lui donner un conseil: Qu'il le jette plutöt dans la
fosse aux ours de Berne. Ce sera plus franc, plus honn6te.
') Dragomanow, Bakunins sozialpolit, Briefwechsel, S. 214 ff.
*) Die Broschüre erschien 1870 in Neuenburg bei G. Guillaume
& fils unter dem Titel: *Les Ours de Berne et de St. Petersburg.
Complainte patriotique d'un Suisse humili^ et d^sespere.«
3) Les Ours de Berne, S. 3.
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46 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
plus court et surtout plus humain ') 4: Bakunin treibt in der
Broschüre auch anarchistische Propaganda, indem er schreibt:
». . . . Ma conclusion est celle-ci: il faut abolir compl^tement,
dans le principe et dans les faits, tout ce qui s'appelle pouvoir
politique ; parce que tant que le pouvoir politique existera, il y
aura des dominateurs et des dominus, des mattres et des
esclaves, des exploiteurs et des exploites. Le pouvoir poli-
tique une fois aboli, il faut le remplacer par l'organisation
des forces productives et des Services ^conomiques").«
Bakunin bemerkt am Schlüsse der Schrift : ». . . . Et la Suisse,
qui est une r^publique, se fait le gendarme, tantöt de Tltalie,
tantöt de la France, de la Prusse, ou du Tzar de Russie ! . . .
Et c'est au nom de notre s^curit^ nationale, autant qu'au nom
de notre dignit^ r^publicaine, que nous devons protester contre
les actes odieux, inqualif iables , funestes, de notre Conseil
f^d^ral3).« Die Bakuninsche Broschüre wurde in Bern, Zürich,
Basel, Solothum, Luzem, Freiburg, Neuenburg, Lausanne und
Bellinzona verbreitet ^).
Unterm 24. Juli 1870 berichtete Bakunin aus Neuenburg
an Talandier s), Netschajef f sei der am meisten verfolgte Mensch.
Rufsland, das ihn mit einem Heer von Spionen suche, habe
seine Auslieferung bald in Deutschland, bald in der Schweiz
verlangt. Netschajeff sei einer der tätigsten, energischsten
Menschen, die Bakunin je gesehen. Wenn es sich danun
handle, der Sache zu dienen, schrecke er vor nichts zurück.
Dann fährt Bakunin fort: »II a trahi la confiance de nous
tous, il a vol^ nos lettres, il nous a horriblement compromis,
en un mot il s'est conduit comme un miserable . . . C'est avec
une grande peine, que je m'en suis s^par^, parce que le Service
de notre cause demande beaucoup d'^nergie et qu'on en ren-
contre rarement une d^velopp^e ä ce point. Mais apr^s avoir
^puis^ tous les moyens de m'en convaincre, j'ai du m'en
s^parer, et une fois separ^, j'ai du le combattre ä outrance. Son
dernier projet n'a ^t^, ni plus ni moins que de former une bände
de voleurs et de brigands en Suisse, naturellement dans le but
0 Les ours de Berne S. 15.
») Ebenda S. 23, 24.
3) Ebenda S. 39, 45.
'^) Dragomanow, Bakunins sozialpolit. Briefwechsel, S. 216.
5) Ebenda S. 222 u. folgende.
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Siebentes Kapitel. Netschajeff. 47
de constituer un capital r^volutionnaire. Je Tai sauv^ en le
faisant quitter la Suisse parce qu'il est certain, qu'il aurait et€
d^ouvert, lui et sa bände dans Tespace de quelques semaines;
11 se serait perdu et nous aurait tous perdus avec lui. Son
camarade et compagnon S. est un franc coquin, un menteur
au front d'airain, sans Texcuse, sans la gräce du fanatisme. . . .«
Am 1. August 1870 schrieb Bakunin, es sei ihm schreck-
lich gewesen, mit Netschajeff zu brechen, da dieser Mensch
mit einer staunenswerten Energie begabt sei').
Am 19. August 1870 : » Alles, was ich über Netschajeff
schrieb, ist nicht nur nicht tibertrieben, sondern noch zu wenig.
Ja, er hat uns verraten und zu einer Zeit verraten, wo wir
alles für ihn hingaben und felsenfest zu ihm hielten. Ja, schon
voriges Jahr hat er unsere Briefe gestohlen. Ja, er hat uns
kompromittiert, indem er ohne unser Wissen und unsere Zu-
stimmung in unserem Namen handelte. Ja, er belog uns
immer schamlos . . . Die Mifserfolge in Rufsland machten
Netschajeff wahnsinnig, er begann Dummheit über Dummheit
zu begehen. Übrigens sind alle seine Kniffe und Betrügereien
mit weifsen Fäden genäht und haben sich gegen ihn gekehrt.
Er hat sich bis zum Unsinn hineingelogen Netschajeff
ist ein verlorener Mensch, und von nun an kann man mit
Wahrheit sagen, dafs er nichts Gescheites leisten wird; was
aber das ekelhafte Zeug anbetrifft, dafür ist er fähig . . . .^).«
Am 14. August 1872 nachmittags 2 Uhr war Netschajeff
im Cafe Müller im äufseren Seefeld (Zürich) verhaftet worden,
wo er sich als Serbe mit dem Namen Stephan Graschdanoff
aufhielt. Ein Pole, namens Stemkowski, hatte die Zürcher Polizei
auf Netschajeffs Spuren gelenkt. In Zürich bestand eine pol-
nische sozialistische Gesellschaft, aus 15 — 20 Emigranten ge-
bildet, mit dem genannten Stemkowski an der Spitze. In einem
Briefe vom 28. Mai 1872, worin verschiedene Personen und Ge-
sellschaften zur Vorsicht mit Nummern bezeichnet sind, empfahl
Bakunin dem russischen Emigranten Rally den Eintritt in eben
jene Gesellschaft als auf serordentlich nützlich und wichtig 3), Bei
einem Besuche in Zürich um jene Zeit verkehrte Bakunin intim
0 Dragomanow, Bakunins sozialpolit. Briefwechsel, S. 228.
«) Ebenda S. 232, 233, 234.
3) Ebenda S. 255.
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48 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
mit Stemkowski; damals dürfte Netschajeff mit Stemkowski
zusammengeführt worden sein '). Am 14. August hatte Stem-
kowski die Zürcher Kantonspolizei auf den von Rufsland ver-
langten Netschajeff aufmerksam gemacht.
Bald darauf, am 1 6. August, haben sechs russische Flucht-
linge, worunter Bakunin, energisch gegen Netschajeffs Aus-
lieferung protestiert.
Um die Zeit erschien bei der Genossenschafts-Buch-
druckerei in Zürich eine Flugschrift, betitelt »Ist Netschajeff
ein politischer Verbrecher oder nicht?«, und unterzeichnet
von den russischen Flüchtlingen Michael Bakimin, Alexander
Oelsnitz, Zemphiri Rally, Valerian Smirnoff, Woldemar Hol-
stein, Lazar Goldenberg, Woldemar Ozeroff. Die Verfasser
der Schrift, welche am 16. August gegen Netschajeffs Ver-
haftung protestiert hatten, führen aus, die russische Regierung
verfolge Netschajeff, wie überhaupt jede despotische Regierung
einen Menschen verfolgen werde, der es gewagt habe, einen
wenn auch schwachen und mifslungenen Versuch zu machen,
diese Regierung zu stürzen. Jedermann werde begreifen, wie
sehr es der russischen Regierung daran gelegen sein müsse,
eines solchen Mannes um jeden Preis habhaft zu werden.
Dieser Mann befinde sich jedoch auf dem Boden der Schweiz,
folglich könne die russische Regierung seine Auslieferung als
die eines politischen Verbrechers nicht beanspruchen. »Es blieb
daher nur ein Mittel — Netschajeff aus einem politischen zu
einem gemeinen Kriminalverbrecher zu stempeln. Despotische
Regierungen machen bei solchen Sachen wenig Umstände:
Lüge, Verleumdung sowie die niedrigsten Intriguen werden
in Bewegung gesetzt, um nur das Ziel zu erreichen. Je
niedriger jedoch die Arglist der russischen Regierung, je hart-
näckiger deren Versuch, den Flüchtling seines Asyls zu be-
rauben, nur desto mehr fühlen wir uns verpflichtet, diese arg-
listigen Versuche zu enthüllen.« Unter allen Völkern Europas
sei das russische Volk das am meisten gedrückte. Ein er-
tötendes despotisches Joch ersticke jede lebendige gesellschaft-
liche Bewegung, noch bevor dieselben aufkeimen könne; per-
sönliche Freiheit sei in diesem Reiche der Knute etwas Un-
') Reichesberg, Handwörterbuch der schweizerischen Volks-
wirtschaft, Artikel Anarchismus von Greulich, Bd. I, S. 55.
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Siebentes Kapitel. Netschajeff. , 49
bekanntes. Die Flugschrift enthält zuletzt folgenden Appell;
»Wir rufen hiermit die Gerechtigkeit, das Gewissen und das
gesunde Urteil der freien Schweizer Republik an. Das Land,
welches einem Don Carlos, einer Isabella, welche Ströme von
Volksblut vergossen, ein Asyl gewährt, kann sich nicht zu
der Auslieferung Netschajeffs verstehen, welcher, wie auch
seine Prinzipien und das Resultat der von ihm angelegten
Verschwönmg gewesen sein mögen, doch ein leidenschaftlicher
Kämpfer gegen die schlechteste Regierung in Europa ge-
wesen. Wir sind tiberzeugt, dals im Vaterlande Wilhelm
Teils ein politischer Flüchtling, ungeachtet der Arglist despo-
tischer Regierungen, stets ein Asyl finden wird.«
Am 5. Okt. 1872 waren von den Anhängern Netschajeffs an
verschiedenen Orten der Stadt Zürich rote Plakate angeschlagen
worden, welche die Polizei sofort entfernte, weil die Erlaubnis zur
Anklebung der Plakate fehlte, welche in Broschüreformat auch
in Caf^s tmd Bierwirtschaften aufgelegt wurden. Der »im
Namen aller sozialdemokratischen polnischen Vereine« an das
schweizerische Volk gerichtete Aufruf betont, der russische Agi-
tator Netschajeff, Organisator der revolutionären Partei in Ruls-
land, deren Ziel der Umsturz der höchst barbarischen russischen
Regierung gewesen, sei durch einen russischen Spion der Züricher
Polizei angezeigt und von ihr verhaftet worden. Gleich nach
der Flucht von Netschajeff ins Ausland seien russische Spione
bei allen Regierungen Europas erschienen, Netschajeffs Aus-
lieferung fordernd. England habe die Forderung abgelehnt
und Netschajeff das Recht des freien Aufenthaltes- erteilt. In
England habe er unter seinem wirklichen Namen sogar eine
Zeitung herausgegeben. Da erscheine es doch unmöglich,
dafs die republikanische Schweiz, in der jeder Flüchtling,
der sich vor ungerechten Verfolgungen seiner Regierung
rettete, Asyl und Freiheit zu finden glaube, einer despotischen
Regierung die Hand reichen und Netschajeff ausliefern werde.
»Deshalb wenden wir uns im Interesse der Gerechtigkeit an
das schweizerische Volk selbst und ersuchen es, die heiligen
Rechte der Republik unantastbar zu behaupten und die Re-
gierung von einem Verbrechen gegen die republikanischen
Institutionen abzuhalten").«
0 »Neue Zürcher Zeitungs arstes Blatt vom 9. Okt. 1872.
Langhard, Die anarchistische Bewegung in der Schweiz. 4 ^-^
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50 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
Adolf Stemkowski wurde in Zürich mit dem Versprechen
des sicheren Geleits vor eine private Jury zur Aburteilung vor-
geladen, gebildet aus: Jakob Franz, Lazar Goldenberg, Woldemar
Holstein, Paul P. Iowanowics, Paul St. Smimoff, Peter Stepicz,
Emil Syzmanowski, Gustav Töpper, Georg Wilhelm und Za-
lewski. Der Zürcher Justiz- und Polizeidirektor, Pfenninger,
verbot die Abhaltung der Gerichtssitzung: Stemkowski hatte
die Hilfe der Polizei angerufen. Der seltsame Akt ging trotz-
dem von statten. »Nach Anhörung von zehn Belastungs-
zeugen und Verlesung verschiedener schriftlicher Dokumente,
wurde nach fünfetündiger Verhandlung einstinmiig der Spruch
gefällt: Ja, der Angeklagte Adolf Stemkowski ist schuldig,
als Denunziant und Spion gegen den politischen Flüchtling
Netschajeff tätig gewesen zu sein. Dieser Wahrspruch (datiert
Zürich, 1. September 1872) wird hiermit der Öffentlichkeit
übergeben*).«
Die russische Regienmg verlangte mit Zuschrift vom
11. September 1872 die Auslieferung des verhafteten Mörders
Netschajeff, damit dieser seiner gerechten Strafe nicht ent-
gehe. Sie erklärte in aller Form, dafs Netschajeff wegen
keines anderen Verbrechens oder Vergehens bestraft werden
solle als wegen des Mordes von Iwanoff. Durch die Akten
und namentlich durch das eigene Geständnis von Netschajeff
wurde festgestellt, dals Netschajeff unter Mitwirkung von vier
anderen den Studenten Iwanoff getötet hatte. Die Zürcher
Regierung betrachtete die Tat Netschajeffs als ein gemeines
Verbrechen. Der Mord war nicht eine Handlung, die zur
Durchführung der politischen Bestrebungen der Verschworenen
erforderlich war und sie konnte auch nicht gedeckt werden
durch den politischen Charakter ihres Zieles. Äufserlich
eine Tat der Verschwornen , entbehre sie des notwendigen
innerlichen Zusammenhanges mit ihren Bestrebungen. Netscha-
jeff sei nicht lange nach Entdeckung der Tat geflohen. Grofse
politische Bestrebungen erfordern, bemerkt der Zürcher
Regierungsbeschlufs, Charaktere. Der Revolutionär nehme
Mittel in Aussicht, die seines Zieles würdig seien; er sei
bereit, sein Leben für die Sache zu opfern; aber es sei feig
und gemein zugleich, wenn er das eigene Leben dadurch
') Zürcher »Tagwacht« voril 7. Sept. 1872.
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Siebentes Kapitel. Netschajeff. 51
retten wolle, dals er den Tod eines anderen fordere. Es sei
kein triftiger ^Grund vorhanden, die völkerrechtliche .Aus-
lieferungspflicht nicht auch dem Nichtvertragsstaat Rufsland
gegenüber anzuerkennen. Rufsland besitze ein geschriebenes
Strafrecht und Strafverfahren, und gerade die Akten des
Netschajeffschen Prozesses zeigen, dafs in der Anwendung
dieser Gesetze der Angeklagte Rechte der Verteidigung
geniefse, wie sie im Kanton Zürich bestehen, und dafs
dort überhaupt das Strafverfahren einen geordneten Gang
habe. Zudem gebe die russische Regierung die förmliche
Erklärung ab, dafs sie den Netschajeff nur wegen des ihm
zur Last gelegten Mordes an Iwanoff verurteilen und bestrafen
werde, nicht aber wegen seiner politischen Handlungen, und
endlich biete Rufsland in verbindlicher Weise an, der Schweiz
gegenüber in ähnlichen Fällen Gegenrecht zu üben. Dem-
gemäfs verfügte die Zürcher Regierung am 26. Oktober 1872
die Auslieferung des Netschajeff an die russische Regierung ^).
In der Sitzung des Zürcher Kantonsrats vom 1. November
1872 interpellierte Prof. Gustav Vogt ") die Zürcher Regierung
wegen der Auslieferung Netschajeff s. Der Mord sei in ab-
scheulicher Weise begangen worden, die Tat sei aber doch
durchaus politischen Charakters. Justizdirektor Pfenninger
antwortete, Netschajeff sei ein gemeiner Mörder; es müsse die
Rechtsanschauung des Volkes schwer verletzen, wenn ein
solcher sich durch die Flucht einfach der Strafe entziehen
könne. Der Mord war auch gar nicht notwendig für den Er-
folg der politischen Umsturzbestrebungen Netschajeffs tmd
seiner Genossen. Gerade durch den Mord wurde die fernere
Wirksamkeit der Verschwörer unmöglich. Staatsanwalt Forrer
bemerkte, es liege ein rein politisches Verbrechen vor. Netscha-
jeff sei Mörder aus politischem Fanatismus. Schwer liege dem
Redner die Tatsache auf dem Herzen, dafs Netschajeff in der
ersten Zeit nach seiner Verhaftung so scharf bewacht wurde,
dafs ihm jede Möglichkeit benommen war, sich selbst das Leben
zu nehmen. Weder bestehe mit Rufsland ein Auslieferungs-
0 »Neue Zürcher Zeitung« vom 1, Nov., erstes Blatt, 1872
und 2. Nov., erstes Blatt.
*) Der Interpellation hatten sich ferner angeschlossen: Staats-
anwalt Forrer, Stadtschreiber Ziegler, Rechtsanwalt Brunner, Ober-
richter Dr. Streuli und Obergerichtspräsident Dr. Honegger.
4*
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52 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
vertrag, noch geböten völkerrechtliche Erwägungen die Ausliefe-
rung. Dr. Dubs, früher Bundesrat, erklärte, die Schweiz habe
zunächst wie jedem anderen Staate, so auch Ruisland gegen-
über, unbekümmert um die Staatsform desselben, die völker-
rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Beziehungen des
Kantons Zürich bezw. der Schweiz zu Rufsland seien freund-
schaftlich. Obschon Rufsland ein autokratischer Staat, schliefse
dies ein freundschaftliches Verhältnis mit ihm keineswegs aus.
Sei Netschajeff ein Mörder, so werde wohl der gröfste Teil
von Zürichs Bevölkerung vollständig damit einverstanden sein,
wenn er bestraft werde. Im übrigen erklärte Dubs, ihm sei
es rein unbegreiflich, wie man in der Tat Netschajeffs keinen
politischen Mord erblicken könne. Netschajeff und Genossen
glaubten, in Iwanoff einen Verräter ihrer Umsturzpläne besorgen
zu müssen, lockten ihn in eine Grotte und erschossen ihn. Das
sei doch wohl ein politischer Mord. Die Zürcher Regierung
hätte besser getan, zu Netschajeff zu sagen, was einst Wilhelm
Teil zu Hedwig sagte, als der Königsmörder Parricida ihn
um Hilfe bat: »Fort, fort von hier! Und ihr schaut diesem
Mann nicht nach*)!« Stadtschreiber Spyri bezeichnete es als
eine Verirrung des Rechtsgefühls, wenn behauptet werden
wolle, Netschajeff sei ein politischer Verbrecher, Er protestiere
auch feierlich gegen die Auffassung, die Kompunarden seien
blofs politische Verbrecher. Nie und nimmer könne er diese
Anschauung teilen, obwohl dieselbe auch vom Bundesrat fest-
gehalten worden sei, der sich gegenüber den Auslieferungs-
gesuchen von Seiten der französischen Regierung weigerte.
Schritte gegen die in der Schweiz lebenden Häupter der Kom-
mune zu tun, wenn nicht gegen bestimmte einzelne Personen
Anklagen festgestellt werden könnten, die unzweifelhaft konsta-
tieren, dafs dieselben als gemeine Verbrecher gehandelt haben ^),
Netschajeff hob mit grofser Sorgfalt ein in Chiffren ge-
schriebenes Büchlein auf, »der Revolutionskatechismus«: ge-
nannt; er behauptete, dafs der Besitz dieser Schrift das charak-
teristische Kennzeichen jedes Emissärs oder Agenten der Inter-
nationalen sei. Aus den Prozefsdepositionen , sowie aus den
0 Genau lautet das Zitat: »Forsche nicht! Und wenn er geht, so
wende deine Augen, dafs sie nicht sehen, welchen Weg er wandelt!«
*) »Neue Zürcher Zeitung« vom 2. Nov., zweites Blatt 1872,
3. Nov. erstes und zweites Blatt.
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Achtes Kapitel. Die anarchistische Juraföderation. 53
Reden der Verteidiger geht hervor, dafs Bakunin den Katechis-
mus geschrieben hat. Dieser hat übrigens die Urheberschaft
nie zu leugnen gewagt. In der Gerichtssitzung vom 8. Juli
1871 war der Katechismus verlesen worden*).
Netschajeff wurde zu lebenslänglicher Bergwerksarbeit
verurteilt, er starb Ende 1882=»).
Achtes Kapitel,
Die anarchistische Juraföderation (F^d^ration jurassienne).
Die Gründung der internationalen Sektionen der romani-
schen Schweiz datiert von 1865. An mehreren Orten standen
die Internationalen politisch in Verbindung mit den Radikalen.
In Chaux- de -Fonds gehörte im Jahr 1866 August Comaz,
Redakteur des »National Suisse«, zuletzt Mitglied des Bundes-
gerichts, der Internationalen Arbeiterassociation an, welche von
Marx im Jahre 1864 gegründet worden war. Auf dem dritten
Kongrefs der internationalen Arbeiterassociation vom 5. bis
11. September 1868 zu Brüssel gelangten die kommunistischen
Ideen zu einem vollkommenen Siege. Dupont, Mitglied des
Generalrates, schlofs den Kongrefs mit den Worten: »Wir
wollen keine Regierungen mehr, denn die Regierungen er-
drücken uns durch Steuern ; wir wollen keine Armee mehr, denn
die Armeen metzeln und morden uns ; wir wollen keine Religio-
nen mehr, denn die Religionen ersticken den Verstands). Im
Schofse der Internationalen in der romanischen Schweiz bildeten
sich fortan zwei Parteien. Die Anhänger der Beschlüsse des
Brüsseler Kongresses nannten sich Kommunisten oder KoUekti-
visten, die Anhänger des individuellen Eigentums nannten sich
CouUeryisten nach dem Führer Dr. medl CouUery in Chaux-
de-Fonds. P^re Meuron und James Guillaume gründeten 1868
den »Progr^s«, der in Locle erschien und von Nr. 6 an die
kollektivistische Fahne entfaltete, dadurch in Feindschaft mit
den CouUeryisten und Radikalen geratend. In Genf wurde die
kollektivistische Propaganda aufserordentlich gefördert durch
0 Siehe das Aktenstück in Beilage II.
^) M. Nettlau, Bakunin S. 41.
3) Dr. R. Meyer, Der Emanzipationskampf des vierten Standes,
1882 I. S. 136.
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54 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der fraozös. Schweiz.
Bakunin und die von ihm gegründete AUiance de la D^mo-
cratie socialiste. Im Juli 1868 trat Bakunin als Mitglied der
Inte/nationalen in die Zentralsektion von Genf ein. Auf dem
Basler Kongrefs der Internationalen vom 6.-9. September
1869 verlangten Bakunin und Verlin formell die Abschaffung
des Privateigentums. Mit Mehrheit wurde in Basel beschlossen :
»Der Kongrefs erklärt, dafs die Gesellschaft das Recht besitzt,
das Privateigentum an Grund und Boden abzuschaffen und in
gemeinsames Eigentum umzuwandeln. Er erklärt femer,, dafs
diese Umwandltmg eine Notwendigkeit ist').«
Auf dem Basler Kongrefs stellte die Kommission den An-
trag, der Kongrefs möge seine Meinung dahin aussprechen,
dafs die Beseitigung des Erbrechts eine der Grundbedingungen
ausmache, welche das Recht der Arbeit in seinem ganzen Um-
fange herstelle. Die Beseitigung des Erbrechts sei nötig, weil
es den Übergang von Grund und Boden ins Kollektiveigentum
verhindere; weil es eine permanente Drohung für die soziale
Ordnung und zugleich ein Privileg sei; weil es die ökonomische
Gerechtigkeit verhindere. Nachdem die Delegiertenversamm-
lung sich für das KoUektiveigentimi erklärt habe, sei es kon-
sequent, das Erbrecht aufzuheben. Bakunin, der Lyoner und
Neapeler Arbeiter vertrat, führte in seiner Rede aus, er müsse
auch im Namen der Praxis vor allem die Aufhebung des Erb-
rechts empfehlen. Man spreche viel von den Schwierigkeiten,
welche die Expropriation der kleinen Bauern und Landbesitzer
verursachen würde. Es sei wirklich nicht zu leugnen, dafs
man die kleinen Landbesitzer beim kleinsten Versuch in die
Arme der Gegenrevolution treiben würde, was man um jeden
Preis vermeiden müsse. Man müsse sie also in allen Fällen
vor der Hand auf eine gewisse Zeit im Besitze der Ländereien
lassen, welche sie gegenwärtig innehaben. Wenn man ihnen
aber das Erbrecht erhalte, würden sie nicht blofs Besitzer,
sondern Eigentümer sein und diesen Titel an ihre Kinder
wieder vererben, während dagegen, wenn das Erbrecht und
im allgemeinen jede rechtshistorische und politische Institution
vernichtet werde, denselben nichts als der tatsächliche Besitz
übrig bleibe, welcher leicht durch die Macht der revolutio-
nären Ereignisse umgeändert und abgelöst werden könne.
') Verhandlungen des IV. Kongresses des internation. Arbeiter-
bundes in Basel S. 50, 51.
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Achtes Kapitel. Die anarchistische Juraföderation. 55
Der Kommissionsantrag wurde mit 32 gegen 23 Stimmen an-
genommen, 30 Delegierte enthielten sich der Abstimmung,
7 waren abwesend').
Auf dem Köngrefs in Basel kam ein persönlicher Zwischen-
fall vor. Einige Monate vor dem Köngrefs hatte Bakunin ver-
nommen, da£s Liebknecht ihn als einen Agenten der russischen
Regierung ausgegeben habe. Bakunin benutzte die Anwesen-
heit von Liebknecht, indem er ihn vor ein Ehrengericht zitierte
mit der Aufforderung, dort bestimmte Anklagen zu erheben.
Liebknecht erklärte, seine Aussagen beruhten nur auf vagem
Hörensagen und auf der Lektüre von Zeitungsartikeln. Baku-
nin gab ausführlichen Aufschlufs. Die Jury erklärte einmütig,
Liebknecht habe unrecht gehandelt, indem er ohne nähere
Prüfung »infame Verleumdungen« wiederholte. Liebknecht
reichte Bakunin die Hand und erklärte, er halte Bakunin ftir
einen rechtschaffenen Mami und wackeren Revolutionär =*).
Auf dem Kongreis der Fdd^ration romande in Chaux-de-
Fonds am 4., 5. und 6. April 1870 trat die Spaltung in der F^d^
ration romande offen zu Tage. Ulysse Dubois, Präsident des
Cercles, in dessen Lokal der Köngrefs tagte, erklärte: »Je vous
annonce qu'il ne convient plus au cercle, dont je suis le Presi-
dent, de mettre son local ä la disposition d'un Congr^s comme
celiii-ci. J'invite les coUectivistes ä ^vacuer la salle au plus
vite, faute de quoi nous emploierons d'autres moyens!« Hier-
auf erscholl lebhafter Beifall bei den CouUeryisten , die sich
gegen die Mitte des Saales drängten und schrien: »Hinaus
mit den KoUektivisten!« Die Mehrheit des Kongresses, aus
KoUektivisten bestehend, erhob sich und zog ab 3). Von nun
an gab es in der französischen Schweiz zwei Arbeiterverbin-
dungen, die sich den Titel »Congr^s romand« beilegten. Die
Majorität des Kongresses fafste folgende Resolution:
»Considerant que Temancipation definitive du travail ne
peut avoir lieu que par la transformation de la societe politique
fondee sur le privil^ge et Tautorite, en societe economique
fondee sur r^galite et la libertd; que tout gouvernement ou
fitat politique n'est rien autre chose que Torganisation de
0 Verhandlungen des IV. Kongresses des internat! Arbeiter-
bundes in Basel S. 65—69.
*) Memoire pr^sent^ par la F6d6ration jurassienne S. 84.
3) Ebenda S. 121, 122.
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56 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
Texploitation bourgeoise, exploitation dont la formale s'appelle
le droit juridique;
que toute participation de la classe ouvri^re ä la politique
bourgeoise gouvemementale ne peut avoir d'autres r^sultats
que la consolidation de Tordre de chose existant, ce qui paraly-
serait Taction r^volutionnaire-socialiste du Proletariat;
le Congr^s romand recommande ä toutes les sections de
r Association internationale des travailleurs de renoncer ä toute
action ayant pour but d'op^rer la transformation sociale au
moyen des r^formes politiques nationales et de porter toute
leur activite sur la Constitution fed^rative des corps de metier,
seul moyen d'assurer le succes de la r^volution sociale. Cette
fed^ration est la v^ritable representation du travail, qui doit
avoir Heu absolument en dehors des gouvemements poli-
tiques^).«
Gegenüber diesem Beschlufs des Comite föderal du Jura
bezeichnete die Minorität in einer Resolution die politische
Abstinenz als verderblich. Die Zentralsektion von Genf ver-
fügte den Ausschlufs mehrerer Mitglieder, darunter Perron,
Joukowsky und Bakunin, die, der Spaltung ungeachtet, bisher
der Zentralsektion angehört hatten.
Auf dem aufserordentlichen Kongrefs der Bakunisten vom
9. Oktober 1870 in St. Imier wurde vorgeschlagen, die ehe-
maligen Sektionen der Fed^ration romande sollen eine neue
Föderation bilden unter dem Namen Fedöration jurassienne.
Der Vorschlag wurde als verfrüht abgelehnt.
Nach Besiegung der Kommune in Paris flüchteten eine
ganze Anzahl Kommunards aus Paris und den französischen
Provinzen nach der Schweiz, namentlich nach Genf, und
brachten neues Lebens- und Aktionselement in die Arbeiter-
schaft der romanischen Schweiz. Andererseits begann die
Marxsche internationale Arbeiterassociation, welche während
des Krieges eine wesentliche Beeinträchtigung erlitt, in der
französischen Schweiz ihre Sektionen zu reorganisieren, und
es entstand ein bitterer Kampf zwischen den der Internationalen
treu gebliebenen Genfer Sektionen und den französischen Pro-
skribierten. Die flüchtigen Kommunards gründeten in Genf
eine Sektion der Internationalen, die sich den Namen beilegte
0 Memoire presente par la Föderation jurassienne S. 128.
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Achtes Kapitel. Die anarchistische Juraföderation. 57
»Section de propagande et d'action r^volutionnaire-socialiste.«
Diese Sektion suchte gegenüber ' den zwei Föderationen der
romanischen Schweiz so viel als möglich die Neutralität zu
beobachten.
Durch Entscheid vom 19. Juni 1870 hatte der Londoner
Generalrat der internationalen Arbeiterassociation verfügt,
dafs der Minderheit mit Sitz in Genf zustehe, sich den Namen
»Comit^ föderal romand« beizulegen und lud das Komitee der
Majorität mit Sitz in Chaux-de-Fonds ein, diesen oder jenen
ihr beliebenden Lokalnamen anzunehmen. Das Comit^ f^d^ral
du Jura vernahm unter der Hand, dafs der Generalrat den
internationalen Kongrefs von 1871 nicht einberufen werde und
dafs eine geheime, am 17. September 1871 beginnende Konfe-
renz in London gehalten werden solle. Durch Zuschrift vom
4. September 1871 protestierte das Jurakomitee zum voraus
gegen die Entscheidungen, welche die Konferenz treffen könnte.
Der Generalrat ermahnte durch Schreiben von H. Jung vom
26. September 1871 die »braves ouvriers des sections des Mon-
tagnes« , sich den Sektionen der F^d^ration romande anzu-
schliefsen. Für den Fall, dafs diese Vereinigung nicht zustande
komme, verfüge der Generalrat, dafs die Föderation der Berg-
sektionen sich F^d^ration jurassienne nenne.
Die Jurassier lehnten sich gegen die in ihren Augen
autoritäre Londoner Konferenz auf. Demgemäfs rief das Comite
föderal romand auf den 12. November 1871 einen Regional-
kongrefs nach Sonvillier ein, dem Domizil des Führers Schwitz-
gebel. Dem im grofsen Saale des Hotels de la Balance tagenden
Kongrefs präsidierte Spichiger. Jules Guesde und Joukowsky,
beide Mitglieder der revolutionären Propagandasektion von
Genf, sowie Charles Chopard amteten als Sekretäre, wäh-
rend Schwitzgebel Bericht erstattete. Der Kongrefs beschlofs,
zwischen den auf dem Kongrefs vertretenen Sektionen, sowie
den ihm noch beitretenden eine neue Föderation mit dem Namen
Fdd^ration jurassienne zu gründen. Bereits im Oktober 1870 auf
dem Kongrefs von St. Imier habe der Kongrefs der romanischen
Sektionen den Vorschlag besprochen, es solle eine neue Föde-
ration mit dem genannten Namen gebildet werden. Diese
Bezeichnung nehme der Kongrefs von Sonvillier aus freien
Stücken an, nicht um der Londoner Konferenz zu gehorchen.
In Sonvillier wurden Statuten für die F^d^ration jurassienne
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58 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
aufgestellt. Diese bestimmten, die Föderation erkenne die
Generalstatuten der internationalen Arbeiterassociation an.
Das Föderalkomitee, aus fünf Mitgliedern gebildet, sei mit
keinerlei Autorität ausgerüstet. Die in die Föderation ein-
tretenden Sektionen behalten ihre absolute Autonomie und
übernehmen keine andere Verbindlichkeit, als die Bestimmungen
der gegenwärtigen Föderalstatuten zu beobachten. Den Sek-
tionen, welche unter sich lokale Föderationen bilden wollen,
werde jedweder Spielraum gelassen. Jede Sektion der Inter-
nationalen könne in die Juraföderation aufgenommen werden,
sofern sie den gegenwärtigen Statuten beitrete und nichts ihnen
Widersprechendes in ihr Reglement aufnehme. Der Kongrefs
der Föderation trete jedes Jahr zusammen. Er mische sich in
keiner Weise in die innere Administration der Sektionen ein.
Der Kommunard Claris^) hatte in Genf ein wöchentlich
einmal erscheinendes Blatt gegründet, betitelt »La Revolution
sociale«. Der Kongrefs von Sonvillier vom 12. November 1871
bezeichnete dieses Blatt als Organ der Juraföderation und lud
die Genossen zu zahlreichem Abonnement ein. Von Nr. 5
an war das genannte Blatt Organ der Juraföderation.
Der Kongrefs von Sonvillier beschlofs femer, an alle
Föderationen der internationalen Arbeiterassociation ein Rund-
schreiben zu richten, worin die Einberufung eines General-
kongresses der Internationalen in kürzester Frist verlangt und
der Anschlufs an die Föderation jurassienne empfohlen wurde.
Das Rundschreiben führte aus, jede freie Äufserung einer ab-
weichenden Meinung erscheine den Männern des Generalrates
als Ketzerei. Die Internationale, anstatt eine freie Föderation
autonomer Sektionen zu sein, gestalte sich zu einer hierarchi-
schen, autoritären Organisation der disziplinierten Sektionen,
welche vollständig in die Hand des Generalrates gelegt seien.
Das Ideal des Generalrates sei auf die Eroberung der politi-
schen Macht durch die Arbeiterklasse gerichtet, während dieses
Ideal in der Befreiung der Arbeiter durch die Arbeiter selber
aufserhalb jeder leitenden Autorität bestehen sollte. Wie solle
eine egalitäre und freie Gesellschaft aus einer autoritären
Organisation hervorgehen können ? Dies sei unmöglich. »Die
Internationale, der Embryo der zukünftigen menschlichen Ge-
0 Siehe A. Claris, La Proscription fran^aise en Suisse 1871—
1872, Gen^ve imprimerie V^® Blanchard 1872.
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Achtes Kapitel. Die anarchistische Juraföderation. 59
Seilschaft, soll von jetzt an das treue Bild unserer Prinzipien
von Freiheit und Föderation sein und in seinem Schofse jedes
nach Autorität, nach Diktatur trachtende Prinzip ablehnen^).«
Die Gegner der jurassischen Föderation erklärten, die
F^d^ration jurassienne gebe sich als Rivalin des Generalrates,
und ihr Zirkular bilde eine Einladung an die Sektionen,
zwischen dem Generalrat von London und dem Jurabund zu
wählen. Die belgischen, spanischen und italienischen Sektionen
nahmen das Rundsehreiben günstig auf.
Die Genfer »Revolution sociale« ging, nachdem sie es
auf zehn Nummern gebracht, am 4. Januar 1872 mangels Geld
ein. Auf Antrag des jurassischen Föderalkomitees wurde als-
dann beschlossen, zur Propaganda ein autographiertes Bulletin
herauszugeben, dessen erste Nummer am 15. Februar 1872
erschien.
Die Föderation jurassienne hat in der französischen Schweiz,
sowie in Frankreich, Italien und Spanien einen grofsen Einfluls
ausgeübt. In einem Brief, welchen Krapotkin im Juni 1882
an den in Lausanne versammelten Kongrefs der jurassischen
Föderation der internationalen Arbeiterassociation gerichtet
hatte, erklärte er, die Föderation jurassienne habe in der Ent-
wicklung der revolutionären Ideen eine immense Rolle gespielt,
dergestalt, dafs man heute die Montagnards allgemein als ein
Zentrum, als einen Herd betrachte^ von dem die neuen Impulse
ausgehen. Wenn es jetzt Tausende von Anarchisten gebe, so
habe man dies zu einem guten Teil der Föderation jurassienne
zu verdanken. Wohl habe der Zeitgeist den Anarchismus
vorwärts gebracht; was aber eine Gruppe immer tun konnte,
das habe die jurassische Föderation geleistet. Dies sei eine
bereits der Geschichte angehörende Tatsache. Wolle die Föde-
ration bleiben, was sie sei, was sie war, so dürfe sie nicht im
mindesten von den Ideen, welche ihre Kraft ausmachten, von
ihrem Hauptprinzip abgehen: keinerlei Einmischung in die
Wahlkomödie, Organisation der Kräfte auf dem ausschliefslich
sozialistisch-revolutionären Terrain und anarchischer Rigorismus
bis zum Exzefs. Keine andere Organisation habe mit so ge-
ringen Kräften so unermefsliche Resultate erreicht, einen so
mächtigen Einflufs ausgeübt und in revolutionärer Hinsicht
') Memoire prösente par la Federation jurassienne S. 220— 233.
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60 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
auf die weniger vorgerückten Parteien dermalsen eingewirkt.
Vielleicht wende man ein, die Aktion der F^d^ration jurassienne
sei nur theoretisch gewesen. Der Einwand wäre albern. Jede
Theorie sei zugleich praktisch. Was heute in der Theorie ge-
sagt werde, sei morgen fait accompli. Was Theorie bleibe in
der Schweiz, das werde praktisch in Frankreich^).
Wie agressiv die Mitglieder der F^d^ration jurassienne
bereits im Jahre 1873 auftraten, zeigt folgender Vorfall, Als
Thiers im Herbst 1873 durch die Schweiz reiste, machte er
einen kurzen Halt im Bahnhof Neuenburg, wo ihm eine
Reihe von Personen eine Ovation bereiteten. Eine Pariserin,
Frau D., Gattin eines Mitgliedes der jurassischen Sektion
Neuenburg, war zufällig im Bahnhof anwesend und schrie,
als sie Thiers erblickte, aus vollen Leibeskräften: »Vive la
Commune! Vivent les faderes! A bas Tassassin de Versailles!«
Thiers bestieg augenblicklich den Bahnwagen. Ein Mitarbeiter
schrieb dem »Bulletin«, er fühle sich glücklich, dafs eine Frau
diese Protestation »contre le bourreau du Proletariat parisien«
ausgesprochen habe^).
Neuntes Kapitel.
Der Kongrefs der Internationalen Arbeiterassoziation im
Haag 1872.
Gegenüber der Bewegung in den Föderationen, welche
einen Kongrefs reklamierten, wurde die Position des General-
rates schwierig. Marx beschlofs, der Sache durch Einberufung
eines Generalkongresses ein Ende zu bereiten. Dies tat er in
der Weise, dafs er seiner Partei eine Majorität sicherte.
Bakunin, nach der Schweiz geflüchtet, war nicht in der Lage,
sich nach Holland zu begeben, da er nicht durch Frankreich
und Deutschland, wo er zu Kapitalstrafen verurteilt worden
war, reisen konnte. Dergestalt wufste Marx mit Sicherheit,
dafs er durch die Wahl von Haag Bakunin den Zutritt zum
Kongrefs verschlofs und sich so einen Triumph über einen ab-
wesenden Feind verschaffte, den er ein für allemal zu Boden
zu drücken den Entschlufs gefafst hatte. Der am 18. August
•) «R^volt6» vom 8. Juli 1882.
*) »Bulletin« der Föderation jurassienne vom 12. Okt. 1873.
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Neuntes Kapitel. Kongrefs der Internationalen im Haag 1872. 61
1872 in Chaux-de-Fonds auf serordentlich versammelte Kongreis
der Juraföderation ernannte zwei Delegierte für den Haager
Kongrefs mit dem imperativen Mandat, für Abschaffung des
Generalrates tmd Unterdrückung jeder Autorität in der Inter-
nationalen zu stimmen.
Präsident Ranvier erwähnte bei Eröffnung des Haager
Kongresses, man habe in den letzten zwei Jahren keinen Kon-
grefs mehr abhalten können wegen des deutsch - französischen
Krieges und der Ereignisse von Paris. Die besiegten Kom-
munards seien zu Brandstiftern und Mördern gestempelt wor-
den, während die Partei der Versailler es war, die anderen
Leuten die Häuser über den Köpfen anzündete. Indes hätten
die verfolgten Kommunemitglieder Gastfreundschaft in Eng-
land und in der Schweiz gefunden, deren Regierungen es
ablehnten, die Flüchtlinge als gewöhnliche Verbrecher auszu-
liefern ^).
Guillaume aus Neuenburg bemerkte darauf, es liefen gegen-
wärtig zwei Ideen durch die Internationale; die eine gehe da-
hin, dafs die Internationale die Erfindung eines gescheiten
Mannes mit einer unfehlbaren sozialen und politischen Theorie
sei, gegen die niemand das Recht zu opponieren besitze. Wenn
die Kombination einer Anzahl Männer mit einem gebietenden
Generalrat an der Spitze zur Aufrechterhaltung dieser ortho-
doxen Idee eine Internationale bilde, so habe man eine. Allein
er und diejenigen, welche seine Auffassung teilen, leugnen,
dafs die Internationale dem Haupte eines Mannes entstamme.
Die Idee der internationalen Verbindung der Arbeiter sei das
Erzeugnis der ökonomischen Bedingungen, welche ims um-
geben. Man werfe dem Generalrat in einzelnen Ländern, z. B.
in der Schweiz und in Amerika, vor, er habe Mifsbrauch mit
der ihm übertragenen Gewalt getrieben. Wolle man absolut
einen Generalrat haben, so müsse man ihm seine autoritative
Macht nehmen und ihn zu einer Zentralagentur für Mitteilungen,
Korrespondenzen, Statistik etc. umgestalten 2).
Im weiteren Verlaufe der Diskussion verwahrte sich Guil-
laume gegen ein Mifsverständnis. Auch er und seine Freunde
') Dr. R. Meyer, Emanzipationskampf des vierten Standes,
I., S. 152.
^) Meyer a. a. O. I. S, 154.
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62 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
seien Politiker, allein sie wollen nichts mit der Tripotage von
Regierung und Parlamentarismus zu tun haben. Sie seien
negative Politiker. Sie strebten die Zerstörung des Staates in
jeder Form und das Föderalsystem der Kommune an. Er
protestiere gegen die Insinuation, dals die Abstinenzler Spione
seien ').
Der Haager Kongrefs beschlofs, der Generalrat sei ver-
pflichtet, die Resolutionen des Kongresses durchzuführen und
in allen Ländern die strikte Beachtimg der Fundamental-
prinzipien, der Statuten und der allgemeinen Reglemente der
Internationalen zu überwachen. Der Generalrat habe auch das
Recht, Zweige, Sektionen, Räte der Föderalkomitees und Föde-
rationen der Internationalen zu suspendieren bis zum nächsten
Kongrefs. Doch solle er den Sektionen gegenüber diese Be-
fugnis erst nach Abhörung des betreffenden Föderalrates aus-
üben. Werde eine ganze Föderation aufgelöst, so solle der
Generalrat alle Föderationen hiervon benachrichtigen. Wenn
die Majorität der Föderationen, es verlange, solle der General-
rat eine aufserordentliche Konferenz, aus Delegierten nach
Nationalitäten gebildet, zusammenberufen, welche sich einen
Monat später versammeln und endgültig den Streit ent-
scheiden solle.
Gegen diese Schlufsnahme erliefs die Minorität des Haager
Kongresses, bestehend aus spanischen, belgischen, holländischen,
amerikanischen und schweizerischen Delegierten, nachstehenden
Protest :
1. »Nous continuerons avec le Conseil gön^ral nos rapports
administratifs concernant le paiement des cotisations, la cor-
respondance et la statistique du travail.
2. Les F^d^rations repr^sent^s par nous ^tabliront entre
elles et toutes les branches de T Internationale r^guli^rement
constitu^es, des rapports directs et Continus.
3. Dans le cas oü le Conseil g^neral vondrait s'ing^rer
dans les affaires int^rieures d'une F^d^ration, les F^d^rations
repr^sent^es par les soussignds s'engagent solidairement ä
maintenir leur autonomie, tant que ces Fed^rations n'entreront
pas dans une voie directement contraire aux Statuts gdn^raox
de rintemationale, approuv^s par le Congr^s de Gen^ve.
0 Meyer a. a. O. I. S. 156.
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Zehntes Kapitel. Der antiautoritäre Gegenkongrefs in St. Imier. 63
4. Nous engageons toutes les F^d^rations et Sections ä
se pr^parer, d'ici au prochain Cangr^s gen^ral, au triomphe
dans le sein de T Internationale, comme base de Torganisation
du travail, du principe de Tautonomie f^d^rative.
5. Nous r^pudions hautement tout rapport avec le soi-
disant Conseil fed^raliste universel de Londres, ou toute autre
Organisation semblable, ^trang^re ä Tlnternationale ^).«
Eine mit der Untersuchung der Bakuninschen Angelegen-
heiten betraute Kommission beschuldigte Bakunin und Ge-
nossen, eine geheime Allianz in der Internationalen gegründet
zu haben, mit Statuten, die denen der Internationalen wider-
sprechen. Infolgedessen beschlofs der Kongrefs, Bakunin imd
Guillaume aus der Internationalen auszuschliefsen. Der Aus-
schlufs von Bakunin erfolgte mit 27 gegen 6 Stimmen und
7 Enthaltungen, derjenige Guillaumes mit 25 gegen 9 Stimmen
und 8 Enthaltimgen. Der von der Untersuchungskommission
beantragte Ausschlufs von Schwitzgebel wurde mit 17 gegen
15 Stimmen und 7 Enthaltungen abgelehnt*).
Zehntes Kapitel.
Der antiautoritäre Gegenkongrefs in St. Imier.
Bereits am 15. September 1872 hielten die spanischen,
italienischen und jurassischen Delegierten einen Kongrefs in
St. Imier, an dem sich mehrere französische und amerikanische
Sektionen vertreten liefsen. Der Kongrefs, welcher sich anti-
autoritär nannte, lehnte die vom Haager Kongrefs gefafsten
Resolutionen vollständig ab, da er in keiner Weise die Voll-
machten des neuen Generalrates anerkenne. Um die Föde-
rationen zu schützen gegen die gouvemementalen Prätensionen
des Generalrates und um die Einheit der Internationalen zu
retten und zu stärken, haben die Delegierten die Grundlagen
eines Paktes zwischen diesen Föderationen entworfen. Nach
diesem Pakt finden zwischen den spanischen, italienischen,
französischen, jurassischen und amerikanischen Föderationen
0 Memoire pr^sent^ par la F^d^ration jurassienne, S. 277, 278.
*) R6solutions du Congr^s g^n^ral tenu ä la Haye, du 2 au 7
Septembre 1872 S. 12, 13.
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64 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
und Sektionen direkte Mitteilungen und regelmälsige Kor-
respondenzen statt, von jeder gouvernementalen Kontrolle un-
abhängig. Werde eine dieser Föderationen oder Sektionen in
ihrer Freiheit von der Majorität eines Generalkongresses oder
von dem durch diese Majorität bezeichneten Generalrat an-
gegriffen, so erklären sich alle Föderationen \ind Sektionen
absolut solidarisch mit demselben. Der gegenwärtige Kongreis
erkläre bestimmt, dals jener Pakt im wesentlichen das Wohl
der grolsen Einheit der Internationalen bezwecke, welche infolge
des Ehrgeizes der autoritären Partei Gefahr laufe.
Wegen dieser Beschlüsse kündete der Generalrat in New-
York durch Brief vom 5. Januar 1873 die Suspension der
jurassischen Föderation an. Allein der italienische Kongrefs
von Rimini, der spanische von Cördoba, der belgische von
Brüssel, die Sektionen von Frankreich, die Korrespondenzen
von England und Brüssel hatten sich für die jurassische Föde-
ration ausgesprochen. Der englische Kongrefs von London
lehnte einstimmig die Resolutionen des Haager Kongresses und
des New -Yorker Generalrates ab. Die Mehrzahl der hol-
ländischen Sektionen erklärten, die Suspension der jurassischen
Föderation nicht annehmen zu können^).
Am 27. und 28. April 1873 fand in Neuenburg der jähr-
liche Kongrefs statt. Die spanischen, französischen, italienischen,
englischen, amerikanischen, slavischen und jurassischen Dele-
gierten nahmen mit wenigen Ausnahmen das autonomistisch-
föderalistische Prinzip zur Operationsbasis. Es wurde be-
schlossen, das »Bulletin« solle vom 1. Juli bis 31. Dezember
1873 statt alle vierzehn Tage einmal in der Woche erscheinen').
Auf Grund dieser Vorgänge fafste der Generalrat der
Internationalen am 30. Mai 1873 folgenden Beschlufs: »Alle
auf den oben erwähnten Kongressen und Versammlungen zu
Brüssel, Cördoba und London beteiligten imd deren Beschlüsse
anerkennenden nationalen und lokalen Föderationen, Sektionen
und Individuen haben sich selbst aufserhalb der Internationalen
Arbeiterassoziation gestellt und aufgehört, Mitglieder derselben
zu sein 3).«
0 »Bulletin* de la Federation jurassienne vom 15. Febr. 1873.
>) Ebenda, 1. Mai 1873.
3) Meyer a. a. O. I. S. 168.
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Zehntes Kapitel. Der antiautoritäre Gegeijkongrefs in St. Imier. 65
Die Sektionen des Bemer Jura hielten am 1. August 1873
in Undervelier eine Versammlung ab. Einmütig wurde be-
schlossen: Vollständiger Bruch mit allen politischen Bourgeois-
parteien ohne Ausnahme; absolute Verurteilung jeder Trans-
aktion mit irgend einer politischen Organisation der Bourgeoisie ;
die Sektionen anerkennen keine andere Politik als die revo-
lutionäre imd internationale, die Zerstörung des Staates und
Konstituierung der freien Kommunen und ihre freie Föde-
ration ^).
Infolge des Haager Kongrefsbeschlusses von 1872 zerfiel
die Internationale in einen antiautoritären oder bakuninistischen
Teil und in einen autoritären oder marxistischen Teil. Der
antiautoritäre Teil hielt vom 1. — 6. Sept. 1873 einen General-
kongrefs in Genf. Er revidierte die Generalstatuten und prokla-
mierte, unter Abschaffung des Generalrates, die Autonomie
der Föderationen. Die Antiautoritären nannten ihre Ver-
sammlung den sechsten Kongrefs der Internationalen. Der
autoritäre Teil der Internationalen hatte auf den 8. September
1873 gleichfalls einen Kongreis der Internationalen nach
Genf einberufen, ihn auch als sechsten Generalkongrefs der
Internationalen ausgebend«). Im Jahre 1874 hielt der anti-
autoritäre Teil den siebenten Generalkongrefs der Internatio-
nalen in Brüssel, auf dem sich englische, belgische, schweize-
rische, italienische, spanische und deutsche Sektionen vertreten
lielsen. Im folgenden Jahre wurde mit Rücksicht auf die
kritische Situation des Sozialismus in Italien und Frankreich
ein Kongreis nicht gehalten, dagegen veranstalteten die autori-
tären Anarchisten im Jahre 1876 einen Kongreis in Bern mit
der Bezeichnimg »der achte Generalkongrels der Internatio-
nalen«. Seit 1873 hielt der marxistische Teil keinen Kongreis
0 »Bulletin« de la F^d^ration jurassienne vom 17. Aug. 1873.
*) Garin, Die Anarchisten. Eine historisch-kritische Studie.
Leipzig 1887 S. 22. — Über den Kongrefs der Marxisten in Genf
im Jahre 1873 bemerkt das * Bulletin« der Fed^ration jurassienne
vom 28. Sept. 1873: »II 6tait impossible de r^ver un fiasco plus
compl^t, une chute plus ridicule. Aussi le Congres marxiste a^t-il
produit ä Geneve tout Teffet que nous pouvions d^sirer: il a ouvert
les yeux aux plus aveugles sur T^tat r^el des choses, il a montre k
tous que Tlnternationale tout enti^re, sauf quelques dissidents, se
trouve dans le camp f6d4raliste«.
Langbard, Die anarchistische Bewegung in der Schweiz. 5
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66 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz. ,
mehr. Am 5. Nov. 1876 schrieb das »Bulletin« der F^d^ration
jurassienne :
»En pr6sence de cet ^tat de choses, en pr^sence des ren-
seignements positifs que nous poss^dons sur la Situation des
gröupes qui composaient ou ^taient cens^s composer cette
moiti^ autoritaire, nous pouvons d^larer que la moiti^ autori-
taire de Tlnternationale n'existe plus. Cette d^laration, eile
a ^t^ falte par nous ä Berne, devant des hommes qui jadis
avaient march^ d'accord avec le Conseil g^neral de New-York,
devant les citoyens Vahlteich, Greulich, Franz, Gutsmann.
Aucun d'eux n'y a contredit. II est donc constat^ que la
moitie autoritaire de T Internationale n'existe plus. Seule, la
moitie anti-autoritaire de T Internationale existe encore; bien
loin d'etre en d^cadence, eile fait preuve d'une ^nergique
vitalit6; eile peut montrer ä tous le terrain gagn^ et les pro-
gr^s accomplis. Puisque la moitie anti-autoritaire de Tlnter-
nationale existe seule aujourd'hui, puisqu'ä eile seule eile
constitue tout ce qui reste de T Internationale , il est Evident
qu'elle a le droit de s'appeler Tlntemationale, puisqu'il n'y a
personne pour lui en contester le titre.
»Voilä pourquoi le Congr^s de Tancienne moitie anti-
autoritaire, moitie qui aujourd'hui, par la disparition de
Tautre moitie, est devenu le tout, voilä pourquoi, disons-nous,
notre Congr^s, r^unissant dans son sein tous les ^l^ments qui
appartiennent encore aujourd'hui ä Tlnternationale, a pu
s'appeler l^gitimement le VHP Congr^s g^n^ral de TAsso-
ciation internationale des travailleurs.«
Elftes Kapitel.
Die jurassischen Anarchisten mit der roten Fahne in Bern.
Von anonymen Urhebern wurde am 8. März 1876 eine
Märzfeier im Mattenhof in Bern mit Vortrag über die Pariser
Kommune nebst Zug durch die Stadt und Musik des Grütli-
vereins angekündigt. Die einigermafsen unterrichteten Bürger
nahmen sofort an, dafs hinter der Demonstration namentlich
Brousse stecke. Am 18. März bemerkte das Berner »Intelligenz-
blattc : »Die Pariser Kommune soll heute Abend auch in Bern
gefeiert werden. Wie aus einem Inserat in unserer heutigen
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Elftes Kapitel. Die jurassischen Anarchisten in Bern. 67
Nummer zu entnehmen ist, soll unter dem Titel »Märzfeierc
ein Arbeiterzug von der Münster-Plattform nach dem Matten-
hof stattfinden, wo dann ein Meeting mit Vortrag über die
Pariser Konmiune abgehalten wird. Die Grütlimusik hat sich
leider zur Mitwirkung an diesem Schwindel hergegeben, welcher
von gänzlich anonymen Urhebern angestellt wurde, deren Ge-
sinnungsverwandtschaft mit den sauberen Herren Brousse und
Komp. übrigens wohl aulser allem Zweifel steht. Wir glauben
kaum, dafs unter den gediegenen Arbeitern Berns sich viele
bereit finden werden, der anonymen Einladung zu folgen imd
sich zu Statisten an einer Demonstration herzugeben, welche
nur geeignet sein kann, auf die hiesige Arbeiterbevölkerung
ein schiefes Licht zu werfen.« Die Musik des Grütlivereins hatte
ihre Mitwirkung an der anarchistischen Konununefeier abge-
lehntf sie figurierte ohne ihre Einwilligung auf dem Programm.
Als sich Samstag, den 18. März 1876, abends zwischen
8 und 9 Uhr der Zug, der sich auf der Plattform des Münsters
gesanunelt hatte, in Bewegung setzte, von zwanzig Fackeln
nur mäfsig beleuchtet, ertönte von Seiten des zahlireich an-
wesenden bürgerlichen Publikums ein schrilles Pfeifen. »Die
Fahne henmter!« erscholl es von allen Seiten, und als diese
Forderung nicht sofort erfüllt wurde, versperrte das aufser-
halb der Plattform stehende Publikum durch Schlielsen des
Gittertores dem Zuge den Ausgang. Diese ein Hohngelächter
erzeugende Mafsnahme hatte zur Folge, dafs die rote Fahne
nun doch zusammengerollt wurde, worauf die Bürger das ver-
schlossene Tor wieder öffneten. Umringt und gedrängt von
der Menge, setzte der Zug sich in Bewegung, um sofort in
vollständige Deroute zu geraten. Manche Arbeiter warfen die
Fackeln weg und machten sich fort. »Nieder mit der roten
Fahne!« ertönten vielfache Rufe. Am unteren Ende der
Gerechtigkeitsgasse kam es zu einem Zusammenstofs. Die rote
Fahne ward von den Bürgern zerrissen, einzelne Mitglieder
der Internationalen, worunter Dr. med. Ducroque, wurden in
den Stadtbach gedrängt. Nach Angabe des Organs der Jura-
föderation tauchten ergrinunte Bürger seinen Kopf in das
Wasser des Stadtbaches. Um sich vor der Wut der Bürger
zu retten, mufste er im Wasser imter einem Brunnen hindurch-
kriechen, wo er halb erstarrt herausgezogen wurde. Der
Student Karl Moor eilte dem bedrängten Jurassier zu Hilfe.
5*
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68 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
Im Restaurant Mattenhof hielt alsdann cand. med. Kachel-
hofer von Bern, Mitglied des sozialdemokratischen Vereins
in Bern, einen Vortrag. Bei der Kommunefeier im Restaurant
Mattenhof wurde folgende Poesie verteilt, zu singen nach der
Melodie »Die Wacht am Rhein«.
Es tönt ein Ruf von Land zu Land:
Ihr Armen reichet euch die Hand!
Und ruft ein Halt der Tyrannei,
Und brecht das Sklavenjoch entzwei.
Es wirbelt dumpf das Aufgebot,
Es flattert hoch die Fahne rot;
Arbeitend, leben oder kämpfend den Tod.
Wir haben lange genug geharrt.
Man hat uns lange genug genarrt,
Jetzt greifen wir zu unserem Recht,
Jetzt stellen wir uns zum Gefecht.
Es wirbelt dumpf das Aufgebot, u. s. w.
Steig an die frische Luft heraus.
Aus niederer Hütte dumpfem Haus,
Steig auf das Pflaster^ blasse Not,
Und kämpfe um dein täglich Brot.
Es wirbelt dumpf das Aufgebot, u. s. w.O
Wegen der Angriffe auf die rote Fahne klagte der sozial-
demokratische Verein Bern durch Fürsprecher Steck. Drei
Bürger wurden am 29. September 1876 zu 15 Frcs. Ent-
schädigimg und je 30 Frcs. Bulse und den Kosten verurteilt *).
Der Fall hatte ein weiteres Nachspiel. Cand. med. Kachel-
hofer, der als vermögensloser Angehöriger der Bemer Metzger-
zunft aus Zunftmitteln den Studien oblag, war Ende Februar
0 Berner »Intelligenzblatt« vom 22. März 1876. — Das Lied
wurde von Hermann Greulich gedichtet und findet sich abgedruckt
in der Zürcher »Tagwacht« vom 1. Januar 1871. Das Franzsche
Liederbuch, welches dieses und andere Gedichte enthält, wurde im
Jahre 1872 von der Zürcher Staatsanwaltschaft mit Beschlag be-
legt, weil die Gedichte »in klaren "Worten Aufforderung zu gewalt-
samer, bewaffneter, blutiger Revolution, somit unzweifelhaft den
Tatbestand einer Vorbereitung von Hochverrat enthalten«. Das
Zürcher Bezirksgericht hielt die Beschlagnahme aufrecht. Siehe
Zürcher »Tagwacht« vom 3. August 1872.
*) Es waren: Negotiant Blau, Dachdeckermeister Kähr und
Schreinermeister Bomonti in Bern,
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Elftes Kapitel. Die jurassischen Anarchisten in Bern. 69
1876 in den bereits erwähnten sozialdemokratischen Verein
Bern eingetreten, der gleichzeitig marxistische und antiautori-
täre (anarchistische) Mitglieder umfalste, wie denn u. a. Brousse
diesem Verein angehörte. Bereits am 15. März 1876 hatte
der Zunftschaffner (Waisenvogt) an Karl Kachelhofer die Auf-
forderung gerichtet, aus dem sozialdemokratischen Vereine so-
fort auszutreten, da derselbe Grundsätze vertrete, die zu den
Auffassungen der Metzgerzunft in scharfem Gegensatze ständen.
Bis zum vollendeten dreiundzwanzigsten Jahre sei Kachelhofer
in Bezug auf die Ausübung der bürgerlichen Rechte der Zuöft
Untertan. Am 18. März 1876 erklärte der damals einund-
zwanzigjährige Kachelhofer dem Waisenvogt endgültig^ er trete
aus dem sozialdemokratischen Vereine nicht aus. Gleichen
Tages hielt Kachelhofer an der Berner Konununefeier die Fest-
rede, was den Unwillen der Behörden der Metzgerzunft, in
Verbindung mit der Fahnenaffäre, noch reizte. Im Hinblick
auf die Behandlung der Angelegenheit vor der Waisen-
kommission der Metzgerzunft richtete Kachelhofer am 25. April
1876 an die Waisenkonmiission ein Schreiben, worin er die
Hoffnung aussprach, die Zimft werde nicht das Herz haben,
ihn wegen seiner politischen. Handlungen zu schädigen und
zu strafen. Die Waisenkommission ging jedoch von der An-
sicht aus, sie sei vollkommen berechtigt gewesen, Kachelhofer
die Teilnahme an politischen Vereinen und öffentlichen Demon-
strationen zu untersagen, ohne dadurch einer Unterdrückung
sich schuldig zu machen. Auf verfassungsmälsige Rechte
könne sich kein Minderjähriger der Vormundschaftsbehörde
gegenüber berufen. Die Waisenkommission der Metzgerzunft
beauftragte durch Schreiben vom 5. Mai 1876 den Waisen vogt,
Kachelhofer zu eröffnen, »dafs die Waisenkonmiission infolge
seines Benehmens und seines Ungehorsams es mit ihren
Pflichten nicht mehr für vereinbar erachte, ihn fernerhin aus
dem Armengut zu unterstützen, dals er daher von nun an
auf keinerlei Unterstützung mehr rechnen könne, sondern auf
sich selbst angewiesen bleibe«. Kachelhofer, der bereits da3
propädeutische Examen abgelegt hatte und vor dem medi-
zinischen Staatsexamen stand, wandte sich nach Zürich, wo
er, den Theorien der Föl^ration jurassienne mit Entschieden-
heit huldigend, mit Gleichgesinnten den sozialdemokratischen
Führer Greulich energisch bekämpfte. Zuletzt warf Kachel-
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70 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
hofer die medizinischen Studien über Bord und erlernte in
Luzem den Schriftsetzerberuf*).
Nachdem die Jurassier für den achten Kongreis der Inter-
nationalen Arbeiterassoziation in Bern am 26. Oktober 1876
mit grofser Mühe einen Saal gefunden, pflanzten sie aufsen
eine grofse rote Fahne auf als Protest gegen die Angriffe
auf das rote Tuch am 18. März 1876. Der Kongreis fand im
Schwellenmätteli statt. Die Mieterin des Saales, Frau Baum-
gartner, erklärte dem Kongrefskomitee, die Bemer Behörden
seien erzürnt über die rote Fahne. Werde die rote Fahne
nicht eingezogen, so hebe der Gemeinderat die Miete auf, da
das Schwellenmätteli der Stadt gehöre. Sie bitte um Rück-
sichten, da sie selbst fallit, ihre Weine und Mobilien gepfändet
seien. Unter diesen Umständen liefs der Kongrefs die rote
Fahne, die am 26. und 27. Oktober über dem Schwellenmätteli
geweht hatte, einziehen*).
Absichtlich wurde von Seiten der F^d^ration jurassienne
wieder die Stadt Bern für die Kommunefeier am 18. März 1877
gewählt. Die in Bern erscheinende »Arbeiter-Zeitungc, ein
von Brousse redigiertes anarchistisches Blatt, enthielt die Notiz :
»Wir laden heute alle Mitglieder der Internationalen, alle Flücht-
linge, wie alle der Volksbewegung vom 18. März 1871 günstig
gesinnten Bürger ein, sich Sonntag, den 18. März 1877, nach
Bern zu begeben 3).« Eine Spezialnummer der »Arbeiter-
Zeitung« vom 18. März 1877 hatte einen Artikel über »Die
rote Fahne« veröffentlicht, worin es u. a. hiefs: »Es ist die
Fahne der Internationalen, welche gleich fernem Donner rollt !
Wartet noch einige Zeit, imd die Fahne des Proletariats wird
alle Fahnen der Bourgeoisieklassen vor sich her jagen Diese
Fahne, gewils, wir wollen sie ! es ist die unsrige ! Ihre Farbe
ist rot vom Blute unserer bleichen Gesichter.« — Bern wurde
') Siehe »Bulletin« de la F^d^ration jurassienne vom 28. Mai
1876; ferner den von Karl Kachelhof er verfafsten Artikel »Meine
Mafsregelung durch die bemische Metzgerzunft nebst Anhang«,
datiert 2. Juni 1876, Separatabzug aus der »Bemer Tagespost*;
femer das Schreiben von Kachelhofer an die Waisenkommission der
Metzgerzunft, Erklärung und Schreiben der Waisenkommission,
Erklärung von Professor Dr. König, alles dies abgedruckt in der
* Berner Tagespost« vom 16. Juni 1876.
*) »Bulletin« der F^d^ration jurassienne vom 29. Okt. 1876.
3) »Arbeiter-Zeitung« vom 10. März 1877.
Digitized by VjOOQ IC
Elftes Kapitel. Die jurassischen Anarchisten in Bern. 71
von den jurassischen Anarchisten auch gewählt, um Anhang
unter den dortigen Arbeitern deutscher Zunge zu werben. Die
Bemer Versammlung sollte zeigen, dafs die anarchistische
Richtung der Internationalen nunmehr auch in der deutschen
Schweiz Boden gefafst habe^).
Am Sonntag, vormittags 10 Uhr, versammelten sich Mit-
glieder der beiden Sektionen der Internationalen in Bern, deutscher
und französischer Zunge, sowie eine Anzahl von auswärts ge-
kommener Genossen in der »Sonne« am Bärenplatz zu einer
vorbereitenden Sitzung. Es wurde beschlossen, nachmittags
2 Uhr im Restaurant Jeangros in der Länggasse (Bern) eine
Versammlung abzuhalten. Ein Zug, mit der roten Fahne an
der Spitze, solle sich durch die Stadt zum Bahnhof bewegen,
um eine 1 Uhr 55 Minuten in Bern eintreffende Delegation
von Zürich zu empfangen. Rote Anschläge der Juraföderation
der Internationalen Arbeiterassoziation luden alle Arbeiter zu
der gedachten Versanunlung ein. Vor 2 Uhr versanmielten
sich etliche 50 Mann in der »Sonne« und zogen von dort mit
einem Musikkorps und einer roten Fahne an der Spitze durch
die Aarbergergasse nach dem Bahnhof. Trotz des Regen-
wetters hatte sich hier einiges Publikum angesammelt, welchem
die Vorgänge des letzten Jahres beim Münster noch in Er-
innerung schweben mochten. An Ort und Stelle hatten
sich, um einen Konflikt zu verhüten, Regierungsstatthalter
von Wattenwyl und Polizeiinspektor von Werdt eingefunden,
welche, als das Publikum mit Murren die Beseitigung der
roten Fahne verlangte, die Demonstranten freundlich einluden,
im Interesse der Erhaltung von Ruhe und Ordmmg die Fahne
zusanMnenzuroUen. Als sich die Führer des durch fremden
Zuwachs etwa 200 Mann stark gewordenen Zuges der in aller
Ruhe vorgebrachten amtlichen Aufforderung widersetzten,
schritt der anwesende Polizeiposten ein, von zahlreichen Bür-
gern kräftig unterstützt. Es kam zu einem wüsten Getünmiel,
wobei die Internationalen von Totschlägern, Schlagringen,
Stiletten und Dolchmessern, mit denen sie sich vorsorglich ver-
sehen hatten, Gebrauch machten. Die rote Fahne wurde vom
Publikum zerfetzt, und Polizeiinspektor von Werdt erhielt eine
Kopfwunde, Landjägerkorporal Lerch einen Streifstich, Land-
') »Bulletin» der F^d^ration jurassienne vom 18. März 1877.
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72 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
Jäger Lengacher eine Stirnwunde, Landjäger Corbat eine Kopf-
wunde, Polizeidiener Riesen Stiletstiche in Bein und Hand,
Polizeidiener Roth einen Stiletstich in den Daumen *)•
Wegen Raufhandels, (rebrauchs lebensgefährlicher Instru-
mente sowie wegen Widersetzlichkeit gegen die Behörden
wurden nachstehende Beteiligte angeklagt: Otto Rinke von
Tabelwitz (Preufsen), geb. 1853, Schlosser; Ulysse Eberhard
von Jegenstorf, geb. 1854, Guillocheur in St. Imier; Adhemar
Chopard, geb. 1850, Guillocheur von Sonvillier; Henri Eber-
hard, geb. 1845, Graveur in St. Imier; Paul Brousse, geb.
1844, von Montpellier, gewesener Assistent des chemischen
Laboratoriums in Bern; Emil Werner, geb. 1846, von Frank-
furt a. M., Schriftsetzer in Bern; Reber, geb. 1829, Arzt in
St. Imier; Alice Dubois, geb. 1857, Faiseur de secrets in
St. Imier; Henri Kräuchi, geb. 1852, Monteur de bottes in
St. Imier; Fritz Zurbuchen, geb. 1848, Emboiteur in St. Imier;
Camille Chätelain, geb. 1855, Maler in St. Imier; Ad. Herter,
geb. 1822, Graveur in St. Imier; Karl Kachelhof er, geb. 1854,
Cand. med.; James Guillaume, geb. 1844, Professor in Verri^res;
Johann Deiber, geb. 1854, von Ostheim (Elsafs); Henri Tailland,
geb. 1856, von Lausanne, Schreiner; Friedrich Voges, geb. 1854,
von Frankfurt a. O., Posamentier; Franz Simonin, geb* 1854,
von Ramices (Waadt), Schreiner; Kasimir Eggenschwyler,
geb. 1854, Schneider in Bern; Peter Paggi, geb. 1841, von
Graubtinden; Kaspar Honegger, geb. 1855, von Rtiti (Zürich),
Schneider; Louis Pittet, geb. 1855, von Le Cr6t (Neuenburg),
Steinhauer; Adrien Gleyre, geb. 1856, von Cossonay (Waadt),
Schreiner; Fritz Huguenin, geb. 1857, von Locle, Graveur;
Jules Loertscher, geb. 1853, von Escholzmatt; Josef Lambert,
geb. 1855, von Sonvillier, Graveur; Albert Graber, geb. 1857,
von Wyttenbach (Württemberg), Graveur; Fritz Chautemps,
geb. 1849, von MOtier, Graveur; Adolf Buache, geb. 1859,
Typograph.
Am 16. August 1877 begannen vor dem Bemer Amts-
gericht die dreitägigen Verhandlungen. Die Angeklagten,
welche sich sehr trotzig benahmen, verlangten, der übliche
0 «Bund« vom 20. März 1877. Laut «Bulletin« vom 18. März
1877 protestierte in der Versammlung in der Länggasse Karl
Moor, namens des Arbeiterbundes, gegen das Benehmen der
Polizei.
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Elftes Kapitel. Die jurassischen Anarchisten in Bern. 73
Eid solle dem amtlichen Übersetzer nicht abgenommen werden,
da sie, die Angeklagten, nicht geneigt seien, ihre Aussagen
eidlich zu bekräftigen. Auf dem Gerichtstische lagen als
Corpora delicti die rote Fahne, femer verschiedene Stilette.
58 Zeugen waren vorgeladen. Die Angeklagten hielten Ver-
teidigungsreden. Cand. med. Kachelhofer sagte u. a. : . . - »Wir
streben daher mit Aufbietung aller Kräfte dahin, die Massen
allmählich für imsere Ideen zu gewinnen und dann durch die
Revolution die Befreiung der geknechteten Arbeiterklasse von
der Tyrannei des allmächtigen Geldsacks -^ des Kapitals —
herbeizuführen. Wir werden auch in Zukunft allein auf diesem
Wege fortarbeiten^ unbekümmert um die Gesetze, die wir, als
Feinde jeder staatlichen Ordnung, nicht anerkennen können und
die wir nur insoweit berücksichtigen, als wir eben durch die Macht
der bestehenden Verhältnisse einstweilen dazu gezwungen sind.
Ihr aber, Herren Richter!, benützt Euere Gewalt, so lange
Ihr sie noch besitzt, gehörig; denn bald könnte unsere Zeit
kommen, wo es dann mit Eurer Herrschaft vorbei ist....')«.
Es wurden verurteilt zu 60 Tagen Gefängnis: Lambert
und Deiber; zu 40 Tagen: Rinke, Eberhard, Chopard, Dubois,
Kräuchi, Chätelain, Herter, Kachelhofer, Guillaume, Huguenin,
Loertscher, Buache; zu 30 Tagen: Graber, Reber, Brousse,
Werner, Voges; zu 10 Tagen: Eggenschwyler, Paggi, Honegger,
Gleyre, Zurbuchen und Chautemps. Die Genannten wurden
femer solidarisch zu den Kosten, Rinke, Brousse, Werner,
Deiber, Graber und Voges überdies zu dreijähriger Verweisung
aus dem Kanton Bern verurteilt.
Das »Bulletin« der F^d^ration jurassienne vom 5. August
1877 erwähnte die Vorgänge am 18. März 1877 als »propagande
par le fait«. An dem Zusanounenstofs mit der Polizei in Bern
am 18. März 1877 war auch Krapotkin beteiligt, der darüber
schreibt : »Die Woge der Reaktion schlug bis in die Schweiz,
so dals die Bemer Polizei gegen die Verfassung das Tragen
der Arbeiterfahne verboten hatte. Es war daher notwendig,
wenigstens ab und zu zu zeigen, dafs die Arbeiter ihre Rechte
0 Bericht der «Arbeiter-Zeitung« vom 25. Aug. 1877. Kachel-
hofer hatte von Zürich aus an einige Freunde geschrieben, an der
Bemer Demonstration teilzunehmen und sich gehörig vorzusehen,
um im Falle eines Angriffs Gewalt mit Gewalt zu vertreiben.
»Bulletin« vom 26. August 1877.
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74 Erster Teil. Die anarchist. Beweguni? in der französ. Schweiz.
nicht mit Ftifsen treten liefsen und Widerstand leisteten. Am
Jahrestage der Pariser Kommune begaben wir uns also alle zu-
sammen nach Bern, um dort ungeachtet des Verbotes die rote
Fahne durch die Strafsen zu tragen. Natürlich kam es zu
einem Zusammenstofs mit der Polizei, wobei zwei Kameraden
Säbelhiebe und zwei Polizisten ziemlich schwere Verwundungen
erhielten. Aber die rote Fahne brachten wir glücklich zur
Arbeiterhalle, wo eine äulserst bewegte Versammlung statt-
fand. Ich brauche wohl kaum zu erwähnen, dals sich die
sogenannten Führer nicht im Hintergrunde hielten und ebenso
wie die übrigen kämpften*).«
Im nämlichen Jahre 1877 trugen die jurassischen Anar-
chisten unbeanstandet auf ihrem Kongrefs am 5. August in
St. Imier die rote Fahne im öffentlichen Umzüge. Die meisten
Anarchisten waren bewaffnet, um die Fahne aufs äufserste zu
verteidigen. Krapotkin, auch diesmal dabei, berichtet in seinen
Memoiren: »Auf einem Platze hatte eine Polizeimannschaft
Stellung genommen, um unseren Zug nicht weiter zu lassen,
und auf einem nahen Felde hielt man eine Abteilung Miliz in
Bereitschaft, angeblich zum Zwecke einer Schiefsübung — wir
konnten bei unserem Marsche durch die Stadt deutlich das
Schiefsen hören. Als unser Zug aber auf dem Platze erschien
und man aus seiner Haltung entnehmen konnte, ein Angriff
würde zu ernstem Blutvergielsen führen, liefs uns der Bürger-
meister unbehelligt unseren Marsch zum Sitzungssaale fort-
setzen. Keiner von uns verlangte nach dem Kampfe, aber
doch hatte uns das ^Marschieren in Gefechtsordnung und nach
dem Klange der Militärmusik in solche Spannimg versetzt,
dafs es mir zweifelhaft ist, welches Gefühl bei den meisten
von uns in den ersten Augenblicken nach unserer Ankunft
im Saale überwog: die Freude darüber, dafs uns ein unge-
suchter Kampf erspart blieb, oder das Bedauern, dals es nicht
zum Kampfe kam. Der Mensch ist ein sehr verwickeltes
Wesen»).«
') Fürst Peter Krapotkin, Memoiren eines Revolutionärs. Autori-
sierte Übersetzung von Max Pannwitz. Stuttgart, Robert Lutz, 1900,
IL, S. 237.
*) Krapotkin, Memoiren, IL, S. 238. Vgl. auch »Avant-Garde«
vom 11. August 1877.
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Elftes Kapitel. Die jurassischen Anarchisten in Bern. 75
An die Vorgänge in Bern und St. Imier wegen des
Tragens der roten Fahne knüpft nachstehendes, von den Anar-
chisten gesungenes Couplet an:
On crut qu'ä Berne, en r^publique,
II devait passer fi^rement!
Mais, par le sabre despotique,
II fut attaqu^ lächement.
Quel est ce drapeau qui balance
Ses plis sur un cortege ouvrier?
C'est lui! glorieux, il s'avance
En triomphe dans St. Imier').
' Es verlautete, dafs die Anarchisten auf den 18. März 1878
in Bern abermals eine Kommunefeier veranstalten werden.
Gesttitzt auf Art. 40 der Staatsverfassung verbot die Berner
Polizei am 15. März 1878 jede öffentliche Demonstration wäh-
rend des 17. und 18. März von selten der Anarchisten und
jeder Gesellschaft oder Personen, die sich ihnen anschlielsen
könnten. Auch jeder Umzug anderer Personen an diesen Tagen
wurde untersagt und die Militärdirektion ermächtigt, zur Stär-
kung der kantonalen und städtischen Polizei Truppen auf Piket
zu stellen. Die »Avant-Garde« vom 24. März 1878 teilte mit,
am 18. März hätten die jurassischen Anarchisten einen Umzug
in Bern als unnütz betrachtet •,, sie mufsten sich sagen, es wäre
stupid, einen Kampf hervorzurufen, der auf Jahre hinaus die
Organisation zerstören könnte. Seien sie stark genug, so
werden sie nicht nur die rote Fahne nach Bern bringen, sondern
dort .die Kommune mit allen ihren Konsequenzen installieren.
Im letzteren Falle wären sie aber Idioten, wenn sie der Re-
gierung zum voraus Ort, Tag und Stunde bekannt geben
würden. Infolge dieses Räsonnements hätten die Internationalen
beschlossen, den 18. März 1878 nicht in Bern, sondern in den
betreffenden Sektionen zu feiern.
0 * Avant-Garde« vom 15. Dezember 1877.
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76 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
Zwölftes Kapitel.
Peter Krapotkin.
Neben Bakunin hat ein anderer Russe, Peter Krapotkin,
der anfangs der siebziger Jahre zum erstenmal in der Schweiz
erschien, durch Wort und Schrift auf die anarchische Bewegung
in der französischen Schweiz, sowie in Frankreich grolsen Ein-
flufs ausgeübt. Noch jetzt wirkt Krapotkin auf die Anarchisten
der verschiedensten Länder durch seine vielfach tibersetzten
Schriften.
Peter Krapotkin wurde 1842 "in Moskau als Sohn eines
über ein Heer von Leibeigenen herrschenden Grundherrn ge-
boren. Die Familie Krapotkin ist sehr alten Ursprungs').
Krapotkins Vater war Offizier, seine Mutter eine Tochter des
Generals Sulima, eine gute barmherzige Frau").
Mit 15 Jahren trat Krapotkin ins Pagenkorps in Peters-
burg ein. Nur 150, meist dem Hofadel angehörige Knaben
empfingen ihre Ausbildimg in der privilegierten Anstalt, die
den Charakter einer mit Sonderrechten ausgestatteten Militär-
schule imd eines an den kaiserlichen Haushalt angeschlossenen
Hofinstitutes in sich vereinigte. Nach vier- oder fünfjährigem
Aufenthalt im Pagenkorps traten die Zöglinge als Offiziere in
die Garde oder in irgend ein Regiment ein. Den späteren
Revolutionär und anarchistischen Führer beseelten damals ganz
andere Gefühle. »In der ersten Zeit meines kaiserlichen
Dienstes als Kammerpage,« schreibt Krapotkin in den Memoiren,
»war ich von hoher Bewunderung Alexanders, des Sklaven-
') Krapotkin schreibt darüber in seinen Memoiren, L, S. 8 u. 9:
»Unser Vater war auf die Herkunft seiner Familie sehr stolz und
wies mit grofsem Selbstgefühl auf eine Pergamentrolle, die in seinem
Studierzimmer an der Wand hing. Es prangte darauf unser Wappen
— das Wappen des Fürstentums Smolensk mit dem Hermelinmantel
darüber und der Monomachenkrone — und die vom heraldischen
Amte beglaubigte Erklärung, dafs unsere Familie von einem Enkel
Rostislaw Mistislawitsch des Kühnen (eines alten, auf den Blättern
der russischen Geschichte vielgenannten Grofsfürsten von Kiew)
abstammte upd dafs unsere Vorfahren Grofsfürsten von Smolensk
gewesen. ,Dreihundert Taler hat mich dieses Pergament gekostet*,
pflegte unser Vater dabei zu sagen.«
^) Krapotkin, Memoiren, L, S. 15.
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Zwölftes Kapitel. Peter Krapotkin. 77
befreiers, erfüllt. Die Einbildungskraft führt uns in jenem
Lebensalter oft über die Wirklichkeit hinaus, und ich würde
damals den Kaiser mit meinem Leibe gedeckt haben, hätte
man in meiner Gegenwart ein Attentat auf den Zaren unter-
nommen*).« 1862 trat Krapotkin in das sibirische Regiment
der Amur-Kosaken. Unter dem Eindruck der Folgen einer
Revolte von nach Sibirien verbannten Polen schied Krapotkin
im Winter 1866 aus dem Militärdienst imd wurde, mathe-
matische und geographische Studien treibend, akademischer
Bürger der Universität Petersburg, Anfangs der siebziger
Jahre unternahm Krapotkin seine erste Reise nach dem Aus-
land, die ihn nach Zürich führte. Zürich war damals voll
von russischen Studenten und Studentinnen. Die Vorstadt
Oberstrais glich einem Stückchen Ruisland, wo die russische
Sprache alle anderen überwog ='). In Zürich trat Krapotkin,
dessen Wunsch es schon lange gewesen, sich gründlich über
diese Vereinigung zu imterrichten, einer lokalen Sektion der
internationalen Arbeiterassociation bei und durchstöberte eifrig
die Zeitungen der letzten zwei Jahre. »Eine Flut neuer Gedanken
stürmte auf mich ein, sie ist in meiner Vorstellung mit dem
kleinen sauberen Zimmer in Oberstrais verbunden, von dessen
Fenster man einen Blick auf den blauen See und die Berge
dahinter hat, wo die Schweizer für ihre Unabhängigkeit ge-
kämpft haben, imd auf die hohen Türme der Altstadt, die
Zeugen so vieler Religionskämpfes),«
In Zürich hielt sich um jene Zeit eine kleine französische
Flüchtlingskolonie, aus Kommunarden bestehend, auf, darunter
Elie Reclus, ein Bruder von Elisee Reclus, und wie dieser der
anarchistischen Richtung zugetan. Krapotkin erschien in Zürich
0 Krapotkin, Memoiren, L, S. 190/191.
*) Krapotkin, Memoiren, IL, S. 66. — Im Sommersemester 1873
befanden sich an der Universität Zürich unter 88 immatrikulierten
Medizinerinnen allein 77 Russinnen. Um den orientalischen Satz,
das Weib sei* ein Wesen mit langem Haar und kurzem Verstände
umzukehren und zu widerlegen, trugen diese Studentinnen ihr
Haar kurz und auf der Frisur ä Tenfant sals keck ein blanker
Matrosenhut^ ein Exzefs des Anti-Krinolinismus, ein Verschmähen
der Verweichlichung durch Handschuhe, eine dampfende Zigarette,
echte Laferme, kamen hinzu. Osenbrüggen, Die Schweizer. Berlin
1875. S. 129, 130.
3) Krapotkin, Memoiren, IL, S, 74.
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78 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
zuweilen an Arbeiterversammlungen , ohne indessen hierbei
seine Ansichten zu äufsem.
Krapotkin machte Greulich Ende 1871 oder Anfang 1872
den Vorschlag, in Zürich eine Buchdruckerei für deutsche und
russische Publikationen zu errichten, wozu er das Geld be-
schaffen wolle. Als Besitzer der Druckerei hätten nach aufsen
die Zürcher Arbeiterführer funktionieren müssen. Diese hatten
aber keine blasse Idee von der russischen Sprache, hätten also
nicht gewufst, was in der Offizin gedruckt worden wäre, und
hätten doch als Buchdruckereibesitzer die Verantwortlichkeit
tragen müssen. Greulich wollte unter solchen Umständen, so
sympathisch ihm auch Krapotkin damals und seither als Mensch
erschienen sei, auf das Anerbieten nicht eingehen*).
Nach einem Aufenthalt von etwa zwölf Tagen in Zürich
begab sich Krapotkin nach Genf, das von jeher einen bedeu-
tenden Mittelpunkt der internationalen Bewegung bildete. In
Genf weilten damals viele flüchtige Mitglieder der Pariser
Kommune. Einer der Hauptführer der dortigen Bewegung
war der Russe Nikolaus Utin, femer die Russin Olga Herzen,
die Krapotkin mit allen leitenden Persönlichkeiten bekannt
machte. Krapotkin bewegte sich viel in Gesellschaft von
Arbeitern. In der Genfer Freimaiu-erloge, dem Temple Unique,
hatten die genferischen Sektionen ihren Versammlungsort. Die
Drahtziehereien von Seiten der Führer, welche die Arbeiter für
Befriedigung persönlichen Ehrgeizes benutzten, stielsen Kra-
potkin ab, und er wandte sich den Leitern des anarchistischen
Jurabundes zu. In Neuenburg lernte Krapotkin James Guil-
laume, den Hauptführer der F^ddration jurassienne, kennen,
femer Malon, ein flüchtiges Kommunemitglied, der sich in der
Schweiz, wo er die von der schweizerischen Regierung unter-
drückte Zeitung »La Revanche« gegründet hatte, der anar-
chistischen Richtung anschlofs^).
Von Neuenburg begab sich Krapotkin nach dem bemischen
Juradorf Sonvillier, daselbst in die engsten Beziehungen zu
dem anarchistischen Führer Schwitzgebel tretend. Über seinen
Aufenthalt im Jura äulsert sich Krapotkin: »Die theoretische
') Das grüne Hüsli, Erinnerungen von Hermann Greulich im
Zürcher »Volksrecht« vom 27. Juli 1900.
*) Stegmann und Hugo, Handbuch des Sozialismus, S. 489.
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Zwölftes Kapitel. Peter Krapotkin. 79
Ausbildung des Anarchismus^ wie sie damals innerhalb des
Jurabundes unter dem Einflüsse Bakunins allmählich erfolgte,
die Kritik des Staatssozialismus, — die Besorgnis vor einem den
blofsen politischen Despotismus an Gefährlichkeit weit über-
ragenden wirtschaftlichen Despotismus, — die ich dort formu-
lieren hörte, und der revolutionäre Charakter der Agitation
übten auf mich wegen ihres theoretischen Wertes sicher einen
grolsen Einflufs aus. Aber die Prinzipien der Gleichheit, die
ich im Jura herrschend fand, die Unabhängigkeit im Denken
und im Gedankenausdruck, wie sie sich nach meiner Wahr-
nehmung unter den dortigen Arbeitern entwickelte, und ihre
grenzenlose Hingabe an die gemeinsame Sache machten auf
meine Gefühle einen noch stärkeren Eindruck ; und als ich die
Uhrmacher des Jura, nachdem ich etwa zwölf Tage unter ihnen
geweilt hatte, verliefs, standen meine sozialistischen Pläne fest :
ich war ein Anarchist*).«
In der Zeit hielt sich Bakunin in Locamo auf, ihn bekam
Krapotkin nicht zu sehen, was er aufserordentlich bedauerte;
denn als er nach vier Jahren wieder in die Schweiz kam, war
Bakimin bereits tot. »Er war es,« sagt Krapotkin, »der den
Freunden im Jura geholfen hatte, ihre Ideen zu klären und
ihre Forderungen zu formulieren, und der sie mit seiner macht-
vollen, glühenden, unwiderstehlichen Begeisterung für die
Revolution beseelt hatte. Kaum bemerkte er, dals ein kleines
Blatt, das Guillaume anfing, in Locle im Jura herauszugeben,
einen neuen Ton selbständigen Denkens in der sozialistischen
Bewegung anschlug, so kam er nach Locle. Ganze Tage und
Nächte lang redete er zu seinen neuen Freimden über die Not-
wendigkeit eines weiteren Schrittes im anarchistischen Sinne;
er schrieb für jenes Blatt eine Reihe tiefgedachter und glänzen-
der Artikel über den historischen Fortschritt der Menschheit
zur Freiheit, flölste seinen neuen Freunden Begeisterung ein
und schuf so einen Herd der Propaganda, von dem der An-
archisnaus später nach anderen Teilen Europas ausstrahlte ^).«
Aus der Schweiz begab sich Krapotkin nach Belgien und
kehrte dann über Wien und Warschau nach Petersburg zurück,
mit revolutionären Büchern und Zeitungen, die in Rufsland
0 Krapotkin, Memoiren, IL, S. 91.
*) Krapotkin, Memoiren, IL, S. 92.
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80 Erster Teil. Die Anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
verboten waren, wohl versehen, die ein Jude über die Grenze
schmuggelte. In Ruisland betrieb Krapotkin eine eifrige Propa-
ganda unter den Arbeitern und Bauern *).
Nachdem Krapotkin in der geographischen Gesellschaft in
Petersburg einen Vortrag über die Eisformationen in Finnland
und Rufsland gehalten, kehrte er, der unter den Arbeitern
unter dem Namen Barodin agitiert hatte, in seine Petersburger
Wohnung zurück und vernichtete alle Papiere, die irgend jemand
kompromittieren konnten.
Krapotkin wufste, dafs man seine Zimmer beobachtete,
hoffte aber, die Polizei würde sich erst spät einstellen, imd er
könnte sich im Dunkeln unbemerkt entfernen. Als er sich im
Finstem aufmachte,^ sagte eines der Dienstmädchen zu ihm:
»Sie tun besser, wenn Sie die Dienertreppe hinuntergehen«.
ICrapotkin trat schnell aus dem Hause. Um der Polizei zu
entrinnen, sprang er in eine Droschke tmd befahl dem
Kutscher, ihn zum Newsky-Prospekt zu fahren. In einer
zweiten mit gröfster Schnelligkeit nachfahrenden Droschke
bemerkte Krapotkin einen ihm bekannten Weberarbeiter
neben einer ihm nicht bekannten Person. Er machte eine
Handbewegung, als wollte er ihm etwas sagen. Sobald
aber Krapotkin anhielt, schrie der Begleiter des Webers,
ein Geheimpolizist: »Herr Barodin, Fürst Krapotkin, ich ver-
hafte sie*)!« Krapotkin wurde angeklagt, zu einer geheimen
Gesellschaft gehört zu haben, deren Ziel der Umsturz der be-
stehenden Regierungsform ist, und gegen die geheiligte Per-
son Seiner kaiserlichen Majestät zu konspirieren. Der Ver-
haftete wurde in die Peter -Pauls -Festung verbracht und in
eine Zelle geschlossen, in welche die Strahlen der Sonne nie-
mals dringen konnten. Nach etwa zwei Jahren war die Vor-
untersuchung beendet, und der Gefangene wurde in das Unter-
') In Moskau trat eine Anzahl junger Mädchen , die reichen
Familien angehörten, in Zürich studiert und jetzt eine eigene Organi-
sation gegründet hatten, in Baumwollfabriken ein, wo sie sich einer
täglichen Arbeitszeit von 14 — 16 Stunden unterwarfen und in den
Geschäftsbaracken das Leben eines russischen Fabrikmädchens
führten. Alles dies zu dem Zweck, durch tägliche Berührung mit
der Arbeiterschaft Propaganda treiben zu können. Krapotkin, Me-
moiren, IL, S. 140.
') Krapotkin, Memoiren, IL, S. 148 ff.
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Zwölftes Kapitel. Peter Krapotkin.. 81
suchungsgefängnis gebracht. Zur Herstellung seines vom Mangel
an Luft herrührenden schlechten Gesundheitszustandes ward
Krapotkin in das Militärhospital versetzt. Von dort konnte
sich Krapotkin mit Hilfe seiner Freunde flüchten. Alle Ge-
heimpolizisten suchten nach dem Flüchtling, die dritte Ab-
teilung hatte sein Porträt in Hunderten von Exemplaren an
die Polizei- und Wachmannschaft verteilen lassen. Mit dem
Passe eines Freundes versehen und von einem anderen Freunde
begleitet, flüchtete sich Krapotkin nach Finnland und von da
nach Schweden, um schliefslich in England unter dem Namen
Lewaschoff, unter dem er die Grenze überschritten hatte, zu
landen. Um den Spähern der russischen Botschaft aus dem
Wege zu gehen, wandte sich Krapotkin zunächst nach Edin-
burg. Mit seinem Freunde James Guillaume vom Jurabund
begann Krapotkin eine lebhafte Korrespondenz. Er liefs sich
in Chaux-de-Fonds nieder. Dort hatten Pindy, Spichiger,
Albarracin, Ferr^ und Jeallot ihren Aufenthalt, und leicht
waren Guillaume in Neuenburg und Schwitzgebel in St. Imier
aufzusuchen. »Nun fing für mich ein arbeitsvolles Leben an,
wie es meinem Geschmacke entsprach. Wir hielten zahlreiche
Versammlungen ab, für die wir die Programme in den Caf^s
und Werkstätten selbst austeilten. Wöchentlich hatten wir
unsere Sektionssitzung, auf der die lebhaftesten Verhandlungen
stattfanden, auch besuchten wir die von den Parteien ein-
berufenen Versanmilungen und predigten dort den Anarchis-
mus. Aufserdem reiste ich oft nach den Sitzen anderer Sek-
tionen und half diesen vorwärts *).c Als Krapotkin im Jahre
1877 dem internationalen Sozialistenkongrefs in Gent unter
dem Namen Lewaschoff beiwohnte, erfuhr die Polizei, wer
Lewaschoff sei und gab den Befehl, Krapotkin wegen Über-
tretung einer Polizeivorschrift, begangen durch Angabe eines
falschen Namens im Hotel, zu verhaften. Die belgischen
Genossen warnten Krapotkin; sie behaupteten, das im Amte
stehende klerikale Ministerium sei im stände, ihn an Ruisland
auszuliefern, und sie forderten, dafs er den Kongrefs verlassen
solle. Krapotkin verbrachte die Nacht bei einem belgischen
Arbeiter xmd fuhr am nächsten Morgen mit einem Dampfer
nach England. Er verweilte dort nicht lange, sondern ging.
0 Krapotkin, Memoiren, IL, S. 236 ff.
Langhard^ Die anarcbittische Bewegung in der Schweiz. 6
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82 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
nach gröfserer Tätigkeit sich sehnend, nach Paris, wo er
die Agitationsarbeit in Verbindung mit dem Italiener Costa
und Jules Guede begann. Im April 1878 entging Krapotkin
der Verhaftung in Paris nur infolge eines Mifsverständnisses.
Abermals begab er sich in die Schweiz.
Im Februar 1879 sehen wir ihn mit zwei Fretmden,
Dumartheray imd Herzig, das Genfer Anarchistehblatt »Le
R^volt^« herausgeben. »Das meiste darin mufste ich selbst
schreiben.' Nur dreiundzwanzig Franken standen uns bei
der Herausgabe zur Verfügung, aber wir machten uns alle
ans Abonnentensammeln und konnten glücklich die erste
Nimimer herausbringen. Sie war im Ton malsvoll, aber
dem Wesen nach revolutionär, auch mühte ich mich nach
Kräften, so zu schreiben, dafs verwickelte historische und wirt-
schaftliche Fragen für jeden intelligenten Leser verständlich
warien. Sechshundert Stück war das Äufserste, das wir bei
den Auflagen unserer früheren Blätter erreicht hatten. Von
,Le R^volt^' druckten wir zweitausend Stück, und in wenigen
Tagen waren sie sämtlich vergriffen. Das Blatt schlug ein
und erscheint noch heute in Paris unter dem Titel »Temps
Nouveaux« *). Die von Krapotkin in den »R^volt^« geschriebenen
Artikel hat Elisee Reclus unter dem Titel »Paroles d'un R^-
volt^« in Buchform herausgegeben. Reclus war Mitarbeiter
am »R^volt^«. Vom Frühjahr 1880 an wohnte Krapotkin,
gleichwie Elisee Reclus, in Ciarens. »Hier habe ich unter dem
Beistande meiner Frau, mit der ich jedes Ereignis imd jeden
Aufsatz vor der Niederschrift besprach und die alles, was ich
schrieb, einer strengen literarischen Kritik unterzog, meine
besten Artikel für ,Le R^volt^^ verfafst, darunter auch den
Aufruf ,An die Jungen*, der in Himderttausenden von Exem-
plaren in allen Sprachen verbreitet wurde. In der Tat habe
ich hier fast für alles, was ich später schrieb, die Grundlage
geschaffen'),«
Mit den Arbeitern stand Krapotkin daneben in fort-
währendem Verkehr und leistete mehr als je für die anar-
chistische Propaganda.
') Krapotkin, Memoiren, IL, S. 264, 265.
*) Krapotkin, Memoiren, IL, S. 273, 274.
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Dreizehntes Kapitel. Krapotkins Propaganda etc. 83
Dreizehntes Kapitel.
Krapofkins Propaganda und seine Ausweisung ans der Schweiz.
Nach seiner Flucht aus Rufsland wieder in die Schweiz
zurückgekehrt, betrieb Krapotkin unter dem falschen Namen
Lewaschoff, . in Verbindung mit den Führern der F^d^fation
jurassienne, durch Rede und Schrift in der französischen Schweiz
eine eifrige anarchistische Propaganda, wie sich bereits aus
der vorhergehenden Darstellung ergibt. Als am 3., 4. und
5. August 1878 die F^d^ration jurassienne ihren alljährlichen
Kongrefs zu Freiburg (Schweiz) hielt, fand sich auch Lewa-
schoff ein. Lewaschoff resümierte das aufzustellende anar-
chistische Programm also: Negation des Staates und freie
Föderation der autonomen Gemeinden sowie der produzierenden
Gruppen. In seiner Rede führte er aus:
». . . . Conune consequence in^vitable de la n^gatibn de
TEtat et de cette mani^fe d'envisager la r^volution, les
anarchistes non seulement refusent la mise en action de toute
tactique qui pourrait aboutir au raffermissement de Tid^e d^jä
^branlee de l'fitat, mais de plus ils cherchent ä r^veiller dans
le peuple — par la propagande th^orique et surtout par les
faits insurrectionnels — l'esprit, le sentiment et l'initiatiye
populaire, au double point de viie de Texpropriation violente
de la propri^te et de la d^sorganisation de TEtat*).«
Krapotkin ermahnte in seiner Rede, die Vorgänge in den
Konununen genau zu verfolgen xmd namentlich alle sich er-
eignenden Zwischenfälle zum Zwecke der Insurrektion zu be-
nutzen, eine Ausdrucksweise, worunter er die Propaganda der
Tat verstand. Der Freiburger Kongrefs sprach sich für die
Kollektivaneignung des sozialen Reichtums aus, femer für die
Abschaffung des Staates in allen seinen Formen, inbegriffen
die sogenannte zentrale Geschäftsführung des öffentlichen
Dienstes. Als Mittel hierfür wurden bezeichnet: die theoretische
Propaganda und die aufrührerische, revolutionäre Aktion.
Im Dezember 1879 bekämpfte Krapotkin in Versamm-
lungen zu Lausanne, Genf imd Vevey das damals der Volks-
abstimmimg unterbreitete schweizerische Fabrikgesetz. Er er-
0 »Avant-Garde« vom 12. August 1878.
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84 Erster Teil. Die anarchist. Bewej^ng in der ira,nz6s, Schweiz.
klärte, solche Gesetze zum Schutze der Arbeiter hätten keinen
Wert, so lange die Gesellschaft in Mtilsiggänger und Arbeiter,
Ausbeuter und Ausgebeutete getrennt sei und die Ausbeuter
den Arbeitern und Ausgebeuteten das Gesetz machten. Wich-
tiger als je sei, die Arbeiter zu organisieren und die Liga
der Arbeiter der Liga der Mtilsiggänger entgegenzusetzen.
An der Versammlung der F^d^ration jurassienne zu Chaux-
de-Fonds am 12. Oktober 1879, wo die anarchistische Idee in
Bezug auf ihre Verwirklichung den Verhandlimgsgegenstand
bildete, nahm auch Krapotkin teil. In der Rede, die er hielt,
führte er aus:
:>.... Nous avons d^montr^ que la transformation de la So-
ciety ne pourra s'op^rer que par la voie r^volutionnaire; et nous
avons assez dit que par r^volution nous n'entendons pas rem-
placer un gouvernement par un autre gouvemement, qui serait
aussi incapable de faire la r^volution que toute autre assem-
bl^e de dd^gu^s; que nous voulons donc la r^volution de fait,
op^r^e par le peuple lui-m€me Nous avons dit que la pro-
pagande de nos id^es doit se faire, non seulement par la parole
et par la plume, mais aussi, et surtout par Taction; mais — ä en
juger par la mani^re dont nous avons ete compris — on serait
port^ ä croire que nous ne nous sommes pas encore assez ex-
pliqu^s sur la mani^re dont nous entendons Paction; peut-€tre
n'avons-nous pas assez fait entendre que ce genre de propa-
gande n'est possible, ä notre avis, que lorsque le fait d^coule
de la vie elle-m^me, des circonstances favorables, sans quoi
certainement il n'aurait ni une large Sphäre d'action, ni la con-
tinuit^ necessaire').«
Am 13. März 1881 ereignete sich die Ermordung von
Alexander II. Unter seinen eisenbeschlagenen Wagen wurde,
um ihn zum Halten zu bringen, eine Bombe geworfen, wobei
mehrere Tscherkessen von der Leibwache Verwundungen er-
litten. Der Bombenwerfer, Rysakow, wurde auf der Stelle
verhaftet. Hierauf stieg der Zar aus trotz des dringenden
Rates des Kutschers, er möge sitzen bleiben, da er ihn in dem
unbedeutend beschädigten Wagen weiterfahren könnte. Ale-
xander meinte, seine militärische Ehre verlange, dals er zu den
verwundeten Tscherkessen gehe und ihnen sein Beileid auS;
0 »R^volt^c vom 18. Oktober 1879.
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Dreizehntes Kapitel. Krapotkins Propaganda etc. 85
drücke. Er näherte sich Rysakow imd fragte ihn etwas, und
als er dabei dicht bei einem anderen jungen Manne, Grine-
wetsky, der dort mit einer Bombe stand, vorüberging, warf
dieser die Bombe zwischen sich und den Zaren. Der Zar
wurde furchtbar verwundet imd lebte, wie der Mörder, nur
noch ein paar Stunden ').
Im Lager der Anarchisten entstand grofse Freude über
das gelungene Attentat. Die in Genf erscheinende anar-
chistische Zeitung »Le Revolte« vom 18. März 1881, von
Krapotkin redigiert, schrieb dazu:
>. . . . Dans toutes les grandes villes de France, et m§me
dans la froide Gen^ve, la nouvelle a ete accueillie par des
t^moignages ... de joie, non dissimulee .... Quoi qu'il en
advienne, un fait est certain. C'est que l'dv^nement du 13 mars
a fait faire ä la prochaine revolution en Russie un pas im-
mense, et ceux qui Tont fait, veilleront ä ce que le sang des
mart3n-s ne soit pas verse en vain.«
Der »R^volt^« vom 30. April 1881 pries die Täter aufs
höchste:
»L'histoire inscrira ces noms ä cöte de celui du heros
legendaire, et longtemps encore, le jeune homme et la jeune
fille s'inspireront au son de ces noms v^n^res, des meüleurs
sentiments d'abn^gation et de d^vouement sans bornes, sans
lesquels Thumanit^ eüt €t6 encore longtemps plong^e dans la
plus sombre barbarie.«
Auf der Versammlung zur Konununefeier in der Brasserie
Schieis in Genf, welche die Propagandasektion, die Internatio-
nale Assoziation und die Genfer Sektion der Deutschen revolutio-
nären Union auf den 18. März 1881 veranstaltet hatten, setzte
Krapotkin in längerer Rede auseinander, weshalb der Vater des
getöteten Zaren den Namen eines Tyrannen von Blut imd
Eisen, der Sohn denjenigen eines jesuitischen Despoten ver-
dient habe.
Darauf wurde folgende Resolution vorgeschlagen und an-
genommen :
»Consid^rant qu' Alexandre II, repr^sente par la bourgeoisie
imiverselle comme emancipateur du peuple russe, ne s'est dis-
tingu6 pendant tout le temps de son r^gne autrement que par
0 Krapotkin, Memoiren, IL, S. 284, 285.
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86 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
les massacres, les pendaisons et les exportations , entr'autres
Celle de 7000Ö Polonnais; un groupe de travailleurs suisses
d^clare qu' Alexandre-le-Pendeur a bien [m^ritd la mort que
lui önt donn^ les socialistes russes.«
Nachher verwandelte sich die Versammlung in eine
familiäre Vereinigung, die revolutionäre Lieder sang. Man
trennte sich mit der festen Überzeugung, dafs in Rufsland
eine neue Zukunft beginnen werde').
Am 30. April 1881 kündete der >R^volt^« an, das Blatt
werde eine Broschüre herausgeben, betitelt: La v^rit^ sur
les ex^utions en Rüssie , un r^cit v^ridique sur TeffrOjable
boucherie qui a eu lieu le 15 avril ä P^tersbourg.
Am 21. April 1881 wurde, hauptsächlich auf Anstiften
Krapptkins, in Genf eine Proklamation angeschlagen, welche
gegen die Hinrichtung der Mörder des Zaren protestierte.
Nach Angaben des »R^volt^« hat der Genfer Staatsrat nach
einigen redaktionellen Modifikationen den Anschlag gestattet.
Das Aktenstück lautet:
Protestatiön.
Citoyens!
Ce qui ije se voit pas dans les pays civilis^s, vient de se
produire en Russie.
Une femme, Sophie Perovskaya, vient d'ätre d'ex^utee.
Une autre femme, Jessa Helfmann ^ bien qu'enceinte, est
aussi condamn^e ä mort. Mais on la garde en prison jusqu'au
jpur oü eile accouchera, et pendant cinq longs mois, eile devra
subir cette torture morale, celle de sentir la corde sur son
cou, sachant que cette corde sera serr^e le jour oü eile de-
viendra m^re.
Ce n'est pas tout. C'est trois fois qu'on a ex^cut^ le
paysan Mikhafloff. Deux fois la corde s'est rompue et trois
fois on Ta fait hisser au gibet^ tandis que m€me au moyen-äge,
rhonmie avait la vie sauve si la corde du bourreau venait ä se
rompre.
') »R^volt^« vom 2. April 1881. Aa der Diskussion in der Ver-
Sammlung hatten sich aufser Krapotkin beteiligt: Herzig, Fischer,
H^ritier, Frau Virginie Barbet, Franz, Joukowsky, Perrare und'
Dragomanoff.
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Dreizehntes Kapitel. Krapotkins Propaganda etc. 87
Citoyens!
De tels actes r^voltent le sentiment de Thumanit^ enti^e,
et dans la presse europ^enne , ils ont soulev^ un sentinoient
unanime d'indignation«
Nous ne voulons pas, par notre silence, nous rendre com-
plices de la torture que subit en ce moment une femme, pour
laquelle ses droits de mfere seront un droit ä la potence. Nous
ne voulons pas nous rendre complices des actes de barbarie
qui se pr^parent
Nous venons exprimer notre indignation et nous ne dou-
tons pas que dans la Suisse il ne s'^teve les plus vives pro-
testations contre ce retour ä la barbarie des si^les pass^.
La section suisse de rintemationale.
Soci6t6 du Grutli, section de Gen^ve.
Cercle »La jeunesse*.
Cercle d'^tudes sociales d'^tudiants de TUni-
versit^ de Genfeve.
La section de propagande de llntemationale.
Soci^t^ des m^caniciens.
Soci^t^ genevoise de l'Union r^volutionnaire
allemande.
Constantin, President de la soci^t^ des
menuisiers.
C^sar Raymond, pour le »Tocsin«.
R^daction du »R6volt^«.
Regamey, du *R€veil« de Carouge.
Die Genfer bürgerliche Presse tadelte die Proklamation
mit bierechtigter Schärfe. Der Genfer Grtitliverein hielt eine
aulserordentliche Versammlimg, worin er gegen den Mifs-
brauch seines Namens auf dem Anschlag protestierte ')•
Der Bimdesrat ordnete eine Untersuchung an.
Bereits am 9. Januar 1880 hatte die Genfer Regierung die
Ausweisimg von Krapotkin aus dem Kanton Genf angeordnet.
Der Beschlufs wurde aber infolge der Intervention von Seiten
mehrerer Genfer Kantonsräte am 23, August 1880 wieder
aufgehoben.
Der »R^volt^« bemerkte zum Ausweisungsbeschlufs vom
9. Januar 1880:
') »R6volt6« vom 30. April 1881.
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88 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der franz(ys. Schweiz.
»Demander des papiers officiels ä un honime qui- s'est
6vad^ aprös 28 noiois de d^tention serait complfetement absurde
si dans la discussion engag^ ä ce sujet entre les organes
politiques, M, Ador ne nous eüt fait entrevoir les v6ritables
motifs, qui Tont amen^ ä expulser Krapotkine et qui peuvent
se r^sumer ainsi: activit^ poiitique parmi les ouvriers et col-
laboration au R^volt^').«
Der Zürcher »Sozialdemokrat«, das Organ der Sozialdemo-
kraten deutscher Zimge, begleitete die Grenfer Ausweisung des
Anarchisten Krapotkin unter dem Titel: »Eine neue schmäh-
liche Verletzung des Asylrechtesc mit den Worten:
»Und was das Beschämendste ist: dieses neue Attentat
auf die schweizerische Ehre macht weit weniger Aufsehen als
die ersten Streiche gegen Netschajeff , Grehlsen, Brousse . . . •
Umhülle dein Haupt, Helvetia, imd höre auf, von Freiheit und
Tyrannenhals zu singen; die Zeltender Teile sind vorüber ^)!€
Auf Grund des Artikels 70 der Bundesverfassung, welcher
dem Bund das Recht einräumt, »Fremde, welche die innere
oder äufsere Sicherheit der Eidgenossenschaft gefährden, aus
dem schweizerischen Gebiete wegzuweisen 3)«, wurde Krapotkin
durch Bundesratsbeschlufs vom 23. August 1881 der Aufent-
halt in der Schweiz untersagt.
Der Ausweisungsbeschlufs stützte sich auf folgende Er-
wägungen :
Krapotkin habe in Genf, wo er als politischer Flüchtling
unter dem Namen Lewaschoff wohnte, lediglich das Asyl ge-
nossen. Wegen Mangels an Ausweisschriften und Gebrauch
eines falschen Namens habe auch die Regierung von Genf
einen Ausweisimgsbeschlufs gegen ihn erlassen.
Krapotkin sei seit 1879 der Hauptredaktor und die Haupt-
stütze des »R^volt^«, eines anarchistischen Organs imd Nach-
folger des Journals »r Avant-Garde«.
In öffentlichen Reden in La Chaux-de-Fonds , Vevey und
Genf habe Krapotkin die Arbeiter angestiftet, sich mit Ge-
walt des Eigentums anderer zu bemächtigen und die be-
') »R^volt^» vom 17. April 1880.
*) Züricher »Sozialdemokrat« vom 18. April 1880.
3) Vgl. Langhard, Das Recht der politischen Fremdenaus-
weisung mit besonderer Berücksichtigung der Schweiz. Leipzig
1891 S. 20 ff.
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Dreizehntes Kapitel. Krapotkins Propaganda etc. 89
Stehende Ordnung umzustürzen, welche Reden er im »R6volt6«
vom 18. Oktober, 1. November, 27. Dezember 1879 und
17. Oktober 1880 veröffentlichte.
Krapotkin habe am 18. März 1881, bei Anlafs des Jahres-
tages der Pariser Kommune, in einer durch die Genfer Sektion
der internationalen Propaganda veranstalteten, von russischen,
französischen und italienischen Flüchtlingen besuchten öffent-
lichen Versammlxmg in der Brasserie Schiefs in Genf eine Rede
zur Verherrlichung der Ermordung des Zaren Alexander IL
gehalten.
Er sei der Hauptanstifter einer am 21. April 1881 in
Genf angeschlagenen Proklamation, welche gegen die Hin-
richtung der Mörder des Zaren protestierte.
Krapotkin habe im Juli 1881 als Abgeordneter des
iR^volte« an einem anarchistisch-revolutionären Kongrefs in
London teilgenommen und dabei Reden gehalten und zur
Fassung von Resolutionen beigetragen, deren eingestandener
Zweck die Organisation des Meuchelmordes und der Umstürz
aller bestehenden Behörden sei, unter Anwendung »der chemi-
schen und physischen Mittel, welche der revolutionären Sache
bereits so viele Dienste geleistet haben und zum Schutze wie
zum Angriffe noch gröfsere zu leisten berufen seien« (»R^volt^«
vom 23. Juli 1881).
Nach übereinstimmenden Mitteilungen sei Krapotkin als
ein rühriger und einflufsreicher Agent der Propaganda an-
zusehen, welche die Anarchie zum Zwecke und den Meuchel-
mord zum Mittel nehme. Die schweizerische Behörde könne
ein solches Treiben nicht dulden. Wenn es auch Krapotkin
bis jetzt nicht gelungen sei, die innere Ruhe der Eidgenossen-
schaft zu stören, so müfsten seine Umtriebe, würde ihnen nicht
ein Ende bereitet, schliefslich doch dazu führen, die guten
Beziehungen der Schweiz zu anderen Staaten zu gefährden^).
Zur Ausweisung Krapotkins durch den Bundesrat be-
merkte der »R^volt^« vom 3. September 1881 :
Ainsi, la R^publique Helv^tique se met au Service des
Polices imperiales; eile chasse hors de ses fronti^res un homme
0 -Bundesblatt*^ 1881 III, 715; v. Salis, Schweiz. Bundesrecht,
IV., S. 61—63. Krapotkin hatte sich geweigert, auf die vom Genfer
Staatsanwalt an ihn gerichteten Fragen zu antworten.
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90 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
de cceur, auquel eile feproche pour crimes: d'avoir en Russie
agi comme r^volutionnaire, en Angleterre, d'avoir parl^ conune
socialiste, et dans le R^volt^ d'avoir dit leur fait au capital et
ä TEtat. Cette expulsion fait moins de tort ä notre ami qu'ä
ses gendarmes, La Conf^d^fation montre qu'elle a perdu sa
lit)ert^, qu'elle se ränge au nombre des domestiques ä tout
faire . . . • . Legende de l'Helv^tie, adieu! Une victime de
Gefsler s'^tait r^fugi^e sous le toit de Guillaume Teil. Guillaume
Teil, ci-devant h^ros, a saisi son gourdin, et l'a lev€ sur la töte
du proscrit, en criant: Tu me compromets, malheureux! Va-
t'en, ou je frappe! Va-t'en!«
Der bundesrätliche Ausweisungsbefehl wurde Krapotkin
unmittelbar nach seiner Rückkehr aus London vom anarchisti-
schen Kongrefs zugestellt. Er begab sich nach Thonon.
»Ich hatte,« schreibt Krapotkin in den Memoiren, »gerade
meine Frau aufgesucht, die im Hochgebirge unweit Elis^e
Reclus- Wohnung weilte, als an mich die Aufforderung erging,
die Schweiz zu verlassen. Wir schickten unser wenig umfang-
reiches Reisegepäck zur nächsten Eisenbahnstation und gingen
zu Fufs nach Aigle, wobei wir zum letztenmal die Aussicht
auf die Berge genossen , die wir beide so sehr liebten. Auf
den kürzesten Pässen überstiegen wir das Gebirge und lachten,
als wir bemerkten, dafs gerade die kurzen Pässe zu den
längsten Talwindungen führen ..... Da meine Frau im Be-
griffe war, sich an der Genfer Universität das Baccalaureat zu.
erwerben, so liefsen wir uns in einer kleinen französischen
Ortschaft, Thonon, die an der savoyischen Küste des Genfer
Sees gelegen ist, nieder und blieben dort ein paar Monate ')«•
Im Oktober oder November 1881 zog Krapotkin mit seiner
Frau nach London, wo er fast zwölf Monate blieb =).
Krapotkin fühlte sich sehr einsam in London, imd sein
Versuch, eine anarchistische Bewegung in England hervorzu-
rufen, mifslang, so dafs er sich 1882 zur Übersiedelung nach
Frankreich entschlofs. Krapotkin zweifelte zwar nicht , dafs
er in Frankreich bald verhaftet werden würde, aber er sagte
öfter zu seiner Frau: »Besser ein französisches Gefängnis als
dieses Grab.« Wieder nahm er Wohnung in Thonon, wo ihm
Polizeispione eine stete Aufmerksamkeit schenkten 3).
') Krapotkin, Memoiren, IL, S. 291, 292.
«) Ebenda, IL, S. 293. 3) Ebenda, IL, S. 297.
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Dreizehntes Kapitel. Krapotkins Propaganda etc. 91.
Nach der Ausweisung aus der Schweiz trieb Krapotkiu
noiit verdoppelter Energie zum Anarchismus an. Als die
F^^ration jurassienne am 4. Juni 1882 in Lausanne einen
Kongrefs hielt, richtete Krapotkin an denselben eine Zuschrift,
worin er u. a. ausführte:
>. . . . Quelle illusion serait-ce de croire qu'en nous montrant
plus modert, nous deviendrions, par ce fait m€me, plus nom-
breux. Notre moddration ne nous attirerait pas un adh^rent,
si nous restons ä faire aussi peu que nous avons fait jusqu'au-
jourd'hui. Ce qui m'^tonne en voyant nos forces, ce n'est
pas que nous soyons peu nombreux, — mqjs que nous soyons
aussi nombreux lorsque nous faisons si peu, si peu, presque rien.
On dirait que le monde vient ä Tanarchie de soi-m€me, malgr^
notre inertie. C'est la meilleure preuve, ä mon avis, qu'en effet
Tanarchie reprdsente la tendance actuelle des masses ouvriferes et
la tendance qui se manifestera comme ime vraie force lors de la
prochaine r^völution. En effet, il y a quoi nous etonner du
nombre d'adherents ä Tanarchie que nous avons acquis, malgre
le peu que nous avons fait. Souvenons-nous seulement que le
jEhroit social* et le ,R^volte* tirent ä eux deux ä 7000 exemplaires.
C'est tout au plus 500 et 400 exemplaires que tirait le ,Bulle-
tin', et 300 que tirait ,PAvant-Garde^ Le monde vient ä nous,
malgr^ notre qui^tude, bien que nous ne fassions presque rien
pour Tattirer .... Nous faisons tr^s peu, nous erigeons presque
Pinaction en principe de notre vie .... Ce qu'il nous faut, c'est
Taction spontan^e, venant de la protestation ouvri^re . . . .^)c
Mit der spontanen Aktion meinte Krapotkin die Propa-
ganda der Tat. Seine so eindringlichen Ermahnungen blieben
nicht ohne Erfolg. In seiner Resolution erwähnte der Kon-
grefs unter den dringlichen Aktionsmitteln neben der Rede
und Schrift auch die Tat (les faits) und empfahl den Ge-
nossen eine unausgesetzte Propaganda, besonders unter den
Bauern. Der damalige Kongrefs beschlofs femer, auf Wunsch
der Revolutionäre von Lyon, St. Etienne, Wien und Genf,
eine »R^union intime« der Glieder der Föderation zu halten
zur Besprechung der »mesures ä prendre par les socialistes-
anarchistes, en vue des eventualit^s probables^).«
0 «Rävolt^« vom 8. Juli 1882.
») *R6volt6« vom 22. Juli 1882.
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92 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
Krapotkin gab den »Revolte« auch noch heraus, als er in
Thonon wohnte. Deshalb konvenierte ihm Thonon als Domizil').
Am 22. Dezember 1882 wurde Krapotkin in Thonon verhaftet
und nach Lyon verbracht, wo er mit 52 Gesinnungsgenossen
wegen Organisation einer geheimen Gesellschaft zum Umsturz
der sozialen Ordnung und Abhaltung geheimer Konventikel,
in denen die Unruhen von Montceau-les-Mines und die Bomben-
attentate von Lyon vorbereitet worden, sowie wegen Anstiftung
einer Verschwörung unter den Arbeitern des Rhonetales zum
Zwecke einer revolutionären Schilderhebung unter Anklage
gestellt und im Januar 1883 zu fünf Jahren Gefängnis,
1000 Frcs. Bufse, zehn Jahren Überwachung und fünf Jahren
Verlust der bürgerlichen Rechte verurteilt wurde').
Mitte Januar 1886 konnte Krapotkin mit Luise Michel
und anderen infolge Begnadigung das Gefängnis von Clair-
vaux wieder verlassen.
Nunmehr versuchte Krapotkin neuerdings in der Schweiz
seinen Aufenthalt zu nehmen. Er wurde jedoch darauf auf-
merksam gemacht, dafs der Bundesratsbeschlufs vom 23. Aug.
1881 noch in Kraft bestehe und er im Falle einer Übertretung
des Ausweisungsverbotes wegen Bannbruchs bestraft und nach
Abbüfsung der Strafe wieder an die Grenze geführt würde 3).
Nach kurzem Aufenthalte in Paris liefs sich Krapotkin in
London nieder, wo er seine alten Freunde Stepniak imd
Tschaykowsky vorfand. Ein Londoner Augenzeuge berichtet
über Krapotkin: »Fast täglich kann man ihn im Lesesaal des
Britischen Museums sehen. Er macht einen finsteren, ver-
schlossenen Eindruck, .... den energischen Kopf bedeckt ein
breitkrämpiger abgetragener Schldpphut*).c
') Von Thonon aus scheint Krapotkin oft heimlich nach Genf
gegangen zu sein, vgl. »Bundesblatt« 1883, IL, S. 910.
*) »Bundesblatt« 1883, IL, 910. Als politischer Gefangener
hatte Krapotkin ein geräumiges Zimmer für 'literarische Arbeiten.
Dazu konnte er eine Kegelbahn benutzen, in einem Stückchen Land
Salat und Rettig pflanzen, nach Belieben ßücher aus der Bibliothek
der Pariser Akademie der Wissenschaften beziehen und von aufsen
Speise und Trank kommen lassen. Krapotkin, Mem, IL, S. 318 — 320.
3) »Bundesblatt« 1887, IL, 737.
*) Der Anarchismus und seine Träger. Enthüllungen aus dem
Lager der Anarchisten von yQ^ (Verfasser der Londoner Briefe in
der »Kölnischen Zeitung«). Berlin 1887. S. 87.
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Vierzehntes Kapitel. Anarchist. Organe der franzö3. Schweiz. 93
Krapotkin hat viel geschrieben. Von seinen Schriften sind
u. a. zu erwähnen: Paroles d'un Revolte, Paris 1885; La Con-
quöte du Pain, pr^face par Elis^ Reclus, Paris 1892. Eine
Reihe von Artikeln, welche Krapotkin in >Le R^volt^c, »La
Revolte« und >Les Temps nouveauxc geschrieben, wurden nach-
her in verschiedenen Sprachen in Broschüren verbreitet, so z. B.
La Situation, La D^composition des fitats, La prochaine Re-
volution, Le gouvemement representatif, La Commune de Paris,
La Commune, Aux jeunes gens, La question agraire, La n€-
cessit^ de la Revolution, L'Esprit de Revolte, Tous Socialistes,
L'Ordre, Les minorit^ r^volutionnaires, Les droits politiques,
La loi et Tautorite, Le gouvemement r^volutionnaire, L'ex-
propriation, L'anarchie dans Tfivolution socialiste, Les Prisons,
Le logement, Le Salariat, La morale anarchiste, Nos richesses.
Die Broschüre »Aux jeunes gens« ist in viele Sprachen über-
setzt worden').
Vierzehntes Kapitel.
Anarchistische Organe der französischen Schweiz.
1. Das »Bulletin« der jurassischen Föderation.
Neben Versammlungen sind Zeitungen und Plakate Haupt-
mittel der anarchistischen Propaganda. Doch ist die Presse
weit wirksamer als das gesprochene Wort. Es ist ganz zu-
treffend, wenn das »Bulletin« der jurassischen Föderation vom
5. August 1877 in der Beziehung sagt: »Aber wenn die
menschliche Stimme zu tausend Personen sprechen kann, so
gibt es eine Stinmie, welche zu zehntausend, zu hundert-
tausend Zuhörern spricht, es ist die Presse. So entstand eine
dritte Art von theoretischer Propaganda, die mächtigste
von allen: die Propaganda durch Broschüre und durch die
Zeitung.«
Die erste Nummer des »Bulletin de la F^d^ration juras-
sienne« erschien am 15. Februar 1872 und konnte bei Schwitz-
0 M. Nettlau, Bibliographie, S. 72 u. folgende. Von der Bro-
schüre »Conquöte du Pain« ist in Zürich 1896 von B. K. eine
deutsche Übersetzung erschienen, betitelt «Wohlstand für alle*. -
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94 Erster Teil. Die anarchist, Bewegung in der französ. Schweiz.
gebel, Graveur in Sonvillier, zum Preise von 4 Frcs. im Jahr
bezogen werden. Die ersten vier Nummern waren hekto-
graphiert, das Blatt kam alle vierzehn Tage heraus. Der
vollständige Titel der Zeitung lautete: »Bulletin de la Föde-
ration jurassienne de TAssociation internationale des travail-
leurs«. Das »Bulletin« vom 6. Juli 1873 bemerkte, das Blatt
werde der Arbeiterbewegung fortan einen grölseren Raum
widmen. In allen Ländern, wo die Internationale bestehe, habe
es Korrespondenten angestellt, welche die Leser über alles
unterrichten würden, was in der Arbeiterbewegung vor sich
gehe. Das Blatt erschien von jetzt an einmal in der Woche. In
seinen Gesichtskreis zog es namentlich die Arbeiterbewegimg in
Frankreich, Italien, der Schweiz, Spanien, Belgien und Amerika.
Auf dem Kongrefs der internationalen Sektionen des Jura am
26. April 1874 in Chaux- de -Fonds wurde beschlossen, ein
Organ der internationalen Arbeiterassociation in deutscher
Sprache zu gründen, welches unter den deutschsprechenden
Arbeitern in ähnlicher Weise für die autonomistisch- anar-
chistische Richtung wirken sollte, wie das »Bulletin« in fran-
zösischer Sprache. Da aber damals die anarchistischen Arbeiter
deutscher Zimge in der Schweiz noch keine Organisation
hatten, war die Möglichkeit, ein deutsches Organ zu ver-
öffentlichen, nicht vorhanden. Vom Bundeskomitee der inter-
nationalen Sektionen des Jura wurde am 24, Mai 1874 in
Chaux-de-Fonds , gleichsam als Muster, ein vereinzeltes deut-
sches Flugblatt herausgegeben, betitelt: »Sozialdemokratisches
Bulletin«. Im März 1878 stellte das »Bulletin« das Erscheinen
ein. Die Abonnentenzahl ging zurück. Zudem hatten eine
bedeutende Anzahl von Abonnenten die Administration er-
sucht, mit der Zahlung des Abonnements bis Ende des Jahres
zu warten. Aber am Schlufs des Jahres zahlten die Rück-
ständigen das damals 8 Frcs. betragende Jahresabonnement
nicht. Die Kosten des »Bulletins« mufsten durch freiwillige
Beiträge gedeckt werden. Die letzte Nummer des »Bulletins«
empfahl seinen Lesern, auf die »Avant-Garde« zu abonnieren.
Diese konstatierte gleichzeitig, dafs das Programm der Juras-
sier — Anarchie und Kollektivismus — mehr und mehr er-
falst werde, die Zahl ernster CJeister, die ihm huldigen, nehme
von Tag zu Tag zu, Hauptredakteur des Blattes war der
Neuenburger James Guillaume^ den Krapotkin einen der
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Vierzehntes Kapitel. Anarchist. Organe der französ. Schweiz. 96
klügsten und allseitig gebildetsten Männer nennt, die er je
getroffen habe").
Das »Bulletin« befolgte eine durchaus anständige Schreib-
weise, Wenngleich ein anarchistisches Organ, hielt es sich
von einer Sprache fem, welche die Mostsche »Freiheit« und
spätere französische Anarchistenorgane, wie der Pariser »P^re
Peinard« charakterisiert '). Das »Bulletin« führte einen literari-
schen Ton, den schon die »Avant-Garde« nicht mehr innehielt.
2. Die »Avant-Garde«.
Die erste Nummer der »Avant-Garde«, organe de la Föde-
ration frangaise de TAssociation internationale des Travailleurs,
welche den Zweck hatte, das eingegangene »Bulletin« der juras-
sischen Föderation zu ersetzen, kam am 2. Juni 1877 zu Bern
heraus. Einen Druckort nannte das alle vierzehn Tage er
scheinende Blatt nicht. Zum Motto hatte die »Avant-Garde« :
L^ve-toi peuple puissant!
Ouvrier, prends la machine !
Prends la terre, paysan.
Für alle Mitteilungen bezüglich der »Avant-Garde« hatte
man sich an Louis Pindy, Giefser in Chaux-de-Fonds , einen
KoDMnuneflüchtling, zu wenden. Ein Avis der ersten Nummer
teilte mit, vorsichtshalber nehme die »Avant -Garde« keine
0 Krapotkin, Memoiren, IL, S. 85; vgl. auch Greulich, Die
Theorien der Anarchie in Richters Jahrbuch für Sozialwissenschaft.
1879, I., erste Hälfte, S. 11. - James Guillaume wirkte von 1864—
1868 an der Industrieschule in Locle als Lehrer der französischen
Sprache und Literatur, des Lateinischen und der Geschichte. Mit
Rücksicht auf seine politische Tätigkeit ersuchte ihn die Erziehungs-
kommission von Locle am 5. Aug. 1869, die Demission einzureichen.
Mit Antwortschreiben vom 7. Aug. 1869 erklärte Guillaume auf
1. Okt. 1869 den Rücktritt. Siehe »Le Prögr^s« vom 21. Aug. 1869.
Im Jahre 1876 hat Guillaume in der Druckerei Courvoisier in
Chaux-de-Fonds die Broschüre erscheinen lassen: »Id^es surTorgani-
sation sociale«. Guillaume, auf den Bakunin einen bedeutenden Ein-
flufs ausgeübt hatte, trat darauf in die Druckerei seines Bruders in
Neuenburg ein. Später ging er nach Paris, wo er verscWedene
Arbeiten über die französische Revolution, den öffentlichen Unter-
richt in Frankreich, über Pestalozzi etc. veröffentlichte.
») Siehe Felix Dubois, Le P^ril anarchiste. Paris 1894, S. 116.
Ferner: Flor O'S quarr, Coulisses de T Anarchie, Paris 1892, zweite
Auflage S. 74 ff.
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96 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
Abonnements entgegen. Wer das Blatt unterstützen wolle,
solle die betreffende Summe an Pindy mit diesen einzigen
Worten schicken: »Pour T Avant- Garde. c Schon die erste
Nummer der »Avant -Garde« stellte die Arbeiter als rechtlos
hin und bezeichnete die Vernichtung des Staates oder vielmehr
der Staaten als Ziel der Parteibestrebungen.
». . . . Ce n'est pas un Etat national que nous voulons
abattre! Ce sont tous les fitats nationaux que nous desirons
mettre bas ! .... Destruction de Tfitat, voilä le cöt6 negatif
du Programme anarchique . . . .«
Der Artikel der ersten Nunmier stellte zugleich eine posi-
tive Seite des anarchistischen Programms auf mit den Worten :
»Le röle nefaste, corrupteur, tyrannique de TEtat actuel
ne tient pas au caract^re ou ä la moralit^ des personnes qui
en sont les d^positaires, il tient surtout ä la nature mäme de
rinstitution, Si donc il y a n^essit^ de d^truire Tfitat actuel,
il y a n^cessite au moins aussi grande de mettre obstacle ä
la Constitution d'un Etat nouveau, quel que soit d'ailleurs le
nom qu'il se donne, ,Etat populaire' ou ,Etat ouvrier^, la forme
qu'il choisisse, le pr^texte qu'il prenne, ^conomique, politique
ou administrativ Et que mettra-t-on ä la place de l'Etat?
La libert^! Le contrat! La formation libre des groupes hu-
mains autour de chaque besoin, de chaque int^rßt et la libre
f^d^ration de ces groupes. En un mot: La F^d^ration libre
des groupes et des individus. Le progranmie de la F^^ration
fran9aise de TAssociation internationale des Travailleurs peut
se r^sumer en ces termes : CoUectivisme, Anarchie, F^d^ration
libre.«
Die Administrativkommission der »Avant -Garde« wurde
gebildet aus; Ch. Alerini, Chemiker; P. Brousse, Chemiker;
Dumartheray, Bleihändler; J. Montels, Maler; L. Pindy, Giefser.
Über die anarchistischen Vorgänge in Benevent (Italien)
enthielt die »Avant-Garde« vom 15, Juni 1877 einen Bericht,
den die Korrespondenzkommission der italienischen Föderation
an das internationale Bundesbureau gerichtet hatte. »Tausend
Ursachen,« lautet die authentische Darstellung, »haben zu
unserem Mifserfolg beigetragen. Nicht einmal der vierte Teil
unserer Freunde, die wir erwarteten, war eingetroffen, als die
Truppen mit einer Avantgarde von Karabiniers uns über-
raschten. Wir waren gezwungen, uns in der Richtung der
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Vierzehntes Kapitel. Anarchist. Organe der französ. Schweiz. 97
Berge zu flüchten. Die Kampagne dauerte sechs Tage. Wir
zogen in die Gemeinden, wo wir die Archive, Steuerregister
und alle amtlichen Papiere verbrannten ; wir gaben dem Volke
die Gewehre der Nationalgarde und die Äxte, die man ihm
zu verschiedenen Zeiten wegen Forsttibertretungen abgenommen
hatte. Wir teilten ihm auch das wenige Geld aus, das sich
in den Kassen der Einnehmer vorfand. Darauf erläuterten
wir dem Volke unsere Grundsätze, welche von ihm mit viel
Sympathie entgegengenommen wurden. Schon begann die
Gährung im Volke. Eine (Gemeinde wurde von den Bauern
überwältigt, welche schrieen: ,Wir wollen Brot und Geld!^
In einer anderen Gemeinde wurde geschrieen: ,Die Zeit der
Herren ist abgelaufen, die Zeit des armen Volkes beginnt.'
Wiederholt befanden wir uns im Bereich der Soldaten und
wurden cerniert. Ein einziger Ausweg verblieb uns auf der
Seite eines sehr hohen, mit Schnee bedeckten Berges, der uns
in eine andere Provinz geführt haben würde . . . Wir marschier-
ten im Regen bis zum Morgen. Gegen den Abend kamen
wir, eine Stunde lang im Schnee bis zu den Knien, an; es
regnete fortwährend, einige der Unseren sagten, es sei ihnen
unmöglich, einen Schritt weiter zu gehen. Dann überrascht
uns der Nebel, wir sind gezwungen umzukehren und in einem
Schafstall auszuruhen. Wir tropften vom Regen und, was noch
schlimmer war, der Regen flofs auch von unseren Gewehren
tmd unserer Munition. Verraten oder nicht, die Truppen
kommen an und machen uns zu Gefangenen, ohne dafs wir
von unseren Gewehren Gebrauch machen konnten. Unsere
Waffen würden in einem Ofen nicht losgegangen sein. Jetzt
sind wir in Gefangenschaft.« Die administrative Kommission
der französischen Föderation setzte hinzu, die italienische Inter-
nationale stehe noch aufrecht. Bei der Affäre von Benevent sei
eine sehr minime Zahl der Kräfte engagiert gewesen, und alle
Regierungsdekrete und alle Verfolgtmgen seien aufser stände,
sie niederzuwerfen.
Am 25. August 1877 berichtete die »Avant-Garde«, in einer
Grenzstadt, deren Namen aus begreiflichen Gründen nicht ge-
nannte werde, habe die französische Föderation am 19. und
20. August 1877 einen Kongrefs gehalten tmd hinsichtlich der
Propaganda folgende Resolution beschlossen:
Langhard, Die anarchistische Bewegung in der Schweiz. 7
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98 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
»Le Congr^s .... laisse ä chaque groupe le soin de choisir le
moyen de propagande qui lui convient. Cependant, il recom-
mande ä Tattention des sections, les moyens suivants: Pour les
villes une active propagande par le livre, le joumal^ la bro-
chure; pour les campagnes, Tentr^e dans les m^tiers ambulants
de socialistes d^vou^s; partout, d^s que la force de Torgani-
sation le permettra, la propagande par le fait.«
Die »Avant -Garde« vom 29. Dezember 1877 veröffent-
lichte einen Auszug aus Bakunins Broschüre: »Les ours de
Berne et Tours de St. P€tersbourg,« worin er die prinzipielle
und tatsächliche Beseitigung jeder politischen Macht ver-
langte. Vom 2. Juni 1877 bis 24. März 1878 war die »Avant-
Garde« in Bern erschienen. Vom 8. April 1878 an wurden
Redaktion und Administration nach Chaux- de -Fonds verlegt.
Am 8. April 1878 teilte die »Avant-Garde« ihren Lesern mit,
das »Bulletin« der Federation jurassienne erscheine nicht mehr.
Es gehe ein, weil seine Abonnenten nicht im stände seien, die
eingegangenen Verbindlichkeiten zu erfüllen.
»Proldtaire comme ses lecteurs, c'est la crise industrielle
qui le tue.« Indem es falle, empfehle es seinen Lesern ganz
speziell die »Avant -Garde«. Diese Situation übertrage der
»Avant-Garde« neue Pflichten: Vergröfserung des Formates,
Vermehrung der Redaktion, Erweiterung ihres Programms.
Die Redaktion der »Avant-Garde« wurde verstärkt durch die
Redakteure, Mitarbeiter und Korrespondenten des »Bulletins«.
Das Blatt, dessen Jahresabonnement in der Schweiz 4 Frcs., in
Frankreich 8 Frcs. kostete, lud gleichzeitig die Sozialisten,
Anarchisten und KoUektivisten, gleichviel welchem Lande und
welcher Richtung sie angehörten, zur Mitarbeit ein.
Am 17. Juni 1878 veröffentlichte die »Avant-Garde« einen
Leitartikel mit der Überschrift: »Hoedel, Nobiling et la propa-
gande par le. fait.« Das Blatt rühmt sich, es sei das einzige
Blatt , welches Hödel und Nobiling nicht beschimpfe , das
einzige, welches nicht das Bedürfnis empfunden habe, grund-
sätzlich gegen den Königsmord zu protestieren. Die Propa-
ganda sei nicht zu leugnen, welche durch Zeitungen, Broschüren,
durch die feurigen und überzeugten Worte der Redner erreicht
würde; allein man solle den ungeheuren Eindruck beobachten,
den in der ganzen Welt die letzte Pariser Kommune erzeugt habe.
Die Geschichte zeige, dafs die Idee marschiere, indem sie sich
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Vierzehntes Kapitel. Anarchist. Organe der französ. Schweiz. 99
auf zwei ergänzende Kräfte stütze : den Glanz der Tat und die
Macht der Theorie. Und wenn eine dieser Kräfte mehr er-
reiche, so sei es die Tat und nicht die Theorie. Fieschi lasse
auf einen König seine Höllenmaschine los, Orsini streue Bomben
auf der Strafse eines Kaisers, Hödel schiefse und fehle, Nobi-
ling schiefse und verwunde. Überall werde davon gesprochen,
auf dem öffentlichen Platz, auf der Gasse, zu Hause, in der
Strohhütte und in der Mansarde, niemand könne kühl, gleich-
gültig bleiben. Was bedeuten diese Morde? frage der in die
Fabrik gehende Arbeiter und der den Pflug führende Bauer.
Sie wollen keine Könige, keine Kaiser mehr ! Was setzen sie
denn an ihre Stelle? Die Republik, parbleu, versetze ein
Passant. Man fasse den Passanten ab, allein der Schufs sei
losgegangen und die Erschütterung erzeugt, :&0b jetzt Orsini
auf dem Schafott stirbt, Fieschi wie ein verwundetes Tier auf
den Spuren gefunden wird, welche sein fliefsendes Blut er-
zeugt, ob Nobiling sterbend unter dem Säbel eines Feiglings
und unter einem Richter ä la Torquemada seufzt, der seine
blutige Wäsche betastet, gleichviel, überall diskutiert man die
Republik, und wenn man die Republik bespricht', so entsteht
sie.c »Nous voyons,« sagt Brousse weiter in dem Artikel, »la
propagande th^orique insuffisante, nous voyons la propagande
prätique, puissante m6me quand eile n'est pas voulue, nous
cherchons ä inaugurer une propagande par le fait non plus in-
consciente, mais voulue. C'est tout simple, seulement nous
choisissons. Nous choisissons les meilleurs parmi les moyens
de propagande th^orique ? il est dvident que nous montrons la
m6me circonspection , et beaucoup plus de prudence, dans le
choix de Tacte ä accomplir pour faire de la propagande
prätique. Nous n'avons pas arm€ le pistolet de Hoedel, ni
gliss^ des chevrotines dans la carabine de Nobiling, parce que
nous savions d'abord que le r^gicide est une propagande pure-
ment r^publicaine, ensuite qu'il est trop facile de denaturer les
intentions des ex^cuteurs. Si nous avions voulu faire une
propagande purement republicaine , nous n'eussions pas tu^
un roi, nous eussions fait une commune republicaine. Anar-
chistes, nous avons fait un 18 mars ä Beme pour prouver
aux ouvriers suisses qu'ils n'ont pas la libert^ de manif estation ;
les ouvriers suisses ont compris. Anarchistes, nos amis italiens
ont promen^ la destruction de TEtat ä Letino, ä San Lupo, ä
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100 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
Gallo-, les paysans de ces contr^es ont compris. Si Hoedel et
Nobiling avaient ^t^ des anarchistes conscients, ils eussent
attendu quelque temps encore et ils auraient fait plus et mieux.«
Die »Avant-Garde« nannte sich jetzt »organe collectiviste
et anarchiste«.
Unmittelbar darauf schlug die Genfer Sektion den übrigen
Sektionen der Juraföderation folgende Resolution zur An-
nahme vor:
>In Gegenwart der unwürdigen und feigen Verleumdungen,
mit denen die Presse aller Schattierungen den hingerichteten
Hödel überhäuft, erachtet es die Juraföderation der inter-
nationalen Arbeiterassociation als ihre Pflicht, ihre tiefsten
Sympathien für diesen neuen Märt5rrer der Vindikation der
Volksrechte auszudrücken. Der Revolverschufs von Hödel,
welcher inmitten der niedrigen Selbstdemütigung ertönte, die
von denen zur Schau getragen wird, welche sich als Vertreter
des Gedankens und Willens des deutschen Volkes betrachten, —
während dieses Volk geknechtet bleibt unter dem dreifachen
Joch eines Militärreiches, einer ausbeutenden, volksfeindlichen
Aristokratie ; jener Schufs, auf denjenigen abgegeben, den man
als die Personifikation der Ordnung der gegenwärtigen Dinge
ansieht, hat ein trauriges Echo bei der infamen Bourgeoisie-
gesellschaft erweckt. Er erinnert uns an unsere Pflicht : Krieg
ohne Rast und Gnade allen Ausbeutern. Und solange dieser
Krieg währt, wird die Menschheit das Andenken des Spenglers
Hödel erhalten, welcher es verstanden hat, sein Leben zu
opfern, um eine sublime Herausforderung an die Gesellschaft
zu richten und mit seinem unter der Axt des Henkers ver-
spritzenden Blut seinen Namen der langen Liste der Märtyrer
einzuverleiben, welche dem Volke den Weg zeigen zu einer
besseren Zukunft, zur Abschaffung aller ökonomischen Knech-
tung und politischen Knechtschaft. Ruhm dem Hödel, Krieg
seinen Mördern!«
Die Resolution wurde von allen Sektionen, mit Ausnahme
einer einzigen, angenommen ').
Als der 23jährige Oliva Moncasi am 25. Oktober 1878
in Madrid auf den König von Spanien schofs, bemerkte ein
spanischer Korrespondent in der >Avant-Gardec vom 18. No-
') *Avant-Garde« vom 7. Oktober 1878.
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Vierzehntes Kapitel. Anarchist. Organe der französ. Schweiz. 101
vember 1878, wenngleich Oliva keine tiefe sozialistische Er-
ziehung genossen habe, sei er nichtsdestoweniger ein Revolutio-
när von Herz und Instinkt. Zu bedauern sei nur, dafs der
Revolverschufs den König nicht traf.
Als am 17. November 1878 nachmittags der königliche
Zug mit dem König Humbert, der Königin und dem Prinzen
in Neapel durch die Carbonarastrafse ging, liefsen die Küras-
siere zuweilen Personen mit Bittgesuchen dem Wagen sich
nähern, in dem der König fuhr. Plötzlich stürzt ein Mann
herbei. Er steigt auf den Wagentritt. Es ist Passanante.
Alles ist das Werk eines Augenblicks, Passanante zieht sein
Messer aus dem roten Umhüllungsstoff, schreit dem König in
die Ohren: »Es lebe Orsini!« und versetzt ihm einen Stofs
nach dem Unterleib. Der König, sich duckend, pariert den
Stich. Die Messerspitze drang unterhalb der Schulter ein.
Der König kam mit einer kleinen Kratzwunde davon. Passa-
nante wurde umdrängt, er zückte das Messer zu einem neuen
Stich, der den Minister Cairoli am Schenkel verwundete. Ein
Kürassierhauptmann versetzte Passanante einen Säbelhieb auf
den Nacken, der ihn aufs Pflaster streckte^).
Die letzte Nummer der »Avant-Garde«, am 2. Dezember
1878 erschienen, führte aus, Moncasi, Hödel, Passanante haben
ihr Leben dahingegeben. Alle drei seien durch die verdammte
Umgebung gehemmt worden. Die einen schössen von fern?
Nobiling habe kaum getroffen. Als ob der Verfasser des
Entrefilets der »Avant -Garde« im Jahre 1878 geahnt hätte
dafs der König Humbert von Italien doch noch von einem
Anarchisten ermordet werden würde, was im Jahre 1900 in
Monza geschah, bemerkte er: »Nous ignorons quels proc^d^s
plus certains Tavenir tient en reserve. Mais, il pourrait bien
se faire que ceux qui croient fermement qu'on peut, dans une
poitrine royale , ouvrir une route ä la Revolution , f issent bon
march^ d^sormais du, salut de Tentourage! que pour se trouver
enfin, seuls, face ä face avec un porte-couronne, ils marchassent
ä lui, au travers de la tourbe des courtisans, secou^e, dis-
persde, rompue, au bruit et ä la lueur des bombes. Quoi qu41
en soit, toumons encore un feuillet du martyrologe pour inscrire
ce nom ä la suite des autres: Giovanni Passanante.«
0 »Avant-Garde« vom 2. Dezember 1878.
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102 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz-
Passanante, von Salvia gebürtig (Arondissement Potenza),
29 Jahre alt und Koch von Beruf, sagte beim Verhör aus:
»Ich habe mich entschlossen, den König zu töten, weil ich alle
Monarchen der Erde und alle Regierungen verabscheue. Ich
hasse sie , weil sie das Elend erzeugen. Ich war immer un-
glücklich, ausgebeutet, unterdrückt und brutalisiert. Zudem
reizten mich so viele Feste. Ich sagte mir: Wie, der König^
ifst zehn Platten am Tag und du nicht einmal eine. Ich hatte
keine Komplizen. Hätte ich solche gehabt, so wäre ich nicht
gezwungen gewesen, meinen zweiten Rock zu veräufsern, um
ein Messer zu kaufen. Ich hätte mir einen guten Revolver
anschaffen können, und der italienische König wäre tot').«
Passanante war eine sehr energische Natur. Ganz allein
lernte er lesen und schreiben. Schon 1870 wurde er wegen
Anschlagens revolutionärer Plakate in Salerno verurteilt^).
Zu Gunsten der Hinterlassenen des Attentäters Oliva
Moncasi wurde von den Anarchisten in Genf die Initiative für
eine Geldsanunlung ergriffen.
Die »Avant -Garde« ging mit der Nummer vom 2. De-
zember 1878 ein infolge des Einschreitens des Bundesrates
gegen Herausgeber und Verfasser. Das Nähere hierüber ge-
hört zu den Ausführungen über den Anarchistenführer Brousse»
Das Blatt zählte damals, wie gerichtlich festgestellt wurde,^
nur 400 Abonnenten. Die Administration der »Avant-Garde«
bot folgende Broschüren zum Verkauf an : Suffrage universel,
von Brousse; Almanach du peuple 1874, 1875; La Theologie
politique, von Bakunin; L'Empire knouto-germanique , von
Bakunin; L 'Economic politique, jug^e par la science, von
Tschernyschewsky ; Etüde sur le mouvement communaliste,
von Lefran9ais-, Troisieme d^faite du Proletariat frangais, von
Malon; La Dictature, von Lefran^ais; Lettres aux socialistes
r^volutionnaires du Midi de la France, von Montels; Lettres
sans adresses (Tschernyschewsky), aus dem Russischen übersetzt*
3. »Le Revolte«.
Die eingegangene »Avant-Garde« fand einen raschen Er-
satz am >Le R^voltd«, dessen erste Nummer am 22. Februar
') »Avant-Garde« vom 2. Dezember 1878.
*) Ebenda,
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Vierzehntes Kapitel. Anarchist. Organe der französ. Schweiz. 103
1879 zu Genf erschien. Für die Schweiz kostete das Blatt,
dessen Administration sich in Genf, Rue du Nord 15, befand,
im Jahr 4 Frcs., fUr das Ausland 5,30 Pres. Alle vierzehn Tage
kam eine Nummer heraus. Als Druckerei gab das Blatt an:
»Gen^ve, Imprimerie nouvelle« \ vom 12. Mai 1879 an figurierte:
»Imprimerie jurassienne, rue des Grottes 24, Gen^ve«. Vom
September 1879 an betrug die Auflage 1500—2000.
Als im Jahre 1878 mehrere Attentate auf gekrönte Häupter
stattfanden, die in der »Avant -Garde« und anderen Organen
glorifiziert wurden, vermuteten die europäischen Regierungen,
den kurz hintereinanderfolgenden Verbrechen müsse eine inter-
nationale Verschwönmg zu Grunde liegen, deren Mittelpunkt
der anarchistische Jurabtmd bilden dürfte^).
Unter solchen Umständen richtete sich die öffentliche Mei-
nung der Schweiz und die bürgerliche Presse mit vermehrter
Schärfe gegen die Führer des Jurabundes. James Guillaume,
der das »Bulletin« des Bundes acht Jahre durch alle Klippen
gesteuert hatte und hauptsächlich vom Stundengeben lebte,
sah sich veranlafst, die Schweiz zu verlassen und nach Frank-
reich zu gehen. Brousse war aus der Schweiz ausgewiesen.
Adhemar Schwitzgebel, über den der Boykott verhängt wurde
und der für eine starke Familie zu sorgen hatte, mufste sich
schliefslich von der Bewegung zurückziehen. Spichiger, der
sich in derselben Lage befand, wanderte aus=).
Dergestalt wurde Krapotkin angegangen, die Redaktion
einer neuen anarchistischen Zeitung zu übernehmen. Mit zwei
Freunden, Dumartheray und Herzig, begann Krapotkin die
Herausgabe des »R^voltd«. Nur 23 Franken standen den drei
Führern zur Verfügxmg. Abonnenten wurden gewonnen, und
die Zeitung konnte erscheinen. Den meisten Inhalt hat Kra-
potkin selber geschrieben. Im Grunde war der >R€volt€« das
Organ der F^d^ration jurassienne. Nachdem Brousse wegen
Herausgabe der »Avant -Garde« verurteilt worden war, fand
sich in der Schweiz kein einziger Buchdrucker, der bereit
war, den Druck des >Revoltd« zu übernehmen. Überall er-
klärten die Drucker in der französischen Schweiz : »Ohne Auf-
träge von der Regierung können wir nicht bestehen, und wir
0 Krapotkin, Memoiren, IL, S. 263.
*) Ebenda, IL, S. 264.
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104 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
kriegen keine, wenn wir den Druck von ,Le R^volte^ über-
nehmen.» Den Herausgebern des »R^volt^« blieb nichts anderes
übrig, als eine eigene Druckerei zu gründen. Und so erschien
der iR^volt^« vom 12. Mai 1879 an in der Imprimerie juras-
sienne, ruedesGrottes24, Genf. Die Administration des »Rdvolt^«
befand sich Rue du Nord 15, Genf. »Unsere Imprimerie juras-
sienne,« schreibt Krapotkin, »verschaffte sich durch ihre Publi-
kationen bald einen weiten Ruf, insbesondere durch die Flug-
schriften, die auf Dumartherays Drängen nie mehr als 4 bis
5 Centimes kosteten. Für diese Flugschriften mufste ein ganz
neuer Stil geschaffen werden. Ich mufs gestehen, dafs ich oft
schlecht genug war, mit Neid auf die Schriftsteller zu blicken,
denen zur Entwicklung ihrer Ideen Seiten in beliebiger Zahl
zur Verfügung stehen und die sich mit Talle3n:ands bekanntem
Wort ,ich hatte keine Zeit, kurz zu sein* entschuldigen dürfen.
Wenn es galt, die Resultate monatelanger Arbeit, beispiels-
weise über den Ursprung der Gesetze, zu einem Flugblatt von
fünf Centimes zu verdichten, so mufste ich noch besondere Zeit
anwenden, um kurz zu sein. Aber wir schrieben für Arbeiter,
die oft nicht mehr als fünf Centimes aufwenden können. So
kam es, dafs unsere Nickel -Flugblätter in Zwanzigtausenden
von Exemplaren verkauft wurden und in Übersetzungen auch
in anderen Ländern Verbreitung fanden^).«
Das Blatt in Frankreich zu verbreiten, bildete immer ein
Hauptziel der Herausgeber des »R^voltd«. Die Schmuggler
wollten sich aber mit der in Frankreich verbotenen Zeitung
nicht befassen. Der »Rdvolt^« mufste deshalb in versiegelten
Umschlägen an etwa hundert vertraute Personen in Frankreich
geschickt werden.
Am »R^volt^« arbeitete auch Elis^e Reclus mit, der in
Ciarens am Genfersee wohnte. »Wenn er die Redaktion eines
anarchistischen Blattes betritt, so fragt er sogleich den Redak-
teur, auch wenn dieser im Vergleich mit ihm selbst ein Knabe
ist : ,Sagen Sie mir, was soll ich tun ?' und setzt sich dann wie ein
untergeordneter Zeitungsschreiber hin, um eine Lücke von so
und so vielen Zeilen in der laufenden Nummer auszufüllen. Beim
Aufstand der Pariser Kommune nahm er einfach ein Gewehr
zur Hand und stellte sich in Reih und Glied, und wenn er
0 Krapotkin, Memoiren, IL, S. 271, 272.
/Google
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Vierzehntes Kapitel. Anarchist. Organe der französ. Schweiz. 105
einen Mitarbeiter zur Mitwirkung an einem Bande seiner welt-
berühmten Geographie einlädt und der Mitarbeiter fragt
schüchtern: ,Was habe ich zu tun?^ so erwidert er: ,Hier sind
die Bücher, hier ist ein Tisch. Verfahren sie nach Belieben !^^)c
Im Leitartikel vom 22. Februar 1879 bemerkte die erste
Nummer des »R^volt^« :
»Eh bien! la vue de la mis^re nous rdvolte, la vue de la
Prostitution nous r^volte, les institutions ^conomiques ou poli-
tiques, propri^t^ ou gouvernement, qui se fönt les souteneuses
de cet ordre de choses, nous r€voltent ; et puisque nous sommes
dans cette triste p^riode oü ,1a force prime le droit'; que,
n'ayant pas la force, nous sommes dans Timpuissance , nous
voulons du moins laisser monter du coeur Tindignation am^re,
et sortir de nos l^vres le cri de protestation du ,R^volt^^«
Höchst aufreizende Worte richtete der »R^volt^« am
27. Dezember 1879 an die Arbeiter in dem Leitartikel: »II
faut se d^cider: il est temps«, der am Schlufs lautet: »Ne
Toubliez pas, proletaires. Le jour oü vous aurez tout vol^,
m^me au risque d'avoir beaucoup assassine et tout incendi^,
ce jour — lä — mais seulement alors, — il n'y aura plus personne
au monde qui puisse nous appeler brigands, assassins, incen-
diaires, parce que ce jour-lä, l'humanite aura vaincu. Con-
cluons. Dans la sociät^ actuelle on ne peut pas se faire con-
sid^rer comme honnäte homme par tout le monde. Ou bien,
Ton est voleur, assassin, incendiaire avec les oppresseurs, avec
les exploiteurs, avec les joyeux, avec lesventrus; ou bien, Ton
est voleur, assassin et incendiaire avec les opprim^s, avec les
exploitds, avec les souffrants, avec la gent maigre, A vous,
hommes indecis et peureux, ä choisir. Et si vous avez dans
vos entrailles le moindre sentiment humain, hätez-vous de le
faire, car ä chaque instant Toppression et Texploitation capi-
taliste fönt de nouvelles victimes, consonmient de nouveaux
massacres.«
Am 6. März 1880 bemerkte die Redaktion des »R^volt^«,
sie erhalte viele Briefe aus Amerika und der Schweiz mit der
Bitte, die Zeitung unter Deckadresse zu senden, weil schon
das Abonnement dieser »Feuille incendiaire« genüge, dafs der
') Krapotkin, Memoiren, II., S. 272.
-) Ebenda, IL, S. 231.
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106 Erster Teil. Die anarchist. Beweßfung in der französ. Schweiz.
Arbeitgeber den Arbeiter vor die Türe setze. Während des
zweiten Semesters von 1879 betrug die Auflage des Blattes
1800 Exemplare. Vom 26. Juni 1880 an erschien im »Revolte«
eine Serie von Artikeln aus der Feder von Krapotkin, betitelt :
»Aux jeunes gens.«
Am 25. Dezember 1880 führte der »R^volt^« aus, Skandal
sei nötig, um der revolutionären Idee den Weg zu bahnen.
Welchen Skandal habe nicht Proudhon hervorgerufen, als er
erklärte: »La propri^te c'est le volle Aber heute gebe es
nicht einen einzigen Menschen von gutem Sinn und Herz, der
nicht glaube , dafs der Kapitalist der schlechteste Bösewicht
(sc€l6rat) sei, schlechter als der Dieb. Mit dem schrecklichsten
Instrument, dem Hunger, bewaffnet, quäle er sein Opfer, nicht
nur einen Augenblick, sondern sein ganzes Leben lang. Er
quäle nicht allein sein Opfer, sondern auch die Frau imd
Kinder desselben. Der Dieb riskiere seine Freiheit und oft
sein Leben, der Kapitalist oder der Dieb par excellence riskiere
nichts, und wenn er stehle, bemächtige er sich nicht nur eines
Teils, sondern des ganzen Gutes des Arbeiters. Der Tat be-
dürfen daher die Anarchisten, denn durch die Tat arbeiten sie
gleichzeitig für die Theorie und Praxis. »Notre action doit
6tre la r€volte permanente, par la parole, par T^crit, par le
poignard, le fusil, la dynamite, voir m6me, des fois, par le
buUetin de vote, lorsqu'il s'agit de voter pour Blanqui ou
Trinquet inelligibles. Nous sonunes cons€quents et nous nous
servons de toute arme d^s qu'il s'agit de frapper en r^voltes.
Tout est bon pour nous, qui n'est pas de la legalit^.«
Die Nunmier vom 30. April 1881 setzte auseinander, vor
allem sei nötig, zu wissen, was man unter Anarchie verstehen
solle, und erklärte den Begriff also: ». . , . L'absence de tout
pouvoir, de toute autorit^, de toute hi^rarchie, Tautonomie des
individus, des groupes, des communes, des regions, etc., la
grande f^deration humaine, la vraie liberte. Parfaitement, tout
cela est pour la societ€ future, mais aujourd'hui, anarchie est
attaque incessante et guerre ^temelle ä tout pouvoir constitu^,
ä toute autorit^, ä Torganisation civile, religieuse, militaire,
economique, judiciaire, etc., dont se compose cette soci^t^ pourrie
qui a fait son temps et qui sera la victime de la prochaine
r^volution sociale. Eh quoi! Voudrait-on faire de Tanarchisme
un synonyme de qui^tisme?«
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Vierzehntes Kapitel. Anarchist. Organe der französ. Schweiz. 107
Unter dem gleichen Datum teilte der »Revolte« mit, er
werde zum Preise von zehn Centimes eine Broschtire veröffent-
lichen über »La Verit^ sur les Executions en Russie, un r^it
veridique sur Teffröyable boucherie qui a eu Heu le 15 avril
ä Petersbourg«, nebst einer biographischen Skizze über Sophie
Perowskaya.
Die französischen Behörden verboten im Januar 1884 den
Eintritt des »Revolte« in Frankreich. Dazu bemerkte der
»Revolte« vom 20, Januar 1884, der »Revolte« werde seine
Aufgabe bis zuletzt erfüllen. Habe man ihm den Eingang in
Frankreich am hellen Tag untersagt, so werde er Mittel und
Wege finden, trotzdem über die Grenze zu dringen und den
Krieg, den er seit fünf Jahren mit den Ausbeutern führe, fort-
zusetzen.
Eine an den französischen Minister des Innern gerichtete
Briefkastennotiz in der nämlichen Nummer führte aus, trotz
des Verbotes hoffe die Administration des »Revolte« das vom
Ministerium bezahlte Abonnement fortsetzen und ihm das Blatt
wie bisher liefern zu können.
Mehrere Anarchisten hatten angefragt, wann eine neue
Auflage der Broschüre »Aux jeunes gens« erscheinen werde,
worauf die Redaktion des »Revolte« am 20. Januar 1884 be-
merkte, der Druck habe noch nicht stattfinden können, weil
das Blatt kein Geld besitze, um Papier zu kaufen. Darum sei
es nötig, dafs eine Anzahl Exemplare zum voraus subskribiert
werden.
Der »R€volt^« führte früher den Titel: »Organe socialiste«,
vom 30. März 1884 an nannte er sich: »Organe communiste-
anarchiste«.
Die Nummer vom 27. April 1884 kündete Rache für
Stellmacher und Kammerer an: »Et, nous saluons nos com-
pagnons anarchistes livres par le Conseil f^d^ral, les Stell-
macher, les Kammerer qui tiennent pour les peuples contre
les gouvernements , pour les libertds contre les esclavages,
pour les droits contre les devoirs, toutes ces victimes qui vont
mourir et que nous saurons venger au jour prochain de la
[ustice, de la Rievolution!«
Unter Österreich - Ungarn bemerkte der »Revolte« am
6. Juli 1884: »Cette canaille, qui se d^guise sous le nom.de
justice, a de nouveau deux meurtres sur la conscience (Schaff-
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108 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
hauser und Stellmacher) .... Stellmacher, un des plus nobles
compagnons du mouvement prol^taire .... Nous n'oublierons
jamais ce brave et malheureux compagnon. — CEuil pour oeuil!«
Eine weitere Apologie auf Stellmacher folgte am 17./30. August
1884:
>. . . . Aussi son exemple sublime inspirera-t-il aux prol^-
taires de tous pays le courage de continuer la lutte contre leurs
oppresseurs et les vils instruments du despotisme ... les noms
de Stellmacher et les autres initiateurs du veritable combat entre
capital et le travail brilleront un jour dans Thistoire de la
r^volution sociale qui a commenc^ d^s maintenant.« Ähnlich
in Hinsicht auf Kammerer in der Nummer vom 12./25. Oktober
1884: »Compagnons de tous pays, si vous Taviez connu per-
sonnellement, vous seriez tous dmus de douleur et de piti€,
et tous, vous voudriez le venger.«
Am 22. November 1884 warnte der »Revolte« seine An-
hänger vor der Polizei, die nach allem greife, um gegen die
Anarchisten einschreiten zu können; man solle ihr hierzu
keine Gelegenheit bieten: »Ne serait-ce qu'une invitation ä
dtner, brülez les lettres, brülez les lettres.«
Der »Revolt€« vom 7./20. Dezember 1884 bedauerte, dafs
es Reinsdorf und Genossen nicht gelang, die an der Ent-
hüllung des Niederwalddenkmals teilnehmenden Souveräne und
Ftirsten in die Luft zu sprengen ; fatalerweise habe der Regen,
welcher fiel, die Explosion verunmöglicht.
Unter Chaux- de -Fonds berichtete der »Revolte« vom
18./31. Januar 1885, die anarchistische Bewegung gestalte sich
praktisch. >0n ne peut pas ätre des revolutionnaires plato-
niques. Allons, du courage, nom de Dieu, ou cessons de nous
dire anarchistes.« Die gleiche Nummer nennt Reinsdorf »notre
nouveau martyr.«
Zur Ermordung des Polizeirats Rumpf in Frankfurt a. M.
am 14. Januar 1885 äufserte sich der »Revolte« am 1./14. Febr.
1885: »Bravo, les anarchistes allemands! Pas beaucoup de
menace, mais des actes! Cela vaut mieux que de menacer
Sans cesse et de ne point agir.c
Mit einer Ciarens, 1. Oktober 1888, datierten Vorrede gab
Elis^ Reclus die Leitartikel, welche Krapotkin von 1879 bis
1882 im »R^volt€« veröffentlicht hatte, in einem Buche heraus,
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Vierzehntes Kapitel. Anarchist. Organe der französ. Schweiz. 109
betitelt : Paroles d'un Revolte ^). Die von Reclus verfafste Vor-
rede bemerkte, seit 2^1 2 Jahren befinde sich Peter Krapotkin
in Gefangenschaft, getrennt von der Gesellschaft und seinen
Gesinnungsgenossen. Die Strafe sei hart, doch noch mehr
gehe ihm das Schweigen zu Herzen, zu dem er sich verurteilt
sehe. Daher habe die Pflicht geboten, seine im »Revolte« er-
schienenen Artikel zu sammeln und, in einem Bande vereinigt, zu
veröffentlichen. Unter denen, welche Krapotkins Leben in der
Nähe beobachten konnten, befinde sich niemand, der ihn nicht
respektiere, der nicht seine hohe Intelligenz und sein von Güte
überquellendes Herz bezeuge, niemand, der ihn nicht als rein
und edel anerkenne. ». . . . Son crime est d'aimer les pauvres et
les faibles; son forfait est d'avoir plaide leur cause. L'opinion
publique est unanime ä respecter cet homme, et cependant eile
ne s'etonne point de voir les portes de la prison se fermer
obstin^ment sur lui, tant il semble naturel que la superiorite
se paie et que le devouement soit accompagn^ de souf-
frances . . . .€
Bis 14. März 1885 kam der »Revoltd« in Genf heraus.
Als der Bundesrat am 26. Februar 1885 eine strafrechtliche
Verfolgung der Anarchisten beschlofs, wurden auch in der
Imprimerie jurassienne in Genf, wo das Blatt erschien, und
bei verschiedenen an der Herausgabe und Redaktion beteilig-
ten Personen Haussuchungen bewerkstelligt. Die letzteren er-
gaben wertvolle Aufschlüsse über den »Revolte«, enthalten im
Bericht des eidgenössischen Generalanwaltes über die anarchisti-
schen Umtriebe in der Schweiz^).
Bis Ende 1883 war Georges Herzig Redakteur des »Re-
volte« ; auf der Genfer Staatskanzlei war er als verantwort-
licher Herausgeber eingetragen. Er setzte auch das Blatt
selbst in der Imprimerie jurassienne, liefs es aber, in Ermange-
lung einer eigenen Presse, bei Buchdrucker Falk drucken.
1883 wurde Herzig wegen eines Defizites in der Verwaltung
des Blattes entlassen imd hat sich seither nicht mehr mit dem
»Revolte« beschäftigt 3).
') Paroles d'un Revolte, ouvrage public, annote et accompagne
d'une preface par Elisee Reclus. Paris, Ernest Flammarion, editeur.
0 «Bundesblatt* 1885, III., S. 647 u. folgende.
3) Krapotkin, Memoiren, IL, S. 267 u. 268, schreibt: » Herzig
war ein junger Kaufmannsgehilfe aus Genf, ein zurückhaltender,
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110 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
Elisde Reclus liefs hierauf den Schuhmacher Grave aus
Paris kommen und übertrug ihm die Funktionen eines Redak-
teurs und Setzers. Grave besorgte für eine Besoldung von
80 Frcs. im Monat gleichzeitig die Redaktion, Administration
und das Setzen des Blattes. Die Rechnungen des >R(§volt^«
wurden Elisde Reclus abgelegt, welcher die Defizite deckte,
Artikel schrieb, Korrespondenzen nachsah und die Korrekturen
besorgte. Die bei Reclus beschlagnahmten Aktenstücke lassen
keinen Zweifel übrig über die bedeutende Rolle, welche Reclus
in der Redaktion und Verwaltung des »R^voltd« spielte. Grave
war, seitdem sich Herzig Ende 1883 zurückgezogen hatte, der
eigentliche Herausgeber und Drucker. Als Eigentümer der
Imprimerie jurassienne gab sich im Jahre 1885 der Mechaniker
John Ries aus Genf aus, der sie von Dumartheray ^) gekauft
haben wollte und behauptete, er betreibe die Druckerei auf
seine Rechnung, und Grave sei wSein Angestellter. Allein Ries
war zweifellos nur ein Strohmann. Auf die Frage, wem die
Imprimerie jurassienne gehöre, erklärte Jaques Cretton: »Aux
anarchistes du monde entier«, und Charles Terzaghi gestand
im Verhör: »Ries ist nur ein Strohmann (pr^te-nom), weil er
Schweizer ist; er ist Mechaniker und nicht Buchdrucker.«
Die Anarchisten lieben es, zur Herausgabe anarchistischer
Organe Schweizer herbeizuziehen, weil Schweizerbürger vom
Bundesrat, den Ausländem ungleich, nicht aus der Schweiz
ausgewiesen werden können.
schüchterner Mensch, der wie ein Mädchen errötete, wenn er einen
eigenen Gedanken zum Ausdruck brachte, und der, als nach meiner
Verhaftung die Verantwortung für das Weitererscheinen der Zeitung
auf ihm ruhte, durch die blofse Kraft des Willens gut schreiben lernte.
Von allen Genfer Geschäftsinhabern boykottiert und mit seiner Familie
dem baren Elend ausgesetzt, arbeitete er trotzdem für die Zeitung,
bis sie nach Paris verpflanzt werden konnte.«
0 Krapotkin, Memoiren, IL, S. 267: »Dumartheray entstammte
einer der ärmsten savoyischen Bauernfamilien und hatte in der Volks-
schule nur den dürftigsten Unterricht genossen. Dennoch war er
einer der intelligentesten Männer, die mir je vorgekommen sind,
und seine Urteile über die Tagesereignisse und die mafsgebenden
Persönlichkeiten zeugten so sehr von aufsergewöhnlicher Einsicht,
dafs sie sich oft als prophetisch erwiesen. Ebenso war er einer
der schärfsten Kritiker der neu erscheinenden sozialistischen Litera-
tur und liefs sich nie von dem blofsen Spiele mit schönen Worten
und dem Anschein von Wissenschaftlichkeit blenden.«
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Vierzehntes Kapitel. Anarchist. Organe der französ. Schweiz. 111
Infolge der Untersuchung fand der »R^volt^« es für ge-
raten, nach Paris überzusiedeln. Vom 12. April 1885 an er-
schien er in Paris, am 17. September 1887 nahm das Blatt
den Namen »La Revolte«, im Mai 1895 den Titel »Les Temps
Nouveaux« an, unter dem es noch heute erscheint. Die Genfer
Section de propagande gab im »R^volt^c vom 10. Mai 1885
folgende Erklärung ab: »Infolge der drakonischen Mafsregeln,
welche die schweizerische Regierung gegen den »R^volt^c an-
wandte, mulste er auswandern. Das hat uns indessen nichts
gemacht; im Gegenteil, unsere Propaganda wird jetzt nur um
so kräftiger und feuriger sein. Anderseits unterrichten wir
die Anarchisten der ganzen Welt, dafs die mit der Imprimerie
jurassienne (Rue des Grottes 24, Genf) bestehenden Beziehungen
fortdauern werden , . sowohl in Bezug auf die Publikation und
den Verkauf von Broschüren und Zeitungen als in Bezug auf
die Auskunft, welche die Streiter der revolutionären Partei
interessiert.«
Bald darauf erfolgte die Ankündigung, dafs in Genf an
Stelle des »R^volt^« ein neues anarchistisches Blatt heraus-
kommen werde. In der Tat folgte am 30. Mai 1885 in Genf
die erste Nummer des »Egalitaire«, um freilich schon im
Januar 1886 einzugehen.
Aufser den besprochenen Blättern erschienen in Genf:
»Le Travailleur«, revue socialiste revolutionnaire vom 20. Mai
1877 bis April 1878^), »L'Avenir« vom 8. Oktober 1893 bis
30. Juli 1894, in Chaux-de-Fonds »L'Agitateur« vom 18. Fe-
bruar 1893 an als jurassische Ausgabe des Marseiller Blattes
gleichen Namens.
Auch Kalender verbreiteten die Anarchisten zum Zwecke
der Propaganda. Von 1871 — 1873 erschien der »Almanach
du peuple« in St. Imier, von 1874 an in Locle. In Genf kam
1877 »La Commune, Almanach socialiste pour 1877« heraus.
Für die Kalender schrieben Bakunin, Schwitzgebel, Elis^e
Reclus, Brousse und Andere =).
Von anderweitigen Publikationen sind zu nennen : »Chacun
pour soi et Dieu pour tous«, Genf 1880, anonyme Broschüre,
0 Der Redaktionskommission des »Travailleur« gehörten u. a.
Elis^e Reclus und Joukowsky an.
») M. Nettlau, Bibliographie, S. 61.
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112 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ Schweiz.
aus dem »Revolte« von der Imprimerie jurassienne veröffentlicht;
»Fais ce que veux«, Genf 1887, Imprimerie jurassienne ; »Chez
nous en Suisse ou les Libert^s helv^tiques mises ä nuc, Genf
1889, Imprimerie jurassienne; »Les Anarchistes et ce qu'ils
veulent«, Genf 1892, Imprimerie jurassienne; E. Held, »Aux
Electeurs. Le Mensonge politique. Abstentionc, Genf 1896^).
Die Imprimerie jurassienne in Genf, welche den »R^voltd«
druckte, gab eine CoUection de brochures populaires zu
5 Centimes das Stück heraus, so z. B. »La Police politiquec^
Gen^ve 1879.
4. »Le R^veih.
Seit 7. Juli 1900 erscheint in Genf, rue des Savoises 6')^
ein neues französisches Anarchistenblatt unter dem Titel »Le
Rdveil socialiste-anarchiste«. Herausgeber des Blattes ist der
Schriftsetzer Bertoni. Luigi Bertoni, aus Lottigna (Kanton
Tessin), wurde am 6. Februar 1872 in Mailand geboren. Bis
zum Alter von drei Jahren hielt er sich in Mailand auf, von
1875 bis 1889 in Como, wo seine Eltern einen Spezereiladen
hatten. Von 1889 bis 1890 übte er in Bellinzona (Kanton
Tessin), von 1890 bis 1893 in Genf, von 1893 bis 1895 in
Brugg (Kanton Aargau) den Schriftsetzerberuf aus. Von 1895
annahm er neuerdings in Genf seinen Aufenthalt. Der »R^veil«
erscheint, gleichzeitig mit dem »Risveglio«, alle vierzehn Tage;
die beiden Blätter umfassen zusammenhängend vier Druck-
seiten; zwei Seiten nimmt der »R^veilc in französischer, zwei
Seiten der »Risveglio« in italienischer Sprache ein, die Texte
bilden nicht Übersetzungen, sondern sind selbständig. Das
Blatt wird in den Zeitungskiosks der Stadt Genf verkauft, die
einzelne Nummer kostet 5 Centimes. Über den »Risveglioc
finden sich die näheren Angaben im dritten Teil dieser Arbeit»
Die Auflage des Blattes betrug im Anfang 1500, später 2500,
dann 2350 Exemplare. In der Schweiz und in Italien kostet das
Jahresabonnement Frcs. 2. Das Blatt wird so verschickt, dafs
man den Titel nicht gewahrt, er ist nach innen gewendet. Diese
0 M. Nettlau, Bibliographie, S. 62, 63.
*) Seit der am 13. "Nov. 1902 erfolgten Verurteilung Bertonis
zu einem Jahr Gefängnis ist im »R^veil« als Herausgeber genannt:
M. Rouge, rue de Coutance 28, Genf.
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Vierzehntes Kapitel. Anarchist. Organe der französ. Schweiz. 113
Vorsicht findet bei Versendung von anarchistischen Zeitungen
regelmäfsig Anwendung.
In dem von Octave Ehibois gezeichneten Artikel iPrin-
cipesf der ersten Nummer vom 7. Juli 1900 wird die Güter-
gemeinschaft verlangt und am Schlüsse erklärt:
lEst-il besoin d'ajouter apr^s ces consid^rations que la
suppression de tous dogmes, la n^gation de toute autorit^ doit
6tre la base des relations humaines? Non, car ce qui pr6-
c^de n'est que le d^veloppement de cette demi^re idfe. En
un mot, la libert^ individuelle doit se substituer ä la contrainte
sous toutes ses formes. Alors seulement, prendra fin l'anta-
gonisme destructeur des classes et des personnes. Alors seule-
ment, pourra s'^panouir l'Humanit^ dans une saine et bien-
faisante solidarit^. C'est ce que nous voulons.«
Nummer 2 vom 21. Juli 1900 enthält einen Leitartikel,
betitelt: »Organisons-nous«, welcher betont, die anarchistischen
Führer seien in der Schweiz zu wenig oder zu schlecht be-
kannt, als dals die Arbeiter aus eigener Initiative zu ihnen
kämen. An den Führern sei es, sie aufzusuchen imd Propaganda
unter ihnen zu treiben. Die Diskussion hervorragender Taten
des Tages, die Zeitungen und Broschüren übten ohne Zweifel
eine nützliche Aktion aus. Es handle sich darum, die Propa-
ganda in die passenden Milieux zu tragen, sie fortwährend
geltend zu machen, um den Einflufs der tausendfachen Vor-
urteile zu paralysieren, welche Staat und Kirche so geschickt
im menschlichen Hirn unterhalten. Es sollten Gruppen nach
Quartieren errichtet und allwöchentliche Versanmilungen an-
geordnet werden. »Nous voulons l'abolition de la propri^t^
individuelle pour la socialisation des moyens de production,
l'abolition de TEtat pour la libert^ de tous les hommes.c
Mit Brief vom 12. Juli 1900 hatte die Zeitungsagentur
E. Frey in iLausanne den Herausgeber des iR^veil« unter-
richtet, dafs der Präfekt von Lausanne den Verkauf des
Blattes in den Kiosks und Ablagen absolut verboten habe.
Die Redaktion des »R^veil« bemerkte, hiergegen habe sie nicht
besser zu protestieren gewufst als durch Vermehrung der Auf-
lage um 500 Exemplare').
Zur Ermordung des Königs Umberto schrieb der »Reveilc
0 »Le R^veil* vom 21. Juli 1900.
Langhard, Die anarchistische Bewegung in der Schweiz. 8 CjOOqIc
114 Erster Teil. Die anarchist, Bewegung in der französ. Schweiz.
am 4. August 1900: »Aujourd'hui nous laissons las larmes aux
cocottes de la haute societ^ milanaise, qui, au mois de mai
1868 criaient, avec des sourires prometteurs, aux soldats mar-
chant contre le peuple: Visez juste! tirez fort!« An anderer
Stelle in der gleichen Nummer:
»Vaincus, les chefs d'un gouvernement comme les chefs
d'une conspiration sont condamn^s ä mort. Ils se sont appuyes
sur la violence et la violence les disperse, ils abattent les t^tes
des factieux, ils doivent donc s'attendre ä voir tomber les leurs.«
Die nämliche Nimimer richtete an den Bundesanwalt die
Anfrage , was aus den vom Bundesanwalt beschlagnahmten
2000 Exemplarendes »Almanacco socialista-anarchico« geworden
sei. Nachdem das Bundesstrafgericht die Angeklagten frei-
gesprochen, warteten sie immer noch auf die Rückerstattung
des Almanachs. Beim Angeklagten Frigerio seien auch noch
manche andere Broschüren mit Beschlag belegt worden.
Bimdesanwalt Kronauer habe beim Bundesgericht die Konfis-
kation derselben beantragt, allein das Bundesgericht sei nicht
darauf eingegangen, weshalb der Bundesanwalt die Pflicht
habe, die Broschüren mit dem Almanach zurückzugeben^).
Am 18. August 1900 bemerkte der »R^veik, Bresci, der
sein Leben für eine Idee opferte, ihabe einen unnützen, schäd-
lichen, bösartigen Menschen getötet, König von Italien ge-
nannt«.
Am 1. September 1900 nannte der iRdveil« die Ermordung
des Königs eine nützliche Tat.
In der Nummer vom 10. November 1900 wurden folgende
Gesänge zu 10 Centimes angeboten: Le R^veil; La chanson
du linceul; Les d^putes heureux; Periode dectorale; La car-
magnole avec les couplets de 1793, 1869, 1883 etc.; L'Inter-
nationale ; Crevez-moi la sacoche ; Le Politicien ; Ouvrier, prends
la machine; Qui m'aime me suive; Les Briseurs d'image; La
chanson du Gas; A la caserne, viv'ment, brav' ouvrier etc.;
Je n'aime pas les sergots; Heureux temps; Le Drapeau rouge.
In dem Artikel iMoucharderie f^ddrale« vom 14. Januar
1901 ermahnte der »RdveiU die in der Schweiz sich auf-
haltenden fremden Studenten, der eidgenössischen Polizei zu
0 Der Prozefs gegen Frigerio, Bertoni und Held gelangt im
dritten Teil zur Besprechung.
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Vierzehntes Kapitel. Anarchist. Organe der französ. Schi^i^. H5
milstraüen. Er gab ihnen den Rat, ihre Papiere uod Kor-
respondenzen zu verbergen , nichts in ihren Zimmern a.uf den
Tischen liegen zu lassen; denn in ihrer Abwesenheit können
die Zimmervermieter die Polizisten hineinführen, die, unter
irgend einem Vorwand Auskunft verlangend, sich der Kor-
respondenzen bemächtigen.
Der »Reveil« begann am 6. Juli 1901 seinen zweiten Jahr-
gang, wobei das Blatt bemerkte, drei neue Broschüren, ins
Italienische übersetzt, seien im Druck: »L'anarchie, sa Philo-
sophie et son iddal« von Krapotkin; »La Peste religieuse» von
Most und »La Gr^ve gdn^rale« vom Komitee der französischen
Syndikate. Jede dieser Broschüren erschien in 10000 Exem-
plaren.
Bald darauf gestaltete sich die finanzielle Situation des
Blattes schlimm. Die Redaktion teilte am 14. September 1901
mit, sie müsse das Blatt einstellen, wenn nicht in vierzehn
Tagen eine zur Deckung des Defizits hinreichende Summe
«ingehe. Bis jetzt hätten die Genossen, welche das Blatt ver-
walten, das nötige Geld vorgeschossen ; in Zukunft können sie
«s nicht mehr tun. Hilfe sei dringend notwendig. Es sei er-
forderlich, neben der Zeitung jeden Monat eine Broschüre von
10000 Exemplaren zu veröffentlichen. Die monatlichen Kosten
betragen 600 Pres. »Que tous les camarades ^tudient les
meilleurs moyens pour assurer une vie r^guli^re ä notre
Journal et ä notre biblioth^que. Nous nous garderons bien
de r^pdter cet appel; s'il n'est pas entendu, le ,Reveil' aura
v^u.«
Dank den Subskriptionen von Anarchisten in Genf im
Betrage von 300 Frcs. wurde das Defizit des »Reveil« gedeckt,
und[am Broschürenkonto konnten 150 Frcs. abgeschrieben werden,.
Zur Ermordung von Mac Kinley durch den Anarchisten
Czolgosz bemerkte Luigi Bertoni im »R^veil« vom 14. Sep-
tember 1901 : »Pourquoi donc ne veut-on voir que les rares
actes de violences des anarchistes et regarde-t-on avec indiff^-
rence la violence organis^e et employ^e quotidiennement par
PEtat? Pourquoi la vie de Mac Kinley aurait-elle droit ä ce
respect qu'on n'a pas revendiqu^ pour les malheureux massacr^s
ä Cuba et aux Philippines? .... Nous croyons heureux que
la violence enseign^e par les gouvernants, au Heu de s'exercer
toujours ä leur profit, se retourne parfois contre eux.«
8*
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116 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz,
Und nach der Hinrichtung von Czolgosz schrieb der
iR^veilc : »Czolgosz, le vengeur des infamies capitalistes est
mort. Vive Czolgosz, vivant dans le souvenir des travailleurs
et faisant surgir Tobstacle contre les tentatives crimineUes
du capitalisme international*)!!
Am 28. Dezember 1901 brachte der iR^veilc eine Poesie^
betitelt:
Le No^l du R^veil.
1.
Fr^res, soeurs, et vous chers enfants
Qui souriez ä cette föte,
D'oü viennent vos airs triomphants?
C^l6brez-vous le Saint-Proph^te?
— Vous n'adorez pas un tombeau,
Vous savez que le ciel est vide!
Et c'est d*un id^al plus beau
Que votre äme se montre avide!
Noel, Noel,
Voici le Reveil
Proclamant la Pl^be affranchie,
Car, allait^
Par la Liberty,
Le monde s'ouvre ä TAnarchie.
2.
Plus de bon dieu, plus de j^sus
Plus d'^glise au sacre myst^re :
Les mensonges, qu'on avait crus,
Vont disparaftre de la terre.
— Le Reveil sonne et son chant pur
A l'humanit^ se revMe!
Peuples! c'est l'heure du Futur,
Ecoutez la bonne nouvelle:
Noel, Noöl,
Noel du Reveil!
Proclamons la Pl^be affranchie,
Car, allait^,
Par la Liberty,
Le monde s'ouvre ä 1' Anarchie !
3.
Cette bonne nouvelle, ä tous,
Le Reveil veut la faire entendre,
Tantöt avec force et courroux,
Tan tot d'une voix douce et tendre:
0 »Le Reveil* vom 9. November 1901.
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Vierzehntes Kapitel. Anarchist. Organe der französ. Schweiz. 117
Aux opprim^s tendant la main,
Aux oppresseurs livrant bataille,
Brave et fier il va son chemin,
Sans souci de la valetaille:
No€l, Nogl,
Vive le R^veil,
Et vive la Pl^be affranchie!
Oui, qu'allait^,
Par la Libert6,
Le monde s'ouvre ä T Anarchie!
Die gleiche Nummer enthielt folgende Liste von beim
Herausgeber des >R^veil€ täuflichen Broschüren:
Frc«.
Compte-rendus des travaux du Congr^s de Lyon . . 1,50
Almanach de la Revolution — ,30
Le Prßtre dans THistoire de THumanit^ par le D' Romeo
Manzoni — ,25
Les Temps Nouveaux, par Krapotkine — ,25
Aux jeunes gens, par Krapotkine — ,10
Patrie, guerre et caseme, par Charlys Albert . . . — ,10
Entre paysans, par Malatesta — ,10
La Soci^t^ au lendemain de la Revolution, par Jean Grave — ,10
Pages d'histoire socialiste, par W. Tscherkesoff . . . — ,25
La Gr^ve generale, par E. S. R. J. — ,10
Le Militarisme, par D. Nieuwenhuis — ,10
L'^ucation libertaire, par D. Nieuwenhuis . .... — ,10
A mon frfere le paysan, par Elis^ Reclus • . . • — ,10
L'organisation de la vindicte appel^ justice, par
Krapotkine . — ,10
La colonisation, par Jean Grave — ,10
Le Machinisme, par Jean Grave — ,10
La panac6e r^volution, par Jean Grave — ,10
Enseignement bourgeois et enseignement libertaire, par
Jean Grave — ,10
L'anarchie et l'Eglise, par Elis^e Reclus . . . , . — ,10
Aux fenunes, par Urbain Gohier — ,10
La fempie esclave, par Ren^ Chaughi — ,10
Les conditions ^conomiques de la femme, par M^^® E. A. — ,10
La Gr^ve! Aux travailleurs — ,10
Pour le D^armement — ,10
Aux anarchistes qui s'ignorent, par Charles Albert . — ,05
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118 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
Frcs.
La Lutte, par Marcel Saulnier (Drame) — ,50
L'art et la Soci^td, par Charles Albert — ,15
L'Evolution legale et l'Anarchie, par Elis^e Reclus . — ,05
Le mouvement anarchiste, par J. Mesnil . . . . . — ,10
La grande gr^ve des Docks, par J. B. et P. K. . . —,10
A M. Emile Zola, par Charles Albert —4^^
L'Humanisph^re, par Joseph Dejacques 1, —
Les Pr^urseurs de rintemationale, par W. Tscherkesoff 1, —
Un peu de throne, par Malatesta . — ,10
Le prisonnier, par W. C. Morrow — ,10
Un pr^curseur anarchiste, par Louis Combes .... — ,10
Deuxifeme d^laration de G. Eti^vant — ,10
Quelques vers, par Jean Richepin — ,10
Devoirs et droits, par Alexandre Myrial — ,25
La servitude volontaire, La Boetie — ,10
Portrait de Michel Bakounine — ,20
Diese Broschüren, zu denen seither neue hinzukamen^
werden fast in jeder Nummer des »R^veilc zum Verkauf an-
geboten. Der Broschtirenverkauf bildet für das Blatt eine
Einnahmequelle. Jede Nummer des »Rdveil« legt kurz Rech»
nung ab über den Ertrag des Vertriebs von Zeitungen und
Broschüren, über eingegangene Abonnementsgebühren und
freiwillige Beiträge. Die letzteren dienen namentlich zur
Dfeckung der Defizite. Der Satz und Druck von 2350 Exem-
plaren des »R^veil« (iRisveglioc) kostet etwa 90 Frcs. Der
»R^veil« und die in seinem Verlage erscheinenden Broschüren
werden von der Imprimerie commerciale in Genf gedruckt.
Die Mehrzahl der oben erwähnten Broschüren wurde in Paris
imd Brüssel herausgegeben.
Im Winter 1902 gab der »Rdveilc unter dem Titel
»Chansonnier de la Revolution« eine Sammlung anarchistischer
Lieder heraus. Das in rotem Umschlag imd Taschenformat
in tausenden von Exemplaren erschienene Büchlein kostet
30 Centimes und enthält nachstehende Lieder: L'Intematio-
nale (Eugene Pottier); L'Enfant pauvre (J. B. Clement); La
libert^ du travail (Jules Jouy); Berceuse (Jean Richepin); Le
Mineur (Jules Jouy); En harmonie (Sdbastien Faure); Les
Canuts (Aristide Bruant); La Bastille (Jules Jouy); Jean
Mis^e (Eugene Pottier); La Marianne; L'Angelus (J. B. Cl^-
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Vierzehntes Kapitel. Anarchist. Organe der französ. Schweiz. 119
ment); La Chanson du Gas; Elle n'est pas morte (Eugene
Pottier); La Veuve (Jules Jouy); Hymne ä T Anarchie-, AUons
faire un tour ä la Banque (J. B. Clement) ; Le Chant du Pain
(Pierre Dupont); Logements insaliflbres (Eugene Pottier);
Heureux Temps (Paul Paillette); Le Chant d'un Soldat (Jacques
Gueux); J' n'aim' pas les Sergots; Le Drapeau rouge; Les
Petiots (Jean Richepin); Le Cantonnier et la Grande Dame;
A la Caseme; L'Auge (Eugene Pottier); La Gr^ve noire
(Jules Jouy); Aux Loups (J. B. Clement); La Chanson de
Jacques Bonhomme ; A Biribi ( Aristide Bruant) ; Les Deput^s
heureux; IJean Lebras (Eugene Pottier); Ouvrier, prends la
machine! Prends la Terre, Paysan!; Le Charretier et le
Cheval (Jules Jouy); Chant des Travailleurs (Pierre Dupont;
Le P^re Peinard; Le Reveil; La Chanson du Linceul; Le
vrai Noel (J. B. Clement); Les Enfants de la Nature (Paul
Paillette); Hymne revolutionnaire espagnol; L'Insurgd (Eugene
Pottier); La Machine (J. B. Clement); La Carmagnole; Fille
d'ouvriers (Jules Jouy); Chanson libertaire (H.-E. Droz); La
Chanson des Ouvriers (Jules Jouy); Les Conscrits affranchis;
La Guerre; Le Regiment de la misfere; Bonhomme en sa
maison (Eugtoe Pottier); Mon pauvre Antoine (J. B. Clement);
Deux et deux fönt quatre; Les Jacques (Jean Richepin); Le
Chant des Anti-Proprios ; Le Sang des Martyrs (Jules Jouy).
Vom »Chansonnier de la Revolution« folgen drei Proben :
La Chanson du Linceul
(Chant des Tisserands.)
C*est nous qu'on appeir la canaille,
Nous somm's ä beut, nous somm's fourbus,
Nous crevons, nous n'en pouvons plus»
Tant mieux que not* carcasse s'en aille!
Avec nos fill's et nos gar<?ons
C'est not* linceul que nous tissons!
C'est not* linceul
Que nous tissons!
A bas r patron et la patrie
Qui nous tiennent sous les barreaux!
Les contremaitr*s sont nos bourreaux,
Faut pas qu*on souffre ni qu*on crie!
Avec nos fill's et nos gar^ons,
C'est leur linceul que nous tissons!
C'est leur linceul
Que nous tissons!
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120 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
Votre arm^e est notre ennemie,
Les sergents en sont les geOliers,
Nous tisserons sur nos m^tiers,
Ton linceul, 6 vieille Patrie:
Avec nos filPs et nos gar^ons;
C'est ton linceul que nous tissonsl
C'est ton linceul
Que nous tissons!*)
Hymne r^volutionnaire espagnol').
Enfant du peuple qu'oppriment des chafnes,
C'est ton destin, travailler et souffrir!
Puisque ta vie est un tissu de peines,
Plutöt qu'esclave, pr^f^re mourir.
Nos fiers tyrans cruels et sanguinaires,
Qui veulent asservir l'humanit^,
Seront ^cras^s par les libertaires,
Aux cris d'amour, travail et libert^!
Refrain :
Rouge drapeau, conduis nos pas,
Sois notre guide dans les combats
Pr^tres, banquiers, juges, tyrans,
Barrent la route, rompons leurs rangs.
Peuple opprime, r^veille-toi;
Pour ton bonheur lutte avec foi.
Pour le präsent, pour l'avenir,
Sachons combattre, sachons mourir.
Comme le grain, toujours les prol^taires
Sont sous la meule ^crases par milliers;
Soyons unis et les tortionnaires
En un instant seront tous disperses.
Durs travailleurs battus par la tourmente,
Ne craignez rien, on ne meurt qu'une fois,
Montez, montez comme la mer grondante;
Les jours ont fui des pr^tres et des roisl
Les Conscrits affranchiss).
AUons, enfants des prol^taires,
On nous appelle au regiment;
On veut nous faire militaires
Pour servir le gouvernement.
Nos pferes furent tr^s dociles
A des r^glements incompris!
Nous, nous serons moins imb^ciles,
Les affranchis.
') Chansonnier de la Revolution S. 64,
») Ebenda, S. 71. 3) Ebenda S. 84.
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Vierzehntes Kapitel. Anarchist. Organe der französ. Schweiz. 121
On nous dit d'avoir de la haine
Pour les Germains envahisseurs,
De tirer Alsace et Lorraine
D'entre les mains des oppresseurs;^
Que nous fönt les lüttes guerri^res
Des affameurs de tous pays?
Nous ne voulons plus de fronti^re,
Les affranchis.
On nous parle en vain de patrie,
Nous aimons les peuples divers;
Nous allons porter de l'Anarchie
Sur tous les points de TUnivers.
Au jour de la lutte finale,
Les r^fractaires, tous unis,
Feront Tlnternationale
Des affranchis.
Spoli^s, par la Bourgoisie,
De nos produits, de tous nos biens,
Elle veut, supröme ironie,
Que nous en soyons les gardiens.
Le Soldat est sa sauvegarde,
Elle le paye de m^pris.
Nous ne sommes pas chiens de garde,
Les affranchis!
Quand nous allons dans les casernes,
Oü Ton cherche ä nous abrutir
Avec un tas de balivernes
Auxquelles il faut ob^ir,
Parlant de Gr^ve g^n^rale
A tous les fr^res endormis,
Nous pr^parons la Sociale,
Les affranchis.
Les soldats r^priment la gr^ve
Et fönt du tort aux travailleurs,
Et, quand le peuple se soul^ve,
On en fait de bon, fusilleurs;
Nous devons leur faire comprendre
La sottise qu'ils ont commis ....
Ils passeront, sans plus attendre,
Aux affranchis.
Si les Bourgeois fönt la Revanche,
Ce jour, les peuples r^volt^s
S'^lanceront en avalanche:
Les Bourgeois seront empörtes.
Si le Soldat est notre fr^re,
Les grad^s sont nos ennemis,
Car ils ont d^clar^ la guerre
Aux affranchis.
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122 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
In der Imprimerie commerciale , rue Necker 9 in Genf^
der Druckerei des »R^veil«, erschien vom 26. April 1902 an
»Le Pr^tre« (»II Prete«), Feuille h^bdomadaire contre Dieu,
Religions, Eglises et Pr6tres. Analog wie beim »R^veilc
(»Risveglio«) waren zwei Seiten in französischer und zwei Seiten
in italienischer Sprache verfalst. Als Herausgeber des Organs,
welches nach dem Erscheinen der fünften Nummer vom 7. Juni
1902 wieder einging, zeichnete [im »Le PrStre«: Guardigli
Rololphe, chemin Carteret 33, Genf. Die Anrede der Redak-
tion an die Leser in der ersten Nummer auf rotem Papier
am 26. April 1902 bemerkt:
»Ni Dieu ni Eglises, ni Religions ni Pr^tres: voilä notre
devise politique. Toujours avec les opprim^s, contre les oppres-
seurs : voilä notre programme d'action .... Amis, aidez-nous,
soutenez - nous dans la lutte que nous allons commencer. Ne
nous marchandez pas votre appui moral et la victoire sera ä
nous, croyez-le, et croyez-le la nötre sera aussi la victoire de
rhumanite affranchie. La seule promesse que nous vous faisons,
c'est Celle de combattre le pr^jug^ religieux sous toutes ses
formes et de nous vouer ä tout ce qui touche au bien de
rhumanitd et au triomphe de la vraie justice.«
Das Blatt wurde zu 5 Centimes verkauft, der Abonne-
mentspreis für drei Monate betrug 75 Centimes. Als ver-
schiedene Zeitungskiosks in Genf sich weigerten, das Blatt,
welches in No. 3 den Artikel veröffentlichte: iDieu est un
mensonge!«, zum Verkauf aufzulegen, bezeichnete die Redaktion
eine Anzahl Genfer Tabakläden und Kiosks, wo der iPrßtrec
gekauft werden könne.
Fünfzehntes Kapitel.
Brottsse und die Matsfiahmen gegen die >Avant-Garde<.
Ein ebenso rühriger als fanatischer Agitator tritt ims in
Paul Brousse von Montpellier entgegen. Am 4. Januar 1844
in Montpellier geboren, hatte er in Paris Medizin studiert. In
den Jahren 1870 bis 1871 verkehrte er in den Bureaus der
Zeitung »Droits de Thomme« und trug zu den Kosten der-
selben bei. Als er 1871 wegen eines Prefsvergehens zu drei
Monaten Gefängnis verurteilt wurde, floh er nach Spanien.
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Fünfzehntes Kapitel. Brousse und die * Avant-Garde«. 123
In Montpellier war der Student Brousse der Vertraute von
Guesde. Brousse betrieb im H^rault-Departement, wo Guesde
die Zeitung »Droits de Phomme« herausgegeben hatte, baku-
ninistische Propaganda. Kurz vor dem Haager Kongreis, als
die Internationalen des Südens übereingekommen waren, Bei-
träge für einen gemeinschaftlichen Kongrefsdelegierten zu ent-
richten, versuchte Brousse, die Sektion Montpellier zu bewegen,
ihren Anteil nicht zu zahlen und nicht eher Partei zu ergreifen, als
bis der Kongrefs die schwebenden Angelegenheiten entschieden
habe. Das Komitee des Südens, Sektion von Montpellier, be-
schlols, beim Kongreis den Ausschluls von Brousse aus der
Internationalen zu beantragen, »weil er unredlich gehandelt
habe, indem er innerhalb der Sektion eine Spaltung hervor-
zurufen suchte').«
Brousse war gerade im Begriffe, in Montpellier den Grad
eines Doktors der Medizin zu erwerben, als die Verfolgungen,
denen damals in Frankreich die Mitglieder der Internationalen
ausgesetzt waren, ihn zwangen, zu flüchten. Nachdem er erst
in Spanien sich aufgehalten, begab er sich in die Schweiz.
Nacheinander begegnen wir ihm in Genf, Luzern, Zürich und
Bern. In Bern, das ihm wegen der Nähe der französischen
Sprachgrenze besonders konvenieren mochte, setzte er sich fest.
Dr. med. Brousse wurde im Jahre 1875 am chemischen Labora-
torium der Universität Bern Assistent von Schwarzenbach,
Professor der Chemie.
Im Einladungszirkular zur Kommunefeier in Lausanne
am 18. März 1876 hiels es u. a. : »Für die Bourgeoisie ist der
Moment des Zitterns gekommen, für uns die Stunde, unser
Gedächtnis aufzufrischen. Du, Arbeiter, an dir ist es jetzt,
der blutigen Woche wieder eingedenk zu werden.« Das Ein-
ladungsschreiben war von P. Brousse und E. Blanchard unter-
zeichnet. Das Bemer »Intelligenzblatt« vom 16. März 1876
wies darauf hin, dals Brousse, der solche Einladungen ergehen
lasse, Assistent am chemischen Laboratorium sei und als solcher
vom Staat Bern eine Besoldimg beziehe.
Erst am 25. April 1877 wurde Brousse auf sein Begehren
von der Bemer Regierung die Entlassung von der Assistenten-
0 Ein Komplott gegen die internationale Arbeiterassoziation
S. 45.
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124 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
stelle »in allen Ehren und unter Verdankung der geleisteten
Dienste erteilt«.
Im Jahre 1873 veröffentlichte Brousse, Mitglied der Inter-
nationalen, die Broschüre: »L'Etat ä Versailles et dans L' Asso-
ciation internationale des Travailleurs« , deren Inhalt beweist,
dals er damals schon überzeugter Anarchist war. In der
Schrift begegnen wir folgenden Theorieen:
». . . . La logique, la science et l'histoire, nous ayant
conduit ä la n^gation de Tfitat, et sa destruction ^tant devenue
pour nous le but qu'il convient de poursuivre, notre criterium
est tout trouv^. L'Etat le plus avantageux sera pour nous
celui que nous pourrons le plus facilement d^truire .... L'Etat
est devenu pour le corps social un organe inutile, m§me nuisible
ä son d^veloppement spontane; depuis longtemps d^jä Tid^e
de sa destruction se developpe progressivement dans Thistoire;
la theorie nous le montre partout oü il s'^tablit comme un
obstacle ä la r^volution sociale; sa destruction partout oü il
se presente est donc devenue une n^cessite^).«
An der anarchistischen Bewegung nahm Brousse in der
französischen Schweiz eifrig teil. Bereits zum Kongreis der
jurassischen Föderation in Genf am 31. August 1873 fand
er sich ein. In den Versammlungen hatte er eine Führerrolle,
oft ergriff er das Wort und stellte Anträge. Auf dem Jahres-
kongrels der Juraföderation am 3., 4. und 5. August 1878 in
Freiburg erklärte Brousse, die Männer der Anarchistenpartei
haben die Notwendigkeit der aufständischen Agitation (agitation
insurrectionnelle) und der Propaganda der Tat eingesehen, welche
einen weiten Raum in den Agitationsmitteln einnehme =). Im
Jahre 1875 hatte Brousse in Zürich eine internationale Sektion
französischer Zimge der Juraföderation gegründet. Brousse
redigierte hauptsächlich die »Avant-Garde«. Femer galt er als
Redakteur der anarchistischen »Arbeiter -Zeitung«, die vom
Juli 1876 bis Oktober 1877 in Bern erschien und in deutscher
Zunge für die anarchistische Sache wirkte. Seine französischen
Artikel übertrug die Genossin Landsberg, eine Russin, ins
Deutsche.
Durch die heftige Sprache, welche sie führte, zog die
0 a. a. O. S. 13 u. 23.
*) «Avant-Garde« vom 12. August 1878.
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Fünfzehntes Kapitel. Brousse und die »Avant-Garde». 125
»Avant-Garde« die Aufmerksamkeit der Behörden auf sich.
Die Herausgeber der »Avant-Garde« sorgten dafür, dafs das
Blatt regelmäfsig in Couverts den Monarchen zuging. Am
10. Dezember 1878 beschlofs der Bundesrat die Unterdrückung
der »Avant-Garde« und gab zunächst der eidgenössischen Post
die Weisung , das Blatt nicht mehr zu befördern. Ferner
richtete der Bundesrat an die Neuenburger Regierung folgende
Einladung :
»Wir laden Sie ein: 1. den Herausgeber der , Avant-Garde'
vorzubescheiden und ihn zu bewegen, den Druck und die Ver-
breitung derselben sofort einzustellen. Sollte er sich weigern,
so wollen Sie ihm ausdrücklich Druck und Publikation des
Blattes untersagen und die nötigen polizeilichen Anordnungen
treffen, auf dafs diesem Befehle Folge geleistet werde. Das-
selbe wäre anzuordnen, sollte die , Avant-Garde' unter anderem
Titel oder bei einem anderen Drucker zu erscheinen fortfahren ;
2. auf dem Administrativwege möglichst genau zu konstatieren,
wer in Chaux-de-Fonds an der Redaktion der ,Avant- Garde'
beteiligt, wer Mitarbeiter, oder Korrespondent dieses Blattes
ist, zu konstatieren auch, ob Fremde dabei beteiligt, und event.,
welches deren Verhältnisse und Antezedenzien sind.«
Die Neuenburger Regierung ordnete die Mitglieder Cornaz
und Comtesse mit den jnötigen Vollmachten nach Chavix- de-
Fonds ab; sie begaben sich in die Druckerei des Blattes und
ordneten die Schliefsung derselben an, weil der Druckerei-
besitzer, der Konservative Courvoisier, sich anfänglich weigerte,
eine Erklärung zu unterzeichnen, dafs er weder die «Avant-
Garde« noch eine andere analoge Publikation drucken werde ').
Der Bundesrat liefs am 14. pezember 1878 die von
mehreren Blättern gebrachte Nachricht, wonach beim Bundes-
rat von Seiten verschiedener Staaten diplomatische Noten ein-
0 Die sozialdemokratische Presse bezeichnete diese Administrativ-
mafsnahmen gegen das Blatt als einen höchst bedenklichen Eingriff
in die Prefsfreiheit, siehe den Artikel *Prefsfreiheit und Asylrecht«
in der Züricher »Tagwacht« vom 18. Dezember 1878. Siehe ferner
»Die Theorieen der Anarchie« in Richters Jahrbuch für Sozial-
wissenschaft, Zürich 1879 I, Erste Hälfte, S. 256, wo Greulich be-
merkt: *Ein solches Vorgehen mufste in der Schweiz als unerhört
bezeichnet werden; leider waren es aufser der Arbeiterpresse nur
wenige Blätter, die ihre Stimme dagegen erhoben.«
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126 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
gelaufen seien, welche das Asylrecht zum Gegenstand hätten,
als durchaus unrichtig bezeichnen. Bis jetzt sei keine solche
Note eingegangen, der Bundesrat habe auch keinen Grund,
von irgend einer Seite eine solche zu erwarten.
Wegen Unterdrückung der »Avant -Garde« wurde am
17. Dezember 1878 im Nationalrat eine Interpellation ein-
gereicht, von folgenden Nationalratsmitgliedem unterzeichnet:
Carl Vogt, Boiceau, Mayor, A. Chenevi^re, L. Delargeaz,
de Gingins -La Sarraz, Paul Andre, G. Pictet, Hermann
Sprecher, Gh. Baud, A. Vessaz, Contesse (Waadtländer),
A. Morel, Boivin. Die Interpellation lautete:
»Eine höchst wichtige Tatsache ist in letzter Woche vor-
gekommen: infolge Befehls des Bundesrats ist die durch die
Bundesverfassung gewährleistete Preisfreiheit gegenüber einem
in Chaux-de-Fonds erscheinenden Journal suspendiert und bei
diesem Anlals auch, wie es scheint, das Eigentumsrecht momen-
tan mitsachtet worden. Die infolge dieser Weisungen getroffenen
Polizeimalsnahmen haben, wiewohl sie gegen ein verbalstes und
verbrecherisches Blatt gerichtet waren, überall in der Schweiz
eine tiefe Sensation erregt und sind seitdem in der schweize-
rischen wie in der ausländischen Presse stets Gegenstand von
allerlei Kommentaren geblieben. Mit Rücksicht darauf, dals
eine so ernste Mafsregel , wie die vom Bundesrat getroffene,
nämlich die Suspendierung der Ausübung verfassungsmälsiger
Rechte, in einem Augenblicke, wo die eidgenössischen Räte
versammelt sind, es verdient, zum Gegenstand einer Mit-
teilung der Exekutivbehörde der Eidgenossenschaft an die Ver-
treter der Nation gemacht zu werden, sehen sich die unter-
zeichneten Mitglieder des Nationalrates, welche übrigens an-
erkennen, dals es dringend erschien, verbrecherischem Treiben
ein Ende zu machen, veranlalst, den Bundesrat zu interpellieren,
sowohl über die von ihm erteilten und bereits zur Vollziehung
gelangten Befehle, als in Bezug auf die von ihm ohne Zweifel
noch weiter zu treffenden Maisnahmen bezweckend Über-
weisung der Schuldigen an die Gerichte.«
Carl Vogt (Genf), namens der Interpellanten sprechend,
konstatierte zunächst, die Interpellation erfolge nicht aus Sym-
pathieen für das in der Schweiz vollständig unbekannte Blatt.
Sie sei vielmehr erfolgt mit Rücksicht auf gewisse Grundsätze,
die durch die vom Bundesrat erteilten Befehle verletzt worden
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Fünfzehntes Kapitel. Brousse und die »Avant-Garde. 127
seien. Der Interpellant führte darauf einen Auszug der »Avant-
Garde« an, der zeige, dafs die Unterdrückung eine Notwendig-
keit gewesen sei. Er konstatierte dann, dals Bundespräsident
Schenk ihm bestätigt habe, die Weisungen des Bundesrates
seien weder durch eine diplomatische Note, noch sonst durch
irgend einen auswärtigen Druck veranlafst worden. Es sei
auffallend, dafs der Bundesrat so spät handle. Nach den im
>National-Suisse« mitgeteilten bundesrätlichen Befehlen sei der
Bundesrat im Gegensatz zum Bundesstrafrecht vorgegangen;
denn der letzte, welcher als schuldig erklärt werden könne,
sei der Drucker der »Avant -Garde«. Nach dem Protokoll
über den Vollzug der bundesrätlichen Weisungen habe sich
Buchdrucker Courvoisier beschwert, weil man ihn anhalten
wollte, eine Erklänmg zu unterzeichnen, dahingehend, dafs er
nicht allein die »Avant -Garde«, sondern auch keine andere
ähnliche Publikation drucken werde. Gegen diese Forderung
müsse protestiert werden. Der Buchdrucker habe auch eine
Abschrift der Erklärung verlangt, welche er unterzeichnen
sollte, was ihm verweigert worden sei. Warum die Weige-
rung? Man müsse doch wissen, zu was man sich verpflichte.
Das Protokoll sage auch, dafs die Delegierten der Neuenburger
Regierung die Auffassung haben, dafs es nicht dem Drucker
Courvoisier zustand, ihnen die Form vorzuschreiben, in welcher
sie hätten vorgehen sollen. Durch das befolgte Verfahren sei
augenscheinlich über die Instruktionen des Bundesrats hinaus-
gegangen worden. Man habe darauf die Druckerei geschlossen
\md ein anderes Blatt, den vollständig unschuldigen »Patriot
Suisse«, unter Siegel gelegt. Diese Zeitung stehe in Oppo-
sition zur Neuenburger Regierung. Courvoisier habe sich als-
dann gefügt. Der Bundesrat stütze sich auf Art. 102 Ziffer 8
der Bundesverfassung (»der Bundesrat wahrt die Interessen
der Eidgenossenschaft nach autsen, wie namentlich ihre völker-
rechtlichen Beziehungen, und besorgt die auswärtigen Ange-
legenheiten überhaupt«) ; allein dem Bundesrat seien nach dem
Eingang von Art. 102 die bezüglichen Befugnisse und Ob-
liegenheiten nur innerhalb der Schranken der Verfassung ver-
liehen. Eine andere Bestimmung der Bundesverfassung, Art. 55,
gewährleiste die Prefsfreiheit. Wenn im Kanton Neuenburg
kein Prefsgesetz bestehe, fallen die Mifsbräuche der Prefsfrei-
heit unter das gemeine Recht. In Berlin habe die Polizei
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128 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz,
nicht gewagt, Zeitungen zu unterdrücken. In unserem repu-
blikanischen Lande gehe man weiter. Man habe das Eigen-
tum eines Bürgers verletzt, welchen man mit Unrecht für die
Fehler änderer verantwortlich mache. Wie Courvoisier aus-
gesagt, sei der Redakteur der »Avant -Garde« in Chaux- de-
Fonds jedermann, auch der eidgenössischen Post, bekannt ge-
wesen. Darum bestand kein Grund, sich an den Drucker zu
halten. Man habe aber nicht allein die »Avant-Garde« unter-
sagt, sondern den Drucker verhindert, die gegenüber anderen
Personen eingegangenen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Der
Interpellant erklärte, die Bundesverfassung sei verletzt. Es sei
begreiflich, dals die Situation der auswärtigen Staaten den
Wunsch erwecke, gegen gewisse Theorieen zu reagieren und
zu dem Zwecke bis in die Schweiz hinein zu agieren. Zwar
habe dies noch nicht stattgefunden, das könne aber noch
kommen. War es klug, im vorliegenden Fall so vorzugehen,
wie geschehen? Nein, denn man werde alsdann ohne Ver-
teidigung sein bei dringlichen Reklamationen des Auslandes,
welches sich auf die Schlielsung einer Druckerei berufen
könne, um vom Bundesrat analoge Matsnahmen zu verlangen^
Es stehe nicht der Schweiz zu, zu entscheiden, bis zu welchem
Grade das Völkerrecht verletzt worden sei. Dieses Urteil sei
Sache des Auslandes. Wenn übrigens Reklamationen beim
Bundesrat erfolgten, so konnte er eine ganz einfache Antwort
geben. Der Bundesrat konnte sich hinter die Bundesverfassung
verschanzen und erklären, es bleibe nichts anderes übrig, als
den Fall dem Gericht zu unterbreiten. Allein der Bundesrat
hat die Verfassungsschranke durchbrochen, und er kann jetzt
nicht mehr behaupten, dals er nicht die Befugnis habe, eine
Zeitimg zu unterdrücken*).
Bundesrat Anderwerth, Chef des eidgenössischen Justiz- und
Polizeidepartements, beantwortete die Interpellation unter Hin-
weis auf den cynischen, massenmörderischen Charakter der Aus-
lassungen der »Avant-Garde«. In der öffentlichen Meinung, er-
klärte Anderwerth, erregten die Artikel allgemeinste Entrüstung.
Die Schweiz konnte nicht dulden, dafs das wilde Treiben fernerhin
auf dem Gebiete der Eidgenossenschaft fortdauere, wenn sie
nicht vielleicht schwere Konflikte mit dem Auslande herauf-
Bericht des »Journal de Geneve« vom 20. Dezember 1878,
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Fünfzehntes Kapitel. Brousse und die «Avant-Garde«. 129
beschwören wollte. Der Bundesrat hat in Cbaux^de-Fonds über
das Blatt Erkundigungen eingezogen. Er war dazu befugt,
weil ihm die gerichtliche Polizei zusteht nach Art. 7, 12 und
13 des Gesetzes über die Bundesrechtspflege in allen Fällen
der eidgenössischen Strafjustiz. Nachdem die Verhältnisse
näher bekannt waren, glaubte der Bundesrat, das weitere Er-
scheinen des Hetzblattes unter allen Umständen verhindern zu
sollen. So entstanden die der Neuenburger Regierung er-
teilten Instruktionen. Der Bundesrat war dazu verfasaungs-
gemäfs befugt; das Recht des Bundesrats fliefse aus Art. 102
der Bundesverfassung, dies um so mehr, als es sich im vor-
liegenden Fall um internationale Pflichten handelte. Es sei
ein Irrtum, wenn man annehme, der Bundesrat müsse sich
für Polizeimafsnahmen der Vermittlung der Kantone be-
dienen; der Bundesrat könne kraft Gesetz direkt vorgehen.
Courvoisier habe sich anfänglich geweigert, den Befehlen
des Bundesrates zu gehorchen, und dies führte zur Schliefsung
der Druckerei. Da jedermann einig sei, dafs die Schuldigen
bestraft werden, so hatte der Bundesrat, welcher über die
Sicherheit der Schweiz wachen müsse, die Pflicht, neuen
Handlungen vorzubeugen. Dazu besafs er auch die Kom-
petenz. Die Delegierten der Neuenburger Regierung haben
nicht anders handeln können, als sie handelten. Die »Avant-
Garde« hatte keinen Herausgeber, sondern ein Komitee;
man kannte die Redakteure nicht, darum hielt man sich an
den Drucker. Übrigens ging man schonend vor. Man gab
Courvoisier eine Frist. Nachher bekamen die Delegierten den
Eindruck, Courvoisier wolle die »Avant -Garde« in andearer
Form fortsetzen, und es wurde zur Schliefsung der Druckerei
geschritten. Das ist nichts so Aulserordentliches, Courvoisier
hat denn auch bis jetzt nicht reklamiert. Die Mafsregel
dauerte übrigens nicht länger als 24 Stunden, indem der
Drucker schliefslich die von ihm verlangte Erklärung abgab.
Der Bundesrat werde die Untersuchungen fortsetzen und die
Schuldigen vor Gericht stellen. Das sei der Hergang bei der
»Avant-Garde« in Chaux-de-Fonds. Der Bundesrat halte da-
für, er habe konstitutionell durchaus korrekt gehandelt. Der
Bundesrat habe die Auffassung, er dürfe das Asylrecht nicht
zu feindseligen Machinationen milsbrauchen lassen, welche die
guten Beziehungen der Schweiz zu den Nachbarstaa^ten stören
Langhard, Die anarchistische Bewegung in der Schweiz. ^ r->
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130 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
und ihre eigene Existenz gefährden könnten. Mit dieser Politik
hoffe der Bundesrat bei der Bundesversammlung und beim
Schweizervolke auch femer Billigung und einen festen Rück-
halt zu finden. (Bravorufe.)
De Gingins (Waadt) bemerkte, der Bundesrat behaupte,
er sei zu den Mafsnahmen gemäfs Art. 102 der Bundesver-
fassung berechtigt gewesen. Der Bundesrat nehme es leicht
mit der Verfassimgsbestimmung, wonach er nur innerhalb der
Schranken derselben seine Obliegenheiten erfüllen könne. Der
Bimdesrat habe einen Willkürakt begangen und sich als schwach
gezeigt.
Anderwerth erwiderte, der Bundesrat erwarte mit ruhigem
Blut eine Anklage wegen Verfassungsverletzung und werde
sich seiner Verantwortlichkeit in keiner Weise entschlagen.
Der Bimdesrat habe den verfassungsmäfsigen Richter nicht
umgangen , sondern nur von seiner Befugnis als gerichtliche
Polizeibehörde im Interesse der Justiz Gebrauch gemacht. Da-
bei sei niemand vergewaltigt worden, und der Bundesrat habe
sich auch gegen niemand als schwach erwiesen^).
Sechzehntes Kapitel.
Die eidgenössische Schwurgerichtsverhandlung im Fall Brousse.
Durch Beschlufs der Anklagekammer vom 4. März wurde
Dr. med. Brousse vor die Bundesassisen gestellt. Auf dem Schlofs
zu Neuenburg im Grofsratssaale fanden am 15. und 16. April
1879 die Gerichtsverhandlungen statt. Den Vorsitz führte Bundes-
richter Roguin, dem Gerichtshofe gehörten femer Olgiati und
Honegger an. Als Bundesanwalt ad hoc fungierte Marc Morel
von Lausanne. Die Anklageakte führte aus, die soziale Ord-
nimg, wie sie die »Avant-Garde« träume, habe das Verbrechen
zimi Ausgangspunkt imd die Anarchie zum Ziele. Die Lehren
der »Avant -Garde«, auf dem Gebiete der reinen Theorie er-
0 Bericht des »Journal de Geneve« und «Bund« vom 20. De-
zember 1878. Letzteres Blatt stellte in dem Artikel vom 23. De-
zember »Der Bundesrat und die ,Avant- Garde'« fest, dafs der
Bundesrat bisher in der Angelegenheit vollständig korrekt vor»
gegangen |sei. Voraussichtlich werde der Fall [an den eidgenössi-
schen Untersuchungsrichter übergehen.
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Sechzehntes Kapitel. Schwurgerichtsverhandl. im Fall Brousse. 131
laubt, begründen eine Stöi*ung der internationalen Beziehungen
der Schweiz, sobald sie sich auf bestimmte Fälle beziehen und
sobald man, sich auf dieselben stützend, dazu gelange, den
Ftirstenmord zu predigen. Diese staatsgefährliche und ver-
brecherische Prefstätigkeit werde durch Art. 41 des Bundes-
strafrechts verpönt (Art. 41 des Bundesstrafrechts von 1853
lautet: »Wer ein fremdes Gebiet verletzt oder eine andere
völkerrechtswidrige Handlung begeht , ist mit Gefängnis oder
Geldbufse zu belegen.«) Die Anklageakte wiederholte die als
straffällig bezeichneten Artikel, die aufserordentlich scharf im
Ausdruck seien. Ihr Verfasser verlange den Kopf der Mon-
archen in Fällen, wo der Tod eines einzelnen die Nieder-
metzelung von Tausenden verhüten könne: er wolle die auf-
ständische Kommune, er erhebe Hödel und Nobiling; die Er-
mordung eines Monarchen erscheine ihm als ein Mittel, die
anarchistische Republik in den Massen zu befestigen, welche
nicht Zeit haben, sich durch Lesen zu unterrichten, sich in die
politische Lage, die parlamentarischen Krisen hineinzuarbeiten.
Das Verbrechen qualifiziere sich als Delikt gegen das Völker-
recht. Das Völkerrecht umfasse die gegenseitigen Verpflich-
tungen der Staaten, der Staat habe die Regierungen und Ein-
richtungen der anderen Staaten zu respektieren. Man könnte
nicht offener gegen diese internationalen Pflichten handeln, als
es die »Avant-Garde« getan. Brousse habe die Artikel redi-
giert, korrigiert und die Verantwortlichkeit dafür übernommen.
Da, wo er als Verfasser nicht verantwortlich wäre, war er es
als Herausgeber. Das Bundesstrafrecht von 1853 erlaube
nicht, die Mitschuldigen eines Prefsvergehens zu verfolgen,
wenn die Urheber desselben bekannt seien. Die Mitglieder
des Komitees der »Avant -Garde« seien daher nur der öffent-
lichen Meinung verantwortlich, welche die sträfliche Unklug-
heit streng verurteile, mit der sie die Schweiz kompromittiert
haben.
Der Redaktionskommission der »Avant -Garde« gehörten
zur Zeit des Prozesses an: Spichiger, Guillocheur in Chaux-
de-Fonds; Georges Rössel, Uhrmacher in St. Imier; Gustave
Jeanneret, Graveur in Chaux-de-Fonds; Lörtscher, Graveur
in Sonvillier imd Adhemar Schwitzgebel, Graveur in Chaux-de-
Fonds, sämtlich Mitglieder der internationalen anarchistischen
Richtung. Die Abhörung dieser Mitglieder, sowie diejenige
9*
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132 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz,
von Pindy, Mitanteilhaber des Unternehmens, ergaben, dafs-
das Komitee niemals eine öffentliche Versammlung hielt. Alle
Entscheidungen in Sachen wurden ohne Beobachtung von Förm-
lichkeiten gefalst; Brousse und Schwitzgebel , letzterer in ge-
ringerem Mafse, waren mit der Redaktion beauftragt. Die
Artikel wurden Spichiger übergeben, der über ihren Inhalt
niemals eine Bemerkung machte, sondern sie, gleich den
übrigen Mitgliedern des Komitees, billigte. Spichiger hielt
dafür, dals die Artikel der >Avant- Garde« keine Gefahr für
die guten Beziehungen der Schweiz zum Auslande enthielten.
Schwitzgebel hatte für die letzte Nummer der »Avant- Garde«,
die vor dem Druck des Artikels unterdrückt wurde, einen
Artikel geschrieben, worin er sich verwunderte, dals das Land
Wilhelm Teils den politischen Mord als Vorläufer der Freiheit
verabscheue. Wäre der Artikel veröffentlicht worden, so hätte
er die Verhaftung von Schwitzgebel zur Folge gehabt. Pindy
besorgte die Korrekturen; in Bern expedierte er die »Avant--
Garde«, was auf sehr geheimnisvolle Weise geschehen müfste,
um die Bemühungen der französischen Polizei, das Blatt an
der Grenze abzufassen, zu vereiteln. Der politisch konservative
Buchdrucker Courvoisier druckte die »Avant-Garde«, wie vor-
her das »Bulletin« der Juraföderation, ohne angeblich Zeit zum
Lesen dieser Blätter zu finden. Er hat Brousse niemals ge-
sehen und kümmerte sich nach seiner Aussage um die »Avant-
Garde« nur in typographischer Hinsicht.
Bundesanwalt Morel führte aus, der Bundesrat habe nicht
auf Anstofs von aufsen, sondern ganz von sich aus gehandelt^
als er die »Avant-Garde« unterdrückte. Die »Avant-Garde«
habe nicht nur zum Fürstenmord, sondern auch zur Insur-
rektion aufgefordert. Wolle die Schweiz vom Auslande re-
spektiert werden, so müsse sie darauf halten, dafs die In-
stitutionen anderer Staaten bei ihr geachtet werden. In Paris
sei das Witzblatt »Le Grelot« durch die Polizei veranlafst
worden, eine Illustration wegzulassen, worin Wilhelm Teil sich
vor dem Gefslerhut bückte. Die Flüchtlinge, welche sich in
der Schweiz äufsem wie Brousse, machen sich doppelt schuldig^
gegen ihren Heimatsstaat und das Land, welches ihnen Gast-
freundschaft gewährte.
In seiner langen Verteidigungsrede, bei der ihm der Ge-
richtspräsident bemerken mulste, er habe das Wort zur Ver-
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Sechzehntes Kapitel. Schwurgerichts verhandl. im Fall Brousse. 133
teidigung und nicht zu einem Lehrvortrage, führte Brousse
aus, mit Emil Accolas") betrachte er als Ziel des Fortschritt3
•diejenige Organisation, wo jedes Individuum sein Recht kenne
und wolle, wo daher kein Gnmd mehr zum Zwange vorliegen
und die Moral das Recht ersetzen würde. Er verlange, dals
Gruppen von Gütererzeugern sich durch Verträge bilden, die
nicht verletzt werden, weil sie frei seien. Man sage, dals das
Eigentum ein natürliches Recht, die Frucht der Arbeit und
die Garantie der Freiheit bilde. Dies sei tatsächlich falsch;
denn man sei nicht Eigentümer durch das Recht der Geburt,
und jene, welche am wenigsten arbeiten, besitzen gewöhnlich
am meisten. Das wahre Eigentum sei das kollektivistische.
Wie Stuart Mill und wie Herbert Spencer sage, verletze das
individuelle Eigentum die Freiheit eines jeden; denn aufs
äufserste getrieben, würde es einigen Individuen gestatten, den
ganzen Erdball zu besetzen und den übrigen Menschen die
Existenz zu verweigern. Man würde, fährt Brousse fort, uns
unsere revolutionären Ideen noch verzeihen; aber die »Avant-
Garde« hat den politischen Mord verteidigt, und das ist un-
verzeihlich. Und doch erlaubt man es den Schriftstellern und
Künstlern. Man bewundert Shakespeare, welcher Brutus den
ehrenwerten Mann nennt und Disraeli, welcher dasselbe tut.
In der Schweiz ist die Verherrlichung Wilhelm Teils eine
durch Überlieferung symbolisierte Verherrlichung des politischen
Mordes. Orsini, welcher den Weg mit Leichnamen besäte,
auf dem ihm ein Kaiser folgte, empfing von der Presse die
schönsten Lobsprüche für die Festigkeit seiner Überzeugungen.
In Zürich trägt ein von der guten Bürgerschaft besuchtes
Caf^ sein Medaillon und seinen Namen. Hätte man ein Cafe
Passanante gegründet, so wäre der Bundesrat zur Schlielsung
der Gasthäuser eines ganzen Quartiers geschritten. Die alten
Königsmörder waren Republikaner, die heutigen sind Sozialisten,
und darum verfolgt man sie. Der Königsmord ist nicht unsere
gewöhnliche Taktik; aber es kommen Zeiten, wo seine Aus-
') Der Franzose Emile Accolas war von 1870 bis Sommer-
semester 1871 Professor für frajizösisches Zivilrecht an der Uni-
versität Bern. Accolas bekannte sich als Anhänger der Pariser
Kommune von 1871. Siehe die von ihm verfafste Broschüre: »Ma
Participation ä l'Insurrection de Paris.* Berne, imprimerie J. Alle-
mann, 1871.
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134 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
Übung den Abgrund erhellt und das Volk auf seine Knecht-
schaft aufmerksam macht, indem er es zum Nachdenken dar-
über zwingt; er kann den Zerfall des Staates befördern, wie
in Deutschland, [indem er Ministerkrisen beschleunigt und in
die politische Organisation Unordnung bringt. Brousse be-
merkte ferner, die Verfolgungen der »Avant -Garde« hätten
erst begonnen nach den heftigen Artikeln der »Epoca« und
der »Norddeutschen Allgemeinen Zeitung«. Nach dem Atten-
tat von Orsini habe Felix Pyat in England eine Flugschrift
veröffentlicht, in welcher er den Königsmord verteidigte. Auf
Betreiben des französischen Ministers wurde er vor eine Jury-
gestellt, doch von dieser freigesprochen.
Den Geschwomen wurden die zwei Fragen gestellt:
Hat der Angeklagte Brousse als Verfasser oder Her-
ausgeber folgender Artikel (Anfang und Schlufs jedes ein-
geklagten Artikels wird wörtlich angeführt) in den Nummern
12, 27, 27, 28, 30, 34, 35, 38, 39 und 40 der Zeitung »Avant-
Garde« mit rechtswidrigem Vorsatz sich einer völkerrechts-
widrigen Handlung schuldig gemacht, indem er öffentlich
zur Ermordung fremder Monarchen und Staatsmänner auf-
forderte ?
Hat der Angeklagte Brousse als Verfasser oder Her-
ausgeber der folgenden Artikel (wörtliche Anführung) in den
Nummern 1, 3, 14 und 30 der Zeitung »Avant -Garde« sich
einer völkerrechtswidrigen Handlung schuldig gemacht, indem
er öffentlich zu bewaffnetem Aufstande aufforderte, um die
und Regierungen fremder Staaten zu stürzen?
Die erste Frage wurde mit 1 1 gegen 1 Stimme bejaht, die
zweite mit 10 gegen 2 Stimmen verneint. — Zum Strafurteil be-
merkte Olgiati, er glaube, das Gericht werde die Strafe soweit
als möglich herabsetzen, weil es sich im vorliegenden Falle nur
um einen Versuch handle. Das Vergehen sei keine Gebiets-
verletzung, und die kleine Anzahl Leser der »Avant -Garde«
__ 400 — hindere das Blatt, eine grofse Gefahr für die Schweiz
herbeizuführen. Honegger führte aus, er werde die Strafe so-
weit als möglich herabsetzen, weil die Meinungen der »Avant-
Garde« diejenigen einer politischen Partei und nicht diejenigen
eines einzelnen Menschen seien. Auch sei Brousse in einem
ehemals beinahe despotisch regierten Lande erzogen worden
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Sechzehntes Kapitel. Schwurgerichtsverhandl. im Fall Brousse. 135
und daher nicht in der Lage gewesen, die wahre Freiheit kennen
zu lernen.
Einstimmig hat der Gerichtshof Paul Marie Louis Brousse
zu zwei Monaten Gefängnis, zehn Jahren Verbannung und zur
Zahlung von 200 Frcs. Gerichtsgebühr verurteilt. Von der
Gefängnisstrafe hatt^ er 21 Tage durch die Untersuchungshaft
verbtifst *).
Zu der Verteidigung von Brousse bemerkte der Bericht-
erstatter der »Neuen Zürcher Zeitung« : »Die Verteidigung
Brousses mit einer durchaus südlichen Lebhaftigkeit, einer
grolsen Gewandtheit im Ausdruck, einer seltenen Klar-
heit gesprochen, verursacht ein gewisses Mitgefühl. Dieser
junge Fanatiker von 35 Jahren spricht mit der Energie und
Überzeugungskraft eines Apostels, welcher der Heiligkeit seiner
Sendung sicher ist.«
Am 16. Juni 1879 wurde Brousse in Freiheit gesetzt.
Die Neuenburger Regierung hatte den Bundesrat ersucht, er
möchte Brousse zur Ordnung seiner Angelegenheiten einen
Aufenthalt von 14 Tagen in der Schweiz gestatten. Das Ge-
such war damit begründet, der »Avant- Garde «-Prozefs habe
viel Geräusch erzeugt; es sei möglich, dafs französische und
deutsche Spione Brousse folgen, so dafs er Gefahr laufe, ver-
haftet zu werden, sobald er ausländisches Gebiet betrete. Der
Bundesrat lehnte das Gesuch ab, worauf die Neuenburger
Regierung beantragte, man möchte ihm eine Frist von [48
Stunden gewähren. Der Bundesrat schlug auch das ab*).
Brousse begab sich nach Belgien. Dort wurde er gleich-
zeitig mit Johannes Most ausgewiesen. Er hatte in Belgien
die anarchistischen Umtriebe fortgesetzt 3).
Nun wandte er sich nach London, wo er mit K. Marx
und F. Engels bekannt wurde und die anarchistischen Ideen
aufgab. Im Jahre 1880 kehrte er nach Frankreich zurück imd
*) S- den Prozefsbericht in der »Neuen Zürcher Zeitung*, zweites
Blatt vom 17. April 1879, erstes Blatt vom 18. April, erstes [und
zweites Blatt vom 19. April, ferner den Bericht in Nr. 33 u. folg. der
Zürcher » Tagwacht «', verfafst von U. Dürrenmatt in Thun, Bericht-
erstatter des Arbeiterbundes und des Grütlivereins.
^) •R^volt^« vom 28. Juni 1879.
3) »Revolte« vom 23. August 1879. Siehe ferner Langhard,
Das Recht der politischen Fremdenausweisung, S. 117.
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136 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
trat in die Redaktion des »Egalit^« und des »Prol^taire« ein.
Sofort begann er in der Stille und in Verbindung mit Malon
die Intrigue gegen Guesde. Es gelang ihm, diesen und seine
Anhänger aus der Arbeiterpartei hinauszudrängen und damit
den Zwiespalt in die sozialistische Bewegung zu tragen. 1887
wurde er Mitglied des Pariser Munizipalrates und einer der
Leiter der Possibilistenpartei ').
Siebzehntes Kapitel.
Der weitere Verlauf der Bewegung in der französischen Schweiz
(1876-1882).
Nachdem die Sozialrevolutionäre unmittelbar nach der
Beerdigung Bakunins einander in einer Versammlung das
Wort gegeben hatten, persönliche Reibereien einzustellen
und Beleidigungen gegenseitig zu vergessen, nahm die anti-
autoritäre oder anarchistische Richtung einen neuen Auf-
schwung, womit die kurz darauf erfolgte Herausgabe eines
deutschen anarchistischen Organs in Bern, die »Arbeiter-
Zeitung«, zusammenhängt. Dieses Blatt drang nach Deutsch-
land, und zum ersten Male verlangten in Deutschland in
anarchistischen Arbeiterversammlungen Arbeiter das Wort,
die sich zum Anarchismus bekannten. Um die Zeit wurden An-
strengungen gemacht, einen Solidaritätspakt zwischen den ver-
schiedenen dissentierenden Arbeiterorganisationen zu schliefsen.
Die »Avant-Garde« vom 15. Juli 1877 erklärte, sie sei An-
hängerin eines solchen Paktes; allein die Versöhnung sei nur
mit solchen Organisationen möglich, die sich zur Autonomie
bekennen und dieses Wort nicht allein in das gemeinsame,
sondern auch in das spezielle Programm aufnehmen.
Auf den 26. und 27. Oktober 1876 lud die internationale
anarchistische Juraföderation zum achten Generalkongrefs nach
Bern ein , der allen Richtungen der Arbeiterbewegung offen
stehen sollte. Über die Stellungnahme zu diesem Kongresse
kam es im internationalen Arbeiterverein Zürich, der in der
»Meyerei« seine Sitzungen hielt, zu lebhaften Debatten. Die
Mehrheit des Vereins, unter Führung von Franz, wünschte
0 Stegmann und Hugo, Handbuch des Sozialismus, S. 97.
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Siehzehntes Kapitel. Der weitere Verlauf der Bewegung etc. 137
ein freundliches Zusammengehen mit den Anarchisten, wäh-
rend Greulich mit der Minderheit dies als unmöglich be-
zeichnete. Es wurde ein Schreiben an das immer noch be-
stehende Zentralkomitee der deutschen Sprachengruppe unter
J. Ph. Becker in Genf geschickt, und dieses erklärte sich in
einier offenen Antwort in der > Tagwacht c in dem gleichen
Sinne, wie Greulich sich geäulsert hatte. Das Bundeskomitee
wollte zuerst den anarchistischen Berner Kongreis offiziell be-
schicken, nahm dann aber seinen Beschluls wieder zurück
imd beauftragte Greulich, als Besucher des Kongresses, nicht
in der Stellung als Delegierter, in Bern, wenn nötig den Stand-
punkt des Arbeiterbundes zu vertreten. Den Anarchisten war
vorher unter der Hand gesagt worden. Greulich sei >vendu
aux radicaux«, also ein Verräter an der Arbeitersache. Guts-
mann griff Greulich auf dem Bemer Kongreis heftig an, und
der flüchtige Kommunard Pindy überschüttete ihn mit Be-
schimpfungen ').
32 Delegierte hatten sich zum Bemer Kongreis ein-
gefunden, darunter Guillaume, Spichiger, Brousse, Reinsdorf,
Gutsmann, Malatesta, Ferrari, Cafiero, femer der deutsche
Reichstagsabgeordnete Vahlteich, der gegenüber der revolutio-
nären Taktik den gleichen Standpunkt wie Greulich einnahm *).
Das 1 Bulletin« der F^d^ration jurassienne vom 29. Oktober
1876 äulserte sich, der achte antiautoritäre Kongreis in Bern
habe auf die Berner Arbeiterschaft eine gute Wirkung erzeugt
und werde gute Früchte für die anarchistische Sache tragen.
Greulich, der dem Kongreis als Delegierter des Schweizer
0 Das grüne Hüsli. Erinnerungen von Hermann Greulich,
Zürcher • Volksrecht« vom 1. Aug. 1900. Greulich bemerkt dort:
*Wenn ich heute nach 24 Jahren die Personen betrachte, die mich
damals so malslos angriffen, so sehe ich, dals sie zu einem gewissen
Teile Spielsbürger geworden sind, die sich von der Bewegung
zurückgezogen haben, oder dals sie zu einem andern Teile in den
Dienst des ihnen damals in Grund und Boden verfluchten Staates
gegangen sind, gute Stellungen einnehmen und ganz zahm ge-
worden sind, während mir, dem , Verkauften* und dem »Verräter'
von damals vergönnt ist, in unabhängiger Stellung die Interessen
der Arbeiterschaft zu vertreten und dabei immer noch auf dem
linken Flügel zu stehen.«
*) Vgl. Berghof f-Ising, Die sozialistische Arbeiterbewegung in
der Schweiz, S. 147.
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138 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
Arbeiterbundes beigewohnt habe, hätte erklärt: »Die Inter-
nationale ist tot« , welche Erklärung der Kongreis mit einem
homerischen Gelächter begleitete, die einzige Antwort, die sie
verdiente. Vahlteich habe für ein »friedliches Nebeneinander-
gehen« mit den Jurassiern gesprochen. Zwischen der jurassi-
schen Internationalen und dem Arbeiterbund können und sollen
brüderliche Beziehungen bestehen ').
Am 14. Januar 1877 wurde von den jurassischen An-
archisten in St. Imier eine Volksversammlung gehalten zur
Besprechung der Revision der Berner Staatsverfassung. Die
Versammlung beschlols, an die Bürger ein Manifest zu richten,
welches u. a. folgende Programmpunkte aufstellte:
La souverainet^ populaire ne peui exister que moyennant
la plus compl^te autonomie des individus et des groupes.
Nous voulons la commune sociale constituee par la libre
f^d^ration locale^).
Um diese Zeit war hiernach der anarchistische Gnmdsatz
»Absolute Enthaltung von jeder Politik« noch nicht streng
durchgeführt.
Auf dem Jahreskongrels der Juraföderation am 4., 5. und
6. August 1877 wurde die Bildung von Gewerkschaftsvereinen
besprochen. In einer Resolution empfahl die Föderation die
Bildung solcher Vereine, da sie bei einer siegreichen Revolu-
tion der Neuorganisation zur Basis dienen könnten. Die
Föderation befürwortete aber solche Arbeitervereine nur mit
dem Vorbehalt, dafs man die Vereine nie in Organisationen
ausarten lasse, die lediglich Lohnfragen behandeln. Von
anarchistischen Gruppen in Berlin und Leipzig erhielt der
Kongrefs in St. Imier Sympathietelegramme 3).
Am 19. und 20. August 1877 fand in einer kleinen nicht
genannten Grenzstadt ein Kongrefs der französischen Födera-
tion statt, die zum Organ die »Avant-Garde« hatte. An den
Kongrefs wurde August Spichiger, Guillocheur, vom »Bureau
f^d^ral international« delegiert. Die französische Föderation
0 «Bulletin« der Föderation jurassienne vom 5. November 1876.
Am Schlufs des Banketts der Kongressisten vom 29. Oktober pro-
testierten mehrere Mitglieder der Juraföderation gegen die Teil-
nahme Greulichs am Bankett.
*) »Bulletin« der F^d^ration jurassienne vom 21. Januar 1877.
3) Ebenda vom 12. August 1877.
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Siebzehntes Kapitel. Der weitere Verlauf der Bewegung etc. 139
zählte damals zwölf Sektionen, zur Zeit des Bemer Kongresses
von 1876 existierten nur drei. Besprochen wurde auf dem
gehjeimen Kongrefs namentlich die Frage der Propaganda.
Der Kongrefs beschlofs, der Aufmerksamkeit der Sektionen
folgende Mittel zu empfehlen: für die Städte eine lebhafte
Propaganda durch Bücher, Zeitungen und Broschüren; auf dem
Lande Eintritt ergebener Genossen in die ambulanten Berufs-
arten. Überall soll, sobald die Kraft der Sektionen es ge-
stattet, Propaganda durch die Tat getrieben werden. Der
Kongrefs behandelte auch die Redaktion und Administration
der »Avant-Garde«. Brousse, Mitglied der Föderalkommission,
teilte mit, dafs die Kosten der »Avant-Garde« bisher durch
freiwillige Beiträge gedeckt worden seien. Die französische
Föderation beschlofs weiter, dafs sie alle Volksbewegungen
benutzen werde, um in den Grenzen der Möglichkeit das
anarchistische Programm zu verwirklichen; sie ermahnte aber
die Sektionen, ihre Kräfte nicht dadurch zu gefährden, dafs
sie einer bürgerlichen Partei zum Siege verhelfen. Wenn
Streiks eintreten in Gegenden, wo die französischen Sektionen
einigen Einflufs haben, sollen sie den Streiks einen revolutio-
nären Charakter zu geben suchen, indem sie die Streikenden
auffordern, von den Arbeitseinrichtungen gewaltsam Besitz zu
ergreifen. Zu dem neunten Generalkongrefs der Internationalen
Arbeiterassoziation in Verviers, am 6., 7. und 8. September
1877, wurden Brousse und Jules Montels, Maler, delegiert*).
Aufser Brousse und Montels nahm auch Krapotkin als
Vertreter der Juraföderation am Kongrefs in Verviers teil.
Auf den Vorschlag von Costa, amendiert durch Brousse,
wurde vom Generalkongrefs in Verviers beschlossen, jeder
Revolutionär habe die Pflicht , moralisch und materiell jedes
Land zu revolutionieren, wie es auch seine Pflicht sei, jede
begonnene Bewegung auszudehnen, da es nur auf diese Weise
möglich sei, die Revolution in den Ländern, wo sie aus-
breche, zum Siege zu führen. Der Kongrefs erklärte seine
Sympathie und Solidarität mit den Genossen, welche in ver-
schiedenen Bewegungen, u. a. in Benevent, Petersburg, Bern
und den Vereinigten Staaten ein Opfer ihrer revolutionären
Energie wurden. Der Kongrefs empfahl die Bildung von
0 »Avant-Garde« vom 25. August 1877.
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140 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ, Schweiz.
Gewerkschaften, deren Hauptaufgabe die Abschaffung des
Proletariats sei, d. h. die Entreilsung der Arbeitsinstrumente
aus den Händen ihrer gegenwärtigen Inhaber. Der Kongrefs
betrachtet es als unmöglich, zwischen den anarchistischen
Sozialisten (socialistes - anarchistes - revolutionnaires) und den
politischen Sozialisten einen Solidaritätspakt zu schlief sen *).
Am 30. März 1878 starb in Neuenburg Charles Beslay,
gewesenes Kommunemitglied. Von Bern, Lausanne, Genf
und Chaux- de -Fonds waren Kommunards gekommen, um
bei der Beerdigungsfeier zu demonstrieren. Zwei Kommune-
mitglieder wollten am Grabe sprechen. Auf Wunsch des
Sohnes des Toten verbot jedoch der Regierungsstatthalter
Gerster in Neuenburg das Reden unter Androhung von Ge-
walt im Übertretungsfalle. Hingegen erliefsen die Kommunards
Lefrangais, Amould, Avrial, Clemence, Pindy, Jeallot, Razoua,
Baudrand, Gauterie, Gaffiot, Faivret, Blanc, Darg^re, ferner
dieJSchweizer Jeanneret, Wenker und Sottaz einen Protest ''),
und das Supplement zur »Avant-Garde« vom 8. April 1878 .
brachte zudem ein Gedicht, betitelt:
Le Prefet Guer-s'-tair!
Le Prüfet d' Neuchätel-Ville,
Un certain monsieur Gerster;
Jaloux des lauriers d* Gessler,
Et de ceux de Va-t-en-ville
Pensait qu' pour 6tr' bon Prüfet
Faut accomplir un fort fait.
Le voilä qui mont' de suite
D'mander les ordres du jesuite,
Disant: j'hais les communards
J'aim' mieux les pap'lards.
La morale de cette histoire
C'est que vot' Constitution
Est viol^e par rambition
D'un Prüfet qui aim' la gloire;
Desormais Neuchätelois
NVous moquez plus des Bernois.
Pour d^truire Tarbitraire
Qui partout regne sur terre
II faut la Revolution
C'est ma conviction.
') -Avant-Garde« vom 25. September 1877.
*) »Avant-Gardec vom 8. April 1878.
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Siebzehntes Kapitel. Der weitere Verlauf der Bewegung etc. 141
Am 3., 4. und 5. August 1878 hielt die F^^ration
jurassienne ihren Jahreskongrefs in Freiburg (Schweiz) ab.
Als erstes Traktandum figurierte: Expose der anarchistischen
Ideen. Brousse deponierte auf dem Bureau einen Brief und
ein Expose von Elis^ Reclus, der dem Kongrefs nicht bei-
wohnen konnte. In dem Briefe führte Reclus aus , solange es
ein Unrecht gebe, verharren die Anarchisten in permanenter
Revolution. Brousse betonte, die anarchistische Theorie ver-
möge den Staat nicht zu zerstören, der etwas Konkretes, eine
Tatsache sei. Dem Staat müsse man daher etwas anderes
als die Theorie entgegensetzen: die Tat. Die Eroberung der
Macht durch das Stinmirecht sei eine Illusion, zu der selbst
die reaktionärsten Parteien nicht hinneigen. Durch Gewalt
müsse man den Staat zerstören. Das Mittel dazu bestehe in
einer Akkumulation von grofsen Kräften. Diese Akkumulation
könne nur durch die Propaganda erzielt werden. Diese Not-
wendigkeit haben die Männer der anarchistischen Partei in
Betracht zu ziehen. Die insurrektionelle Agitation, die Propa-
ganda der Tat nehme einen breiten Raum unter den Aktions-
mitteln ein. Krapotkin äufserte sich dahin, die Anarchisten
müssten alles verhüten, was dazu beitragen könnte, die er-
sdiütterte Staatsidee zu befestigen. Durch theoretische und
namentlich insurrektionelle Propaganda müsse man die Be-
wegung im Volke zum Zwecke der Desorganisation des Staates
stärken. Schwitzgebel erklärte, die kommunale Autonomie
würde den Ausgangspunkt für eine allgemeine Volksagitation
bilden. Der Freiburger Kongrefs beschlofs, da viele Arbeiter
der Internationalen Arbeiterassoziation nicht angehören, er-
scheine es als nützlich, die Arbeiterkräfte in besonderen Ver-
einen zu organisieren^).
Auf dem Jahreskongrefs der Juraföderation am 12. Okt.
1879 in Chaux-de-Fonds wurde mitgeteilt, seit dem Freiburger
Kongrefs habe sich die Bewegung verlangsamt. In allen
Sektionen befänden sich indessen eine Anzahl Männer, die
beständig in Aktion seien. Krapotkin wies auf die Bedeu-
tung hin, welche die lokale Agitation für die anarchistische
Idee habe»).
0 -Avant-Garde« vom 12. u. 26. August u. 9. Sept. 1878.
*) •R^volt^. vom 18. Oktober 1879.
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142 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
Nach dem Kongrefs zu Chaux-de-Fonds am 9. und 10.
Oktober 1880, an dem u. a. Krapotkin, Elis^ Reclus und
Cafiero teilnahmen, gewann der Anarchismus in Frankreich an
Boden'). Der Kongreis erklärte, er bezwecke den Kollektivis-
mus mit allen seinen logischen Konsequenzen. Der konmiu-
nistische Anarchismus sei die notwendige und unabweisbare
Folge der sozialen Revolution und der Ausdruck der neuen
Zivilisation, welche diese Revolution inauguriere. Unter revo-
lutionären Gesängen schlofs der Kongrefs*).
Auf den 14. Juli 1881 wurden die Revolutionäre der
ganzen Welt zu einem Kongresse nach London eingeladen 3).
Im Namen der Kommission zeichnete der Sekretär G. Rehcorb.
Die Einladung bezeichnete als Zweck die Gruppierung und
Vereinigung der revolutionären Kräfte. Überall verschärfe
sich die Reaktion und erfolgen Ausweisungen, selbst Eng-
land und die Schweiz bilden keine Zuflucht mehr für die Ver-
teidiger der sozialen Gerechtigkeit. Da der Kongrefs keine
Vollmachten habe, behalten alle an ihm vertretenen Sektionen
ihre Unabhängigkeit. Der »Revolte« wünschte dem Londoner
Kongrefs den besten Erfolg.
Auf dem Londoner Anarchistenkongrefs waren nach den
Angaben des »Revolte« 60 Föderationen und 59 Gruppen oder
Sektionen vertreten, ungefähr 50000 Personen umfassend. Von
der Schweiz hatten sich beteiligt: die F^d^ration jurassienne,
die sozialdemokratische Union von Basel und die sozial-revo-
lutionären deutschen Gruppen der Schweiz. Krapotkin vertrat
den Genfer ? Revolte« und eine sozial -revolutionäre Gruppe
von Lyon. Krapotkin, der an den Londoner Beschlüssen einen
hervorragenden Anteil nahm, erklärte, durch die Zeitung und
die Broschüren, die der »Revolte« drucke, spreche er zur
grofsen Masse. Nicht an die Bekehrten wende er sich, sondern
namentlich an die, welche noch nicht ganz bekehrt seien. Die
0 Krapotkin, Memoiren, IL, S. 302.
*) »R^volt^* vom 17. Oktober 1880.
3) Die Internationale von New- York berief zu derselben Zeit
einen Kongrefs nach Zürich; die europäische Internationale wollte
diesen als einen Autoritätskongrefs bezeichnen und stellte ihm den
Londoner als einen Freiheitskongrefs gegenüber. J. Garin, Die
Anarchisten, S. 35.
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Siebzehntes Kapitel. Der weitere Verlauf der Bewegung etc. 143
populären Broschüren gehen in einer sehr grofsen Zahl von
Exemplaren nach allen Ländern').
Der Delegierte der Juraföderation bezeichnete die natio-
nalen Föderationen als ungenügend; die Juraföderation halte
dafür, dafs die Unterdrückten der ganzen Welt sich zu einem
internationalen Bund von autonomen Gruppen, Gesellschaften,
Gewerkschaften etc. vereinigen müssen. Jede Gruppe könne
sich nach Belieben organisieren; es genüge, dafs die Gruppe
in die Organisation eintrete und erkläre, sie wolle den Um-
sturz der bestehenden Gesellschaft mit den gewalttätigsten
Mitteln. Die Streiks, wenngleich sie bis jetzt noch keine be-
friedigenden Resultate für die Arbeiter ergeben haben, seien
indessen ein mächtiges Aktionsmittel, namentlich wenn sie
einen revolutionären Charakter annehmen. Die Föderation
erkläre sich gegen jede Teilnahme an der Politik').
Der Delegierte der Juraföderation und Krapotkin be-
fürworteten namentlich die Propaganda imter den Bauern.
Damit bei der nächsten Revolution die Bauern mit den An-
archisten sympathisieren, müsse man ihnen die Antipathie bei-
bringen, welche in den Städten die Arbeiter gegen die Bour-
geois beseele. Zu dem Zwecke sei erforderlich, auf dem Lande
kleine, in einem ganz einfachen und sehr volkstümlichen Stile
redigierte Druckschriften zu verbreiten, welche den Zweck der
Internationale und ihre Prinzipien klar darstellen. Diese Propa-
ganda habe die Juraföderation versucht, sie sei vollständig ge-
lungen. Die beiden Delegierten forderten eindringlich, dafs
der Kongrefs den Organisationen die Propaganda auf dem
Lande unter den Bauern mittels einer ungeheueren Quantität
von Flugschriften vorschlage 3).
Der Londoner Kongrefs beschlofs, der Organisation der
Revolutionäre die Bezeichnung Internationale Arbeiterassoziation
zu geben. Der Kongrefs fafste folgende Beschlüsse:
1. Die Internationale Arbeiterassoziation erklärt sich als
Gegner jeder parlamentarischen Politik. Wer die Grundsätze
der Assoziation annimmt und verteidigt, kann Mitglied der-
0 »R^volt^« vom 23. Juli 1881.
*) »R^valt^» vom 6. August 1881.
3) »R^volt^c vom 20. August 1881.
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144 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz,
selben sein. Jede beitretende Gruppe hat das Recht, direkt mit
allen anderen Gruppen oder Föderationen, die ihr ihre Adresse
geben können, zu korrespondieren. Um indessen die Be-
ziehungen zu erleichtern, wird ein internationales Auskunfts-
bureau errichtet. Dieses Bureau wird aus drei Mitgliedern
gebildet. Die allgemeinen Kosten werden durch freiwillige
Beiträge gedeckt, welche dem Bureau übermittelt werden. Die
Beitrittserklärungen werden im Bureau entgegengenommen,
welches sie allen Gruppen mitteilt. Der internationale Koa-
greis wird gemäfs den Beschlüssen der beigetretenen Gruppea
und Föderationen zusammentreten.
2. In Erwägung, dafs die Internationale Arbeiterassoziatioft
als notwendig erkannt hat, mit der mündlichen und schrift-
lichen Propaganda die Propaganda der Tat zu verbinden ; in Er-
wägung ferner, dafs der Zeitpunkt einer allgemeinen Revolution
nicht entfernt ist und die revolutionären Elemente bald be-
rufen sein werden, Beweise ihrer Hingebung für die Proletarier-
sache und ihrer Aktionsmacht zu geben, spricht der Kongrels
den Wunsch aus, die der Assoziation beitretenden Organi-
sationen möchten nachstehende Vorschläge berücksichtigen:
Es ist von strikter Notwendigkeit, alle möglichen An-
strengungen zu machen, um durch Taten die revolutionäre Idee
und den Empörungsgeist in jenem grofsen Teil der Volksmasse
zu propagieren, welcher noch nicht aktiv teilnimmt an der Be-
wegung und sich Illusionen hingibt hinsichtlich der Moralität
und Wirksamkeit der gesetzlichen Mittel.
Indem wir den legalen Boden, auf welchem man bis heute
allgemein verblieben ist, verlassen, um unsere Aktion auf den
Boden der Illegalität zu verpflanzen, welche der einzige zur
Revolution führende Weg ist, ist es notwendig, zu Mitteln Zu-
flucht zu nehmen, die in Übereinstimmung mit diesem Zwecke
stehen.
Die Verfolgungen, denen die öffentliche revolutionäre
Presse in allen Ländern ausgesetzt ist, machen die Organi-
sation einer geheimen Presse zur Notwendigkeit.
Da die grofse Masse der Landarbeiter noch aufserhalb
der sozialistisch-revolutionären Bewegung steht, ist es absolut
notwendig, unsere Anstrengungen nach dieser Seite zu richten,
indem wir uns vor Augen halten, dafs die gegen die jetzigen
Institutionen gerichtete einfachste Tat besser zu den Massen
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Siebzehntes Kapitel. Der weitere Verlauf der Bewegung etc. 145
spricht als Tausende von Druckschriften und Fluten von
Reden, und dafs die Propaganda der Tat auf dem Lande
noch mehr Bedeutung hat als in den Städten.
Die technischen und chemischen Wissenschaften, welche
der revolutionären Sache bereits Dienste geleistet haben, sind
berufen, derselben künftig noch gröfsere zu leisten. Der Kon-
grefs empfiehlt daher den Gruppen und den einzelnen Mit-
gliedern der Internationalen Arbeiterassoziation, grofses Ge-
wicht auf das Studium dieser Wissenschaften und ihrer Ver-
wendung als Verteidigimgs- und Angriffsmittel zu legen.
Der Kongrefs erklärte, da er kein anderes Recht habe,
als die allgemeinen Linien für die beste sozialistisch-revolutio-
näre Organisation aufzustellen, überlasse er es der Initiative
der Gruppen, die geheimen und anderen Organisationen zu
bilden, welche ihnen für den Triumph der sozialen Revolution
als nützlich erscheinen*).
Freudig verkündete der »Revolte« vom 23. Juli 1881 die
so lang erwogene Vereinigung der Revolutionäre beider Welten
als ein fait accompli. Die Internationale Arbeiterassoziation
sei der Boden, auf dem sich die Verständigung vollzog und
die grofse Assoziation, welche vor zehn Jahren die Bourgeoisie
zittern machte, erlange neues Leben. Es sei aber auch Zeit,
freimütig zur Revolution zu schreiten, zum vollständigen Um-
sturz der verworfenen Institutionen der gegenwärtigen Ge-
sellschaft; der Londoner Kongrefs erkläre, dafs die gegen-
wärtige Gesellschaft die Immoralität zur Gnmdlage habe und
deshalb mit allen Mitteln abgeschafft werden müsse, wodurch
die Moral wieder hergestellt werde").
Ende Mai 1882 lud die Juraföderation alle die, welche den
Kampf gegen jede Unterdrückung, den Umsturz jeder Macht
anstreben, ein, am Jahreskongrefs der Föderation am 4. Juni
1882 in Lausanne teilzunehmen. Da in Genf am 12. — 14. August
1882 ein internationales Musikfest stattfand, stellte Reclus auf
0 *R6volte* vom 23. Juli 1881. — Der Bericht des »Revolte«
fügte bei, es liege auf der Hand, dafs der Kongrefs in den für die
Öffentlichkeit bestimmten Beschlüssen nicht seine ganze Meinung
über die Aktionsmittel aussprechen konnte, welche die Revolutio-
näre anwenden können.
^) »R^volt^« vom 23. Juli 1881.
Langhard, Die anarchistische Bewegung in der Schweiz. 10
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146 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
dem Kongrefs in Lausanne den Antrag, gleichzeitig in Genf einen
Kongrefs der Anarchisten abzuhalten. Dies wurde beschlossen.
Bei Erörterung der Propaganda- und Aktionsmittel betonte
Hermenjat, die Anarchisten müssen aufs Land gehen und sich
mit den Bauern in Verbindung setzen, die mehr vorgerückt
seien als manche Städter. Elis^e Reclus sprach sich dahin
aus, kleine, speziell für die Bauern geschriebene Broschüren
würden der anarchistischen Sache gute Dienste leisten; er
ersuchte die Genossen, sich ernstlich mit dieser Angelegenheit
zu befassen. Werner empfahl die Propaganda auf dem Boden
der Gemeinden. Die Anarchisten seien immer noch zu sehr
Theoretiker. Der Kampf gegen die Munizipalautorität werde
zu sehr vernachlässigt. Man müsse durch energische Agitation
die Autorität der Gemeinden zu zerstören suchen, es dahin
bringen, dafs die Bürger die Gemeinderäte stürzen und die
Geschäfte selber in die Hand nehmen. Der Kongrefs nahm
alsdann eine Resolution an, welche alle Aktionsmittel, Wort,
Schrift und Taten als dringlich bezeichnete und dem Eifer der
Genossen eine unausgesetzte Propaganda, insbesondere »bei
unseren Brüdern«, den Bauern, empfahl. Eine familiäre Abend-
unterhaltung mit revolutionären Gesängen, beendigte den Kon-
grefs').
Gemäfs dem Beschlufs des Lausanner Kongresses, der
einem von den Anarchisten in Lyon, St.-Etienne, Wien und
anderen Orten geäufserten Wunsche Folge gab, wurde eine
intime Versammlung der Glieder der Juraföderation und aller
derjenigen, welche daran teilnahmen wollen, auf August 1882
in Aussicht genommen. Auf die Tagesordnung wurde gesetzt :
»Die von den Sozialanarchisten angesichts möglicher Eventuali-
täten zu ergreifenden Mafsnahmen.« Die Versammlung wurde
auf den 13. August in Genf angesetzt, die Einladung erging
von G. Herzig (Genf) ^). Auf der Versammlung liefsen sich ver-
treten : die Städte Lyon, Villefranche, St. Etienne, Wien, Mon-
ceau-les-Mines, Paris, Bordeaux, Cette sowie die Juraföderation.
0 »Revolte« vom 8. Juli 1882. Eine an der Abendunterhaltung
zu Gunsten von Mosts * Freiheit« veranstaltete Sammlung ergab
Frcs, 17,50.
*) Der Schweizer Georges Herzig, der. frühere Redakteur des
»Revolte«, schreibt oft Artikel in den Genfer »R^veil«, die mit
G. H. gezeichnet sind.
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Siebzehntes Kapitel. Der weitere Verlauf der Bewegung etc. 147
Zahlreiche Sympathieerklärungen trafen aus Frankreich, Italien,
Spanien und Belgien ein. Die Delegierten erstatteten Bericht
über die Bewegung in ihren Sektionen. Der Kongrefs be-
schlols, ein Manifest zu lancieren, das folgende Stelle enthielt :
»Notre ennemi, c'est le proprietaire qui d^tient le sol et
qui fait travailler le paysan ä son profit; notre ennemi, c'est
le patron qui poss^de Tusine et qui Ta remplit de serfs du
salariat; notre ennemi, c'est Tfitat, monarchique, oligarchique,
d^mocratique , ouvrier, avec ses fonctionnaires et ses ^tats-
majors d'officiers, de magistrats et de mouchards. Notre
ennemi, c'est toute abstraction de Tautorit^, qu'on Tappelle
Diable ou bon Dieu, au nom de laquelle les pr^tres ont si
longtemps gouvern^ les bonnes ämes. Notre ennemi, c'est la
loi, toujours faite pour l'oppression du faible par le fort, et
pour la justification et la cons^cration du crime .... Dans la
mesure de nos forces, nous travaillons ä la destruction de
toutes les institutions officielles, et nous nous d^larons soli-
daires de tout homme, groupe ou societ^ qui nie la loi par
un acte revolutionnaire. Nous ecartons tous les moyens legaux,
parce qu'ils sont la n^gation m^me de notre droit Nous
voulons rester nos propres maltres, et celui d'entre nous qui
viserait ä devenir un chef, est trattre ä notre cause ^).«
Die französischen Anarchisten, die sich an der Genfer
Versammlung beteiligt hatten, wollten nachher eine öffentliche
Versammlung in Lausanne abhalten ; allein sie wurde gestört.
Die bürgerliche Presse verlangte, solche Versammlungen sollten
in Zukunft verboten werden.
Die Juraföderation bemerkte in ihrer Einladung zum Kon-
grefs in Chaux-de-Fonds am 7., 8. und 9. Juli 1883, angesichts
der bevorstehenden Revolution, deren Vorzeichen sich täglich
zeigen, sei es nötig, dafs die Anarchisten mit allen Mitteln
die Köpfe vorbereiten für eine ökonomische Revolution; denn
das Eigentum sei die Ursache aller Übel. Es wurde be-
schlossen, in dem Bericht des »R^voltec über die Verhand-
lungen keine Namen zu nennen =*).
Die Beschlüsse des Londoner Kongresses von 1881 bildeten
den Ausgangspunkt für die Organisation der Anarchisten. Auf
0 »Revolte« vom 19. August 1882.
*) *R^volt^« yom 21. Juli 1883.
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148 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
Grund derselben haben sich die Anarchisten Spaniens im Sep-
tember 1881 auf dem Kongrefs in Barcelona organisiert und
ebenso die Anarchisten der Vereinigten Staaten von Nord-
amerika auf dem Kongrefs in Chicago im Oktober desselben
Jahres. Die meisten sozial-revolutionären Gruppen der fran-
zösischen Schweiz, wie auch der deutschen, schlössen sich der
internationalen Vereinigung an. An einzelnen schweizerischen
Orten schlössen die Sozialisten die Anarchisten, an anderen
die Anarchisten die Sozialisten aus den Arbeitervereinen aus').
Achtzehntes Kapitel.
Die vom Bundesrat angeordnete gerichtliche Anarchistenunter-
suchung vom Jahre 1885 "").
Im Jahre 1885 wurde durch Bundesratsbeschlufs vom
23./26. Februar eine gerichtliche Untersuchung über die an-
archistischen Umtriebe in der Schweiz angestellt, deren Er-
gebnisse hier zu erwähnen sind, soweit die französische Schweiz
in Betracht kommt.
In Genf drehte . sich die Untersuchung in erster Linie um
den »R^volt^« und die Imprimerie jurassienne , in der er er-
schien. Es zeigte sich, dafs dieselben Personen, welche sich
mit der Herausgabe des Blattes befafsten, auch die Sektion
der anarchistischen Propaganda in der Schweiz bildeten. In
der Imprimerie jurassienne wurden eine Reihe von Artikeln
und Manuskripten zu anarchistischen Broschüren beschlagnahmt,
meist von Jean Grave verfafst; femer zahlreiche Korrespon-
denzen. Darunter befanden sich vier von Elis^e Reclus an
Grave gerichtete Briefe, die den regen Anteil zeigten, den
Reclus am »Revolte« nahm. Beschlagnahmt wurde u. a. das
Manuskript eines augenscheinlich von filisee Reclus ver-
fafsten Artikels : »La peur d'un Mouchard«, femer ein Manu-
skript von unbekannter Hand, eine Anleitung zur Beschaffung
0 Bericht des eidgenössischen Generalanwaltes über die an-
archistischen Umtriebe in der Schweiz. * Bundesblatt« 1885, III.,
S. 541.
*) Bericht des eidgenössischen Generalanwaltes über die an-
archistischen Umtriebe in der Schweiz. »Bundesblatt« 1885, III.,
S. 537 u. ff.
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.Achtzehntes Kapitel. Gerichtliche Anarchistenuntersuchung. 149
von Gift und explodierbaren Stoffen enthaltend. Unter den
vorgefundenen Broschüren sind zu nennen: »Johann le Vagre«
(Jean Grave), »Organisation de la propagande r^volutionnaire
1883«, »La section de propagande de Gen^ve aux groupes
anarchistes, Gen^ve, 28. Juli 1884«, »Au peuple bernois«, ein
roter Aufruf betreffend die Berner Verfassungsrevision.
In Genf hielt sich Paul Schnitze auf, ein Bruder des vom
Bundesrat am 22. März 1884 ausgewiesenen Moritz Schultze.
Er verteilte Mosts »Freiheit« und gab auch Gratisexemplare
ab. Aus London und New-York richtete Moritz Schultze, der
mit Johann Most verkehrte, Briefe an Paul Schultze. In einem
derselben schreibt er:
»Zweitens stehen wir nicht inmitten, sondern sozusagen
am Vorabend der grofsen Schlacht. Bis jetzt fanden immer
nur kleine Gefechte zwischen einzelnen von unseren Truppen
imd dem Feinde statt. Inwieweit bei diesen Vorpostengefechten
die Kriegslist gebraucht wird, ist jedenfalls nicht unsere, son-
dern Sache derer, die den Kampf wagen. An uns ist es niir,
zu diesen Einzelgefechten jederzeit und präzise Stellung zu
nehmen. Tun wir das nicht, sondern erklären, deiner Kriegs-
list gemäfs, mit der Sache nichts gemein zu haben, so wird
die freiwillige Rekrutierung von Vorkämpfern der soz. Re-
volution aus dem revolutionären Lager bald ganz aufhören ;
denn du begreifst, lieber Freund, dafs es einem Manne der
Tat nicht im Schlaf einfallen würde, sich mit einer Partei
solidarisch zu erklären, von der er im voraus weifs, dafs sie
nach seinem Vollbringen sein Tun verleugnet. Aus Deinem
Briefe spricht Pessimismus und dieser ist es, der unserer Be-
wegung in der Schweiz viel gefährlicher zu werden droht als
alle Verhaftungen, Ausweisungen und Verurteilungen. Der
Pessimismus unter einem grofsen Teil unserer Genossen im
Alpenlande — nicht die Verfolgungen seitens der Regierung —
ist der Krebsschaden, der alles nach rückwärts treibt. Daher
stimmen wir auch ganz mit dir tiberein, wenn du sagst, dafs
die Bewegung mit aller Energie wieder in Flufs gebracht
werden mufs .... Vor einigen Tagen sandte ich fünf Dutzend
K. (Kammerer-) Bilder'). Zwei oder drei davon (wie es die
») Von Kammerer, der, gleich Stellmacher, im August 1884 in
Wien hingerichtet wurde, ist im zweiten Teil ausführlich die Rede.
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150 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
Nachfrage bestimmt) sende gefälligst an Bödenmüller in Bern.
Derselbe verlangte drei Dutzend. Über Dein Flugblatt wird
Dir Most hoffentlich nächstens schreiben .... Wie mir gestern
Abend Most sagte, hat er das Flugblatt nach London gesandt
mit dem Bedeuten, dasselbe könnte vielleicht einen Platz in
den Spalten des »R^volt^« finden.«
In der Imprimerie jurassienne trafen sich die Mitglieder
der Section de propagande de Gen^ve, bestehend aus: Jaques
Cretton, Jean Grave (Schuhmacher und Schriftsetzer), Antoine
Perrare (Mechaniker), Georges Herzig (Schriftsetzer), Alexandre
Sadier, Gaetano Nagglia, Belnet, Dumartheray, Inocenti und
Finet. Die Section de propagande gehörte zu den tätigsten
Gruppen in der Schweiz. Sie hat namentlich durch Druck und
Verbreitung von Prefserzeugnissen viel für den Anarchismus
geleistet und verfügte, dank ihrer Beziehungen zu Elis^e Reclus,
über mehr Geldmittel als andere Gruppen.
In Lausanne richtete sich die Untersuchung zunächst
gegen den Buchbinder Louis Heilmann und gegen den anar-
chistischen Tendenzen huldigenden Allgemeinen Arbeiterverein.
Das bei den Haussuchungen gewonnene Material war reich-
haltig und für die Kenntnis der persönlichen Beziehungen und
der anarchistischen Organisation zum Teil von grofsem Wert.
Im Lokal des Arbeitervereins fand sich z. B. das Mitglieder-
verzeichnis, aus welchem sich ergab, dafs der Mörder des
Polizeirats Dr. Rumpf in Frankfurt a. M., der Schuster Julius
Lieske, am 15. Juli 1883 in den Verein eingetreten und am
5. September gleichen Jahres wieder abgereist war. Nach dem
Protokoll befafste sich der Arbeiterverein Lausanne lebhaft
mit anarchistischer Propaganda. Laut Protokoll vom 14. Juli
1883 gelangte ein Brief aus Budapest zur Verlesung, worin
von zwei Broschüren je 60 Exemplare bestellt wurden. Bei
Heilmann wurde allerhand anarchistische Literatur gefunden,
u. a. 326 Exemplare der »Freiheit«. Mit solchen Prefserzeug-
nissen hatte sich namentlich der Schneider Felix Darbellay
versehen, er besafs viele Exemplare vom »Revolte«, »Defi«,
»Emeute«, »Drapeau noir«, »Proletaire«, »Precurseur«, »Terre
et liberte«, ferner 17 Stück der Broschüre »L'Esprit de Revoltec
und 10 Stück von »La loi et Tautorit^«. Das geistige Haupt
des allgemeinen Arbeitervereins in Lausanne war Heilmann.
Er war es, der den Verein allmählich zu anarchistischen
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Achtzehntes Kapitel. Gerichtliche Anarchistenuntersuchung. 151
Grundsätzen brachte und die Ausschliefsung der gemäfsigten
Elemente veranlalste '). Er war der Korrespondent des Vereins,
er allein kannte die Adressen, und aufser ihm wufste niemand,
was die Korrespondenzen enthielten. Heilmann war Agent
der »Freiheit«, er verteilte sie sowie Plakate, die Stellmacher
glorifizierten. Am 14. Oktober 1884 hatte Heilmann August
Leonhard in Winterthur Stellmacher-Bilder zum Verteilen ge-
schickt und dazu in einem Briefe angefragt, ob sich in Winter-
thur nicht ein guter Genosse fände, der eine Expedition nach
Deutschland übernehmen würde. Dabei handelte es sich nicht
um Schmuggel anarchistischer Schriften, sondern um etwas
anderes ; das Geheimnis konnte aber bei der Untersuchung nicht
geltiftet werden. Mitglieder des anarchistischen Allgemeinen
Arbeitervereins in Lausanne waren: Heilmann, Alois Wöhrle
(Württemberg), Felix Darbellay (Liddes), Franz Nusca (Böh-
men), K. Breitier (Thurgau), Martin Grasser (Bayern), Johann
Klein (Mainz), Hermann Maring (Koblenz).
In Freiburg erfolgte am 27. Februar 1885 die Verhaftung
von Viktor Otter aus Ermansdorf (Kanton Solothurn) ; bei ihm
fand man Adressen verschiedener Anarchisten, mannigfache
anarchistische Zeitungen und Broschüren (»Revolte«, »Freiheit«,
»Precurseur«, »Radical«, »Proldtaire«, »Rebell«, »La Parole«,
»La Delivrance«, »La Revolution sociale«, »La Lutte«, »L'Af-
fame« etc.). Otter gab an, es beständen geheime anarchistische
Gesellschaften in Basel, Zürich und Genf, Mitglieder des Ver-
eins »Freiheit« ständen mit Most in Korrespondenz.
Eine Haussuchung erging auch über filisee Reclus in
Ciarens, bei dem man fand: ein vollständiges Abonnenten-
verzeichnis des >Revolte«, eine Anzahl Rechnungen über die
Administration des genannten Blattes, Briefe an Perrare, Grave
und andere, femer ein Manuskript, überschrieben : »Propagande
socialiste (entre paysans)«.
In Chaux- de -Fonds und Neuenburg wurden Anarchisten-
verzeichnisse aufgenommen. Das Zentralkomitee der F^d^-
0 Im März 1884 hatte Heilmann in einer Versammlung in
Lausanne gesagt: »Der Gewalt setzen wir Gewalt gegenüber; wir
brauchen keine Aufklärung, wir brauchen Taten, und wenn zum
Zwecke der Partei Morde verübt werden, wie diejenigen in Stutt-
gart und Wien, so nehmen wir sie auch auf uns.« * Arbeiterstimme«
vom 22. März 1884.
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152 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
ration jurassienne hatte sich schon früher aufgelöst. In Neuen-
burg huldigte der deutsche Arbeiterverein der sozialdemo-
kratischen Richtung und stand in scharfer Opposition zu den
Anarchisten. Überzeugte Anarchisten wie Pindy (Chaux-de-
Fonds), früher Mitglied des Zentralkomitees der F^d^ration
jurassienne, behaupteten, in Chaux-de-Fonds gäbe es keine
Anarchistengruppe. Pindy sagte aus: »Als ich aktiven Anteil
nahm, unterstützte ich die Theorie der Propaganda durch die
Tat; jetzt erlaube ich mir nicht, darüber zu urteilen, aber
ich würde sie persönlich nicht zur Anwendung bringen«. Auch
die Anarchisten August Chochard, Abonnent des »R^volt^«,
und Albert NicoUet verneinten das Bestehen einer Anarchisten-
gruppe in Chaux-de-Fonds.
Der Berner Jura hatte an Adhemar Schwitzgebel von
Saanen (Kanton Bern), wohnhaft in Sonvillier, einen eifrigen
anarchistischen Führer, wie die obige Darstellung gezeigt hat.
Seit 1883 hatte sich Schwitzgebel vollständig von der Partei
getrennt, Chochard beschuldigte ihn sogar des Verrats der
anarchistischen Sache*). Eifrig befalste sich dagegen Jacques
Gross von Zurzach, Handelsreisender in Boncourt, mit anar-
chistischer Propaganda. In Verbindung mit Paul Schultze
und Grave stehend, erhielt er von letzterem Sendungen des
»Revolte« zu dem Zwecke, sie nach Frankreich zu schmuggeln.
Schultze versah ihn mit der Mostschen »Freiheit«. Seit seinem
fünfzehnten Jahre gehörte er der Internationalen an; er hatte
sich erboten, die »Freiheit« nach Deutschland zu schmuggeln
und beteiligte sich bei der Verteilung des »Appel au peuple
bernois«.
Von einer gerichtlichen Verfolgung der gedachten An-
archisten wurde Abstand genommen. Wohl enthielt der
»R^volt^x Artikel, die zu Diebstahl, Raub und Mord auf-
forderten. Allein die Urheber der Artikel wurden nicht er-
mittelt. Untersuchungsrichter Berdez sprach in seinem Be-
richte die Ansicht aus, er halte dafür, dafs filisee Reclus trotz
der grofsen Rolle, die er spielte, nicht in Anklagezustand ver-
setzt werden könne. In Wirklichkeit habe er das Geld für
0 Schwitzgebel ist am 23. Juli 1895 im Alter von 51 Jahren
in Leubringen (Kanton Bern) gestorben als französischer Adjunkt
des Schweizer Arbeitersekretärs Greulich.
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Achtzehntes Kapitel. Gerichtliche Anarchistenuntersuchung. 153
den »Revolte« geliefert, den geistigen Anstofs gegeben. Allein
er sei weder Herausgeber noch Verleger, und das Bundes-
strafrecht erkläre nur diese beiden verantwortlich. Es würde
also als verantwortlich nur Jean Grave übrig bleiben, dieser
habe aber die Schweiz verlassen und befinde sich in Paris.
Unter solchen Umständen erscheine es nicht angezeigt, ihn in
Anklagezustand zu versetzen. Prefsdelikte sollten, damit die
Strafe wirke, sofort verfolgt werden. Die Verbreiter der
»Freiheitc, des »Revolte« etc., die zu Verbrechen aufforderten,
hätten als Gehilfen und Begünstiger bestraft werden können.
Da aber die Aufforderung zu Verbrechen unter das kantonale
Strafrecht fällt und das Bundesstrafrecht nur insofern Platz
greift, als Verbrechen gegen die Bundesbehörden, die Bundes-
verfassung oder das Bundeseigentum begangen werden, so stellte
Bundesanwalt Müller den Antrag, für diesmal lediglich den
Entschlufs kund zu tun, in Zukunft die Schuldigen rücksichtslos
zur Verantwortung zu ziehen. Der Bundesrat erklärte sich
durch Beschlufs vom 3. Juni 1885 mit diesen Anträgen ein-
verstanden und verfügte die Ausweisung von 21 Anarchisten,
von denen in der französischen Schweiz wohnten: Ludwig
Heilmann von Schifferstadt (Bayern), geboren 1858, Buch-
binder, zuletzt in Genf; Karl Schnitze von Kottbus (Preufsen),
geboren 1852, Buchbinder, zuletzt in Genf; Jean Grave von
Puy de DOme (Frankreich), 30 Jahre alt, Buchdrucker, zuletzt
in Genf^).
Bereits im Jahre vorher hatte der Bundesrat Karl Falk
aus Höf fling (Steiermark), Schneider, ausgewiesen, der in Frei-
burg wohnte. Falk stand in Beziehungen zu Stellmacher und
Kammerer und hat dieselben zu unterstützen gesucht. Zu einer
strafrechtlichen Verfolgung des Falk unter dem Titel der Teil-
nahme an den Verbrechen der Genannten reichten die Er-
hebungen nicht hin =).
') ^Bundesblatt« 1885, III., 236.
') -Bundesblatt* 1884, IL, 233 ff.
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154 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz»
Neunzehntes Kapitel.
Die gerichtliche Verfolgung von Nicollet und Genossen.
Am 18. August 1889 wurde in verschiedenen Städten der
Schweiz ein anonymes anarchistisches Manifest verbreitet,
welches mit einem »Hoch die Anarchie!« schlofs. Darunter
stand: »Die schweizerischen Anarchisten von Basel, Freiburg,
Aarau, Locle, Rorschach, Neuenburg, St. Gallen, Bern, Chaux-
de-Fonds, Zürich, Lausanne, St. Immerthal, Genf, Lugano,
Winterthur, Biel, Glarus und Luzern.c Das Manifest, in der
ganzen Schweiz grofses Aufsehen erregend, wurde in Paris,
rue de TEchiquier, bei Grave gedruckt. Im Manifest, das auf
der einen Seite französisch, auf der andern deutsch lautete,
fanden sich u. a. folgende Stellen:
»Um auf die ins Antlitz des schweizerischen Proletariats
geschleuderten Lügen zu antworten, haben wir nur nötig zu
sagen, dafs ein Land, dessen Bauern jährlich zu Tausenden
auswandern, das seine Kinder öffentlich versteigert und seine
Bären reichlich ernährt, das von Muckern aller Schattierungen
verpestet ist, welche die Unwissenheit der Menge ausbeuten,
ein Land, dessen herrschende Klassen heuchlerisch die Wohl-
tätigkeit ausüben, nachdem sie unzählige Arbeiterfamilien be-
stöhlen und an den Bettelstab gebracht haben, ein solches
Land hat auch seine Legionen von Elenden und Hungrigen,
von Unzufriedenen, die bereit sind, die revolutionäre Anarchie
zu verstärken, ohne dafs ausländische Führer nötig haben, sie
dazu anzutreiben ....
»Feig und knechtisch klatscht die Bourgeoisie den der
Arbeiterklasse gegenüber getroffenen Unterdrückungsmafs-
regeln ihren Beifall zu, ohne daran zu denken, dafs sie da-
durch nur den Hereinbruch der sozialen Revolution beschleuni-
gen hilft. Der Tanz wird also losgehen ; die Bourgeoisie, welche
die Schweiz soeben mit einem ständigen Generalprokurator aus-
gestattet hat, kann ihrem Hafs gegen die Sozialisten freien
Lauf lassen; da es bald keine Fremden zum Ausweisen mehr
geben wird, so werden wir Scheizer^) Anarchisten uns mit
dieser famosen politischen Bundespolizei zu messen haben ....
') Der Buchstabe w war dem französischen Drucker des Mani-
festes nicht zur Hand; wo er nicht geradezu fehlt, ist er meistens
ersetzt durch vv.
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Neunzehntes Kapitel. Gerichtl. Verfolgung v. Nicollet u. Gen. 155
»Da alle Regierungen sich gleichen, welches immer ihre
Benennung sein möge, so werden wir fortfahren, den Ein-
richtungen der Bourgeoisie einen Kampf ohne Unterlafs zu
liefern, die Grundlagen selbst imtergrabend , auf denen die
gegenwärtige Gesellschaftsorganisation beruht ....
»Wir werden in alle Arbeiterversammlungen gehen, in
denen soziale Fragen diskutiert werden, um dort den Klassen-
hafs zu predigen und in den Herzen der Proletarier den Hafs
gegen die bestehende Ordnung der Dinge zu entfachen ....
»Was Sie betrifft, Herr Generalprokurator, der Sie jähr-
lich 10000 Frcs. erhalten werden, um Ihr Werk als inter-
nationaler Polizeidiener zu verrichten, mögen Sie wohl ver-
sichert sein, dals die Anarchisten im stände sind, allen Ihren
Unterdrückungsversuchen die Stirn zu bieten. Seien Sie ver-
sichert, dafs wir, ungeachtet Ihres Heeres von Spitzeln, den
Kämpfern, welche die fremden Regierungen auf unseren
Schweizerboden geworfen haben werden, trotz alledem und
alledem eine Unterkunft zu bieten wissen werden. Während
man aus den Taschen der Steuerzahler schöpfen wird, um Ihr
erbärmliches Werk zu besolden, werden wir Anarchisten in
der Unterstützung der Massen die nötigen Kräfte schöpfen, um
alle Ihre Einrichtungsmafsregeln zu vereiteln. Mögen Sie end-
lich wissen, dafs die Schöpfung einer politischen Polizei in
unserm Lande nur dazu dienen kann, ein frischeres Blut in
unseren Adern fliefsen zu lassen und immer neue Kämpfer
unseren Reihen zuzuführen. Und Dir, Bundesregierung, die
Du Dich soeben zu den Füfsen eines Königs von Italien ge-
beugt hast in Göschenen ^), dort selbst, wo du italienische und
schweizerische Proletarier hast erschiefsen lassen; Dir, die Du
den Niedermetzelungen von Paris, London, Chicago, Wien,
Pittsburg und so vielen anderen Beifall zugejauchzt hast ; Dir,
die Du feigerweise die besten der Verteidiger der Unter-
drückten ihren Regierungen ausgeliefert hast, Dir haben wir
nur zwei Worte zu sagen : , Auge um Auge, Zahn um Zahn^
Hoch die Anarchie!«
0 Am 20. Mai 1889 reisten König Humbert I. und sein Sohn,
der Prinz von Neapel, von Italien durch die Schweiz nach Berlin;
zu Göschenen fand eine offizielle Begrülsung durch die Vertreter
des Bundesrates statt. »Bundesblatt« 1889, III., S, 17.
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156 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
Allgemein wurde von der öffentlichen Meinung der Schweiz
die strafrechtliche Verfolgung der Schuldigen verlangt. Der
Bundesrat beschlofs am 30. August 1889, eine gerichtliche
Untersuchung eintreten zu lassen. Zum Bundesanwalt ad
hoc — die Eidgenossenschaft hatte damals noch nicht einen
ständigen Bundesanwalt — ernannte der Bundesrat Stockmar,
Polizeidirektor des Kantons Bern. Am 29. Oktober 1889 ver-
setzte die Anklagekammer des Bundesgerichts die Anar-
chisten Albert NicoUet von Ferri^re (Bern), geboren 1850,
Graveur in Chaux-de-Fonds ; Felix Darbellay, geboren 1857,
Schneider in Lausanne; Ferdinand Henzi von Gunterberg
(Solothurn), geboren' 1871, Schriftsetzer in Basel, in Anklage-
zustand. Die rechtliche Unterlage der Anklage bildeten die
Artikel 48 und 46 des Bundesstrafrechts von 1853 0-
Am 20. Dezember 1889 traten in Neuenburg die eidgenössi-
schen Geschworenen zusammen. Der Gerichtshof bestand aus
den Bundesrichtern Dr. Morel, Dr. Roguin und Dr. Olgiati.
Auf einem Tisch des Sitzungssaales lagen eine Reihe von mit
Beschlag belegten Manifesten, die von der Post hätten be-
fördert werden sollen. Dabei befand sich ein mächtiger, mit
einem Strick umbundener Ballen, 5000 Manifeste enthaltend.
Die Anarchisten hatten ihn in einem Walde hart an der
Schweizergrenze auf französischem Boden verborgen. Der
Ballen wurde zufällig entdeckt und der französischen Polizei
übergeben, welche das corpus delicti den Bundesbehörden zu-
stellte.
Als erste Zeugin erschien die Frau Martha Wirz, geborene
Tripet, in Chaux-de-Fonds, gebürtig aus dem Kanton Aargau.
Am 16. August war sie mit 100 teils adressierten, teils un-
') Artikel 48 lautet: ^Wer durch mündliche oder schriftliche
Äufserungen oder durch bildliche Darstellungen öffentlich zu einer
der in den Artikeln 45 u. 46 vorgesehenen Handlungen aufreizt,
wird, wenn auch die Aufreizung erfolglos geblieben ist, nach den
Bestimmungen über den Versuch bestraft.« Artikel 46: »Wer sich
mit andern Personen zusammenrottet und durch gewaltsame Hand-
lungen die Absicht an den Tag legt, einer Bundesbehörde Wider-
stand zu leisten, dieselbe zu einer Verfügung zu zwingen, oder an
der Erlassung einer Verfügung zu hindern oder an einem Bundes-
beamten oder an einem Mitgliede einer Bundesbehörde als solchem
Rache zu nehmen, wird mit Gefängnis und in schweren Fällen mit
Zuchthaus bestraft.«
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Neunzehntes Kapitel. Gerichtl. Verfolgung v. NicoUet u. Gen. 157
adressierten Manifesten nach Lausanne gereist. Sie beauftragte
den Anarchisten Darbellay, die Manifeste anzuschlagen und in
der ganzen Schweiz zu verteilen. Damit Darbellay sie sofort
erkannte, trug die Wirz ein blaues Band auf der Brust nach
Art der Temperenzler. Als weiteres Erkennungszeichen war
verabredet, dafs Frau Wirz ein zweijähriges Kind an der Hand
führen werde. In der Voruntersuchung hatte die Zeugin gegen-
teilige Aussagen gemacht. Vom Bundesanwalt auf den Wider-
spruch hingewiesen , der zwischen ihren heutigen und den
früheren Aussagen bestehe, bemerkte die Zeugin mit aller
Bestimmtheit: »Wo ich immer einsehe, dafs es unserer Sache
nützen kann, werde ich lügen.« Henzi, Vater des Angeklagten
gleichen Namens, teilte mit, er habe ein halbes Jahr, bevor
das Manifest verbreitet worden, bemerkt, dafs sein Sohn
anarchistische Zeitungen las, dazu verleitet durch einen ge-
wissen Kempf oder Markus (derselbe, ein Württemberger,
wurde vom Bundesrat am 16, Oktober 1889 aus der Schweiz
ausgewiesen ; er war in der Affäre des Manifestes mitkompromi-
tiert). Er sah es sehr ungern, dafs sein Sohn mit Kempf
Umgang hatte. Sein Sohn fuhr fort, anarchistische Zeitungen
zu lesen, obschon der Vater es ihm verboten hatte. Bei einer
der Aussagen seines Vaters schrie der Angeklagte Henzi:
»Ich protestiere!«
Franz Friedlands in Chaux-de-Fonds, gebürtig aus Bern,
war ein intimer Freund von NicoUet, den er einen Verteidiger
der Unterdrückten nannte. Friedlands erklärte, er habe am
Manifest Anteil als Verbreiter und Miturheber genommen.
Er lieferte verschiedene Stellen zum Manifest, wie die, dafs
die Schweiz ihre Kinder öffentlich versteigere, dafür aber die
Bären reichlich nähre. In der Voruntersuchung hatte der
Zeuge jede Beteiligung am Manifest entschieden geleugnet.
Zeuge Leplatenier, Uhrmacher in Chaux-de-Fonds, hatte
ebenfalls Kenntnis vom Manifest und erklärte unter spöttischem
Lachen, an der Abfassung und Verbreitung der Kundgebung
habe er mitgewirkt soviel er vermochte. Er habe für NicoUet
einen kleinen Entwurf verfafst und stimme allem zu, was im
Manifest stehe. Bei der Voruntersuchung hatte auch dieser
Zeuge das Gegenteü ausgesagt.
Arthur Monin, Uhrmacher in Chaux-de-Fonds, teilte die
anarchistischen Ideen des Hauptangeklagten NicoUet und reiste
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158 Erster Teil. Die anatchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
nach Basel, um dort das Manifest zu verteilen, woselbst er
den Namen Jaccard führte. Nach Kräften half er an der Re-
daktion. Als die Untersuchung angeordnet wurde, flüchtete
sich Monin nach Frankreich, weil er besorgte, er würde in
der Schweiz verhaftet werden.
Aim^ Bovet gestand, NicoUet einen Entwurf für das
Manifest geliefert zu haben. Als der Bundesanwalt fragte,
warum er vor dem Untersuchungsrichter das Gegenteil aus-
gesagt, antwortete er: »Ich wollte die Wahrheit einzig vor
dem Publikum sagen und nicht vor einem Polizisten.«
Emil AUemand, Graveur in Chaux-de-Fonds, nannte sich
einen Miturheber des Manifestes; er habe auch geholfen, es
zu verbreiten. Die anarchistische Gruppe in Chaux-de-Fonds
habe vom Manifest Kenntnis gehabt. Die endgültige Redak-
tion besorgte NicoUet.
Der Zeuge Paul Janner, Graveur in Chaux-de-Fonds, er-
klärte, er kenne NicoUet schon lange als einen, der da arbeite
am schönen Ideal des Anarchismus; er habe an der Ver-
breitung mitgewirkt. Janner war Agent und Kolporteur des
»R^volt^«.
Dubois, Uhrmacher in St. Imier, nahm ebenfalls Teü an
der Abfassung des Manifestes, NicoUet habe die letzte Hand
an die Redaktion gelegt. Seit 15 Jahren kenne er NicoUet.
Als der Bundesanwalt ihn darauf aufmerksam machte, er habe
in der Voruntersuchung bezeugt, dafs er NicoUet nicht kenne,
versetzte Dubois: »Ich hatte keine PfHcht, der Polizei (dem
Untersuchungsrichter) Mitteilungen über den wahren Sach-
verhalt zu machen.«
Rieser, Uhrmacher in Biel, sagte aus, er habe sich an der
Redaktion und Verbreitung des Manifestes beteiligt und NicoUet
ein Manuskript übergeben, worin er das Gebiet der politischen
Polizei behandelte. Wie NicoUet bekenne er sich zum Anar-
chismus.
Zeuge Mora, Graveur in Chaux-de-Fonds, bekannte sich,
obschon erst 17' 1 2 Jahre alt, als Anhänger des Anarchismus.
Auf die Frage des Bundesanwaltes, seit wann er Anarchist
sei, antwortete er: »Seitdem ich Verständnis von der Sache
habe«.
Der Angeklagte Henzi hatte, wie er aussagte, die Mani-
feste von Monin erhalten und klebte sie in der Stadt Basel
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Neunzehntes Kapitel. Gerichtl. Verfolgung v. NicoUet u. Gen. 159
an oder versandte sie mit der Post. Auf die Frage des Bundes-
anwaltes, an wen er die Manifeste geschickt, antwortete Henzi :
»Das brauche ich Ihnen nicht zu sagen, Sie wissen das alles.«
Hier entstanden Kundgebungen zu Gunsten des Angeklagten,
so dafs der Bundesanwalt drohte, er werde die Manifestanten
aus dem Saale entfernen lassen, wenn die Kundgebungen nicht
aufhörten. Henzi teilte mit, er habe Beiträge für anarchistische
Blätter geliefert, so für die in London erscheinende »Autonomie«
und für Mosts »Freiheit«. Der Angeklagte erklärte weiter:
»Ich nehme alle Verantwortlichkeit auf mich für das, was der
ausgewiesene Kempf getan hat. Ich suchte auch meine früheren
Kollegen in der Druckerei Boechat für den Anarchismus zu
gewinnen. Ich glaubte nicht, dafs in der freien Schweiz die
Regierung so tief gesunken sein würde, dafs sie solche Mani-
feste verfolgt.« (Entrüstung im Publikum.)
Der Angeklagte Darbellay deponierte : »Seit 1875 bin ich
Anarchist. Ich war bereits 1884 in die von Bundesanwalt
Müller geführte Anarchistenuntersuchung verwickelt. NicoUet
kenne ich durch seine Beiträge im »Revolte«. Die Manifeste
•erhielt ich in einem Ballen von Frau Wirz. Die Manifeste
verbreitete ich erst, nachdem ich sie genau geprüft hatte. Die-
jenigen, welche ich durch die Post befördern liefs, umwickelte
ich mit dem ,Feuille d'avis^ von Lausanne.« In diesen Exem-
plaren war der Druckort des Manifestes weggeschnitten.
Angeklagter NicoUet : »Ich liefs den Druck des Manifestes
bei Grave in Paris besorgen. Als die schweizerischen Anar-
chisten den Erlafs eines Manifestes beschlossen, wurde die
Gruppe Chaux-de-Fonds mit der Ausführung beauftragt. Ich
unterhalte Beziehungen mit den ausländischen Anarchisten und
sorgte auch für die Einschmuggelung des in Paris gedruckten
Manifestes, Ich weifs nicht, wer es redigiert hat, unterzeichnet
ist es von den »schweizerischen Anarchisten^ Die Sozial-
demokraten, die auf dem Boden der Gesetzgebung die Reform
der Gesellschaft anstreben, schläfern die Leute ein. Wenn wir
das Manifest nochmals machen müfsten, würden wir es, um
dem Buchstaben des Gesetzes zu entrinnen, mildern. Den
ganzen Inhalt des Aktenstückes halte ich aufrecht. Ich würde
Neues zufügen, müfste ich es nochmals verfassen.«
Auf die Frage des Bundesanwaltes: »Was verstehen Sie
unter der an den Bundesrat gerichteten Drohung: ,Auge um
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160 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz,
Auge, Zahn um Zahn ?^« antwortete NicoUet: »Wenn man die
fremden Anarchisten ausweisen würde und der Anarchie den
Krieg machte, wenn einer von ims getötet würde, dann würden
wir die Männer der Regierung töten.«
Bundesanwalt Stockmar, der für Schuldigerklärung der
Angeklagten sprach, bemerkte, es handle sich nicht blofs um
die drei Angeklagten, sondern um einen Grundsatz. Was die
Bundesbehörden von der Jury verlangen, sei, dafs einmal ein
Exempel statuiert werde. Es gebe kein Delikt der Meinungen ;
aber in dem Augenblick werde die freie Meinungsäufserung
rechtswidrig und strafbar, da sie zur Auflehnung gegen Gesetz
und Behörden auffordere. Das Manifest sei ein Vergehen am
Vaterland. Der Bundesanwalt wies die verbrecherische und
gemeingefährliche Natur des Anarchismus an der Hand der
anarchistischen Literatur nach. Er teilte mit, dafs im Laufe
der Untersuchung bezüglich des Manifestes das Porträt des
mehrfachen Mörders Stellmacher bei einem Anarchisten ge-
funden wurde : von Stellmacher, den die Anarchisten wie einen
Märtyrer verehren. Bei der Untersuchung wurde ein Brief
beschlagnahmt, in dem ein Anarchist wörtlich schrieb: »Ich
habe der allgemeinen Arbeiterversammlung beigewohnt. Alles
Blech. «^ Während der Untersuchung wollte der Untersuchungs-
richter über einzelne Anarchisten in der Schweiz bei einem
auswärtigen Polizeichef Erkundigungen einziehen. Dabei gab
dieser nur die Antwort, unter den Anarchisten hätte die Polizei
einen trefflichen Agenten gehabt, den der schweizerische Bundes-
rat leider ausgewiesen habe. Bei Kempf, alias Markus, den
der Bundesrat auswies, fand man einen Brief von Most, in
welchem dieser seinem Genossen Instruktionen erteilte.
Der Verteidiger Girard nannte die Form des Manifestes
verabscheuungswürdig , allein es enthalte keine Provokation,
sondern eine erlaubte Meinungsäufserung, die nicht unter
Artikel 46 und 48 des Bundesstrafrechts falle. Der Stadtrat,
von Lausanne bezeugte von Darbellay, er verhalte sich ruhig.^
Das Einzige, was man ihm vorwerfen könne, sei, dafs er mit
einer jungen Person in freier Liebe (die freie Liebe gehört zu
den anarchistischen Theorieen) zusammenlebe. Über diese freie,
ohne Mitwirkung von Staat und Kirche, durch formlose Zu-
stimmung geschlossene Ehe hat Darbellay, nach Mitteilung des
Verteidigers Dubrit, einen Vertrag aufgesetzt, der u. a. be-
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Neunzehntes Kapitel. Gerichtl. Verfolgung v. Nicollet u. Gen. 161
stimmt, dafs der Ehegatte, welcher den andern verlassen sollte,
jeglichen Anspruch auf die erzeugten Kinder verliere.
Bielmann, als Verteidiger von Henzi, fand es auffallend,
dafs man Henzi wegen Verteilung einer Anzahl Manifeste ver-
verfolgte, während man ihn den »R^volt^« und die »Autono-
mie« mit viel schlimmerem Inhalt verbreiten liefs.
Als die Angeklagten das Wort zur persönlichen Verteidi-
gung erhielten, sagte Nicollet : :^ Aus der Verteidigung, die ich
verfafst, lese ich nur einige Seiten vor. Diese meine Ver-
teidigung ist schon gedruckt und wird deutsch und französisch
verbreitet. Ich will mich hier nicht verteidigen, wir werden
in jedem Falle mit der anarchistischen Propaganda fortfahren.
(Die Anarchisten im Saale bezeugten Beifall.) Wir werden
neue Manifeste erlassen. Wir werden mit dem Anarchismus
fortfahren, ganz wie es uns gefällt. Ich erkläre dies ganz
aufrichtig. Daher verlangen wir auch keine Nachsicht; es ist
uns absolut egal, ob man uns verurteile oder freispreche. Für
uns würde die Verurteilung ein Akt der Propaganda sein.«
Zuletzt las Nicollet ein antimonarchisches Gedicht vor,
welches Stockmar in jungen Jahren unter dem Eindrucke des
deutsch-französischen Krieges verfafst hatte ').
Die Geschworenen erklärten alle drei Angeklagten ein-
stimmig nichtschuldig.
Der Verteidiger Henzis, Advokat Bielmann, verlangte
für Henzi 600 Frcs. Entschädigung. Bundesrichter Morel be-
merkte hierzu, die übrigen Angeklagten hätten das richtige
Gefühl, keine Entschädigung zu fordern. Wenn die Frei-
sprechung erfolgte, geschah sie offenbar nur deswegen, weil
für diesen Fall formell Artikel 46 nicht zutraf. Dafs aber die
Freigesprochenen gleichwohl schwer gefehlt haben ^ dafs die
Verbreitung des Manifestes ein Akt der Revoltierung gegen
Gesetz und Behörden war, der hätte bestraft werden sollen,
das fühle und sehe jedermann ein. Die Geschworenen hätten
nur den Buchstaben des Gesetzes geprüft. In Betracht komme
hinsichtlich der Entschädigung auch die Art, wie sich die
0 Das Gedicht, zuerst in der »Tribüne du Peuple« von Dels-
berg vom 1. November 1871 erschienen, findet sich abgedruckt im
»Journal de Gen^ve« vom 22. Dezember 1889.
Langhard, Die anarchistische Bewegung in der Schweiz. H
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162 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
Angeklagten Henzi und Nicollet bei den Verhandlungen auf-
führten. Der Gerichtshof verwarf das Entschädigungsbegehren.
Die bürgerlichen Zeitungen bedauerten die Freisprechung.
Die Blätter der deutschen Schweiz betonten, in einem von
Deutschschweizern gebildeten Schwurgerichte würden die An-
geklagten ohne Zweifel verurteilt worden sein, schon wegen
ihres Benehmens. Die Presse forderte zugleich eine Ergänzung
des Bundesstrafrechts 5 der Bund sei beim gegenwärtigen Stand
der Gesetzgebung gegenüber einheimischen Anarchisten wehr-
los, da er sie nicht, wie die Ausländer, des Landes verweisen
könne.
Zwanzigstes Kapitel.
Fernere Ausschreitungen und Ausweisungen.
In der Nacht vom 23. auf den 24. August 1885 wurden
in den Strafsen von Lausanne zahlreiche Exemplare eines ge-
druckten Aufrufes niedergelegt und ausgeworfen. Der Aufruf
war unterzeichnet: »Eine geheime Gruppe schweizerischer
Anarchisten« und an die »Genossen! Schweizerbürger« ge-
richtet. Er enthielt die Aufforderung zum »gewaltsamen Um-
sturz der bestehenden Ordnung« und zur Niedermachung der
Behörden samt der ganzen »Ausbeuterklasse«. Das Imprimat
hätte am 20. August überall den Grütli- und Arbeitervereinen
in der Schweiz tibergeben werden sollen. Allem Anschein
nach war die Druckschrift in einer grofsen Zahl von Exem-
plaren aus Paris nach der Schweiz geschickt worden. Ein be-
trächtlicher Teil ging Martin Grasser von Schoppershof (Bayern),
geb. 1857, Schneider in Lausanne, zu, der über 100 Exemplare
nach Wiuterthur sandte und den dort sich aufhaltenden Maxi-
milian Mayer von Simmering bei Wien, geb. 1857, Schneider,
anwies, wie und wann die Verbreitung stattzufinden habe.
Grasser und einige in der deutschen Schweiz wohnende Anar-
chisten, welche bei der Affäre beteiligt waren, wurden vom
Bundesrat ausgewiesen'^).
Am 10, und 11. November 1890 war in Genf und Lausanne
zur Erinnerung an die den 11. November 1887 zu Chicago er-
0 *Bundesblatt« 1885, III., 853; 1886, I., 989.
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Zwanzigstes Kapitel, Fern. Ausschreitungen u. Ausweisungen. 163
folgte Hinrichtung der bekannten Anarchisten ein Manifest
verbreitet worden:
»Erinnert Euch, Arbeiter, am 11. November hat die freie
Republik der Vereinigten Staaten Amerikas fünf Anarchisten
den Kapitalisten als Leichname hingeworfen .... Das Ver-
brechen uöserer Brüder war das, für alle das Recht zum Wohl-
sein gefordert und die Ausbeutung der Menschheit bekämpft
zu haben. Lafst diese Männer uns ein teures Beispiel sein,
Krieg bis zum Tod allen Ausbeutern der Menschlichkeit,
Rache für Spiefs, Parsons, Fischer, Engels, Lingg*)«.
An der Verbreitung des Manifestes hatten sich beteiligt : Paul
Bernard von Crest (Frankreich), Student, geboren 1861 ; Louis
Joseph Galleani, Student, geboren 1861, von Vercelli (Italien) ;
Janvier-Frangois Petraroya recte Dutrom de Petraroya, ge-
boren 1861, von Neapel, Schneider; Hiskio- Joseph Rovigq,
alias Morelli, geboren 1873, von Triest, Kautschukstempel-
iabrikant; Peraskieff Stoianoff, stud. med., geboren 1871,
aus Bulgarien; Lucien Weill aus Frankreich, geboren 1865,
Sensal. Die Genannten wohnten in Genf. Sie waren teils
aus andern Ländern wegen gefährlicher anarchistischer Um-
triebe ausgewiesen worden , teils hatten sie sich , wegen
Aufreizung zu Mord, Brandstiftung und Plünderung ver-
*irteilt, auf schweizerisches Gebiet geflüchtet, wo sie, das
ihnen gewährte Asyl mifsbrauchend , die Propaganda der
Tat fortsetzten, den gewa:ltsamen Umsturz der bestehenden
gesellschaftlichen Ordnung predigten und als hierzu ge-
•eignete Mittel Mord und andere Verbrechen bezeichneten.
Bernard erklärte in einer Versammlung vom 10. November
0 Louis Lingg wurde am 9. September 1834 in Schwetzingen
<Baden) geboren. 1883 hielt er sich in Luzern auf. Er ging nach
Zürich, wo er Reinsdorf kennen lernte, zu dem er eine warme Zu-
neigung f af ste. In Zürich gehörte er dem . deutschen Sozialisten-
verein »Eintracht« an. Dann wandte er sich nach Aarau, wo er
aber keine Arbeit fand. Er hielt sich auch in Bern auf und trat
mit den dortigen Anarchisten in Verkehr. Um der Ausweisung
aus der Schweiz zu entgehen, reiste er im Juni 1885 nach Chicago.
Sieiie: Acht Opfer des Klassenhasses, Zürich 1888, S- 50. — Siehe
ferner: Anarchy and Anarchists, a history of the red terror and
the social revolution in America and Europe, by Michael J. Schaack,
■captain of police, with numerous illustrations from authentic photo-
^raphs, and from original drawings, Chicago, 1889, S. 256 u. folg.
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164 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
1890: »Genug Manifeste sind bis jetzt ergangen; Dynamit,
Revolution, Bomben, wie die zu Chicago gebrauchten, sind
die Mittel zur Erlangung wahrer Freiheit.« Die gedachten
Ausländer wurden vom Bundesrat am 15. Dezember 1890 aus-
gewiesen^).
Den 10. Juli 1892 wurde in Chätel-St. Denis (Kanton
Freiburg) der Franzose Paul Guibert, alias Meyer, Richard,
geboren 1837, angeblich Veterinär, Journalist und Maler,
wegen anarchistischer Propaganda verhaftet und am 9. August
1892 ausgewiesen. Ohne Ausweispapiere trieb er sich seit
einiger Zeit in der Schweiz henmi. Bei seiner Verhaftung
fand man ihn im Besitze von zwei Päcklein eines dynamit-
ähnlichen Sprengstoffes, von Metallzündem und Zündschnüren,
von anarchistischen Schriften und Rezepten zur Anfertigung
von Sprengstoffen. Guibert erklärte sich mit dem einige Monate
vorher zum Tode verurteilten Ravachol solidarisch und be-
dauerte, seine Handlungen nicht nachgeahmt zu haben. Wäh-
rend seiner Haft richtete er an den Kommunarden Pindy
einen Brief mit folgendem Passus:
»J'ai du avouer hautement que j'en accepterai rentiere
solidarit^ (sc. Mordtaten Ravachols) qu'autant que je regrettais
d'avoir ^t^ assez lache pour ne pas l'imiter (sc. Ravachol)»).«
Am 10. und 11. Dezember 1893 wurde in Chaux-de-Fonds
und Locle ein anarchistisches Flugblatt verbreitet, betitelt:
»La guerre des pauvres contre les riches«. Es war unter-
zeichnet: »Groupes anarchistes suisses« und datiert Paris »La
Revolte«, editeur. In demselben wurde die Propaganda der Tat
als berechtigt erklärt. Bei der Verbreitung hatte Charles
Bitterlin, geboren 1867, von Dijon (Frankreich), Edelstein-
fasser, wohnhaft in Chaux-de-Fonds, mitgewirkt. Er wurde
verhaftet und vom Bundesrat am 19. Dezember 1893 aus-
gewiesen 3).
Der Franzose Joseph Charles Hinaut, alias Monnet, von
Amay-le-Duc (Cöte d'or), geboren 1863, Hutmacher, Schlosser
und Handlanger, war Drucker und Herausgeber des in Dijon er-
schienenen anarchistischen Blattes »La Mistoufle«. Im Februar
1894 in Frankreich wegen Aufforderung zu Mord und Plünde-
0 •Bundesblatt<r 1890, V., S. 465.
*) V. Salis, Schweizerisches Bundesrecht, IV., S. HO.
3) »Bundesblatt« 1893, V., S. 805.
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Zwanzigstes Kapitel. Fern. Ausschreitungen u. Ausweisungen. 165
rung in contumaciam verurteilt, hielt er sich seither, zum
Teil unter falschem Namen, in den Kantonen Neuenburg,
Waadt und Genf auf. Der Bundesrat liefs den als gefährlich
bekannten Anarchisten in Genf verhaften und wies ihn am
20. Juli 1894 aus^).
Der schriftenlose, aus den Kantonen Genf und Waadt
ausgewiesene französische Anarchist Polydore Jules Joseph
Dorgeval, alias Poli, alias fimile Derrion von Laissaud (Savoyen),
geboren 1861, hatte während seines Aufenthaltes in Locle
anarchistische Drohungen ausgestofsen, worauf der Bundesrat
ihn am 24. August 1894 auswies').
Im September 1896 wurde in Genf der angebliche Fürst
Viktor Nakaschidze, geboren 1865, aus Kaukasien, welcher im
Jahre 1890 in Paris wegen Fabrikation von Sprengbomben
für nihilistische Zwecke zu drei Jahren Gefängnis verurteilt
und aus Frankreich, Italien, Spanien, Belgien und aus dem
Kanton Waadt ausgewiesen worden war, in Genf verhaftet.
In seinem Besitze fand man Zeichnungen und Anleitungen
zur Herstellung von Bomben. Am 19. September 1896 wurde
Nakaschidze vom Bundesrat aus der Schweiz ausgewiesen 3).
Im Dezember 1902 kehrte Nakaschidze, von seiner Frau
Marianne Evangeline, geborene Roedel, und seinem aus Prun-
trut (Kanton Bern) stammenden Schwiegervater Karl Adolf
Roedel begleitet, nach Genf zurück. Die drei Personen führten
ein Abenteuerleben. Mitte Januar 1903 wurde Nakaschidze in
Genf verhaftet, wegen Übertretung der eidgenössischen Landes-
verweisung vom Genfer Polizeigericht zu 10 Franken Bufse
verurteilt und alsdann auf Weisung des Bundesrats wieder an
die Grenze geführt.
0 •Bundesblatt. 1894, III., S. 317.
*) Ebenda, 1894, IIL, S. 177.
') Ebenda, 1896, IV., S. 38.
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166 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der f ranz ös. Schweiz.
Einundzwanzigstes Kapitel.
1. Die Generalstreiks als anarchisfisches Agitationsmittel.
Im Jahre 1901 liefs die anarchistische »Gruppe für Propa-
ganda durch Broschüren^ Lieder und Affichen« in Lüttich
(Belgien) in grofser Zahl die Broschüre drucken »La Greve
generale«', welche den Arbeitergewerkschaften zu 2 Centimes,
■Wiederverkäufern zu 3 Centimes das Stück geliefert wurde,
letzteren mit der Verpflichtung, sie zum Preise von 5 Centimes
zu veräufsern. Die »Qroupe de Propagande par la Brochure,
la Chanson et TAffiche« hat sich in Lüttich konstituiert, um
durch die bezeichneten Mittel die Arbeitermassen für den
Anarchismus zu gewinnen. Sie bezweckt die Veröffentlichung
und unentgeltliche Verteilung von fliegenden Blättern, Bro-
schüren, Plakaten, illustrierten Affichen und Liedern, »welche
das Elend, die Erbitterung und Hoffnungen der Arbeiter aus-
drücken«. Die Propagandagruppe setzte sich ferner die Bil-
dung von kleinen Gruppen in jeder Gemeinde zum Ziel, die
sich mit dem Verkauf und der Verteilung von Broschüren und
Liedern sowie mit dem Ankleben von Affichen befassen sollen.
Die Broschüre selbst ist das Werk des Komitees nachfolgender
Pariser Arbeitervereinigungen : Union des Syndicats de la Seine ;
Fedefation de la Metallurgie, des Mouleurs, du Cuivre, des
Mecaniciens, du Bätiment, de T Alimentation culinaire, des Cuirä
et Peaux, de la Voiture; Societe generale des Chapeliers; Fede-
rätion des Employes; Syndicats d'Instruments de precision, des
Ferblantiers de la Seine, de rEb^nisterie et du Meuble sculpte,
de la Voiture, de TUnion du Bronze, des Cochers-Livreurs^
Gargons de Magasin, des Correcteurs, des Tapissiers, des
Mouleurs en cuivre.
Die Broschüre bezeichnet den Generalstreik als das poli-
tischste und revolutionärste Kampfmittel, über das die Arbeiter-
klasse zur Verwirklichung ihrer vollständigen Emanzipation ver-
füge. Um die Kasten und Privilegien zu vernichten, brauchen
die Arbeiter ihr Blut nicht zu vergiefsen und sich keinen un-
vermeidlichen Niederlagen auszusetzen. Vorüber sei die Zeit
der Barrikaden; es wäre absurd, die Irrtümer der Vergangen-
heit fortzusetzen, da die Arbeiterschaft andere Mittel zur Ver-
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Einuüdzwanzigstes Kapitel. 1. Die Generalstreiks etc. 167
fügung habe. Der Generalstreik bestehe in der Suspension
der Produktion in allen Arbeitsbranchen während einiger
Tage, wobei das Proletariat von Terrain, Minen, Wohnungen,
Maschinen etc., mit einem Wort von allem Besitz ergreife,
was zur Erzeugung des Reichtums diene. Das Prinzip des
Generalstreiks werde von der ungeheuren Mehrheit der Syndi-
kate und Arbeitergruppeh propagiert und adoptiert, wie die
jüngsten Kongresse bezeugen. Der Generalstreik sei zum
erstenmal in Frankreich auf den Kongressen von Bordeaux
(1888), von Tours und Marseille (1892), dann auf den Kon-
gressen in Nantes (1894), Rennes (1898) und zuletzt in Paris
im Jahre 1900 in Vorschlag gebracht worden. »La Greve
generale est devenue le cri de ralliement des forces ouvrieres.«
Bis jetzt hätten nur Partialstreiks in einzelnen Industrieen statt-
gefunden. Wenn auch die partiellen Streiks zuweilen nützlich
seien, so bewirkten sie doch keine Lösung der Arbeiterfrage.
Man dürfe es auch nicht geschehen lassen, dafs sich die
Arbeiteir bei diesen Ausständen an friedliche Manifestationen,
sogenannte Streiks mit gekreuzten Armen, gewöhnen. Die
Drohungen der Kapitalisten müsse man mit Einschüchterungen
beantworten, welche die Ausbeuter terrorisieren und schnell
zur Kapitulation zwingen. Dies lasse sich aber im Laufe eines
Partialstreiks nicht erzielen ; denn die Achtung vor dem Gesetz
und die Furcht, eine zu starke Bewegung zu erzeugen, seien
Haupthindernisse. Ganz anders verhalte es sich beim General-
streik, wo die ganze Arbeiterklasse sich in der Revolte gegen
eine Geselkchaft befinde, die sich mit allen Mitteln verteidige.
Wenn also die Arbeiter ihre Befreiung wollen , müssen
sie revolutionär handeln, das heilst Gewalt brauchen. Der
Generalstreik bilde die einzige revolutionäre Methode, die in
der gegenwärtigen Epoche zu gelingen geeignet sei. Der
Generalstreik als revolutionäre Bewegung habe noch die
charakteristische Eigenschalt, dafs eine grofse Zahl derjenigen
die nie an einer aufrührerischen Aktion teilnehmen, durch die
hinreifsende Gewalt der Hauptgruppen gezwungen werden,
sich der Revolte anizuschliefsen. Die streikenden Eisenbahner
2. B. reifsen viele vom Bahnbetrieb abhängigen Arbeiter-
branchen mit sich. Dasselbe treffe zu, wenn die Arbeiter der
Gaswerke, Bergwerke und anderer Hauptindustrieen die Arbeit
niederlegen. Der Generalstreik sei unvermeidlich, sobald nur
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168 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz,
ein Teil der genaanten Arbeitergruppen den Ausstand be-
schlielse. Die Inertie der Massen, weit entfernt ein Henminis
zu bilden, werde im Gegenteil den Erfolg des Generalstreiks
begüiiistigen. Alle diese Umstände hätten die Wirkung, dafs
heutzutage die Idee des Generalstreiks der Arbeiterschaft
höchst sympathisch sei.
Der Generalstreik bilde ein wirksames Mittel zur Be-
kämpfung der Bourgeoisie, indem er die Armee paraly-
siere und alle bei früheren Revolutionen begangenen Fehler
vermeide.
Der Generalstreik sei, wie bemerkt, eine wesentlich revo-
lutionäre Bewegung; denn es handle sich dabei nicht um Er-
langung einiger mehr oder weniger illusorischen Reformen
oder Verbesserungen. An dem Tage, da die Arbeiter die Arbeit
niederlegen und dadurch das ökonomische Leben in Stillstand
versetzen, werden sie sich leicht Rechenschaft von ihrer Macht
geben, und das Proletariat nehme die einzig logische Lösung
an, welche in der Unterdrückung des Lohnwesens bestehe.
Nicht übersehen dürfe man, dafs der Generalstreik die An-
wendung von Gewaltmitteln voraussetze. Der Generalstreik
sei ein Synonym von Revolution, denn er richte sich gegen
die Gesellschaft selbst. Der Generalstreik dränge ferner alle
Fragen, politische und andere, welche die Fortschritte des
Proletariats erschweren, auf die Seite. Er bilde eine wesent-
lich ökonomische, unpolitische Bewegung. Im Kampfe mit
dem Ausbeutertum setze er sich über die legalen und fried-
lichen Wege hinweg und werde dadurch namentlich für die
Sozialdemokraten gefährlich, die vor allem damit beschäftigt
seien, aus der Revolution einige nicht zu verachtende lukrative
Vorteile zu ziehen. Da die Taktik des Generalstreiks wesent-
lich auf die kapitalistische Expropriation gerichtet sei, so habe
er seine Propaganda aufserhalb der Wahl- und Parlaments-
butike zu verfolgen. Der Zweck des Generalstreiks sei kom-
munistisch, aber von einem Kommunismus, der frei von jeder
Autorität und Zentralisation..
Das Ziel des Generalstreiks oder der Revolution habe
keine andere Bedeutung als diese: plötzlicher und gewalt-
samer Umsturz der Grundlagen, auf der die Lügen der kon-
ventionellen Zivilisation beruhen. Während die Arbeiter beim
Partialstreik aus Feigheit oder andern Gründen zögern, ihre
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Einundzwanzigstes Kapitel. 1. Die Generalstreiks etc. 169
Hände auf die Instrumente der Produktion zu legen, mache
sich dies in revolutionärer Zeit anders, der Respekt vor
dem Gesetz sei dahin. Wenn die Eisenbahnen stillstehen,
können sich die Bourgeois, die den Sturm kommen sehen, vor
den Repressalien der Arbeiter nicht ins Ausland flüchten,
sondern seien gezwungen, dem Lauf der Dinge zu folgen.
Man wende vielleicht ein, die Armee, Geniesoldaten werden
die streikenden Eisenbahner ersetzen. Dieser Einwand sei
unbegründet. Ob man denn glaube, dafs die Streikenden die
Bahnzüge, welche ihre bittersten Feinde und Lebensmittel für
die Ausbeuter herbeiführen, fahren lassen werden? »Allons
donc; ce serait le comble de la naivet^, vu surtout Textr^me
facilite qu'il y a ä emp^cher de pareils faits de se produire.
Les rails, les signaux et les fils dectriques, les aiguilles de
chemins de fer sont autant de machines susceptibles de se
ddteriorer facilement. En outre, il est absolument impossible
au gouvemement de faire garder efficacement les innombrables
kilom^tres de voie ferree qui composent les r^seaux de chemins
de fer.«
Nun wäre es aber denkbar, dafs die Bourgeoisie die
Soldaten als Heizer, Mechaniker, Bäcker verwenden wollte.
Weim die Streikenden der militärischen Einberufung Folge
leisteten, würden sie den Aufruhrern Waffen und Munition
leihen. Wahrscheinlich würden aber die Streikenden der mili-
tärischen Einberufungsordre den Gehorsam versagen, und
das wäre der Triumph des Generalstreiks. Mit Rücksicht auf
die beschränkte Zahl disponibler Soldaten wäre die Bour-
geoisie, um der revolutionären Bewegung die Stirne zu bieten,
gezwungen, die Soldaten getrennt zu verwenden, wodurch die
Detachements ziemlich isoliert würden. Beim jüngsten Streik
von Creusot- hätten sich die Soldaten geweigert, zu marschieren.
In Dünkirchen habe ein Sergeant die Mannschaft aufgefordert,
sich jeder feindlichen Demonstration den Arbeitern gegenüber
zu. enthalten. Um die Ausbeuter für das den Arbeitern seit
Jahrhunderten zugefügte Elend zu rächen, werden sich wäh-
rend des Generalstreiks individuelle Taten ereignen, die, in
aller Stille vollführt, doppelt schrecklich wirken und die 'Klasse
der Bourgeoisie durch ihr häufiges Vorkommen demoralisieren
werden. »En somme, par la gr^ve generale, on arrive ä dis-
s^miner les grevistes; par consequent: impuissance de Tarm^e,
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170 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz,
enervement, puis d^moralisation des soldats, lächage de quelques^
uns, panique du capital et prise de possession des ateliers.
A cette demi^re besogne, les syndicats et groupements
ouvriers s'occuperont pafticuli^rement : ce sera ä eux de con-
sid^rer comme propri^t^ collective ce qui aurait toujours du
^tre le patrimoine commun. II appartiendra toujours egale-
ment aux groupements ^conomiques d'emp€cher l'intrusion de
tout eldment politique dans la Solution des questions ouvri^res^
au lendemain de la gr^ve g^n^rale . . . Mais avant de triompher,
il faut combattre, et, pour le combat, il faiit des cerveaux d^-
barrassds de tous les pr^jug^s et de tous les sophismes ; il faut
des individus conscients qui ne marcbent pas ä la remorque
d'un individu. La gr^ve g^n^rale est le plus beau geste de
r^volte de la foule moderne. N'ayant pas les causes d'ihsucc^s
des revolutions pr6c6dentes, eile offre aux proldtaires, ä tous
les parias de Tusine et de Tatelier, le moyen de faire aboutir
leurs revendications.«
Die Verfasser der Broschüre verbreiten zugleich ein von
Degeyter komponiertes Lied »La Gr^ve G^n^ralec, dessen
Worte von Debock stammen. Das schöne revolutionäre Lied,
das man in den Ateliers, Familien und Versammlungen singen
solle, um seine Gedanken überallhin dringen zu lassen, könne
als treffliches Propagandamittel nicht genug empfohlen werden*
Die sieben Strophen lauten:
La Greve Generale.
O toi, qui penches vers la terre
Ton front päli par la doul.eur,
Redresse-toi, fier prol^taire,
L'avenir apparatt meilleur!
Ce n'est pas k coup de mitraille
Que le Capital tu vaincras.
Non, car pour gagner la bataille,
Tu n'auras qu'ä croiser les bras!
Refrain :
Pour la chute fatale
Des exploiteurs tyrans,
La Gr^ve generale
Nous fera triomphants !
La meilleure arme pour abattre
Les d^tenteurs du Capital,
Cette affreuse engeance marätre,
C'est le chömage g^n^ral.
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Einundzwanzigstes Kapitel. 1. Die Generalstreiks etc. 171
Nous, qui fournissons leur päture,
Arr^tons enfin notre essor;
Laissons-leur, comme nourriture,
Leurs billets de banque et leur or.
Pour la chute, etc.
Chaque jour, la mort, la mis^re
Fauche parmi le travailleur:
La n^crose prend Touvri^re,
Le grisou guette le mineur;
Chauffeur, sur ta locomotive,
Marin, sur les flots en fureur,
Couvreur, sur le toit en d^clive,
Votre destin est-il meilleur?
Pour la chute, etc.
II est temps que tout abus cesse:
Plus d'exploit^s, plus d'exploiteurs !
Nous, qui produisons la richesse,
N'avons que mis^re et douleur!
Pour que le vieux monde s'^croule
Sur les ruines du Capital,
Travailleurs, groupons-nous en foule;
Soyons prets au premier signal!
Pour la chute, etc.
A la grande oeuvre humanitaire^
Chacun doit donner son effort:
De bonheur il faut part enti^re
Au plus faible comme au' plus fort,
Bannissons partout la d^tresse;
II ne faudra plus voir, demain,
D'oisifs qui cr^vent de richesse,
Quand le travailleur meurt de faim!
Pour<la chute, etc.
Le clan abject des parasites
De la terre disparaitra:
Rentiers, patrons, mouchards, j^suites,
Toute la clique y passera !
Bourgeois, si tu veux ta pitance,
Comme nous tu travailleras ;
Tu ne pourras t'emplir la pause
Seulement quand tu produiras!
Pour la chute, etc.
Pourront-ils compter sur Tarmee,
Tous ces tigres qui, sans piti^,
Font h^catombe, chaque ann^e,
De centaines de salaries?
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172 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
Non, ä präsent nos fils, nos fr^res
Ne sont plus vil b^tail humain
Parfois, les balles meurtri^res
Pourraient se tromper de chemin!
Pour la chute, etc.
Eine Broschtire zu Gunsten des Generalstreiks verbreitete
femer das »Comit^ de Propagande de la Greve G^n^rale«,
vom Lyoner Gewerkschaftskongrefs von 1901 ernannt. Das
Komitee und die Unterkomitees erhielten den Auftrag, die
Propaganda für den Generalstreik, welche seit einiger Zeit in
Frankreich und selbst im Auslande grofse Fortschritte ge-
macht habe, fortzusetzen. Das Komitee veröffentlicht Propa-
gandabroschüren, deren Abgabe gratis geschieht. Es ver-
anstaltet Tournees von Vorträgen. Zu Generalstreiks ordnet
es Delegierte ab. Die Souskomitees haben alles zu tun, damit
die Idee des Generalstreiks bis zum entferntesten Weiler dringe,
alle drei Monate sollen sie an das Zentralkomitee in Paris einen
Bericht über die Arbeiterbewegung in ihrer Region erstatten.
Das Komitee schliefst seinen Appell mit den Worten:
»Camarades! II est indispensable que nous sortions du
domaine theorique oü nous sommes confin^s, pour entrer
resolument dans Taction. La greve generale, arme pacifique,
serait le seu! moyen efficace ä opposer ä nos adversaires de
classe. L'arr€t du travail, qui placerait le pays dans Tim-
mobilite de la mort, serait n^cessairement de tr^s courte dur^e;
ses consequences terribles et incalculables am^neraient aussitöt
le gouvemement ä capituler. S'il s'y refusait, le Proletariat,
r^volte d'un bout ä Tautre de la France, saurait Ty con-
traindre, car, les forces dont disposent les dirigeants, ^par-
pillees, emiettees sur tout le territoire, seraient sans consistance
et ne pourraient opposer la moindre r^sistance aux volont^s
des travailleurs, enfin maltres de la Situation.«
Die vom Komitee herausgegebene, vom Typographen
Georges Yvetot verfalste Broschüre »Vers la Gr^ve Generale«
bezeichnet die individuellen anarchistischen Taten als nicht auf
der Höhe der Opfer stehend, die Partialstreiks hätten die Be-
dingungen der Arbeiterklasse nicht verbessert. Der generelle,
revolutionäre Streik allein bilde das Werkzeug zur Befreiung
der Arbeiterschaft und Vernichtung der gegenwärtigen Gesell-
schaft. Erforderlich sei dazu nur die Einmütigkeit der Arbeiter.
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Einundzwanzigstes Kapitel. 1. Die Generalstreiks etc. 173
Die besten Wirkungen verspricht sich auch die Broschüre
von Yvetot vom Eisenbahnerstreik »Mais que survienne
Tarr^t total des transports (la tentative de gr^ve generale des
employ^s des chemins de fer fran9ais, quoique avortee, nous
pennet d'envisager cette eventualit^), le manque de combus-
tible qui en • r^sulterait frapperait de mort les grandes industries
dont les machines mues par le gaz ou Telectricite ne pour-
raient plus fonctionner. On congoit, d'ailleurs, que les mineurs
eux-m€mes n'auraient que faire de poursuivre une extraction
qui resterait, faute de moyens de transport, sur le carreau de
la mine. On voit donc bien que la reussite de la greve
gto^rale ne dopend pas d'un chömage generale, mais seule-
ment du chömage des corporations qui tiennent, pour ainsi
dire, la clef de la production, qui sont ä la source de la vie
industrielle et commerciale, telles que la Corporation des em-
ploy^s de chemin de fer, celle de dockers et des dechargeurs
de navires, celle des mineurs, etc.« Die Broschüre fügt bei,
nicht einmal alle Bahnangestellten brauchen zum Zwecke des
Generalstreiks die Arbeit niederzulegen. Wenn nur die Weichen-
wärter eines Bahnhofes mit Abzweigungen streiken, so sei mit
einem Schlag der Dienst auf zwei oder drei wichtigen Linien
eingestellt.
Wann ein Generalstreik eintrete, sei schwer zu prognosti-.
zieren. Konjunkturen könne man immerhin aufstellen. Ein
Streik breche aus, der, anfänglich unbedeutend erscheinend,
sich indessen wider Erwarten in die Länge ziehe. Es treten
Unruhen ein, die Erbitterung der Arbeiter nehme zu, andere
Gewerkschaften schliefsen sich aus Solidarität dem Ausstand
an, im industriellen Leben entstehe naturgemäfs eine Störung,
was die Mehrzahl der Arbeiter veranlasse, gemeinsame Sache
mit den Streikenden zu machen. Im geeigneten Moment treten
die mit dem Generalstreik sympathisierenden oder dafür ge-
wonnenen Arbeiterorganisationen in den Kampf ein und reifsen
die Masse der Zögernden, Furchtsamen oder Gleichgültigen
mit sich fort. Die Regierung interveniert, will die Freiheiten
der Syndikate einschränken, verhaftet vielleicht einige durch
Berufspolitiker denunzierte Führer, macht durch einen grau-
samen Schiedsspruch den Generalstreik unvermeidlich, den
niemand mehr aufzuhalten vermag.
Die Broschüre »Vers la Gr^ve« hält es für möglich, dafs,.
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174 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
wenn die französischen Arbeiterorganisationen den Generalstreik
beschlossen haben, derselbe Mitteleuropa ergreifen könnte, weil
die ökonomische Situation überall die nämliche sei, die Arbeiter
tiberall schändlich ausgebeutet und ausgesaugt würden.
Noch nach dem Genfer Generalstreik hat Bertoni im
»Rdveil« vom 1. November 1902 einen zum Generalstreik auf-
reizenden Appell nachgedruckt. In Brüssel hatte sich kurz
vorher eine »Groupe d'entente r^volutionnaire pour la gr^ye
gto^rale« gebildet, die dem »R^veil« den gedachten Appell
zvun Abdruck schickte, der, von den Brüsseler Komitee-
mitglieder Laupy und Jean Hardy unterzeichnet, u. a. folgende
Stellen enthält:
Ouvriers,
Ce n'est que par la violence que vous arriverez ä vous
faire ^couter! Ce n'est que devant la force que vous verrez
trembler et pälir ces bourgeois aussi läches que f^roces qui,
aujourd'hui, insultent ä nos souffrances. Ce n'est que lors-
qu'ils auront ä craindre Tassaut de leurs usines et de leurs pror
pri^t^s que les exploiteurs feront droit aux revendications du
peuple.
Compagnons, Camarades,
II n'y a qu'un moyen pour reduire la reaction ä Tim-
puissance, c'est la greve generale avec toutes ses cons^quences
r^volutionnaires. La gr^ve s'^tendant ä tous les m^tiers, ä
toutes les industries; la greve englobant dans un m^me mouve-
ment de revolte les insoumis au patronat et les r^factaires ä
la caserne. Tout le peuple debout, la classe ouvri^re en lutte
contre ses exploiteurs avec tous les moyens trouves par la science.
Les etemels exploites abandonnant enf in la resistance passive^
vaine et criminelle, pour se dresser, resolus ä Taction, au
devant de leurs oppresseurs, feront table rase du regime odieux
de despotisme, de tyrannie et d'exploitation qui p^se sur le
Proletariat. Teile doit €tre la signification de la greve generale.
Peuple ouvrier,
Au milieu de cet etat social oü tout est contrainte, oü le
travailleur est ravale au rang de la brüte faite pour manger,
trimer et dormir, l'entente revolutionnaire vous adresse un
ardent appel ä la lutte emancipatrice d'oü jaillira Tetincelle
donnant au monde du travail, le signal de lä r^novation
sociale par la gr^ve generale revolutionnaire et libdratrice.
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Einundzwanzigstes Kapitel. 2. Der Genfer Generalstreik. 175
Camarades, tous debouts et au meeting. A bas Toppression.
Vive la gr^ve generale.
2. Der Genfer Generalstreik.
Proklamierten die Anarchisten -Frankreichs und Belgiens
den Generalstreik als Mittel zur Verwirklichung ihrer Ziele,
so eigneten sich die Gesinnungsgenossen anderer Länder den
Gedanken rasch an. Im »R^veil« vom 4. August 1900 empfahl
Octave Dubois die Streiks, weil jeder Streik die Proletarier
an den Kampf, an die Revolte gewöhne. Von entscheidender
Bedeutung sei aber der revolutionäre Generalstreik. In einer
Fortsetzung des Artikels »La Gr^ve« im »R^veilc vom
18. August 1900 schrieb Dubois:
2>Travailleurs, quittez les usines, les chantiers, les boutiques,
les tramways, les fiacres; mais faites-le avec conditions et d^clarez
•categoriquement que vous ne reprendrez le travail qu'une fois
que vous saurez que tout Teffort fait par vous, sera pour le bien-
€tre de tous, que le r^gne des parasites est fini, qu'ils ne vous
rameneront plus sous le joug. Qu'ä un moment donn^, toute
<:ette bände de voleurs et d'agioteurs sur la vie humaine se
trouve sur le pave, sans pain, sans viande, sans gaz, sans
voitures, sans esclaves, en un mot — entour^e d'un peuple qui ose
la regarder en face. Et quand ils reprendront le travail eux-
.m§mes, forces par la faim, alors on verra .... Que ferait le
gouvernement en face d'une gr^ve generale? que ferait-il si
-cette greve se manifeste dans les arm^es formees en grande
partie d'hommes du peuple? Si les soldats se refusent de
marcher, s'ils se mettent m6me du c6te de la foule — comme
cela est d^jä arriv^ quelquefois — que fera Tautorit^? Elle
n'aura qu'ä disparattre. Mais il est necessaire que la propa-
.gande de nos id^es s'infiltre partout, dans les usines comme
dans les casernes, dans les syndicats comme parmi les soldats.
Cest ainsi que nous devons trouver en nous-m^mes la force
voulue pour suivre le courant qui nous pousse ä Tavant-garde
de la r^volution des opprimes, des mis^raux, des va-nu-pieds.
Chaque r^volte individuelle, chaque revolte coUective contre
Tassujettissement de classe, de la part des solari^s de nos
jours, est un morceau de cette r^volution qui nous rapportera
le socialisme, tel que nous le voulons, sans dieu, ni maitre
La gr^ve g^n^rale qui, comme Ta dit Krapotkine, n'a pas
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1 76 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der f ran2ös. Schweiz-
besoin d'ßtre . decr^tee, mais nattra quand im bon dan sera
donne: Que les chemineaux commencent, qua las ouvriers
du pain, du gaz, da la viande continuant, que tous les prol^-
taires de tous m^tiers finissant, et la bourgaoisie s'ecroulera,
car la base sur laquelle alle s'appuia — las travaillaurs —
fara d^faut. Joignaz ä cela un pau d'expropriation, da revo-
lution, da chambardamant g^n^ral, et la societ^ actualla aura
vecu.«
Am 22. Dezember 1900 brachte dar »Revail« wieder einea
Artikel über den Generalstreik, mit B. T. gezeichnet, worin
es haifst, dar partialle Streik sei nur zu oft xme bataille da
gros sous. Immerhin manifestiere sich dabei die Arbeiter-
Solidarität, er bereite zu gröfseran Ereignissen vor, in der Be-
ziehung sei er gut. Dann fährt dar Propagandaartikal fort:
.... »Songaz, songaz ä Tafficacit^ d'un mouvemant qui
anglobarait successivement les ouvriers de tous les corps de
m^tiers, une gr^ve generale des boulangers, das bouchars,
typographes, des chemineaux, ma^ons, m^caniciens, etc., et
songaz ä la position plus qua compromisa da la bourgoisie
improductive ! car il est ind^niabla que ce sont las travaillaurs
qui cr^ent tout dans la soci^t^, depuis le bouton de culotta
jusqu'au falte des maisons, an passant par las chamins de far.
La gr^va g^ndrala doit se faire. Et lorsque les prol^tairas
quittaront la travail, d^cides ä vaincre, Tid^e d'expropriation
leur viendra tout naturallement ä l'esprit. Ce sera m§me tr^s
l^galitaire; on ne saurait en effat vivra longtamps sans rien
faire Toutefois la gr^ve generale ne sera d^cret^e ni par
la ciel, ni par aucun comite. Elle doit 6tre pr^par^e, et cela,
seule une forte Organisation ouvri^re le fera.«
In den Gewerkschaften (Syndikaten) müsse man den
Generalstreik predigen, und in den Gewerkschaften solle man
nur Handarbeiter, keine Advokaten, Ärzte, Journalisten etc.
dulden.
Der »Risveglioc vom 19. Januar 1901 erklärte in dem
Artikel »Lo sciopero generale«, nur auf revolutionärem Wege
vermöge die Arbeiterschaft ihre Ziele zu erreichen. Der
Generalstreik sei das revolutionäre Mittel, welches die gröfsten
Vorteile und kleinsten Inkonvenienzen biete.
Auch auswärtige Agitatoren wirkten in Genf für die Idee
des Generalstreiks. Der Anarchist Girault, Redakteur am
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Einundzwanzigstes Kapitel. 2. Die Genfer Vorgänge. 177
:&Libertaire«, hielt am 1. September 1902 einen Vortrag in
der Brasserie »Handwerk« über den Generalstreik.
Vorher schon hatte Bertoni die oben besprochene Broschüre
:^La Gr^ve g^n^rale, son but et ses moyens«, femer die Broschüre
von Yvetot »Vers la Gr^ye Generale« zu verbreiten begonnen,
die erstere zu 5, die zweite zu 10 Centimes das Exemplar. Im
Sommer 1901 liefe Bertoni die erstgenannte Broschüre ins
Italienische übersetzen, 10000 Exemplare wurden von der
Übersetzung »Lo sciopero generale, il suo scopo e i suoi
mezzi« gedruckt und zu 5 Centimes das Stück verkauft.
Dergestalt hatte die anarchistische Agitation auf dem
Platze Genf durch Wort und Schrift die Arbeiterschaft zum
Generalstreik aufgewiegelt. Der Erfolg sollte nicht ausbleiben.
Die anarchistische Führerschaft bemächtigte sich des ersten
besten Anlasses, um einen Generalstreik herbeizuführen. Die
Organisation der Syndikate erleichterte die Aktion.
Zwischen der Compagnie genevoise des tramways elec-
triques und ihren Angestellten war es zu einer Lohnbewegung
und zum Ausstand gekommen, obschon die Gesellschaft unter
dem Drucke der Genfer Regierung bis zur äufsersten Grenze
der Nachgiebigkeit ging. Zuletzt entschied die Genfer
Regierung den Streit schiedsrichterlich, allein ein Teil des
Personals beharrte auf dem Ausstand. Die Genfer Regierung
mufste zur Aufrechthaltung von Ruhe und Ordnung Truppen
aufbieten.
Am 7. Oktober versammelten sich die Gewerkschaften
(Syndikate) in der Brasserie »Handwerk«. Bertoni, Mitglied
des Streikkomitees, befürwortete in feuriger Rede den General-
streik, indem er u. a. sagte:
»L'heure est d^isive. La gr^ve generale me paralt s'im-
poser aujourd'hui comme la seule Solution possible. Camarades,
sans doute je me sens remue dans tout mon etre, le souffle
de r^volte qui passe en ce moment sur nos tßtes fait battre
mon coeur, toutes les passions parlent ä mon esprit; mais la
raison, la froide raison, est encore celle qui d^termine le
plus mes conseils, mes actes. La Situation est d'une nettete
effroyable .... Le moment de Taction est venu .... Quelle
que soit Tissue de la lutte que nous entreprenons, ce soir, le
Proletariat de Gen^ve en sortira grandi: nombreux, puissants,
Langhard, Die anarchistische Bewegung in der Schweiz. 12
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178 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Sdhweiz.
hous vaincrons toutes les forces coalis^s contre nouis; äiais
notre nombre püt-il ^tre restreint, l'exemple n'en sera pas
moins donne et aucun effort n'est jamais demeufe sterile . . .
En avant, la phalange hardie des travailleurs ! Nos escar-
mouches d'aujourd'hui häteront Theure de la grande bataiHe
ä venir; nous n'aurons pas aime, hai, espere, souffert en vain !
Que de fois les möuvements populaires ont et^ etouffes et les
mattres ont pu croire leur r^gne, leur domination etablis ä
jamais, mais toujours et partout tu renais, esprit d'indepen-
dance, esprit de rdvolte, et ä une heure inattendue, inesperee
m^me, tu nous soul^ves ä nouveau, tu nous appelles ä l'action.
Puisse ta voix €tre entendue une fois de plus! Que tous les
Coeurs battent ä ton appel, que tous les esprits se reveillent
et que de chaque poitrine s'^chappe le cri: ,Vive la Gr^ve
generale ^)!'c '
Karl Steinegger "), einer der anarchistischen Führer und
Mitglied des Streikkomitees , erklärte in der Versammlung :
»Während einiger Tage, solange der Generalstreik dauert^
wird die bürgerliche Gesellschaft tot sein. Das Proletariat
wird der bürgerlichen Gesellschaft Befehle erteilen imd sie
mufs gehorchen, c
Die Versammlung in der Brasserie »Handwerk« voni
7. Oktober beschlols, sofern die Tramwaygesellschaft den
Forderungen der Streikenden nicht bis vormittags den 8. Okt.
entspreche, werde der Generalstreik dekretiert werden.
An dieser Versammlung hatte auch der französische Anar-
chist Sebastien Faure teilgenommen und 100 Franken an den
Generalstreik gespendet. Faure, der Verfasser der in Paris
erschienenen Broschüre »Les Crimes de Dieu«, hielt im März
und September 1902 in Genf und anderen ' Orten der fran-
zösischen Schweiz unbehelligt Vorträge. Am 8. Oktober 1902
forderte der Staatsanwalt Faure auf, das Genfer Gebiet zii
verlassen, widrigenfalls er ausgewiesen würde. Noch gleichen
Tags entfernte sich der fremde Wanderprediger aus Genf.
') »Le Reveil« vom 23. November 1902 ' ;
.^) Karl Steinegger, am 3. Januar 1880 in Zofingen (Kanton
Aargau) geboren, trat am 15. November 1899 in Genf als Kommiß
in ein Bankgeschäft. Anfänglich Sozialist, setzte sich Steinegger
in Genf mit Bertoni in Verbindung, wurde eifriger Anarchist und
schrieb in den »R^veil«.
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Einundzwanzigstes Kapitel. 2. Die Genfer \''orgänge; 179
Die Gewerkschaftsdelegierten, am Mittwoch abends (8. Okr
tober) 224 Mann stark vereinigt, beschlossen mit allen gegen
7 Stimmen imd 20 Enthaltungen den sofortigen Generalstreik.
31 Gewerkschaften erklärten die Zustimmung. Das Streik-
komitee, 30 Mitglieder zählend, liefs Proklamationen an-
schlagen. Da sich dem Generalstreik auch die Schriftsetzer
angeschlossen hatten, erschienen die Genfer Zeitungen ent-
weder gar nicht mehr oder nur in höchst beschränktem Um-
fang. Etwa 40 fremde Anarchisten, namentlich Italiener und
JRranzosen, wies die Genfer Regierung bald darauf aus. Die
Italiener wurden bei Chiasso an Italien abgeschoben. Das
Personal der Ernährungsbranchen sowie der Post, Telegraphen,
Eisenbahnen setzte die Arbeit fort. Das »Journal de Geneve«
vom 10. Oktober 1902 entschuldigte seine Einschränkung auf
zwei Druckseiten und zeichnete die Situation mit den Worten:
»Tout le commerce souffre. Les pertes pour Geneve sont
considerables. Ceux qui s^ment la haine et prächent le des-
ordre assument une terrible responsabilite.« Trotz Regierungs-
verbotes veranstalteten die Streikenden Umzüge; einzelne
unblutige Zusammenstölse mit dem Militär erfolgten. Die
Soldaten wurden von den Arbeitern mit Unrat, Steinen,
Flaschen etc. beworfen. Die Manifestanten schrieen: »Nieder
mit dem Militär!« Die einsichtigeren Genfer erblickten im
Generalstreik eine von langer Hand vorbereitete Probe des
Anarchismus nach dem Rezept der oben erwähnten Agi-
tationsbroschtiren, zu welcher der Streik der Tramway-
angestellten nur den Vorwand bildete. Am 11. Oktober wurden
die Führer Bertoni, Steinegger, Croisier, während sie in
"der Brasserie »Handwerk« ahnungslos ihr Mittagsmahl ein-
nahmen, von Geheimpolizisten festgenommen. Der »Reveil«
vom 18. Oktober berichtete darüber in seiner Weise: »Apr^s
avoir ceme le local, gendarmes, revolvers au poing, s'elancent;
nos amis sont menottes, et alors les policiers les bourrent de
coups jusqu'aux voitures qui doivent les enmiener. Bertoni,
€n prison, souffre toujours des coups re9us. Force reste ä la
loi. Deux heiles choses, la force et la loi, sur lesquelles
nous crachons notre m^pris.«
Am 11. Oktober erteilte die Bundesversammlung dem
Bundesrat die Ermächtigung , erforderlichenfalls Truppen
von 2000 Mann nach Genf zu schicken. Die Schriftsetzer
12*
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180 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz.
beschlossen am 11. Oktober, die Arbeit am Montag, den
13. Oktober, wieder aufzunehmen und luden die übrigen
Gewerkschaften ein, ihrem Beispiele zu folgen. Entmutigung
und Uneinigkeit kam über die Streikenden. Plakate wurden
angeschlagen , worin die dem Generalstreik beigetretenen
Syndikate die Wiederaufnahme der Arbeit verkündeten. Die
Affichen lauteten am Schlufs: »Ce süperbe mouvement ne se
sera pas fait en vain. Tous les travailleurs auront maintenant
conscience de la valeur des organisations corporatives et de
la necessit^ qu'il y a de les renforcer. Travailleurs: Tous au
devoir, pour le developpement rapide de nos syndicats. La est
la force du Proletariat. En avant')!«
Am 14. Oktober erschienen die Genfer Zeitungen wieder.
Der Generalstreik, an dem Bertoni den Hauptanteil hatte, war
zu Ende, und Genf bot wieder den gewöhnlichen Anblick.
Die dem Generalstreik beigetretenen Gewerkschaften er-
klärten sich in der Versammlung vom 11. November 1902
solidarisch mit allen Handlungen, Schritten und Reden der
Kameraden Bertoni, Steinegger und Croisier, die vor Gericht
geladen seien. Die Tätigkeit der Genannten hätte lediglich
beweckt, der Erhebung des Genfer Proletariats den Charakter
einer friedlichen Solidarität mit den streikenden Tramway-
angestellten zu verleihen. Wenn Gewalttätigkeiten vorkamen,
seien sie dem Einschreiten der Truppen zuzuschreiben. Die
beim Generalstreik gefafsten Beschlüsse seien vorher von einer
Kommission angenommen worden. Die den Genannten zu-
geschriebenen Handlungen seien auch von anderen Bevoll-
mächtigten der Arbeiterklasse begangen worden. Die Syndi.
kate^ protestierten daher zum voraus gegen eine Verurteilung
der drei Angeklagten. Angesichts der vorliegenden Umstände
hätte eine Bestrafung den Charakter eines Klassenurteils, dessen
wahre Motive die Arbeiter zu entschleiern verstehen würden ").
Die Genfer Regierung gestattete den Anschlag dieser
Kundgebung nicht, weil sie fand, es solle damit ein Druck
auf die Geschwomen ausgeübt werden.
In den besprochenen Broschüren über den Generalstreik
wird vorausgesetzt, die vom Staat während eines General-
0 *R^veiU vom 18. Oktober 1902.
*) R^veiN vom 23. November 1902.
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Einundzwanzigstes Kapitel. 2. Die Genfer Vorgänge. 181
Streiks zum Schutze von Ruhe und Ordnung einberufenen
Soldaten werden, soweit sie dem Arbeiterstande angehören,
dem militärischen Einrückungsbefehl den Gehorsam versagen
und dadurch die Staatsautorität schwächen. Zweifellos haben
auch die Genfer Streikftihrer auf den Eintritt dieser Even-
tualität gezählt. Ihre Voraussetzung traf ein. Von den Truppen,
welche die Genfer Regierung aufgeboten hatte, rückten 321
Mann nicht ein; 196 Mann brachten Entschuldigungen vor.
108 Mann wurden dem Militärdepartement des Kantons Genf
iur Bestrafung Überwiesen, sie erhielten Disziplinarstrafen
von 2 bis 20 Tagen Arrest. 17 Mann wurden am 25. Novem-
ber 1902 in Genf vor ein eidgenössisches Kriegsgericht gestellt
und zu kurzen Gefängnisstrafen — in einem Fall betrug die
Strafe zwei Tage, in einem andern vier Monate — verurteilt*
Mit den Gefängnisstrafen wurde jeweilen Entziehung der
bürgerlichen Rechte und Ehren während eines Jahres ver-
knüpft. Vor Gericht erklärten die Refraktäre, sie hätten sich
in einer Gewissenskollision befunden; es habe ihnen wider-
strebt, die Waffen gegen ihre streikenden Kameraden, unter
denen sie ihre eigenen Brüder und Väter hatten, anzuwenden.
Das Militär hätte die Unruhen verursacht.
Bei seinen Urteilen ging das Militärgericht von der Er-
wägung aus, die Truppen seien von der Genfer Regierung
nicht zur Unterdrückung des Streiks, sondern zum Schutze
der öffentlichen Ordnung und allgemeinen Sicherheit auf-
geboten worden. In der demokratischen Schweiz beruhe die
aus allen wehrfähigen Bürgern gebildete Armee namentlich
auf der Disziplin und Pflichttreue. Würde der Gewissens-
grund, mit dem die Angeklagten argumentierten, ver-
allgemeinert, so würden die höchsten Staatsinteressen, die
den individuellen Interessen übergeordnet seien, in Gefahr
versetzt ').
0 Ein Aufruf, welchen die Geschäftsleitung der schweizerischen
sozialdemokratischen Partei, das Bundeskomitee des schweizerischen
Gewerkschaftsbundes und das Bundeskomitee des schweizerischen
Grütlivereins zur Sammlung von Geldmitteln für die Familien der
kriegsgerichtlich verurteilten 17 Genfer im Dezember 1902 an die
schweizerische Arbeiterschaft richtete, bemerkt u. a.: »Wir pro-
testieren mit der gesamten organisierten Arbeiterschaft gegen das
Truppenaufgebot als gegen eine Parteinahme der Regierung für
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182 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweiz»
3. Die Verurteilung der Streikfiihrer Bertoni, Steinegger und
Croisier.
Gemäfs Antrag der Bundesanwaltschaft nahm der Bundes-
rat von einem eidgenössischan Strafverfahren gegen Bertoni
und Steinegger auf Grund des eidgenössischen Anarchisten-
gesetzes vom 12. April 1894 Abstand, da angesichts der Ausr
legung dieses Gesetzes durch das Bundesstrafgericht am 29. Mai
1900 im Fall Bertoni, Frigerio und Held eine Verurteilung
als zweifelhaft erschien. Die Handlungen der Angeschuldigten
fielen daher ausschliefslich unter das Genfer Strafgesetz. Nach
der Verhaftung wurden Bertoni, Steinegger und Croisier gegen
Kaution in Freiheit gesetzt; in 24 Stunden hatten sie Freund^
gefunden, welche für 12000 Franken Bürgschaft leisteten.
Die Angeklagten wurden nachstehender rechtswidriger
Handlungen beschuldigt: 1. während der Unruhen beim
Generalstreik im Oktober 1902 waren sie die Chefs oder An-
stifter derjenigen Personen, welche durch ungesetzliche und
gewaltsame Mittel der Obrigkeit Widerstand zu leisten suchten ;
2. sie haben gleichzeitig die Streikenden aufgereizt oder an;
gestiftet, durch Gewalt oder Drohungen die freie Ausübung
der Industrie und die Arbeitsfreiheit der nicht streikenden
Tramwayangestellten zu verletzen ; 3. sie haben die Streikendea
direkt aufgefordert , den Inhabern oder Agenten der öffent-
lichen Macht gewaltsamen Widerstand entgegenzusetzen;^
4. sie haben Umzüge auf öffentlichen Straf sen veranstaltet
ohne Ermächtigung von Seiten des Justiz- und Polizeideparte-
ments.
In der Gerichtsverhandlung vom 12. und 13. November
1902 erklärte Steinegger, er bekenne sich seit zwei Jahren
zum Anarchismus. Die Syndikate der Arbeiterföderation hätten
den Generalstreik nicht vorbereitet, deswegen sei er mifs-
lungen. Bertoni leugnete, dafs er während des Generalstreiks
revolutionäre Weisungen erteilt habe. Auch Croisier, Präsi-
dent der gewerkschaftlichen »Föderation ouvri^re«, stellte die
die Kapitalisten und gegen die Arbeiter .... Wir protestieren da-
hör auch gegen die kriegsgerichtliche Verurteilung der Männer, die
ihrer ernsten Überzeugung gefolgt sind.« — Ein zu Gunsten der
verurteilten Ausreifser eingereichtes Amnestiegesuch wurde vom
Nationälrat und Ständerat am 19. Dezember 1902 abgewiesen.
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Einundzwanzigstes Kapitel. 3. Die Verurteilung d. Streikführer. 183
ihm zur Last ' gelegten Handlungen in Abrede. Die An-
geklagten erklärten öich, Punkt 4 der Anklage ausgenomnjen,
für nichtschuldig.
Staatsanwalt Navazza führte in seinem Plaldoyer aus:
Genf stapd in den Tagen des Generalstreiks dem Bürgerkrieg
nahe", ein Nichts hätte ihn zum Ausbruch bringen können.
Eii?L Tendenzprozels liege nicht vor, die Angeklagten würden
niclit . wegen ihrer Ideen verfolgt. Der Staatsanwalt pro-
testierte dagegen , dals die Arbeitersyndikate durch Affichen
einen Druck auf die Justiz ausüben wollten. Nach der Ver-
haftung von Bertoni, Steinegger und Croisier sei die Ruhe
zurückgekehrt, was beweise, dafs die drei die Aktion leiteten.
Unter Generalstreik verstehen die Angeklagten die Revolution.
Es sei jedenfalls nicht die Schuld von Bertoni und Steinegger,
dafs es in Genf nicht zur Revolution kam. Unleugbar habe
man in Genf mit dem Generalstreik einen Versuch machen
wollen. Genf sei der Ort, wo solche Ereignisse am wenigsten
vorkommen sollten. In keinem anderen Lande sei die Freiheit
so vollständig, die sozialen Institutionen besser entwickelt.
Leider habe auf Genfer Boden die Saat des Anarchismus zu-
genommen, die verderbliche Ernte liege vor. Die Anarchie
erhebe den Anspruch, dem Genfer Proletariat Befehle zu dik^
tieren und den Bürgerkrieg vorzubereiten. Das beste Mittel,
das Proletariat davor zu schützen, bestehe darin, die anar-
chistischen Elemente zu eliminieren.
Bertoni bemerkte in seiner geschriebenen Verteidigungs-
rede, er' gestehe , dafs seine Propaganda den Zweck verfolge,
die Revolution zu ermöglichen, die heute noch als ein Ideal
erscheine. Das Ziel der Anarchie sei die Beseitigung der
Mächt durch Anwendung gewaltsamer Mittel. Von ganzer
Seele, mit allen Kräften habe er den Generalstreik angestrebt.
»J'ai voulu la magnifique mobilisation de Tarm^e ouvriere du
mois demier; aujourd'hui encore, devant vous, j'eprouve une
profonde joie en me rappelant le cort^ge que vous me
rjeprochez .... Le seul tribunal que je redoute, celui de ma
CQnscience, ne rüe reproche rien. Que m'importe votre juge-
ment, puisque je suis certain de celui de rimmense foule qui
se leva dans un magnifique ^lan de solidarite? . . . Fr^res,
en avant! Aucune force armee ne pourra disperser la foule
inmiense en marche pour la justice . . . Messieurs les jures.
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184 Erster Teil. Die anarchist. Bewegung in der französ. Schweif.
la justice veut surtout la victoire du travail et des travailleufs;
puisse votre verdict s'inspirer de cette id^e. Voilä le voeu de
la foule et le nOtre^).«
Nach einstüridiger Beratung sprachen die Geschworenen
Bertoni und Steinegger von der Anklage der Provokation
zum Widerstand gegen die Vertreter der öffentlichen Gewalt
frei. Der übrigen drei Handlungen erklärten sie Bertoni und
Steinegger schuldig, wobei sie bei letzterem mildernde Um-
stände annahmen. Croisier wurde nur der Provokation zur
Verletzung der Arbeitsfreiheit für schuldig erklärt.
Der Staatsanwalt beantragte für Bertoni eine Gefängnis-
strafe von 18 Monaten, für Steinegger 8 Monate, für Croisier
3 Monate und 100 Franken Bufse.
Steinegger bezeichnete die gegen ihn befürwortete Strafe
als enorm, während Bertoni und Croisier bemerkten, sie hätten
den Strafanträgen nichts beizufügen.
Nach Art. 1 des Genfer Gesetzes vom 29. Oktober 1892,
betreffend die bedingte Strafe, kann das Gericht, wenn der
Angeklagte weder in der Schweiz noch im Auslande wegen
eines gemeinen Delikts bereits eine Freiheitsstrafe erlitten hat
und sich dessen würdig erweist, den Aufschub des Straf-
vollzugs anordnen. Der Aufschub umfafst die Zeit von
wenigstens zwei und höchstens fünf Jahren. Wenn der be-
dingt Verurteilte in der Zeit nicht wegen eines absichtlichen
gemeinen Verbrechens oder Vergehens, das nach Genfer
CJesetz strafbar ist , verurteilt wird , so gilt die Verurteilung
als nicht erfolgt. Im gegenteiligen Fall aber wird die bedingt
verhängte Strafe vollzogen.
Auf Anfrage des Vorsitzenden erklärten die drei An-
geklagten, dafs sie die Anwendung des Gesetzes über die be-
dingte Verurteilung nicht wünschten.
Der Gerichtshof verurteilte Bertoni zu 1 Jahr, Steinegger
zu 8 Monaten, Croisier zu 3 Monaten Gefängnis. Zu Gunsten
von Steinegger und Croisier schob der Gerichtshof in An-
wendung des gedachten Gesetzes den Strafvollzug für die Zeit
von fünf Jahren auf. Von ihrem ferneren Verhalten in den
0 Bertonis Verteidigungsrede ist abgedruckt im *Reveil« vom
23. November und 7. Dezember 1902.
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Einundzwanzigstes Kapitel. 3. Die Verurteilung d. Streikführer. 185
nächsten fünf Jahren hängt es ab, ob sie straffrei ausgehen
oder die Strafen doch noch absitzen müssen.
Bertoni mufste die Strafe sogleich antreten. Ruhig folgte
«r den Gendarmen, die ihn ins Gefängnis abführten. Zu der
Verurteilung trug namentlich sein Benehmen während der
Gerichtsverhandlung bei ').
Am 16. November 1902 fafsten die Delegierten der
Genossenschaften (Syndikate) folgende Resolution: »Die am
16. November versammelten Delegierten protestieren energisch :
1. gegen die von der Regierung begangenen Gesetzwidrig-
keiten, indem dieselbe das Anschlagen von zwei Protesten
verbot, von denen der eine sich auf die von der Regierung
begangenen Akte bezog, der andere die Solidarität der Dele-
gierten mit den drei Angeklagten bezeugte; 2. gegen den
rechtswidrigen Spruch, wodurch unsere Kameraden Bertoni,
Steinegger und Croisier verurteilt wurden. Die Delegierten
protestieren gegen die Gefangenhaltung von Bertoni, welche
vollständig den Charakter der Klassenrache gegen diesen
tapferen Verteidiger der Arbeiterschaft hat.«
0 Zu Gunsten von Bertoni richteten eine Anzahl in Genf
niedergelassene Tessiner an den Greisen Rat des Kantons Genf
ein Amnestiegesuch. In der Sitzung vom 7. Februar 1903 sprachen
sich 45 Abgeordnete für Überweisung des Gesuchs an die Bitt-
schriftenkommission, 45 für Abweisung des Gesuchs aus. Der Vor-
sitzende, Rechtsanwalt A. Lachenal, gab den Stichentscheid für
den ersteren Antrag.
Die Bittschriftenkommission des Grofsen Rates hat am 7. März
1903 mit 9 gegen 7 Stimmen die Begnadigung ausgesprochen und
die sofortige Freilassung Bertonis verfügt. Das »Journal de Gen^ve«
vom 8. März 1903 bemerkte dazu, die Begnadigung stehe schwerlich
mit der Meinung der Genfer Bevölkerung im Einklang, welche die
dem Tessiner Anarchisten zu teil gewordene Nachsicht als durch-
aus übertrieben finden werde.
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Zweiter Teil.
Die anarchistische Bewegung in der
deutschen Schweiz.
Erstes Kapitel.
Propaganda der Fidiration jurassienne in der dentech-
schweizerischen Arbeiterschaft.
Zwischen Anarchisten und Sozialisten bestand in den 70er
Jahren und darüber hinaus keine scharfe Trennung '). Die
gleichen Arbeiterverbindungen hatten Anhänger der anar-
chistischen und sozialistischen Richtung in ihren Reihen, wobei
die* Anarchisten gleichsam die Linkssozialisten darstellten. An
den Kongressen der jurassischen Anarchisten nahmen anfäng-
lich schweizerische und deutsche Sozialisten als Gäste teil. So-
lange nicht eine bestimmte Ausscheidung zwischen den beiden
Gruppen stattgefimden hatte, vermochten die anarchistischen
Führer um so leichter die Saat des Anarchismus auszustreuen.
Und das haben sie nicht unterlassen. Auf dem ersten
schweizerischen Arbeiterkongrefs zu Ölten, am 1., 2. und 3.
0 Im Leitartikel *Zum 18. März 1877« schrieb H.G. (Greulich)
in der Zürcher »Tagwacht* vom 18. März 1877: »Und gegenüber
diesen Heulmeiern (in der Bourgoisie) erklären wir ohne weiteres,
dafs — wenn die Entscheidung der Machtfrage durch ^ie Schuld
der Reaktion je zur Waffengewalt sich zuspitzt — wir, obgleich
wir die friedliche Entwicklung für ganz gut möglich halten, uns
bemühen werden, die Waffengewalt noch energischer auszunütien,
als dies seitens der Kommune geschehen ist.<
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Erstes Kapitel. Propaganda der F^d^ration jurassienne etc. 187
Juni 1873^), bezeichnete Guillaume im Namen der Jura-
föderation, getreu seinem antiautoritären Standpunkt, die
beantragte Einsetzung eines Bundeskomitees als schädlich.
Seien auch dessen Kompetenzen im Anfang nicht bedeutend,
so werde das Bundeskomitee doch, wie jede Regierung, das
Bestreben haben, durch Intriguen sich Macht zu erwerben
und diese festzuhalten. Guillaume und Pindy wollten von
einem schweizerischen Arbeiterbimd nichts wissen und befür-
worteten lokale Gewerkschaften, die mit andern Föderationen
vereinigt würden. Mit allen gegen die fünf jurassischen
Stimmen wurde jedoch beschlossen, einen zentralisierten
schweizerischen Arbeiterbund ins Leben zu rufen, hierfür
Gewerkschaftsverbände in der ganzen Schweiz zu gründen
und dieselben durch Einsetzung einer Zentralbehörde zu ge-
meinschaftlichem Wirken zu verbinden. Die Jurassier, zwei
Vertreter der Juraföderation und drei gleichgesinnte Dele-
gierte von Neuenburg (Schreinerverein), St. Imier (Arbeiter-
bund) und Biel (Silberschalenmacher- Verein), gaben darauf eine
Erklärung zu Protokoll, worin sie ihr Einverständnis mit dem
Programm bezeugten, jedoch gegen die Zentralisation pro-
testierten. Im übrigen versicherten sie allen schweizerischen
Arbeitervereinen ihre Mitwirkung im Kampfe gegen die
Bourgeoisie und volle moralische und materielle Solidarität
auf ökonomischem Boden. Nach Verlesung dieser Protokoll-
erklärung verliefsen die fünf Anhänger Bakunins den Kon-
grefs ^).
Auf dem Kongrefs des Schweizerischen Arbeiterbundes
zu Bern am 4., 5., 6. und 7. Juni 1876 stellte Eichhorn den
Antrag, das Bundeskomitee solle mit der F€d€ration jurassienne
in Unterhandlung treten , um eine Verständigung zwischen
den beiden französisch und deutsch sprechenden Gruppen her-
beizuführen. Vosges bezeichnete die Errichtung eines eigenen
Organs für die französischsprechenden schweizer Arbeiter
') Siehe Protokoll des ersten Allgemeinen schweizerischen
Arbeiterkongresses zu Ölten am 1., 2. und 3. Juni 1873. Heraus-
gegeben vom Bureau des Kongresses. Zürich, Druck der Typo-
graphie der »Tagwacht«.
*) Vgl. Meyer, Emanzipationskampf des vierten Standes, 11.^
S. 28, und Berghof f-Ising , EWe sozialistische Arbeiterbewegung in
der Schweiz, S. 106.
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188 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
als verfrüht und unnötig und empfahl den Sektionen franzö-
sischer Zunge das »Bulletin«, Organ der F^d^ration jurassienne.
Wilhelm erwiderte, die Auffassung, die F6d6ration jurassienne
sei nicht weit entfernt von dem Standpunkt der schweize-
rischen Arbeiterschaft, treffe nicht zu. Es bestehe ein be-
deutender Unterschied zwischen den Wegen, ja sogar Zielen
des Arbeiterbundes und denjenigen der Fddäration jurassienne.
Deshalb wäre auch die grolse Mehrzahl der französisch
sprechenden Arbeiter schwer zum Abonnement auf das »Bulle-
tin« zu bewegen. Howald und Rüttimann entgegneten, die
F^d^ration jurassienne und der Schweizerische Arbeiterbund
gehen prinzipiell nicht weit auseinander, weshalb der Antrag
Eichhorn annehmbar erscheine. Greulich erklärte, er sei gegen
die Unterstützung des »Bulletins^ durch den Arbeiterbund,
doch nicht etwa aus Böswilligkeit, sondern aus taktischen
Gründen. Guillaume betonte, es läge nicht im Interesse des
Schweizerischen Arbeiterbundes, mit dem »Bulletin« in Ver-
bindung zu treten. Das letztere entwickle fortgeschrittene
Ideen, die F^ddration sei weiter voran als der Arbeiterbund.
Gegenüber Guillaume erwiderte Greulich, der Schweizerische
Arbeiterbund habe ebenso weitgehende Prinzipien und Mit-
glieder, die in der Arbeiterfrage eine ebenso entschiedene
Stellung einnehmen wie die F^ddration jurassienne ^). Schliefs-
ich beschlofs der Arbeiterbund die Gründung und Unter-
stützung eines französischen Organs durch die Genfer kanto-
nale F^d^ration.
Zweites Kapitel.
Das erste Anarchistenblatt in der deutschen Schweiz.
Bereits auf dem Kongrefs der internationalen Sektionen
des Jura am 26. April 1874 in Chaux-de-Fonds war der Be-
schlufs gefafst worden, ein Organ der Internationalen Arbeiter-
assoziation in deutscher Sprache zu gründen, welches unter
') Protokoll über den vierten Kongrefs des Schweizerischen
Arbeiterbundes zu Bern am 4., 5., 6. und 7. Juni 1876. Heraus-
gegeben vom Bureau des Kongresses. Verlag des Schweizerischen
Arbeiterbundes. Zürich 1876.
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Zweites Kapitel. Das erste Anarchistenblatt etc. 189
den deutschsprechenden Arbeitern der Schweiz und Deutsch-
lands dasselbe Programm verteidigen sollte wie das »Bulletin«
in der französischen Schweiz. Durch das Publikationsmittel
hofften die Jurassier eine erhöhte propagandistische Tätigkeit
in den Reihen der deutsch-schweizerischen Arbeiter sowie der-
jenigen in Deutschland zu entwickeln. Allein damals hatte
in der deutschen Schweiz die Organisation der Arbeiter kaum
recht begonnen, weshalb es einstweilen nicht möglich war,
jede Woche eine anarchistische Zeitung zu veröffentlichen.
Um nun die Lücke einigermafsen auszufüllen, gab das Bundes-
komitee der Föderation jurassienne in Chaux-de-Fonds von
Zeit zu Zeit ein »Sozialdemokratisches Bulletin« heraus.
Schliefslich kam, dank den Anstrengungen von Brousse^
Reinsdorf und anderen, ein anarchistisches deutsches Blatt,
die »Arbeiter-Zeitung«, zustande, das erste anarchistische Organ
deutscher Zunge. Am 15. Juli 1876 erschien in Bern die
erste Nummer , die Redaktion des alle vierzehn Tage er-
scheinenden Blattes war nicht angegeben. Oben stand ledig-
lich die Notiz: »Was die Redaktion und Administration an-
belangt, wende man sich: Aarbergergasse 36, Bern.« Als
verantwortlicher Verleger zeichnete später J. Deiber, vom
27. Juli 1877 an zeichnete für die Administration: Eggeri-
schwyler, Brunngasse 2, Bern. Die Arbeiterunion Bern er-
klärte am 5. August 1876 öffentlich, die Arbeiterunion sei
weder bei der Herausgabe der Zeitung beteiligt, noch mit ihr
einverstanden. Die erste Nummer sei, von den Arbeitern un-
erwartet, wie ein Dieb in der Nacht erschienen. Die Heraus-
geber hüllen sich in ein geheimnisvolles Dunkel; man könne
nicht wissen, ob sie wirklich Sozialisten seien und bleiben.
In dem Artikel: »Was wollen wir?« in der ersten Num-
mer entwickelte die »Arbeiter -Zeitung« ihr Programm. Die
Redaktion erklärte: »Die vollständige, definitive, absolute
Emanzipation des Arbeiters. Wir wollen, dafs die, welche
alles produzieren , auch alles haben , dafs die , welche nichts
produzieren, auch nichts haben .... Die Prefsfreiheit ist eine
Lüge, die Redefreiheit ist eine Lüge, die Gedankenfreiheit ist
eine Lüge, die Versammlungsfreiheit ist eine Lüge, die Teil-
haberfreiheit ist eine Lüge, alle theoretischen Freiheiten sind
lauter Lügen.« Am Schlufs: »Die ökonomische Situation und
das nahe Bevorstehen einer revolutionären Krisis sind viel wich-
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190 Zweiter Teil. Die anarchjst. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
tiger als die rein politische Agitation, auf die sich beinahe aus-
schlielslich unsere Blicke richten. Morgen werden wir vielleicht
schon mit in den Strom hineingerissen. Haben wir schon über
die Prinzipien nachgedacht, welche der Organisation der neuen
Gesellschaft als Grundlage dienen sollen ? Was ims anbetrifft,
so glauben wir, dafs in dieser Hinsicht noch manches zu tun
übrig bleibt. Wir wollen daher auch und zwar hauptsächlich
ein prinzipielles Blatt sein. Übrigens wird man uns an der
Arbeit sehen uncj uns nach unseren Werken richten^).«
Der Kongrefs der Juraföderation fafste am 6. August 1876
in Chaux-de-Fonds, wo die Sektion der Italienischsprechenden
in Bern durch Somazzi vertreten war, eine Resolution, worin
der Kongrefs allen Mitgliedern der Internationale die »Arbeiter-
Zeitung« empfahl, »ein in Bern durch eine Gruppe von Mit-
gliedern der Internationalen gegründetes Blatt, welches die
Gründer allen deutschredenden internationalen Sektionen für
ihre offiziellen Einsendxmgen zur Verfügung stellen«. Genosse
Görges aus Zürich hatte im Namen des sozialistischen Vereins
Zürich beantragt, die »Arbeiter -Zeitung« für die deutsch-
sprechenden Mitglieder als offizielles Organ der Juraföderation
zu bezeichnen. Ein Mitglied der Redaktionskommission der
:^ Arbeiter-Zeitung« erwiderte, man habe das Blatt der Initia-
tive einer Gruppe zu verdanken, offizielles Organ für die
Föderation könne es nicht werden, seine Spalten öffne die
»Arbeiter-Zeitung« allen Mitteilungen, welche die deutsch-
sprechenden Sektionen einsenden.
Ungescheut bekannte sich das Berner Anarchistenblatt
^ur Propaganda der Tat: »Wir sind,« schrieb die »Arbeiter-
Zeitung« am 16. Dezember 1876, »hauptsächlich Anhänger
der Propaganda durch die Tat, der Propaganda durch das
Handeln, wenn nämlich, wohlverstanden, jene Tat und jenes
Handeln kein Bubenspiel, sondern eine wirklich wichtige
Sache ist.«
Über den Anarchismus und seine Urheber sprach sich
die »Arbeiter-Zeitung« am 31. Januar 1877 in dem Leitartikel
»Die Anarchie« näher aus:
». . . . Da kam Bakunin. Mit dem berühmten russischen
Revolutionär trat das Wort Anarchie in das Volksbewufstsein
0 »Arbeiter-Zeitung« vom 15. Juli 1876.
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Zweites Kapitel. Das erste Anarchistenblatt etc. 191
ein und ward auf die Fahne einer streitenden Partei geschrieben.
Bakunin hat die Anarchie in einer vollkommneren Weise auf-
gef alst als Proudhon •, aus dem Studierzimmer liefs er die Idee
in die Tat hinabsteigen .... Heute ist die anarchistische
Partei konstituiert. Ihre Anhänger sind alle Internationalen
Spaniens und Italiens, die Mitglieder dieser kleinen, aber
mutigen französischen Sektionen, welche sich, ungeachtet der
"Gefahren, .an allen Kongressen der Internationale vertreten
lassen, die Mehrheit der internationalen Jurassier und alle
Gruppen der russischen revolutionären Sozialisten. . . . Was mufs
man also gegenüber dem jetzigen Bourgeoisiestaate machen?
Die erste etwas wichtige revolutionäre Bewegung benutzen
und den Staat vernichten. Dieses Gegengewicht verschwunden,
wird die Mehrheit die Minderheit zerschmettern. Dieses ist die
Tiegative, zerstörende Seite des anarchistischen Programms.
Folgendes ist seine positive, fast wieder aufbauende Seite:
Wenn der gegenwärtige Bourgeoisstaat das gesellschaftliche
Gleichgewicht fälscht; wenn man will, dafs dieses Gleich*
gewicht in der Zukunft nicht gefälscht werde, was soll man
tun? Nach Abschaffung des heutigen Staates verhindern,
<lals sich ein anderer wieder aufbaue. Welches ist, welches
"wird die Folge dieses Hindernisses sein, welches man der
Herstellung des Staates in den Weg legt ? Die freie For-
mation, die Entwicklung der Gruppe aus sich selbst heraus
und deren freie Verbtindungen. Ist dies nicht ein wirklicher
Wiederaufbau? Ja, dies ist ein Wiederaufbau, ein wissen-
schaftlich verstandener Wiederaufbau ! In der Tat konstituiert
man eine Gesellschaft nicht, wie man will; aber man zerstört
:alle Hindemisse, welche ihre natürliche Entwicklung hindern
können. Der Staat ist eines dieser Hindernisse.«
Der »Arbeiter-Zeitung« wurde vorgeworfen, ihr Redakteur
sei ein Franzose. Gemeint war damit Bröusse, der seine
französisch verfafsten Artikel durch Fräulein Landsberg ins
Deutsche Übertragen liefs. Die »Arbeiter-Zeitung« erwiderte
am 24. Februar 1877 auf den Vorwurf: »Die Redaktion der
, Arbeiter-Zeitung* ist kollektiv, tind alle diejenigen Sozialisten,
welche an derselben teilnehmen, sind weder Franzosen, noch
Schweizer, noch Engländer, sie sind keine Nationalen, sie sind
Internationale«. Dieser Erklärung zufolge gaben sich die
Anarchisten damals auch als Sozialisten aus.
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192 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
Greulich hatte in der »Tagwacht« Kachelhof er einen Agi>
tator der Juraföderatioii genannt. Darauf veröffentlichte Karl
Kachelhofer in der »Arbeiter -Zeitung« vom 16. Juni 1877
folgenden, aus Zürich datierten Brief: ... »Ihr ^Sozialismus^ der
letzten Jahre hat Ihnen ein Haus beschert und Sie aus einem
Arbeiter zu einem ,Herm Redaktor^ gemacht; mein Sozialismus,
mögen Sie ihn noch so sehr begeifern, hat mir eine glänzende
Karriere zerstört und mich aus einem zukünftigen Herrn
, Doktor^ zu einem Handwerker gemacht, welches Opfer ich
übrigens ganz gerne für die gute Sache bringe .... Ich werde
Ihnen nicht mehr entgegnen; aber die Zeit wird gewifs kom-
men, wo das von Ihnen betörte und verratene Volk endlich
auch zur Einsicht kommen und dann auch mit H— erren Ibres
Gelichters einmal gründlich abrechnen wird.«
Die »Tagwacht« vom 19. Juli 1876 hatte beim Erscheinea
der »Arbeiter-Zeitung« bemerkt, sie glaube, »die deutsche
Ausgabe des jurassischen ,Bulletins^« werde sich schwerlich
eines langen Lebens erfreuen. Schon am 13. Oktober 1877
ging das Organ in der Tat ein. Der von der »Arbeiter-Zeitung«
selber angegebene Grund des so kurzen Daseins verdient keinen-
Glauben. Die letzte Nummer berichtete:
»Von heute an wird die ,Arbeiter-Zeitung^ aufhören zu
erscheinen. Warum? weil die Aufgabe, welche sie sich ge-
stellt, jetzt erfüllt ist. Die Prinzipien der anarchistischea
Partei waren in Rufsland, Frankreich, Italien, Spanien, in der
französischen Schweiz und in einem Teile Belgiens bekannt
und verbreitet. In der deutschen Schweiz und in Deutsch-
land wurden sie von den einen verleumdet, entstellt und ver-
spottet, den andern waren sie gänzlich unbekannt. Der Zweck,,
welchen wir verfolgten und erreicht haben, bestand darin, die
Arbeiterklasse der deutschen Sprache mit diesen Prinzipien
bekannt zu machen. Eine Gruppe von Internationalen ver-
schiedener Länder formierte sich, um diesen Zweck zu ver-
folgen und gründete in der Schweiz ein Blatt, welches die
Prinzipien der Internationale vertrat und zu gleicher Zeit als
Avantgarde dienen sollte; das war die ,Arbeiter-Zeitung^
Heute ist dieser Zweck erreicht, und die wichtigsten Punkte
des anarchistisch -revolutionären Programms haben bei de:n
deutschen Proletariern Eintritt gefunden. Der Erfolg übertraf
unsere Erwartungen; denn die anarchistischen Prinzipiea
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Drittes Kapitel. Johann Most. 193
drangen in die Arbeiter der deutschen Sprache ein, es bildeten
sich Gruppen in der Schweiz und in Deutschland. Die
, Arbeiter-Zeitung' wurde bald ein Korrespondenzzentrum und
Bündnis für diese Gruppen .... Die ,Arbeiter-Zeitung* muls
sich zurückziehen, um dem offiziellen Blatte der anarchistischen
Sprache Platz zu machen. Wir machen unsere Freunde darauf
aufmerksam, dafs bald ein Blatt erscheint, welches dieselben
Prinzipien verteidigen, aber mehr Lokalblatt sein wird, wie
dies die , Arbeiter-Zeitung' war.«
Drittes Kapitel.
Johann Most')-
Auf die Anarchisten deutscher Zunge hat Most einen
ungeheuren Einflufs ausgeübt. Durch seine vielfach übersetzten
Broschüren, die vom agitatorisch-anarchistischen Standpunkt
aus vorzüglich und in einem Most eigenen, unnachahmlichen
Stil mit neuen Wortbildungen geschrieben sind, wirkt Most
unablässig in allen Ländern, wo die anarchistische Sekte
Bekenner hat. Um Most und Mosts »Freiheit« drehte sich
namentlich in den 80er Jahren, wie weiter unten gezeigt
werden wird, die anarchistische Bewegung mit einer Reihe
von blutigen Verbrechen. Eine solche verderbliche Rolle konnte
Most freilich nur spielen, indem er sich erst in England, dann
in Amerika einer mafslosen Prefs- und Redefreiheit, eines Asyls
erfreute, unter dessen Schutz er, von einzelnen Strafen abgesehen,
unbehelligt die Anarchisten zur Propaganda der Tat aufreizen
konnte. Als anarchistischer Führer steht Most obenan. Seine
Stellimg als Führer, Agitator, Schriftsteller und Redakteur ist
von internationaler Bedeutung; mit ihm hat sich daher diese
Darstellung eingehend zu befassen.
L Der Buchbinderlehrling.
Johann Most war am 5. Februar 1846 zu Augsburg einer
kleinen Subaltembeamtenfamilie entsprossen. In der Neujahrs-
0 Als Quelle diente die Broschüre: Acht Jahre hinter Schlofs
und Riegel. Skizzen aus dem Leben Johann Mosts. Von Anonymus
Veritas. New York 1886. Verfasser dieser Schrift ist sichtlich Most
Langhard, Die anarehistiscbe Bewegung in der Schweiz. 13 ^-^ j
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194 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
nacht 1853/54 erkältete sich der siebenjährige Knabe derart,
dafs seine linke Wange am Morgen eine ungeheure Geschwulst
zeigte. Es bildete sich infolge unrichtiger Behandlung ein
Knochenfrafs am Unterkiefer ; das Übel wurde mit den Jahren
inmier schlimmer. Am 18. März 1859 wurde eine Operation
von fünf Ärzten vorgenommen, die anderthalb Stunden dauerte.
Die ganze linke Gesichtsseite wurde von der Schläfe bis in
den Mund geöffnet und sodann ein 2V2 Zoll langes Stück vom
Unterkiefer (samt Zähnen) herausgesägt. Sodann schob man
den Rest des Unterkiefers nach links in die Höhe, damit er
sich verknorpeln und wieder bewegen könne, welcher Fall
auch eintrat. Ein geschickter Operateur, Dr. Agatz, nahm
die Operation im Beisein von fünf anderen Ärzten vor. War
die Krankheit selbst von auf serordentlich schwächender Wirkung
für den Knaben, so hatte das durch die Operation verzerrte
Aussehen seiner Gesichtszüge für ihn in seinem späteren Leben
manche Unannehmlichkeiten im Gefolge.
Ein anderer Schlag für den Jungen war das frühe Hin-
scheiden seiner sehr intelligenten Mutter. Er war 10 Jahre
alt, als dies geschah. Ein Jahr später begann eine Stiefmutter
ihr Regiment in der Mostschen Familie. »Dieses Weib war,«
wie Most behauptet, »ein wahrer Satan; bigottisch, roh, geizig,
in jeder Beziehung eine Canaille, tyrannisierte sie den kleinen
Johann und dessen jüngere Schwester Pauline dermalsen, dals
beide mit Sehnsucht dem Tage entgegensahen, wo sie im stände
sein würden, das elterliche Haus zu verlassen.« Nach voll-
endetem 14. Lebensjahr trat für den jungen Most, nachdem
er die Volks- und Realschule mit gutem Erfolg besucht, diese
Möglichkeit ein. Johann Most wurde Buchbindermeister Weber,
welcher am »Mittleren Lech« zu Augsburg sein kleines, bürger-
liches Handwerk betrieb, in die Lehre gegeben.
Man kann sich ohne weiteres vorstellen, dafs Most nicht
ein williger Lehrling war , der dem Meister Freude bereitete.
Natürlich zeigte sich ein Lehrling von Mosts Art auch sehr
unzufrieden mit dem Lehrmeister. Most gibt uns selber über
die Lehrzeit nachstehende Schilderung: »....Dieselbe ge-
staltete sich bald zu einer völligen Sklaverei. Obgleich der
biedere Lehrmeister sich 100 Gulden Lehrgeld zahlen liels
und verlangte, dals der Lehrling sein Bett mitbringe und
für seine Wäsche aufkomme, beutete er sein Opfer bis zum
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Drittes Kapitel. Johann Most. 195
letzten Blutstropfen aus. Im Sommer mulste einfach von
5 Uhr morgens bis ziun Sonnenuntergang gearbeitet werden,
imd im Winter dehnte sich die Schinderei oft gar bis 10 und
12 Uhr nachts aus. Aufser den gewerblichen Arbeiten hatte
der schwächliche Bursche noch Hausknechts- und Kinds-
magdsdienste zu leisten .... Aber Johann betrachtete auch
seine Lehrzeit nur als eine Warteperiode. Und worauf wartet
er wohl? Er sehnte sich den Augenblick herbei, wo er aus-
gewachsen sei imd sich die Entstellung seines Gesichts, wie
er sich einredete, verzogen haben werde. • Dann wollte er die
Bretter beschreiten, welche die Welt bedeuten. Das war eine
Idee, für welche er Tag und Nacht schwärmte und von der
ihn niemand abzubringen vermochte, bis es endlich klar zu
Tage lag , dals er körperlich theaterunfähig sei ... . So oft
ein Theaterphänomen Gastrollen in Augsburg gab, brannte
Johann seinem Lehrmeister durch und kam erst wieder, wenn
die Kunstleistungen genossen waren .... So enthusiastisch
Most in seiner Jugend fürs Theater schwärmte, so entschieden
verabscheute er schon zu jener Zeit die Kirche und allen
Religionskram. Wenn sein Lehrmeister ein Buch zu binden
hatte, dessen Titel verraten liels, dals es die Pfaffen angreife,
so nahm Johann gewifs dasselbe in seine Dachkammer und
las darin bis spät in die Nacht hinein«.
Zu damaliger Zeit existierte in Bayern ein Gesetz, wonach
alle jungen Leute bis zum vollendeten achtzehnten Lebens-
jahre an Sonntagen nachmittags die sogenannte »Christen-
lehre« zu besuchen hatten, widrigenfalls ihnen der Polizeiarrest
offen stand. Diesen letzteren sollte der junge Buchbinder-
lehrling bald kennen lernen. Alle sechs Wochen sollte er
vorschriftsgemäfs beichten, das wollte er nicht und blieb daher
weg; zudem verleitete er andere Burschen seines Alters,
ein Gleiches zu tun. Es fand eine Kirchenvisitation statt.
Als der Geistliche über die Beichten der Betreffenden keine
Quittungen erhielt, hiefs er sie bis nach der Christenlehre
aufs Kirchenpflaster knien. Hernach nahm der Pfarrer die
Burschen auf sein Zimmer, prügelte einen nach dem andern
durch und zwang sie schliefslich , ihm augenblicklich zu
beichten. Most entzog sich der Beichte und der geistlichen
Züchtigung durch die Flucht. Die Folgen der Flucht blieben
nicht aus. Am 17. April 1862 klopfte es an der Tür des
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196 Zweiter Teil. Die anarchist Bewegung in d. deutschen Schweiz-
Buchbindermeisters Weber. Das übliche , Herein' war von
innen noch nicht ganz verklungen, als ein Polizist erschien.
,Ist hier nicht der Lehrling Johann Most?' fragte er, indem
er eine Vorladung aus der Tasche zog. ,Der Lehrling Johann
Most soll heute, nachmittags um 3 Uhr zum Herrn Aktuar
Schmidt kommen'. Der Meister zeigte sich wenig erfreut über
die Vorladung. Zur bestinunten Zeit folgte ihr der Lehrling.
Er erhielt 24 Stunden Polizeiarrest. Zudem züchtigte ihn der
Meister. Als er den Arrest im ,Bürgerstübchen' absafs, schwor
er, nie mehr eine Kirche zu betreten.
2. Most in der Fremde.
Oft entstand zwischen dem Meister und dem Lehrling Streit.
Einmal warf der Meister dem Jüngling den Leimtiegel an den
Kopf, verfehlte aber das Ziel. »Ich will Gott danken, wenn
Du, Galgenstrick, erst einmal aus dem Hause bist,« rief der
erzürnte Meister. »O,« entgegnete der so Angesprochene
phlegmatisch, »Sie brauchen mich ja nur freizusprechen. Meine
Zeit ist ohnehin schon in sechs Wochen abgelaufen.« »Meinet-
halben gehst Du lieber heute wie morgen zum Teufel,« schrie
jetzt der Meister.
Der 17 Jahre alte schmächtige Bursche trat zu Frank-
furt a. M. in seine erste Kondition.
1864 ging Most nach Italien. Er war von einem un-
geheuren Wandertriebe beseelt, er wollte die Welt sehen. Von
1863 bis 1868 hat er ganz Deutschland, Österreich, Ungarn^
Oberitalien und die Schweiz kreuz und quer zu Fufs durch-
streift. Natürlich ist er auch »fechten« gegangen und nahm
oft in der grünen Natur sein Nachtlager, 1866 mufste Most
zu Giefsen 24 Stunden lang sitzen. Verschiedene Male ist es
vorgekommen, dals Arbeitgeber, bei denen Most sich um Be-
schäftigung bewarb, ihm bedeuteten, sie könnten ihn nicht
brauchen, weil sein entstelltes Gesicht bei den Kunden Anstofs
erregen möchte.
Im Oktober 1868 erschien Most in Wien. Am 30. Mai
1869 war auf der »Schönen Aussicht« zu Fünfhaus (Vorstadt
von Wien) eine Volksversammlung im Freien abgehalten
worden; unter den Sprechern befand sich auch Most. Seiner
längeren Rede kurzer Sinn war der: »Der Liberalismus ist
Schwindel, die Pfaffen sind Betrüger, die Bourgeoisie schneidet
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Drittes Kapitel. Johann Most. 197
uns die Hälse ab, die Polizei und das Militär stehen Wacht
dabei, und die Regierung sagt, das alles sei eben gerade in
Ordnung, c Am andern Tage erwähnten die Wiener Zeitungen
den »frechen Buchbindergesellen c. Das »Neue Wiener Fremden-
blatt« verlangte die Einsperrung des Redners. Infolge des
Zeitungsartikels wurde Most von seinem Arbeitgeber entlassen.
Er befand sich in Vöslau, Als er am 30. Juli 1869 nach Wien
zurückkehrte, wurde er verhaftet wegen Störung der öffent-
lichen Ordnung und zu einem Monat Gefängnis verurteilt.
Am 2. März 1870 ward Most in Wien unter der An-
klage auf Hochverrat in Haft genommen. Verhaftet wurde
auch ein Komitee, bestehend aus Härtung, Saudisch, Pfeifer,
Berka, Schäftner, Eichinger, Schönfelder, Hecker, Dorsch
und Gehrke. Härtung konnte sich flüchten. Bei niehreren
Hundert Arbeitern waren in einer Nacht Haussuchungen
vorgenommen worden, um Material zu erlangen. Auch bei
Most fand eine gründliche Haussuchung statt, die jedoch aulser
Zeitungen und Broschüren nichts zu Tage förderte. Im Unter^
suchungsgefängnis gab Most eine Gefängniszeitung heraus. Er
stand mit Berka imd Hecker in Verbindung. Geschrieben wurde
in Chiffern, zu denen Most den Mitgefangenen den Schlüssel
gegeben hatte. Das natürlich nur in einem Exemplar verfafste
Blatt hiefs »Nufsknacker«. Der Hochverratsprozefs begann am
4. Juli 1870 in Wien. Das »Wiener Tageblatt« schrieb über
Most: »Wer ihn so dasitzen sieht, angetan mit einem harm-
losen grauen Sommeranzuge, mit seinem durch einen grotesken
Einfall der Natur nach links verschobenen Gesichte, der ver-
meint zunächst, eine komische Figur vor sich zu haben.
Beobachtet man ihn genauer, wie er mit vorwärts gebeugtem
Kopfe und funkelnden Augen gierig den Fragen des Präsi-
denten lauscht, um sie sofort mit einer seltenen Schlagfertig-
keit zu beantworten, so wird man imwillkürlich an die erste
französische Revolution und die Reden erinnert, welche im
Konvent gehalten wurden, und man mufs gestehen, dafs
dieses anscheinend nichtssagende Männchen sehr ernst zu
nehmen ist.«
Am 19. Juli 1870 erfolgte das Urteil. Most wurde zu
5 Jahren schweren Kerkers verurteilt, verschärft durch je
einen Fasttag in jedem Monat. Von Most heilst es in der
Begründung des Urteils: »Er beurkundet eine ungewöhnliche
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198 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
Geistesschärfe und einen entschlossenen Charakter. Die bei
ihm vorgefundenen, von ihm selbst verfafsten Aufsätze atmen
einen glühenden Hals gegen Staat und Gesellschaft und ist
darin von einem Kampfe bis aufs Messer die Rede. Sein Er-
scheinen in Österreich darf als eine personifizierte Propaganda
ftir die soziale Revolution betrachtet werden . . . .c
Am 9. Februar 1871 öffneten sich für 93 politische Ge-
fangene infolge einer allgemeinen politischen Amnestie die
Gefängnispforten. Auch Most wurde an diesem Tage frei-
gegeben. Als hr dem Eisenbahnwagen in Wien entstieg^
harrten seiner Tausende von Arbeitern, die ihn mit unbe-
schreiblichem Jubel empfingen. Er wurde auf den Schultern
getragen; ein wahres Meer von Köpfen wogte vor seinen
Blicken. Eine grofse Versammlung beschlofs, eine sogenannte
»fliegende Agitation« zu veranstalten. Most wurde als der
geeignetste Mann angesehen, den Beschlufs auszuführen. Seine
Rundreise war von grofsem Erfolg begleitet. In allen Städten
von Wien bis Triest, wo Most Vorträge hielt, strömten die
Arbeiter zu den Versammlungen herbei.
Als Most gegen Ende April nach Wien zurückgekehrt
war, um nach einer kurzen Ruhepause Mähren und Böhmen
agitatorisch zu bereisen, lud ihn die Polizei vor, und ein dicker
Strich wurde durch alle seine Pläne gemacht. Der Polizei-
lommissar sagte zu Most: »Sie reizen das Volk auf, Sie
predigen Kommunismus, Aufruhr und anderes Übel. Für die
Amnestie haben Sie auf solche Weise schweren Undank ge-
zollt. Die Regierung hat daher beschlossen, Sie für immer
aus allen österreichischen Kronländern abzuschaffen.« Am
2. Mai 1871 abends 10 Uhr verliefs Most Wien und steuerte
seiner Heimat zu. Eine grofse Arbeitermenge begleitete ihn
zum Bahnhofe.
3. Most wieder in Deutschland.
Als Most nach Deutschland kam, hatte er sich bereits
für die Eisenacher — die radikalste — Richtung entschieden.
Er wandte sich zunächst nach Bayern. Den gröfsten Anstofs
erregte Most bei der Polizei dadurch, dals er in keiner Ver-
sammlung unterliefs, den Kampf der Pariser Kommune, welcher
sich in jener Periode abspielte (Mai 1871), mit leidenschaft-
licher Begeisterung zu verherrlichen. Obschon aus Österreich
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Drittes Kapitel. Johann Most. 199
atisgewiesen, begab er sich nach Asch in Böhmen, dort ge-
heime Versanmilungen abhaltend. Aus Leipzig, wo. er einen
Vortrag halten wollte, wurde er ausgewiesen. In Glauchau
beschlofs der Stadtrat, niemals eine Versammlung zu gestatten,
in der Most sprechen wolle. Dieser Beschluls wurde aber
umgangen. Man nannte in der Anmeldung der Volks-
versammlung einen andern Namen, liels Most sprechen und
verkündete erst nach Schluls der Rede, wer den Vortrag ge-
halten hatte.
Am 3. Juni 1871 traf Most in Chemnitz ein, er übernahm
die Redaktion der »Chemnitzer Freie Pressec gegen einen
Wochenlohn von 6 Talern. Im Blatte wie in den Versanmi-
lungen schlug er einen Ton an, der noch nie zuvor ver-
nommen worden, der aber auf Leser und Hörer eine zündende
Wirkung ausübte. Er agitierte Tag imd Nacht. In Chemnitz
organisierte er alle möglichen Gewerkschaften, die aber nichts
anderes waren als Teile der sozialdemokratischen Partei. Die
Redaktion der »Chemnitzer Freie Presse« befand sich zunächst
in einem Pferdestall. Most wurde in manche Prozesse ver-
wickelt, nahm aber niemals Advokaten, sondern focht alle
Händel allein aus.
Am 26. Febniar 1873 wurde er wegen der Rede, die er
an der Sedanfeier gehalten, mit 8 Monaten Gefängnis bestraft ;
am 26. Oktober 1873 befand er sich wieder in Freiheit.
Merkwürdigerweise fand Most trotzdem in jener Periode
Zeit zum Heiraten. Zwar hatte er immer mit Vorliebe sich
den Anstrich gegeben, als ob sein Herz gegenüber dem
schönen Geschlecht wie zugenagelt wäre, allein die Sache war
in Wirklichkeit nicht so. Genug, er hatte sich schon kurz
nach seiner Ankunft in Chemnitz in ein hübsches Mädchen
verliebt. Die Gefangenschaften hatten eine frühere eheliche
Verbindung gehindert. Am 24. Januar 1874 heiratete er. Aber
die Ehe mifsriet gänzlich. Die steten Konflikte mit Polizei
und Gesetz mochten der jungen Frau nicht gefallen. Zudem
ging Most dermafsen im Parteileben auf, dafs für das Familien-
leben so gut wie nichts übrig blieb. Mit der Zeit spitzte sich
für ihn die ganze Angelegenheit in die Frage zu: Partei
oder Familie ? Eines von beiden mufste zu Gunsten des andern
hintangesetzt werden. Most opferte seine Familie. Zum Glück
sind die Kinder, welche dieser unglücklichen Ehe entsprossen,
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200 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
bald gestorben. Die beiden Ehegatten führten bis zum Jahre
1880 ein. Hunde- und Katzendasein. Endlich trennten sie sich,
und im Jahre 1882 ist die Frau gestorben.
Am 10. Januar 1874 war Most zu Chemnitz mit lOOOO
gegen 7000 Stimmen zum Reichstagsabgeordneten gewählt
worden; am 5. Februar reiste er nach Berlin, imi in den
deutschen Reichstag einzutreten.
Obgleich er sich fast täglich bemühte, das Wort zu be-
kommen, hat er es im ganzen Quartal niemals erhalten. Er mufste
sich alle Philippiken, welche er gegen Bismarck loszulassen
dachte, verkneifen. Konnte Most zu Berlin nicht im Reichs-
tag sprechen, so wollte er wenigstens seinen Aufenthalt in
der Metropole nicht verstreichen lassen, ohne in Volks-
versammlungen zu reden. Er tat dies bei verschiedenen Ge-
legenheiten, so am 18. März 1874, wo er einen Vortrag über
die Pariser Kommune hielt. Dafür sollte er bald büfsen. Am
23. April 1874 wurde der Reichstag geschlossen. Most fuhr
arglos nach Mainz, um, wie er hoffte, sich eine Zeitlang der
allergröfsten Ruhe hinzugeben. Ein Polizist empfing ihn und
brachte ihn hinter Schlofs und Riegel.
Am 16. September 1874 wurde Most für 19 Monate in
Plötzensee gefangen gesetzt. Er verlangte vom Gefängnis-
direktor, dafs man ihn behandeln möge, wie es einem politi-
schen Gefangenen gebühre. Der Direktor erwiderte, politische
Gefangene gäbe es nicht.
Most meinte nun, jedenfalls sei er kein sogenannter »ge-
meiner Verbrecher,« worauf der Gefängnisdirektor bemerkte:
»Sie sind viel schlinuner als ein Dieb und ein Körperverletzer.
Sie wollen ja alles Eigentum wegnehmen. Und wenn es auf
Sie ankäme, würde die Guillotine aufgestellt, und das Köpfen
nähme Tag und Nacht kein Ende.«
Alles Protestieren und Argumentieren half nichts. Das
einzige Privilegium, das sich Most erwirken konnte, war die
Erlaubnis, seine eigenen Kleider zu tragen, imd zwar im Hin-
blick auf seine Eigenschaft als Reichstagsabgeordneter.
Zwei Monate hatte Most auch kraft Urteil der sächsischen
Gerichte abzusitzen. Am 16. Juni 1876 war er wieder frei.
In Berlin gab er jetzt die »Berliner Freie Presse« heraus.
In allen Städten des Landes und darüber hinaus erschien er in
Massenversammlungen als Redner. Die Schweizer Genossen
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Drittes Kapitel. Johann Most. 201
/
verlangten einen Redner. Wiederum war es Most, der nach
der Schweiz entsandt wurde.
Im Jahre 1878 (am 11. Mai 1878 schofs Hödel auf den
deutschen Kaiser, verfehlte ihn aber, und am 2. Juni schofs
Nobiling auf ihn) wurde er infolge mehrerer Urteile wieder
für fünf Monate nach Plötzensee gebracht. Als Most am
16. Dezember 1878 die »Bastille am Plötzensee« verlassen
konnte, wurde ihm bedeutet, dafs er binnen 24 Stunden Berlin
den Rücken zu kehren habe. In Hamburg sagten ihm seine
Freunde , er stürze alle ins Unglück , wenn er nicht mache,
dals er fortkomme. Das Beste wäre, meinten sie, wenn er
nach Amerika auswandere.
4. In London.
Most begab sich nach London, von den Mitgliedern des
»Kommunistischen Arbeitervereins« mit offenen Armen em-
pfangen. Da damals in Europa keine einzige revolutionäre
Zeitung deutscher Zunge erschien, erachtete man den Zeit-
punkt für gekommen, eine solche auf englischem Boden ins
Leben zu rufen. Man gründete die »Freiheit« und setzte Most
als Redakteur derselben ein. Am 3. Januar 1879 erschien die
erste Nummer.
Die Führer der sozialdemokratischen Partei nahmen Stel-
lung gegen die »Freiheit«. Die »Freiheit« hiefs es, störe
die ganze Taktik der Parteileitung. Liebknecht erklärte am
19. März 1879 im deutschen Reichstage, die Sozialdemokratie
ziele nicht auf Umsturz von Staat und Gesellschaft ab, sei
überhaupt nicht revolutionär, sondern eine Reformpartei.
In Deutschland gab es an manchen Orten Genossen,
welche mit Liebknecht nicht einig waren und daher die Ver-
breitung der »Freiheit« gern in die Hand nahmen. Die
sozialdemokratischen Führer gaben die Parole aus, die be-
treffenden Leute seien Agents provocateurs, Polizeispione etc.
Liebknecht behauptete, Most stehe im Solde der preufsischen
Regierung 5 später erklärte er ihn einfach für verrückt.
Im Oktober 1879 wurde in Zürich der »Sozialdemokrat«,
Parteiorgan der deutschen Sozialdemokratie, gegründet. Das
Blatt sollte namentlich auch als Gegengewicht gegen Mosts
»PVeiheit« dienen. Zwischen »Sozialdemokrat« und »Freiheit«
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202 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
kam es zu häufigen Fehden. Auch in den Vereinsversamm-
lungen zu London erfolgten heftige Auftritte und Hauereien.
Mehrmals war Most in Paris gewesen, wo es ihm gelang,
einen Teil der dortigen Sozialisten für die revolutionäre Sache
zu gewinnen. Als er zu Weihnachten 1879 abermals in Paris
Vorträge hielt, suchte die Polizei ihn festzunehmen, um ihn
aus Frankreich auszuweisen, konnte ihn aber nicht erwischen.
Bald darauf machte man ihm auf andere Weise ein ferneres
Betreten des französischen Bodens unmöglich. Er hatte ver-
schiedene Artikel für *La Revolution Sociale« geschrieben.
Angeblich auf Einwirkung des deutschen Botschafters ver-
urteilten ihn die französischen Gerichte in contumacium zu
zwei Jahren Gefängnis.
In Paris hatte Most Victor Dove kennen gelernt, der,
aus Frankreich ausgewiesen, in London, gleich so vielen
anderen Anarchisten, ein Asyl suchte und fand. Dove^
schon seit Jahren Anarchist, verkehrte täglich mit Most;
ein Freundschaftsverhältnis entwickelte sich zwischen den
beiden. Anhänger von Proudhon, wurde Dove 1868 in der
Schweiz mit Bakunin bekannt und trat in die von ihm ge-
bildete »Alliance de la D^mocratie sociale« ein. Seine Her-
kunft ist dunkel. In London trat Dove dem »Kommunistischen
Arbeiterbildungsverein« bei. Most behauptet, seine täglichen
Unterredungen mit Dove ersetzten ihm, Most, den Mangel
einer anarchistischen Literatur deutscher Sprache und lenkten
ihn zu jener Kühnheit der Schlufsfolgerungen, welche für die
anarchistische Weltanschauung unerläfslich sei. Von London
aus unternahm Dove eine Agitationsreise nach dem Konti-
nent, um für die anarchistischen Gruppen zu wirken. Mitte
Dezember 1880 wurde er verhaftet und vom deutschen Reichs-
gericht zu 2^/2 Jahren Zuchthaus verurteilt, die er zu Halle
verbüfste. In London verkehrte er auch mit dem neapoli-
tanischen Flüchtling Dr. Merlino*).
Was die »Freiheit« betrifft, so wurde sie immer an-
archistischer. In einer Briefkastennotiz der »Freiheit« vom
27. Februar 1886 bemerkte Most über seinen Stil: iKraft-
0 Der Anarchismus und seine Träger. Enthüllungen aus dem
Lager der Anarchisten von yQ^ (Verfasser der Londoner Briefe in
der »Kölnischen Zeitung«). Berlin 1897. S. 60 u. folg.
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Drittes Kapitel. Johann Most. 203
ausdrücke sind nötig, um die Lektüre dem Arbeiter mund-
gerecht und ihn selbst immer mehr fanatisiert zu machen;
freilich, wenn die Mehrzahl der Leser sich an den ,krepierten
Krönungen' und ,verreckten Fürstencanaillen' stofsen würden,
dann wäre es wohl besser, wir würden die Bude schlieisen ').«
Die materielle Lage des Blattes holj sich dadurch einiger-
malsen, dafs zu Beginn des Jahres 1880 Setzmaterial an-
geschafft und so ein Teil der Druckerprofite erspart wurde.
Aufser der »Freiheitc schrieb Most viele kleine Flug-
blätter, welche in Zehntausenden von Exemplaren nach Deutsch-
land vmd Österreich geschmuggelt und in den weitesten Kreisen
verbreitet wurden. Von London gingen Emissäre nach den
genannten Ländern ab, um Verbindungen herzustellen und
revolutionäre Gruppen zu organisieren.
Die »Freiheitc wurde immer bekannter. Wo Verhaf-
tungen und Haussuchungen erfolgten, kam das Blatt zum
Vorschein und seine Rolle wuchs.
Einen Hauptgehilfen hatte Most an Neve. Johann Neve
von ÜUvesbüll, geb. 1846, von Beruf Schreiner, hielt sich in
Zürich , auf. Er führte die falschen Namen Jean Court, Emest
Stevens, Peter Jensen und Piotra Warchatowskiego. Am
15. Dezember 1884 vom Bundesrat aus der Schweiz ausgewiesen,
ging er nach London. Dort widmete er sich, nachdem er sein
Tagewerk als Tischler vollbracht hatte, fast alle Abende — oft
bis spät in die Nacht hinein — und die Sonntage hindurch
den Expeditionsgeschäften der »Freiheit«. Er führte die
Bücher, verwaltete die Kasse (in welche manches Pfund
Sterling von seinem Arbeitslohn gewandert ist), korrespon-
dierte, packte etc. etc., alles dies unentgeltlich. Später geriet
er in Wien der Polizei in die Hände und hatte in Österreich
und Deutschland Gefängnisstrafen abzusitzen. Zu Johann Neve
sahen die Genossen mit einer gewissen Scheu empor. Er ist
vielleicht der einzige Führer, den kein Genosse auch nur im
geringsten zu verdächtigen wagte").
0 Zu dem Bombenattentat in Chicago bemerkte Most in der
»Freiheit« am 17. Juli 1886: »Von den durch die Chicagoer Bombe
getroffenen Polizeistrolchen sollen — aufser den bereits krepierten
acht — weitere dreizehn für Lebenszeit zu Krüppeln verunstaltet
worden sein. Himmlische Bombe!«
») Der Anarchismus und seine Träger. S. 67.
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204 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
5. Mosts Verhaftung in London.
Am 13. März 1881 war der russische Zar Alexander II.
ermordet worden. In der >Freiheit« vom 19. März bemerkte
Most zu dem Ereignis in dem Artikel »Endlich« :
»Triumph! Triimiph! Das Wort des Dichters hat sich
erfüllt. Einer der scheufslichsten Tyrannen Europas, dem
längst der Untergang geschworen worden und der deshalb
in wtistem Racheschnauben unzählige Helden und Heldinnen
des russischen Volkes vernichten und einkerkern liefs, — der
Kaiser von Rufsland ist nicht mehr. — Am vergangenen Sonn-
tag, mittags, als das Ungeheuer gerade von einer jener Be-
lustigungen zurückkehrte, welche in einer Augenweide an
wohlgedrillten Herden stupider Bluts- und Eisensklaven zu
bestehen pflegen und die man ,militärische Revuen' nennt,
hat die Bestie der Richter des Volkes, das deren Todesurteil
längst gesprochen, ereilt und mit kräftiger Hand abgetan.«
Die mit einem roten Freudenrande geschmückte Nummer
sprach den Wunsch aus, es möchte mit allen Souveränen
ähnlich verfahren werden. Lord Hamilton erhielt den Auf-
trag, wegen des Artikels in der »Freiheit« im Parlament
eine Interpellation zu stellen.
Am 23. März erschienen sechs Detektivs in Mosts Wohnung,
die gleichzeitig als Redaktions- und Expeditionslokal diente, sowie
in der anstof senden Setzerei der »Freiheit«. Sie führten Most
ab und legten die Schriftkästen, Lettern, Zeitungs- und
Broschürenvorräte, Flugblätter etc. mit Beschlag. Most wurde
der Aufreizung zu Mord und Schmähung einer befreundeten
Macht beschuldigt. Man brachte ihn in das Bureau des Gouver-
neurs, der ihn fragte: »Was haben Sie für eine Religion?« »Gar
keine,« antwortete Most.
Am 26. August 1881 wurde er zu 16 Monaten Gefängnis
mit schwerer Arbeit verurteilt. Most mufste im Gefängnis
Tauenden zerfasern. Auf seine Beschwerde gab man ihm Ge-
fängnishemden zu flicken. Übrigens hat alle Vorsicht und
Disziplin nicht verhindern können, dafs Most auch während
seiner Londoner Gefangenschaft für die Partei tätig war. Die
sogenannte Märznummer vom Jahre 1882 hat er von A bis Z
im Gefängnis heimlich verfafst. Am 26. Oktober 1882 war die
Strafzeit abgelaufen. Da man eine Demonstration befürchtete,
entliefs man Most schon am Abend zuvor.
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Drittes Kapitel. Johann Most. 205
Während er im Gefängnis safs, wurde die » Freiheit «^
welche Wilhelm Merten und Schwelm redigierten und setzten,
noch zweimal konfisziert. Jeweilen wurden die Satzutensilien
mitgenommen. Merten und Schwelm stinmiten nach dem Eng-
land in Aufregung versetzenden Phönixparkmorde (der Er-
mordung von Lord Cavendish und Unterstaatssekretär Burke)
in Dublin Loblieder auf die Mörder an. Mitte Mai 1882 wurden
sie verhaftet. Schwelm erhielt 18, Merten 3 Monate Zwangs-
arbeit').
Unter diesen Umständen wurde der Druck der »Freiheit«
nach der Schweiz verlegt. Am 26. Oktober 1882 hatte Most
die Strafe verbtifst. Er machte den Vorschlag, die »Freiheit«
wieder in London herauszugeben und war neuerdings bereit,
die volle Verantwortlichkeit zu übernehmen. Die Leute
waren aber materiell erschöpft und zeigten wenig Eifer für
die Sache. Es schien, als ob die Tage des einzigen anar-
chistischen Blattes deutscher Sprache gezählt seifen. Um diese
Zeit erging an Most von New York aus der Ruf, eine Rund-
reise durch die Vereinigten Staaten zu unternehmen. Er
folgte ihm imd ordnete gleichzeitig die Verlegung der »Frei-
heitc nach New York an.
Am 2. Dezember 1882 bestieg Most zu Liverpool den
Dampfer »Wisconsin«, am 18. Dezember kam er in New York
an, in Coopers Institut mit demonstrativen Akklamationen
empfangen.
Mit Begeisterung wurde der deutsche Anarchistenftihrer
in den amerikanischen Städten, wo er auftrat, von Gleich-
gesinnten gefeiert. Als er in Nordamerika ankam, bestanden
dort nur zwei oder drei kleine anarchistische Gruppen» Da-
neben gab es in einzelnen Städten, namentlich Chicago, revo-
lutionäre Sozialisten.
Mosts Agitation bewirkte, dafs tiberall, wo er erschien,
sich anarchistische Gruppen bildeten. Die Bewegung nahm
einen solchen Fortgang, dafs schon ein halbes Jahr später an die
Bildung einer amerikanischen Föderation der Internationalen
Arbeiterassoziation gedacht werden konnte, welche auf dem
Kongrefs von Pittsburgh im Oktober 1883 zu stände kam. Die
Proklamation, welche dieser Kongrefs an die Arbeiter Amerikas
0 Der Anarchismus und seine Träger S. 36 u. 37.
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206 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
erliefs und die eine kurzgefafste Prinzipienerklärung der Anar-
chisten enthielt, wurde nach wenigen nebensächlichen Ab-
änderungen von sämtlichen Delegierten einstimmig in der Form
angenommen, wie Most sie entworfen hatte. Die bürgerliche
nordamerikanische Presse begann Most energisch zu be-
kämpfen. Manche Blätter forderten ihre Leser auf, den
Volksaufhetzer zu lynchen.
6. Mehrfache Verhaftungen Mosts in Amerika.
Am 13. April 1886 fand im »Germania Garden« zu New
York eine sehr stark besuchte Volksversammlung statt. Adolf
Schenck führte den Vorsitz. Most hielt eine feurige Ansprache
über die Bewaffnungsfrage und forderte die Anwesenden auf,"
sich mit Gewehren, Revolvern, Bomben etc. zu versehen, da-
mit sie gerüstet seien, wenn die Tage der Entscheidimg
kommen.
Am 28. April wurden die Vorgänge in dieser Versanmi-
lung der Grand Jury unterbreitet. Sie verfügte eine Anklage
wider Most, Schenck und Braunschweig wegen »Abhaltung
einer ungesetzlichen Versammlung«. Ein Haftbefehl wurde
ausgestellt, auf Grund dessen Schenck und Braunschweig fest-
genommen und unter je 500 Dollars Bürgschaft zum Prozefs
verwiesen wurden. Most hingegen, der Wind bekommen
hatte, war nicht zu finden.
Er wohnte damals in dem Hause 198 Allen Street seit
Monaten unter einem andern Namen. In seiner eigenen Woh-
nung fühlte er sich am sichersten. Da er nun die Redaktions-
und Expeditionsarbeiten zu Hause besorgte und durch eine
Mittelsperson zwischen seiner Wohnung und dem »Freiheits«-
Lokale einen lebhaften Verkehr unterhalten mufste, führte
dieser Umstand schliefslich die Polizei auf die richtigen Spuren.
Inzwischen — am 4. Mai — war zu Chicago eine Bombe
unter die Polizeimännschaften geworfen worden. Um so mehr
bemühte sich die Polizei, Most zu erwischen. Am 11. Mai
nachts 10*/2 Uhr erschienen vier Detektivs in Mosts Zimmer
und verhafteten den so lange Gesuchten. Verschiedene Bücher
und Zeitungen wurden beschlagnahmt. Most wurde nach dem
Polizeihauptquartier gebracht und in eine Arrestzelle gesperrt
Im Court House wurde er vor den Richter Sm3^h geführt,
der die Bürgschaft auf 1000 Dollars festsetzte. Da die Kaution
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Drittes Kapitel. Johann Most. 207
nicht sogleich beschafft werden konnte, wurde Most einst-
weilen nach den »Tombs« gebracht, indem man ihn an einen
eben zu einer längeren Zuchthausstrafe verurteilten Menschen
fesselte. Die amerikanischen Blätter brachten lange Berichte
über Mosts Verhaftung. Danach sollte dieselbe in einem
öffentlichen Hause erfolgt sein, wo sich Most unter einem
Bett verkrochen habe.
Nach zweitägiger Haft wurde Most, für den ein Freund
die verlangte Bürgschaft geleistet, wieder auf freien Fufs
gesetzt, jedoch nur für kurze Zeit. Schon am 27. Mai
begannen die Verhandlungen vor dem bereits erwähnten
Richter Smylh. Nach dreitägiger Verhandlung erklärten die
Geschworenen die Angeklagten für schuldig. Am 2. Juni
verurteilte Richter Smyth Most zu l Jahr Penitentiary (Straf-
anstalt) und 500 Dollars oder weiteren 500 Tagen.
Most wurde in das Zuchthaus von Blackwells Island, einer
Insel, gebracht'). Hier wurde ihm der Bart abgenommen, dessen
er sich bisher zur teilweisen Verdeckung seines entstellten Ge-
sichtes bedient hatte. In Deutschland, Österreich und England
hatten ihm die Gefängnisdirektoren den Bartschmuck gelassen.
Most war höchst ungehalten über den Verlust, den ihm die
»amerikanischen Republikaner« gemäfs Gefängnisvorschrift an-
taten. Nach Verbtifsung der Strafe nahm Most die Redaktion
der »Freiheit« wieder auf.
In Amerika trieb es Most wie in London. In der »Frei-
heit« vom 5. Januar 1901 schrieb er:
»Es ist unglaublich, mit wie wenig Verstand die Welt
regiert wird! Famos! Wenn bei der Jahrhundertwende die
obersten Personifikationen der Autorität nichts mehr 'vorstellen
als eine Rotte von inkurablen Narren, Seuchlingen und Nullen,
so braucht uns kein Zweifel darob zu plagen, dafs man dieses
Häufchen Unglück in die Kloake der Geschichte fegt, ehe
die Menschheit besonders weit ins zwanzigste Jahrhundert
marschiert.«
Am 6. September nachmittags 4 Uhr 1901 gab der An-
archist Czolgosz in Buffalo auf Mac Kinley zwei Revolver-
*) Die Gefangenschaft daselbst hat Most in der Broschüre ge-
schildert: »Die Hölle von BlackwelPs Island» (Intern. Bibl. No. 2
Mai 1887).
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208 Zweiter Teil. Die anarchist, Bewegung in d. deutschen Schweiz.
Schüsse ab, an deren Folgen er am 14. September 1901
starb').
Am 7. September 1901, einen Tag nach der Ermordung
Mc Kinleys, brachte die »Freiheit« einen »Mord contra Mord«
betitelten Artikel, der mit den Worten begann : »Es gibt, sagte
Heinzen vor nahezu 50 Jahren — und das ist auch heute
noch richtig — verschiedene Kunstausdrticke für die wich-
tige Manipulation, wodurch der eine Mensch das Leben des
anderen vernichtet.« In dem Artikel heilst es u. a. :
»Die gröfste aller Torheiten in der Welt ist der Glaube,
dafs es gegen die Despoten (unter Despoten sind die Ver-
treter der Staatsautorität verstanden) und ihre Gesellen irgend
ein Verbrechen gäbe. Gerade dieser Glaube ist ein Verbrechen.
Die Despoten sind vogelfrei; sie sind in der menschlichen Ge-
sellschaft, was der Tiger unter den Tieren, — ihrer schonen,
ist ein Verbrechen. Wie die Despoten sich alles erlauben —
Verrat, Gift, Mord etc., so ist auch alles das gegen sie zu
verwenden. Ja, das , Verbrechen^ gegen sie ist nicht blofs
Recht, es ist auch Pflicht eines Jeden, der Gelegenheit hat, es
zu begehen, und es wird sein Ruhm sein, wenn es von Erfolg
war. Nur Menschen gegenüber gibt es eine Moral der Rück-
sichten; die Moral Bestien gegenüber aber ist Vernichtung.
Die Gesetze der Despoten sind nichts anderes als Diktate des
Säbels, ihr ,Eigent\mi' ist nichts als Raub; ihre ,Strafe' ist
nichts als Mord. An ihren »Gesetzen^ kann niemand zum
Verbrecher werden; an ihren Mörderhäuptem kann der Revo-
lutionär nur zimi Befreier der Menschheit werden .... Wir
sagen : Mordet die Mörder ! Rettet die Humanität durch Blut
und Eisen, Gift und Dynamit!«
Das Attentat gegen Mc. Kinley stellte Most als »eine
ziemlich harmlose Affäre« hin^). Die Lage der »Freiheit«
war um die Zeit ziemlich prekär; Most bat in der Nummer
vom 21. September dringend um freiwillige Beiträge oder
Darlehen.
Bald nach Mc. Kinleys Tod erfolgte Mosts Verhaftung.
Der Staatsanwalt erhob vor dem Polizeigericht gegen Most
') Siehe die Botschaft von Theodor Roosevelt vom 3. Dez. 1901
an den Kongrefs in Beilage IV.
*) »Freiheit« vom 14. September 1901.
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Drittes Kapitel. Johann Most. 209
eine Anklage wegen Störung des öffentlichen Friedens und Ver-
letzung des öffentlichen Anstandes, begangen durch den oben
erwähnten Artikel »Mord contra Morde Da die Bürgschaft
von 1000 Dollars nicht sogleich geleistet werden konnte, wurde
Most für 24 Stunden in Verhaft gebracht. »Ein total dunkles
Loch hatte ich mit einem anderen Gefangenen zu teilen, —
zahllose Wanzen frafsen mich halb auf, — der Appetit ver-
ging einem ganz von selber, und zu trinken gab es nur
stinkiges Wasser*).« Most ward den »Special Sessions« (Drei-
männergericht) zur Aburteilvmg tiberwiesen. Gegen Leistung
der auf 500 Dollars herabgesetzten Btirgschaft hatte er die
Freiheit wieder erlangt. Am 22. September wurde Most, als
er einem Familienausflug des anarchistischen Gesangvereins
»Freiheit« beiwohnte, von sechs Zivilpolizisten verhaftet. Die
im Wirtshaus des Vereins flatternde rote Fahne nahm die
Polizei mit. Most wurde in eine eiserne Zelle gebracht, »in
der sich lediglich eine schmale Pritsche und ein Sink be&nd,
nicht einmal ein Wasserbecher war vorhanden. Ans Ein-
schlafen war natürlich nicht zu denken, selbst das Sitzen war
beschwerlich und gefährlich: wenn man sich irgendwo an-
lehnte, drang die Kälte des Eisens bis auf die Knochen ein,
denn es war eine äufserst kalte Nacht. So mufste man also
Zimmergymnastik tiben, um nicht stocksteif zu werden").«
Most wurde der Aufreizung zum Aufruhr beschuldigt. Die
nunmehr auf 5000 Dollars angesetzte Kaution konnte er mcht
leisten und hatte daher in Haft zu bleiben. Die »Freiheit« vom
28. September 1901 enthält nur eine einzige Druckseite, da
der Drucker in letzter Stunde die Herstellung des Blattes ver-
weigert hatte.
Am 2. Oktober 1901 wurde die Anklage gegen Most ab-
gelehnt. Auf Grund der ersten Anklage dagegen, den Artikel
»Mord contra Mord« betreffend, wurde Most zu einem Jahr
Gefängnis verurteilt.
Die »Freiheit« vom 26. Oktober 1901 berichtete, Most sei
von seiner Frau und einem Freunde auf Blackwells Island im
Ge&ngnis besucht worden. Er müsse das grofse Rad an der
Bohrmaschine drehen. Lebensmittel dürfe man ihm jede Woche
0 »Freiheit« vom 21. September 1901.
») »Freiheit« vom 28. September 1901.
Langhard, Die anardiistiBche Bewegung in der Schweiz. 14
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210 Zweiter Teil. Die anarchi&t. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
bringen, während dagegen Zeitungen und sonstige Literatur-
erzeugnisse streng verpönt seien. Most sei überzeugt, dafs
»er ungebessert und mit völliger Gesundheit die Strafinsel
wieder verlasse, um den alten Kampf gegen Protzen, Pfaffen
und Ausbeuter abermals aufzunehmen«. Er werde guten
Mutes bleiben, solange er wisse, dafs sein Lieblings- imd
Schmerzenskind, die i Freiheit«, und seine Frau und zwei
Kinder keine materielle Not zu leiden hätten.
Die drei Richter, welche Most verurteilten, sprachen in den
Motiven die Hoffnung aus, es möchten bald Gesetze erlassen
werden, die es den Anarchisten unmöglich machen, noch
länger die freie Luft Amerikas zu atmen.
Abermals mufste sich Most den Bart abnehmen lassen.
»Es tauchte nämlich sofort« , also schildert Most den Vor-
gang, »nachdem die ,Nationalien' aufgenommen waren, ein
Would-be-Barber mit einem Rasiermesser auf, das sich jedoch
später schon mehr als eine Säge erwies, um meine Mähne
zu nihilisieren. Da ich dieselbe nicht etwa blofs als
,Schmuck' zu tragen pflege, sondern dahinter eine ganz
verfluchte Blöfse zu verdecken suche, und weil ich einen
,Stay' erwartete, ersuchte ich, mich mit der mir von früher
her wohlbekannten Schindung zu verschonen. ,Ach was,' ant-
wortete der ,Hallkeeper', ,hier wird mit allem Haarigen tabula
rasa gemacht. Kommt ein Chinese herein, so wird ihm sogar
der Zopf abgeschnitten.' Ich appellierte an den Headkeeper,
der seinerseits den Warden — Fallan heifst der Biedermann —
konsultierte, aber mit dem Bescheid zurückkam : ,No exceptions'.
Und so wurde ich denn geschunden, was mir das Aussehen
verlieh, als ob ich unter dem Verdachte, ein ,Missionär' zu
sein, von ,Boxem' bearbeitet worden wäre. Dann wurde ich
gebadet, geimpft, gewogen, gemessen — sogar die Länge und
Breite der Ohren wurde zu Protokoll genommen — ., photo-
graphiert etc. etc. und schliefslich in die berüchtigte Zebra-
uniform und in eine Zelle (7 Fufs lang, 6^/2 Fufs hoch und 4V2
Fufs breit) gesteckt. Am nächsten Morgen erfuhr ich, dafs
man mich für tauglich befunden habe, in der Schmiede ein
Schwungrad zu treiben').«
0 »Freiheit« vom 9. November 1901.
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Drittes Kapitel. Johann Most. 211
Mosts Anwälte, die Gebrüder Hillquit in New York, appel-
lierten gegen das erstinstanzliche Urteil, und Most wurde gegen
eine Bürgschaft von 1500 Dollars vorläufig in Freiheit ge-
setzt ^).
Am 19. März 1902 gelangte der Fall vor der Appellations-
abteilung des Supreme Court von New York ztir Behandlung.
Der Verteidiger Hillquit erklärte, der Artikel »Mord contra
Mord« sei vor ungefähr 50 Jahren von Karl Heinzen in der
Zeitung »Pionier« veröffentlicht und dann mit anderen Ab-
handlungen in. Buchform in den ganzen Vereinigten Staaten
verbreitet worden. Most habe den Artikel bereits am 14. März
1885 in der »Freiheit« abgedruckt und ihn am 7. Sept. 1901 als
Lückenbülser benutzt. Karl Heinzen sei ein politischer Flücht-
ling gewesen, der nach dem Jahre 1848 sein Vaterland wegen
Beteiligung an der Revolution verlassen mufste. Most könne
nicht auf Grund der Sektion 675 des Strafgesetzbuches ver-
urteilt werden, weil tatsächlich durch die Veröffentlichung des
Artikels der öffentliche Frieden nicht gestört Worden sei.
Auch wäre die Verurteilung ein Verstofs gegen die Ver-
fassung des Staates New York, denn Sektion 8 derselben be-
stimme ausdrücklich, »dafs jeder Bürger seine Ansichten über
alle Fragen frei aussprechen, schreiben und publizieren könne
und kein Gesetz zur Beschränkung der Rede- oder Prefs-
freiheit erlassen werden soll«. Durch Veröffentlichung des.
Artikels sei auch die Moral nicht jgefährdet worden; keines
der in Sektion 675 angeführten Delikte liege daher vor.
Der Vertreter des Distriktsanwaltes, Taylor, plädierte da-
gegen für Aufrechterhaltung des erstinstanzlichen Urteils. Es
handle sich in dem Falle um die Frage, ob durch die Ver-
öffentlichung der »öffentliche Frieden gestört oder gefährdet
wurde«, wie es im Strafgesetzbuch heifse. Der Artikel »Mord
contra Mord« sei sehr aufreizend gewesen. In dem Urteil der
Spezialassisen heifse es: »Wenn man den ganzen Artikel ge-
lesen hat, so ist es unmöglich, nicht daraus den Schlufs zu
ziehen , dafs alle Herrscher Feinde der Menschheit sind und
mit Blut und Eisen, Gift und Dynamit vertilgt werden müssen.«
Besonderes Gewicht legte Taylor auf Mosts frühere Ver-
urteilungen, femer auf den Prozefs im Jahre 1887 wegen
0 »Freiheit« vom 9. November 1901.
14*
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212 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz
einer nach Hinrichtung der Chicagoer Anarchisten gehaltenen
Rede, welche folgende Stelle enthielt: »Wenn ich den Henker
kennen würde, der unsere Brüder gemordet, ja, erwürgt hat,
so würde ich nicht eher ruhen, bis er ihr Schicksal geteilt.
Der Tag der Revolution wird bald kommen. Zuerst kommt
Grinell an die Reihe, dann Richter Gary, dann der Supreme
Court von Illinois, dann die höchsten Mörder im Lande, —
der Supreme Court der Vereinigten Staaten. Der feigste von
allen — Oglesby, der Gouverneur von Illinois — darf nicht
denken, dafs man ihn verschonen wird, weil er zwei von
unseren 'Brüdern zu einem langsamen Tode — , zu lebens-
länglicher Haft, begnadigt hat.«
Der Staatsanwalt führte weiter aus, durch Mosts Ver-
urteilung werde weder die Rede- noch Prefsfreiheit verletzt.
Wie der Richter Corving im Mostprozefs von 1887 in der an
die Geschwomen gerichteten Rechtsbelehrung ausführte, ge-
währe die Staatsverfassung Freiheit , durch das Gesetz be-
schränkt. Sie verleihe dem Individuum nicht das Recht, ein
Verbrechen zu begehen oder die Begehung eines solchen zu
empfehlen. Am Schlüsse seiner Ansprache betonte Taylor,
der Fall habe ungeheures Aufsehen erregt, und mit Spannung
werde die Gerichtsentscheidung erwartet.
Der Supreme Court, Distrikt New York City, bestätigte
.das erstinstanzliche Urteil. Dann kam der Fall auf Betreiben
von Mosts Anwalt Morris Hillquit in Albany vor den Court
of Appeals, und der Strafvollzug blieb einstweilen suspendiert.
Am 14. Juni 1902 meldete Most in der »Freiheit« : »Mein
,Case'. Das Neueste ist, dafs die Court of Appeals von Albany
meine Verknurrung definitiv bestätigt hat, so dafs ich wahr-
scheinlich schon im Loch sitze, ehe diese Nummer in den
Eblnden der Leser sich befindet. Quaree — Feuer! Es lebe
die Revolution! Nieder mit allen Tyrannen!«
Am 21. Juni 1902 bemerkte Most zum Urteil: »Sei es,
wie es sei, — wir scheren uns den Teufel um alle Urteils-
sprüche; es wird weiter agitiert, und zwar im revolutionären
Sinne, — trotz aller lichtscheuen Talareulen und mittelalter-
lichen Zopf gestalten.« Am 28. Juni: »Schliefslich danke ich allen
jenen, welche mir in meinem allerdings vergeblichen Kampfe
gegen blöde Bosheit und infame Rachgier kapitalistischer Justiz-
mörder materiell und sonstwie Beistand geleistet haben.«
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Drittes Kapitel. Johann Most. 213
Zu seiner Frau und einem ihn besuchenden Freunde
äufserte der 56jährige Most, Black weljs Island — das Ge-
fängnis — bilde für ihn einen Zwangskurort. Die gute Luft
und das ungeheuer solide Leben reizten seinen. Appetit;
er befürchte nur, dals er sich ein Ränzlein anmäste. Man
habe ihm eine sonnige, luftige Zelle angewiesen, und da alle
Zellen bis nachts 9^/2 Uhr elektrisch beleuchtet seien, vermöge
er viel zu lesen. Kurzum, er befinde sich in jeder Hinsicht
all right. Bücher beliebiger Art könne er von aufsen be-
ziehen.
Wie wenig die »Freiheit« trotz Mosts Verurteilung den
Präsidenten Roosevelt schonte, beweisen folgende Zeilen : »Auch
Teddy I., von Czolgocz' Gnaden, will die soziale Frage stu-
dieren. Nötig hätte er es wahrlich, denn das, was er in
seiner anarchistenfresserischen Kongrefsbotschaft seiner Grpfs-
schnauze entfahren liefs, stempelt ihn so ziemlich zum dümm-
sten Luder seiner Zeit.€ An anderer Stelle nennt ihn die
nämliche Nummer vom 12. Juli 1902 einen der »frechsten
Lümmel, welche das kapitalistische Protektorat dieses Landes
aufzuweisen hat«.
Most beanspruchte im Gefängnis als »politischer Ge*
iangener« behandelt zu werden, worauf ihm der Conmiissioner
Th. S. Brennan kurz bemerkte: »Das ist ein demokratisches
Land, da wird jeder gleich behandelt.«
Am 15. November 1902 teilte die »Freiheit« mit, um
^fernere Schikanierungen unmöglich zu machen«, sei das Haupt-
quartier der »Freiheit« nach August Albingers Halle verlegt
worden. Alle Zuschriften und Geldsendungen seien an Helene
Most 3465 Third Avenue New York City zu richten.
Am 20. Dezember 1902 fand in Elbings Kasino 156st Str.
und St. Anns Ave. in New York ein John Most-Konzert und
Ball statt, wobei A. Lott die Festrede in deutscher Sprache
hielt. Die Rede enthält hinsichtlich der jüngsten Verurteilung
Mosts folgenden Passus: »Er (Most) sollte als Sündenbock ein-
geschlachtet werden, ergo schickte man ihn ein weiteres Jahr
in den Zwinger und zwar auf Grund eines Artikels von dem
alten Demokraten Karl Heinzen, den derselbe vor über
50 Jahren schon veröffentlichte, der seither wiederholt an-
standslos abgedruckt worden war, der in jeder anständigen
Bibliothek zu finden ist und vor Jahren durch jede Buch-
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214 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegimg in d. deutschen Schweiz.
Handlung bezogen werden konnte. Die Appellationen an die
höheren Gerichte erwiesen sich, wie vorauszusehen war, als
vergebens. Je höher appelliert wurde, desto gröfsere Schurken
kamen zum Vorschein. Die Richter des Supreme Court und
des Oberstaatsgerichtes erwiesen sich nicht minder als be-
zahlte und gefällige Lakaien des Geldsacks wie die elenden
Ferkelstecher der Special Session ').c
Abgesehen von der Redaktion der »Freiheit.« hat Most viel
geschrieben. Von seinen Publikationen sind u. a. zu nennen:
Der Kleinbürger und die Sozialdemokratie (Augsburg 1876);
Taktik contra »Freiheit«. Ein Wort zum Angriff und zur
Abwehr (London, Oktober 1880) ; Die Gottespest und Religions-
seuche (New York 1883); Die Eigentumslasten (New York,
Oktober 1883); Die freie Gesellschaft. Eine Abhandlung über
die Prinzipien und die Taktik der kommunistischen Anar-
chisten (New York, Juli 1884); Revolutionäre Kriegswissen-
schaft (New York, Juli 1885); An das Proletariat, in der
»Internationalen Bibliothek« (New York, 1. April 1881); Die
Hölle von Blackwells Island (Internationale Bibliothek, New
York, 2. Mai 1881); Stammt der Mensch vom Affen ab?
(Internationale Bibliothek Nr. 4 vom 4. Juli 1881); Zwischen
Galgen und Zuchthaus (Internationale Bibliothek Nr. 9,
Dezember 1881); Die Anarchie (Internationale Bibliothek,
10. Januar 1888); Der Stimmkasten (Internationale Bibliothek,
Juni 1888); Der kommunistische Anarchismus (Internationale
Bibliothek, Dezember 1890); Unsere Stellung in der Arbeiter-
bewegung (Internationale Bibliothek, Mai 1890); August Reins-
dorf und die Propaganda der Tat (New York 1885); Acht
Jahre hinter Schlofs und Riegel, von Anonymus Veritas (New
0 »Freiheit« vom 27. Dezember 1902. — Auch während der
Prozefs gegen Most anhängig war, mäfsigte die »Freiheit« in keiner
Weise ihre aufreizende Sprache, schrieb sie doch am 8. Februar
1902 : »Immer und immer wieder haben wir dem Proletariat zu
zeigen, dafs diese jetzige Raubmords- und Schwindelgesellschaft
absolut nicht geflickt werden kann, sondern dafs man sie stürzen
mufs, wenn es gründlich besser werden soll in der Welt. Ohne
Unterlafs haben wir mehr denn je zu agitieren unter der Devise:
,Nieder mit Thron (Autorität), Altar (Gottespest) und Geldsack (Lohn-
sklaverei)! Hoch Anarchie, Kommunismus, Atheismus und Revo-
lution!*«
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Viertes Kapitel. Johann Most in der Schweiz. 215
York 1890); Sturmvögel (Poesiesammlung), drei Teile (New
York 1888)0.
Manche dieser Broschüren wurden in die verschiedensten
Sprachen tibersetzt, und neue Übersetzungen folgen fort-
während.
Viertes Kapitel.
Johann Most in der Schweiz.
Die Wanderschaft, die Most über alles liebte, führte ihn auch
nach der Schweiz. Im März 1867 trat der Buchbinder Most in
Locle in Arbeit und befand sich somit in jener Region, von wo aus
die F^d^ration jurassienne in der Schweiz zuerst für Verbreitung
der anarchistischen Ideen wirkte. In Chaux-de-Fonds und Locle
mochte Most bereits den ersten Hauch der anarchistischen
Theorieen verspürt haben. Schon 1865 gab es in der franzö-
sischen Schweiz internationale Sektionen ^), speziell Locle und
Chaux-de-Fonds hatten solche. Vom 2. bis 8. September 1867
hielt die marxistische Internationale Arbeiterassoziation in Lau-
sanne ihren zweiten Kongrels, auf dem die meisten deutschen,
englischen und amerikanischen Delegierten die Abschaffung des
Erbrechts und das Kollektiveigentum an Grund und Boden vor-
schlugen, jedoch unterlagen. Diese Zielpunkte erschienen alsbald
im Programm der jurassischen Autonomisten oder Anarchisten.
Im selben Jahre 1867 erschien Bakunin auf dem Kongrels
der Friedens- und Freiheitsliga in Genf, in seiner Pro-
grammrede die Zertrümmerung der Staaten und die freie
Autonomie von Gemeinden und Provinzen fordernd. Der-
gestalt fiel Mosts Aufenthalt im Neuenburger Jura zusammen
mit den ersten Äulserungen der anarchistischen Bewegung in
der Schweiz. Magnetisch fühlte sich Most von der Bewegung,
wie sie damals schon die Arbeiterschaft in Locle und dem
benachbarten Chaux-de-Fonds ergriff, angezogen. Es war in
Locle, wo Most den ersten Schritt zur Teilnahme an der
Arbeiterbewegung tat. Er trat dem sozialistischen Arbeiter-
verein in Locle bei, der zum Verband der deutschen Arbeiter-
bildungsvereine in der Schweiz gehörte.
0 M. Nettlau, Bibliographie S. 157 u. folg.
») Memoire de la F^d^ration jurassienne S. 3.
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216 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewe£:ung in d. deutschen Schweiz.
Im Hochsommer 1867 veranstaltete der Arbeiterverein in
Chaux-de-Fonds ein grofses Arbeiterfest, zu dem er die Vereine
der benachbarten Umgegend einlud, die mit Sang und Klang
gezogen kamen. Auch die Arbeiter von Locle, Most unter ihnen,
hatten sich zu dem Feste eingefunden. In Chaux-de-Fonds wurden
mehrere Ansprachen gehalten, in denen die Bestrebungen der
Internationalen Arbeiterassoziation zur Darlegung gelangten.
Gierig lauschte Most den Ausführungen der Redner, zum
erstenmal wurde er hier auf den Sozialismus aufmerksam ge-
macht imd zeigte sich sofort dafür begeistert.
Seine Weltanschauung war bis dahin atheistisch -republi-
kanisch gewesen. Der Aufenthalt im Neuenburger Jura hatte
zur Folge, seine Auffassungen als ungenügend erscheinen
zu lassen. Das' Grundelement zu einem Rebellen trug Most
in sich. Unzufrieden mit seiner Lage, glaubte er sich aus-
gebeutet und hatte das Bestreben, den Zustand zu ändern.
Die Anregungen und Eindrücke, die der junge Buchbinder
zu Locle und Chaux-de-Fonds empfing, fielen auf fruchtbaren
Boden. Mit Feuereifer stürzte sich Most auf die sozia-
listische Literatur, und kaum war er ein Jünger des neuen
Evangeliums geworden, so trug er auch schon, wie er
selbst bezeugt*), das lebhafteste Verlangen in sich, ein
Apostel desselben zu werden. In den Diskussionsstunden,
welche der Arbeiterverein in Locle hielt, suchte Most den
Erörterungen durch Aufwerfen von Fragen, die sich auf den
Sozialismus bezogen, eine interessantere Richtung zu geben,
und fleifsig beteiligte er sich an den Debatten. Das Vereins-
leben wurde interessant und bewegt, die Zahl der Mitglieder
stieg unter Mosts Einflufs innerhalb sechs Monaten von 17
auf 72. Die Autorität, welche sich der junge Buchbinder-
arbeiter bei seinen Genossen in kurzer Zeit erwarb, erhellt
daraus, dafs er beim Verein die Stelle eines Sekretärs be-
kleidete. Voll Stolz auf sein agitatorisches Wirken im Neuen-
burgischen verliefs Most Locle im November 1867.
In Zürich, wohin er sich begab, traf er unter den Arbeitern
ein ziemlich ausgeprägtes Parteileben. In Zürich war eine
Sektion der Internationalen Arbeiterassoziation gegründet
worden, die in der Wirtschaft »Germania« an der oberen
0 Siehe Acht Jahre hinter Schlofs und Riegel, S. 12.
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Viertes Kapitel. Johann Most in der Schweiz. 217
Schmalzgrube, wo sich jetzt das Lokal »Zum Salmenc be-
findet, ihre Sitzungen hielt. Landwehrhauptmann Btirkli präsi-
dierte. Der Arbeiterbildungsverein besafs eine gute Biblio-
thek, welche Mosts Wissensdrang nicht unbeträchtliche Be-
friedigung gewährte. Greulich, ein Augenzeuge, schildert
Mosts erstes Erscheinen zu Zürich folgendermafsen : »An einem
Abend im Winter von 1867 auf 1868 erschien in unserem Kreise
ein schüchterner, junger Mann, mager, bartlos, mit einem schief-
gezogenen Gesicht. Eine Weile hörte er schweigend unserer
zwanglosen Unterhaltung zu, und dann fragte er ganz be-
scheiden, ob die Gesellschaft wohl gestatte, dafs er etwas vor-
trage. Das wurde zugestanden, und nun erhob sich der Jüng-
ling und trug mit unnachahmlicher Komik ein Schundgedicht
vor
Von dem Fräulein Lenore
Mit dem rabenschwarzen Lockenhore.
Auf Befragen stellte sich der junge Mann vor als Johann
Most, Buchbinder von Augsburg; so wurde er in unsere Liste
eingetragen .... Wer hätte damals geahnt, dafs Most schon
zwei Jahre später in Österreich als ,Hochverräter' ins Ge-
fängnis wandern, dann in Deutschland als Parteiführer auf-
treten würde *)?€
In Zürich arbeitete Most eine Zeitlang bei einem Hut-
macher namens Wolkwitz, der imter dem Namen Heyner ein
Theaterstück geschrieben hat: »Der Deserteure, das noch
jetzt mitunter von Arbeitervereinen aufgeführt wird. Im Jahre
1868 verlief s Most Zürich, weil er sich zu Hause beim Militär
stellen mufste.
Jahre vergingen, bis Most Zürich wiedersah. Vom Inter-
nationalen Arbeiterverein in Zürich eingeladen, hielt Most,
inzwischen deutscher Reichstagsabgeordneter geworden, im
grofsen Saale des Kasino Hottingen (Zürich) am 17. März
1877 die Festrede zur Märzfeier. Etwa 500 Teilnehmer fanden
sich ein, namentlich stark war die Züricher Lehrerschaft von
der Volksschule bis zur Universität vertreten. »Selbst der
Konsul des Deutschen Reiches war herbeigekommen, um
unsem Freund und Genossen Johann Most zu hörenc, be-
'X Das grüne Hüsli« Erinnerungen von Hermann Greulich,
Zürcher »Volksrecht« vom 19. Juli 1900.
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218 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
richtete Greulich in der »Tagwacht j:. Most habe über die
Berliner und Wiener Märztage von 1848 und den Pariser
Kommuneäuf stand von 1871 mit gewohnter Meisterschaft ge-
sprochen. »Die anderthalbsttindige Rede wurde nicht nur mit
gröfster Aufmerksamkeit angehört , sondern öfter durch sttir*
mischen Beifall unterbrochen^).«
Im Jahre 1880 unternahm Most von London aus abermals
eine Reise durch die Schweiz. Die Redaktion des Züricher
»Sozialdemokrat« berief eine Zusammenkunft für den Monat
Mai 1880, drei Tage nach Schlufs des deutschen Reichstages,
nach Rorschach ein. Nicht nur die engeren Anhänger des
»Sozialdemokrat«, sondern auch die meisten Sozialrevolutio-
nären Gruppen schickten sich an, Delegierte für den Kongrefs
zu ernennen. In Berlin wurden Most und Hasselmann sowie
ein dritter Genosse, ein eifriger Verbreiter der »Freiheit«,
delegiert. Most hatte aufserdem ein Mandat von etwa zwölf
sächsischen Parteiorten erhalten. Unter falschem Namen
reiste er durch Frankreich in die Schweiz. In Rorschach
angekommen, mufste Most die Wahrnehmung machen, dafs
der Kongrefs in letzter Stunde auf unbestimmte Zeit vertagt
worden war. Man schützte vor, die Polizei sei hinter die
Sache gekommen. Es waren zu dem Kongrefs 25 — 30 sozial-
revolutionäre Delegierte zu erwarten. Nach der Darstellung
von Most war dies der Grund, warum der Kongrefs, der
Stellung gegen Most hätte nehmen sollen , nicht abgehalten
wurde. Ganz umsonst wollte er sich nicht in die Schweiz be-
geben haben. Er benutzte die Gelegenheit, um in Zürich,
Basel, St. Gallen, Bern, Freiburg, Vevey und Genf, wo er
Vorträge hielt, für den Anarchismus zu wirken und Ver-
bindungen mit den anarchistischen Elementen anzuknüpfen.
Wie Most versichert, war damals die revolutionäre Gesinnung
bei den deutschen Sozialdemokraten in der Schweiz über-
wiegend revolutionär. In der Schweiz kam Most nament-
lich mit Reinsdorf zusammen, damals in Freiburg in einer
Druckerei beschäftigt. Von nun ab pflogen Most und Reins-
dorf bis zu des letzteren Hinrichtung eine ungemein leb-
hafte gegenseitige Korrespondenz. Reinsdorf war längst über-
zeugter Anarchist. Most behauptet, Reinsdorf habe seinen
0 Siehe den Bericht der Zürcher »Tagwacht« vom 28. März 1877.
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Viertes Kapitel. Johann Most in der Schweiz. 219
ganzen Einflnfs aufgewendet, um ihn für die anarchistische
Sache zu gewinnen.
Noch manche Jahre nach Reinsdorfs Hinrichtung erklärte .
Most, Reinsdorf habe den unmittelbaren Anstols dazu gegeben,
dafs er nach und nach Anarchist wurde. Kommunistischer
Anarchist mit dem Verlangen nach freiem Genufsrecht, freier
Arbeitsleistung und Abwesenheit jeder eigentlichen politischen
Organisation sei Most übrigens erst später, namentlich durch
die diesbezüglichen Agitationsschriften Krapotkins geworden ^).
Am 24. Mai 1880 hat Most in der »Brasserie Schiefsc in
Genf vor einer zahlreichen Versammlung einen Vortrag ge-
halten über den »revolutionären Charakter der Sozialdemokratie«.
Der »R^volt^« vom 29. Mai 1880 berichtete darüber: »Wir
können bezeugen, dafs dem Redner von der Versammlung
ein höchst sympathischer Empfang zu teil wurde. Die Ver-
sammlung war sehr zahlreich, wenn man bedenkt, dafs sie
ohne längere Vorbereitungen stattfand.« .
Auch in Zürich trat Most um diese Zeit auf. Der Züricher
»Sozialdemokrat« vom 27. Juni 1880 berichtete darüber, es sei
Most vor öffentlicher Versammlung in Zürich in sechs Nacht-
stunden so nachdrücklich die Wahrheit gesagt worden, dafs er
vollkommen niedergeschmettert war und trotz seiner Redekunst
kein Wort der Rechtfertigung gefunden habe. Das Blatt
nannte ihn einen »unverbesserlichen, gewissenlosen Zwietracht-
stifter«, der mit bodenlosem Leichtsinn jedem ihm unbekannten
Stänker oder Lumpen die »Freiheit« öffne. Dazu habe er noch
die Stime, sich den »einzig echten Sozialisten« zu nennen =).
0 Siehe Mosts Artikel »Freiheitsreminiszenzen« in der »Frei-
heit« vom 7. Januar 1899; siehe ferner den Artikel »Die Freiheit«
in Mosts »Freiheit« vom 4. Juli 1896.
*) Bis kurz zuvor bestand zwischen den Züricher Sozialisten-
führern und dem zum Anarchismus tibergegangenen Most noch ein
ziemlich freundliches Verhältnis. Dies erhellt aus dem offenen
Briefe, den Greulich in der »Tagwacht« vom 8. Oktober 1879 an
Most, den Redakteur der »Freiheit«, richtete. Der Brief lautet:
»Werter Freimd! Du bringst in der letzten* Nummer eine
Abhandlung über die soziale Revolution, worin Du auch einer
Auffassung in der von mir verfafsten Kritik der Theorieen der
Anarchie im ,Jahrbuche ftir Sozialwissenschaft und Sozialpolitik'
erwähnst. Die daran gekntipften Bemerkungen zeigen, dafs
Deine Ansicht tiber Revolution eine andere ist als die meinige.
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220 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
Am 22. Mai 1880 hielt Most einen Vortrag in Bern. Damit
seine anarchistische Agitation nicht sogleich bemerkt werde,
sprach er über die »Sozialdemokratie in Deutschland«, wobei
er s^gte, die Arbeiter sollen Hals und Verachtung gegen die
anderen Klassen hegen. Als ein bürgerliches Blatt meldete,
Mosts Rede dürfte eine Spaltung des schweizerischen Arbeiter-
bundes bewirken, erwiderte die Züricher »Tagwacht«, welche
Veranlassung dazu vorläge, sei nicht recht einzusehen; denn
es sei niemandem im Arbeiterbimde untersagt, im Sinne Mosts
revolutionär zu sein und dies nach Belieben zu manifestieren^).
Mosts Agitationsreden in den genannten Städten erregten
Aufsehen. Die schweizerischen Behörden wurden von der
bürgerlichen Presse zum Einschreiten aufgefordert. Der an-
archistische Agitator wurde aber damals von den Kantons-
regierungen weder aus dem kantonalen Gebiet, noch vom
Bundesrat aus dem schweizerischen Gebiet ausgewiesen. Most
befürchtete immerhin die Ausweisung und verliefs die Schweiz
bei Genf.
Fünftes Kapitel.
Die Herausgabe von Mosts »Freiheit« in der Schweiz,
Während Mosts Aufenthalt in London ward die »Frei-
heit« noch zweimal konfisziert, und, wie wir gesehen,
wurden im ' Mai 1882 Schwelm und Merten, welche
an Mosts Stelle die Herausgabe der »Freiheit« besorgten,
ebenfalls verhaftet und bestraft. Die Nummer vom 22. Mai
1882 war nur zur Hälfte bedruckt, die Polizei hatte den
übrigen Satz konfisziert "). Als auch die genannten beiden
Anarchisten im Gefängnis safsen, hatte sogar in London kein
Ganz richtig, lieber Freund, und wenn Du Deine Ansicht in
Sachen mittlerweile ein wenig changiertest, so solltest Du nicht
diejenigen Genossen von der Ehrlichkeit an der Volkssache aus-
schlief sen, die heute noch der gleichen Ansicht sind, die Du vor
so kürzer Zeit selbst verteidigtest. Sollte nicht die Volksache uns
andere gerade so nötig haben wie Dich? Nichts für imgut. H.G.«
') Züricher »Tagwacht« vom 29. Mai 1880.
») Auf der Rückseite der »Freiheit« vom 26. Mai 1887 steht:
'Konfisziert von der englischen Regierung.«
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Fünftes Kapitel. Die Herausgabe der »Freiheit» in der Schweiz. 221
Drucker mehr Lust^ den Druck des Blattes zu übernehmen.
Deshalb mufste das Erscheinen der »Freiheit« für einige
Monate eingestellt werden; den Lesern wurde durch ein Flug-
blatt hiervon Mitteilung gegeben^). Unter solchen Umständen
verlegten die Anarchisten die Herausgabe der »Freiheit« heim-
hch nach der Schweiz.
Schreiner Schröder -Brennwald in Zürich, 1888 von den
Sozialdemokraten als preufsischer Polizeispion entlarvt, hatte
im Jahre 1882 dem Buchdrucker Wilhelm Btihrer in Schaff-
hausen den Auftrag erteilt, für ein Komitee die »Frei-
heit«, die bisher in London erschien, zu drucken. Schröder
bot ihm laut amtlicher Untersuchung der Schaffhauser Be-
hörde für eine Auflage von 2000 Exemplaren 100 Franken
für die Nummer. Die endgültigen Verhandlungen über
den Druck der »Freiheit« wurden von einem Komitee ge-
führt, das sich zusammensetzte aus dem Maler Schneider,
Stellmacher, dem Mechaniker Kaufmann und drei anderen
Personen. Die Zahlung für den Druck der »Freiheit«,
einen kleinen Rest ausgenommen, mit je 100 Franken er-
folgte durch Schröder, der sich zuweilen eine Quittung auf
den Namen John Neve in London ausstellen liefs. Bei einem
Streit zwischen Stellmacher, damals Redakteur der »Frei-
heit«, und dem Drucker Bührer vermittelte Schröder und
stellte das frühere Einvernehmen wieder her. Dafs sich Stell-
macher im Jahre 1882 mit der geheimen Herausgabe der
»Freiheit« befafste, erhellt auch aus einem Briefe, den Most
im November 1882 an den Anarchisten Kennel richtete, worin
^ch u. a. die Worte finden: »Und nun zur Züricher Misere!
Ich weifs nicht, ob Ihnen unsere Pariser Freunde bereits
darüber geschrieben haben und ob Sie infolge meines Briefes
bereits in Z. (d. h. Zürich) waren, wenn Sie diese Zeilen er-
halten. Allein, wenn dem nicht so sein sollte, möchte Sie
dringend bitten, so schleunig wie nur immer möglich, dorthin
zu fahren. Da St. (d. h. Stellmacher) schrieb, er sei bereit,
einem von unserer Seite bevollmächtigten Genossen Rede und
Antwort zu stehen, so lege ich hier ein paar Zeilen als Voll-
macht bei. Lassen Sie sich aber nicht in faule Redensarten
') Deswegen enthält der Jahrgang 1882 nur 43 Nummern
statt 52.
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222 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
einknäueln. Wir wünschen einfach, dafs Nr. 40 ^ die letzte
Nummer sein solle, welche St. liefert. Seine angeblichen
Forderungen werden noch etwas genauer zu prüfen sein und
wenn sie reell sind, wird man sie decken. Die Hauptsache
ist die Fortschaffung des Blattes aus den Händen St.s.
NB. Wenn Ihnen St. vorjammern sollte, dafs er sehr grolse
Papierbestellungen gemacht und an den Drucker Vorschüsse
geleistet habe???, so mögen Sie ihm nur bedeuten, dafs er
von uns nicht im geringsten beauftragt wurde. Und seinen
Wochenlohn von 30 Frcs. wofür?? hat er, nur er sich be-
willigt, wir hingegen niemals. Vielmehr bezeichneten wir
seine Fordenmgen als äufserst frech; mithin wird er nichts
mehr setzen*)!«
In der »Freiheit« vom 18. Juli 1896 stellt Most das Ver-
hältnis von Stellmacher und Schröder zu dem Blatte folgender-
mafsen dar: »Nach manchem Hin- und Herbesinnefi wurde
endlich das Blatt technisch in der Schweiz, bald hier, bald
da, hergestellt. Und Stellmacher, welcher bekanntlich später
als , Attentäter' am Galgen zu Wien gestorben ist, spielte
dabei den Vermittler. Das Blatt hatte natürlich angesichts
solcher Schwierigkeiten ein sehr miniatures Aussehen und
zeigte fast mit jeder Nummer ein anderes Gesicht, weil ja
der Druck gewissermafsen heimlich besorgt werden mufste,
was einen nahezu allwöchentlichen Wechsel , sowohl des
Druckers als auch des Druckortes, notwendig machte, weil
dem schweizerischen Bundesrate absolut nicht zu trauen war.
Auf d^m Blatte waren daher wohl allerlei Vermittlungs-
adressen, aber kein Druckort angegeben. Zu jener Zeit
passierte es einmal , dafs Stellmacher von Zürich aus einen
gewissen Schröder beauftragte, das Manuskript für eine
Nummer einem Drucker in Schaffhausen zu überliefern und^
nach Fertigstellung derselben Zahlimg zu leisten, wohlver-
standen mit solchem Gelde, das Stellmacher sandte, der
wiederum seinerseits alle Gelder erhielt, welche in London
oder in der amerikanischen Hauptfiliale (New York) zu-
0 Nr. 39 der »Freiheit« trägt das Datum: Exeter, 18. Novem-
ber 1882, während sie tatsächlich in der Schweiz hergestellt wurde.
*) Siehe Züricher »Sozialdemokrat« vom 3. September 1884.
So schrieb Most im November 1882, im August 1884 aber ver-
herrlichte er Stellmacher in New York als antiken Heros.
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Fünftes Kapitel. Die Herausgabe der »Freiheit« in der Schweiz. 223
sammenflossen. Weil nun aber jener Schröder sich später als
ein preufsischer Spitzel, übrigens nur sehr geringen Grades,
entpuppte, wurde, nachdem jener Schaff hausener Drucker die
vorgekommene Schrödersche Bestellung und Bezahlung einer
Nummer der »Freiheit^ der sozialdemokratischen Exekutive
mitgeteilt, seitens der letzteren eine riesige Mordsgeschichte
aufgemacht. Da Schröder damals in seiner Eigenschaft als
Polizeispitzel die ,Freiheit' drucken liefs, so ist damit der Be-
weis geliefert , dafs das Blatt auf Kosten der preulsischen
Regierung hergestellt wird ! ! Wie die Sache sich in Wirklich-
keit verhielt, habe ich natürlich schon längst festgestellt und
auch in vorstehendem neuerdings mitgeteilt. Nichtsdestoweniger
haben Liebknecht & Kompanie die einfältige Mär immer und
immer und erst kürzlich nochmals aufgetischt und damit nicht
nur ganz dummen, sondern auch Leuten imponiert, denen
man etwas mehr Scharfblick zutrauen sollte. Selbst ein Karl
Henckel ist darauf so tief hereingefallen, dafs er in einem
Gedichte auf die angebliche Herstellung der ,Freiheit^, die er
,Mordsblatt^ nannte, mit preufsischem Polizeigelde anspielte.«
In Zürich wurde die »Freiheit« im Jahre 1882 im Zeitungs-
kiosk von Heinrich Berges sowie vom Zigarrenverkäufer
Schmid im deutschen Verein »Eintracht« öffentlich verkauft.
Im Oktober 1882 war die »Freiheit« bei Berges von der
Züricher Polizei konfisziert worden, weil das Blatt keinen
Drucker nannte. Die Polizei vermutete, das Blatt werde
in Zürich gedruckt. Zu den vom Bundesrat veranlafsten
polizeilichen Nachforschungen bei Berges bemerkte die »Frei-
heit« vom 4. November 1882:
»Wir können uns wohl denken, dafs diejenigen, welche
die betrogenen Arbeiter am Gotthard erschiefsen liefsen, welche
Netschajeff den russischen Henkern auslieferten, welche unsere
besten Genossen einsperrten und dann auswiesen (Brousse,
Reinsdorf, Krapotkin), welche die Handwerksburschen mit
Ochsenziemern schlagen und in Ketten zusammenschliefsen,
deren Kumpane so oft mit Millionen durchbrannten, die täg-
lich das Volk betrügen und von der Armen Schweifs sich
mästen, — dafs diese Kreaturen die ,Freiheit^ als ihr Todes-
urteil betrachten, — und sie haben darin ganz recht! . . .
Tod und Verderben allen Regierungen, allen Pfaffen und
Ausbeutern! Diejenigen, welche auf die ,Freiheit' abonnieren
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224 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
wollen, mögen an Kennel in Bern, Aarbergergasse Nr* 10,
ihre Adresse einsenden, von Zürich wie von anderen Orten,
von Amerika wie bisher ^.c
Die letzte in London gedruckte Nummer kam am 3. Jimi
1882 heraus. Erst am 8. Juli 1882 erschien wieder eine Nummer,
und diese wurde bereits in Schaffhausen bei Bührer gedruckt.
Die dort hergestellten Nummern trugen, um die schweizerischen
Behörden zu täuschen, als Druckort London. Die Nummer
vom 14. Oktober 1882 enthält als Druckort Exeter, als Drucker
ist angegeben »Druckerei der Freiheit«, vom 4. November 1882
an figuriert als Drucker und Verleger Franz Fuhrich. Vom
9. Dezember 1882 an erschien das Blatt in New York.
Sechstes Kapitel.
Der Ausschlafs Mosts aus der sozialdemokratischen Partei auf
dem Kongrets in Wyden 1880.
Die deutsche Sozialdemokratie wählte das Schlofs Wyden
bei Ossingen (Kanton Zürich) als Kongrefsort, »um den
0 Die »Freiheit« vom 27. Januar 1883 teilte mit, das eid-
genössische Justiz- und Polizeidepartement habe auf die »Freiheit«
abonniert und zugleich Nachlieferung sämtlicher bisher erschiene-
nen Nummern verlangt. »Wir heifsen die honette Gesellschaft im
Kreise unserer Leser willkommen und werden stets bestrebt sein,
der ,hohen Behörde* das Neueste und Interessanteste aus unseren
Kreisen warm, brühwarm zu übermitteln. Damit den Untergebenen
dieses Departements in anderen Orten die Lektüre der ,Freiheit*
nicht abgeht, veröffentlichen wir an anderer Stelle die Namen sämt-
licher Bezugsquellen der ,Freiheit* in der Schweiz und bitten um
das fernere Wohlwollen der geneigten Polizeiknüppel.«
Um diese Zeit konnte man die »Freiheit« beziehen bei: Görlich,
p. Adr. Mad. Gotthaus, Rue de Grenier 4, II. Et., Genf; Heilmann,
Allgemeiner Arbeiterverein, Lausanne; Formaneck, Allgemeiner
Arbeiterverein, St. Gallen ; Th. Daschner, p. Adr. Deutscher Verein,
Biel; Otter, Schneider, Aarzihli 2, Bern; Kennel, Aarberger-
gasse 10, Bern; Pfau, Imbeergäfsli 3, Basel; J. Petersen, Schuh-
macher, Grendel 105, Luzem; Tröb, im Rebstöckh, Thun; Ras-
torfer, Cordonnier, Montreux.
Quelle: Protokoll des Kongresses der deutschen Sozialdemo-
kratie. Abgehalten auf Schlofs Wyden in der Schweiz am 20.— 23.
August 1880. Zürich, Verlag von A. Herter, Industriehalle, Ries-
bach 1880. Das Protokoll hielt die Namen der meisten Redner geheim.
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Sechstes Kapitel. Ausschlufs Mosts aus der sozialdem. Partei. 225
preufsisch-deutschen Reichsspitzeln«, wie der Züricher ♦ Sozial-
demokrat« am 5. September 1880 bemerkte, »das Schnüffeln
und Spionieren möglichst zu erschweren«, welche Absicht auch
gelungen sei. Von Winterthur, dem Sammlungsört , wurden
die sozialdemokratischen Vertreter nach dem genannten primi-
tiven Schlofs dirigiert, das für die Zwecke des Kongresses
eigens gemietet wurde und während dreier Tage und dreier
Nächte die 56 Delegierten beherbergte. Die Nächte ver-
brachten die meisten Anwesenden auf Stroh in einem Seiten-
gebäude des Schlosses, wo ein Massenquartier eingerichtet
worden war. Eine kommunistisch organisierte ambulante
Küche, von einem Schweizer Sozialdemokraten und seiner
Frau bedient, sorgte für die leiblichen Bedürfnisse der Teil-
nehmer.
Der Referent über den allgemeinen Bericht bemerkte, die
Taktik der Parteivertretung der deutschen Sozialdemokratie
sei insbesondere von Most heftig und ungerecht angegriffen
worden, während er in den ersten Monaten des Erscheinens
der »Freiheit« einen Standpunkt eingenommen habe, der genau
dem der deutschen Parteivertretung entsprach. Man merkte
bei Most eben allmählich den Einflufs des Lebens im Aus-
lande. Was die sogenannte »friedliche Umgestaltung« und
den »gesetzlichen Weg« betreffe, so seien diese Sätze von
der Gesamtpartei niemals anders aufgefafst worden, als dafs
damit die Partei ihre Absicht ausspreche, auf friedlichen und
gesetzlichen Wegen, soweit dies von ihrem Willen abhänge,
zu ihrem Ziele zu gelangen, und dafs, wenn dies nicht mög-
lich, es nicht die Schuld der Partei, sondern ihrer Feinde sei,
welche die reformatorische Entwicklung verhinderten. Dagegen
sei die Revolutionsmacherei des Herrn Most ein Nonsens und
geeignet, die Partei gegenüber den reaktionären Behörden zu
kompromittieren.
Greulich, Angehöriger der schweizerischen Sozialdemo-
kratie, bemerkte, es sei unbegreiflich, dafs diejenigen, welche
angeblich die Revolution wollen, ihr Bestreben nur darauf rich-
ten, das Heer der Sozialisten durch Zwietracht zu schwächen. Zu
einer Revolution würde doch vor allem einmütiges Zusammen-
halten gehören. Leider seien die schlimmsten Folgen der durch
Most-Hasselmann provozierten Feindseligkeiten in ihrer ganzen
Langhard, Die anarchistische Bewegung in der Schweiz. 15
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226 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
Schwere auch über die Schweiz hereingebrochen. An eine
grofse Revolution sei jetzt hicht zu denken, und die kleinen
erscheinen tiberflttssig. Die deutschen Sozialisten der Schweiz
werden sich mit gröfserem Eifer in die Bewegung werfen,
wenn sie das gute Beispiel der Sozialisten Deutschlands augen-
fällig vor sich haben. Jetzt seien erstere noch teilweise von
Most beeinflufst.
Ein anderer Redner erklärte, unter keinen Umständen
dürfe es Billigung finden, dafs man in London die »Freiheit«
heirausgab, ohne auch nur mit einem Worte die in Deutsch-
land gebliebenen Führer der Partei anzufragen. Dieses will-
kürliche Vorgehen Mosts mufste notwendig das Scheitern
des Unternehmens zur Folge haben. Die Partei konnte diese
Auflehnung gegen die Parteidisziplin nicht dulden. Nach Eflafs
des Sozialistengesetzes habe man vchr allem wieder Ordnung
unter den Trünmiem der Partei schaffen müssen. Hunderte
von Genossen seien mit einem Schlage existenzlos geworden,
Tausende von Parteigeldern seien verloren gegangen und
nach Dutzenden zählten die Genossen, die durch den Ruin
unserer Unternehmungen an den Bettelstab gebracht wurden.
In dieser Zeit nun, in welcher aufserdem noch eine grofse
Anzahl von Genossen in den verschiedensten Gefängnissen
safsen, für die oder deren Familien gesorgt werden mufste,
beschuldigte mit einem Male Johann Most von London aus,
wohin er mit Hilfe des in Deutschland gesammelten Geldes
geflohen war, die in Deutschland verbliebenen Führer der
Feigheit und des Verrats. Als echter Feigling habe Most
nicht den Mut gehabt, in Deutschland zu bleiben und da
den Kampf auf Jitmehmen , sondern er floh ins Ausland, von
dort aus söfinen eigenen früheren Freunden in den Rücken
fallend.
Ein früherer Freund Mosts erinnerte daran, was derselbe
früher war : ein Mann, der in selbstloser Weise gekämpft und
soviel im Gefängnis gelitten habe. Bei dem köhne man nicht
so ohne weiteres Verrat vorausseftzen.
Ein fernerer Redner bemerkte, erst Most habe die Wege
gezeigt, die die Arbeiter gehen müssen. D^r »Sozialdeinokratc
sei im Anfange zu inatt g^eweseto. Das Volk sei revolutionär,
darum müsse der »Sozialdemokrat« radikaler werden und in
Zukunft keinen »Stänkereien« mehr Raimi geben.
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Sechstes Kapitel. Ausschlttfs Mosts aus def sozialdem. Partei. 227
Gutsmann (Basel) erklärte, die schweizerische Arbeiter-
partei sei dadttf ch zum Teil mit Most in Berührung gefcoöimen,
dafs das Zentralorgan nicht sofort im Auslande erschien. Die
Partei müsse auf dem proletarisch-revt^utionären Standptmkt
bdiarren. Die Schweizer Sozialisten wollen nicht national sein,
sie wollen sich den Deutschen, wenn diese revolutionär seien,
völlig anschlielsen.
Hatten die Redner beim allgemeinen Bericht sich bereits
dergestalt über Most ausgesprochen, so kamen am Sonntag,
den 22. August, »die Spaltungsversuche in der Partei« (Most
und Hasselmann) zur eigentlichen Behandlimg. Der Referent
führte aus, die Partei habe Most, nachdem er sich in der
»Freiheit« für Hödel und Nobiling erklärt, nicht mehr als
Genossen betrachten können.
Most habe der Sozialdemokratie mehr geschadet als irgend
einer der Gegner. Sein Ausschlufs sei deshalb gerechtfertigt.
Aber der Auschluls sollte auf diejenigen ausgedehnt werden,
die zu Most stehen.
Der folgende Redner erklärte, Mosts verlogenes, unehr-
liches Verhalten verdiene schärfsten Tadel. Most sei cliarakter-
los uöd schwankend. Er greife die sozialistische Arbeiterpartei
an, nehme aber von Mitgliedern derselben keine Rechtferti-
gung entgegen.
Ein anderer Delegierter äufserte sich dahin, die Partei
solle öffentlich erklären, sie wolle mit Most nichts weiter zu
tun haben. Wenn auch kein Sozialdemokrat sich gegen eine
gewaltsame Umwälzung erklären würde, wenn sie wirklich
einträte, so könne eine solche doch nicht gemacht werden.
Jedenfalls dürfe man nicht zur Revolution rufen, ehe die
Verhältnisse dazu reif seien.
Seubert (Winterthur) bemerkte, ein Teil der Parteigenossen
in der Schweiz habe eine gewaltsame Erhebung der deutschen
Arbeiter erwartet. Im allgemeinen sei das erste Erscheinen
der »Freiheit« mit Freuden begrüfst worden; als in dem Blatte
jedoch die als Ehrenmänner bekannten Parteiführer beschimpft
worden seien, habe die grofse Mehrzahl der schweizerischen
Arbeiter dies entschieden gemifsbilligt. Man sei zwar nach wie
vor für eine radikale Haltung, verdamme jedoch die Schimpfe-
reien Mosts aufs entschiedenste.
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228 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz,
Der Korreferent verlas ein hektographiertes Zirkular, in
dem Most noch vor dem Erscheinen des > Sozialdemokrat c gegen
denselben intriguierte, obgleich er vorher selbst ein Zentralorgan
gefordert und sich sogar zur Abgabe der Redaktion der »Frei-
heit« an einen deutschen Genossen bereit erklärt hatte. Dieser
Redner schilderte im weiteren das Verhalten Mosts bei seiner
Anwesenheit in der Schweiz und die überaus klägliche Rolle,
die er namentlich in einer öffentlichen Versammlung zu Zürich
gespielt, wo er klein beigab, um sofort nach seiner Rückkehr
die alte Rolle des Krakehlers ärger als je zuvor wieder auf-
zunehmen. Er sei dabei ebenso leichtsinnig wie gewissenlos
verfahren, indem er sich trotz zahlreicher Wamimgen mit dem
Polizeispion Zadeck eingelassen habe. Most könne gar nicht
mehr als Sozialist gelten. Er sei höchstens Blanquist, und
zwar im schlimmsten Sinne des Wortes, der kein anderes Ziel
als zweck- und kopflose Revolutionsmacherei verfolge. Es sei
deshalb notwendig, dafs der Kongrefs sich entschieden gegen
Most erkläre und ihn aus der Partei ausschliefse.
Alsdann wurde folgender von] sechs Genossen unter-
schriebener Antrag verlesen:
»In Erwägung, dafs Most seit längerer Zeit sich in Wider-
spruch mit den von ihm selbst noch unter dem Sozialisten-
gesetz vertretenen Grundsätzen der Partei gesetzt und nur
noch den Einflüssen seiner häufig wechselnden Laime folgt;
in fernerer Erwägung, dafs Most sich zum Kolporteur jeder
gegen die deutsche Sozialdemokratie erhobenen Verleumdung,
komme sie von welcher Seite sie wolle, gemacht hat und
notorischen Polizeiagenten trotz erteilter Warnung Vorschub
leistete, nur weil sie auf die sogen. Parteiführer schimpften;
in schliefslicher Erwägung, dafs Most Handlungen begangen
hat, die allen Gesetzen der Ehrenhaftigkeit widersprechen;
erklärt der Kongrefs, dafs er jede Solidarität mit Johann Most
zurückweist und ihn als aus der sozialistischen Arbeiterpartei
Deutschlands ausgeschieden betrachtet.« Der Antrag wurde
mit allen gegen zwei Stimmen angenommen.
Als Antwort auf den Ausschlufs liefs Most die 80 Seiten
starke Broschüre »Taktik contra Freiheit« von Stapel, »die
Hörner und Zähne hatte und die prinzipielle und taktische
Verlumpung der sozialdemokratischen Parteiführer aktenmäfsig
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Siebentes Kapitel. Mostsche Lehren. 229
so überzeugend blolslegte, dals durch dieselbe zahlreiche Ge-
nossen für die neue — anarchistisch-revolutionäre Partei —
'gewonnen wurden')«.
Übrigens brachte der Züricher »Sozialdemokrat« nach der
Exkommunikation Mosts zuweilen Artikel, welche nur aus
Opportunitätsgründen die Revolution verwarfen. Nach Er-
mordung des Kaisers Alexander IL im Jahre 1881 bemerkte der
»Sozialdemokrat«, die Erfindung des Dynamits habe eine ähn-
liche epochemachende Bedeutung wie weiland die Erfindung
des Pulvers. Die Anwendung von Dynamit, Nitroglyzerin etc.
sei leicht und ihre Herstellung sehr einfach. »Wenn die
Kanonen die ultima ratio regum, das letzte Argument der
Könige sind, so ist das Dynamit das letzte Recht der Unter-
drückten. Das Dynamit , als gewaltigstes Aktionsmittel , ist
der Tod der Gewaltpolitik.«
Siebentes Kapitel.
Mostsche Lehren.
Die folgenden Auszüge haben den Zweck, ein Bild von
Mosts Theorieen und seiner Agitations- und Schreibart zu
bieten. Die benutzten drei Broschüren sind, gleichwie die
anarchistischen Zeitungen, je länger je weniger zugänglich;
daher wurden die wichtigsten Stellen wortgetreu gegeben.
Aus dem nämlichen Grunde bringt die vorliegende Dar-
stellung überhaupt manche wörtliche Zitate aus anarchistischen
Organen und Publikationen.
I, »Die freie Gesellschaft.«
Eine Abhandlung über Prinzipien und Taktik der kom-
munistischen Anarchisten. Nebst einem polemischen Anhang,
von Johann Most. 50 Erste Strafse, New York. Im Selbstverlag
des Verfassers. Druck von Samisch & Goldmann, 190 William
Street, N. Y. 1884.
0 Siehe die Broschüre : Acht Jahre hinter Schlofs und Riegel,
S. 60.
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230 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
1. Begriff des Anarchismus.
»Die ganz Blöden, nämlich diejenigen, welche ein zu
kleines Hirn haben, um dieses Fremdwort sich ins Deutsche
tibersetzen zu lassen, können es nimmermehr in ihren Schädel
hineinbringen, dafe , Anarchismus^ Nichtherrschaft oder Herr-
schaftslosigkeit bedeutet. Würden sie erst diesen richtigen
Sinn des Wortes verstehen, so mtifsten sie ganz von selbst
begreifen, dals jeder wirklich freiheitlich gesinnte Mensch
Anarchist sein mufs, wenn er sich keine Halbheiten zu schulden
kommen lassen will.
Denn nur verstockte Bosheit oder unheilbare Dummheit
wird behaupten wollen, dafs ein Zustand, wo irgendwelche
Menschen über andere herrschen (d. h. eine ,Archie* ausüben),
ein freiheitliches oder gar gleichheitliches Verhältnis darstelle.
Wo geherrscht wird, müssen Menschen existieren, die beherrscht
werden. Beherrschte aber sind nichts anderes als Knechte,
da der Gegensatz von Herrschaft Knechtschaft ist. Wer also
irgend eine Herrschaft (Archie) will, der will auch die Knecht-
schaft, weil Herrschaft ohne Knechtschaft keinen Sinn hätte.
Wer aber die Freiheit will, der erstrebt die Nichtherrschaft,
also die Anarchie.
Hieraus ergibt sich, dafs in Wirklichkeit nur zweierlei
Menschen mit Bewufstsein Feinde des Anarchismus sein können:
Herrschsüchtige und Knechtsseelen.
Einem althergebrachten politischen Aberglauben gemäfs
blickten diejenigen, welche an die Lösung der sozialen Frage
dachten, überall zunächst zum Staat, wie zu einer Art gött-
licher Allmacht empor und redeten sich ein, dafs diese un-
begriffene Gewalt der geeignete Faktor sei, alles Gute in die
Welt zu setzen, wenn sie nur in der geeigneten Weise dazu
veranlafst würde. An die Stelle der ,himmlischen Mächte',
welche der bedrängte Mensch in früheren Zeiten noch gröfseren
Unverstandes um Glück und Segen anflehte, war gewisser-
mafsen ein politischer Herrgott getreten.
Diese Anbeterei des Staates war ebenso naiv, wie die
Gk)ttesverehrung. Wie sich die Gläubigen von ehedem einen
aufsematürlichen Regulator der Dinge vorstellten, so träumten
die Neugläubigen von einer aufser- und übergesellschaftlichen
Staatsmacht. Sie begriffen also nicht, dafs der Staat nichts
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. Siebentes Kapitel. Wostscbe Lehrea. 231
anderes ist als ein Gewaltsorganismus, welcher von denen
geschaffen ui^d gehajadhabt wird, deren materielle Stellung in
der Gesfllsphaft es erlaubt, die übrigen auszubeuten und zu
unterdrücken.
Die Gesetzgeberei dreht sich durchweg um Mein und
Dein. In einer Gesellschaft, wie die heutige ist; in einer Ge^
sellsci^aft, wo ein beständiger Krieg aller gegen alle, wo
wil4er Kampf ums Dasein herrscht; in einer Gesellschaft, wo
ein kleiner Prozentsatz der Bewohner auf Bergen von Reich-
tltoPüern thronet, während die Mehrheit des Volkes, selbst bei
angestrengtester Arbeitskraft, nicht immer Aussicht hat, auch
nur vegetieren zu können, und wo Hunderttausende dem
nackten Elend ausgesetzt sind, — in einer solchen Gesellschaft
verstehen sich dickleibige Strafkodexe, zahllose Exekutoren,
Richter, Staatsanwälte, Gendarmen, Polizisten, Gefängnisse,
J^stizha-llen und hundert ähnliche ,Ordnungs4nstrumente ganz
von selbst. In ^iner Gesellschaft aber, wo jeder Mensch in
der L^ge ist, seine Daseinszwecke ungeschmälert zu geniefsen,
wa eiop^ gleichbeitliches und hochentwickeltes Erziehungswesen
jedem Iri^iyiduum die Möglichkeit darbietet, von den Ergeb-
nissen einet frei entfalteten Wissenschaft nach Herzenslust zu
zehren, und wo die Gegensätze zwischen arm und reich total
unbekannt sind, hören mit den Ursachen der Verbrechen diese
selbst ^uf, in ErscheiniUng zu treten. Der Zweck einer Straf-
gesetzgebuipig ist nicht m^hr vorhanden. Per damit zusammen-
hängende Beamtenapparat ist überflüssig geworden. Ähnlich
steht es nait der sonstigen Gesetzgeberei.
Die in gesetzliche Käfige gezwängten Menschen von heute
werden in den Augen der künftigen Gesellschaft wie die In-
sasseii eines zoologischen Gartens erscheinen,
Ai^re Einrichtungen, welche mit der Staatlerei aufs
engste verwachsen sind, wie Militarismus, Pfaffentum und der-
gleichen, brauchen wir wohl nicht erst als unentbehrlich zu
kennz^chiiep. Der Massenmprd mud dessen Träger aller Art
— die Gurgelg^bschneider und die Himerweicher -r stehen
und fallen init der jetzigen Periode sozialer Ordnungslosigkeit
\ind Tyrannei.
Die künftige Gesellschaft kennt nur noch ökonomische,
erziehliche, wissenschaftliche, — kurz, solche Institutionen,
welche sich dazu eignen, den Menschen — allen, wie jedem — :
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232 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
die Daseinsschwierigkeiten so viel wie möglich zu verringern
und den Lebensgenuls zu erhöhen. Hundert- und tausendfältig
ineinandergeschlungen — wie es die Zweckmälsigkeitsgründe
gestalten werden — mögen diese mannigfaltigen organischen
Gebilde ein harmonisch ineinandergreifendes Räderwerk dar-
stellen, aber vergeblich wird man treibende Zentralkräfte und
geschobene NuUheiten suchen; es wird vielmehr ein gleiches
Verhältnis existieren, wie im Weltall, wo in dem kleinsten
Partikelchen der Materie die nämlichen Prinzipien der Kräfte
vorwalten , welche den Gesamtmechanismus des Universums
bewegen. Das — und nichts anderes — wird der viel-
gefürchtete, verlästerte Anarchismus sein.«
2. Organisation der freien anarchistischen
Gesellschaft.
»Nun gut — heute schon steht fest, dafs die Industrie und
Landwirtschaft desto leistungsfähiger sind, je grofsartiger sie
betrieben werden; mithin liegt es auf der Hand, dafs sich die
Arbeitskräfte der einzelnen Produktionszweige in der künftigen
Gesellschaft möglichst einheitlich organisieren werden.
Möglichst einheitlich — das ist nicht gleichbedeutend mit
jStramm und zentralistisch^ Mögen sämtliche Schneider des
ganzen Gebietes der freien Gesellschaft in einem Organismus
(Verband) sich befinden, so schliefst das nicht aus, dafs das
föderalistische Prinzip innerhalb dieser Berufsorganisation den
weitesten Spielraum hat.
Bei unserer Voraussetzung, nach welcher solche Organi-
sationen nicht von oben herab oder von einem Zentrum sozu-
sagen erprefst werden können, sondern auf Grund der augen-
scheinlichen Zweckmäfsigkeit von allen Seiten sich gleichmäfsig
und frei gestalten müssen, ist das föderalistische Prinzip viel-
mehr förderlich als selbstverständlich gegeben. Grofse wie
kleine Abteilungen (Gruppen) einer solchen Organisation eines
Produktionszweiges, je nachdem sie unmittelbar gleichsam unter
einem Dache sich befinden, können natürlich ihre inneren Ver-
hältnisse ganz nach ihren speziellen Neigungen regeln, es ist
da durchaus keine Schablone nötig. Da arbeitet man vielleicht
nur vormittags, dort nur nachmittags; in einer dritten Ab-
teilung zieht man es vor, jeden zweiten Tag vor- und nach-
mittags zu arbeiten, dafür aber jedem Arbeitstage einen Ruhe-
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Siebentes Kapitel. Mostsche Lehren. 233
tag folgen zu lassen. In der einen Gruppe führt man gleich-
mäfsige Arbeitszeit und gleichmäfsigen Anteil am Ertrag der
Tätigkeit der ganzen Gruppe ein; andere Gruppen tiberlassen
es ihren einzelnen Mitgliedern, bald mehr, bald weniger tätig
zu sein und dementsprechend beim Verteilen des Ertrages ge-
halten zu werden. In manchen Gruppen wollen vielleicht alle,
die dazu gehören, mehr leisten, als in anderen Gruppen üblich
ist, imd dafür auch desto reichlicher genielsen, während auch
der umgekehrte Fall denkbar ist: Verzicht auf einen Teil der
durchschnittlich erreichbaren materiellen Genüsse und dafür
desto kürzere Arbeitszeit resp. desto mehr Gelegenheit zur
Ergehung im geistigen Genüsse. Unter solchen Verhältnissen
ist die Möglichkeit gegeben, dals sich die Neigungen der
Einzelnen in ihren verschiedensten Spielarten Berücksichtigung
verschaffen, ohne dals der allgemeine Zweck dadurch be-
einträchtigt würde. Jeder sucht sich eine solche Gruppierung
von Individuen aus, welche in ihren Neigungen den seinigen
am nächsten stehen. Ändert sich seine Neigung, so mag er
entsprechend seine örtliche Stellung mit einer anderen ver-
tauschen. Das ist eben das Grolsartige und Naturgemälse
beim föderalistischen System: dals es der individuellen Frei-
heit den weitesten Spielraum gewährt, aber gleichzeitig auch
ein ordnendes Band um alle Elemente schlingt, welche im
grolsen und ganzen den gleichen Zwecken dienen.«
3. Kindererziehung und Stellung der Frau in der
anarchistischen freien Gesellschaft.
»Je ausschliefslicher den Eltern und den Grofseltern, ins-
besondere den alten Weibern, die Kinder zur ,Erziehung'
preisgegeben sind, desto unwissender sind imd bleiben die
letzteren. Das beweist schon der oberflächlichste Vergleich
zwischen solchen Ländern, wo staatlicher Schulzwang existiert,
und solchen, wo das nicht der Fall ist.
Und das ist auch ganz natürlich. So wenig wie jeder
Mensch Maler, Architekt, Schuster oder Schneider sein kann,
ebensowenig oder vielöifc'hr noch viel Waiiger kann jeder
Mensch Erzieher sein. Trotzdem hat man es bisher zwar als
selbstverständlich angesehen, dals Pferde, Rinder, Esel, Schafe
oder Gänse denen zur Pflege oder ,Zucht^ anvertraut werden
müssen, welche etwas davon verstehen; nicht aber sah man
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234 Zweiter Teil. Die anärchisl Bewegung in d. deutschen Schweiz.
ein^ dafs die Erziehung des Menschen mehr Spezialfähigkeiten
bei dem Erzieher zur Voraussetzung haben sollte, als die Zucht
von Schafen beim Hirten.
Wenn also unter solchen Umständen die Familienerziehung
nicht als etwas Wohltätiges, Liebevolks auf gefalst werden kann,
sondern ak eine gemeinschädliche Anmalsung zum Nachteile
der heranwachsenden Jugend, und mithin auch der ganzen
Geselbcbaft anzusehen ist, so ergibt sich für die freie Gesell-
schaft die Auffassung des Erziehungswesens als öffentliche
Angelegenheit, und demgemäfs die Organisation desselben von
selbst.
Da kann dann die Leistungsfähigkeit aller dieser Institute
sehr leicht einer vergleichenden Schätzung imterzogen werden.
Das Bessere bricht sich auch hier wegen seiner qualitativen
Vorzüge von selber und zwanglos Bahn und wird eingeführt,
bis ein abermaliger Fortschritt, der innerhalb irgend einer
anderen pädagogischen Organisation sich zeigt, zu noch weiterer
Entwicklung treibt.
So will es das innere Wesen der Freiheit, die Grund-
eigenschaft des Anarchismus.
Sobald das Kind physisch die Mutter entbehren kann,
wird man es in einer vernü^igen Gesellschaft einem Er-
ziehungsinstitute zuweisen. Für den Anfang wird ein solches
die Gestalt des Kindergartens haben, wenn es ^uch natürlich
bedeutend vollendeter sein dürfte, als die gleichnamigen Ein-
richtungen von heute. Eine rationelle Entwicklung von Körper
und Geist durch wissenschaftliche Anwendung der Sanitäts-
kvnde„ anregende Spi^k, Ansjchauu^igsunterricht u. s. w. wird
die Kindeszeit zu einer weitaus fröhlicheren gestalten x\nd
gleichzeitig d^s kit^dliche Hirn für sei^e weiteren Zwecke weit
besser präparierei;i, als das heutzutage bei der denkbar besten
Fainilienerzieh\mg 4er Fall sein könnte. Ganz abgesehen von
den Vorteilen, welche d^ Prinzip der Brüderlichkeit aus dem
System einer früh beginnenden gemeinsamen Erziehung zu
erzielen vermag.
Was dann die eigentlicb^ Schale bjetrifft, so wird sie
grundverschieden von d^r ]fieutigen Kinder^^seme sein mtls^n,
— nicht blols hinsichtlich des Lehm^j^t^rialsi nnd der Erziehnngs-
kräfte, sondern^ auch betreffs des Lehrplans und der r^nqilichen
Einrichtungen.
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Siebentes Kapitel. Mostsche Lehren. 235
Wir brauchen nicht erst zu betonen, dals in der Zukunfts-
schule natürlich weder religiöse Himverkleisterungen , noch
,patriotische^ Herzensvergiftungen Raum haben können •«. 4enn
diese verbrecherischen Maximen stehen und fallen init der,
beutigen Gesellschaft — . . . .
Wir haben bereits angedeutet, dals die Konsumtion der
Zukunft mehr und mehr aus dem engen familiären Rahmen
heraustreten und, gleich der Produktion, in gröfseren Organi-
sationen sich abspielen wird. Schon hieraus ergibt sich, dafs
die Stellung der Frau als Haushälterin erschtittert re§p. hin-
fällig wird. Ferner haben wir gezeigt, dafs das Erziehungs-
wesen in einer verntinftigen Gesellschaft nicht mehr ein Neben-
geschäft der Mütter bleiben kann. Die Gebundenheit der Frau
an Haus und Familie nimmt also nach und nach ein U»^e.
Das weibliche Geschlecht tritt mit den nämlichen Vorlpedin-
gungen, wie das männliche, in das Leben ein; alle Berufssphären
stehen ihm offen; nicht auf dem Wege der Verehelicbung,
wie heute, wird die Frau ihre Daseinszwecke zu erreichen
trachten müssen, sondern durch Anschlufs an entsprechende
produktive, konsumtive u. s. w. Organisationen, je nach phy-
sischer Kraft, geistiger Fähigkeit und Neigung.
Unter solchen Umständen sind wir auch der unangenehmen
Aufgabe enthoben, die Gleichberechtigung beider Geschlechter
in der freien Gesellschaft ausdrücklich betonen zu müssen.
Dieselbe ist durch alle sonstigen Verhältnisse, ja durch die
einfachsten Grundbedingungen des Anarchismus als eine selbst-
verständliche Sache gegeben.
Die Frau, welche in ihrer Eigenschaft als Kindergehärerin
arbeitsunfähig ist, wird aber nicht nur, wie wir in erster Linie
hervorgehoben haben, die nämlichen Ansprüche an die Gesell-
schaft zu machen haben wie ein anderer Arbeitsunfähiger,
sie wird eher noch gerade in dieser Eigenschaft Anspruch
erheben können auf eine Extraprämie. Indem sie Kinder zur
Welt bringt, sorgt sie für die Fortdauer des menschlichen
Lebens, Ja, wir möchten sagen, sie ist in einem solchen Falle
gar picht zu den eigentlich Untätigen zu rechnen; sie ist im
Gegenteil in einem höheren Sinn nützlich tätiger als andere.
Wie sie gleichsam neue Zweige treibt am Baume des Lebens,
so ersetzt und vermehrt sie den Organismus der Arbeit und
mithin des Güterreichtums und des menschlichen Glücks.
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236 Zweiter Teil. Die anarchist Bewegung in d. deutschen Schweiz.
So dürfen wir denn in jeder Beziehung die vollkommene
Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Frauen gegenüber den
Männern in der anarchistischen Gesellschaft als unzweifelhaft
gegeben annehmen.
Und wenn diese vollendete Freiheit resultiert aus dem
Aufhören der Familienwirtschaft, aus einer nichtfamiliären
Erziehungsmethode und aus der Schadloshaltung der Frau als
Gebärerin, so dürfte es ziemlich naheliegend sein, dafs auch
für eine Ehe im heutigen Sinne des Wortes keine Notwendig-
keit mehr existiert, weshalb eine Fortdauer derselben kaum
für immer anzunehmen ist.
Wie alle Institutionen der Vergangenheit und Gegenwart,
so beruht auch die Ehe auf einem Zwangsverhältnis. Und
wenn man im stände wäre, die sogenannten ,glücklichen* imd
die unglücklichen Ehen statistisch festzustellen, so würde man
schaudern vor der Unsumme menschlichen Leidens, das gerade
auf dem Gebiete des Ehelebens ertragen wird.
Eine Gesellschaft wie die von uns erstrebte kennt aber
gar keinen Zwang, mithin auch das Galeerentum der Ehe
nicht. Freie Menschen werden, je nach ihren gegenseitigen
Neigungen, geschlechtlich miteinander verkehren — ein Han-
deln, das allein moralisch und natürlich ist, imd gegenüber
welchem der Geschlechtsverkehr in der Ehe von heute sich —
es ist scheufslich, aber wahr! — nur als gesetzliche Notzucht
erweist. — Manchem wird das, was wir hier gesagt, als ,stark'
erscheinen; allein wir sind sicher, dafs wir die Wahrheit
sprechen. Wahrheiten sind aber nicht da, um verborgen zu
bleiben.«
4. Zusammenfassung der Ausführungen.
»Der Staat hat da weder Raum noch Zweck. Die Kom-
mune, als politischer Körper, ist ebenfalls überflüssig ge-
worden.
Alle Lebenszwecke des Menschen werden durch ent-
sprechende Organisationen oder Gruppierungen erreicht.
Dieselben sind nicht zentralisiert und nur soweit födera-
listisch miteinander verbunden, als zur Erreichung der damit
erstrebten Ziele unerläfslich ist.
Ein Privateigentum an Land oder Kapital existiert nicht
mehr.
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Siebentes Kapitel. Mostsche Lehren. 237
Die Arbeitsmittel aller Art befinden sich in den Händen
der verschiedenen gewerklichen Organisationen.
Alle Menschen sind nicht nur Produzenten, sondern auch
Konsumenten, und da die letzteren stets in der Lage sind, bei
Abschluls von Lieferungsverträgen mit jeder einzelnen Pro-
duktivorganisation in beliebiger Anzahl sich zu gruppieren, so
kann auch von einer Übervorteilung nicht die Rede sein.
Die Organisation der Konsumenten versteht sich abe;r
auch schon deshalb von selbst, weil es undenkbar ist, dals in
einer freien Gesellschaft unproduktive Handelsschmarotzer
Raimi haben, imd weil mithin die Konsumenten den Aus-
tausch der Waren selber regeln müssen, was nur auf dem
Wege entsprechender Organisation geschehen kann.
Wie die Handelsprellerei selbst, so ist auch deren Tausch-,
resp. Täuschmittel, das Geld im heutigen Sinne, abgeschafft
worden.
Die Waren werden nach der darin steckenden Arbeits-
zeit taxiert.
Als Produzent empfängt jeder seinen Schein über wirk-
lich geleistete Arbeit von der Organisation, zu welcher er
gehört 5 als Konsument tauscht er dafür Waren ein, die ebenso
viel getane Arbeit enthalten.
Willkürliche Ubertaxierungen sind übrigens auch durch die
in einer solchen Gesellschaft von selbst gegebene, gewerk-
schaftliche und allgemeine Statistik ausgeschlossen.
Das vollkommenste Selbstbestimmungsrecht der Frau,
die ja endlich, gleich dem Manne, wirklich frei geworden,
liegt auf der Hand. Die Liebe ist prostitutionsfrei geworden,
die Ehe verzichtet auf den kirchlichen Segen, wie auf den
staatlichen Stempel und ist lediglich basiert auf die Triebe
und Neigungen derjenigen, welche Geschlechtsgemeinschaften
bilden; die Familie dürfte nach und nach gröfseren Ver-
brüderungen sich liebender Menschen weichen.
Die gesellschaftlichen Zusammenhänge werden aufrecht
erhalten und gefördert durch zeitweilig zusammentretende
Fach- oder Sachverständigenkongresse.
An die Stelle der Gesetzgeberei tritt die Entschliefsung
von Fall zu Fall.
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238 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung: in d. deutschen Schweiz.
Niemand wird von obenherab regiert; jeder ist Mitglied
von zahlreichen Korporationen, denen er sich nach freier Aus-
wahl anschlielst; alle betätigen ihren Willen; keiner ist ge-
zwungen, gegen seine Neigungen zu handeln.
Kurze Arbeitszeit, reichlicher Genuls und allgemeines
Wissen verwandeln die seither zerklüftete Menschenwelt in
einen Bund von Brüdern und Schwestern.
Das ist die Anarchie oder — wem das alte Fremdwort
nicht beliebt — die Harmonie.«
5. Die Propaganda der Tat.
>Die meisten Menschen sind so schwerfällig in ihrem
Denken, dafs sie nur durch greifbare Dinge, durch aufregende
Handlungen und ähnliche Demonstrationen in bedeut^iderem
Maise aus ihrer Alltäglichkeit aufgerüttelt werden können.
Das ist den Anarchisten wohlbekannt. Aus diesem Grunde
empfehlen sie als bestes Agitationsmittel die Propaganda der
Tat. Diese ihre Taktik hat sie bereits tausendmal geftirchteter
gemacht als ihre Philosophie ....
Humanitätsphrasen, wie sie einem Sozialdemokraten auf
den Lippen schweben können, weil es in seinem Kopfe über-
haupt sehr gemütlich aussieht, würden in dem Munde eines
Anarchisten ebenso unglaubwürdig wie lächerlich klingen.
Derselbe vermeidet sie daher und reizt ohne Unterlafs die
Arbeiter zur Empörung auf. Und da er weifs, dafs eine jede
einzelne revolutionäre Handlung viel weiterhin vernommen
wird und in viel grofsartigerer Weise tiberall aufregend wirkt
wie Tausende von Reden und Schriften, so betreibt er vor
allem die Propaganda der Tat.
Eine jede solche Tat wird bei dem heutigen Verkehrs-
und Zeitungswesen binnen wenigen Stunden in der ganzen
Welt bekannt. Man spricht in jeder Werkstatt, in jedem
Wirtshaus, in jeder Hütte darüber. Die Gründe der Tat
werden erwogen ; man kommt auf den Täter selbst, damit auf
die Grundsätze zu sprechen, denen zulieb er die Handlung
vollbracht. Das ist eine Agitation, wie sie durch Reden und
Schriften nimmermehr erzielt werden könnte. Alles, was okan
daher allenfalls beklagen kann, ist der Umstand, dafs bisher
die Propaganda der Tat nicht schwunghafter betrieben wurde.
Jeden Tag, jede Stunde müfsten etliche Menschenfeinde in das
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Siebentes Kapitel. Mostselie Lehren. 239
Nichts befördert werden. Und wie wir die Entwicklung resp.
Zuspitzung der Dinge kennen, so erblicken wir auch schon
jetzt einen Zustand, wo die Lynchjustiz täglich und stündlich
geübt wird. Das wird das unmittelbare Vorspiel zur sozialen
Revolution sein. Denn diesmal wird selbst der eigentliche
Kampf nur aus einer grofsen Reihe von Einzelakten bestehen,
weil das gegenüber der modernen Kriegskunst die einzige
Taktik ist, welcher letztere nicht beikommen kann.
Alles gut und schön ! — wirft indes ein unverbesserlicher
Wenn- und Aber-Mensch dazwischen; — aber sehet ihr nicht,
welchen Schaden solche Taten der Bewegung verursachen?
Werden nicht Hunderte von Genossen in den Kerker ge-
schleppt? Jagt man nicht Tausende aufser Landes? Werden
nicht die letzten Reste von den etwaigen früheren Volks-
freiheiten ausgemerzt? Mufs das nicht die Sache eher nach
rückwärts, statt nach vorwärts, drängen?
Genug der Heulmeierei!
,Druck erzeugt Gegendruck!^ hat man früher in jeder
Versammlung pathetisch ausgerufen. Wir wüfsten nicht, wieso
diese physikalische Formel nun auf einmal aufser Kraft ge-
kommen sein soll.
,Je toller es die Regierungen treiben, desto rascher
kommen wir zum Ziele.^ Seit Jahrzehnten hat das jeder
sozialistische A-B-C-Schütze täglich deklamiert; jetzt soll plötz-
lich das Gegenteil richtig sein. Das leuchtet uns nicht ein.
Wir betrachten überhaupt das ganze Gejammer betreffend der
anarchistischen Tatstaktik als einen Ausflufs feiger Gesinnung
und egoistischer Charakterlosigkeit.
Wir halten jedes Mittel, welches die Sache der sozialen
Revolution fördert, für recht und empfehlen es. Unsere Feinde
sind nie wählerisch im Kampfe gegen das Volk gewesen.
Raub und Mord sind ihnen zur zweiten Natur geworden.
Mithin heifst es: Aug' um Auge!
Zu denken,, dafs zwischen dem Kapitalismus und der
künftigen freien Gesellschaft ein Mittelding eingeschoben
werden kömie, ist sehr absurd ; gleichwohl nimmt die deutsche
Sozialdemokratie dieses Zwischending eröst; ja, öie betrachtet
dassölbe als unumgänglich.
Diese Halbheit dürfte auf das Lückenhafte ihrer Literatur
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240 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
zurückzuführen sein, an welcher sie mit wahrhaft bauem-
mäfsigem Konservatismus hängt.
,Die Tötung einzelner nützt ja doch nichts; es treten
andere an ihre Stelle!^ — werfen die weniger heuchlerisch
Gesinnten ein. Gewifs, antworten wir, wäre es besser, wenn
man im stände sein würde, gleich die ganze reaktionäre Brut
(mit Kind und Kegel), wie giftiges Unkraut, auszumerzen;
allein vorläufig sind auch vereinzelte Hinrichtungen nicht ohne
Nutzen.
Dieselben bringen der sogen. , vornehmen Gesellschaft'
das Bewufstsein bei, dafs über ihrem Haupte stetig das
Damoklesschwert der sozialen Revolution schwebt, und dafs
sie auf einem Boden steht, von dem sie nie weifs, ob nicht
die vulkanischen Gewalten der modernen Wissenschaft darunter
glimmen.
Schon dieses ist etwas wert. Es konmit einer Züchtigung
der Reichen und Mächtigen gleich. Die Banditen der ,Ord-
nung', welche sich immer in dem Wahne gewiegt: dafs sie
niemand für ihre Verbrechen zur Rechenschaft ziehen könne,
sehen den , Vater Lynch* auf allen Wegen und Stegen, wie
er ihnen, zornig und entschlossen, den Dolch der Rache ent-
gegenstreckt. Das stört sie wesentlich in ihrem Wohlbehagen.
Auf der andern Seite erweckt jede rächende Tat, welche
ein Revolutionär an einem Vertreter der kapitalistischen Gesell-
schaft oder an einem Gewaltswerkzeuge derselben begeht, bei
den gequälten ausgebeuteten Volksmassen Genugtuung, neuen
Trost, neue Hoffnung. Femer reizt gewöhnlich eine derartige
Tat zur Nachahmung. Und vor allem ist sie ein Mittel zur
Propaganda.
Im Falle der siegreichen Revolution springen die Aus-
beuter über die Klinge, und mit den Toten macht man keine
Kompromisse.
Kurzum : es kann wohl eine kurze Periode des Einreifsens
und Aufbauens geben ; aber das ist gleichzeitig auch die Periode
des revolutionären Kampfes, also ein auf serordentlicher Zu-
stand.
Diesen kann man um so weniger als ,Ubergangsstadium'
auffassen, als derselbe kurz sein wird und mufs. Denn ent-
weder wird die Revolution unerbittlich terroristisch durch die
Länder fegen, oder sie ist geliefert.
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Siebentes Kapitel. Mostsche Lehren. 241
Wenn die kommende soziale Revolution nicht ein Fehl-
schlag sein soUj so mufs mit dem Kapitalismus, sowohl mit
dessen persönlichen Repräsentanten als auch mit dem materiellen
Untergründe desselben, kurzer Prozefs gemacht werden.
Was von der Kapitalistenbrut nicht über die Klinge
springt, bleibt ein Stachel im neuen Gesellschaftskörper; mit-
hin wäre es Dummheit und Verbrechen, wenn man mit dem
Parasitengezücht nicht gründlich Kehraus halten wollte.
Das einfältige Geschwätz : als habe man, wenn man kon-
sequent sein wolle, neun Zehnte] der Menschheit auszurotten,
da beim Ausbruch der Revolution doch höchstens ein Zehntel
in den Kampf ziehen werde, ist lediglich ein Beweis dafür,
wie weit die Sophisterei derjenigen geht, welche zwar die
Revolution predigen, dieselbe aber praktisch bis zum Sankt
Nimmerleinstag verschieben möchten.
So aber liegt es auf der Hand, dafs die Revolutions-
soldaten nur ihrep Sieg sofort gründlich auszunützen haben,
um sogleich nach allen Richtungen hin der freien Gesellschaft
die Bahnen der Entwicklung zu öffnen.
1, Hinrichtung der Reaktionäre; 2. Konfiskation des Kapi-
tals. Das ist das Programm, welches die Streiter der Revo-
lution auszuführen haben.
Umgekehrt ist auch gefahren ! Kaum der zwanzigste Teil
der Bewohner irgend eines ,Kultur^(?)landes braucht dem
Schindanger einverleibt zu werden; denn mehr wirkliche
Eigentumskanaillen (deren Helfershelfer eingerechnet) existieren
glücklicherweise nirgends. Möge man sie übrigens — um
kein übel angebrachtes Mitleid zu erwecken — möglichst
human wissenschaftlich, etwa vermittelst Elektrizität abtun!
Wir empfehlen keine Grausamkeiten, sondern nur Not-
wendiges.«
n. »Die Gottespest und die Heligrionsseuclie.«
Von Mosts Schriften wurde die »Gottespest und die
Religionsseuche« am meisten verlegt und übersetzt. Bereits
in den 80er Jahren erschien sie in siebenter Auflage.
»Umsonst haben die Pfaffen — d. h. die schwarzen Gen-
darmen des Despotismus — sich nicht stets so ungeheuer ab-
gemüht, den Rückgang des religiösen Wesens aufzuhalten,
Langhard, Die ' anarchistische Bewegung in der Schweiz. 16
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242 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
obwohl sie selbst bekanntlich unter sich vor Lachen bersten
möchten ob des Blödsinns, den sie gegen gute Bezahlung
predigen. Jahrtausende hindurch haben diese Gehirn-
verhunzer einfach ein Schreckensregiment geführt, ohne
welches die religiöse Tollhäuslerei längst ein Ende genommen
hätte.
,Wo ein Pfaff hintritt, wächst zehn Jahre lang kein Gras
mehr,^ lautet ein altes Sprichwort. Das heifst mit anderen
Worten : Ein Mensch, der einmal den Pfaffen unter die Klauen
geraten ist, hat aufgehört, gedanklich fruchtbar zu sein. Seine
Gehimmaschinerie stockt, statt derselben kriechen religiöse
Maden und göttliche Würmer in seinem Schädel umher. Er
gleicht einem Schafe, das die Drehkrankheit hat.
Heraus also mit der Religion aus den Köpfen und nieder
mit den Pfaffen! Die letzteren pflegen zu sagen, der Zweck
heilige das Mittel. Wohlan! Wenden wir diesen Grund.
Jeder religionslose Mensch begeht eine Pflichtvemach-
lässigung, wenn er nicht täglich und stündlich alles aufbietet,
was in seinen Kräften steht, die Religion zu untergraben.
Jeder vom Gottesaberglauben Befreite, der es unterlälst, das
Pfaffentum zu bekämpfen, wo und wenn und wie er nur immer
Gelegenheit dazu hat, ist ein Verräter seiner Sache. Also
Krieg dem schwarzen Gesindel — , unversöhnlichen Krieg bis
aufs Messer! Aufreizung gegen die Verführer, Aufklärung
für die Verführten! Lasset uns jedes Mittel des Kampfes in
unsere Dienste nehmen : Die Geifsel des Spottes, wie die Fackel
der Wissenschaft ; wo diese nicht zureichen, — greif- und fühl-
barere Argumente!
Jeder Nachdenkende mufs aber zugeben, dafs nicht ein
einziger Beweis für die Existenz eines Gottes je erbracht
worden ist. Aufserdem liegt nicht die geringste Notwendig-
keit für die Existenz eines Gottes vor. So wie wir bereits die
Eigenschaften und Regeln der Natur kennen, ist ein Gott in
oder aulserhalb derselben geradezu zwecklos, gänzlich über-
flüssig und mithin ganz von selbst hinfällig, Hinweg denn
mit der christlichen Götterlehre; hinweg mit einem Gott, er-
funden durch Priester des blutigen Glaubens, die ohne ihr
wichtiges Nichts, womit sie alles erklären, nicht länger im
Uberflufs schwelgen, nicht länger die Armut preisen und selbst
im Glänze leben, nicht länger Demut predigen und Hochmut
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Siebentes Kapitel. Mostsche* Lehren. 243
üben, sondern durch die Aufklärung in den Abgrund der Ver-
gessenheit geschleudert werden.
Gott ist nur ein voii raffinierten Schwindlern erfundenes
Gespenst, vermittels welchem die Menschen bisher in Angst
erhalten und tyrannisiert wurden. Aber das Truggebilde zev-
f lief st sofort, wenn es unter dem Glase nüchterner Unter-
suchung betrachtet wird; und die betrogenen Massen werden
unwillig, auf solche Popanze noch länger zu achten, vielmehr
^ren sie den Pfaffen die Worte des Dichters zu Gemüte:
»Ein Fluch dem Götzen, zu dem wir gebeten
In Winterskälte und Hungersnöten.
Wir haben vergebens gehofft und geharrt;
Er hat uns geäfft und gefoppt und genarrt'
Sie lassen sich hoffentlich nicht mehr lange äffen, foppen und
narren, sondern stecken eines schönen Tages die Kruzifixe und
Heiligen in den Ofen, verwandeln die Monstranzen und Kelche
in nützliche Geschirre, benützen die Kirchen als Konzert-,
Theater- und Versammlimgslokale, oder, falls sie dazu nicht
taugen sollten, als Kornspeicher und Pferdeställe, hängen die
Pfaffen und Nonnen ins Glockenhaus und können blofs das
eine nicht begreifen: wieso es kam, dafs nicht schon längst
derartig verfahren wurde. —
Dieser kurze, bündige und einzig praktikable Prozefs wird
sich natürlich erst im Sturme der kommenden sozialen Revo-
lution vollziehen, d. h. in dem Augenblicke, wo man auch mit
den Komplizen der Pfaffheit, den Fürsten, Junkern, Bureau-
kraten und Kapitalisten Tabula rasa mächt, Staat und Gesell-
schaft aber, gleich der Kirche, mit eisernem Besen gründlich
ausmisten wird.
Über diese letzteren Dinge werden sich andere Agitations-
schriften verbreiten, welche bereits in Vorbereitung sind und
rasch nacheinander unter die Presse gehen sollen . . .
Von allen Seiten wird nach zeitgemäfsem Agitations-
material gerufen. Diese Broschüren, welche alle in dem
gleichen Format und Umfang erscheinen und sich mithin auch
zum Sammeln eignen werden, dürften dem Bedürfnisse ab-
helfen. Parteigenossen! Machet Gebrauch von diesen neuen
Waffen!
Johann Most, New York, 50, 1. Street.c
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244 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
III. »Die Bigrentumsbestle.«
In der Druckerei der »Freiheit« in New York erschien
unter dem Titel »Die Eigentumsbestie« im Oktober 1883
eine 16 Seiten starke Broschüre, die seither eine Reihe Neu-
auflagen und Übersetzungen erlebte.
»Da werden in Europa und Amerika mehr als 500 OOO
Pfaffen unterhalten, um, wie in der ,Gottespest und Religions-
seuche' nachgelesen werden kann, die Volksmassen ihres ge-
sunden Menschenverstandes zu berauben. Daneben strolchen
zahlreiche ,Missionäre* von Haus zu Haus, um alberne Trak-
tätchen zu verteilen oder sonstigen ,geistigen' Unfug zu treiben.
In den Schulen wird alles aufgeboten, um das wenige Gute,
welches die Lese-, Schreib- und Rechnendressur allenfalls mit
sich bringen könnte, möglichst hinfällig zu machen. Eine
blödsinnige Malträtierung der ^Geschichte' erzeugt jenen auf-
geblasenen Dünkel, der die Völker veruneinigt tmd sie nicht
erkennen läfst, dafs ihre Bedrücker gegen sie längst sich ge-
einigt haben, und dafs im Grtmde genommen die ganze bis-
herige Politik nur den Zweck hatte, die Macht der Herrschenden
zu befestigen und die Ausbeutung der Armen durch die Reichen
zu sichern.
Den Hausierhandel mit dem Loyalitäts- und ,Ordnimgs'-
fusel besorgen des weiteren insbesondere die Schmierfinken
der Tagespresse, zahlreiche Geschichtsfälscher, die politischen
Klopffechter eines tausendfältig verzweigten Vereins- und
Versammlungslebens-, Parlaments-Quatschmichel mit dem ewig
süfs-lächelnden Gesichte, den steten Versprechungen auf den
Lippen und dem Verrat im Herzen und hunderterlei andere
Politiker von mehr oder weniger Lumpazi-Vagabunden-Qualität»
Speziell zur Verdunklung der sozialen Frage sind eben-
falls ganze Schwadronen von Strauchrittern tätig. Die Pro-
fessoren der Nationalökonomie spielen z. B. so recht die Leib-
kosaken der Bourgeoisie, indem sie das goldene Kalb als die
wahre Sonne des Lebens preisen und die Gerberei von Arbeiter-
fellen ,wissenschaftlich' in allgemeine Wohltätigkeit an der
Menschheit umlügen. Ein Teil dieser Schulpfaffen empfiehlt
gleichwohl soziale Reformen, d. h. natürlich mit anderen
Worten, Prozeduren, bei denen der Pelz gewaschen, aber
nicht nafs gemacht werden soll. Aufserdem foppen sie noch
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Siebentes Kapitel. Mostsche Lehren. 245
die Arbeiter durch Empfehlung von Spar- und Bildungs-
rezepten.
Während die kapitalistischen Raubbolde solchermafsen das
Volk nasführen lassen, erweitem sie auf der anderen Seite
ihren eigentlichen Gewaltmechanismus immer entschiedener.
Es werden immer mehr Ämter errichtet. An die Spitze der-
selben stellen sich in Europa die Nachkömmlinge der ehe-
maligen Stralsenräuber (die ,EdelleuteO, in Amerika die ge-
schicktesten Stellenjäger und geriebensten Gauner, welche mit
ihrem eigentlichen Zweck, der autoritätsmäfsigen Knebelung
des Proletariats, auch noch die angenehme Beschäftigung von
Kassendieben und Fälschern höheren Grades verbinden. Sie
dirigieren ganze Armeen von Soldaten, Gendarmen, Polizisten,
Spionen, Gefängniswärtern, Zollwächtern, Steuereinnehmern,
Exekutoren u. s. w. Die letzteren Gattungen des Btitteltums
sind fast durchgängig dem nichtbesitzenden Volke entnommen,
auch werden sie selten besser als proletarisch entlohnt. Den-
noch spielen dieselben mit grofsem Eifer die Spähaugen,
Schntiffelnasen und Lauschohren, die Klauen, die Zähne und
Saugrüssel des Staates, welch' letzterer solchermafsen augen-
scheinlich nichts weiter ist, als die politische Organisation einer
Rotte von Betrügern und Ausbeutern, die ohne eine solche
Macht- und Tyrannisierungsmaschinerie nicht einen einzigen
Tag vor dem gerechten Zorn und Unwillen des geschundenen
und geplünderten Volkes sich zu halten vermöchten.
In den meisten älteren Ländern ist dieses System natür-
lich auch in der äufseren Form am schärfsten zugespitzt
worden. Es konzentriert sich der ganze staatliche Zucht-
apparat in einer monarchischen Spitze, die Repräsentanten
derselben, die Gottesgnädlinge, sind denn auch der Ausbund
aller Schurkerei. In ihnen sind sämtliche Laster und Ver-
brechen der herrschenden Klasse bis zum ungeheuerlichsten
verkörpert. Ihre Lieblingsbeschäftigung ist der Massenmord
(Krieg); wenn sie stehlen (o, sie stehlen oft!), nehmen sie
immer gleich ganze Länder und Hunderte, ja Tausende von
ilillionen. Die Brandstiftimg in grofsartigem Mafsstabe dient
ihnen nur zur Beleuchtung ihrer Greuel. In ihren Schädeln
hat sich die Marotte festgesetzt, dals die Menschheit lediglich
dazu da sei, um von ihnen geknufft und angespien zu werden.
Höchstens erachten sie es der Mühe wert, die schönsten Weiber
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246 Zweiter Teil. Die ariarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
und Mädchen ,ihrer' Länder zur Befriedigung ihrer viehischen
Lüste auszuwählen. Im übrigen haben sie das Recht, ,aller-
uritertänigst zu verreckend
An direkter Brandschatzung nehmen diese gekrönten
Raubmörder in Europa jährlich 200 Millioneti Mark ein . . .
Wahrlich, es scheint, als ob die amerikanische ,Republik^
vorläufig nur den kulturhistorischen Zweck gehabt hätte, dem
Volke diesseits und jenseits des Atlantischen Ozeans durch
krasse Tatsachen zu zeigen, welch' ein Ungeheuer die Eigen-
tumsbestie ist und dafs weder Bodenbeschaffenheit noch Aus-
dehnung des Landes, noch politische GesdlschaÄsformen die
Bösartigkeit dieses Raubtieres zu alterieren vermögen, ja dafs
dasselbe um so gefährlicher sich zeigt, je weniger Notwendig-
keit für die individuelle Habgier von Natur ans gegeben ist;
Möge die arbeitende Menschheit daraus die Nutzanwendung
schöpfen, dafs dieses Ungeheuer nicht gezähmt oder ungefähr-
lich oder gar gemeinnützig gemacht werden kann, sondern dafs
ihm gegenüber nur ein Heilmittel existiert: der unerbittliche,
unbarmherzige und vollständige Vemichtungskrieg f
. ,. . Die Sprache, welche das Proletariat verstehen soll,
muf§ einfach und kräftig sein. Wer diese führt, wird stets
von der herrschenden Sippschaft der Aufreizung geziehen,
grimmig gehafst und verfolgt. Daraus können wir ersehen,
dafs die einzig, mögliche und praktische Aufklärung auf-
reizender Natur sein mufs. Reizen wir also auf!
Zeigen wir dem Volke , wie es durch Land- und Stadt-
kapitalisten um seine Arbeiterschaft betrogen wird ; wie es
Krämer, Haus- und andere Wirte um den kargen Lohn prellen ;
dafs ihm Kanzel-, Prefs-, Partei- und andere Pfaffen den Ver-
stand zu töten suchen; wie zahllose Büttel ewig bereit sind,
es zu malträtieren und zu tyrannisieren, — endlich mufs ihm
die Geduld ausgehen. Es wird rebellieren und seine Feinde
zermalmen.
Die Revolution des Proletariats, der Krieg der Armen
gegen die Reichen ist der einzige Weg, der zur Erlösung
führen kann.
Aber, wenden andere ein ^ Revolutionen lassen sich doch
nicht machen. Gewifs nicht , aber vorbereiten kann man die-
selben, indem man das Volk damuf aufmerksam macht, dafs
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Siebentes Kapitel. Mostsche Lehren. 247
solche Ereignisse vor der Türe stehen, und indem man es
herausfordert, sich darauf zu rüsten. . . •
Organisieren und erweitern wir also tiberall die sozialistisch-
revolutionäre Partei, ehe es zu spät ist ! Der Sieg des Volkes
über seine Blutsauger und Tyrannen wird dann nicht aus-
bleiben können.
Das frühere (heutige) System wird am raschesten und
gründlichsten besiegt, wenn man dessen Träger vernichtet;
mithin müssen Massakres gegen die Volksfeinde in Szene ge-
setzt werden. Alle freien Kommtmen schliefsen für die Dauer
des weiteren Kampfes ein Schutz- und Trutzbündnis. Von
jeder revolutionären Gemeinde aus müssen die umliegenden
Distrikte insurgiert werden. Und der Krieg kann nicht eher
beendet werden, als bis der Feind (die Eigentumsbestie) bis
in den letzten Schlupfwinkel verfolgt und zerschmettert ist.
Jede schwebende Schuld ist als getilgt zu betrachten.
Gegenstände des persönlichen Bedarfs, welche verpfändet
waren, erhält jedermann frei zurück. Miete wird nicht ent-
richtet. Quartierkomitees , welche vorerst in den einzelnen
Distrikten permanent zu tagen haben, geben denen, die keine
oder zu schlechte Wohnungen haben, Anweisung auf die er-
forderlichen Räume, an denen nach der grofsen Ausfegung
kein Mangel sein kann.
Solange nicht jedem Beschäftigung zugewiesen werden
kann, sind jedem die nötigen Bedtirfnisgegenstände durch die
Kommune garantiert. Proviantkommissionen haben die Ver-
teilung der beschlagnahmten Waren zu regeln. Soweit die
letzteren unzureichend sind, was namentlich hinsichtlich der
eigentlichen Nahrungsmittel der Fall sein dürfte, haben ge-
eignete Agenten für die nötige Zufuhr zu sorgen. Am
wenigsten Umstände wird man in dieser Beziehung haben,
wenn man benachbarte gröfsere Güter durch bewaffnete Streif-
kolonnen ausleeren lälst.
Alle Gesetzbücher, Kriminal- und Polizeiakten, Hypotheken-
register, Kaufurkunden und sogenannte ,Wertpapiere' aller Art
sind den Flammen zu überantworten.
Häufig versammelt sich das Volk, ohne Unterschied des
Geschlechts, in Parks oder in prachtvoll eingerichteten Hallen,
nicht um Gesetze zu machen, resp. sich die eigenen Hände zu
binden, sondern um von Fall zu Fall über alle öffentlichen
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248 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
Angelegenheiten zu entscheiden, geeignete Personen zur Durch-
führung seiner Beschlüsse zu ernennen und deren Berichte zu
hören.
Privates Eigentum existiert nicht mehr. Alle Güter ge-
hören den Kommunen oder Kommunalverbänden. Dagegen
kann jeder, ob er arbeitsfähig ist oder nicht, von diesen Organi-
sationen solche Bedtirfnisgegenstände, nach denen er Verlangen
hat, beziehen. Die Gesamtsmnme der erfahrungsgemäfsen
Bedürfnisse bildet den Mafsstab für die notwendige Pro-
duktion.
Da alle arbeitsfähigen Menschen, ohne Unterschied des
Geschlechts, an der Warenerzeugung teilnehmen, unnütze,
schädliche imd dergleichen Arbeiten nicht verrichtet werden
und die technischen, chemischen und sonstigen Hilfsmittel der
Produktion ungemein zahlreich und hoch entwickelt sind, ist
die [tägliche Arbeitszeit der einzelnen auf wenige Stunden
beschränkt. Der weitaus gröfste Teil des Tages kann in
wirklichem Lebensgenufs verbracht werden.
Der höchste G^nufs wird aber in neigungsgemäfser Be-
schäftigung erlangt. Die einen folgen in ihrer Mufsezeit dem
Rufe ihrer Mitbürger und sind in der Verwaltung tätig.
Andere sind in Bibliotheken zu sehen, wo sie teils schrift-
stellerisch arbeiten, teils Stoff zu belehrenden Vorträgen
sammeln, die sie vor anderen zu halten gedenken, teils einfach
dem Studium sich widmen. Wieder andere eilen nach den
Hörsälen der Universitäten, die für jeden offen sind. Man
besucht Maler-, Bildhauer-, Musik- und andere Akademien, um
sich in solchen Zweigen der Kunst, für die man Zuneigung
empfindet, auszubilden.
Jugendfreimde, namentlich die vom weiblichen Geschlecht,
fühlen sich zu den Stätten der Erziehung hingezogen, wo sie
unter der Anleitung der eigentlichen Jugendbildner diesen in
der Belehrung und Pflege der aufblühenden Generation be-
hilflich sind.
Schule wird da Übrigens in luftigen Räumen, ja, wenn es
die Witterung gestattet, sogar im Freien gehalten. Und damit
Körper und Geist gleichmäfsig entwickelt werden, unterbrechen
fröhliches Spiel, Leibesübungen und Arbeit die strengere Ver-
standestätigkeit.
Die Theater und Konzertsäle bieten freien Platz für jeden.
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Achtes Kapitel. August Reinsdorf. 249
Zwangs- und Kuppelehen sind unbekannt •, der Mensch ist
•wieder natürlich geworden, und die Liebe waltet frei.
Mit den Ursachen von Laster und Verbrechen sind diese
selbst verschwunden.
Viele Krankheiten haben aufgehört, in Erscheinung zu
treten, weil ihre Erzeuger : schlechte Wohnungen, mörderische
Werkstellen, verfälschte Speisen und Getränke, Überarbeit
u. s. w. zu den unbekanntesten Dingen gehören.
Der Mensch ist endlich seines Lebens froh geworden, denn
die Eigentumsbestie ist nicht mehr!«
Achtes Kapitel.
Augast Reinsdorf').
Aufser Bakunin, Krapotkin, Brousse und Most hat in der
Schweiz der deutsche Schriftsetzer August Reinsdorf energisch
für den Anarchismus gewirkt. Er war kein Agitator im gewöhn-
lichen Sinne des Wortes, all sein Dichten und Trachten war
auf die Propaganda der Tat gerichtet. Nichts gab es, wovor
er zurückgeschreckt wäre. Keine Schwierigkeit hielt er für
unüberwindlich, kein Mifserfolg vermochte ihn zu entmutigen.
Je vielseitiger die Hindernisse waren, welche sich ihm in den
Weg türmten, desto hartnäckiger arbeitete er daran, sie beiseite
zu schieben. Seine Ausdauer war grenzenlos. Gegenüber
seinen Gesinnungsgenossen zeigte er eine despotische Natur.
Der Ansicht anderer wollte er sich nie fügen.
Geboren am 31. Januar 1849 in Pegau (Sachsen) als Sohn
kleinbürgerlicher Leute, ergriff Reinsdorf den Schriftsetzer-
beruf. Zu Ostern 1865 hatte er ausgelernt und begab sich
in die Fremde. Die erste Beschäftigung fand er im nahen
Leipzig, worauf er nacheinander in Berlin, Stettin, Hannover,
Neuenburg, Mainz und Mannheim arbeitete. Bereits im Jahre
1869 lernte er Most kennen.
0 Bei dieser Darstellung wurde benutzt die Broschüre von
Johann Most »August Reinsdorf und die Propaganda der Tat«.
New York 1885; ferner: »Der Anarchistenprozefs Reinsdorf und
Genossen vor dem zweiten und dritten Strafsenat des Reichsgerichts
zu Leipzig vom 15. bis 22. Dezember 1884.« Werner & Komp^
Leipzig 1884.
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250 Zweiter Teil. Die .anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
Nachdem er in Freiburg i. B., Stuttgart, Ttibingen, Mefs-
kirch und Radolfszell gearbeitet hatte, betrat er anfangs der
70er Jahre den Boden der Schweiz , wo er zuerst in Winter-
thur bei Bleuler-Hausheer , dann in Genf, St. Gallen, Zürich,
Bern, Luzem, Basel, Solothurn, Freiburg, Lausanne und
anderen Orten arbeitete. Dabei tat er sich als Mitglied des
Vereins »Typographiac, teils als Agitator der deutschen und
schweizerischen Vereine, hervor.
In Winterthur wurde Reinsdorf mit Sozialdemokraten be-
kannt. Sein Aufenthalt in Genf, wo er in einen Ideenaustausch
mit Bakunin, Krapotkin, Brousse und anderen trat, hatte den
Anschlufs an die anarchistische Bewegung zur Folge. Bereits
anfangs 1874 bekannte er sich zum Aktionsanarchismus, damals
schrieb er Most: ». . . . Ich sehe es schon, lieber Freund, unsere
Wtinsche und Hoffnungen können nicht anders realisiert
werden als durch eine zweite Bartholomäusnacht, d. h. wer
sich der wahren Lösung der sozialen Frage widersetzt, der
wird eben einfach aufs Dach geschlagen . . , . , man hat doch
nachgerade genug Lehre genossen, wie es unsere Gegner
jnit der Aufrechthaltung ihrer ,göttlichen Weltordnung^ uns
gegenüber halten; sei daher versichert, wer Dir mit der
Phrase von der ,friedlichen Lösung der sozialen Frage' etwas
vorfaselt, ist ein Wicht und meint es nicht ernst mit unserer
Sache . . . .«
Gegen Mitte der 70er Jahre hielt sich Reinsdorf in Zürich
auf. Die von Greulich redigierte Züricher »Tagwacht«, für
die Reinsdorf zuwesilen schrieb, entwickelte eine kräftige sozia-
listische Agitation. Zahlreiche Arbeiterversammlungen , in
denen Reinsdorf öfter als Referent auftrat, wurden zu jener
Zeit abgehalten. Als die Druckerei, welche 1874 die »Tag-
wacht« herstellte, sich plötzlich weigerte, eine ihr über-
brachte »Tagwacht«-Nummer zu drucken, blieb nichts anderes
übrig, als das Blatt nach alter Manier mit der den Sozial-
demokraten gehörenden Handpresse zu drucken, Über sieben
Monate lang ist diese Arbeit von Schriftsetzern besorgt worden.
In seinen Erinnerungen ans »Grüne Hüsli« in Zürich gibt
Greulich folgende Reminiszenzen: »Darunter (unter den die
,Tagwacht^ mit der Handpresse drückenden Schriftsetzern) ^ar
auch der später vielgenannte August Reinsdorf, ein kräftiger
junger Mann und einer der biesten Setzer, die ich gekannt
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Achtes Kapitel. August Reinsdorf. 251
habe, leider ein Trinker und dann ein sehr unangenehmer
Mensch, während er sonst sehr gutmtitig war. Reinsdorf war
auch ein Komiker, obwohl er mehr die gröbere Komik pflegte.
Ganz glücklich war er, als ein kunstbegabter Glasmaler ihm eine
Tafel mit Bildern einer Mordtat bemalt hatte, mit der er an
einer Weihnachtsfeier auf der Btirgliterrasse in Zürich einen
riesigen Beifall errang. Die Mordtat endete nämlich mit der
Hinrichtung des Übeltäters im Bänkelsängertone und der
üblichen ,MoralS Wer hätte damals geahnt, dafs der Vor-
tragende kaum .mehr als zehn Jahre später (7. Februar 1885)
seinen Kopf durch das Henkerbeil verlieren würde? Reins-
dorf ging nämlich im Jahre 1876 zu den Anarchisten ; und
zwar zu den Anhängern der Propaganda der Tat^).«
Wegen seiner agitatorischen Tätigkeit war es Reihsdorf
nach und nach unmöglich geworden, in Zürich Arbeit zu
erhalten, imd er ging im Jahr 1875 über Frauenfeld, wo er
einen Vortrag hielt, nach St. Gallen. Hier stand er, der ent-
schiedene Sozialrevolutionär j noch im Lager der Sozialdemor»
kraten. Als der zweite Kongrefs des schweizerischen Arbeiter-
bundes am 24. Mai 1874 in Winterthur zusammentrat, schickte
Reinsdorf von St. Gallen aus folgendes Telegramm: »Brüder-
lichen Grufs! Möchte die Begeisterung, die Euch für imsere
Ziele beseelt, bald alle Arbeiter erfassen!«
Von St. Gallen reiste Reinsdorf nach Bern, wo er eine
eifrige Propaganda entwickelte. Am 13. Februar 1876 referierte
Reinsdorf in einer vom Zentralausschufs der Berrier Arbeiter-
vereine einberufenen, von etwa 300 Arbeitern besuchten Ver-
sammlung über > Zwecke und Ziele der Arbeiterbewegimg«,
wobei er u. a. die Arbeiterverhältnisse in der Spinnerei
Felsenau bei Bern mafslos angriff *) und in Bezug* auf die
Religion mit cynischem Behagen sagte: »Fort mit dem Herr-
gott; das ist ein Blödsinn. Den Kindern yon einem Gott zu
reden, ist Unsinn, überhaupt ist die Religion ein hergebrachtem
Schwindel.« Journalist Salzmann protestierte gegen diese Aus-
drücke und forderte Duldung und Achtung vor den religiösen
0 Zürcher »Volksrecht« vom 28. Juli 1900.
^) Die Spinnerei Felsenau strengte eine Klage gegen Reins-
dorf an, die aber nicht durchgeführt wurde, weil er sich fortgemacht
hatte.
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252 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
Gefühlen jedes einzelnen, worauf Reinsdorf unter dem Beifall
deutscher Gesinnungsgenossen erwiderte, die Wissenschaft habe
bewiesen, dafs es keinen Gott gebe. Die Gegenbehauptungen
se ien daher Lügen ; Pflicht jedes Sozialisten sei es, die Mensch-
heit von dieser Lüge zu befreien.
Im Juni 1876 wurde Reinsdorf in Lausanne mit dem Ge-
nossen Kahn wegen Aufreizung der Schneider beim dortigen
Schneiderstreik verhaftet und am 20. Juni 1876 durch Be-
schlufs der waadtländischen Regierung aus dem Kanton Waadt
ausgewiesen, worauf er sich nach Genf begab. Er nahm leb-
haft Teil an den Kongressen der anarchistischen Juraföderation,
am 21. August 1876 hielt er den Anarchisten deutscher Zunge
einen Vortrag in Chaux-de-Fonds.
Auf den 17. September 1876 hatte der Zentralausschuls
der bemischen Bundessektion zu einer allgemeinen Arbeiter-
versammlung eingeladen mit der Tagesordnung: »Was wir
wollen?«, worüber Greulich sprach. Reinsdorf nahm Teil
an der Diskussion und schalt den schweizerischen Arbeiterbund
reaktionär. Mit Flinten und Kanonen müsse man vorgehen.
Als Greulich diese Auffassung eine Kinderei, Reinsdorf einen
unterstützten Agitator der Juraförderation nannte, erwiderte letz-
terer unter heftigen Ausfällen. Nach fruchtlosen Ordnungsrufen
wurde ihm das Wort entzogen; es entstand ein grofser Tumult,
und die Versammlung mufste geschlossen werden ^).
Mit diesem Vorfall beschäftigte sich die Generalversamm-
lung der Arbeiterunion Bern am 15. Oktober 1876. Mit 133
gegen 36 Stimmen wurde eine Resolution angenommen, welche
feststellte, in der Versammlung vom 17. September sei Reins-
dorf wegen perfider, empörender Anschuldigungen das Wort
entzogen worden. Die Arbeiterunion erklärte in der Reso-
lution femer, dafs nicht nur der Inhalt von Reinsdorfs Votum
an sich, sondern mehr noch seine Persönlichkeit den Sturm
entfacht habe. Die organisierte sozialdemokratische Arbeiter-
schaft 'Berns halte den Bürger Reinsdorf auf Grund seiner
ganzen Persönlichkeit für unwürdig, in Bern öffentlich als
Repräsentant des Sozialismus aufzutreten; sie erkläre ihn für
abgetan und moralisch tot. Der von den Anarchisten Rinke
und Betzien gestellte Antrag, es solle eine Diskussion er-
0 Zürcher «Tagwacht« vom 27. September 1876.
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Achtes Kapitel. August Reinsdorf. 253
öffnet werden, damit sich Reinsdorfs Freunde aussprechen
könnten, wurde mit 112 gegen 34 Stimmen abgelehnt').
Gegentiber der unrichtigen Darstellung der Vorgänge
durch die anarchistische »Arbeiter -Zeitung« erklärte Lusten-
berger, die sozialdemokratische Vereinsversanmilung sei auf
die Details über Reinsdorf — die Union hatte Material über
ihn gesammelt — lediglich deswegen nicht eingegangen, um
die F^d^ration jurassienne zu schonen, die durch die Einzel-
heiten blamiert worden wäre. Für die Arbeiter Berns sei
und bleibe Reinsdorf moralisch tot. Habe Greulich Reinsdorf
am 15. Oktober 1885 einen »ordentlichen Jungen« genannt, so
sei dies ein ehrendes Zeugnis für die Gesinmmgsweise Greulichs,
der sich so schonend über einen Menschen ausspreche, der
gesagt habe. Greulich wolle nur deshalb keine Revolution,
damit er noch länger die Redakteurbesoldung von 1800 Frcs.
beziehen könne. Hierzu bemerkte Greulich in einer Redaktions-
notiz, verschiedene Arbeiter hätten Reinsdorf wegen seines
Auftretens als Agent provocateur bezeichnet. Ihnen gegen-
über habe Greulich sich geäulsert, Reinsdorf sei zwar etwas
streitsüchtig, im übrigen aber ein ehrlicher Mensch, der ^ch
nicht als Polizeiagent anstellen lasse»).
Um Reinsdorf in den Augen der Arbeiter einigermafsen
zu rehabilitieren, ernannte ihn der antiautoritäre sozialdemo-
kratische Verein Bern zum Delegierten des achten General-
kongresses der Internationalen Arbeiterassoziation, der am
26., 27., 28. und 29. Oktober 1876 im »Schwellenmätteli« in
Bern stattfand. Zum Zustandekommen des anarchistischen
Kongresses hatte Reinsdorf viel beigetragen.
Nach und nach drängte es Reinsdorf, in Deutschland in
anarchistischem Sinne zu wirken. »Ich halte es,« schrieb er
anfangs 1877 an Most, »nicht mehr länger in diesem ,freien
Lande' aus; denn erstens bekomme ich nirgends mehr Ar-
beit, weil man mich überall kennt und für einen Menschen-
fresser hält, und zweitens habe ich Heimweh nach dem ge-
knechteten und verratenen Geburtslande, — Du wirst lachen,
lieber Junge, über diese an mir sonst nicht gewohnte Senti-
mentalität, aber es ist wahrhaftig so, — ich sehe alle Tage
0 Zürcher »Tagwacht«' vom 18. Oktober 1876.
*) Zürcher »Tagwacht« vom. 28. Oktober 1876.
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254 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
mehr ein , dafs man wohl auch in fremden Ländern wirken
und schaffen kann für unsere Sache, die ja tiberall die
gleiche ist, aber es mufs doch ein ganz anderes Gefühl sein,
auf heimatlicher Erde für unsere grofse Idee persönlich ein-
zutreten; und ich fühle jetzt schon eine gewisse Aufregung
in mir, wenn ich daran denke, wie ich vielleicht in einigen
Wochen schon mich mitten unter den Sozialhottentotten be-
finde und ihnen in Gemeinschaft mit E. die verkleisterten
Schädel aufweiche . . . . , dann habe ich aber auch noch eine
xmbezwingliche Sehnsucht nach ,mim guata Müetterli^, wie Du
sagen würdest, und ich freue mich schon lange auf die Stunde,
die mir den langentbehrten Anblick meiner Mutter wieder-
briilgt 'Wir werden also jedenfalls längere Zeit nichts mehr
von einander hören, denn Du weifst, dafs ich ,inkognito' reisen
mufs und da ist es vorderhand am geratensten, ,verdächtige^
Bekanntschaften etwas zu reservieren . . . .«
Reinsdorf zog also der deutschen Heimat zu und fand
bald in der Offizin von Metzger & Wittig in Leipzig Arbeit,
wo er unter dem falschen Namen John Steinberg in den sozial-
demokratischen Versammlungen den Anarchismus predigte. In
Leipzig kam er auch in Berührung mit Hödel.
Als Polizeirat Krüger von Berlin in der Hödelschen An-
gelegenheit Reinsdorf verhörte, sagte er zu ihm : »Wissen Sie,
Herr Steinberg, ich weifs ganz bestimmt, dafs Sie nicht so
heilsen, und wenn ich jetzt auch keine Beweise für Ihre
Identität an der Hand habe, so denke ich doch, dafs wir uns
nicht das letzte Mal getroffen haben.« Eter Boden wurde Reins-
dorf in Leipzig heifs. Er wandte sich nach Pest, doch nicht
für lange, bald begegnen wir ihm wieder in der Schweiz.
Von 1880 an wohnte Reinsdorf in Freiburg (Schweiz).
Er und eine Anzahl Gesinnungsgenossen veranstalteten im
März 1880 in Freiburg eine Kommunefeier, die viel Staub
aufwirbelte. Reinsdorf vermittelte von Freiburg aus den
Schmuggel anarchistischer Literatur nach Österreich.
Im Mai 1880 kam Most mit Reinsdorf in Freiburg zü-
sanmien. Die beiden gleichgesinnten Führer sprachen lange
miteinander. Das Resultat der Konferenz bestand darin, dafs
Reinsdorf erklärte, er sei bereit, nach Berlin zu gehen, mn dort
Madai zu erstechen. Am 20. Juni 1880 schrieb Reinsdorf aus
Freiburg (Schweiz) an Most: » — Unsere kleine Sektion ist sehr
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Achtes Kapitel. August Reinsdorf. 255
gut, und ich bemühe mich hauptsächlich, da wir, K. ^) und ich,
bald fortgehen, auch für die Zukunft einen guten Kern zurück-
zulassen, denn sonst wäre unsere Arbeit hier für nichts, und
der schmutzige Greulich wäre höchstens der lachende Erbe.
Es dauert jetzt noch einige Wochen, bis wir Freiburg ver-
lassen; K. will nach Paris und wird er wohl gern Aufträge etc.
für dort entgegennehmen. Ich gehe , wie schon mitgeteilt,
nach Berlin.«
Am 21. November 1880 schrieb der Zürcher »Sozial-
demokrat«, zu den guten Freunden des Herrn Most gehöre
ein gewisser Reinsdorf alias Bernstein, ein Mensch, der sich
früher schon in Deutschland durch verrückte und rabiate
Redensarten hervorgetan habe, und der neulich schon ge-
kennzeichnete Fleuron alias Petersen. Das Geld von zirka
30 Pfund sollte als Reisegeld für Reinsdorf und Fleuron
dienen, imi in Deutschland ein Attentat in Szene zu setzen,
das nach dem Ausspruche von Most der deutschen Partei den
Garaus machen sollte.
Im Herbst 1880 hielt sich Reinsdorf in Berlin auf. Da-
mals beschäftigte seinen Kopf ein Attentat gegen den Reichstag.
>Ich habe mir jetzt diese Bedientenbude,« schrieb er Most am
1. September 1880, »wiederholt angesehen, die ganze Baracke
ist ja nur aus Fachwerk mit leichtem Glasdach. Das Parkett,
auf welchem die gesetzgebenden Lumpenkerle ,tagen^, steht
auf hölzernem Stützwerk, die Festigkeit des ,hohen Hauses'
ist also nicht weit her. Ebenso steht es mit der Wachsamkeit.
Diese paar Diener, welche da in den Ecken der Gänge um-
herlungern, gähnen und — schlafen, sind zivilbesorgungs-
berechtigte Invaliden, die mit einem Blasebalg umgeweht werden
könnten. Hätte man einen halben Zentner Dynamit, so könnte
man wohl das ganze Kasperletheater wie ein Kartenhaus zu-
sammenklappen lassen, dafs von dem ganzen Gesindel (inklu-
sive Liebknecht etc.) kein Haar davonkäme. Das Donner-
wetter soll dreinschlagen, dafs man zu einer so prächtigen
Sache nicht das nötige G^Id auftreiben kann. . . .«
Mit Mosts »Freiheit« stand Reinsdorf vom ersten Augen-
blicke ihrer am 3. Januar 1879 erfolgten Gründung an in
') Mit K. ist Kachelhofer gemeint»
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256 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
Verbindung. In dem Artikel »Zur Organisation« in der »Frei-
heit« vom 20. Juli 1880 sprach sich Reinsdorf dahin aus:
»Jeder einzelne muls das Recht haben, sein revolutionäres
Handeln nach seinem Gutfinden einzurichten; jede unab-
hängige Gruppe muls das Recht haben, auf ihrem lokalen
Boden Gift, Dolch oder Dynamit als Mittel zur Befreiung in
Anwendung zu bringen, ohne deshalb als im Dienste der Polizei
stehend oder als unzurechnungsfähig erklärt zu werden. Jede
Gruppe mufs femer das Recht haben, sich zu verbinden
(föderieren) mit einer anderen Gruppe oder mit mehreren zum
Zwecke gemeinsamen Handelns, ohne des Zuwiderhandelns
gegen die ,Parteitaktik' und anderer unnatürlicher Erfindungen
und Wortklaubereien angeklagt zu werden, die bis jetzt nur
den Zweck hatten, Privilegien zu schaffen. Pflicht jeder Gruppe
und jedes einzelnen ist es, jeden zu entlarven, der revolutionäre
Phrasen im Munde führt und auf der anderen Seite die Revo-
lutionäre beschimpft. Pflicht ist es, die Karten aufzudecken
von allen, welche das frevelhafte doppelte Spiel treiben, mit
revolutionärem Schwätzen und Schreiben antirevolutionäres
Handeln zu verbinden.«
Als Reinsdorf im Oktober 1881 Genossen in Bern be-
suchte, verfolge ihn die Polizei wegen eines Deliktes in seiner
Wohnung in Freiburg (Schweiz) — er wohnte bei Schneider
Otter am Murtentor — . Sobald Reinsdorf hiervon Kenntnis
erhielt, flüchtete er sich nach Deutschland. Er hatte einem
Bemer, Gfeller mit Namen, die Legitimationspapiere ent-
wendet und gab sich als Gfeller aus. Es handelte sich um
folgenden Fall.
In Freiburg, im Hause Nr. 239 Rue de Morat, wo Reins-
dorf in einer Familie die Kost nahm, wohnte die Witwe F^
mit ihrem zehn Jahre alten Mädchen. Als Frau F. sich am
10. Oktober 1881 nachts 8^^ Uhr einen Augenblick entfernen
mufste, begab sich Reinsdorf in ihr Logis und beging unsitt-
liche Handlungen an dem zu der Zeit sich allein in der Woh-
nung aufhaltenden Kinde. Frau F. reichte Strafklage gegen
Reinsdorf ein, der, wie bemerkt, unmittelbar darauf die Fluchf^
ergriff, um sich der Freiburger Strafverfolgung zu entziehen.
Der Bericht von Dr. med. Schaller (Freiburg), der die ge-
richtsärztliche Untersuchung vornahm, wies die an dem Kinde
begangenen rechtswidrigeu Handlungen nach. In Anbetracht
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Achtes Kapitel. August Reinsdorf. 257
des Gutachtens des Arztes sowie der sehr bestimmten Aussagen,
des Kindes verurteilte das Gericht den Schriftsetzer Reinsdorf
am 26. November 1881 in contumaciam einstimmig zu drei
Jahren Zuchthaus und zur Tragung der Kosten ')•
In der Mitgliederversammlung der deutschen Sozialdemo-,
kratie in Zürich vom 23. Oktober 1881 wurde der Beschluls
gefafst, es möge im »Sozialdemokrat« unter Darlegung
aller Verdachtsmomente vor dem höchst zweideutigen Sozial-
revolutionär August Reinsdorf alias Bernstein, Gfeller u. s. w.,
als der gewerbsmäfsigen Spionage dringend verdächtig, ge-
warnt werden. Es sei bekannt geworden, dafs Reinsdorf von
Freiburg (Schweiz) aus wegen Unzucht, begangen an einem
neunjährigen Mädchen, gerichtlich verfolgt werde. »Infolge-
dessen glauben wir die Akten über diesen Ehrenmann schliefsen
zu können. Übrigens ist Reinsdorf neuerdings in München
verhaftet worden.«
In der Tat war Reinsdorf bald nach seiner Flucht aus
Freiburg in München, wo er sich Hackel nannte, der Polizei
in die Hände gefallen. Beim Gericht in München stellte er
das Gesuch um Aburteilung wegen des Falles von Freiburg,
Das Gericht liefs sich die. Akten aus Freiburg schicken, eine
bezügliche Anklage gegen Reinsdorf' unterblieb jedoch. Wer
recht hatte, das Gericht in Freiburg oder dasjenige in München,
ist schwer zu beurteilen ^). Eine mündliche Vernehmung des in
Frage stehenden Kindes hat in München nicht stattgefunden,
Reinsdorf schrieb am 11. Mai 1882 von Pegäu aus an einen
Genossen in Amerika:
»Noch will ich Dir mitteilen, dafs ich von Freiburg in
der Schweiz aus in contumaciam ohne allen Grund und natür-
lich nur aus Rache zu nicht mehr als 3 Jahren verurteilt
worden war wegen Verbrechen gegen die Sittlichkeit!! Das
war aber selbst den deutschen Gerichten etwas zu schnell und
0 S. Amtsblatt des Kantons Freiburg vom 1. Dezember 1881.
*) Das Freiburger Kriminalgericht hat seinerzeit die Original-
akten nach München geschickt. In München von dem Fall akten-
mäfsig Kenntnis zu nehmen, war dem Verfasser unmöglich, da laut
Mitteilung des bayerischen Ministeriums des Äufsern die Akten
des Landgerichts München I. über das Strafverfahren gegen Reins-
dorf wegen des Freiburger Sittlichkeitsdelikts im Januar 1903 be-
reits eingestampft waren.
Langhard, Die anarchistische Bewegung in der Schweiz. 17
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258 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
abenteuerlich zugegangen, so dafs eine neue Untersuchung
angeordnet wurde und das Landgericht München I. gar keine
Anklage erhob, sondern am 30. März beschlols, die Sache
niederzuschlagen und mich aufser Verfolgung zu setzen, da
die einzige Belastungszeugin gänzlich unglaubwürdig sei.
Denke Dir diese republikanischen Schufte und denke Dir, dafs
mich, den Sozialisten, die deutschen Gerichte retten mufsten
vor diesen Banditen.«
Im Sonmier 1882 begegnen wir Reinsdorf in Nancy
(Frankreich). Am 23. August 1882 schrieb er einem Ge-
nossen :
». . . Ich sollte an einem Dynamitdiebstahl beteiligt ge-
wesen sein, was zu meinem Leidwesen nicht der Fall war,
doch möchte ich gern wissen, wo ein paar Zentner zu holen
sind, brauchen könnte ich sie. . . . Ich hoffe es dahin zu
bringen, dafs einiges Geld gespart wird, um damit etwas an-
zufangen. Es ist die Hauptsache, das weifst Du ja, was uns
fehlt -^ mit Mitteln, denke ich, werden wir alles machen und
endlich Rache finden. Übrigens ist es für mich am Ende ja auch
nicht der Mühe wert, grofse Reisen nach Amerika zu machen,
da mich die Buchdruckerkrankheit doch bald den Weg Eisen-
hauers wird wandern lassen, und wie dieser arme imd brave
Genosse möchte ich doch nicht sterben. Rache für alle
Schurkereien, gründliche Rache, ungeheure, die ganze Bour-
geoisie und ihre Knechte in Schrecken und Angst setzende
Rache möchte ich haben und sollte ich dabei gevierteilt werden.
Also, mein lieber , wenn ich sehe, dafs alles umsonst
ist, dafs in Deutschland und mit Deutschen gar nichts zu
machen ist, dafs auch in Frankreich nicht sobald an den Aus-
bruch der Revolution zu denken ist, und vielleicht, wenn ich
mich auch in Frankreich nicht mehr aufhalten kann, dann will
ich Dir schreiben, mir ein Reisebillet zu senden, — denn selbst
werde ich wohl nicht das Reisegeld aufbringen . . .«
Von Nancy begab sich Reinsdorf nach Paris, dort in
sehr künmierlichen Verhältnissen bis in das Jahr 1883 hinein
lebend. Die französische Hauptstadt bot ihm reichlich Gelegen-
heit, seine Ideen und seinen Tatendrang neu anzufachen.
Fleifsig schrieb er von Paris aus in Mosts »Freiheit«.
Reinsdorf kehrte alsdann wieder nach Deutschland zurück,
wo er sich in Elberfeld niederliefs. Die Mittel für die Propa-
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Achtes Kapitel. August Reinsdorf. 259
garida der Tat nahmen all sein Interesse in Anspruch^ schrieb
er doch am 15. Juli 1883 aus dem Wuppertal an einen Genossen:
»Ich las in der ,Fr.**) von einem Fluidum zur Selbst-
entzündung, also um Feuer damit anzulegen. Es wäre gut,
wenn Ihr damit praktische Versuche machtet und mir die Zu-
sammensetzung und Handhabung dann mitteiltet; ich kann es
bald brauchen (Pariser Adresse).«
Im Jahre 1883 stiftete Reinsdorf die Genossen Karl Bach-
mann und Reinhold Rupsch an, bei Einweihung des National-
denkmals auf dem Niederwald bei Rüdesheim mittels Dynamit
den deutschen Kaiser, den König von Sachsen und andere
Bundesfürsten, Generäle u. s. w. in die Luft zu sprengen.
Bachmann und Rupsch machten quer durch die Fahrstrafse
eine Drainage zum Denkmal und legten Dynamit und Zünd-
schnur an. Es war verabredet -worden, am 28. September,
bei Beginn des Festes, den im Festzug gehenden Kaiser bis
in die Nähe der Drainage herankommen zu lassen, durch
Entzünden der Schnur die Explosion herbeizuführen und da-
durch den Kaiser und seine Umgebung zu töten. Die Zünd-
schnur hatte gebrannt bis zu einer Entfernung von ungefähr
zwei Metern von der Drainage. Entweder ist die Schnur von
Rupsch durchschnitten worden, oder sie war an diesem Punkte
so feucht, dafs das Pulver nicht brannte^).
Vom 15. bis 22. Dezember 1884 wurde der Fall vor dem
Strafsenat des Reichsgerichts zu Leipzig verhandelt. Von
den acht Angeklagten nahm Reinsdorf das gröfste Interesse
in Anspruch. Ohne eine Spur von Scheu oder Angst schweifte
sein Ange durch den grofsen Saal. Nur aus dem stechenden
Blick des Angeklagten vermochte man zu ahnen, dafs hinter
der glatten Stirn Gedanken gehaust, deren UngeheuerUchkeit
ihn vor den Strafrichter führten.
0 »Fr.« bedeutet »Freiheit«,
') Most bemerkte hierzu in der * Freiheit« vom 27. Dezember
1884: »Ein Zufall, wir möchten sagen, eine Wetterlaune und Ver-
rat, geboren von der Feigheit eines infamen Schurken, vereitelten
die so herrlich angelegte Tat und stürzten August Reinsdorf ins
Verderben. Wäre es umgekehrt gekommen, wären Lehmann und
Komplizen durch Dynamit ins Reich des Nichts befördert worden,
so würde das offenbar das herrlichste Ereignis gebildet haben, das
die Geschichte unseres Jahrhunderts aufzuweisen hat.«
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260 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz-
Über seine Ansichten von der Anarchie befragt, hielt
Reinsdorf eine längere Rede, in der er etwa folgendes aus-
führte: »Ich verstehe unter Anarchie eine Gesellschaft, in
welcher jeder normal beanlagte Mensch im stände ist, die
höchste Stufe zu erreichen. Um zu einem solchen Gesell-
schaftszustand zu gelangen, ist es notwendig: 1. den Menschen
von der übermäfsigen Arbeitslast zu befreien ; 2. Not, Kummer
imd Elend aus der Welt zu schaffen; 3. den Menschen von
jedem Zwange zu befreien; 4. alle Dummheiten und allen
Aberglauben aus der Welt zu schaffen. Dies ist meine Idee;
ob andere Anarchisten dieselbe haben, weifs ich nicht. . . .
Die Pflicht für uns Anarchisten ist nun, zu erreichen, dafs
auch der arme Mann auf jene Kulturstufe gehoben wird, die
heute der Mann der oberen Klassen einnimmt. Um dazu aber
zu kommen, ist es notwendig-, dafs die Privatproduktion voll-
ständig abgeschafft wird. An ihre Stelle mufs eine anarchi-
stische Produktion gesetzt werden, d. h. die Arbeit mufs
organisiert werden zu Gunsten der Gesamtheit. Diese Organi-
sation mufs von unten her vorgenommen werden, d. h. die
Arbeiter müssen sich zunächst in Spezialvereinen organisieren. * •
Alle diese Arbeiter-Spezialvereine föderieren sich mm unter-
einander, in Bezirken, Gauen, dann über das ganze Land
und darüber hinaus: also eine internationale Föderation von
Arbeit, ohne jede Zentralleitung. Ebenso müssen alsdann
Post, Telegraphie und Transportmittel organisiert werden.
Es braucht also kein Genie, keine Autorität mehr zu geben,
denn die Arbeiter haben so viel Verstand, um alles selbst
tun zu können .... Von Polizei und Heer ist alsdann keine
Spur mehr. Auch ihre Angehörigen müssen zur produktiven
Tätigkeit herangezogen werden, selbst Bediente und Klein-
handwerker. Dann aber braucht der Mensch nur noch höchstens
zwei Stunden täglich zu arbeiten. . . . Jeder Mensch mufs von
seiner Geburt an wissen, dafs er sein ganzes Leben hindurch
sorglos leben kann, das ist das Hauptziel der Anarchie. Wenn
das aber erreicht ist , so ist die Folge davon , dafs jeder sein
Hauptaugenmerk auf geistiges Leben richten kann. Heute
wird geteilt. Der Anarchismus kennt keine Teilung, denn
niemand besitzt Eigentum, sondern alles gehört der Gesamt-
heit. Sodann müssen alle Autoritäten abgeschafft werden ....
Alles Elend, das wir jetzt in der Welt haben, ist nur die
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Achtes Kapitel. August Reinsdorf. 261
folgerichtige Konsequenz der jetzigen Eigentumsverhältnisse,
so auch alle Laster, ^Eigentum ist Diebstahl,^ hat schon der
grofse Proudhon gesagt. Die anarchistische Bewegung wird
siegen, und wenn es tausend Reichsgerichte gäbe.«
Mit einem »Hoch die Revolution!« schlofs er seine Rede.
Reinsdorf gestand, Geld habe er von auswärts nicht be-
kommen. Ebensowenig sei er ein Abgesandter der anarchisti-
schen Partei. »Ich lasse mich nicht schicken!« erklärte er
-emphathisch. >Ich führe meine Entschlüsse allein aus, halte
-es aber nicht für nötig, Ihnen hier meine Operationspläne
•darzulegen.«
Der frühere Prinzipal Reinsdorfs in Leipzig sagte vor
Gericht aus, als Reinsdorf entlassen wurde, habe er ihn mit
den Worten vor seiner unsinnigen Theorie gewarnt: »Reins-
dorf, wenn Sie nicht vernünftig werden, sterben Sie keines
natürlichen Todes, Sie werden noch gehenkt.«
Reinsdorf hat damals die Theorie der zweistündigen
Arbeitszeit erwähnt, worauf sein Chef ironisch versetzte, den
Anarchisten würde noch eine Partei folgen, die gar nicht
würde arbeiten wollen.
Über seine Tat äufserte sich Reinsdorf folgendermalsen :
»Es heilst, es sei eine schreckliche Tat, einen Fürsten in
die Luft zu sprengen. Ist es nicht viel schrecklicher, dafe
sich Tausende für einen Fürsten opfern? Für einen grofsen
Zweck mufs der Einzelne fallen; denn der Zweck heiligt die
Mittel. (Hier erhebt sich der Oberreichsanwalt und bittet
um genaue ProtokoUierüng , da er in den Worten Reinsdorfs
eine Aufforderung zum Fürstenmord erblicke und demgemäfs
Straf antrag stellen werde.) Ich wollte,« fährt Reinsdorf fort,
»nur einige geschichtliche Reminiszenzen in dem Lichte unserer
Ansicht zeigen. Wenn nun von uns solche Attentate gemacht
werden, so fragen wir uns, welchen Nutzen wir davon haben,
wir, die Propaganda der Tat. Wer getötet wird, ist Neben-
sache! Es handelt sich lediglich Um die Demonstration. . . .
Wenn ich den Kopf verliere, so schadet das nichts, ich habe
meine Pflicht als Anarchist getan, und damit gut. Steht doch
schon in der Bibel: ,Sei getreu bis in den Tod.' Auf der
Strafse sollte Rupsch Dynamit legen. Es war mir gleich-
gültig, ob ein Fürst, ein König, ein Kaiser oder ein General
oder ein Pferd oder ein Wagen getroffen werde. Ich be-
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262 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
trachte die ganze Sache, dafs ich überhaupt hier stehe, für
eine Machtfrage. Hätten wir deutschen Anarchisten ein paar
Armeekorps zur Verfügung, dann brauchte ich zu keinem
Reichsgericht zu sprechen. Ich für meinen Teil habe nichts
mehr zu sagen, machen Sie, was Sie wollen. Ich bin einfach
derjenige, der abzuwarten hat, was Sie, meine Herren, be-
schliefsen ! Für einen so gehetzten Proletarier , wie ich bin,
ist der schnellste Tod der beste. . . . Hätte ich noch zehn
Köpfe, so würde ich sie mit Freuden für dieselbe Sache auf
das Schafott legen!«
Reinsdorf wurde wegen Anstiftung zum Hochverrat und
Mord zum Tode, Rupsch ebenfalls zum Tode, Bachmann zu
zehn Jahren Zuchthaus verurteilt.
Am 6. Februar 1885 richtete Reinsdorf von Halle aus eine»
Brief an seinen Bruder: »Heute ist mein letzter Tag, und ich
will ihn nicht vorübergehen lassen, ohne auch an Dich zu
schreiben, um dadurch zu beweisen, dafs ich Deiner stets in
brüderlicher Liebe gedachte. Wenn Du diesen Brief lesen wirst,
gehöre ich schon zu den Glücklichen, die ausgerungen haben
und von denen man nur Gutes reden soll. Nun, meine Taten
— ausführlich von mir selbst vor dem Reichsgericht motiviert —
liegen offen vor aller Welt, und obgleich ich dafür zum Tode
verurteilt wurde, so habe ich doch nur das Gefühl, dafs ich
meine Pflichten erfüllt habe, und dieses Gefühl ist es auch,
das mir den letzten Gang so leicht macht, mich die ewige Ruhe
als etwas Wohlverdientes freudig hinnehmen läfst.«
An seine Eltern schrieb er unter dem gleichen Datum u. a. :
»Und ist es denn ein solch' grofses Opfer, das ich bringe?
Krank, wie ich bin, und mit der Aussicht auf ein langsames
Hinsiechen, mufs es doch als ein wahres Glück betrachtet
werden, wenn solchem Dasein ein schnelles Ende bereitet wird.
Und welch ein Ende! Mag es sein, wer es will, ob Fort-
schrittler oder Reaktionär, Liberaler oder Konservativer-,
mögen sie alle den Anarchisten Reinsdorf hassen, mögen sie
seine Taten verurteilen, seinen Tod bejubeln, die Krone der
selbstlosesten Hingebung und Treue, der gröfsten Beharrlich-
keit trotz tausendfacher Enttäuschungen kann ihm niemand
streitig machen. Und dies sei Euer Trost*).«
0 »Freiheit« vom 12. Dezember 1885.
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Neuntes Kapitel. Die Verbrechen v. Stellmacher u. Kammerer. 263
Am 7. Februar 1885 wurde Reinsdorf im Zuchthaus in
Halle hingerichtet.
Mosts »Freiheit« vom 14. Februar 1885 erschien schwarz-
gerändert mit dem Bild von Reinsdorf. Das Blatt schrieb:
»Schwingen wir uns auf zur Höhe eines August Reins-
dorf! Vollenden wir das Werk, das er so kühn begonnen!
Nur so allein können wir ihn rächen; so allein können wir
uns seiner würdig zeigen; so allein können wir siegen! Hoch
die Gewalt! Es lebe die soziale Revolution!
Wer wollte angesichts eines solchen Lebeas August Reins-
dorf vergessen? Gewifs kein ehrenhafter Mensch! Arbeiter!
Sehet hinunter in die frische Grube. Da liegt Euer bester
Freund und Ratgeber, ein Vorkämpfer für Eure Sache, ein
Blutzeuge für die Gröfse der anarchistischen Idee. Lebt,
strebt und handelt wie er! Wir legen ihm in Eurem Namen
den verdienten Lorbeer auf das Grab!«
Neuntes Kapitel.
Die Verbrechen von Stellmacher und Kämmerer')*
Nachdem m Wien die Anarchisten Stellmacher und
Kammerer, welch' beide in der Schweiz gewohnt und von
dort aus ihre Verbrechertouren unternommen hatten, ver-
haftet und in Anklagezustand versetzt worden waren, haben
die Untersuchungsergebnisse die österreichischen Behörden ver-
anlafst, teils durch direkte Korrespondenz mit verschiedenen
kantonalen Polizeibehörden, teils durch Vermittlung der Bundes-
behörden die Kontrollierung mancher bezüglicher Vorgänge
nachzusuchen. Bei diesem Anlafs teilte der schweizerische
Bundesrat am 23. März 1884 durch Rundschreiben den Kantons-
regierungen mit, dafs die von Stellmacher und Kammerer be-
gangenen Handlungen gemeine Delikte seien und den Charakter
politischer Verbrechen in keiner Weise an sich tragen. Die
Erledigung der Fälle gehöre daher ins Gebiet der Strafrechts-
pflege. Abgesehen von der strafrechtlichen Seite liege auch
0 Quelle: Prozefs gegen den Anarchisten Hermann jStell-
macher. Wiener Kriminalbibliothek 1. Heft.
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264 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
ein grofses Interesse für die Eidgenossenschaft vor, und es
könne der Schweizer Bundesrat m die Lage kommen, zu
prüfen, ob nicht von Bundes wegen im Interesse der inneren
und äufseren Sicherheit der Schweiz Mafsnahmen gegen die
Anarchisten getroffen werden sollen. Der Bundesrat lud die
kantonalen Behörden ein, ihm von allen Gesuchen, welche die
österreichischen Behörden im Fall Stellmacher und Kammerer
an die kantonalen Behörden richteten sowie vom Ergebnis
der angehobenen Untersuchungen Kenntnis zu geben.
1. Hermann Stellmacher.
Hermann Stellmacher wurde zu Grottkau, Regierungs-
bezirk Oppeln, in Preufsisch-Schlesien geboren und zählte bei
der Verhaftung 30 Jahre. Er war verheiratet und Vater von
zwei Kindern (vier Jahre und achtzehn Monate alt), von Beruf
Schumacher und wohnte in Fluntern bei. Zürich, Zürichberg-
strafse 12. Vorher wohnte er in Vevey, wo er Mitglied des
dortigen Arbeitervereins war, wegen seiner anarchistischen
Tendenzen aber mit anderen ausgeschlossen wurde. In Vevey
ist Stellmacher wegen Betruges zu 45 Tagen Gefängnis und
fünf Jahren. Ehrverlust verurteilt worden. Während des
Miltärdienstes hatte er wegen Mifsbrauchs der Dienstgewalt
'und wegen Mifshandlung von Untergebenen wiederholt be-
straft werden müssen. In Zürich hatte sich Stellmacher etwa
drei Jahre aufgehalten, auf die Hausbewohner machte er
einen .unheimlichen Eindruck. Diejenigen , die näher mit
ihm in Verbindung kamen, lernten ihn als einen frechen,
brutalen Menschen kennen. Mit seiner Frau, einer Bemerin,
lebte er im Unfrieden und mifshandelte sie tätlich. Seinen
Beruf betrieb er nicht, sondern war gewöhnlich vom frühen
Morgen bis späten Abend abwesend, ohne jemand mitzuteilen,
wo er sich des Tages über aufhielt und was er tat. Während
er zu Hause weilte, schlofs er sich in sein Zimmer ein, wo er
eine grofse Menge sozialistischer und anarchistischer Zeitungen
aufgehäuft hatte. Da er nicht französisch verstand, half ihm
seine Frau bei der Übersetzung von französischen Zeitungen.
Er verkehrte häufig mit verdächtig aussehenden Deutschen,
die ihn in seinem Hause aufsuchten, und mit denen er abseits
geheime Unterredungen hatte, manchmal bis spät in die Nacht
hinein.
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Neuntes Kapitel. Die Verbrechen von Stellmacher u. Kammerer. 265
Die Lehrmädchen seiner Frau, Schneiderin von Beruf,
behandelte er ebenso brutal wie diese. Bei der auf Requisition
der österreichischen Behörden veranlafsten Haussuchung in
Stellmachers Wohnung in Zürich wurde unter anderem die
Mostsche »Freiheit«, »Le Drapeau noir«, »La Bataille«, »Le
Progr^s«, ferner ein Kistchen gehacktes Blei entdeckt. Mit
solchem war die Bombe gefüllt, die Stellmacher bei seiher
Verhaftung in Wien warf. Die den zerhackten Bleistticken
anklebende Masse bestand aus Dynamit.
Der Anarchist Stellmacher hat sich den Behörden als
Spion angeboten. Bei der Gerichtsverhandlung wurden fol-
gende an den Mülhauser Polizeiinspektor gerichtete Briefe
verlesen:
»An Herrn A. Kaltenbach, Kaiserlicher Polizeiinspektor
in Mülhausen.
Geehrter Herr! Höflichst Unterzeichneter ist einer der
ersten Vertrauensmänner der Sozialrevolutionären Parteirich-
tung Londons. Aus Gründen, welche ich Ihnen im nächsten
Briefe mitteilen werde, wenn Sie meine Verbindung wünschen,
will ich Ihnen gegen Gratifikation mitteilen : wo die ,Frei-
heit^ jetzt hergestellt wird, wer die Herausgeber sind (Name
und Wohnort), von wo aus dieselbe vertrieben wird etc. Ich
kann mich anheischig machen , jede Sendung des ,Sozial-
demokrat', welcher hier in Zürich erscheint, in die Hände
der Regierung zu liefern.
Wenn Ihnen etwas daran gelegen ist, ersuche ich Sie,
mir recht bald Mitteilung machen zu wollen. Ich werde
Ihnen dann einen Mann (Schriftsetzer) namhaft machen, der
jetzt in Deutschland ist, welcher die Schrift gesetzt hat, der
über mich und meine Tätigkeit Ihnen genaue Mitteilung
machen kann, damit Sie erfahren können, mit wem Sie es zu
tun haben, und dafs ich auch im stände bin, Ihnen das mit-
zuteilen, was ich eben angedeutet, ja, noch viel mehr. Jfi
Erwartung baldiger Antwort zeichnet sich, achtungsvoll
grüfsend, H. Stellmacher, Cordonnier.
Geehrter Herr!
In Anbetracht dessen, dals Sie durch Schmidt Un-
annehmlichkeiten gehabt und jedenfalls in mir einen wälinen,
welcher Sie nochmals zu hintergehen beabsichtigt, ich nehme
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266 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
an, dafs Sie von meinem Anerbieten nur deshalb keinen Ge-
brauch machen, ich kann Ihnen hiermit die Versicherung
geben, dafs es mir vollständig Ernst ist, meine Dienste und
Erfahrungen Ihnen vollständig zu unterstellen. Sie werden
von mir nicht durch lügenhafte Berichte etc. hintergangen
werden, wie schon im vorigen Briefe angegeben, wo ich Ihnen
mitteilte, weshalb ich mich Ihnen zur Verfügung stelle, sobald
Sie mir mitteilen, dafs Sie mich benötigen. Ich glaube kaum,
dafs Sie tiberzeugt sind, die ,Freiheit' werde in New York
ebensowenig als dieselbe vor zwei Monaten in Exeter ge-
druckt.«
Polizeidienste hat Stellmacher durch Zuschrift vom 13. Jan.
1883 auch dem österreichisch-ungarischen Gesandten in Bern,
Baron von Ottenfels, angeboten. Stellmachers Brief lautet:
»Unterzeichneter erlaubt sich. Eurer Exzellenz Nach-
stehendes zur Kenntnis zu bringen, in der Voraussetzung,
dem österreichischen Staate Dienste damit zu leisten. Ein
österreichischer Untertan hat das Sozialrevolutionäre Organ
,Freiheit* redigiert, und zwar vom 8./7. bis 12./8. 1882. Der-
selbe befindet sich gegenwärtig in Österreich, ebenfalls für die
,Preiheit' tätig, und zwar schon seit sechs Monaten. Er hat
die Redaktion nur dadurch aufgegeben, weil er zur Ord-
nung seiner Vermögensverhältnisse nach Hause mufste. Wenn
dem österreichischen Staate daran gelegen ist, dieses Mannes
habhaft zu werden, so bin ich bereit, gegen Gratifikation den
Namen zu nennen, mitzuteilen, wo er sich aufhält, ebenso die
Beweise zu verschaffen, dafs er die ,Freiheit' redigiert hat.
Diese Angelegenheit müfste jedoch schnellstens erledigt werden,
weil mir sonst Gelegenheit genommen wäre, bestimmt zu sagen,
wo er sich aufhält. Wenn Eure» Exzellenz Nachricht von Öster-
reich haben, mit mir in Verbindung zu treten, so bin ich bereit,
nach Bern zu kommen; jedoch müfste ich Gewifsheit haben,
dafs mir Reisekosten vergütet werden. Ebenso möchten mir
Eure Exzellenz mitteilen, wie hoch die Gratifikation ist, die
mir zugesichert wird, und wann ich dieselbe erhalte. Ich
mache Eure Exzellenz darauf aufmerksam, dafs, wenn ich gut
honoriert werde, noch mitteilen kann, wer die ,Freiheit^ nach
Österreich spediert und auf welchem Wege. Ebenso könnte
ich dafür sorgen, dafs jede Sendung des sozialistischen Organes
,Sozialdemokrat' in die Hände der Regierung fällt; der öster-
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Neuntes Kapitel. Die Verbrechen von Stellmacher u. Kammerer. 267
reichische Staat würde an mir einen zuverlässigen Agenten
haben. In Erwartung, dafs Eure Exzellenz die Güte haben
werden, mich baldmöglichst zu benachrichtigen, zeichnet
achtungsvollst
H. Stellmacher, Cordonnier,
Res.-Unteroffizier d. Sachs, 2. Grenadierregiments 101.
NB. Bitte, haben Sie die Güte, kein Couvert zu nehmen,
worauf der Gesandtschaftsstempel ist, ebenso wird es mir sehr
angenehm sein, wenn Eure Exzellenz die Güte hätten, in
dieser Angelegenheit selbst zu schreiben, da dann Gewifsheit
vorhanden ist, dafs über diese Angelegenheit nichts verlautet.«
Als dieser Brief bei der Wiener Gerichtsverhandlung ver-
lesen wurde und Stellmacher auf die Anfrage des Präsidenten,
was er dazu sage, in sehr unsicherem Tone erwiderte, er habe
diesen Schritt getan, weil er und seine Freunde aus der Affaire
Schmidt gesehen, dafs man auf diese Weise manches erfahren
könnte, da ertönte aus dem Publikum mit lauter Stimme der
Ruf: »Schuft !c
In Wien hielt sich Stellmacher auf Grund eines fremden,
auf Anton Krol, Schneidergehilfe aus Zbudow in Böhmen,
lautenden Arbeitsbuches auf. Steilmacher hatte Zürich am
6. Januar 1884 verlassen. In Zürich hatte er Holzmodelle zu
Hohlkugeln bestellt.
2. Anton Kammerer.
Kammerer aus Floridsdorf bei Wien war in Bern in einer
Schreibbücherfabrik als Buchbinder beschäftigt. Am 31. De-
zember 1882 war Kammerer dem Infanterieregiment Freiherr
V. Bauer zugeteilt und laut Einberufungskarte, datiert Wien,
20. Februar 1883, für den 1. April 1883 zur aktiven Dienst-
leistung einberufen worden. Nachdem er mittlerweile aus An-
lafs einer wider ihn wegen sozialistischer Umtriebe bei dem Kreis-
gerichte Komeuburg angehobenen Untersuchung aus Florids-
dorf in die Schweiz entflohen war, wurde die Einberufungs-
karte für Kammerer an dem Gemeindesaal in Jedlersee in
der Zeit vom 28. März bis 14. Mai 1882 angeschlagen und
Kammerer mit Regimentsbefehl vom 26. Mai 1883 als Deser-
teur bezeichnet. In der Schweiz arbeitete Kammerer erst in
Thun und dann in Bern, wo er bald im anarchistischen Verein
»Freiheit«, dessen Mitglied er war, eine hervorragende Rolle
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268 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
spielte. Von Bern aus reiste er im Oktober 1883 zunächst
nach Mülhausen, um dort mit Genossen ein Attentat gegen
den Polizeidirektor Kaltenbach auszuführen. Als dieses mifs-
gltickte, begaben sich die Mordgesellen nach Strafsburg, die
Propaganda der Tat fortsetzend.
Kammerer war in seiner Tätigkeit unermüdlich. Des
Abends hielt er sich im Verein auf, wo er las, schrieb oder
Schach spielte. Er war ein schlechter Gesellschafter. Mit den
ausgeprägten Gesichtsformen, stechenden, mifstrauisch blicken-
den Augen erzeugte er einen finsteren, unheimlichen Eindruck.
Wenn er sprach oder deklamierte, stand er unbeweglich, mit
geballten Händen, ohne zu gestikulieren; aber aus seiner
Stimme konnte man die innere Bewegung, aus seinen Augen
das Feuer einer heifsen Seele erkennen-
Kurz bevor er die Verbrechertour nach Wien antrat,
schrieb er einem Anarchisten :
»Seit vier Tagen befinde ich mich in ... . Ich bin krank,
meine Glieder sind ermattet und versagen den Dienst. Aber
mein Geist ist der alte; ich werde nicht unterliegen. Wir
dürfen nicht ruhen, bis der letzte morsche Stein der kapita-
listischen Gesellschaft von den Hammerschlägen der sozialen
Revolution zermalmt ist. Sendet mir sobald als möglich ....
etwas Geld ; es wird das letzte sein, welches ich brauche. Ich
gehe, mein Leben zu opfern, dazu bedarf ich der Unterstützung.
Eilet! ich mufs am .... in ... . sein').«
3. Die einzelnen Taten^).
Am 22. Oktober 1883 wurde in Strafsburg der Apotheker
Lienhard ermordet, und in derselben Nacht ward der am
Hospitaltor zu Strafsburg stehende Soldat Adels von mehreren
Männern überfallen und durch einen Hieb mit einem Beil
tödlich verletzt. Adels konnte noch angeben, dafs es vier
Täter gewesen seien, starb aber schon am folgenden Tage.
An den beiden Mordtaten war unzweifelhaft Kammerer be-
teiligt.
0 »Freiheit* vom 4. Oktober 1884.
*) Quelle: Prozels gegen den Anarchisten Hermann Stell-
macher. Wiener Kriminalbibliothek erstes Heft. Verlag von Hugo
Engel Berlin, Wien, Leipzig.
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Neuntes Kapitel. Die Verbrechen von Stellmacher u. Kammerer. 269
Am 21. November 1883 erfolgte das Raubmordattentat
auf den Bankier Heilbronner in Stuttgart. Am Abend des
genannten Tages erschienen in Heilbronners Bankgeschäft
drei anständig gekleidete Männer. Bei Heilbronner befand
sich ein Bekannter namens Oettinger. Ohne weiteres drangen
die Fremden auf Heilbronner und Oettinger ein, ihnen mit
Totschlägern (drei Pfund schweren Bleikugeln, auf Holz-
stielen befestigt) wuchtige Schläge versetzend. Oettinger
stürzte schwerverletzt zu Boden, während Heilbronner, eben-
falls schwer verwundet, nur durch Zufall dem tödlichen
Streiche entging: der Bleiknopf war von der Waffe seines
Verfolgers abgesprungen und durch das Schaufenster geflogen.
Ein Vierter hatte vor dem Banklokal Wache gestanden, trat
nun ebenfalls in dasselbe ein, schlofs die Tür von innen und
machte sich mit den übrigen über den offenen Geldschrank
her, aus welchem eine ansehnliche Summe in Papieren und
Kassenscheinen geraubt wurde.
Als einer der Täter, und zwar als jener vierte, der zuerst
Wache gestanden hatte, wurde bald darauf Michael Kumics
ermittelt. Kumics hatte sich von St. Gallen über Schaff-
hausen nach Stuttgart begeben, um die Tat zu verüben»
Er gestand das Verbrechen, gab aber vor, es sei zu sozial-
demokratischen Zwecken verübt worden. Diese Behauptung
hatte einen energischen Protest von seiten der deutschen
Sozialdemokraten zur Folge, und wirklich stellte es sich
heraus, dafs Kumics in St. Gallen in intimen Beziehungen
zu bekannten Anarchisten gestanden hatte. Auch die Mostsche
»Freiheit« pries das Attentat als ein Werk der »Propaganda
der Tat« und Kumics als Genossen. Später wurden als Teil-
nehmer an dem Unternehmen noch Anton Kammerer und
Hermann Stellmacher ermittelt.
Michael Kumics, Schreiner aus Czernick, Slavonien, war,
wegen revolutionärer Umtriebe aus Wien ausgewiesen, im
Mai 1883 nach St. Gallen gekommen und hatte dort ge-
arbeitet bis zur Ausführung des Attentats auf Heilbronner.
Kumics war Mitglied der anarchistischen Gruppe St. Gallen
und stand in nahen Beziehungen zu dem seither ausgewiesenen
Formanek, der seinerseits wieder mit Kaufmann in Zürich enge
Beziehungen [unterhielt. Kumics hatte mit Klinger sich auch
am Schmuggel revolutionärer Schriften nach Österreich be-
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270 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
teiligt. Er hatte kurz vor seiner Abreise nach Stuttgart den
Klinger mit Romlinger besucht und ist höchst wahrscheinlich
bei dem Drechslergesellen Daschner in Schaffhausen mit
Kammerer zusammengetroffen^).
Kammerer war von Bern vom 21. bis 23. Oktober 1883
abwesend. Als Grund der Abwesenheit schützte er bei mehreren
Personen die Besorgung von Ausstellungsarbeiten zu Zürich
vor^ die er im angeblichen Auftrage seines Chefs auszuführen
hätte. Seinen Logisgeber in Bern dagegen wies er an, ihn
als krank auszugeben, falls ihn während jener Tage jemand
besuchen wolle. Nun hatte aber Kammerer, wie festgestellt
wurde, in Zürich keine Ausstellungsarbeiten zu verrichten.
Wo war er vom 21. bis 23. Oktober? Die Frage findet ihre
Lösung durch folgende Tatsache.
Am 22. Oktober wurde, wie erwähnt, der Apotheker Lien-
hard in Stralsburg ermordet. Auf dem Tatorte blieb eine
stählerne Uhrkette liegen, welche Kette von Mitarbeitern
des Kammerer als ähnlich mit derjenigen agnosziert wurde,
die Kammerer trug. Kammerer verliefs Bern definitiv Mitte
November 1884. Um diese Zeit hiefs es überall in Anarchisten-
kreisen, Kammerer sei mit dem Genossen Dangelmaier nach
Amerika verreist.
Und genau um die Zeit, da Kammerer in Wien auftauchte,
verkündete die in New York erscheinende Mostsche »Freiheitc :
»Die Genossen Kammerer und Dangelmaier sind glücklich in
Amerika eingetroffen.« An der Amerikareise hielten anfäng-
lich auch die in Bern verhafteten Anarchisten hartnäckig fest.
Nachher gaben aber dann einzelne zu, sie hätten davon ge-
wufst, dafs Kammerer den Kontinent nicht verliefs. Kammerer
selbst hat in raffinierter Weise die Spuren seiner Verbrechen
in Wien zu verwischen gesucht; denn er hat einen Teil der
bei Eisert geraubten Effekten nach Amerika an seine eigene
Adresse gesandt.
Nächst Kammerer erschien am verdächtigsten der Schneider
Karl Falk in Freiburg (Schweiz) wegen der Beziehungen, die
er mit dem ersteren unterhielt. Er war es, der für Kanunerer
0 Bericht des eidgenössischen Generalanwaltes über die an-
archistischen Umtriebe in der Schweiz. *Bundesblatt* 1885, IIL,
S. 595.
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Neuntes Kapitel. Die Verbrechen von Stellmacher u. Kammerer. 271
die unbezahlten Kostschulden tilgte, der ihm Geld nach Wien
schickte, der alle Briefe an und von Kammerer vermittelte;
er war es, der an Kammerer unter der fingierten Adresse
»V. Otterc einen Brief nach Wien schrieb. Dieser Brief kam
als unbestellbar nach der Schweiz zurück und geriet in die
Hände der Untersuchungsbehörde.
Kennel war als Chef des Bemer Vereins > Freiheit c das
tätigste Anarchistenmitglied. Ihn kompromittierten namentlich
die Beziehungen zu Kumics, Stellmacher und Kammerer. Man
vermutete, dafs Kennel in die Verbrecherpläne der Genannten
eingeweiht war und schöpfte diesen Verdacht teilweise aus
dem Briefe, den Viktor Otter in Freiburg (Schweiz) an Kennel
schrieb, worin es heilst: »Du wirst vielleicht sein Vorhaben
(nämlich Kammerers) wissen.«
Unter dem Namen Arnold Otter hielt sich Kammerer
zuletzt in Wien auf. Wie kam dies? Der Anarchist Otter
hatte einen Bruder namens Arnold, der im Jahre 1882 im Ein-
wohnerspital in Bern starb. Die Ausweispapiere seines Bruders
hat dann Viktor Otter dem Kammerer, mit dem er eine Zeit-
lang in Bern im nämlichen Hause wohnte, zur Benutzung über-
geben.
Im Dezember 1884 kehrte Kanmierer nach Wien zurück,
um hier auf Kommando der Anarchisten den seit längerer
Zeit verfemten Hlubeck zu ermorden. Mit welchem Raffine-
ment der Mörder hierbei vorging, ergibt sich aus der Tat-
sache, dafs das Anarchistenorgan »Freiheit«, wie schon be-
merkt, meldete, Kammerer sei glücklich in Amerika an-
gelangt, während Kammerer es sich auch noch angelegen
sein liefs, seiner Mutter, der auf dem Mühlschüttel bei Florids-
dorf wohnhaften Frau Franziska Kammerer, auf dem Umwege
über Amerika einen Brief zukommen zu lassen, worin er ihr
die Lüge meldete, er befinde sich gegenwärtig jenseits des
Ozeans. Kammerer trieb sich indessen in Wien herum und
verübte am 15. Dezember 1884 das Attentat gegen Hlubeck
und am 10. Januar 1885 in Gemeinschaft mit Stellmacher
den Raubmord in der Eisertschen Wechselstube zu Wien.
Kammerer mietete sich unter dem Namen Arnold Otter in
der Josefstadt ein, verschaffte sich einen Revolver, mit welchem
er am 28. Februar bei seiner infolge einer Anzeige aus der
Schweiz erfolgten Verhaftung drei Wachtleute, die ihn ver-
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272 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz
folgten, anschols und verwundete. Im Besitze des Verhafte-
ten wurde aufser dem Revolver eine zugespitzte Feile und
in seiner Wohnung eine über zwei Kilo schwere, Dynamit-
sprengbtichse mit Zündschnüren vorgefunden. Kammerer
wehrte sich bei- der Verhaftimg verzweifelt. Er schlug, hieb
und schofs; während ein Wachtmann auf ihm kniete und ihn
zu binden versuchte, gelang es ihm, noch einen Schufs abzu-
feuern, welcher den Wachtmann in den Oberschenkel traf und
schwer verletzte. Zehnmal suchte sich Kammerer zu erheben,
wurde aber immer wieder von der erbitterten Menge nieder-
gehalten.
Am 10. Januar 1884 um 5V2 Uhr waren in die im Hause
No. 55 auf der Mariahilferstralse zu ebener Erde gelegene
Wechselstube des Heinrich Eisert zwei Männer eingetreten.
Einer derselben wandte sich mit den Worten an Eisert : »Rubeln
wechseln.« Als Eisert sich umwandte, wurde ihm Sand ins
Gesicht geworfen; er erhielt einen Schlag auf den Kopf und
ergriff hilferufend die Flucht. Eisert wurde jedoch von den
Angreifem verfolgt, unter der Hauseinfahrt bei der Stiege
mit einem Beile oder beilartigen Instrument zu Boden ge-
schlagen und durch Schläge auf den Kopf derart verstümmelt
und verletzt, dafs er an den Verletzungen am 22. Januar 1884
starb.
Zurzeit des Überfalles befanden sich in einem durch
eine Glaswand von der Wechselstube getrennten Zimmer die
beiden Kinder des Eisert, der neunjährige Rudolf und der
elfjährige Heinrich. Die 65jährige Karoline Berger erteilte
den Knaben französischen Unterricht. Auch diese drei Personen,
vom Schrecken fast gelähmt, wurden überfallen. Sie erhielten
wuchtige Hiebe mit einem beilartigen Werkzeuge auf ihre
Köpfe. Rudolf Eisert war sofort tot, sein Bruder Heinrich
erlag den Verletzimgen am 26. Januar 1884. Karoline Berger
hatte durch den Schlag eine den Kopfknochen spaltende Stirn-
wunde erlitten, sie blieb am Leben.
Bevor Stellmacher in die Hände der Justiz fiel, vollbrachte
er noch eine weitere Bluttat. Er erschofs am 25. Januar 1884
in Floridsdorf den Polizeiagenten Ferdinand Bloch.
Am 25. Januar 1884 morgens zwischen 7 und 8 Uhr
begab sich der seit mehreren Jahren dem Polizeikomnwssariate
Floridsdorf zugeteilte Polizeiagent Bloch zum Polizeikommis-
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Neuntes Kapitel. Die Verbrechen von Stellmacher u. Kammerer. 273
sariatsgebäude in Floridsdorf. Sein Weg führte ihn durch die
abwärts der Gärten zwischen dem Mühlschüttel und Floridsdorf
gelegene, mit reichlichem Gestrüppe bewachsene Schottergrube.
Als er etwa in der Mitte derselben sich befand, kam ihm ein
Mann nach, welcher bei der Schottergrube gelauert hatte, und
rief ihn beim Namen. Ferdinand Bloch wandte sich um, und im
selben Augenblicke feuerte der Mann aus unmittelbarer Nähe
mit einem Revolver einen Schufs ab, dem rasch mehrere andere
folgten. Nachdem Bloch das Leben ausgehaucht hatte, durch-
suchte der Täter seine Kleider, nahm das Notizbuch, die silberne
Uhr samt Kette und den Revolver des Getöteten an sich und
ergriff die Flucht. Der Täter, Stellmacher, feuerte während
der Verfolgung mehrere Schüsse ab, den Taglöhner Albert
Melaun schwer verletzend. Von seinen Ergreifern zum Polizei-
kommissariate Floridsdorf eskortiert, schleuderte er eine in der
inneren Rocktasche verborgen gewesene VI2 Kilo schwere
Blechkassette zu Boden, die sich bei näherer Untersuchung als
ein mit Dynamit und Bleikugeln gefülltes Sprenggeschofs er-
wies. Eine Explosion erfolgte indessen nicht, weil die Zünd-
stifte, welche der Täter mit sich führte, in die vier Öffnungen
der Kassette nicht eingefügt waren. In dem Besitze des
Mörders befanden sich femer zwei Revolver, ein Lederbeutel
mit Munition, ein Dolch und zwei Fläschchen mit Flüssig-
keiten, welch letztere dem Täter zum Ankleben und Lösen
des von ihm getragenen falschen Backenbartes dienten.
Bei der Gerichtsverhandlung fixierte Stellmacher das
Publikum und sprach ganz unbefangen mit seinem Verteidiger.
Er liefs sich durch den Anblick des Schädels des von ihm
ermordeten Bloch keineswegs stören. Ruhig hörte er das
Gerichtsurteil an.
Stellmacher wurde am 6. August und Kammerer am
20. September 1884 in Wien hingerichtet.
4. Glorifikation von Stellmacher und Kammerer.
Die »Freiheitc vom 21. Juni 1884 teilte mit, Genosse
Stellmacher habe letzte Woche vor dem Forum der »Justiz-
strolche« in Wien gestanden. Energisch, wie Stellmacher
sich bei der Hinrichtung des Schergen Bloch benommen, habe
er vor Gericht gestanden. Mit trotzigem Stolz habe er sich
zu dem bekannt, was er getan.
Langhard, Die anarchistische Bewegung in der Schweiz. 18 f^^ .^^^^J^
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274 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
»Als Held ist Stellmacher im Kampfe gefallen, als Ehren-
mann stand er ^or Gericht mit dem Bewufstsein: sich als
Märtyrer der sozialen Revolution geweiht zu haben; die Ge-
wifsheit im Herzen: auch im Tode und für immerdar ein
Agitator der revolutionären Tat zu sein — wird er festen
Schrittes das Schafott besteigen, dem Tod ktihn ins Antlitz
sehen.
Wie aber stehen nun jene da, welche unserem Genossen
Stellmacher alles Mögliche und Unmögliche nachgeredet haben;
ja, die sich heute nicht entblöden, ihn, den wehrlosen Gefange-
nen, des Verrates und der Denunziation zu zeihen!
Literaten, Ihr seid Gassenbuben ! Canaillen, auf die Kniee !
Hinunter in den Kot, mit dem Ihr nur zu lange einen Ehren-
mann besudelt habt! Pfui tiber Euch, Geschmeifs!
Arbeiter ! sehet, welch ein Bild ! Hier ein Mann der Tat,
ein Charakter, ein Märtyrer und Held! Dort die Wölfe im
Schafspelze, welche Eure Besten schänden. Eure Bewegung
stocken machen!
Hier — - alles Hingabe, Tapferkeit, Ausdauer, revolutio-
närer Ernst, dort — Windbeutelei, Hinhaltung, Täuschung,
Denunziation und Verrat!
So stehen die Typen des Anarchismus imd der Sozial-
demokratie sich einander gegentiber. Arbeiter, wählet! —
Wir Anarchisten aber entblöfsen unser Haupt vor Her-
mann Stellmacher ! Wir reichen unserem Genossen die Bruder-
hand, und — , Brutus schläft nicht!' —
Möge er viele Nachahmer finden ! Noch mancher Schurke
wird und mufs fallen miter dem Dolch oder Revolver der
Anarchisten. Aber auch jene werden nicht verschont bleiben,
die Stellmacher an den Galgen brachten. Sein Tod soll blutig
gesühnt werden.
Proletarier ! sehet, — da schreitet ein Mann zum Schafott —
er ist Euer Mann ! Proletarier ! dort geht ein Held in den Tod —
er ist Euer Held und — stirbt für Eure Sache! Hut ab!«
Am 2. August 1884 teilte die »Freiheit« mit, die »Ober-
-justizstrolche von Österreich« hätten das ausgesprochene »Mord-
urteil« bestätigt. Jeden Augenblick könne daher der Telegraph
die Nachricht bringen, »in welch' schamloser Weise die Habs-
burger Staatscanaille die lange Liste ihrer Mordtaten um ein
neues Verbrechen bereichert hat«. Die »Freiheit« fährt dann
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Neuntes Kapitel. Die Verbrechen von Stellmacher u. Kammerer. 275
fort : »Genossen ! Wir alle sind solidarisch mit Hermann Stell-
macher! Ein jeder kennt daher seine Pflicht. Insbesondere
wird dieser Fingerzeig genügen, um unsere Agenten weit und
breit in Tätigkeit zu setzen. Aug' woa. Auge, Zahn um Zahn.
Es lebe die Anarchie! Es lebe die soziale Revolution! New
York, 29. Juli 1884. Das Exekutivkomitee.«
Für den Moment der Hinrichtimg Stellmachers wurden
Plakate angefertigt. Die »Freiheit« vom 2. August 1884 teilte
mit, die an die Vertrauensleute verschickten Stellmacher-Plakate
seien bereitzuhalten, bis der Telegraph die Kunde der Hin-
richtimg bringe, dann aber sollten sie sofort Verwendung finden,
so viel als möglich solle der Aufruf tibersetzt, nachgedruckt
und in die Presse gebracht werden.
Das für die Geschichte der anarchistischen Bewegung be-
merkenswerte, mit breitem Trauerrand versehene Stellmacher-
Plakat, das auch in den Städten der Schweiz Verbreitung fand,
lautet:
»Zum Gedächtnis
an den tapferen, opfermtitigen, getreuen Genossen
Hermann Stellmacher.
Die Gruppe New York der Internationalen Arbeiter-
Assoziation
an die
Proletarier aller Länder.
Genossen !
Die Banditen einer schmachvollen ,Ordnung' haben ihre
ruchlosen Hände mit einem weiteren scheufslichen Morde be-
sudelt. Unser unvergefslicher Kamerad Hermann Stell-
macher wurde von den Henkern des gekrönten Verbrechers,
Franz Joseph Habsburg, kalten Blutes in grausamer Weise
hingewürgt. '
Mit brennendem Schmerz in der Brust blicken die Revo-
lutionäre hinab in die Grube, welche den teuren Toten um-
schlielst; denn sie sind und bleiben solidarisch mit dem,
dessen Körper in ein so frühes Grab geschleudert worden.
Indessen : es f liefst keine Träne. Weit mächtiger noch als
die Trauer regt sich der Hafs in dem Herzen der kämpfenden
Arbeiterschaft. Sie denkt nur an Eines: an Rache für die
Vernichtung des braven Genossen.
18*
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276 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz-
Hermann Stellmacher hat Einzug gehalten ins
Pantheon der Vorkämpfer aller leidenden Menschen. Unter den
Märtyrern der sozialen Revolution, neben Ferr^, Varlin,
Brady, O'Donnell, Passanante, Perowskaja, Solow-
jef f , Hödel, Nobiling, Libenyi und den zahllosen anderen
Blutzeugen unserer Zeit, wird auch sein Name leben bis zu
den spätesten Tagen. Denn auch er ist gefallen im Vorposten-
gefecht des Krieges der Armen und Tyrannisierten gegen die
Reichen und Mächtigen einer brutalen Gesellschaft.
Ganz Liebe, ganz Selbstverleugnung, ganz Freiheitssinn,
hat sich Hermann Stellmacher in die vordersten Reihen derer
gestellt, welche gewillt sind durch die Gewalt kühner Taten
die Knechtschaft des Volkes einem baldigen Ende zuzuführen.
Hafs und Verachtung im Herzen, zog er hinaus in den
Kampf gegen die Tyrannen und deren Schergen. Was er
vollbracht — er tat es nicht aus persönlichen Gründen; er
kämpfte nur für die Gesamtheit; er schlug sich, opferte sich
und fiel als ein Soldat der Revolution.
Arbeiter! ehret diesen Mann, ehret diesen wackeren
Kämpen, der für Euch gestorben ist, indem Ihr das Beispiel-
das er Euch gegeben, zur Richtschnur nehmt; indem Ihr ein,
steht mit Gut und Blut für Freiheit und Gleichheit, indem Ihr
kämpfet bis zum letzten Atemzuge gegen Despoten und Büttel,,
gegen kapitalistische Räuber und gleisnerisch -lügenhaftes
Pfaffengezücht !
Ihr seid die Schöpfer des Reichtums — fasset zu. Ihr
habt die Kraft, Eure Herrscher und Blutsauger der Vernich-
tung preiszugeben — ergreifet sie! Ihr habt das Recht imd
die Pflicht, Euch und Euren Nachkommen freie Bahn für die
Arbeit und gleichen Lebensgenufs zu ebnen — säumet
nicht!
Agitiert, organisiert, empört euch! Pflanzet
das Banner der sozialen Revolution auf alle Kirchen
und Paläste! Machet das Kapital zur Dienerin der
Arbeit und duldet nicht länger, dals eitle Schma-
rotzer die Früchte Eures Schaffens vergeuden!
Wollet — waget — handelt, und Euer ist die Welt!
Das ist das Vermächtnis, welches der sterbende
Freund uns hinterlassen hat. Das sind die Worte,
die Euch Hermann Stellmacher aus dem Grabe
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Neuntes Kapitel. Die Verbrechen von Stellmacher u. Kammerer. 277
herauf in die Ohren ruft. Lasset sie nicht un-
gehört verhallen.
Hermann Stellmacher ist tot — es lebe die Propaganda
der Tat! Hoch die soziale Revolution!
New York. Die Exekutive.«
Am 6. August 1884 um 5 Uhr wurde Stellmacher in
Wien hingerichtet. In der Nacht vom 8. auf den 9. August
wurden in New York über 10000 Exemplare des Aufrufe,
den gesetzlichen Verboten zum Trotz, in der Stadt und Um-
gegend an die Häuser und Paläste, Kirchen und Amtsgebäude
angeschlagen. Dasselbe geschah in vielen europäischen Städten.
In New York (Berliner Ratskeller, 34 Bond Str., nahe
Bovery) veranstalteten die Anarchisten eine Demonstration zur
Erinnerung an Stellmacher. Das Versammlungslokal war der
»Bedeutung des Tages entsprechend« dekoriert. Von der
einen Galerie hing eine rote Draperie herab, auf der weithin
zu lesen war: Freiheit (Liberty). Daneben befanden sich ent-
sprechende Inschriften. Von der zweiten Galerie wallten
zwei rote, mit schwarzem Flor umsäumte Fahnen herab. Über
die ganze Breite des Saales hin dehnte sich ein schwarzes
Tuch, auf demselben stand in roten Riesenlettem : Hermann
Stellmacher. Auch die Rednertribüne war schwarz und rot
und mit den Buchstaben H. S. geschmückt. Vorsitzender
der Versammlung war Kennel, früher in Bern, vom Bundes-
rat am 22. März 1884 aus der Schweiz ausgewiesen. Die
Versammlung fafste eine Resolution, worin es heilst, »die Er-
mordimg Stellmachers durch die österreichische Regierungs-
sippe c sei ein Verbrechen. Solche Taten, wie sie Stellmacher
vollbracht, »müssen so lange fortgesetzt werden, bis die Köpfe
aller Fürsten, Protzen und Pfaffen an jenem Platze anlangen,
wo sich der Kopf Ludwigs XVI. schon befindete Der Ver-
sammlung gingen Sympathietelegramme von den Anarchisten
in Chicago , St. Louis , Pittsburg , Philadelphia etc. zu. Zum
Schlufs hielt Most die Gedächtnisrede, worin er u. a. sagte:
»Stellmacher starb mit stoischer Würde, wissend, dafs sein Tod
die Revolutionäre zu neuen Taten reizen werde. Tun wir
also! Gebt uns 1000 Stellmacher — und in drei Monaten ist
die Revolution da! Denn die Einzeltaten sind es, welche die
Gesellschaft zur Verzweiflung treiben. Gift und Dolch, Dynamit
und Nitroglyzerin, Revolver und Brandfackel werden diese
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278 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz,
Welt vernichten .... Mit meinem geistigen Auge vermag ich
die Szenen zu schauen, welche die Welt in Blut und Brand ver-
jüngen. Und ich hoffe den Tag zu erleben, wo unsere Feinde
hinweggefegt werden von der Erde wie giftiges Gewürm, c
Zuletzt entblöfsten alle Anarchisten vor Stellmacher die Häupter
und riefen ein dreifaches Hoch aus auf die soziale Revo-
lution ').
Nach der Hinrichtung Kammerers erschien die »Frei-
heitc vom 27. September 1884 gleichfalls mit schwarzem
Trauerrand. Dazu schrieb Most: »Der Galgen hat am 20 d. M.
ein neues Opfer verschlungen. Einer unserer besten Genossen^
Anton Kammerer, mufste im 23. Jahre seines Lebens, in der
Vollkraft seiner Jugend, aus unserer Mitte scheiden. Was er
für uns war — wer weifs es nicht! Noch ist nicht die Zeit
gekommen, wo es angängig sein würde, genau die Handlimgs-
weise zu schildern, deren sich unser unvergefslicher treuer
Freund im Interesse der sozialen Revolution befleifsigte. Dafs
aber Kammerer vollauf seine Pflicht tat und zu jedem Opfer
fähig war, dieses Zeugnis dürfen wir ihm schon heute geben*
Ein hingebungsvoller, opfermutiger Genosse, tapferer Kämpfer,.
Dulder und Märtyrer im engsten Sinne des Wortes, wie er
war, hat er Anspruch auf unsere höchste Achtung imd ein
dauernd Angedenken. Was wir betreffs des Genossen Stell-
macher an dessen Todestage gesagt — es darf und muls auf
Kammerer übertragen werden; denn wir sind überzeugt, dafs
die Haltung dieses Mannes durch und durch vom Anfang
seiner Parteitätigkeit an bis zum Augenblicke seines Todes
eine exzellente war. Beifügen müssen wir jedoch, dals
Kammerer als Deserteur in der Gefangenschaft bei weitem
ärger mifshandelt worden ist als sein Vorgänger im Martyrium.
Vom Tage seiner Gefangennahme bis zu seinem Tode konnte
er mit keinem Menschen sprechen, vermochte er niemandem
sein Leid zu klagen. Ohne Unterlafs haben ihn seine mili-
tärischen Wächter und Inquisitoren gefoltert — vergeblich.
Er wankte nicht. Hatte er Geheimnisse in seiner Brust ein-
geschlossen, so gab er sie in keinem Falle preis. Diese Aus-
dauer hat ihm Lüge und Verleumdung eingetragen. Indem
wir uns vorbehalten, nachträglich noch eine Biographie
0 »Freiheit« vom 16. August 1884.
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Zehntes Kapitel. Lieske u. d. Ermordung d. Polizeirats Rumpf. 279
Kammerers zu liefern, rufen wir an seinem Grabe aus:
jHandle jeder Genosse wie er! Wir alle geloben baldige
Rache!*« Die »Freiheit« verkaufte massenhaft [Photographieen
von Kammerer und Stellmacher.!
Zehntes Kapitel.
Julius Lieske und die Ermordung des Frankfurter Polizeirats
Dr. Rumpf').
Gleich Stellmacher imd Kammerer unternahm Lieske von
der Schweiz aus eine Verbrecherfahrt. Julius Lieske, Schuh-
macher aus Zossen (Mark Brandenburg), geboren L Februar
1863, kam Ende August 1880 nach St. Gallen, war daselbst
mit dem Anarchisten Ondra befreundet. Von St. Gallen ging
er nach Altdorf (Kanton Uri), dann nach Chur, im Juli 1883
nach Lausanne, anfangs September 1883 nach G«nf. Im Mai
1884 wandte er sich nach Zürich, dann nach Basel; dies War
sein letzter schweizerischer Wohnort. Lieske wurde am 28. Juli
1883 als Mitglied des Allgemeinen Arbeiterbildungsvereins
Lausanne aufgenommen. In Basel verkehrte Lieske namentlich
mit dem Anarchisten Hermann Wagenbrett, ferner mit Pfau,
Hintermann. Ende Dezember 1884 verlief s Lieske Basel und
begab sich direkt nach Frankfurt a. M. Dort hat er Polizeirat
Rumpf ermordet.
Am 13. Januar 1885 hatte Dr. Rumpf, wie gewöhnlich,
um ein Viertel nach 7 Uhr abends das Polizeigebäude ver-
lassen. Gegen 8 Uhr kehrte das Dienstmädchen Dr. Rumpfs
nach Hause zurück. Als sie durch die Gartenpforte des Hauses
trat, sah sie dicht an der Wand des Hauses einen Mann liegen.
Erschrocken lief sie zurück und holte eine Bekannte herbei;
nun erkannte sie ihren Herrn. Das Mädchen suchte dem Un-
glücklichen zu helfen und nahm dessen Oberkörper in die
Arme. Allein in demselben Augenblicke hauchte der aus
einer Brustwunde Blutende sein Leben aus. Der Arzt stellte
0 Hans Blum, Deutscher Pitaval, erster Jahrgang, zweites
Heft 1886, S. 128 ff.? ferner Der Anarchismus und seine Träger.
Enthüllungen aus dem Lager der Anarchisten von ^\ (Verfasser
der Londoner Briefe in der »Kölnischen Zeitung«) S. 103 ff.
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280 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
fest, dafs ein mit furchtbarer Gewalt geführter Dolchstofs
Überzieher, Rock, Weste, Hemd und Unterjacke Rumpfs durch-
bohrt imd das Herz getroffen haben müsse. Dafs Dr. Rumpf
unter den Streichen der Anarchisten gefallen sei, wurde sofort
allgemein angenommen. Bereits am 18. Oktober 1883 hatte
am Frankfurter Polizeigebäude eine Dynamitexplosion statt-
gefunden, die zwar nur geringen Schaden stiftete, in der
»Freiheit« aber als anarchistische Tat gepriesen wurde. Die
»Freiheit« vom 31. Oktober 1883 bemerkte zu dem Vor-
kommnis: »In Frankfurt am Main wurden am Gebäude der
dortigen Polizeidirektion Sprengversuche angestellt, welche in-
sofern von ganz gutem Erfolge begleitet waren, als die Fetzen
nach allen Richtungen flogen. Was aber die darin befind-
lichen amtlichen Galgenvögel anbetrifft, so sind sie leider mit
dem blofsen Schrecken davongekommen. Da Derartiges jetzt
sehr häufig vorkommt, sollte jeder, welcher etwas solches macht,
daraus die Lehre ziehen, dafs die Quantität des Sprengstoffes
stets eher zu grofs als zu klein sein sollte. Im übrigen sagen
wir Bravo zu der Tat').«
Als auf die Entdeckung des Täters eine Belohnung von
1000 Mark ausgesetzt wurde, erhielt die Polizeidirektion in
Frankfurt einen am 4. November 1883 in Frauenfeld zur Post
gegebenen Drohbrief, also lautend: »Wenn Sie auch diesmal
mit heiler Haut davongekommen sind, so werden Sie doch
mit Ihrer ganzen Sippschaft, sowie mit dem schuftigen Reichs-
gericht eines schönen Tages in die Hölle befördert.«
Der Schlosser Michels stand im Verdacht, das Attentat auf
das Frankfurter Polizeigebäude verübt zu haben. Um der
Strafverfolgung zu entgehen, flüchtete er sich aus Frankfurt
nach der Schweiz. Michels hielt sich in Genf auf, wo er
intime Beziehungen mit Julius Lieske hatte. Am 15. März
0 Die * Freiheit* vom 24. November 1883 brachte einen Auf-
ruf vom Exekutivkomitee der deutschen Anarchisten, worin es u. a.
heilst: »Um die Qualität des von uns erzeugten Dynamits zu prüfen,
hat einer der Unseren auf der Haupttreppe des ,Klesem-Hof
(Polizeipräsidium) zu Frankfurt a. M. eine Dynamitpetarde ab-
gefeuert. Wenn bei dieser Gelegenheit Rumpf und die anderen
Verbrecher, welche in jenem Nest hausen, unverletzt geblieben
sind, obgleich das ganze Gebäude zum Einstürzen erschüttert worden
war, so mögen sie nur versichert sein, dafs sie dem auf die Dauer
nicht entgehen.«
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Zehntes Kapitel. Lieske u. d. Ermordung des Polizeirats Rumpf. 281
1885 wurde Michels aus dem Kanton Genf ausgewiesen; die
Genfer Regierung erstattete dem Bundesrat keine Anzeige;
wäre derselbe hiervon unterrichtet worden, so mufste Michels
nach Frankfurt ausgeliefert oder aus der Schweiz ausgewiesen
werden. Da die kleine Schweiz 22 Kantone zählt, sind kanto-
nale Ausweisungen von Anarchisten absolut zweckwidrig.
Schon am 14. Januar setzte das Frankfurter Polizei-
präsidium eine Belohnung von 3000 Mark auf die Entdeckung
von Rumpfs Mörder aus. In den nächsten Tagen verkündeten
rote Plakate an den Anschlagssäulen Frankfurts und Um-
gebung, dafs die Belohnung mit Genehmigung der Staats-
regierung auf 10000 Mark erhöht worden sei.
Am 20. Januar war in Hockenheim bei Schwetzingen in
Baden ein Individuum, das sich Nau nannte imd auf diesen
Namen lautende Ausweispapiere besafs, dem Gendarmen, der
die Papiere verdächtig fand, entsprungen und hatte auf die
dem Polizisten zu Hilfe eilenden Bürger zwei Revolverschüsse
abgegeben. Trotzdem gelang es, ihn zu überwältigen. Der
Verhaftete war Julius Lieske.
Wie der Basler Zeuge Keller vor dem Frankfurter Schwur-
gericht aussagte, wurde Lieske in Basel von einem gut
gekleideten jungen Menschen besucht, mit dem er lange und
geheimnisvoll sprach. Bald darauf, am 27. November, reiste
Lieske von Basel ab, angeblich, um seinen Vater zu besuchen.
Am 31. Dezember war Lieske in Frankfurt eingetroffen, wo
er dem Tischlergesellen Heinrich Nau die Papiere abkaufte.
Lieske erkundigte sich an verschiedenen Stellen nach den
Gewohnheiten Rumpfs. Nach Aussage der Sachverständigen
ist Rumpf wahrscheinlich mit einem Schustermesser ermordet
worden. Lieske wurde schuldig erklärt, allein oder in Gemein-
schaft mit einer oder mehreren anderen Personen Dr. Rumpf
ermordet zu haben. Er ward zum Tode verurteilt. Nach
Verkündigung des Urteils brach Lieske in den Freudenschrei
aus: »Der Rumpf ist kaput, der Rumpf ist tot!«
Nach der Ermordung Rumpfs hatte Mosts »Freiheit« vom
24. Januar 1885 den Leitartikel »Zittere, Kanaille!« mit dem
Motto veröffentlicht:
Vergeltung sei das Losungswort,
Das uns die Kraft zum Kampfe gibt,
So sühnen wir den Brudermord,
Der an dem deutschen Volk verübt. Hugo Schlag.
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282 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz,
Der Artikel lautet:
»,Rumpf ist tot !' Die drei Worte machten am 14. d. M.
die Runde um die Welt. Sie flogen von Mund zu Mund, von
Haus zu Haus ; sie waren von gewaltiger Wirkung, von einer
fast dämonischen Macht.
Lehmann wurde, als er diese Worte hörte, so aufgeregt,
dafs ihm die Thronrede für den preulsischen Landtag im
Schlünde stecken blieb. Rumpf tot — hingestreckt wie eine
Ratte! Das war ein schwerer Schlag für Kaiser und Reich.
Rumpf war ja eine der unentbehrlichsten ,Stützen der Gesell-
schaft'.
,Rumpf ist tot!' Bismarck vergafs sogleich Kongo, und
Reichstag ob solcher Kunde, und seine Nerven fingen an zu
vibrieren. Krampfhaft ballte er seine Fäuste, als wollte er alle
Welt erwürgen. Aber ohnmächtig stand er da — der All-
gewaltige. Er fühlte seine ganze Nichtigkeit im Nachsatz
jener bösen Worte: ,Keine Spur von einem Täter!' —
Infanterie, Kavallerie, Artillerie und Gendarmen hatte
Bismarck in einem Mafse organisiert, wie die Welt noch nichts
zuvor gesehen. Damit wollte er die soziale Revolution be-
zwingen. Die geriebenste Moucharderie hatte er ins Deutsche
übersetzt, den Anarchismus zu belauschen und ihn auf Schritt
und Tritt zu verfolgen. Nun mufs er hören, dafs die Personi-
fikation der Spionage gefallen ist, dafs die Anarchisten dem
Wort die Tat folgen lassen, indem sie das Todesurteil, das sie
über Rumpf gesprochen, vollstreckten. Sollte Bismarcki aus
jenen Worten nicht sein eigenes ,Memento morü' gefühlt
haben?
,Rumpf ist tot!' klang es mit vor Schrecken bebender
Stimme aus dem Kaiserschlosse und dem Palaste des Reichs-
kanzlers durch alle Bureaux bis hinunter in die Wachtstuben
der Polizisten. Jeder wurde bleich, bleich wie der Tod, zitternd,
ob dieser schon hinter ihm stände, unsichtbar, unabwendbar —
ein jeder fühlte sein eigenes Schicksal.
,Rumpf ist tot !' stammelten die Pfaffen am Altar sich zu.
,Dafs Gott erbarm ! Wenn solche Säulen der Ordnung fallen —
wo bleiben wir?' Vor ihren Augen schwebten keine feurigen
Zungen längst vergangener Pfingsten; wohl aber sahen sie
im Geiste, wie die Brandfackel um Altar und Kanzel züngelt,
leckt und sie in roter Glut verschlingt. Es flirrt und flammt
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Zehntes Kapitel. Lieske u.d. Ermordung des Polizeirats Rumpf. 283
ihnen vor den Augen, weil sie wissen, dafs die Zeit nicht
mehr fem ist, wo sie zur Hölle fahren.
,Rumpf ist tot!' verkündete mit dumpfem Ton der Jobber
an der Börse, und jeder Dividendengauner wufste sofort, wie
viel es geschlagen hatte. Seine Blicke schweiften hinaus ins
Freie. Was mochte er sehen tmd denken? Da draufsen auf
der Strafse stehen die Latemenpfähle. Warum greift sich der
Gauner an den Hals?
,Rumpf ist tot!' zetert die Presse in allen Tonarten und
schleudert wütende Flüche den ,Mördern' zu. Die Spielser-
Eunuchen lesen sich eine Gänsehaut über den Leib und —
wittern Morgenluft, die ihnen die Schlafmütze verschiebt.
Michel sperrts Maul auf und guckt, wie ,der Dumme von
Tille'. Er will nicht glauben, dafs es ,geschellt' hat.
,Rumpfisttot!!' In jeder Werkstatt, in jeder Fabrik,
im Bergwerk und auf dem Acker hallen und schallen die
Rufe, wie ein heiliges Donnerwetter. Die Lohnsklaven wollen
erst die Botschaft nicht glauben — sie ist ihnen zu plötz-
lich, zu überwältigend, zu freudevoll! Die Arbeit stockt, die
Hände ruhen; einer schaut den andern an mit leuchtenden
Augen, mit freudigem Antlitz. Ein Ruf ertönt: ,Die Bestie
hat's verdient !' In den Mietskasernen spricht man davon, von
der Kellerstube bis hinan zur Dachkammer, auf der Strafse
wie im Hofe — überall mit gleicher Freude. ,Recht so!'
ruft eine derbe Proletariergestalt und hebt die kräftige Faust.
,Die Schurken müssen alle noch dran glauben.' ,Das müssen
sie!' schallt's um ihn rings herum.
,Rumpf ist tot!' Ein soeben eingelieferter ,Sträfling' hat
es im Zuchthaus verkündet. Ha! wie es da poltert und
hämmert nächtlicherweile an jeder Mauer, von Zelle zu Zelle.
Auch jene Unglücklichen, welche teils Not und Elend, teils
Rumpf und ähnliche Kanaillen hinter Schlofs und Riegel ge-
bracht, durchleben eine freudige Stunde. Mancher empfindet,
dafs ihm Sühne geworden, dafs die Rache ihr Werk voll-
bracht.
Genosse Reinsdorf jauchzt noch an den Stufen des Schafottes
auf: ,Rumpf ist tot!' —
,Rumpf ist tot'!' Die Anarchisten haben ihn gerichtet!
Sie sind stolz auf diese Tat. Sie erklären sich solidarisch mit
ihrem Bevollmächtigten, der, nachdem ein anderer, welcher
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284 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
den Unhold schon vor Jahresfrist ins Nichts zu senden ver-
suchte, nicht so glücklich war, die Aufgabe erfüllte, Rumpf
zu töten.
Aber die Revolutionäre und Anarchisten, welche das
Todesurteil, das gegen Genossen Reinsdorf ausgesprochen
worden, durch die Hinrichtung Rumpfs beantwortet haben,
gedenken nicht auf ihren Lorbeeren auszuruhen.
Rumpf war No. 1 einer langen Proskriptionsliste. Sie
werden Schlag auf Schlag und Stofs auf Stofs folgen lassen.
Ob es grofse oder kleine Gauner sind, die man zuerst abtut;
ob es gilt, einen Tyrannen zu zerfetzen oder eines seiner
Werkzeuge der Bestie Rumpf in die Grube nachzuschleudem —
gleichviel, die Anarchisten werden ohne Unterschied kurzen
Prozefs machen; denn — , Vergeltung' ist ihr Losimgswort.
Sie rufen dem Lumpentum aller Länder zu: ,Zittere,
Kanaille!«
Am 17. November 1885 wurde Lieske hingerichtet. Die
»Freiheit« vom 28. November 1885 erschien mit schwarzem
Rand und brachte des Mörders Bild:
»Ein junger Mann von 23 Jahren, ein edler Freund der
Freiheit, ein wackerer Kämpfer für die Gleichheit aller
Menschen, ein begeisterter Anhänger des anarchistischen
Prinzips, ein opfermutiger Revolutionär hat am 17. November
1885 zu Kassel das Blutgerüst bestiegen.
Er ist heroisch, wie er gelebt, gelitten und gestritten, in
den Tod gegangen. Sein Blut aber schreit zu uns um Sühne.
Wenn Lieske dem Staatsanwalt von Frankfurt sagte, er werde
kein Todesurteil mehr verlangen, so setzte unser Genosse dabei
voraus, dafs diesen elenden Bluthund alsbald das Schicksal
Rumpfs ereile.
Wenn Lieske seinen Richtern drohte, so ist es an ims
allen, dieser Drohung die passende Tat folgen zu lassen.
Genossen weit und breit, reichet Euch die Hände über
dem frischen Grabe eines wackeren Soldaten der sozialen
Revolution! Gelobet, Rache zu nehmen an den Mördern des
teuren Toten, der uns noch unter der Erde herauf zuruft:
Hoch die Anarchie!«
Zu Lieskes Ehren wurde in New York auf den 29. No-
vember 1885 eine Gedächtnisfeier veranstaltet, bei der Liun
(Mitarbeiter des »Alarm«), Most und andere sprachen. Eine
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Zehntes Kapitel. Lieske u. d. Ermordung des Polizeirats Rumpf. 285
Musikkapelle von 50 Mann unter der Leitung von Gunders-
dorf spielte den Trauermarsch von Beethoven , dann trug der
anarchistische Gesangverein »Freiheit« ein Lied vor zum An-
denken an den »grofsen Toten«, wie ihn Most nennt. Fleuron
betonte, auch in Nordamerika seien die Richter nur Unter-
drtlckungsinstrumente der Reichen gegen die Armen. Auch
in Nordamerika gebe es bestechliche Richter, infame Polizisten,
Spione und Henker, welche auf die Anarchisten lauem. Auch
in Amerika müssen sich die Anarchisten mit Gewalt befreien.
Vor allem dürfen die Anarchisten nicht vergessen, an den
Mördern Lieskes Rache zu nehmen, >an den HohenzoUem
und ihren Schergen, an den Raubmördern, welche uns heute
noch immer als Sklaven malträtieren«.
Most sprach alsdann eine Stunde lang, dabei u. a. er-
klärend :
»Keine Gnade, keine Schonung, keine Rücksicht mehr!
Beim nächsten Gang müssen die Septembertage von 1792 inter-
nationalisiert werden. Man mufe sie alle -»— alle — die Aristo-
kraten, Büreaukraten , Fürsten, Pfaffen und Bourgeois über
die Klinge springen lassen. So allein können die zahllosen
Verbrechen gesühnt werden, welche die Grofsen und Mächtigen
dieser Welt bisher am Volke verübt! So allein können die
Gefallenen gerächt, so allein kann auch der Tod Lieskes ge-
sühnt werden Für Reinsdorf haben wir den Rumpf ver-
nichtet; für Lieske verlangen wir zehn Kadaver der Reaktion.
Wer immer zu erlangen ist, wird in die Grube zu sinken
haben. Kann das elende Herz Lehmanns von der Bombe der
Anarchisten zerrissen werden — sie soll ihm nicht vorenthalten
bleiben. Entrinnt uns dieses Ungeheuer, so schleifen wir den
Dolch für Bismarck. Und eine Kugel ist für jeden Oberbüttel,
Richter und Spion gegossen. Vor dem frischen Grabe unseres
Freundes und Genossen Lieske erneuern wir den Kampfesbund,
welcher mit einer alten Welt im Kriege befindlich ist Die
letzten Worte imseres Genossen Lieske : , Werft doch Dynamit-
bomben')!^ sollen nicht ungehört verhallen. Wir wiederholen
sie immer und immer wieder und rufen sie in alle Welt hinaus.
0 Diese Worte hat Lieske den ihn betrachtenden Arbeitern
zugerufen, als er vom Frankfurter Gerichtsgebäude in den Ge-
fängniswagen gebracht wurde.
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286 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
Proletarier, bewaffnet Euch! Rüstet Euch zum Kampfe! Be-
nützet Dolch und Gift, die Brandfackel und die Flinte ; es gilt,
die Erde von dem Auswurf der Menschen — von Ausbeutern
und Tyrannen — zu befreien!«
Nachstehende, von Most entworfene Resolution wurde
darauf unter stürmischen Zurufen einstimmig angenommen:
»Die heute, den 29. Nov. 1885, in den Germania Assembly
Rooms versammelten Revolutionäre von New York und Um-
gegend erklären: 1. Der an unserem teuren Kameraden Adolf
Julius Lieske begangene Justizmord hat das Mafs der hohen-
zoUerschen Verbrechen voll gemacht. 2. Wir geloben im An-
gesichte des frischen Grabes unseres hingeschlachteten Freundes
und Genossen, mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln den-
selben an den schuldigen Tyrannen und deren Trols blutig zu
rächen. 3. Lieskes Martyrium hat uns aufs neue überzeugt, dals
unsere Feinde fluchwürdige Barbaren sind , gegen welche der
Kampf nicht eher eingestellt werden darf, als bis sie samt und
sonders ausgerottet wurden. Nieder mit dem Staat ! Zu Boden
mit der Kirche! Her mit dem Kapital! Hoch die Anarchie!
Es lebe die soziale Revolution!«
Danach trat der Gesangverein »Freiheit« vor und into-
nierte in brausenden Akkorden den »Schlachtgesang« und
nach einer kleinen Pause den »Völkerfreiheitssturm ^)«.
Elftes Kapitel.
Die Propaganda von 1880 bis Ende 1884. Anarchisten-
ausweisungen bis Ende 1884.
Als die in Bern erscheinende anarchistische »Arbeiter-
Zeitung«, welche den Anarchisten deutscher Zunge als Organ
dienen sollte, eingegangen war, konzentrierten sich die An-
archisten in der deutschen Schweiz mehr und mehr um Most
und sein Blatt, die »Freiheit«.
Im Sommer 1880 wurde an die Anarchisten in der Schweiz
ein Rundschreiben verschickt, das betonte, die Pflicht zur Agi-
tation und Propaganda ruhe, angesichts der Verhältnisse in
Deutschland, fast ausschliefslich auf den Schultern der in der
0 Siehe den Bericht in der «Freiheit« vom 5. Dez. 1885.
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Elftes Kapitel. Propaganda und Anarchistenausweisungen etc. 287
Schweiz lebenden Genossen. Diese Pflicht sei aber in der
Schweiz nicht mit dem wünschenswerten Eifer und Gewissen-
haftigkeit erftillt worden, was der lähmenden und erschlaffen-
den Taktik des »Sozialdemokrat« und der hinter ihm stehen-
den Leute zuzuschreiben sei. Dem bedauernswerten Zustande
müsse ein Ende bereitet werden. Es dürfe kein deutscher
junger Arbeiter, der in die Schweiz komme, dieselbe mehr
verlassen, ohne eingehend über die soziale Frage und die
aus ihr für jeden einzelnen resultierenden Pflichten auf-
geklärt zu sein , um selbst wieder aufklärend in jenen
Kreisen wirken zu können, in welche er nach Deutschland
zurückkehre. Dabei gelte es besonders, solchen Genossen den
revolutionären Charakter des Sozialismus voll und ganz zum
Bewufstsein zu bringen. Dieses Ziel zu erreichen, heifse es
mit vereinten Kräften wirken. Zu diesem Behufe sei von den
Genfer Gesinnungsgenossen eine Konferenz der Anarchisten
vorschlagen worden. Die Einladung sei an die anarchistischen
Genossen abgegangen. Eingeladen seien auch alle die Ge-
nossen, die sich in Vereinen der Schweiz befinden, bis jetzt
aber noch nicht mit den Anarchisten in Verbindimg stehen,
aber die Absicht haben, künftighin im angedeuteten Sinne zu
wirken. Auf Angabe ihrer Adresse bei der Redaktion der
»Freiheit« werde ihnen das Nähere brieflich mitgeteilt werden').
Die Konferenz fand geheim irgendwo am Genfersee statt.
Die meisten Sozialrevolutionären Gruppen der deutschen
Schweiz schlössen sich der im Juli 1881 in London verein-
barten anarchistischen internationalen Arbeiterassoziation an.
Anfangs der 80er Jahre bildeten sich in Zug, Zürich, Basel,
St. Gallen, Winterthur, Luzern, Rorschach, Bern u. s. w.
anarchistische Gruppen Mostscher Richtung.
In Bern wurden im Jahre 1882 die anarchistischen Mit-
glieder des deutschen Arbeiterbildungsvereins aus dem Verein
ausgestofsen, worauf sie, etwa 30 an Zahl, den Arbeiterverein
»Freiheit« gründeten. Von der Polizei unbemerkt und un-
belästigt, bewegte sich der Verein »Freiheit« ganz offen. In
seinem Vereinslokal an der Aarbergergasse befanden sich, zu
einem Gesamtbilde vereinigt, die Photographien aller Mitglieder
samt den Namen der einzelnen photographisch Aufgenommenen.
0 'Freiheit« vom 31. Juli 1885.
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288 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
Bei den im Jahre 1885 erfolgten Mafsnahmen des Bundesrates
leisteten die Photographieen der Polizei gute Dienste.
Im August 1883 fand in der Schweiz an einem nicht be-
kannt gewordenen Orte eine Geheimkonferenz der anarchistischen
Gruppen der Schweiz statt, welche sich für den Anarchismus
in allen seinen Konsequenzen erklärte. Die Resolution lautete
am Schlufs: »Wir erklären daher jede Bewegung, welche die
Staatsidee kultiviert, als ein Hindernis wahrhaft kultureller
Bestrebimgen. Wir erklären ferner, dafs es eine Lüge ist, die
heutige Menschheit sei reif, den Befreiungskampf mit geistigen
Waffen führen zu können; dafs im Gegenteil, da der Kampf
von Seiten der herrschenden Klassen mit allen Mitteln aufs
grausamste geführt wird, wir naturnotwendigerweise mit den-
selben Waffen kämpfen müssen, und jedes Mittel, welches den
Sturz der heutigen Gesellschaft herbeizuführen im Stande ist,
ims gerecht erscheint. Genossen aller Länder! Geknechtetes
Proletariat! Unterstützt uns in unserem Kampfe! Tretet ein
für unsere Sache! In jeder Hütte, in jeder Werkstatt müfst
Ihr unsere Ideen verteidigen! Vereinigt Euch in Gruppen?
Zwei Personen mit ganzer Begeisterung vermögen mehr zu
tun, als Vereinsspielerei von tausend Personen. Tod jeder
Tyrannei! Hoch die soziale Revolution')!«
Aufmerksam wurde man in Bern erst im Februar 1884
auf den Verein »Freiheit«. Der Verein hatte auf den
16. Februar 1884 eine öffentliche Versammlung angekündigt
mit dem Thema: >Die Arbeiterbewegung in Österreich und
die letzten Vorgänge in Wien.« Peukert aus Wien, Redakteur
der unterdrückten »Zukunft«, trat auf. Peukert sagte u. a.,
über den Fall Stellmacher in Wien halte sich kein vernünftiger
Mensch mehr auf, staunen müsse man nur, dafs nicht Dutzende
von solchen Attentaten in Wien vorkommen. Die volle
rücksichtslose Revolution allein werde eine bessere Zukunft
bringen. Der Massenkampf sei zu umständlich, die Wissen-
schaft gebe die richtigen Mittel an die Hand. Dank derselben
(Dynamit etc.) setzen sich die Arbeiter nicht mehr selbst
der Gefahr aus und seien nichtsdestoweniger im stände, ganze
Massen von Menschen zu töten — ein ganzes Regiment
Artillerie zu paralysieren. Der junge Anarchist Moritz Schultze^
0 ^Freiheit« vom 1. September 1883.
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Elftes Kapitel. Propaganda und Anarchistenausweisungen etc. 289
Schriftsetzer in Bern, erklärte die Anarchisten solidarisch mit
den von Stellmacher und Kammerer begangenen Verbrechen
und schilderte die Bedeutung des Geldes für die revolutionäre
Propaganda. Jedes Mittel sei erlaubt, um CJeld für die Propa-
ganda herbeizuschaffen').
Im Bemer Verein > Freiheit« hatte der Spengler von Kennel
die FtihrerroUe. Kennel und Schnitze, Falk und Lissa hatten
mit Stellmacher und Kammerer sehr genaue persönliche Be-
ziehungen. Eine Reihe von Tatumständen wurden festgestellt,
welche der Teilnahme gleichkamen. Die Genannten hatten
den schweizerischen Behörden zur Entdeckung der Urheber
der Verbrechen in Wien und Umgebung nicht nur keinen
Beistand geleistet, sondern vielmehr gesucht, die Unter-
suchungsorgane irre zu führen. Infolgedessen hat der Bimdes-
rat am 22. März 1884 Friedrich Philipp von Kennel in
Bern, geboren 1852, Spengler aus Schwegenheim (Rhein-
bayem), Moritz Schnitze, geboren 1860, aus Cottbus (Preufsen),
Schriftsetzer in Bern, und Mathias Lissa aus Celiw (Böhmen),
Schneider in Bern, aus der Schweiz ausgewiesen =).
Weitere Ausweisungen verfügte der Bundesrat am 25. Sep-
tember 1885. Eine Reihe von Anarchisten erklärten sich öffent-
lich solidarisch mit den von den Genossen Stellmacher (Zürich)
und Kammerer (Bern) begangenen Verbrechen und forderten
in der »Freiheit« und in Flugblättern zu neuen Verbrechen
auf. Sie nahmen femer teil an dem in der Schweiz vielfach
verbreiteten Manifest »Zum Gedächtnis an den tapferen, opf er-
mutigen, getreuen Genossen Hermann Stellmacher«. Der Bericht
des eidgenössischen Justizdepartements vom 24. September 1884
bemerkte, die betreffenden Anarchisten seien als für die öffent-
liche Sicherheit gefährliche Individuen, als Teilnehmer an einem
verbrecherischen internationalen Komplott zu betrachten und
strafrechtlich zu verfolgen. Die blofs kantonale Ausweisung
der Anarchisten würde unwirksam sein 3). Von der Aus-
weisung aus der Schweiz wurden betroffen: Karl Theodor
Weifs, geboren 1864, Spengler aus Dresden, Franz Grob-Senger,
') Bericht der «Neuen Zürcher Zeitung* vom 19. Febr. 1884.
*) «Bundesblatt. 1884, IL, S. 233, ferner v. Salis, Bundesrecht,
IV., S. 68.
3) V. Salis, Bundesrecht, IV., S. 68.
Langhard, Die anarchistische Bewegung in der Schweiz. 19
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OF THE
ÜNIVERSITY
290 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
geboren 1852, Schreiner aus Leitmeritz (Böhmen), Franz Stieg-
litz, geboren 1862, Schreiner aus Pulgram (Mähren), Jakob
Lederer -Haberkorn, geboren 1856, Schneider aus Nemcic
(Böhmen), Leopold Zickbauer-Müchinger, geboren 1835, Korb-
macher aus Donawitz (Steiermark), Julius Mtick, geboren 1862,
Taglöhner aus Stemberg (Mähren).
Als am 19. August 1884 in Basel wegen Verbreitimg
von Druckschriften, worin zu Verbrechen aufgefordert wurde,
wie sie von Stellmacher und Kammerer verübt worden waren,
eine Haussuchung angeordnet wurde, ward ein Individuum
verhaftet, welches sich Wladimir Waroffski aus Rufsland nannte
und in verschiedenen Korrespondenzen mit dem Namen Hamlet
unterzeichnet hatte. Waroffski besafs im Momente der Ver-
haftung einen scharfgeladenen Revolver und zwei Kistchen
mit Bestandteilen zur Herstellung explodierbarer Stoffe. Er
erwies sich als identisch mit einem angeblichen Emil Rühle,
Bildhauer aus Ulm, welcher kurz vorher zu Basel unter ver-
dächtigen Umständen sich in ein Haus eingeschlichen hatte und
zu drei Monaten Gefängnis, verbunden mit Kantonsverweisung,
verurteilt worden war. Die Identität dieses Anarchisten konnte
übrigens nicht festgestellt werden; alle und jede Aufschlüsse
verweigerte er, und die Namen, die er angab, erwiesen sich
als falsch. Dieser angebliche Wladimir Waroffski aus Rufsland
oder Emil Rühle aus Ulm, vulgo Hamlet, wurde vom Bundes-
rat auf Antrag der Basler Regierung am 17. November 1884
aus der Schweiz ausgewiesen^).
Josef Kaufmann von Bludenz (Vorarlberg), geboren 1841,
Mechaniker, war ein intimer Freund Mosts und Berater der
Frau Stellmacher, er besorgte den Vertrieb der Mostschen
»Freiheitf.
Johann Neve, von Ullvesbüll (Schleswig), geboren 1846,
stand ebenfalls in freundschaftlicher Verbindung mit Stell-
macher. In Deutschland, Österreich und England wegen an-
archistischer Umtriebe in Anklagezustand versetzt, wandte
er sich nach Zürich^).
Peter Hauser von Tuttlingen (Württemberg), geboren 1859,
Messerschmied, war bei der Expedition der Mostschen >Frei-
0 -Bundesblatt« 1884, IV., S. 311.
») »Bundesblatt« 1884, IV., S. 694.
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Zwölftes Kapitel. Gerichtl. Untersuchung anarch. Umtriebe etc. 291
heit'< und bei der Verbreitung des Stellmacher -Aufrufes be-
teiligt.
Die drei genannten in Zürich wohnhaften Anarchisten er-
klärten sich öffentlich als solidarisch mit den von Stellmacher und
Kammerer begangenen Verbrechen, lobten sie und forderten
ihre Parteigenossen zur Nachahmung des Beispiels auf. Neve
führte die falschen Namen Jean Court, Emest Stevens, Peter
Jensen und Piotra Warchatowskiego. Bei Kaufmann förderte
eine Haussuchung Pulver und Bestandteile zur Herstellimg
explodierender Stoffe zu Tage. Der Bundesrat wies die drei
am 15. Dezember 1884 auf Antrag der Zürcher Regierung
aus ').
Zwölftes Kapitel.
Die gerichtliche Untersuchung über die anarchistischen Umtriebe
und die Bedrohung des Bundesratshauses im Jahre 1885^).
Am 25. Januar 1885 wurde in St. Gallen ein Brief der
Post übergeben, adressiert »Herrn Bundespräsident Schenk
Bemc. Der mit Nummer 5 unterzeichnete Brief enthielt u. a.
folgende Sätze:
> Schon seit der Ausweisung des Anarchisten Schulze hegten
wir den Plan, das Bundesrathaus während einer Sitzung des
vollzählig anwesenden Bundesrates in die Luft zu sprengen.
Die Ausweisung von Neve (Nr. 4) machte den Plan zum Be*
schlufs. Sofort meldeten sich 17 Genossen zur Ausführung der
Tat. Das nötige Sprengmaterial, genug, um ganz Bern zu
vernichten, wurde aus Österreich beschafft, d. h. die dortigen
Genossen beziehen es von New York, und dieses Material liegt
momentan in der Bundesstadt selbst und harrt nur des Befehls
von Nr. 1, um an seinen Bestimmungsort plaziert zu werden
0 Neve half Most auf jede Weise bei der Herausgabe der
»Freiheit« in London. Im Jahre 1887 wurde er vom Reichsgericht
in Leipzig wegen Hochverrats zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt.
Im Dezember 1896 starb er im Zuchthause von Moabit bei Berlin.
Siehe »Freiheit' vom 31. Dezember 1896.
*) Quelle : Bericht des eidgenössischen Generalanwaltes über die
anarchistischen Umtriebe in der Schweiz. »Bundesblatt« 1885, III.,
S. 537 ff.
19*
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292 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
und seine entsetzliche Arbeit zu verrichten. Der betreffende
Genosse versichert, ohne alle Gefahr für ihn selbst den Dynamit
legen und vermittelst einer Ztinduhr zur Explosion bringen zu
können.
Mich schaudert bei dem Gedanken, ein Mitwisser und Mit-
helfer des furchtbaren Verbrechens zu sein, ich lege daher auf
das Drängen meines lieben Weibes dieses Geständnis ab.
Glauben Sie ja nicht, dafs die Genossen wenig Mitglieder
zählen. Sie werden erschrecken ob der grolsen Zahl, welche
sich vereidet haben, an allen Behörden blutige Rache za
nehmen, welche Genossen durch Gefängnis oder Ausweisimg^
bedrängen. Ebenso täuscht man sich in den Mitteln. Wir er-
pressen grofse Summen von reichen Leuten durch Drohungen,
und wir erhalten sozusagen stets das Geld, wenn nicht, so fällt
derjenige, welcher sich weigert, durch Blei oder Stahl. Heil-
bronner, Eisert und Kran(?) sind solche Opfer geworden,,
andere werden in nächster Zeit folgen. Ebenso ist ein Attentat
geplant gegen den Polizeichef von Madai in Berlin und auf
drei Polizisten in Hamburg.
Einer der ersten Anarchisten befindet sich im Kanto»
Thurgau, und dies ist vielleicht der gefährlichste, da er der
intelligenteste ist (Nr. 2). Nr. 1 befindet sich zur Zeit in Wien.
Ich mache Sie noch darauf aufmerksam, dafs der Brief-^
Wechsel der Mitglieder stets indirekt geführt wird, hauptsäch-
lich durch Dienstmädchen und öffentliche Dirnen. Ebenso sind
die Sprengstoffe mit Arbeitereffekten, Kleider, Efsware be-
zeichnet und gelangen an völlig unverdächtig scheinende Per-^
sonen und von da erst ans Ziel.
Lassen Sie das Bundesratshaus Tag und Nacht bewachen,,
wehren Sie jeder fremden Person den Eintritt, aber vorsichtig,
da alle Genossen mit Waffen xmd Schwefelsäure versehen sind.c
Diesem Briefe folgte ein zweiter, unter der Adresse »Herrn
Bundesrat Schenk Bemc am 1. Februar 1885 in Frauenfeld
ambulant aufgegeben. Der Brief, von derselben Hand ge-
schrieben wie der erste, enthielt die Mahnung, die Postpakete
einer genauen Untersuchung zu unterwerfen, hauptsächlich auf
Frauenzimmer achtzugeben, das Lokal auf der Hauptwache
von Zeit zu Zeit zu untersuchen und die hintere Hausttire des
Bundesratshauses von inwendig fest zu verrammeln; er teilte
mit, dafs ein Teil des Sprengstoffes »gesternt von der Läng-
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Zwölftes Kapitel. Gerichtl. Untersuchung anarch. Umtriebe etc. 293
^asse in die Metzgergeisse geschafft worden sein solle, und
■dals zunächst die jetzigen Vorsichtsmafsregeln genügten. Der
Brief schlofs mit den Worten:
»Ich bitte Sie, die Hamburger Polizei schnellstens zu
i?^arnen, ebenso von Madai.«
Nicht lange nachher erhielt der Bundesrat einen am
4. Februar 1885 in Winterthur der Post übergebenen Brief
folgenden Inhalts:
»Tit.!
Nach Beschlufs des Exekutivkomitees wird die Sprengung
des Bundespalastes in Bern unfehlbar im Laufe dieses Monats
stattfinden. Zittert !
Februar 1885. X.«
Am 17. Februar schrieb der Warner wieder von Frauen-
ield aus an Herrn Bundesrat Schenk:
»Das Ihnen enthüllte Verbrechen ist momentan aufgegeben,
,wir wollen uns doppelt rächen^, sagte Nr. 2. Es ist möglich,
■dafs sich noch Briefe vorfinden in Bezug auf diese Sache,
«iner wenigstens wurde nicht abgeholt. Betreffender Genosse,
dem die Ausführung übertragen, besitzt, so viel ich weifs, drei
Pässe, einer lautend auf Jakob Müller in Crefeld, zwei lautend
auf Gerhard Lieseregg von Prag und drei lautend auf Christian
Delle von Mühlhausen, der wirkliche Name ist mir selbst un-
t)ekannt. Verschiedene Briefe gingen teils direkt, teils indirekt
an diese Adressen ab, enthaltend Instruktionen. Einer ging
nach Wabern (poste restante), ein anderer soll nach Bümpliz
adressiert worden sein. Nachdem uns bekannt geworden, dafs
man uns auf der Spur, blieben drei Briefe unabgeholt (einst-
weilen), und es ist möglich, dafs sich in Wabern oder Bümpliz
ein solcher Brief auf die eine oder andere Adresse lautend
vorfindet.«
Weiter hiefs es in dem Briefe:
»Unterlassen Sie aber nicht auf alle Arbeiterverbände ein
wachsames Auge zu halten, den Grütliverein nicht aus-
genommen, denn auch Nummer 2 ging aus diesem hervor,
angespornt durch andere Mitglieder. Zudem teile ich Ihnen
mit, dafs ein schweizerischer Artillerieoffizier (Leutnant) die
Beschaffimg des Sprengmaterials übernommen, und dafs dieser
der erste war, welcher solch teuflische Pläne bei unseren Ge-
nossen aufbrachte.«
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294 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
I I Bei den auf den Postbureaux in der Umgebung von Bern
angestellten Nachforschungen fand sich in Wabern ein Brief
vor mit der Adresse: »Herrn Jakob Müller, Kaufmann, Post-
restant Wabern bei Bern.« Der Brief trug den Poststempel
Winterthur, 31. Januar 1885, und wurde amtlich geöffnet. Er
lautete :
»An Genosse 8.
Du findest das nötige Geld am besagten Platz. Punkto
Benehmen fahre in der Weise fort, wie es bis dato geschehen.
Htite dich, in die Nähe des Bundesratshauses zu gehen. Wenn
Marie mitkommt, kann es nicht fehlen, du brauchst es nur an
den genau bezeichneten Platz zu legen. Verwechsle ja die
beiden Büchsen nicht. Wie die Hunde uns aufspüren konnten,
ist mir nicht klar, aber nur so fortgefahren, wir haben die
verdammten Bestien nun alle in der Falle. Richte ja die Ztind-
ühr gut, sowie nebenbei:
Dann hast du also 30 Mi-
nuten Zeit.
Nimm dich bei der Münze
in acht, dafs du die Genossen
nicht verlierst. Du schlägst
diesen Weg ein:
Aare
riw^^ 7
Bevor du Briefe holst, geh zu Marie oder Luise, und
sieh, ob alles in Ordnung. An Nimimer 5 mache keine
Meldung, das dumme Vieh ist ein Feigling. Den Schlüssel
zum linken Tor vom Rathaus wirst du empfangen haben?
Wenn man dich erwischt, so töte, so viel du kannst, imd zu-
letzt dich selber, wie verabredet. Sobald in der Lorr. das
Feuer ausgebrochen, eilst du zur Tat.
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Zwölftes Kapitel. Gerichtl. Untersuchung anarch. Umtriebe etc. 295
Du kennst den Lohn, wenn es dir gelingt.
Also fünf Wochen nichts berichten.
Glück zur guten Sache!!
Nummer 2.«
Der Bundesrat fafste am 26. Februar 1885 den Beschlufs,
eine strafrechtliche Untersuchung »gegen diejenigen Individuen
zu eröffnen , die auf schweizerischem Gebiete zur Begehung
von gemeinen Verbrechen im In- oder Auslande aufgefordert
oder auf andere Weise versucht haben, die verfassungsmäfsige
Ordnung und die innere Sicherheit des Landes zu stören c
Das eidgenössische Postdepartement richtete am 10. März
1885 folgendes konfidentielle Kreisschreiben an alle Poststellen
und Telegraphenbureaux : »Es ergeht hiermit an sämtliche
Poststellen und Telegraphenbureaux der Schweiz die Weisung,
den Justizbean^ten in der Untersuchung, betreffend die an-
archistischen Umtriebe, nämlich Herrn Generalanwalt National-
rat Müller aus Bern und den Herren Untersuchungsrichtern
Advokat J. Dedual aus Chur und Advokat Louis Berdez aus
Lausanne, jede von ihnen gewünschte Auskunft über den
Post- und Telegraphenverkehr bestimmter Personen sofort zu
erteilen und Beschlagnahmeverftigtmgen in Bezug auf Post-
gegenstände oder Telegramme, deren Adresse oder Herkunft
von einem der genannten Justizbeamten genannt wird, Folge
zu leisten.« Kein schweizerisches Blatt hatte Kenntnis von
dem vertraulichen Erlafs, die erste Nummer des von Genf
nach Paris ausgewanderten »R^volt^« veröffentlichte ihn.
1. Die ersten Mafsnahmen.
Am 27. Februar morgens früh erfolgten in Bern 24, in
St. Gallen 7 Verhaftungen nebst Haussuchungen. Bei den
Verhören logen die Anarchisten arg, was die Untersuchung
erschwerte. Die Untersuchung in Bern mit Bezug auf das
Attentat auf das Bundesratshaus fiel negativ aus. In St. Gallen
hatten sich ebenfalls keine Anhaltspunkte ergeben, die auf
das Bestehen eines Komplottes gegen das Bundesratshaus hin-
wiesen.
Als der gefährlichste und tätigste unter den St. Galler
Anarchisten galt der in Rorschach wohnende Seilergeselle
Josef Klinger von Aulsig (Böhmen), ein entschlossener unä
verwegener Kamerad; er hatte kurz nach seiner Verhaftung
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296 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
von dem berüchtigten Anarchisten Knauerhase in London
75 Frcs. »für eine Reise c erhalten').
Verhaftet wurde aufserdem Martin Etter, Schreiner aus
Göttingen, doch bald wieder in Freiheit gesetzt. Unter den
Verhafteten befand sich femer Johann Dorst in Niederuzwyl,
Maschinenschlosser aus Jedlersee bei Wien.
Zu den Verhafteten zählte weiter Josef Koubsky aus Jedla
in Österreich, Drechsler in St. Gallen, der, im Frühling 1884
wegen anarchistischer Umtriebe aus Österreich ausgewiesen,
sich in St. Gallen der anarchistischen Gruppe anschlofs. Er
hatte einen Revolver imd besals eine ziemliche Anzahl anar-
chistischer Zeitungen. Zu den eifrigen Verfechtern anar-
chistischer Grundsätze gehörte femer Jakob Wackenreuter aus
Neustadt a. d. Saale, Schneider in St. Gallen.
Wegen anarchistischer Tätigkeit war Brilitzki aus Wien
ausgewiesen worden, er führte von St. Gallen aus eine lebhafte
Korrespondenz, die er sorgfältig geheim hielt. Brilitzki war
eines der hervorragendsten Mitglieder der ostschweizerischen
Gruppe. Zohnradniczeck schmuggelte die »Freiheit« nach
Österreich.
In Luzern waren der Schuster Peters aus Mölln in Lauen-
burg und Zigarrenmacher Jakob Bertschi von Dürrenäsch
(Aargau) lange Zeit rührige Agenten der »Freiheit« und be-
kannt als Anarchisten extremster Richtung.
Man hatte in St. Gallen, Bern, Zug, Luzern und an
einigen anderen Orten Einsicht in die Organisation und den
Bestand anarchistischer Gruppen gewonnen, von einem Kom-
plotte gegen das Bundesratshaus dagegen keine sichere Spur
gefunden. Die Indizien, dafs an dem Attentate auf das
Bundesratshaus doch etwas sei, schienen sich zu mehren. In
der »Freiheit« vom 2L Februar 1885 stand folgender Artikel:
»An die Oberordnungsbanditen der verschiedenen Länder
Europas ist unlängst folgende Proklamation geschickt worden :
Hütet Euch! Eure Konterrevolution ist nutzlos. Ihr habt
die freie Schweiz zu einem niederträchtigen Pakt gezwungen
und wollt gleichzeitig England den Puls fühlen. Hütet Euch !
0 Nach einer Notiz der »Freiheit« vom 22. Mai 1886 ist Klinger
von den österreichischen Gerichten wegen Hochverrats zu 12 Jahren
Zuchthaus verurteilt worden.
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Zwölftes Kapitel. Gerichtl. Untersuchung anarch. Umtriebe etc. 297
In England dynamitert es bereits gewaltig. Die Schweiz kann
uns nicht entgehen. Auch in anderen europäischen Haupt-
städten haben wir unsere Vorkehrungen getroffen. Die Fenier
und die Franzosen, die deutschen und die schweizerischen An-
archisten sind Brüder. Einer für alle und alle für einen ! Unser
Vaterland ist die Welt. Der Palast, in welchem Euer Vertrag
abgekartet und unterzeichnet wurde, soll solchem Zwecke nie-
mals wieder dienen. Die Anarchisten werden auf dem Platze,
wo er steht, Salz streuen und die Erde umpflügen.
Allgemeines Wutschnauben, diktiert von heidenmäfsiger
Angst, hat sich seitdem auf der ganzen Linie der Reaktionäre
hören lassen. So ist es recht. Die Sippschaft darf nicht mehr
zur Ruhe kommen.«
In der bei einer Haussuchung aufgefundenen Nummer 7
des »Rebell« vom Dezember 1884 konnte man lesen:
»Die Mameluken der schweizerischen Bourgeoisie sinken
täglich tiefer und tiefer. Seit Monaten sitzen in Zürich unsere
Genossen Kaufmann, Stevens in Untersuchung, ohne dafs den-
selben etwas Strafbares nachgewiesen werden konnte. Selbst
der Staatsanwalt sab sich veranlafst, das von der Polizei be
gehrte Strafverfahren zurückzuweisen, bis auf das Drängen
von oben herab eine Verhandlung inszeniert und die An-
geklagten freigesprochen wurden. Wie wir erfahren, sind
die Genossen Kaufmann und Stevens abermals und zwar sofort
nach ihrer Freilassung verhaftet worden. Diese Schurkerei
übersteigt alles, was das elende Bedientengesindel der euro-
päischen Reaktion bis dato geleistet. Es ist Zeit, dals auch
da einmal eine nachdrückliche Antwort erfolgt, welche jeden-
falls nicht lange auf sich warten lassen wird.«
Bei Paul Schnitze in Genf fand man einen Brief seines aus
der Schweiz ausgewiesenen Bruders Moriz, datiert New York
den 5. Nov. 1884, mit der Notiz: »In deinem letzten Briefe an Most
hast du dich ja in wenig erfreulicher Weise über die künftige
Situation der Schweizer Genossen ausgelassen. Über diese von
Euch nunmehr zu beobachtende Vorsicht wird schliefslich das
Ganze einschlafen! Oder? Meiner Ansicht nach mülste der
Provokation von Seiten des schweizerischen Bundesrates ein
Dämpfer aufgesetzt werden.«
Am 1. März erhielt Bundesrat Schenk einen »St. Gallen,
Februar 1885« datierten, am 1. März morgens 8 Uhr in Winter-
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298 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
thur zur Post gegebenen Brief, augenscheinlich herrührend von
dem ersten Warner und lautend:
»St. Gallen, Februar 1885.
Tit.
Der neue provisorische VoUziehungsausschufs der schweize-
richen Anarchisten hat gestern folgende Beschlüsse gefafst:
(Wörtlich.) 1. Auf die Entdeckung des Verräters der
guten Sache sind 4000 Frcs. ausgesetzt, auf dessen Vernich-
tung 2000 Frcs.
2. Wenn die Zahl der Ausweisungen sich vermehrt, so
verfallen sämtliche Mitglieder des Bundesrates, sowie Anwalt
Müller in Bern, Dedual von Chur und Berdez von Lausanne
der Todesstrafe.
3. Die Vollzieher der Strafe werden durch das Los be-
zeichnet.
4. Die Sprengung des Bundesratshauses ist durchzu-
führen.
5. Die Vollzieher werden durch das Los bezeichnet. Sie
erhalten ihre Instruktion von 27 und 43.
6. Das neue Verkehrsreglement tritt am L März in Kraft.
7. Die Beschaffung des Sprengmaterials wird auf 16 über-
tragen.
8. Geld, Pässe und Material kann an den bisherigen Orten
erhoben werden.
Weitere Einzelheiten wurden uns nicht mitgeteilt, sie
bleiben einstweilen Geheimnis des Vollziehungsvorstandes. Es
herrscht unter den Genossen unheimliche Rührigkeit. Ich will
mein Möglichstes tun, Unglück zu verhüten, aber suchen Sie
um Gottes willen meine Spur nicht, es wäre mein sicherer Tod.
Ich fühle meine Schuld, ich will sie sühnen auf diesem Wege.
Ich will die Bedrohten warnen, ich will Verbrechensanschläge
vereiteln, aber ich darf mich nicht nennen, sonst bin ich un-
rettbar verloren. Sie werden die gefährlichsten Genossen nicht
so leicht in Ihre Gewalt bekommen, weil sie nie an öffent-
lichen Versammlungen teilnehmen, die Organisation ist so
raffiniert, dals es einem gewiegten Detektiv schwer fiele, sie
genau zu ergründen; die Verhaftungen, welche Sie vor-
genommen, sind zum grofsen Teil für uns gleichgültig, ^erst
wenn Sie die richtigen belästigen, und einen davon haben Sie,
so wird Beschluls 2 vollzogen.
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Zwölftes Kapitel. Gerichtl. Untersuchung anarch. Umtriebe etc. 299
Haussuchungen werden nie viel zu Tage fördern, weil
kein Genosse die Sache betr. Papiere und Material bei sich auf-
bewahren darf.
Most treibt mit aller Kraft daran, nicht nur mit Dynamit,
sondern besonders auch mit Feuer zu (operieren^ überall an
allen Ecken Furcht und Entsetzen einzuflöfsen.
Sind Ihnen an den im letzten Briefe bezeichneten Orten
keine Briefe in die Hände gefallen? Wenn ja, so lassen Sie
mich es wissen, dann müssen anderwärts auch noch solche
sein, weil an den gleichen Genossen im ganzen sieben Kor-
respondenzen abgegangen sind, wovon er nur drei abholen
konnte, weil, wie er selbst sagte, man ihm jedenfalls auf den
Fersen war. Lassen Sie ja nichts verlauten, dafs Ihnen Briefe
in die Hände gespielt worden, man könnte mir auf die Fährte
kommen, weil nur etwa fünfzehn Genossen wissen, wohin jene
Briefe spediert wurden.
Sollte ich dennoch verraten werden, so werden Sie mich
nicht lebend erwischen. Lieber will ich mich selbst töten, als
durch Genossen ermordet werden.«
Am 3. März wurde in Paris ein Brief an den Bundesrat
der Post übergeben, überschrieben:
»Les repr^sentants des comit^s anarchistes et r^volution-
naires de Paris au conseil federal suisse.«
Der Brief enthält u. a. folgende Stellen:
»Noch ist es Zeit, treiben Sie uns nicht zum Äufsersten,
stellen Sie die angeordnete Untersuchung ein und geben Sie
ihr unter keinen Umständen Folge, denn Sie würden damit
Ihr Todesurteil aussprechen.
Wir können Ihnen sagen, dals alle Vorsichtsmafsregeln
nichts nützen werden und dafs unser Wille an dem Tage, den
wir bestimmen, vollzogen werden wird. Euer Präsident mag
sich lange mit zahlreichen Wachen umgeben, er wird wie ein
Htmd sterben, denn wir werden seinen Palast in die Luft
sprengen. Wir haben schon erfahrenere Polizei getäuscht, als
die Ihrige. Geben Sie daher acht. Machen Sie nicht die
Polizisten Bismarcks, Sie haben eine edlere Aufgabe zu er-
füllen. Geben Sie uns das Asyl, auf welches wir ein Recht
haben, und reichen Sie uns die Bruderhand. Dann werden
wir mit Ihnen sein. Wenn Sie sich aber als unsere Feinde
erklären, dann wird Ihr Schicksal schrecklich sein!
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300 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
Noch ist es Zeit. -Zeigen Sie, dafs Sie nicht ebenfalls
Unterdrücker des Volkes sind.
Ihr Schicksal ist in Ihren Händen, Sie haben zu ent-
scheiden.
Wir hoffen für Sie, dafs wir nicht genötigt sein werden,
Sie energischer zu mahnen.«
Am 12. März langte in Bern ein fernerer Brief an,
datiert »New York, 25. IL 85«, unzweifelhaft am 26. Februar
in New York der Post übergeben, an Bundesrat Ruchonnet
adressiert und in schlechtem Französisch geschrieben. Der
Schreiber dieses Briefes erklärte, dafs er »weder Anarchist,
noch Sozialist, noch ein unglücklicher Unzufriedener« sei, dafs
er aber seit zwei Jahren einer geheimen Gesellschaft angehöre,
deren Namen nicht bekannt sei und die nur etwa zwanzig
Mitglieder in der ganzen Schweiz zähle. Er habe sich in den
Verband dieser Übeltäter aufnehmen lassen, indem er sich ge-
stellt habe, als sei er mit ihnen einverstanden, und weil er
beabsichtige, ein Buch über verschiedene geheime Gesellschaften
zu schreiben. Nachdem er mm aber täglich von der Aus-
breitung des Anarchismus in der Schweiz gelesen habe, fühle
er sich als Schweizerbürger gezwungen, verschiedene Mit-
teilungen zu machen, um womöglich Unglück zu verhüten und
die schlechten Pläne jener Elenden zu durchkreuzen.
Die gröfste Zahl jener Leute sei in Zürch und Genf und
an ersterem Orte sei das Hauptbureau. Es seien meist Deutsche
oder Österreicher.
Mit Bezug auf die angedrohte Sprengung des Bundes-
palastes könne er folgendes sagen: Es sei dieser Beschlufs
schon seit ziemlich langer Zeit gefafst worden, aber der
Moment zur Ausführung sei noch nicht gekommen. Ein wie
ein Gentleman gekleideter Deutscher mit blondem Bart und
Schnurrbart, ziemlich grofs und stark, sei mit der Ausführung
betraut gewesen. Sollte man seit seiner (des Briefschreibers)
Ankunft in Amerika einen andern beauftragt haben, so werde
er es in kurzem melden können. Der Betreffende werde die
Sprengmaschine in einer kleinen Tasche (porte-poche) oder
vielleicht unter seinem Hute tragen. Er sei beauftragt, die-
selbe mitten im Palast, etwa im Audienzsaal, w^o die japane-
sischen Sachen sind, abzulegen. Er werde das Gebäude be-
sichtigen und bei diesem Anlasse die Kiste ablegen. Dann
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Zwölftes Kapitel. Gerichtl. Untersuchung anarch. Umtriebe etc. 301
werde er dem Aufseher 5 Frcs. oder mehr geben, um ihn zu
verwirren, und sagen, er habe etwas vergessen, um sich
schnell zu entfernen. Das Ganze sei das Werk einiger Minuten
und, um eine schwere Explosion zu vermeiden, solle man
überall Gefäfse mit Wasser hinstellen, in welches die Maschine,
wenn sie entdeckt werde, geworfen werden müsse. Die Uhr,
welche die Entzündung bewirke, stehe im Wasser fast augen-
blicklich still. Für den Fall, dafs dieser Plan nicht gelingen
sollte, bestehe die Absicht, wenigstens die Südfront des Palais
zu sprengen. Zu dem Zwecke sollten zwei Maschinen an
beiden Ecken des Gebäudes plaziert werden. Dies würde an
einem Abend geschehen, während eine grolse Menschenmenge
sich auf der Terrasse befinden würde. Die beiden Individuen,
welche in diesem Falle die Sache auszuführen hätten, würden
tun, als wollten sie grolse Steine auf die Seite schaffen, welche
man vorher extra zu dem Zwecke hingelegt, und würden die
Maschinen niederlegen, während sie die Steine gegen die Mauer
wälzten.
Endlich gelangte am 13. März 1885 ein Brief an das eid-
genössische Justiz- und Polizeidepartement, der am 12. März
in Zofingen zur Post gegeben worden war und lautete:
»Tit. Justiz- und Polizeidepartement zu Händen des Bundes-
rats tmd Bimdesversammlung der schweizerischen Eidgenossen-
schaft.
Heute hat der Anarchistenbund der Mittelschweiz be-
schlossen: unbedingt das Attentat auf das Bundesratshaus zu
vollziehen, und die Nationalräte, Ständeräte, begreiflich aber
vorerst die Bundesräte und Kleeblatt mit Dynamit zum Teufel
zu sprengen. Es wird sich dann zeigen : ob die Höllenmaschine
oder Bundeshudelkompanie den stärkeren zieht.
Beschlossen und ausgeführt in Zofingen am Tage der
Mittfasten! Methode Dynamit macht's präzis um 12 Uhr.
Daher Fluch und Rache!!
Vom Anarchistenbund.«
Mochte man über diesen letzten Brief denken, wie man
wollte, so waren folgende zwei Aktenstücke eher von Be-
deutimg :
Schon vor Anhebung der Untersuchung hatte die Redaktion
des »Bunde einen Drohbrief erhalten und dem Justizdeparte-
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302 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
ment übermittelt, welcher über einem Zeitungsausschnitt die
Worte enthielt:
»Si vous tenez ä vos presses m^nagez vos expressions.«
Statt der Unterschrift stand unter diesen Worten »Nr. 2«
und daneben waren zwei gekreuzte Dolche gezeichnet. Dieser
Brief war am 17. Februar 1885 in La Chaux-de-Fonds der
Post übergeben worden.
Am 22. Februar langte in Bern ein ebenfalls an die
Redaktion des »Bund« adressierter Brief an, in Montreux am
21. zur Post gegeben und lautend:
»Justice Egalit^ Travail
ou Feu et Sang!
Montreux le 21. II. 1885.
Monsieur le r^dacteur du Bund
ä Berne.
Pour le bien public, pour la tranquillit^ de votre peuple,
au nom du Comit^ R^volutionnaire nous confirmons aux
Autorit^s F^d^rales Tavertissement qui leur a ^t^ adressd par
rinterm^diaire de votre estimable Journal.
Nous vous prions donc d'avertir ä nouveau le conseil
Fed^ral, car les cons^quences qui r^sulteraient de Texpulsion
de nos confr^res seraient certainement ä regretter pour le pays
tout entier.
Nous vous saluons Monsieur le R^dacteur.
Quelques partisans de la bonne cause, en s^jour
ä Montreux.«
Am 1. März erhielt der Bundesrat vom Polizeipräsidenten
von Frankfurt a. M. einen andern Brief zugeschickt , welcher
an die Polizeidirektion von Frankfurt gelangt war und wegen
der Untersuchung gegen den Mörder Rumpfs Drohungen
enthielt.
Auch dieser Brief, in La Chaux-de-Fonds am 5. Februar
zur Post gegeben, war unterzeichnet mit »Nr. 2« und den
beiden gekreuzten Dolchen.
Diese beiden Briefe rührten augenscheinlich von derselben
Hand her, und damit darüber ja kein Zweifel bestehe, waren sie
sogar auf zwei Oktavblätter desselben Papiers geschrieben, die
ursprünglich zusammen einen Bogen gebildet hatten. Es durfte
angenommen werden, dafs die beiden letzterwähnten in La
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Zwölftes Kapitel. Gerichtl. Untersuchung anarch. Umtriebe etc. 303
Chaux-de-Fonds aufgegebenen Briefe keine Mystifikation bilden,
sondern dals dieselben vollständig ernst zu nehmen seien.
Eine gewisse Bedeutung mufste dem Entrefilet in der
»Freiheit« vom 28. Februar 1885 beigelegt werden, worin
gesagt war : »In England dynamitert es bereits gewaltig. Die
Schweiz kann uns nicht entgehen.« Die Bedeutung wurde
erhöht durch die feindselige Haltung, welche die »Freiheit« seit
geraumer Zeit gegenüber der Schweiz und speziell gegenüber
dem Bundesrate eingenommen hatte ; durch die vom Dezember
1884 datierte Drohung des »Rebell« : »Es ist Zeit, dafs auch
da einmal eine nachdrückliche Antwort erfolgt, welche jedenfalls
nicht lange auf sich warten lassen wird,« und durch den Brief
Schultzes, es sollte dem Bundesrate »ein Dämpfer« aufgesetzt
werden. Der Artikel der »Freiheit« wurde zu einer Zeit ge-
druckt, da man in New York über das bevorstehende Ein-
schreiten des Bundesrates unmöglich unterrichtet sein konnte.
2. Weitere Vorkehrungen in der deutschen
Schweiz.
In Schaffhausen kam in erster Linie der Drechslergeselle
Theodor Daschner aus Straubing (Bayern) in Betracht. Bis
Juli 1883 hielt er sich als Agent der »Freiheit« in Biel auf,
wo er eine anarchistische Gruppe gründete. Von Biel aus
stand er in Verkehr mit den Berner Genossen und hatte nament-
lich freundschaftliche Beziehungen zu Kammerer. Kammerer
hatte ihn am 17./18. November in Begleitung eines andern,
wahrscheinlich Kumics, besucht, ehe er die Mordreise nach
Stuttgart unternahm. Noch Ende 1883 hatte Daschner zwei den
»Rebell« enthaltende Pakete nach Deutschland geschmuggelt.
Auch bei ihm förderte die am 30. März 1884 unternommene
Haussuchung anarchistische Druckschriften zu Tage.
In Winterthur erfolgte die Verhaftung von August Leon-
hard aus Schwerin, der zu den extremsten Anhängern Mosts
gehörte. Leonhard, früher in Bern Mitglied des Vereins
»Freiheit« und später in Lausanne, betätigte sich in Winter-
thur als Agent der »Freiheit«. Mit Lausanne und Bern in
steter Korrespondenz, vermittelte er die Verbindung der Ost-
schweiz mit der Mittel- und Westschweiz.
Der Schuster Karl Halbedl aus Worismast (Ungarn), der
in Räterschen (Kanton Zürich) wohnte, war im November 1882
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304 Zweiter Teil, Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
aus Wien ausgewiesen worden und begab sich im Dezember
gleichen Jahres nach Winterthur, wo er seiner anarchistischen
Richtung wegen aus dem Allgemeinen Arbeiterverein aus-
gestofsen wurde. Er stand in Verbindung mit Peukerty
Wolecka, Dorst, Nowotny und anderen bekannten Anarchisten.
Man fand bei ihm eine kleine Bibliothek von Werken über
Chemie, namentlich über die Herstellung von Sprengstoff en,
femer eine Art von Laboratorium, welches Halbedl zur Her-
stellung von Knallquecksilber zu dienen schien. Ein kleines
Quantum hatte er erzeugt. Dies war die erste auf die Fabri-
kation von Sprengstoffen in der Schweiz weisende Spur.
Durch die Erhebungen in Winterthur wurde festgestellt^
dafs im Sommer 1884 in St. Gallen ein Kongrefs der ost-
schweizerischen Anarchisten stattfand, an dem Kaufmann und
Neve aus Zürich, Halbedl, Dorst, Wolecka, Formaneck, Klinger
imd Leonhard teilnahmen. In der Konferenz wurde der An-
kauf von Broschüren und der Schriftenschmuggel nach Öster-
reich behandelt.
Der bei St. Gallen verhaftete Schreiner Nikitscher aus
Güssing (Ungarn), wohnhaft in Morsch wyl bei St. Gallen,
holte für Klinger die »Freiheit c, die in Rollen von je hundert
Exemplaren unter der Adresse Th. Körner nach Hom (Kanton
Thurgau) geschickt wurde. In Hom wurde Nowotny, einer
der tätigsten Agitatoren, verhaftet. Bei der Haussuchung bei
ihm wurden entdeckt: ein Quantum Cyankali, laut Experten-
gutachten hinreichend zur Vergiftimg von 40 Menschen, ein
Verzeichnis von 40 Adressen bekannter Anarchisten, vier
Rollen der Mostschen »Freiheit«. Aus Wien hatte Nowotny,
der sich eifrig mit der Agitation in Österreich befafste, einzig
im Monat März sieben eingeschriebene Briefe erhalten.
Bei dem in Zürich verhafteten Schneider Franz Jonata
aus Jenowes (Böhmen), der am 20. Februar 1885 nach Zürich
gekommen, fand man die Protokolle des anarchistischen Vereins
»Ceska Beseda« nebst dem Mitgliederverzeichnis des Vereins,
anarchistische Druckschriften, ein Notizbuch mit anarchistischen
Liedern. Die bei ihm beschlagnahmte Korrespondenz bewies
die lebhafte Verbindung, welche die Mitglieder der »Ceska
Beseda c mit ihren Genossen in Österreich unterhielten, sowie
die vom Slavenbimde ausgehende anarchistische Tätigkeit.
Die ostschweizerische Anarchistengruppe richtete ihreTätig-
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Zwölftes Kapitel. Gerichtl. Untersuchung anarch. Umtriebe etc, 305
keit hauptsächlich nach Österreich. Sie besorgte den Schriften-
schmuggel und nahm sich der aus Österreich ausgewiesenen
Anarchisten an, indem sie dieselben in der Schweiz unter-
brachte. Hörn, Rorschach, Rheineck, Arbon, Romanshom etc.
bildeten die Ausgangspunkte für den Schmuggel und die
Korrespondenzen nach Österreich.
Der Bericht des Bundesanwaltes erwähnt auch den Fall
Charitat. Am 21. März 1885 wurde in Bern von einem Un-
bekannten, der das Aussehen eines Arbeiters hatte und fran-
zösisch sprach, ein Aufruf verbreitet, tiberschrieben : » Appel aux
Travailleurs Suisses«. Der Aufruf schlofs mit den Sätzen:
»AUons, travailleurs, r^unissez-vous et r^voltez-vous ! Sus
aux exploiteurs! Sus aux dirigea;nts! Brülons leurs chäteaux,
emparons-nous de toutes leurs richesses , qui , apr^s tout , sont
les nötres, fusillons-les, pillons-les, et rappelons-nous cette devise:
Contre les Tyrans tous les moyens sont bons.
Mort aux tyrans qui osent se proclamer nos dirigeants!
Mort ä la bourgeoisie!
Mort ä tous les repr^sentants de Tautorit^!
Vive la Revolution sociale!«
Unter dem Aufruf stand die Firma: »Chälon, Imp*
Gnoury et Cie.«
1000 Exemplare des Aufrufes waren für 15 Frcs. von
der Druckerei Schira in Genf hergestellt worden. Um die
Druckerei nicht zu kompromittieren, war jene falsche Firma
angegeben worden. Der Täter, in Freiburg (Schweiz) ver-
haftet, gab zuerst an, er heifse Raphael Slinger. In Wirklich-
keit hiefs er Charitat und stammte aus Firminy, Departement
Haute Loire (Frankreich). Er wurde den Berner Gerichten
zur Aburteilung überwiesen.
3. Wilhelm Hüft.
Wilhelm Hüft, in Opfingen bei Freiburg i. Br. am 9. De
zember 1858 geboren, genofs eine gute Schulbildung und er-
lernte im Jahre 1873 in Schopf heim im Wiesental den Coiffeur-
beruf. Er arbeitete in Tübingen und bereiste mit dem er-
sparten Gelde Norddeutschland , Südrufsland , Skandinavien,
England, Frankreich, Italien und Spanien. In der Schweiz
arbeitete er in Thun, Basel, St. Imier, Bad Schinznach,
St. Gallen, zuletzt in Heiden, wo er am 31. März 1885 ver-
Langhard, Die anarchistische Bewegung in der Schweiz. 20 r~^ t
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306 Zweiter Teil Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
haftet wurde. Neben seinem Beruf beschäftigte sich Hüft mit
allerhand Schriftstellerei, sich den Namen »von Straufs« bei-
legend. Regelmäfsig schrieb er Artikel für den zu Leipzig
erscheinenden »Friseur«, zugleich für kleine politische Lokal-
blätter, Seiner Eitelkeit entsprach ein reger Verkehr mit
Mädchen; mit einem halben Dutzend stand er in Korrespon-
denz, und jedes schien noch auf ihn zu hoffen, während er
bereits einem, Emilie mit Vornamen, die Ehe versprochen
hatte.
Landjägerhauptmann Maggion in St. Gallen wies zuerst
auf die Möglichkeit hin, dafs Hüft der Autor des oben er-
wähnten Wabernbriefes sein möchte. Maggion kannte seine
Handschrift aus zwei Schreiben, die er an das St. Galler
Justizdepartement gerichtet hatte. Hüft leugnete die Urheber-
schaft, während die Schriftexperten ihn als Verfasser des
Wabernbriefes erklärten. Am 13. Mai 1885 verhörte der
Untersuchungsrichter Dedual den Hüft, wobei dieser wie bei
früheren Verhören aussagte, er habe den Brief nicht ge-
schrieben. Zum Schlufs erklärte der Untersuchungsrichter
dem Verhafteten: »Wenn Sie mir noch irgend etwas sagen
wollen, so lassen Sie mich heute oder morgen rufen.«
Hüft zog sich hierauf in durchaus normaler Weise zurück.
Kaum eine halbe Stunde später wollte ihn der Gefängniswärter
zu einer Konfrontation vor den Untersuchungsrichter führen.
Da fand er ihn vermittelst eines seidenen Schnupftuchs an
der Türangel aufgeknüpft, noch ganz warm. Alle Wieder-
belebungsversuche des Aufsichtspersonals und des unverweilt
herbeigerufenen Arztes blieben erfolglos.
Die Experten erklärten in einem weiteren Gutachten, Hüft
habe auch die vier Warnungsbriefe von »Nummer 5«, den
Zofinger und Winterthurer Drohbrief und wahrscheinlich auch
die beiden Drohbriefe aus La Chaux-de-Fonds, an die Redaktion
des »Bund« imd an die Polizeidirektion in Frankfurt a. M.
gerichtet, geschrieben. Bundesanwalt Müller vertrat in seinem
Bericht die Auffassung, Hüft sei weder Anarchist noch Polizei-
spion.
Der Bericht der Untersuchungsorgane ging dahin, das
Attentat auf das jBundesratshaus sei als eine Täuschung anzu-
sehen, als das Werk eines auf Abwege geratenen Menschen,
als eine Tat der Skandal- und Rachsucht. Den Anstofs zu
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Zwölftes Kapitel. Gerichtl. Untersuchung anarch. Umtriebe etc. 307
dem Gedanken habe offenbar, die heftige Spräche der »Frei-
heit« gegeben und die unbestreitbare Tatsache , dafs in den
anarchistischen Kreisen in jüngster Zeit von gewalttätigem
Vorgehen gegen die Schweiz ab imd zu die Rede war.
Es müsse dahingestellt bleiben, ob Klinger oder ein anderer
Hüft angestiftet habe, die Drohbriefe nach Frankfurt a. M.
zu schreiben. Sicher sei, dafs Hüft durch den Umgang mit
Klinger und die Lektüre anarchistischer Blätter, welche ihm
dieser verschaffte, mit dem Anarchismus vertraut wurde und
auf diesem Wege die nötigen Kenntnisse erlangte, um seiner
Mystifikation die erforderliche Glaubwürdigkeit zu verleihen.
Der Brief Schultzes, die Haltung der Mostschen »Freiheit«,
der Artikel des »Rebell«, der Pariser Drohbrief , sofern er
nicht von Hüft stammte, waren Momente, welche die Möglich-
keit eines anarchistischen Komplotts nahelegen mufsten.
Der Bericht des Generalanwaltes betonte namentlich, dafs
die anarchistische Literatur, vorab die Mostsche »Freiheit«,
Kanmierer, Stellmacher, Kumics und andere zu Verbrechern
machten und zu Verbrechen trieben. In den Führern und in
der Presse liege die Gefahr des Anarchismus für die heutige
Gesellschaft. Es müsse festgestellt werden, dafs sich ver-
hältnismäfsig wenig Schweizer Most anschlössen. Die wenigen
Schweizerbürger, welche es taten, gehörten zu den unzufriede-
nen Elementen oder seien überspannte Köpfe und Raisonneurs,
wie sie sich überall finden. Kein einziger Schweizer spiele
eine Führerrolle, selbst Otter in Freiburg und. Stierli und
Wehrli in Zürich nicht. Die Führung liege in Händen von
Deutschen und Österreichern, welche, wegen anarchistischer
Umtriebe aus ihreih Heimatland ausgewiesen, sich in die
Schweiz begaben. Recht gut könne man beobachten, dafs
die Österreicher gegen Österreich, die Deutschen gegen
Deutschland Front machen.
Der Bericht betonte femer, die anarchistischen Gruppen
versammeln sich frei, ohne Statuten, ohne Vorstand, oft ohne
ein besonderes Lokal, bald in einem Kaffee, bald in einem Zimmer.
Die Mitglieder gehören oft auch sozialdemokratischen Vereinen
an. Gewöhnlich zerstören sie nach dem Rate des »R^volt^«
und der »Freiheit« ihre Korrespondenz. Sie schreiben einander
mittels imaginärer Deckadressen und verwenden Chiffreschrift,
um sich diese Adressen mitzuteilen. Unter solchen Umständen
20*
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308 Zweiter Teil, Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
müsse man sich nicht darüber wundem, dafs die vom Bimde»*
rat veranlafste gerichtliche Untersuchimg keine besseren Re-
sultate erzielt habe.
Der Generalanwalt vertrat in dem Bericht die Auf-
fassung, die anarchistische Bewegung in der Schweiz habe
den Höhepunkt bereits überschritten. Diese optimistische Auf-
fassimg ward durch die späteren Ereignisse, insbesondere
durch die Propaganda der italienischen Anarchisten und die
Ermordung der österreichischen Kaiserin in Genf durch
Luccheni, widerlegt.
Der Bundesanwalt gelangte, unter Hinweisung auf die
mangelhafte Organisation der politischen Polizei des Bundes und
die Lücken im Bundesstrafrecht, zur Schlufsfolgerung, es sei von
einer gerichtlichen Verfolgung der Anarchisten Umgang zu
nehmen. Der Bundesrat erklärte sich mit diesem Antrage
einverstanden und wies am 3, Juni 1885 21 Anarchisten aus
der Schweiz aus*).
Am 11. Juli 1885 enthielten die Bemer Blätter folgende
Ankündigung: »Versanmilung der organisierten Arbeiter zur
Besprechung der Ausweisimg von Anarchisten, Samstag,
abends 8 Uhr. Zu der zahlreichen Versammlung ladet sämt^
liehe Arbeitervereine und Gewerkschaften freundlichst ein das
Zentralkomitee des Allgemeinen Arbeitervereins.« Zu der Ver-
sammlung hatten sich namentlich die dem Bemer Verein
»Freiheit« angehörenden Anarchisten eingefunden, von denen
19 verhaftet gewesen, jedoch infolge der zu milden Anträge
des Generalanwaltes nur 2 ausgewiesen worden sind. Die
Versammlung im Restaurant »Rütli«, in der Generalanwalt
Müller den Arbeitern einen Vortrag über die von ihm ge-
führte Anarchistenimtersuchung hielt, nahm einen höchst
tumultuarischen Verlauf. Der eidgenössische Generalanwalt
führte aus, wenn die »Freiheit« und andere Erzeugnisse des
Anarchismus von der Schweiz aus nach dem Ausland ge-
schmuggelt werden, so gehe das die Schweiz nichts an, im
Ausland möge man sich gegen den Schmuggel wehren. Die
Anarchisten seien bei der Untersuchung aufs rücksichtsvollste
0 Siehe die Namen der Ausgewiesenen in Beilage V, unter
dem Bundesratsbeschlufs vom 3. Juni 1885; siehe ferner »Bundes-
blattt 1885, IIL, S. 236.
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Zwölftes Kapitel. Gerichtl. Untersuchung anarch. Umtriebe etc. 309
behandelt worden. Die Frau des Generalanwaltes habe sich
zu den Familien, deren Häupter wegen anarchistischer Um-
triebe verhaftet worden seien, begeben imd tiberall nach-
gesehen, ob sie die Untersttitzungen erhielten, welche der
Chef des eidgenössischen Justizdepartements (Ruchonnet) ihnen
aussetzen liefs. In der Richtung sei das Menschenmögliche
getan worden. Der-Generalanwalt habe nicht tiberall sein können.
Die Anarchisten, welche glauben, sich in bestimmter Weise be-
schweren zu können, mögen es tun ; die Untersuchung der Sache
liege auch im Ansehen der Berner Polizei. Ein deutscher in
Untersuchung gewesener Anarchist bemerkte, mit der grölsten
Brutalität seien die Polizisten in die Wohnungen der An-
archisten eingedrungen, es sei eine Schande, eine Barbarei.
Ein anderer freigelassener Anarchist wendete sich mit den
Worten an den Generalanwalt: »Ich frage Müller, was für
Satisfaktion gibt man uns?« Ein dritter ausländischer Propa-
gandist der Tat schrie: »Wir sind saumäfsig, hundsmäfsig be-
handelt worden!« Ein Schweizer, Eichenberger mit Namen,
erwiderte den dergestalt auftretenden Fremden, es stehe Aus-
ländem, die zu Hause keine, besseren Staatseinrichtungen
als die Schweiz haben, schlecht an, tiber die schweizerischen
Institutionen und Behörden herzufallen. »Was hat die Er-
mordung von Rumpf genützt?« fragte Eichenberger. Sofort
fielen dem Schweizer die Anarchisten in die Rede, indem sie
einmtitig schrien: »Was, dieser Schuft, dieser schlechte Hund?«
Ein dem Verein »Freiheit« angehörender Anarchist beimerkte
darauf unter dem Beifall der Gesinnungsgenossen, wenn das
Brot hart werde, mtisse man das Messer scharf machen.
Immer ärger wurde gegen Mitternacht der Sturm, worauf
Generalanwalt Müller die Versammlung verliefs, welcher der
Vorsitzende, Bächtold, zurufen mulste, er sehe sich wegen des
Tumults genötigt , sie zu schliefsen. Als der Generalanwalt
sich entfernt hatte, riefen verschiedene Anarchisten: »Wie
jammerschade, dals der Müller weglief, der Kerl hätte noch
was hören müssen!« Ein deutscher Sozialist erklärte, die
Sozialdemokraten können sich die Ausweisung von Anarchisten,
die nichts Strafbares begangen, nicht gefallen lassen. Der
Allgemeine Arbeiterverein von Bern nahm, gleichwie eine
Arbeiterversammlung in Zürich, eine Resolution an, welche
gegen die vom Bimdesrat am 3. Juni 1885 verfügten An-
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310 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
archistenausweisungen als eine Verletzung des Asylrechts pro-
testierte ^).
Dreizehntes Kapitel.
Anarchistenausweisungen von 1885 bis Mitte 1902.
In der Nacht vom 20. auf den 21. Au^st 1885 wurden
in den Strafsen von Glarus zahlreiche Exemplare eines Aus-
rufes verbreitet, unterzeichnet: »Eine geheime Gruppe schweize-
rischer Anarchisten.« Der Aufruf forderte zum gewaltsamen
Umsturz der bestehenden Ordnung und zur Niedermachung
der »Ausbeuterklasse« auf. Ein gröfserer Teil der Exemplare
war in die Hände des Martin Grasser in Lausanne gelangt, der
über hundert nach Winterthur sandte und den dort sich auf-
haltenden Mayer anwies, wie und wann die Verbreitung statt-
finden solle. Martin Glaser in Zürich, der sich offen als An-
archist bekannte, wurde ebenfalls im Besitze von 82 Exem-
plaren befunden. Kein Zweifel konnte bestehen, dafs die Ge-
nannten, zu denen noch Arnold Mrfia trat, propagandistisch
tätig waren. Der Aufruf lautete am Schlufs : »Nieder mit den
Bluthunden, den Gesandtschaften der fremden Tyrannen!
Nieder mit dem verräterischen Bundesrate, welcher das
Schweizervolk an die fremden Tyrannen verschachert ! Nieder
mit der ganzen Ausbeuterklasse, die uns niemals eine andere
Regierung geben wird als eine volksverräterische! Wir sind
jetzt genug regiert worden und können es wohl versuchen,
unsere Geschäfte selbst einmal zu besorgen .... Hoch die
soziale Revolution! Hoch die Herrschaftslosigkeit , das heilst
die Herrschaft eines jeden einzelnen über sich selbst.«
Am 27. Juni 1888 erfolgte die Ausweisung des deutschen
Reichsangehörigen Alfred von Ehrenberg in Zürich, preufsi-
scher Generalstabshauptmann a. D., von Peter Emil Schopen,
Student der Medizin in Bern, und Ignaz Metzler. Der Aus-
weisungsbeschlufs legte ihnen zur Last, dafs sie in der Schweiz
der anarchistischen Partei angehörten, mit den Chefs der Gruppe
in enger Beziehung ständen und deren Ideen und Projekte
teilten, das Asylrecht mifsbrauchten, indem sie die anarchistische
Doktrin mit Gewalt zur Geltung zu bringen suchten.
') »Neue Zürcher Zeitung« vom 13. und 14. Juli 1885.
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Dreizehntes Kapitel. Anarchistenausweisungen etc. 311
Über von Ehrenberg geben die Akten der Bimdesanwalt-
schaft folgenden Aufschluls. Nachdem von Ehrenberg zur
Disposition gestellt worden war, wurde er infolge einer gegen
das Kriegsministerium gerichteten Schrift zu drei Monaten
Festung verurteilt. In industriellen Unternehmungen ruinierte
er sich hierauf ökonomisch. Er wurde Sozialist und trat im
Jahre 1883 in Zürich zunächst in Verbindung mit dem * Sozial-
demokrat«. Bald jedoch setzte er sich in Gegensatz zu dem-
selben und predigte die Revolution. Er ging zu den An-
archisten, unter ihnen eine hervorragende Rolle spielend. Er
stand auch in Verkehr mit Kaufmann, schrieb für die Mostsche
»Freiheit« und suchte eine soziale Revolution in Deutschland
vorzubereiten. Einen baldigen Krieg zwischen Frankreich und
Deutschland erwartend, wollte er während desselben bei einer
allgemeinen Erhebung die Republik proklamieren. Zur Vor-
bereitung derselben schickte er seinen Freund Schopen nach
Deutschland. Die Untersuchung gegen von Ehrenberg konnte
nicht feststellen, ob er etwa Spion war; allerdings hat er
ununterbrochen seine Pension von Deutschland bezogen und
war auch nach Deutschland zurückgekehrt. >Wenn er nicht
Spion ist,« bemerkt der Bericht der Bundesanwaltschaft, »so
ist er jedenfalls Anarchist, und zwar ein sehr gefährlicher, ge-
fährlich wegen seiner militärischen Kenntnisse, seiner Rührig-
keit und Verwegenheit').«
Johann Ulrich Wübbeler von Barnsdorf (Hannover),
Schreiner, und Martin Etter von Gänningen (Württemberg),
Schreiner, nahmen während ihres mehrjährigen Aufenthalts in
der Schweiz lebhaften Anteil an der anarchistischen Bewegung.
Sie verbreiteten namentlich Mosts »Freiheit« und deponierten
insgeheim eine Kiste Dynamit, deren Herkunft verdächtig war,
und die in ihren Händen nur zur Ausführung anarchistischer
Theorieen bestimmt sein konnte, bei Schröder, einem in der
Schweiz naturalisierten Polizeispion. Am 4. Juni 1888 ver-
fügte der Bundesrat die Landesverweisung der beiden*).
Franz Troppmann von Flofs (Bayern), Schneider in Zürich,
stand mit einem der Anarchisten, die in Chicago wegen Be-
teiligung an dem mittels einer Dynamitbombe verursachten
') V. Salis, Bundesrecht, IV., S. 92.
») »Bundesblatt« 1888, IIL, S. 368.
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312 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
Morde hingerichtet wurden^), in Verbindung und forderte
in öffentlichen Reden zu anarchistischen Verbrechen auf. Dals
Troppmann Spion gewesen wäre, liefs sich nicht fesstellen.
Er hat auch nicht direkt zum Kaisermorde aufgefordert; da-
gegen gab er selbst zu , Reden gehalten zu haben , die auf
dieses Ziel gingen. In St. Gallen war er am 25. August 1888
in einer Volksversammlung aufgetreten, in welcher der sozial-
demokratische Abgeordnete Liebknecht sprach. Troppmann
predigte gegenüber Liebknecht das anarchistische Evangelium:
mit Gewalt müsse man vorgehen. Am 14. September 1888
wies ihn der Bundesrat aus der Schweiz aus.
Im Jahre 1889 kehrte Troppmann trotz der Ausweisung
nach der Schweiz zurück; er wurde von der Walliser Polizei
verhaftet und am 28. August 1889 wegen Übertretung der
Landesverweisung, gemäfs Artikel 63 Littera a des Bundes-
strafrechts von 1853, von dem Gericht des Kantons Wallis zu
einem Monat Freiheitsstrafe und 200 Frcs. Geldbufse ver-
urteilt. Nach Verbtilsung der Strafe und Bezahlung der Bufse
wurde er bei St. Gingolph abgeschoben*).
Am 6. März 1899 machten zwei Russen, Jakob Bryn-
stein, alias Nachtigalow, Gutmann, EMmba, und Alexander
Dembsky, Mitglieder der rusßischen terroristischen Partei, im
Peterstobel bei Zürich Versuche mit Explosivstoffen, unter
ihren Händen platzten zwei Bomben. Beide wurden gefähr-
lich verwundet. Brynstein starb an den Wunden, während
Dembsky mit dem Leben davonkam. Ein Komplott bestand
nicht, die beiden waren nicht über das erste Stadium mir
sicheren Pröbelns hinausgekommen. Immerhin hatten die Ver-
suche den Zweck, die Kampfmittel der russischen terroristischen
Partei um eine neue Waffe zu vermehren. In Verbindung mit
diesem Vorkommnis hat der Bundesrat am 7. Mai 1889 13
Russen und Russinnen, meistens Studierende, aus der Schweiz
ausgewiesen 3).
0 Von den in Chicago hingerichteten Anarchisten hielt sich
Michael Schwab, geboren am 9. August 1853 in Kitzingen (Bayern),
in der Schweiz auf. 1871 ging er als Buchbinder auf die Wander-
schaft und arbeitete u. a. in Zürich und Bern. Siehe »Acht Opfer
des Klassenhasses.« Zürich 1888, S. 49.
*) V. Salis, Bundesrecht, IV., S. 102.
3) Siehe die Namen der Ausgewiesenen in Beilage V unter
dem betreffenden Bundesratsbeschlufs.
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Dreizehntes Kapitel. Anarchistenausweisungen etc. 313
Christian Kempf , alias Markus Allweier, Markus, AUweier,
H. Lanz, Ferdinand Hänzi, Jakob Hall, Weber u. s. w., geboren
1861 zu Belsenberg (Württemberg), Schreiner, zuletzt in Bin-
ningen bei Basel ; Willibald Schmid, geboren 1868 zu Zimmer-
holz (Baden), Schneider, zuletzt in Winterthur und Zürich,
und August Puschel, alias Fritz Wolf, geboren 1863, von
Roderbeck (Preufsen), Schreiner, zuletzt in Zürich, trieben
anarchistische Propaganda und setzten sich zu dem Zwecke
mit Gesinnungsgenossen in der Schweiz und im Ausland in
Verbindung. Am 16. Oktober 1889 wiu-den sie vom Bundes-
rat ausgewiesen^).
Auf dem am 1. Mai 1894 in Bern stattgefundenen Arbeiter-
umzug wurde eine schwarze Fahne getragen, nebst einer
Kartontafel mit der Inschrift: »Revolutionäre Sozialisten, für
Wahrheit, Freiheit und Rechte und »Nieder mit Thron, Altar
und Geldsack; Anarchie, dein Reich komme«. Veranstalter
und Beteiligte an der provokatorischen Demonstration waren :
Robert Dedek von Odrepes, Bezirk Podebrad (Böhmen), ge-
boren 1870, Schreiner; Heinrich Friedrich Hools, geboren 1864,
Maler, und dessen Bruder Johann Friedrich Hermann Hoofs,
geboren 1869, Schlosser. Alle drei wurden verhaftet ; sie waren
Mitglieder und Leiter des Vereins unabhängiger Sozialisten
und hatten in Bern schon seit längerer Zeit anarchistische
Propaganda getrieben. Am 8. Mai 1894 erfolgte ihre Aus-
weisung aus der Schweiz^).
»Unabhängige Sozialisten« gab es auch in Zürich. Franz
Kühnel von Settenz bei Teplitz (Böhmen), geboren 1870,
Schuster, war Vorstandsmitglied des Vereins. Im Jahre 1893
war Kühnel polizeilich verwarnt worden, gab sich aber trotz-
dem öffentlich durch Reden und Handlungen Umtrieben hin;
am 13. Juni 1894 wurde er aus der Schweiz ausgewiesen 3).
Als der »Deutsche Arbeiterverein Basel« am 24. Juni 1894
ein Waldfest veranstaltete, brachten Johann Baptist Wilquet
aus Mainz, geboren 1866, Schreiner, und Max Netzold aus
Wurschwitz (Preufsen), geboren 1874, Hochrufe auf die An-
archie aus. Wilquet hat seiner anarchistischen Gesinnung auch
') *Bundesblatt<r 1889, IV., S. 270.
*) »Buödesblatt* 1894, IL, S. 439.
3) .Bundesblatt» 1894, IL, S, 1074.
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314 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
dadurch Ausdruck verliehen, dafs er, als die Ermordung des
Präsidenten Camot bekannt wurde, seinen Beifall zu der Tat
bezeugte. Beide Anarchisten wurden am 24. Juli ausgewiesen^).
In Basel hatte der französische Anarchist, Pierre Laroche
von Priest-la-Feuille (Departement de la Creuse), geboren 1851,
Mechaniker, sich im Juni 1894 dahin geäulsert, der Präsident
der französischen Republik werde keine 42 Tage mehr leben.
Nach der Ermordung bezeugte er öffentlich seinen Beifall.
Wegen anarchistischer Drohbriefe war Laroche schon vorher
im Kanton Waadt mit Gefängnis bestraft worden. Er wurde
aus den Kantonen Genf und Waadt ausgewiesen. Am 24. Juli
1894 verfügte der Bundesrat seine Ausweisung aus der Schweiz').
Ebenfalls in Basel liefs Joseph Drescher von Kützberg
(bayerisches Bezirksamt Schweinfurt), geboren 11. Februar
1865, von Beruf Schreiner, in einer öffentlichen Wirtschaft
zu Basel die Anarchie hochleben und sprach seinen Beifall
aus zur Ermordung Camots durch den Anarchisten Caserio.
Am 11. September 1894 wurde er ausgewiesen 3).
Vierzehntes Kapitel.
Stellungnahme des Parteitages der deutschen Sozialdemokratie
in St. Gallen gegenüber den Anarchisten^).
Im Jahre 1887 fand es die Parteileitung der deutschen
Sozialdemokratie für angemessen das Verhältnis der Sozial-
demokratie zu den Anarchisten auf die Geschäftsliste des
St. Galler Parteitages, vom 2. bis 6. Oktober, zu setzen. Lieb-
knecht, der darüber Bericht erstattete, betonte, die Anarchie
sei unter diesem Namen schon in den vierziger Jahren auf-
getreten. Die Elemente, welche als Anarchisten agieren, be-
stehen aus drei Kategorien : Spitzeln und Agents provocateurs,
Verbrechern und Propagandisten der Tat. Menschen, die Raub-
mord und Brandstiftimg begehen, seien gemeine Verbrecher^
0 »Bundesblatt<r 1894, III., S. 197.
-) -Bundesblatt« 1894, III., S. 195.
3) »Bundesblatt. 1894, III., S. 357.
♦) Quelle : Bericht über die Verhandlungen des Parteitages der
deutschen Sozialdemokratie in St. Gallen, 2. bis 6. Oktober 1887.
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Vierzehntes Kapitel. Stellungnahme des Parteitages etc. 315
auch wenn sie ihren Verbrechen ein anarchistisches Mäntelchen
umhängen. Allerdings erblicken, also führte Liebknecht aus^
die Sozialdemokraten auch in dem gemeinen Verbrecher ein
Opfer der Gesellschaft und machen diese für ihn verantwort-
lich. Das revolutionäre Volk habe dies stets begriffen und in
den Tagen des Kampfes den Spitzbuben und Mördern energisch
das Handwerk zu legen gewufst. Die Männer der sogenannten
Propaganda der Tat seien Anhänger der Lehre, dafs durch
vereinzelte Aktion, durch individuelle Anwendung der CJewalt,
durch Attentate und Putsche eine Revolution gemacht und die
Befreiung der Menschheit bewerkstelligt werden könne. Die
Bekenner der Propaganda der Tat zerfallen in zwei Ab-
teilungen : die Schwadroneure und Maulrevolutionäre — Prahl-
hänse, die ihre Feigheit und Schwäche hinter Kraftphrasen
verdecken. Diese Menschensorte sei sehr laut und an sich
ganz harmlos. Ernsthaft in Betracht kommen nur jene leiden-
schaftlichen Naturen, in denen das Gefühl erlittenen Unrechts
alle anderen Gefühle beherrsche und alle Rücksichten zurück-
dränge — fanatische, kräftige, kühne Naturen, denen der
revolutionäre Entwicklungsprozefs zu lange daure und die in
ihrer Ungeduld den Sieg des Proletariats beschleunigen wollen.
Im Bewufstsein ihrer Kraft, glauben sie durch ihr persönliches
Handeln, durch Anwendung von Gewalt die ersehnte Revo-
lution herbeiführen zu können. Diese Anschauung sei psycho-
logisch leicht zu erklären, allein sie sei nicht richtig und be-
ruhe auf einer falschen Auffassung des Begriffes Gewalt und
der geschichtlichen ßewegungsgesetze.
Liebknecht beantragte darauf eine Resolution mit dem
Schlufspassus:
>Für die individuellen Gewaltakte bis aufs äufserste Ver-
folgter und Geächteter machen wir die Verfolger und Ächter
verantwortlich und begreifen die Neigung zu solchen als eine
Erscheinung, die sich zu allen Zeiten unter ähnlichen Ver-
hältnissen gezeigt hat, imd welche gegenwärtig durch bezahlte
Agents provocateurs für die Zwecke der Reaktion gegen die
arbeitende Klasse ausgenützt wird.c
Gqgen die vorgeschlagene Resolution wurde geltend ge-
macht sie beschimpfe in ihrem Schlufspassus die Anarchisten
und das sei ein Fehler. Aber auch der prinzipielle' Stand-
punkt der Resolution sei falsch; es sei einfach unwahr, [dafs
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316 Zweiter Teil. Die anarchist Bewegung in d, deutschen Schweiz.
der Anarchismus nur der Ausflufs der bürgerlichen Welt-
anschauung bilde.
Der folgende Redner wollte in den Anarchisten nur die
extremere Richtung der sozialdemokratischen Bestrebungen
erblicken.
Gegen diese Auffassung wurde eingewendet, dafs man
den Anarchisten keine Konzessionen machen könne. Es sei
notwendig, den prinzipiellen Gegensatz zwischen Anarchisten
und Sozialisten möglichst scharf hervorzuheben. Doch müsse
man sich hüten, vor den Anarchisten eine lächerliche Spiels-
bürgerangst zu haben.
Ein Redner bemerkte, er habe etwelche Bedenken gegen
den ersten Teil der Resolution. Insofern die Anarchisten als
Endziel der Entwicklung die Aufhebung des Staates anstreben,
gebe es auch Sozialisten, die diese Ansicht teilten, aber in den
Mitteln und in der Taktik zu diesem Ziele gingen die Wege
sehr weit auseinander. Ein Genosse aus Paris konstatierte,
dafs es, besonders unter den ausländischen Genossen, sehr
schwierig sei, zu bestinunen, wo der Anarchist aufhöre und der
Sozialist beginne. Hiergegen wurde erwidert, es sei doch eine
imgeheuerliche Behauptung, dafs die Grenzlinie zwischen
Anarchisten und Sozialisten sich schwer finden lasse. Diese
Grenze sei sehr klar.
Der Berichterstatter Liebknecht bemerkte am Schluls,
der Anarchismus sei und bleibe antirevolutionär, auch wenn
er sich noch so furchtbar gebärde. Und überall da , wo es
eine nennenswerte anarchistische Bewegung gab, sei sie am
gesunden Sinn der Arbeiter gescheitert.
Mit allen gegen zwei Stinunen wurde alsdann folgende
Resolution beschlossen:
»Der Parteitag erklärt die anarchistische Gesellschafts-
theorie, soweit dieselbe die absolute Autonomie des Individuums
erstrebt, für antisozialistisch, für nichts anderes als eine ein-
seitige Ausgestaltimg der Grundgedanken des bürgerlichen
Liberalismus, wenn sie auch in ihrer Kritik der heutigen Ge-
sellschaftsordnung von sozialistischen Gesichtspunkten ausgeht.
Sie ist vor allem mit der sozialistischen Forderung der Ver-
gesellschaftung der Produktionsmittel und der gesellschaftlichen
Regelung der Produktion unvereinbar und läuft, wenn nicht
die Produktion auf den Zwergmäfsstab des kleinen Handwerks
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Fünfzehntes Kapitel. Anarchisten als Spione etc. 317
zurückgeführt werden soll, auf einen unlöslichen Widerspruch
hinaus. Der anarchistische Kultus und die ausschlielsliche Zu-
lassung der Gewaltpolitik beruht auf einem groben Mils*
Verständnis der Rolle der Grewalt in der Geschichte der
Völker.
Die Gewalt ist ebensogut ein reaktionärer als ein revo-
lutionärer Faktor; ersteres sogar häufiger gewesen als das
letztere. Die Taktik der individuellen Anwendung der CJewalt
führt nicht zum Ziele und ist, insofern sie das Rechtsgefühl
der Masse verletzt, positiv schädlich und darum verwerflich.«
Zu der Resolution bemerkte der Zürcher »Sozialdemokrat«
vom 14. Oktober 1887: in der Resolution werde »durchaus
nicht der Stab gebrochen über diejenigen, die, durch eiu
brutales Verfolgtmgssystem zum Äulsersten getrieben, nun zu
verzweifelten Mitteln der Selbsthilfe greifen, sondern die Ver-
antwortung den geistigen Urhebern dieses Systems zugeschoben.«
Denn in solchen Fällen handle es sich nicht um eine Frage
der Taktik, »sondern des natürlichen Rechtes«, und diese sei
zu allen Zeiten, von allen Völkern durch den Mund ihrer
Geistesheroen bejahend beantwortet worden.
Fünfzehntes Kapitel.
Anarchisten als Spione und Agents provocateurs entlarvt.
Der Bundesrat hatte im Herbst 1887 den Polizeihaupt-
mann Fischer in Zürich mit einer Untersuchtmg des Treibens
der fremden Sozialdemokraten und Polizeispione beauftragt,
welche zur Ermittlung von zwei Agents provocateurs führte.
Der eine heilst Schröder, der andere Haupt. Der Möbelpolier
Karl Schröder, welcher in der Arbeiterbewegung eine Führer-
rolle spielte, stand seit Jahren im Dienste der Berliner Polizei.
Er bezog anfänglich ein Monatsgehalt von 200 Mark, in den
letzten anderthalb Jahren ein solches von 250 Mark. Das
Geld erhielt er auf Anweisimgen des Polizeirates Krüger in
Berlin, an diesen hatte er seine Berichte zu richten. Schröder
war mit den Anarchisten Stellmacher, Peukert, Neve, J. Schwab
und anderen genau bekannt und unterhielt intime Beziehungen
mit ihnen. Im Herbst 1883 wohnte er einer Konferenz bei,
welche die schweizerischen Anarchisten in Zürich hielten.
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318 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
Schröder hetzte die Arbeiter in Versammlungen und Wirts-
häusern durch seine Reden auf und verwies sie, als dem ein-
zigen Rettungsmittel, auf die Propaganda der Tat. Seine Ver-
bindung mit der Berliner Polizei hatte Joset>h Kaufmann, vom
Bundesrat am 15. Dezember 1884 als Anarchist aus der
Schweiz ausgewiesen, vermittelt. Auch Kaufmann arbeitete,
nach Schröders Aussage, für die Berliner Polizei. Schröder
schaffte alle sozialistische und anarchistische Literatur an
und schickte sie der Berliner Polizei. Bei der Haussuchung,
die bei Schröder vorgenommen wurdp, fand die Polizei eine
Kiste Dynamit, aus der Dynamitfabrik Opladen stammend.
Die Kiste empfing Schröder von den Anarchisten Etter und
Wtibbeler.
Christian Haupt, Giefser, anfangs in Paris tätig, stand
seit vollen sieben Jahren im Dienste der Berliner Polizei.
Polizeirat Krüger hatte Haupt im Jahre 1881 in Genf be-
sucht, im Jahre 1884 besuchte ihn dort Polizeirat von Hacke,
bei welchem Anlafs die beiden Beamten ihn instruierten. Sie
waren mit Haupt nicht zufrieden und verlangten mehr von
ihm. Polizeirat Krüger erteilte Haupt Winke, wie er nament-
lich die in Genf wohnenden Russen und Polen heranlocken, sich
in ihr Vertrauen schleichen und in nächtlichen Stimden in
ihre Wohnungen eindringen solle. Herr v. Hacke riet ihm, sich
in die Kreise der Anarchisten zu drängen. Polizeirat Krüger
schrieb Haupt, er wisse, dafs von Genf aus das nächste
Attentat auf den Zaren erfolgen werde. Darüber brauche
er Bericht. Haupt bezog im Monat anfänglich 100, dann 125,
später 150, zuletzt 200 Mark vom Polizeirat Krüger, der ihm
auch Geld zur Gründung eines Geschäftes anbot ^).
Mit amtlicher Erklärung vom 6. Januar 1888 hatte Polizei-
hauptmann Fischer in Zürich den deutschen Reichstagsabge-
ordneten Bebel und Singer, auf ihr Gesuch, Kenntnis von
den polizeilichen Erhebungen über die beiden Polizeispione
gegeben. Am 27. Januar 1888 benutzte Singer im deutschen
Reichstage die Untersuchungsergebnisse zu einer Rede gegen
die Verschärfung des Sozialistengesetzes und führte zum Be-
weise seiner Behauptungen den Polizeihauptmann Fischer an.
0 »Bundesblatt* 1888, L, S. 596; vgl. stenographischer Bericht
des deutschen Reichstags vom 27. Januar 1888.
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Sechzehntes Kapitel. Die Anarchisten a. d. Arbeiterkongref s etc. 319
Die deutsche Gesandtschaft in Bern stellte darauf beim
Schweizer Bundesrat die Anfrage, welches seine Ansicht über
das Vorgehen des Zürcher Beamten Fischer sei, und welche
Maisnahmen der Bundesrat deshalb glaube treffen zu sollen.
Am 8. Februar 1888 lief s der Bundesrat dem Polizeihauptmann
Fischer durch die Regierung des Kantons Zürich die ent-
schiedene Milsbilligung über die begangene Indiskretion aus-
sprechen^).
Haupt, der sich ohne Legitimationspapiere in Genf auf-
hielt, wurde am 27. Januar 1888 vom Bundesrat aus der
Schweiz ausgewiesen. Schröder konnte weder ausgewiesen,
noch bestraft werden. Er hatte , um sich gegen eine solche
Mäfsnahme zu sichern, rechtzeitig das Bürgerrecht der Ge-
meinde Neftenbach (Kanton Zürich) erworben. Gegen die
Ausweisung schützte ihn das Schweizer Bürgerrecht. Und eine
gerichtliche Bestrafung war nicht möglich ,. weil weder das
Strafgesetz des Bundes noch dasjenige des KantAns Zürich
eine Straf bestimmung . gegen die Agents. provocateurs oder
Polizeispione enthält. An Schröders Wohnung in Zürich
würden im Mai 1888 Aufrufe angeklebt, welche in grofsen
Buchstaben die Worte enthielten: »Hier wohnt der Spitzel
Schröder.«
Sechzehntes Kapitel.
Die Anarchisten auf dem internationalen Arbeiterkongrefs zu
Zürich vom 6.— 12. August 1893').
Den stark besuchten Kongrefs wollten die Anarchisten
nicht vorübergehen lassen, ohne zu manifestieren. Auf dem
Kongrefs hatten sich u. a. die anarchistischen Führer Gustav
Landauer, Redakteur des »Sozialist«, und Wilhelm Werner,
0 Siehe Langhard, Das Recht der politischen Fremdenauswei-
sung. 1891. S. 32. Im Februar 1888 fand in Zürich eine Volks-
versammlung statt, welche erklärte, Polizeihauptmann Fischer habe
sich durch seine Handlungsweise um die Schweiz verdient gemacht.
Die Versammlung forderte eine Ergänzung des Bundesstrafrechts
behufs Bestrafung der Polizeispione und Agents provocateurs.
*) Siehe »Neue Zürcher Zeitung* vom 8., 9., 10., 11., 12., 14.
und 15. August 1893.
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320 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
Drucker des genannten Blattes^ eingefunden. Auf der Brüsseler
Vorkonferenz war beschlossen worden, zum Kongrefs sollen
alle sozialistischen Vereine zugelassen werden, welche die
Notwendigkeit der Arbeiterorganisation und der politischen
Aktion anerkennen. Käuffer (Paris) beantragte, die Bedingung
der Anerkennung der politischen Aktion zu streichen. Singer
(Berlin) teilte mit, die deutsche Sektion habe das Mandat
Landauers für ungültig erklärt, worauf Landauer die Ent-
scheidung des Kongresses anrief. Solange aber der Kongreis
keine Entscheidung hierüber getroffen habe, könne Landauer
das Wort nicht versagt werden. Der Kongrefs beschlofs,
Landauer reden zu lassen. Landauer beantragte, die Worte
zu streichen, welche die Zulassung zum Kongrefs von der
Anerkennung der politischen Aktion abhängig machten. Die
Bezeichnung »politische Aktion« sei vollständig nichtssagend,
denn politische Aktion üben alle diejenigen aus, welche die
Grundfesten des heutigen Staates bekämpfen. Hinter den
Worten »politische Aktion« scheine sich die »parlamentarische
Aktion« zu verbergen. Der Kongrefs verdiene die Bezeich-
nung Internationaler Arbeiterkongrefs nicht, wenn irgend eine
Richtung ausgeschlossen wäre, auch wenn sie sich anarchistisch
nenne. Alle Delegierten, mögen sie Anarchisten oder Sozia-
listen sein, sollen Zulassung finden. Mauwrais (London) be-
tonte, der Anarchismus sei mit der Gewerkschaftsbewegung
vollständig vereinbar. Man könne ein guter Anarchist und
ein ebenso guter Gewerkschaftler sein. Es sei eines sozia-
listischen Arbeiterkongresses unwürdig. Arbeiterdelegierte aus-
zuschliefsen , weil sie dafür halten, dafs auf dem Wege des
Parlamentarismus nichts zu erreichen sei, sondern dafs nur
durch Anwendung von Gewalt die bürgerliche Gesellschaft
gestürzt werden könne. Die Anarchisten üben überall politische
Aktion, wo sie es für notwendig halten. Die Hinrichtung
Alexanders IL sei doch auch eine politische Aktion gewesen.
Die deutschen Sozialdemokraten würden zweifellos noch zu
der Überzeugung kommen, dafs nur auf dem Wege der Ge-
walt das Proletariat seine Ketten abschütteln könne. Stür-
mischer Beifall, vermischt mit heftigem Widerspruch, folgte
den Worten.
Bebel erklärte, eine Verständigung der Sozialdemokraten
mit den Anarchisten sei unmöglich. Die Anarchisten in
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Sechzehntes Kapitel. Die Anarchisten a. d. Arbeiterkongrefs etc. 321
Berlin, die Landauer vertrete, haben weder einen bestimmten
Namen noch ein bestimmtes Programm. Sie wissen über-
haupt nicht, was' sie wollen. Sie befehden sich unter-
einander, nur in einem Punkte seien sie einig: in der
Bekämpfung der Sozialdemokratie. Die Ansichten zwischen
Sozialdemokraten und Anarchisten seien so grundverschieden,
dafs es am geratensten sei, wenn die Anarchisten einen eigenen
Kongrefs einberufen; »Wir haben nicht Lust, mit Euch (zu
den Anarchisten sich wendend) drei Tage zu diskutieren, um
Euch alsdann dennoch die Tür weisen zu müssen. Der Kon-
grefs ist nicht dazu da, sich in Debatten mit Leuten einzu-
lassen, mit denen eine Verständigung von vornherein aus-
geschlossen ist.«
Redakteur Cahan (New York) bemerkte, es sei unbe-
greiflich, dafs die Anarchisten, die jedes Repräsentations-
system verwerfen, hier als Repräsentanten von Mandatgebem
auftreten. Die Anarchisten erscheinen hier als Vertreter von
Gewerkschaften, die doch die mildeste Form der Arbeiter-
bewegung sei; in ihrer Heimat aber gebärden sich dieselben
Leute als Dynamitarden.
Gegen den Schlufs der Debatten, von englischer Seite
beantragt, protestierten die Anarchisten lebhaft. Der Antrag
wurde jedoch unter stürmischem Widerspruch der Anarchisten
angenommen. Ein furchtbarer Lärm begleitete die Abstim-
mung. Der Anarchist Wilhelm Werner (Berlin) rief: »Ich
protestiere, dafs dieser Kongrefs sich Arbeiterkongrefs nennt.«
Es ertönten Rufe: »Hinaus, hinaus!« Die Delegierten bestiegen
unter Schreien und Lärmen Tische und Stühle. An der Stelle
des Saales, wo Landauer und Werner safsen, entwickelte sich
eine Schlägerei. Der Vorsitzende des Kongresses, Singer, er-
klärte, dafs er angesichts des Skandals die Sitzung auf eine
Viertelstunde vertage. Werner, Landauer und drei Schweizer
Anarchisten wurden schliefslich unter furchtbarem Spektakel
und heftiger Gegenwehr aus dem Saale geworfen.
Über die Zulassung der 10 deutschen anarchistischen Dele-
gierten wurde alsdann nach Nationen abgestimmt. 18 Nationen
stinmiten für den Ausschlufs, 2 Nationen (Holland und Frank-
reich) für die Zulassung. Bei Verkündung der Abstimmung
rief eine Pariser Anarchistin: »Vive Tanarchie!«
Langhard, Die anarchistische Bewegung in der Schweiz. 21
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322 Zweiter Teil. Die anarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz.
Von Wilhelm Weraer, Wilhelm Körner (Genf), Fr. Grott-
mann, Pawlowitsch und fünf anderen anarchistischen Dele-
gierten war dem Kongref s eine Erklärung -zugegangen, worin
die Unterzeichneten dagegen protestierten, dafs sich der Kon-
greis »Arbeiterkongrefs« nenne, da er nur eine gewisse Rich-
tung vertrete und die Repräsentanten anderer Auffassungen
ausschlielse. Indem das Bureau es duldete, dafs die Vertreter
einer abweichenden Richtung, ohne vorgängige Prüfung der
Mandate, in brutaler und gewaltsamer Weise aus dem Kongrefs-
saal hinausgewiesen wurden, habe der Kongrefs bewiesen, dafs
er nicht einmal den nötigen Anstand besitze.
Während der Kongrefsverhandlungen wurden von Knaben
Zettel folgenden Inhalts verteilt: »Öffentliche Versammlung,
Dienstag, 8. August, Punkt 8 Uhr im Kasino Aufsersihl.
Traktandum : Die Behandlung der unabhängigen Sozialisten
und Anarchisten durch den internationalen Sozialisteukongrels.
Die Einberuf er: G. Landauer, W. Werner, P. Pawlowitsch,
W. Nonnemann, Rathmann, Attilio Panizza, Bildhauer, Luigi
Molinari, Fritz Schuepp.«
In der Versammlung im Kasino in Aufsersihl (Zürich), am
8. August, führte zunächst Werner (Berlin) aus, gerade die un-
abhängigen Sozialisten und Anarchisten wissen am besten, was
für das Proletariat notwendig sei. Die Unabhängigen und An-
archisten werden von den Parteisozialisten als Polizeiagenten
bezeichnet und damit die Leute gegen sie aufgehetzt.
Der Italiener Molinari sagte, er sei in die freie Schweiz
gekommen, um die Freiheit einmal selbst zu sehen, hier in
Zürich habe er aber die gröfste Gemeinheit erfahren. Die
Gegner hätten sich wie Bestien benommen. *Wir dürfen auf
keinen Fall auf den Arbeiterkongrefs zurückkehren, und wenn
wir es dennoch tun wollen, so dürfen wir es nur bewaffnet tun.«
Ferdinand Gilles (London) bestätigte als Augenzeuge, dafs
Greulich und Bürkli Singer gefragt hätten, ob die anarchisti-
schen Delegierten hinausgeworfen werden sollen, was Singer
mit Genugtuung bejahte, worauf die beiden, wie zwei Häscher,
an die Arbeit gegangen seien. Wichers von Gogh betonte,
es sei eine Schande vor allen Nationen, wie sich die deutschen
Sozialdemokraten benahmen. Landauer teilte mit, der inter-
nationale Anarchistenkongrefs werde am 10. August in Zürich
auf der »Platte« stattfinden.
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Sechzehntes Kapitel. Die Anarchisten a. d. Arbeiterkongrefs etc. 323
Im Glaspavillon im iPlattengartenc in Fluntem (Ztirich)
begann am 10. August 1893, abends, der anarchistische Sonder-
kongreis seine Sitzungen. Zahlreiche anarchistische Broschüren
lagen zxmi Verkaufe bereit. Pawlowitsch, der den Vorsitz inne
hatte, führte aus, die Anarchisten haben immer gemeint, der
gemeinsame Glaube an die Revolution bilde noch ein Binde-
mittel zwischen Anarchisten und Sozialdemokraten, deren
Führer beständig mit revolutionären Phrasen um sich werfen.
Die unerhörte Ausschliefsung vom Arbeiterkongrefs habe die
Anarchisten eines anderen belehrt, die lauchrevolutionären«
offiziellen Sozialdemokraten scheuen das Licht der Wahrheit.
Auf der anarchistischen Konferenz herrsche vollständige Rede-
freiheit, eine Mandatsprüfung finde nicht statt. Jeder könne
sprechen , solange er wolle, und was ihm beliebe. Als Trak-
tanden stellte der Kongrefs auf: Unsere Stellung zur bürger-
lichen Gesellschaft und der Sozialdemokratie; Maifeier; General-
streik; Krieg; Parlamentarismus; wirtschaftlicher Kampf; revo-
lutionäre Propaganda.
Zum ersten Tractandum sprach Buchdrucker Werner, indem
er erklärte, die Anarchisten brechen mit der bürgerlichen Moral
und den heutigen Gerechtigkeitsanschauungen. Die verrostete,
faule Gesellschaft lasse sich nicht mehr flicken; aber die offi-
zielle Sozialdemokratie, die nicht mehr revolutionär sei, wenn-
gleich deren Führer hin und wieder revolutionär schwatzen,
wolle den wackligen Bau immer noch stützen. »Wir An-
archisten befürchten, wenn wir den Staatssozialismus hätten,
eine neue, unverbesserte Auflage der heutigen physischen
und geistigen Knechtschaft. Wir befürworten vollständige
Herrschaftslosigkeit imd sind Föderalisten, nicht Zentralisten.
Für imsere Ziele kämpfen wir, wenn nötig, mit allen Mitteln.«
Dr. Gumplowicz betonte, wie sehr die Sozialdemokratie
den revolutionären Standpunkt verloren habe, zeige ihr grofser
Glaube an den Wert des Parlamentarismus. Es gebe sogar
sozialdemokratische Polizeidirektoren. Das Proletariat müsse
sich selbst befreien, die marxistischen Ideen könne der arme,
ausgehungerte Singer verfechten, und Hausknechtdienste können
Greulich & Cie. in der Tonhalle verrichten.
Gilles bemerkte, die kleinlichen Kompromisse, welche die
deutschen sozialistischen Führer mit den bürgerlichen Parteien
eingehen, bewirken den Rückgang der Arbeiterbewegung. Not-
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324 Zweiter Teil. Die anarchist* Bewegung in d. deutschen Schweiz.
wendig sei, die Revolutionsarmee zu vergröfsem. Es brauche
entschlossene Männer, die zu schweigen verstehen, die handeln
können.
Der Holländer Domela Nieuwenhuis stellte den Antrag:
»In Erwägung, dafs die revolutionären Sozialisten und kommu-
nistischen Anarchisten dieselben Ziele verfolgen, nämlich: Be-
seitigung des Privateigentums und Organisation der Produktion,«
welche Ziele auf gesetzlichem oder ungesetzlichem Wege er-
reicht werden müssen, können die revolutionären Sozialisten
und Anarchisten ganz gut zusammengehen.«
Am zweiten Verhandlungstage forderte der Vorsitzende,
Pawlowitsch, die anwesenden Zürcher Polizeibeamten auf, die
Versammlung nicht durch Schlufsrufe zu stören, »sonst werden
wir sie zuerst hinausspedieren«. Die von Nieuwenhuis vor-
geschlagene Resolution wurde angenommen. Nach der Ab-
stimmung bemerkte ein italienischer Anarchist, auf einer inter-
nationalen Anarchistenkonferenz sollte eigentlich keine Ab-
stimmung stattfinden, denn eine Majorität wäre im stände,
eine Minderheit zu unterdrücken.
Cahan, über die Maifeier sprechend, bemerkte, Bebel
& Cie. seien eifrige Befürworter von Ruhe und Ordnung.
Sie wünschen, dafs das Proletariat ja nie bei einer Maifeier
mit der Polizei in Konflikt gerate, trotzdem letztere gerade
bei der Maifeier brutal gegen die Arbeiter verfahre. Der
Bebelianismus habe eben unwillkürlich etwas gemein mit
der Polizeiwirtschaft. Es giebe auch unter den Arbeitern — ^
selbst unter den aufgeklärtesten — Gegner der Maifeier. Zu
diesen Gegnem^zählen die Anhänger der Propaganda der Tat.
Eine würdige Maifeier bilde indessen die Vorübung für den
Generalstreik.
Dr. Gumplowicz sagte, die Maifeiern lassen noch vielfach
zu wünschen übrig. In Zürich gleiche die Feier vielfach dem
Sechseläutenfest. Der Proletarier solle bleich, verzehrt, zer-
lumpt sich zeigen, wie er auch lebe. Monobray bemerkte, die
kapitalistische Presse mache höhnische Witze, wenn die Zahl
der Maifeiemden klein sei. Aber wenn die Feiernden ent-
schlossene Männer seien, werde Angst und Schrecken dem
Hohn folgen.
Landauer referierte über den Generalstreik und Wirtschaft-*
liehen Kampf. Die Maifeier solle mit dem Generalstreik in
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Sechzehntes Kapitel. Die Anarchisten a. d. Arbeiterkongrefs etc. 325
Verbindung gebracht werden, letzterer solle die Revolution
herbeiführen. Je mehr die Gegensätze sich zuspitzen, je mehr
das Proletariat verarme und die Mittel der Kapitalisten zu*
nehmen, desto weniger haben Lohnstreike, ja selbst ein
Generalstreik Bedeutung und Nutzen. Ein Generalstreik, dem
nicht die Revolution folge, erscheine wertlos, denn der Ar-
beiter vermöge auf die Dauer nicht zu hungern. Der Ar-
beiter müsse mit dem Vorurteil brechen, dals seine Arbeit
dem gehöre, der sie beanspruche. Der Proletarier müsse auf
allen Lebensgebieten rebellisch werden. Der wirtschaftliche
Kampf und der Generalstreik müssen Vorstufen der Revolution
bilden.
Ein anderer Redner sprach die Ansicht aus, es sei ganz
gut, wenn ein Streik milslinge, weil die Arbeiter dann rebellisch
würden. Nur durch Gewalt könne der Lohnsklave die Ketten
brechen. Die Bourgeoisie habe alle Ursache, vor der kom-
menden Revoliition zu zittern.
Bei Eröffnung des dritten Verhandlungstages der An-
archisten erhielt jeder Teilnehmer ein Gratisflugblatt, be-
titelt: »An die Arbeiter Deutschlands, c in welchem diese auf-
gefordert werden, den nimmer zum Ziele führenden Parla-
mentarismus zu verlassen und sich zur wirtschaftlichen Massen-
aktion zusammenzuscharen.
Während der Verhandlungen wurde ein langes revolu-
tionäres Gedicht, »Die Arbeitslosen« betitelt, verteilt. Zuerst
verlas der Vorsitzende, Pawlowitsch, ein Sympathietelegramm
der Frankfurter Genossen. Die Genfer Genossen protestierten
gegen den vom Kongrefs an den Anarchisten begangenen
Gewaltakt und sprachen den Wunsch aus, der Kongrets der
revolutionären Sozialisten und Anarchisten möchte nicht nur
für den Achtstundentag Propaganda machen , sondern auch
die militärische Abrüstung betreiben, welche das Heer der
Arbeitslosen vergrölsem und die Überproduktion vermehren
würde.
Landauer stellte zum Tractandum: »Generalstreik und
wirtschaftlicher Kampf« folgende Thesen auf :
Der wirtschaftliche Kampf ist geeignet, die Arbeitermasse
zu revolutionieren und aufzuklären, gleichgültig, ob die Streiks
fehlschlagen oder nicht. Aus diesem Grunde ist jeder Streik zu
unterstützen und möglichst zur , Auf klärung zu benutzen.
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326 Zweiter Teil. Die aiiarchist. Bewegung in d. deutschen Schweiz*
Nicht nur aus diesem Grunde ist die Genossenschafts-
bewegung mit allen Kräften zu fördern, sondern auch weil
die Gewerkschaften die Keime der sozialistischen Gesellschaft
sein müssen.
Der Generalstreik kann nichts anderes sein als der Beginn
der sozialen Revolution.
Dann folgte das Tractandum: Krieg. Monobray führte
aus, die Arbeiter haben nicht das geringste Interesse am
Krieg, denn sie allein müssen die Opfer eines Krieges tragen*
Deshalb seien die Arbeiter berechtigt, ja verpflichtet, sich
gegenüber den Regierungen revolutionär zu zeigen und mili-
tärische Dienstleistungen zu verweigern. »Das Militär ist
weniger bestimmt, gegen die fremden Mächte, als gegen die
Feinde im eigenen Lande, die revolutionär gesinnten Arbeiter,
zu kämpfen. Im Kriegsfalle wenden wir uns zuerst an das
grofse Arbeitslosenheer und fordern dasselbe auf, den Regie-
rungen zu sagen, dafs das Proletariat nicht auf seine Brüder
schiefst, wohl aber auf seine Ausbeuter und Unterdrücker, c
Nieuwenhuis erklärte, wäre der Zürcher Kongrefs wirklich
ein Arbeiterkongrefs gewesen, so hätte er die Resolution der
Anarchisten angenommen. In diesem Fall hätten die Fürsten
gezittert, jetzt dürfen sie herzhaft lächeln, wie sie auch zu
den Friedensbestrebungen höhnisch lachen und darüber zur
Tagesordnung übergehen. Abrüsten sei und bleibe die Parole
aller revolutionär Gesinnten.
Der Italiener Nicolay betonte, wenn Moltke den Krieg
in Schutz nahm, so tat er es im Interesse der Bourgeoisie.
»Wir betrachten stets als unsere Aufgabe, den Klassenhafs zu
schüren und reden dem Klassenhafs das Wort, und wir tun
gut daran. Aber wenn ein Kaiser uns befiehlt, auf unsere
Brüder zu schiefsen, so muls derjenige, der einen solchen Be-
fehl befolgt, auch erschossen werden.«
Molinari empfahl revolutionäre Propaganda in den Ka-
sernen. Ohne das Wort Vaterland gebe es keine soldatische
Begeisterung. Das Wort Vaterland sei eine Lüge. »Wenn
einmal alle begriffen haben, dafs es kein Vaterland gibt, dann
kann die Bourgeoisie zittern, und dann ist ein Generalkrieg
eher von Nutzen. Wenn das dumme Volk einmal einsieht, wie
es systematisch betrogen wird, dann können wir die Revolution
schlagen.«
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Sechzehntes Kapitel. Die Anarchisten a. d. Arbeiterkongrels etc, 327
Am letzten Verhandlungstag referierte Molinari tiber den
Parlamentarismus, von dem er nichts wissen will, da Herr-
schaftslosigkeit das Ziel des Anarchismus sei.
Werner betonte, es sei eine Folge des Sozialismus, dals
der sozialdemokratische Zürcher Polizeidirektor Vogelsanger
jeden Abend Geheimagenten in die Anarchistenkonferenz sende,
um die Versammlungen zu tiberwachen und um zu rapportieren.
Küster erwähnte, er geniefse in Zürich das Asylrecht. An-
gesichts des herrschenden Chauvinismus und des Schwaben-
hasses finde er es für nötig, den Rapport erstattenden Poli-
zisten mitzuteilen, dafs er in keiner Weise über die Schweiz
schimpfen wolle, noch geschimpft habe.
Zuletzt wurde noch die revolutionäre Propaganda be-
sprochen. Pawlowitsch erklärte, die revolutionäre Propaganda
lasse sich in drei Worte zusammenfassen: Gewalt gegen Ge-
walt. Von Kindheit an, schon in der Wiege, werde der
Proletarier vergewaltigt, religiös erzogen, zum Militärdienst
gezwungen, ausgebeutet u. s. w. Deshalb gelte es, einen un-
versöhnlichen Hafs gegen die heutige Gesellschaft und das
Privateigentum zu hegen, gegen. den Parlamentarismus und
Militarismus zu agitieren und die wirtschaftHchen Aktionen
des Proletariats mit revolutionärem Geiste zu erfüllen.
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Dritter Teil.
Die italienischen Anarchisten in der
Schweiz.
Einleitung.
Seit vielen Jahren halten sich Tausende von italie-
nischen Arbeitern, bald vorübergehend, bald dauernd in der
Schweiz auf. Wo Eisenbahnen, Strafsen, Flufskorrektionen,
Kanalisationen aller Art gebaut werden , sieht man Italiener
Erd- und Maurerarbeiten verrichten. Der Bau neuer Häuser,
besonders in den wachsenden Städten, beschäftigt jahrein, jahr-
aus unzählige Italienerhände. Für revolutionäre, anarchistische
Ideen sind die italienischen Arbeiter von Haus aus leicht zu-
gänglich, und es ist nicht zufällig, dafs eine Reihe von Italienern,
wie Passanante, Caserio, Luccheni, Bresci, zu den hervor-
ragendsten Attentätern zählen. Nach dem Gesagten kann es
nicht überraschen, dals die Fed^ration jurassienne, welche in
der Schweiz unter dem mächtigen Einflufs von Bakunin zu-
erst die anarchistische Saat in den Ackergrund der Arbeiter-
schaft ausstreute, bei den italienischen Arbeitern in Italien
wie in der Schweiz eifrige Anhänger fand^). Da die italieni-
schen Arbeiter in allen Kantonen sich aufhalten, so sind auch
die italienischen Bekenner des Anarchismus in den verschie-
densten schweizerischen Landesteilen zu treffen. Daher ist es
geboten, den italienischen Anarchisten in der Schweiz eine
besondere Betrachtung zu widmen. Italienische Anarchisten
0 Vgl. E. Sernicoli, L*Anarchia e gli Anarchici, Bd. I. Seite
83-116, Milano 1894.
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Einleitung. 329
und italienische Sozialisten sind in der Schweiz nicht leicht
voneinander zu trennen. Eine reine Ausscheidung zwischen
den beiden Gruppen besteht zur Zeit in der Schw^eiz so wenig
als in Italien. Im Laufe der vielen Untersuchungen^ die in
der Schweiz gegenüber den Italienern geführt werden mufsten, '
wurde die Wahrnehmung gemacht, dafs ausgesprochene An-
archisten, denen der Anarchismus durch Handlungen nach-
gewiesen war, sich als Sozialisten ausgaben. Je nach Kon-
venienz treten die Italiener bald als Anarchisten, bald als
Sozialisten auf.
In der Schweiz sind die italienischen Anarchisten unter
sich verbunden, namentlich seit in der Schweiz anarchistische
Organe in italienischer Sprache erscheinen. Von der Schweiz
treiben die Italiener den Schriftenschmuggel nach Italien, wozu
sie mancherlei List anwenden. So wurde z. B. die aufreizende
Broschüre >La storia di un delittoc, um die italienischen Zoll-
behörden zu täuschen, unter dem Titel »Promessi sposi von
Manzoni« in Italien eingeschmuggelt, eine andere revolutionäre
Broschüre amter dem Titel: »Aritmetica elementare«.
Mit den Anarchisten französischer Zunge haben die
Italiener schon deswegen mehr Berührung als mit deutsch-
sprechenden Anarchisten, von denen man übrigens in der
Schweiz seit einer Reihe von Jahren kaimi etwas verspürt,
weil die Italiener des Französischen mächtig sindj während sie
sich das Deutsche nur schwer aneignen. Von jeher waren da-
her die in der Schweiz in französischer Sprache erscheinenden
anarchistischen Zeitungen und Broschüren von Einflufs auf
die Italiener, und es ist gewifs bemerkenswert, dafs das Genfer
Anarchistenblatt »II Risveglio« zwei Seiten französischen Textes
unter der Aufschrift »Le R^veil« enthält. Ein Irrtum wäre
es, anzunehmen, dafs die italienischen Anarchisten sich zum
Teil aus Tessinern, die mit den Italienern die Sprache gemein
haben , rekrutieren. Wenn auch gegenwärtig der Tessiner
Bertoni in Genf als Herausgeber des »Risveglio« und an-
archistischer Druckschriften einen bedeutenden Einflufs auf die
italienische anarchistische Bewegung in der Schweiz ausübt,
so hat trotzdem der Kanton Tessin keinen Teil daran.
Von den zur Zeit in der Schweiz sich aufhaltenden An-
archisten kommen als Propagandisten der Tat die Italiener in
erster Linie in Betracht. Gegenwärtig bilden die italienischen
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330 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
Anarchisten in der anarchistischen Bewegung den Hauptfaktor,
aus Italienern bestehen die gefährlichsten Anarchisten, wie tiber-
haupt unter den italienischen Arbeitern in der Schweiz ver-
hältnismäfsig viele Verbrechematuren sich finden, — eine Plage
für die kantonalen Behörden und Gerichte, die einen grpfsen
Teil ihrer Tätigkeit den italienischen Delinquenten widmen
müssen.
Nach dem italienisch-schweizerischen Niederlassungsvertrag
vom 22. Juli 1868 müssen die Italiener für die Niederlassung
in den schweizerischen Kantonen lediglich die Ausweise bei-
bringen, welche für die Niederlassung von Schweizerbürgem
vorgeschrieben sind. Als der Vertrag vereinbart wurde,
konnte gemäfs Art. 48 der Bundesverfassung von 1848 ein
Schweizerbürger das Niederlassungsrecht in einem Kanton nur
beanspruchen, wenn er folgende Ausweisschriften besafs: einen
Heimatschein oder eine gleichbedeutende Ausweisschrift, ein
Zeugnis sittlicher Aufführung, eine Bescheinigung, dafs er in
bürgerlichen Rechten und Ehren stehe. Unter der Herrschaft
der Bundesverfasstmg von 1848 konnte folglich ein Italiener sich
in einem schweizerischen Kanton nur niederlassen, wenn er
jene drei Ausweisschriften besafs. Im Interesse ihrer eigenen
Staatsangehörigen erleichterte die Eidgenossenschaft im Jahre
1874 die Niederlassung der Schweizerbürger von Kanton zu
Kanton, indem die Bundesverfassung von 1874 von Schweizer-
bürgem für die Niederlassimg in den Kantonen nur noch einen
»Heimatschein oder eine andere gleichbedeutende Ausweis-
schriftc verlangt. Ein Zeugnis über die sittliche Aufführung
und ein Ausweis über den Besitz der bürgerlichen Rechte und
Ehren wurde nicht mehr gefordert. Nach dem italienisch-
schweizerischen Niederlassungsvertrag von 1868 werden die
Italiener >in jedem Kanton der schweizerischen Eidgenossen-
schaft hinsichtlich ihrer Personen und ihres Eigentums auf
dem nämlichen Fufse und auf gleiche Weise aufgenonmien
und behandelt, wie die Angehörigen der anderen Kantone
jetzt oder in Zukunft gehalten werden.« Von jener Erleichte-
rung der Niederlassung der Schweizer in den Kantonen profi-
tierten demgemäls sofort die Italiener. Für die Niederlassung
der Italiener bedarf es nur eines Heimatscheines oder einer
anderen gleichbedeutenden Ausweisschrift, während dagegen
die deutschen Reichsangehörigen gemäfs dem deutsch-schweize-
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Einleitung. 331
tischen Niederlassungsvertrag vom 31, Mai 1890 sich in den
Kantonen nur niederlassen können, sofern sie mit einem
Zeugnis der deutschen Gesandtschaft in Bern versehen sind^
durch welches bescheinigt wird, dafs der Inhaber die deutsche
Reichsangehörigkeit besitzt und einen unbescholtenen Leumund
genieist.
Am 27. Juli 1896 bombardierte im Kreise III der Stadt
Zürich, wo sich damals 6500 Italiener aufhielten, eine wegen
des verbrecherischen Treibens der Italiener erregte Volks-
menge 22 Häuser, in denen sich sogenannte Italienerwirt-
schaften oder Italienerherbergen befanden. Die Polizei erwies
sich gegenüber der anstürmenden etwa 10000 Köpfe zählenden
Masse als machtlos. Mit Rücksicht auf diesen sogenannten
Italienerkrawall und neue Verbrechen, die im Januar 1898 be-
gangen wurden, beschlofs der Zürcher Stadtrat am 2. Februar
1898, es sei fortan die Niederlassung nur solchen Angehörigen
Italiens oder Österreich-Ungarns zu erteilen, »welche neben
einem Heimatschein oder Pafs ein von der Heimatsbehörde
oder Konsulat ausgefertigtes Zeugnis über guten Leumund bei-
bringen«. Gegen die Anordnung beschwerten sich alsbald die
Gesandtschaften der betreffenden Staaten beim Bundesrat, Der
Polizeivorstand der Stadt Zürich erklärte in der an die Zürcher
Regierung gerichteten Zuschrift vom 13. Februar 1889, die
Mafsregel habe zum Zweck, »unter der fremdländischen Be-
völkerung Ordnung zu schaffen, den übrigen Teil der Be-
völkerung zu beruhigen und die Stadt von der Krawallgefahr
zu befreien«. Die Einforderung von Leumundszeugnissen
sei durch Artikel 45 der Bundesverfassung gerechtfertigt*
Schweizern wie Ausländem stehe das Recht der freien Nieder-
lassung nur unter der Voraussetzung zu, dafs ihnen nicht durch
strafgerichtliches Urteil die bürgerlichen Rechte und Ehren
aberkannt seien. Ob diese Voraussetzung für Schweizerbürger
zutreffe, lasse sich durch eine Anfrage bei der Heimatbehörde
leicht feststellen. Dagegen könne dem Zürcher Stadtrat nicht
zugemutet werden, von sich aus in der Heimatgemeinde der
Ausländer solche Erkundigungen einzuziehen. Wenn deshalb
Vom Ausländer nicht verlangt werden dürfe, dafs er selbst
ein Leumundszeugnis beibringe, so komme das im Effekt
darauf hinaus, dafs jene Beschränkung der Niederlassungs-
freiheit auf die im Besitz der bürgerlichen Rechte imd Ehren
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332 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
befindlichen Personen nur für Schweizer, nicht aber auch für
Ausländer gelte. Um für Schweizer und Ausländer die
faktische Gleichheit des Niederlassungsrechts herzustellen, sei
jene Mafsnahme getroffen worden. Der Bundesrat räumte ein,
dafs verschiedene Umstände dafür sprächen, gewisse Mafs-
regeln gegenüber den einwandernden Italienern zu ergreifen;
er bezeichnete jedoch den Beschlufs des Zürcher Stadtrates als
unvereinbar mit dem schweizerisch-italienischen imd schwei-
zerisch-österreichischen Niederlassungsvertrag. In den Ver-
trägen sei den italienischen und Österreich-ungarischen Staats-
angehörigen die Niederlassimg in der Schweiz unter den
gleichen Bedingungen gestattet wie den Bürgern anderer
Kantone. Da nun diese die Niederlassung durch Vorlage eines
Heimatscheines erwerben, dürfen auch die Angehörigen von
Italien und Österreich nur zur Beibringung eines Ausweises
über äire Staatsangehörigkeit angehalten werden. Darauf hob
der Stadtrat seinen Beschlufs vom 2. Februar am 30. März
definitiv auf, beauftragte aber den Polizeivorstand, zu prüfen,
auf welch anderen Wegen der Zweck des Beschlusses vom
2. Februar angestrebt werden könnte^).
Unter dem Eindruck der Ermordung der österreichischen
Kaiserin in Genf durch den italienischen Anarchisten Luccheni
stellte der Bemer Abgeordnete Dr. Gobat am 24. Oktober
1898 im Nationalrat folgenden Antrag :
»Der Bundesrat wird eingeladen, zu untersuchen, ob nicht
der am 22. Juli 1868 zwischen der Schweiz und Italien ab-
geschlossene Niederlassungsvertrag zu kündigen sei , damit
im neu abzuschliefsenden Vertrag die Klausel aufgenommen
werden könnte, dafs es den Italienern nicht gestattet sei, sich
in der Schweiz aufzuhalten oder niederzulassen, ohne sich
durch amtliche, gehörig beglaubigte Bescheinigungen über ihre
Identität, über einen unbescholtenen Leumund, sowie darüber,
dafs sie noch nie wegen eines gemeinen Vergehens oder Ver-
brechens bestraft worden seien, ausgewiesen zu haben, c
Bei Behandlung des Antrages im Nationalrat am 8. Juni
1899 führte Gobat aus, die Schweiz erzeuge keine Anarchisten,
Italien sei das Land, welches solche hervorbringe. Die Schweiz
0 Otto Lang, Der Italienerkrawall in Zürich, Schweizerische
Zeitschrift für Strafrecht, elfter Jahrgang, S. 131 ff.
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Einleitung. 333
habe darum ein Recht, Maisnahmen gegen die einwandernden
italienischen Anarchisten zu ergreifen. Mord, Totschlag und
eine grofse Zahl anderer Verbrechen werden hauptsächlich
von den in der Schweiz wohnenden italienischen Arbeitern
begangen. Es werde versichert, dafs ein Drittel der in Genf
verübten Verbrechen Italienern zur Last falle. Der Staats-
anwalt des Kantons Zürich habe in einer Schwurgerichts-
verhandlung, in der Italiener abzuurteilen waren, erklärt, mit
aller Strenge, mit eiserner Faust müsse man die verbreche-
rischen Elemente unter den Italienern bekämpfen, sonst komme
es noch dazu, dafs der friedliche Bürger in Aufsersihl (Zürich)
nur noch mit dem geladenen Revolver in der Hand ausgehen
könne.
Bundesrat Dr. Brenner, Chef des eidgenössischen Justiz-
und Polizeidepartements, bemerkte, in Zürich sei es so weit
gekommen, dafs die Stadtbehörde erklärte, sie könne Ruhe
und Ordnung in der Stadt nicht mehr handhaben, wenn die
Italiener sich ohne die Beibringung eines Leumundszeugnisses
niederlassen könnten. Von achtzehn Kantonen haben sich in-
dessen nur sechs für die Beibringung von Leumundszeugnissen
ausgesprochen. Eine Verbesserung der Verhältnisse könnte
erzielt werden vermittels einer genauen Kontrolle der Aus-
weisschriften der Italiener durch die Niederlassungsgemeinden
in den schweizerischen Kantonen. In dieser Beziehung herrsche
ein wahres Chaos. In zahlreichen Fällen versehen blofse Aus-
landspässe die Stelle von Heimatscheinen. Die Gemeinde-
behörden nehmen alle möglichen Scheine ab, was auch damit
zusammenhängen möge, dafs sie nicht italienisch verstehen.
Der Bundesrat habe sich auch gefragt, ob es nicht möglich
sein sollte, Auszüge aus den italienischen Straf registern zu
bekommen, damit man sehen könnte, wer vorbestraft sei.
In Italien führe der Staatsanwalt jedes Bezirkes ein Straf-
register. An Hand dieser Auszüge könnte die schweizerische
Niederlassungsgemeinde beurteilen, ob sie die Italiener auf-
nehmen pder schon erteilte Niederlassungen wieder zurück-
ziehen solle.
Der zürcherische Abgeordnete Dr. Forrer erklärte, er
halte dafür, die Schweiz sollte der Italienerfrage die ernsteste
Aufmerksamkeit schenken. Die Einwanderung der Italiener,
die einen ungeahnten Aufschwung genommen, begegne bei
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334 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
der schweizerischen Bevölkerung keinen Sympathien. Die
Antipathie, ja der zeitweilige Hals rühre daher, weil sich die
Italiener von der schweizerischen Bevölkerung absondern, sie
arbeiten zusammen, essen zusammen und haben absolut keinen
Verkehr mit den Schweizern. Durch die Italiener haben die
Verbrechen bedeutend zugenonmien ; die Delikte der Italiener
gehen in erster Linie gegen Leib und Leben, dann gegen
das Eigentum und die Sittlichkeit. Finde im Kanton Zürich
eine Schwurgerichtsverhandlung statt, so bestehe mehr als die
Hälfte der Angeklagten aus Italienern. In den Zuchthäusern
und Gefängnissen sitzen verhältnismäfsig mehr Italiener als
Schweizer.
Der Abgeordnete Iselin, Polizeidirektor in Basel, konsta-
tierte, die Identität der Italiener sei sehr schwer. festzustellen,
weil die Italiener mit den Niederlassungspapieren einen schwung-
haften Handel trieben, so dals die Unordnung von Tag zu Tag
gröfser werde. Notwendig seien zuverlässige Identitätsausweise;
auch müsse die Möglichkeit bestehen, sich gegenüber jedem
einwandernden Italiener genau über die erlittenen Vorstrafen
zu erkundigen.
Mit 71 gegen 43 Stimmen wurde vom Nationalrat be-
schlossen, der Bundesrat solle prüfen, ob nicht durch ein
Zusatzabkonmien zum Niederlassungsvertrag mit Italien vom
Jahre 1868 oder durch eine Revision des Vertrages diejenigen
Ausweisschriften näher vereinbart werden sollen, welche zur
Erteilimg der Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen
an die Angehörigen der beiden Staaten erforderlich seien.
Infolge der Verhandlungen, welche der schweizerische
Gesandte in Rom im Auftrag des Bundesrates mit dem italie-
nischen Minister des Auswärtigen führte, erliels Italien am
31. Januar 1901 ein Dekret über das Palswesen. Das Dekret
enthält Bestimmungen, welche dazu dienen, dem Wirrwarr,
der in der Schweiz bezüglich der italienischen Ausweisschriften
bis jetzt geherrscht hat, ein Ende zu bereiten. Unter diesen Um-
ständen betrachtete der Bundesrat den Antrag Gobat als gegen-
standslos'). Der Niederlassungsvertrag von 1868 besteht daher
unverändert fort.
0 Bundesblatt 1902, L, S. 824.
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Erstes Kapitel. Von 1879 bis 1898. 335
Dafs die italienischen Anarchisten seit etwa zehn Jahren
den Hauptanteil an der anarchistischen Bewegung in der Schweiz
haben, erhellt aus den zahlreichen Ausweisungsbeschltissen, die
der Bundesrat gegentiber Italienern gefafst hat. So viel als
möglich wurden sie namentlich seit dem von Luccheni be-
gangenen Verbrechen fortgeschafft. Gemäfs einer Verabredung,
die an der internationalen römischen Konferenz zur Bekämpfung
des Anarchismus im Dezember 1898 getroffen worden ist,
schiebt die Schweiz die vom Bundesrat ausgewiesenen italieni-
schen Anarchisten regelmäfsig nach Italien ab. Früher konnten
die ausgewiesenen fremden Anarchisten den Ort, wo sie die
Schweizergrenze zu verlassen wünschten , frei wählen. Mehr
und mehr begegnete die Abschiebung der Anarchisten an
Nachbarstaaten oder andere Länder praktischen Schwierig-
keiten. Mehrere italienische Anarchisten, welche der Bundesrat
im Jahre 1898 nach Ermordung der österreichischen Kaiserin
auswies, wurden wieder in die Schweiz zurückgeschoben, so
dafs die Schweiz , wollte sie die fremden Anarchisten nicht
behalten, sie schliefslich dem Heimatstaat hätte zuführen müssen-
Dem Völkerrecht stand es entgegen, dafs sich die Staaten einander
die Anarchisten gegenseitig zuschoben, und es war zeitgemäfs,
dafs an der Konferenz in Rom die Zuschiebung der Ausge-
wiesenen an den Heimatstaat vereinbart wurde. Ein Interesse an
dem Modus hat namentlich die Schweiz, welche öfter in die
Lage kommt, gegenüber Anarchisten vom Recht der Fremden-
ausweisung Gebrauch zu machen. Von Anarchistenausweisungen
und den photographischen Aufnahmen und Messungen der
Ausgewiesenen geben die Polizeibehörden der verschiedenen
Staaten einander gegenseitig Kenntnis, was dazu beiträgt, die
Überwachung der Anarchisten zu erleichtern.
Erstes Kapitel.
Von 1879 bis 1898.
In der Nacht vom 14. auf den 15. März 1879 wurde an
den Mauern der Stadt Genf ein rotes Plakat angeschlagen,
datiert: >Italia 14. Marzo 1879, Tipografia deir Internationale,«
mit der Überschrift: »All Umberto, r^ d'Italia, nel giorno
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336 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
della sua nascita,« worin der italienischen Bourgeoisie der
Untergang und dem König Humbert der Tod angedroht
wurde, falls er Passanante hinrichten liefse. Das Plakat ent-
hielt u. a. folgende Stellen:
»E noi che pur a malincuore sarem costretti a far fuoco
contro il soldato, forzato a servire i nostri oppressori, che b
un nostro compagno di dolore e forse di fede; noi che dov-
remo spesso versare il sangiie del piü umile fra gli sbirri,
spinto al suo infame mestiere dalla miseria e dall' abbrutimento
morale; noi non vorremo al certo risparmiar te, magnanimo
R^, te il piü forte se non il piü colpevole tra gli sbirri, te la
cui morte, facendosi piü facile il compito, risparmierebbe mig-
liaja di vite nel campo nostro e nel nemico.
Ci dicono e noi lo crediamo che la sorte della borghesia
italiana ^ strettamente legata alla sorte della monarchia ; ebbene,
borghesia e monarchia morranno insieme.
Ricordati, o R^, in questo giorno, del pugnale di Passa-
nante; n^ ti rissicuri la feroce condanna ottenuta da giudici
borghesi — Umberto di Savoia! dicono che tu sei corragioso;
noi ti sfidiamo: lascia cadere il capo di Giovann Passanante
. . . il sangue si redime col sangue!«
Der Bundesrat fand, der Aufruf enthalte einen offenen
Angriff gegen die staatsrechtliche und soziale Ordnung in
Italien, sowie eine eventuelle Drohung gegen das Leben des
italienischen Staatsoberhauptes, wodurch die internationalen
Beziehungen der Schweiz zu dem befreundeten italienischen
Nachbarstaat verletzt worden seien. Durch Beschlufs vom
14. März 1879 wies der Bundesrat Danesi aus.
Die Regierungen der Kantone Waadt, Wallis, Bern,
Tessin und Graubtinden wurden gleichzeitig eingeladen, auf
Mercatelli, geboren in Alfonsine (Romagna), Refraktär, Mala-
testa, geboren in Santa Maria (Capua), Grimasi, Franz, von
Imola, Student, Solieri, Titus, geboren in Severina (Bologna),
Refraktär, und Cavina von Faenza, Schuhmacher, zu fahnden
und sie aus der Schweiz auszuweisen.
In der Nacht vom 11. auf 12. Juni 1891 wurde Malatesta
in Lugano wegen Übertretung des gegen ihn verfügten
Ausweisungsbeschlusses verhaftet und wegen Bannbruchs am
22. Juli 1891 vom Bezirksgericht Lugano, an das der Fall
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Erstes Kapitel. Von 1879 bis 1898. 337
vom Bundesrat zur Beurteilung tiberwiesen worden war, zu
45 Tagen Gefängnis und 50 Frcs. Bufse verurteilt').
Mit den italienischen Anarchisten steht Malatesta"), der
verschiedene vielgelesene Broschtiren geschrieben hat, in
stetem Verkehr. Dies ergibt sich z. B. aus einem Briefe,
den der aus der Schweiz ausgewiesene Anarchist Jaffei am
29. September 1900 an Malatesta gerichtet hat. Der Brief lautet
in der Übersetzung:
»Mein teurer Malatesta ! Dein langes Stillschweigen nach
der Tat von Monza zeigt mir, dafs Du Deinen Aufenthaltsort
gewechselt hast. Von Liverpool bist Du nach Havre gereist,
aber Deine Beweggrtinde hast Du mir noch nicht mitgeteilt.
Hast Du vielleicht kein Vertrauen mehr zu mir? Genosse,
sei versichert, dafs ich Dich niemals verraten werde ; ich werde
stets Deinen überzeugungseifrigen anarchistischen Grundsätzen
treu bleiben. Im Gegenteil, ich habe noch einen gewissen
Prasgurera (Pasguerro), einen treuen Genossen gefunden, der
eifrig unsere Ehre verteidigt und voll Pflichtgefühl den Grund-
satz der Anarchie hochhält. Ich möchte gerne Nachrichten
tiber Ciancabilla, Walter und auch betr. Gratt erhalten. Es
drängt mich, tiber ihn Bericht zu bekommen wegen König
Viktor Emanuels III., die Abreise und endlich die Gelegen-
heit, an denjenigen Ort zu gelangen, der in unserer Zusammen-
kunft und Beratung vom Monat (Februar?) abhin festgesetzt
worden ist. Schau, dafs Du mir den Fall angeben kannst
(folgen drei Zeilen in unverständlichen Zeichen).
Dein ergebener
Orlando AI.«
Der Student Louis -Joseph Galleani, geboren 1861, von
Vercelli (Italien); Janvier- Fran^ois Petraroya, recte Dutrom
de Petraroya, geboren 1861, von Neapel, Schneider; Iliskio-
Joseph Rovigo, alias Morelli, geboren 1863, von Triest,
Kautschukstempelfabrikant, hatten an einem am 10. imd 11.
November 1900 in Genf und Lausanne verbreiteten Manifest
teilgenommen, worin die Chicagoer Verbrechen verherrlicht
0 -Bundesblatt* 1879, IL, S. 654; v. Salis, Bundesrecht IV.,
S. 58.
*) Näheres über Malatesta bei S. Sernicolo, L'Anarchia e gli
Anarcbici, I. 107, 108, 148, 203, 211;. IL 156.
Langhard, Die anarchistische Bewegung in der Schweiz. 22 /"^ T
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338 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
und den Ausbeutern der Krieg bis auf den Tod angekündigt
wurde. Durch Beschlufs vom 15. Dezember 1890 wurden die
Genannten aus der Schweiz ausgewiesen^).
Paolo Schicchi, Deserteur, von CoUesano (Sizilien), geb.
1865, wohnhaft in Genf seit 1. Juli 1891, gab in Genf die italie-
nische Anarchistenzeitung »La Croce di Savoia« heraus. Schicchi
hatte in seiner Zeitung die Zerstörung der Paläste durch
Dynamitexplosionen und das Vergiefsen von Tyrannenblut
als moralische, löbliche Handlungen bezeichnet. Der anarchi-
stische Diebstahl nannte er eine besondere Form der soziali-
stischen Expropriation, die im Gegensatz stehe zum Diebstahl
der Bourgeois an den Armen und Bedrückten. Schicchi nannte
das Gewehr, welches deii Häscher treffe, den Dolch, welcher
eines Bourgeois Brust durchbohre, die Feuersbrunst der Villen,
die Sichel, welche den Weinstock kurz vor der Ernte zerstöre,
Revolutionstaten, die praktisch seien und wenig kosten und
mehr Propaganda machen als Zeitungen und Proklamationen.
Die »Croce di Savoia« forderte die Soldaten femer zur
Desertion auf imd beleidigte den König und die Königin von
Italien durch die Worte: »Re imbecile, r^ buppone . . . r^
ignorante, quando penso al vostro avvenire, mi fate pietä.«
Die Revolution stellte er als eine stets heilige Sache hin.
Durch Bimdesratsbeschlufs vom 11. September 1891 wurde
Schicchi aus der Schweiz ausgewiesen^).
Von 1891 bis 1898 machten sich die italienischen An-
archisten wenig bemerkbar, so dafs nur vereinzelte Mafsnahmen
notwendig wurden.
Auf Veranlassung italienischer Arbeiter, denen sich deutsche
Unabhängige anarchistischer Richtung anschlössen, wurde Sonn-
tag, den 28. Januar 1894, in der »Sonne« in Aufsersihl (Zürich)
eine Volksversammlung abgehalten zur Besprechung der revo-
') »Bundesblatt« 1890, V., S. 465; v. Salis, Bundesrecht IV-,
S. 108-109.
') »Bundesblatt« 1891, S. 365; v. Salis, Bundesrecht IV.,
S. 109, 110. Das von Schicchi in Genf veröffentlichte Blatt hiefs
zuerst »Pensiero e dinamite«. Schicchi, der einer wohlhabenden
siziliani sehen Familie entstammte und an der Universität Palermo
studierte, wurde am 15. Mai 1893 wegen verschiedener Delikte
vom italienischen Schwurgericht in Viterbo zu elf Jahren und vier
Monaten Zuchthaus und dreijähriger Polizeiaufsicht verurteilt. Siehe
S. Sernicoli, L'Anarchia e gli Anarchici, L, S. 321.
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Erstes Kapitel. Von 1879 bis 1898. 339
lutionären Bewegungen in Italien. Nach heftigen und aufreizen-
den Reden, welche die Revolution und Gewalt verherrlichten,
ward beschlossen, einen Demonstrationszug durch die Stadt
Zürich zu veranstalten. Der Zug bewegte sich unter dem
Gesang der Marseillaise. Vorangetragen wurde eine rote, mit
Cräpe verhüllte Fahne, sowie eine Standarte mit der Aufschrift :
»Lutto pei fratelli Siciliani«. Der Zug bewegte sich nach dem
Oebäude des italienischen Konsulats. Hier wurde unter dem
Rufe » Abbasso il Consulato« (nieder mit dem Konsulat) hinter
dem Konsiilatsschilde die rote Fahne nebst der Standarte
samt Inschrift aufgepflanzt. Darauf schritt die Polizei ein
^md machte dem Skandal ein, Ende. Infolge dieser Affäre
-wurden vom Bundesrat am 10. Februar 1894 13 Anarchisten
aus der Schweiz ausgewiesen^).
Im Sommer 1894 trieb sich der Anarchist Antoine Reano
von Priacco, Provinz Turin, geboren 1859, Schreiner, ohne Aus-
^weispapiere in Neuenburg und anderen Orten der französischen
Schweiz herum. In den dortigen Anarchistengruppen nahm
-er zum Teil eine leitende Stellung ein. Im Jahre 1892 war
Reano wegen anarchistischer Propaganda aus Frankreich aus-
gewiesen worden. Durch Beschlufs des Bundesrs^ts vom 11. Juli
1894 wurde er auch aus der Schweiz ausgewiesen.
Paul Sisternas von Genua, geboren 1864, Schreiner, war
im Jahre 1891 aus Frankreich ausgewiesen worden; er begab
sich ohne Ausweispapiere nach Genf; im November 1893
wurde er von der Genfer Regierung aus dem Kanton Genf
ausgewiesen. Im Sommer 1894 kehrte er trotzdem nach Genf
zurück, setzte sich mit den dortigen Anarchisten in Ver-
bindung und hielt aufreizende Reden. Im Juli 1894 verhaftet,
wurde er vom Bundesrat am 24. Juli aus dem Gebiete der
Schweiz ausgewiesen.
Giuseppe Locatelli von Mailand, geboren 1868, Dekorations-
maler, der sich beschäftigungslos in Lugano aufhielt, wurde
als gefährlicher Anarchist avisiert. In Lugano erklärte er
sich öffentlich als Anhänger der Propaganda der Tat. Am
11. November 1894 erfolgte seine Ausweisung.
Der Anarchist Brutus Fiorentini, alias Etienne Borghi,
') Siehe die Namen der Ausgewiesenen im Anhang V. unter
dem Bundesratsbeschlufs am 10. Februar 1894.
22*
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340 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
von Faenza (Provinz Ravenna), geboren 1849, angeblich
Handelsrepräsentant, hatte wegen gemeiner Verbrechen Vor-
strafen erlitten und wurde aus dem Kanton Genf ausgewiesen.
Trotzdem kehrte er nach Genf zurück und forderte in ge-r
heimen anarchistischen Vereinigungen zu Gewalttaten auf:'
Pierre Ghillardini von Bagna Cavallo (Provinz Ravenna), ge-
boren 1865, Handlanger und Schuhmacher, hielt Brutus Fiö-
rentini bei sich verborgen und gab seine Wohnung zu an-
archistischen Zusammenkünften her, in denen zur Propaganda
der Tat aufgefordert wurde. Am 29. Januar 1895 wies der
Bundesrat beide Italiener aus der Schweiz aus.
In Lugano hatte sich aus Italienern ein anarchistischer
Vereingebildet, dessen Mitglieder Propaganda der Tat trieben
und zudem anarchistische Literatur nach Italien schmuggelten;
Der Bundesrat verfügte deshalb am 29. Januar 1895 die Aus-
weisung von 18 italienischen Anarchisten ^). Am 24. Jimi 1894
war Camot in Lyon durch Caserio ermordet worden. Das
Verbrechen bildete einen neuen Beweis von der Gefährlichkeit
der italienischen Anarchisten und hat unstreitig zu der fcräf*
tigen Aktion des Bundesrates gegen den anarchistischen Ver-
ein in Lugano beigetragen. ,
Am 12. Februar 1895 sah sich der Bundesrat abermals
veranlafst, fünf Italiener auszuweisen, die in Lugano anarchi-
stische Propaganda trieben und sich am Druck anarchistischer
Schriften und Einschmuggelung derselben nach Italien he-
teiligten*).
Zweites Kapitel.
Das Bundesgericht verweigert die Auslieferung des Anarchisten*
ffihrers Malatesta.
Trotz der vom Bundesrat am 14. März 1879 verfügten Aus-
weisung betrat Malatesta, wie bemerkt, den schweizerischen Bodeii
wieder und wurde im Juni 1891 in Lugano verhaftet. Mit Note
0 Siehe die Namen der Ausgewiesenen im Anhang V. unter
dem Bundesratsbeschlufs vom 29. Januar 1895.
*) Siehe die Namen der Ausgewiesenen im Anhang V. unter
dem Bundesratsbeschlufs vom 12. Februar 1895.
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Zweites Kapitel. Verweigerung der Auslieferung Malatestas. 341
vom 24. Juni 1891 stellte die italienische Gesandtschaft in Bern
beim schweizerischen Bundesrat das Gesuch um Auslieferung
des Enrico Malatesta. Das Auslieferungsbegehren stützte sich
auf Artikel 2 des italienisch -schweizerischen Auslieferungs-
vertrages vom 22. Juli 1868, in welchem das Delikt der »Verr
brecherverbindung« vorgesehen ist.
Durch Urteil des korrektionellen Gerichts von Rom (vierte
Sektion) vom L Februar 1884 war Enrico Malatesta von Santa
Maria Capua Vetere gemeinsam mit sieben anderen Ange-
klagten der Teilnahme an . einer Verbrecherverbindung mit
dem Zwecke, Verbrechen gegen Personen und Eigentum zu
Verüben, schuldig erklärt und zu drei Jahren Gefängnis ver-
urteilt worden. Malatesta hatte im Jahre 1881 mit dem ebenfalls
verurteilten Merlino *) an dem Anarchistenkongrefs in London
teilgenommen , der folgende Resolutionen falste : »Revolution
behufs Umsturzes des bestehenden Regierungssystems und Er-
oberung des Landes und des Kapitals, Zusanunenwirken aller
Arbeiterklassen zur Errichtung der Anarchie; Vorbereitung
der Massen dui*ch Gewöhnung an Umsturz.« Malatesta und
Merlino kehrten darauf nach Italien zurück, Malatesta begab
sich zunächst nach Ägypten, um mit dea Sozialisten des Orients
Verbindungen anzuknüpfen. Einem sozialistischen Cercle in
Rom gab Merlino eine anarchistische Organisation, dem Verein
verlieh er zu Ehren der Pariser Kommune den Namen * 18. März« .
Aus den Statuten und Reglementen des Vereins ergab sich,
dafs eine regelrechte Organisation (Generalausschuf s , Sub-
komiteeSy Gruppen mit Chefs etc.) bestand. Die um Aufnahme
in den Verein Nachsuchenden mufsten sich gänzlich der sozialen
Revolution weihen. Durch Zirkular trieb der Verein intensiv
die Propaganda der Tat. Beim Herannahen des 18. März
1883 wurde beschlossen, diesen Tag mit einem Principio di
esecuzione zu feiern. In der Nacht des 17. März 1883 wurden
an die Mauern Roms Proklamationen angeschlagen , welche
die Londoner Resolutionen wiedergabea, femer wurde die
schwarze Fahne aufgehifst init der roten Aufschrift: > Es lebe
die Kommune!« Das römische Gericht nahm an, der Verein
vom 18. März erscheine nicht als eine politische Vereinigung,
0 Fernere Angaben über Merlino bei E. Sernicoli, L'An-
äi-chia e gli Anarchici, I. 149, 198; IL 70.
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342 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
sondern als eine Verbrecherverbindung, da er die Revolution
mit nachfolgender Anarchie bezwecke. Die Proklamationen
und Fahnen bewiesen, dafs diese Vereinigung sich nicht auf
Propaganda in Worten beschränke, sondern begonnen habe,
zu Taten tiberzugehen. Der Verein sei daher nichts anderes
gewesen als eine organisierte Verbindung gemeiner Verbrecher.
Schon durch diese Organisation seien die Mitglieder nach
Art. 426 des (damals geltenden) italienischen Strafgesetzbuches
schuldig.
Der Appellhof zu Rom bestätigte durch Urteil vom
30. Dezember 1884 grundsätzlich diese Entscheidung, setzte
aber die Strafe des Malatesta auf zwei Jahre Gefängnis und
sechs Monate Polizeiaufsicht herunter. Ein Kassationsgesuch
Malatestas wurde im April 1885 verworfen.
Gesttitzt auf die erwähnten richterlichen Urteile sowie
einen Haftbefehl des königlichen Prokurators in Rom vom
4. Mai 1885 verlangte die italienische Regierung von der
Schweiz, wie bereits bemerkt, die Auslieferung Malatestas.
Namens dessen erhob Advokat Dr. Battaglini in Lugano
mit Eingabe vom 18. Juli 1891 Einspruch gegen die Aus-
lieferung. In einer nachträglichen Eingabe vom 25. August
1891 stellte Malatesta des Gesuch, falls die Auslieferung ver-
weigert, dagegen die gegen ihn verhängte Ausweisung be-
schlossen würde, möchte ihm für das Verlassen der Schweiz
eine Frist bewilligt werden. Die italienische Gesandtschaft,
welcher die Eingabe mitgeteilt wurde, hielt an dem Aus-
Ueferungsbegehren fest. Es stehe fest, dafs Malatesta einer
Verbrecherverbindung angehöre, welche unter dem Scheine
der Behandlung politischer Fragen es grundsätzlich auf Ver-
gehen gegen Personen und auf Aneignung fremden Eigentums
abgesehen hätte.
Das Bundesgericht gab zu, dafs Malatesta einer Ver-
brecherverbindung angehörte, welche die Verübung von Ver-
gehen gegen Personen und Eigentum zum Zweck hätte. Allein
die Verbindung, wegen deren ^Mitgliedschaft Malatesta bestraft
wurde, bezwecke den Umsturz der bestehenden staatlichen und
gesellschaftlichen Ordnung, um an deren Stelle ein anderes
politisches und wirtschaftliches System, dasjenige der Anarchie
zu setzen, deren ausgesprochener Zweck ein politischer sei.
Da sie ihre Ziele, die Beseitigung der bestehenden politischen
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Zweites Kapitel. Verweigerung der Auslieferung Malatestas. 343
Gewalten und andere Verteilung der wirtschaftlichen Güter,
nicht etwa nur auf dem Wege friedlicher Propaganda, sondern
auf dem Wege der Gewalt zu erreichen strebe, sei aller-
dings anzuerkennen, dafs ihr Zweck die Begehung von Ver-
brechen gegen Personen und Eigentum involviere. AUein
dafür, dafs es dabei auf Verübung gemeiner, mit einem auf
politische Zwecke gerichteten Unternehmen gar nicht oder
nur lose zusammenhängender Verbrechen abgesehen sei, liege
nicht das mindeste vor. Die Propaganda der Tat, welche die
Gesellschaft bis jetzt entwickelt habe, beschränke sich auf Auf-
reizungen ziun Aufruhr durch Verbreitung aufrührerischer
Proklamationen und Aufhissen revolutionärer Fahnen; sie be-
wege sich also durchaus in der Bahn politischer und nicht in
derjenigen gemeiner Delikte, imd es berechtige nichts zu der
Annahme, dafs die Gesellschaft in Tat imd Wahrheit ein
anderes bezwecke. Wenn es freilich richtig wäre, dafs die
Gesellschaft unter dem blofsen Scheine der Beschäftigung mit
politischen Fragen auf Aneignung fremden Eigentums und
dergleichen ausginge, so könnte von einem politischen Delikt
nicht die Rede sein. Denn es sei klar, dafs das blofse Vor-
schieben politischer oder sozialer Doktrinen den Kampf des
Verbrechertums, wie er von alters her durch Diebstahl, Raub
imd dergleichen geführt wurde, nicht zu einem politischen zu
stempeln vermöge. Allein tatsächlich spreche nichts dafür,
dafs die Gesellschaft in Wirklichkeit nicht eine politische Ver-
bindung, sondern eine Diebes- oder Räuberbande sei. Sie
erscheine vielmehr nach allem, was gegenwärtig vorliege, durch-
aus als eine revolutionäre politische Verbindung. Da sie den
gewaltsamen Umsturz der bestehenden gesetzlichen Ordnung
vorzubereiten und durchzuführen suche, seien ihre Zwecke
allerdings rechtswidrig; allein die Verbrechen, welche sie
anstrebe, seien nicht gemeine, sondern politische. Es sei
daher gemäfs Art. 3 des Auslieferungsvertrages die Aus-
lieferung zu verweigern').
Durch dieses bundesgerichtliche Urteils wurde der ge-
fährliche italienische Anarchistenchef Malatesta vor der Aus-
lieferung geschützt und entging der Strafe , zu der die
0 Entscheidungen des schweizerischen Bundesgerichts aus dem
Jahre 1891 Bd. XVII S. 450.
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344 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
italienischen Gerichte ihn verurteilt hatten. Die Ansicht des
Bundesgerichts, dals die genannte römische anarchistische
Gesellschaft der »18. März« eine politische Verbindung bilde
und die von ihr begangenen Übertretungen des italienischen
Strafgesetzbuches als politische Delikte anzusehen seien, ist
entschieden unrichtig. Die anarchistischen Verbindungen sind
Gesellschaften zur Begehung gemeiner Verbrechen und der
Rechtsschütz, dessen sich rein -politische Verbrecher erfreuen,
darf ihnen nicht zu teil werden. Die Theorie, dals die Hand-
lungen von Angehörigen anarchistischer Vereine als politische
Delikte anzusehen und demgemäls von der Auslieferungs-
pflicht auszunehmen seien, mülste^ wenn die Gerichte und Be-
hördeü sie acceptierten , dem Anarchismus mächtig Vorschub
leisten. Der römische Verein »18. Märze stellte sich voll-
ständig auf den Boden der vom Londoner Anarchistenkongrels
vom Jahre 1879 gefafsten Beschlüsse, wie denn auch Mala-
testa und Merlino an dem Kongreis teilnahmeo, der die Propa-
ganda der Tat als wichtigstes Agitationsmittel empfahl und
alle Mittel , die bestehende Gesellschaft mit Gewalt zu zer-
stören, als rechtmäfsig hinstellte. In Übereinstimmung damit
reizte der römische Anarchistenverein durch Zirkular seine
Anhänger zur Propaganda der Tat auf.
Wie bereits bemerkt, läfst der Bundesrat die von ihm
aus der Schweiz ausgewiesenen italienischen Anarchisten an
die italienische Grenze führen. Diese Abschiebung kommt in
der Wirkung der Auslieferung gleich. Der Bundesrat unter-
sucht vor der Abschiebung in der Regel nicht näher, ob der
dort abgeschobene Anarchist im Heimatstaat wegen eines
politischen Delikts zur Rechenschaft gezogen werden könnte.
Wenn das letztere geschieht, haben die Betreffenden es sich
selbst zuzuschreiben. Hätten sie sich in der Schweiz keiner
anarchistischen Propaganda hingegeben , so wären sie auch
nicht an den Heimatstaat abgeschoben worden. In dem Ent-
wurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Gewalttaten des
Anarchismus stellt Seuffert^) den gewifs richtigen Satz auf:
» Anai-chistische Verbrechen gelten im Sinne der Auslieferungs-
verträge nicht als politische Verbrechen.« Demgemäls solle
0 Seuffert, Anarchismus und Straf recht, S. 211.
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Drittes Kapitel. Der revolutionäre Italienerzug etc. 345
Deutschland unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit Aus-
länder, auf Verlangen ausliefern, die sich im Auslande eines
anarchistischen Verbrechens schuldig gemacht haben.
Drittes Kapitel.
Der revolutionäre Italienerzug nach der italienischen Grenze
unter Anführung von Anarchisten im Mai 189$')*
In Mailand waren anfangs Mai 1898 schwere Unruhen
ausgebrochen, zwischen dem Militär und den revoltierenden
Arbeitern erfolgten Zusammeristölse, über 70 Personen wurden
getötet. In def Schweiz regten sich die italienischen An-
archisten und hetzten ihre zahlreichen Landsleute zxmi Einbruch
in Italien und zum Kampfe gegen die italienische Staatsgewalt
auf. In Genf fand am 9. Mai abends in der Rue Pecolät eine
stark besuchte Versammlung von Italienern statt, worunter
nach amtlichem Bericht der Genfer Polizeidirektion etwa 100
Anarchisten sich befanden. Die Versammlung beschlofs, die
Italiener sollten nach Lugano reisen, wo sich die Chefs der
norditalienischen Bewegung befänden. Da Mailarid wegen der
Truppen unzugänglich sei, wolle man die Landschaft durch-
ziehen, die Bauern revolutionieren und einen neuen Handstreich
versuchen.
Am 9. Mai wurden die Italiener in Lausanne durch ein
Flugblatt zu einer Versammlung eingeladen, worin es u. a.
hiefs : »Italiener ! Angesichts der niederträchtigen Unter-
drückung und des grausamen Hinmordens unserer Brüder
und Blutsverwandten ist es unsere Gewissenspflicht, heimzueilen
und für die scheufslichen Taten einer infamen Regierung
Rache zu niehmen.«
Mehrere Redner schilderten die Zustände in i^rer Heim'at
in düstern Farben ; es wurde beschlossen, am folgenden Tage
zum Zeichen der Trauer die Arbeit niederzulegen. Am Diens-
tag, 10. Mai, durchzogen etwa 1500 Manifestanten mit Musik
und Fahnen die Hauptstralsen von Lausanne. An der Spitze
'i Bericht au die Bundesversammlung betreffend die Be-
wegung der Italiener in der Schweiz anlälslich der Unruhen in
Mailand vom 13. Juni 1898. *Bundesblatt« 1898, III., S. 752.
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346 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
schritten ein Dutzend Frauen und junge Italiener, welche eine
Tafel trugen, auf deren einer Seite stand: »Alla frontierac
(nach der Grenze), auf der andern: »Partenza per Tltaliac
(Abreise nach Italien). Im Tivoli hielt Depaulis eine Rede,
worin er sagte, die Patrioten hätten Brot verlangt, man habe
ihnen Blei gegeben. Turin sei in Flammen, Florenz in Auf-
ruhr; unsere Kameraden sterben auf den Barrikaden und rufen
uns zu Hilfe. Dann versammelten sich die Italiener auf der
Place de la Riponne ; hier wurde eine Depesche der italienischen
Genossen von Neuenburg verlesen, wonach diese zur Heimreise
nach Italien entschlossen seien. Der Zug, 500 Teilnehmer
zählend, setzte sich gegen Lutry in Bewegung und von dort
gegen Vevey und Montreux. Ursprünglich wollten die Leute
über Martigny an die italienische Grenze ziehen, wurden
aber andern Sinnes. Nachdem sie die Nacht vom Dienstag
auf Mittwoch, lO./ll., in Montreux zugebracht hatten, kehrten
sie nach Vevey zurück, suchten dort die Arbeitsplätze auf, um
ihre Landsleute zum Mitgehen zu veranlassen. Von Vevey
marschierten sie nach Chexbres. Mit einem KoUektivbillet
für 350 Personen fuhr die Kolonne um 2 Uhr 47 Min. nach
Romont. Vor der Abfahrt von Chexbres gab der Anarchist
Peduzzi, welcher die italienischen Arbeiter durch heftige Reden
zur Abreise aufgereizt, die Kolonnen organisiert und geführt
hatte, folgendes Telegramm auf:
»Redaktion des Sozialistenblattes Lugano ! Tausende mar-
schieren Gotthard. Wehe dem Verräter, der Ruhe empfiehlt.
Telegraphiert uns nach Bern.«
Am 11. Mai nachts 11 Uhr trafen mit der Eisenbahn von
Freiburg her 395 Italiener unter der Führung von Peduzzi in
Bern ein. Die städtische Behörde in Bern, den Charakter
der Bewegung verkennend, bot den Revolutionären die der
Stadt gehörende Reitschule zum Nächtigen an. Am folgen-
den Tage veranstalteten die Italiener in Bern einen Umzug,
wobei rote Fahnen mit schwarzen Schleifen und eine Standarte
mit der Aufschrift »AUa frontiera« getragen wurden.
Am 12. Mai wurde am Volkshaiis in Bern, dem Ver-
sammlungslokal der Berner Sozialdemokraten, in dem die
Italiener ihre Besprechungen hielten, ein italienisches Plakat
angeschlagen, das in deutscher Übersetzung lautete:
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Drittes Kapitel. Der revolutionäre Italienerzug etc. 347
»Italienische Genossen! Die soziale Revolution ist in
Italien ausgebrochen. Die patriotische Kanone hat gedonnert,
ein Blutbad und den Tod in den Reihen unserer Brüder ver-
breitend, weil die tyrannische Monarchie und der Kapitalismus
bekämpft und eine menschlichere, weisere und unseren Be-
dürfnissen angemessenere Regierung angestrebt werden sollte»
Brüder, wenn Ihr noch Blut in Euren Adern habt und eine
Faser der von unseren Vätern ererbten Freiheit, wenn Ihr
ein Herz dafür habt. Eure schon lange niedergetretenen Rechte
wiederzuerlangen, so verlasset uns nicht. Brüder, Genossen
des Elends, erhebt Euch mit uns! Genossen der mühseligen
Arbeit und der Drangsale, reichet uns Eure Rechte! Kühn,
hoffnungsvoll, einig werden wir marschieren und kämpfen*
Stark in unseren Idealen, werden wir die unglückliche Kette
zerreifsen, die seit vielen Jahren uns umschlingt und den
Familien Brot und Frieden und unseren Bestrebungen Freiheit
bringen. Vorwärts — sei unser Feldgeschrei! Mit diesem
Zeichen auf der Stirne, auf der Lippe, auf unserem Banner
wird uns der Sieg lächeln, und die künftigen Generationen
werden uns segnen. An die Grenze, an die Grenze!«
In Bern schlössen sich eine Anzahl Italiener der Bewegung
an. Die Zahl der marschbereiten italienischen Arbeiter betrug
jetzt 600—700. Mit Hilfe der Berner Arbeiterunion gelang
es, das Geld für einen Extrazug für 600 Personen nach Luzern
zusammenzubringen. ^
Peduzzi, der genannte Anarchist und Führer der Kolonne,
äufserte sich in Bern, es sei noch unsicher, wo man die italie-
nische Grenze überschreiten werde. In Luzern werde die Schar
einen Aufenthalt machen, um Zuzug abzuwarten. Im Veltlin
würden sich 2000 streikende Steinbrecher den Aufständischen
anschlielsen. Wenn der Plan gelinge, werde man mit Morden
und Brennen ganz Italien durchziehen.
Am 13. Mai morgens 7 Uhr 35 Min. waren 543 Italiener
von Bern in Luzern eingetroffen, 140 waren ohne Fahrkarten
gefahren. Mit Recht verlangte der Bahnhofsvorstand in Luzern,
dafs die 140, welche die Fahrt auf der Bahnstrecke Bern— •
Luzern noch schuldeten, polizeilich zurückbehalten würden, bis
sämtliche Fahrtaxen bezahlt seien. Gleichzeitig veranlafste
der Bahnhofsvorstand die Luzemer Polizei, Peduzzi in Haft
zu nehmen und bis zur Bezahlung der nicht gelösten Fahr-
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348 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
karten zurückzubehalten. Merkwürdigerweise hob das Polizei-
departement des Kantons Luzem die von der Luzemer Stadt-
polizei Peduzzi gegenüber getroffene Malsnahme wieder auf,
weil dieselbe bei der erregten Stimmimg der Italiener hätte
Ausschreitungen veranlassen können und zudem die Regelung
der Fahrtaxenangelegenheit nicht Sache der Polizei sei, da
man in Bern Gelegenheit gehabt hätte, das Mitfahren unbe-
fugter Personen zu verhindern. Dergestalt erlangte der Rädels-
iührer Peduzzi die Freiheit wieder. Donnerstag, 12, Mai, ge-
langte in Luzem ein in deutscher Sprache verfafstes Flugblatt
zur Verteilung, worin es am Schlüsse hiels: >Wir sind ent-
schlossen, unsem bedrängten Brüdern in Italien zu Hilfe zu
eilen und ersuchen die hiesige Einwohnerschaft um Unter-
stützung durch Geld und Waffen, wie es die Bürger von Mon-
treux, Vevey, Genf und Lausanne auch getan haben. Die
hier niedergelassenen Italiener.«
Nach mehrfachen Verhandlungen mit den städtischen
Behörden und der Gotthardbahn entschlofs sich das Luzemer
Polizeidepartement, die Abschiebimg der Italiener in drei Ab-
teilungen von je 200 Magn - mit den fahrplanmälsigen Zügen
vorzimehmen. Die Regiemngen von Schwyz, Uri und Tessin
wurden von diesem Vorhaben telegraphisch verständigt. Allein
es war unmöglich, die getroffenen Anordnungen zur Aus-
führung zu bringen, da die Italiener sich weigerten, in ge-
trennten Gruppen die Heimreise anzutreten. Sie erklärten,
nur gemeinschaftlich abreisen zu wollen. An dieser Erklärung
hielten sie, von den Führern bestärkt, mit Hartnäckigkeit fest
Peduzzi namentlich gab sich alle Mühe, die Leute abzuhalten
in getrennten Gruppen zu marschieren. Um 9V2 Uhr nachts
entschlofs sich plötzlich das Gros zu Fxxis zu reisen.
Im Kanton Tessin war keine besondere Bewegung be-
merkbar; die vielen dort weilenden Flüchtlinge verhielten
sich ruhig. In einer Donnerstag, 12. Mai, in Bellin-
zona zwischen Bundesrat Brenner, dem Stadtratspräsidenten
Curti und Staatsrat Colombi erfolgten Besprechimg hatte
man sich dahin verständigt, es sei Sorge zu tragen, dals
weder Waffen noch Munition im Kanton zur Verteilung ge-
langen; dafs die aus den inneren Kantonen ankommenden
Italiener entweder zur sofortigen Rückkehr oder zur sofortigen
Fortsetzung der. Reise veranlafst würden, um die Ansammlung
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Drittes Kapitel. Der revolutionäre Italienerzug etc. 349
gröfserer Massen zu verhindern; dafs den bekannten Führern
Vergnanini, Rondani u. a., sowie den Herausgebern des »Sozia-
lista«, bedeutet werde, revolutionäre Umtriebe im Kanton Tessin
zu unterlassen uind ihren Einflufs bei den exaltierten Italienern
zur Beruhigung der Gemüter zu verwenden; dafs der Bundes-
rat von allen Vorgängen rechtzeitig unterrichtet werde.
Da der Bundesrat gröfsere Ansammlungen an der Grenze
nicht dulden konnte, wurden die sich bildenden Banden auf-
gelöst. Die einen kehrten zurück, andere setzten ihre Reise
fort, wieder andere wurden als mittellos abgeschoben. Konnte
dieses an sich zweckmäfsige Verfahren nicht bis zu Ende ohne
Gewalt durchgeführt werden, so lag der Grund darin, dafs
die von Peduzzi geführte Kolonne den bezüglichen Anord-
nungen sich widersetzte.
Am 14. Mai abends ging dem Bundespräsidenten vom
Tessiner Regierungspräsidenten folgendes Telegramm zu:
»249 Italiener haben ihr Versprechen gebrochen, in Ambri
den Zug verlassen und den Weg zu Fufs fortgesetzt. Bitte,
ein Detachement des Forts Airolo mit deren Verfolgung zu
beauftragen und sie an der Station Faido anhalten zu lassen»
Hier tritt eine Kompagnie in Dienst, welche denselben ent-
gegengesandt werden soll. Habe die Verhaftung Rondanis^
Vergnaninis und Tedeschis angeordnet. Bitte neuerdings um
Instruktionen, c
Um 7 Uhr abends antwortete in Abwesenheit des Bundes-
präsidenten der Vizepräsident des Bundesrates: ^Es ist un-
möglich, vom Fort Airolo weitere Mannschaft zu detachieren.
Suchen Sie die Kolonne oberhalb Biasca, eventuell jedenfalls
vor dem Eingang des Misoxer Tales durch die Kompagnie
von Bellinzona abzufassen. Wir empfehlen Ihnen, auch für
Lugano Militär aufzubieten. Alle Rädelsführer sind in Haft
zu nehmen. Die übrige Mannschaft ist als mittellos in kleinen
Trupps an die Grenze zu eskortieren und dort den italie-
nischen Behörden zu übergeben. Nach unsem Berichten
scheint dies der letzte Transport zu sein; allein es ist nötig,
jede Ansammlung zu verhindern. Gegen Widerstand sind die
Waffen zu gebrauchen. Wir gewärtigen Bericht.«
Am 14. abends berichtete die Tessiner Polizeidirektion,
Vergnanini, Tedeschi würden verhaftet werden. Es würde
eine Kompagnie des Bataillons 96 einberufen, um der gegen
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350 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
Faido herabmarschierenden Italienerkolonne entgegenzutreten
und sie an die Grenze zu eskortieren. Es sei angezeigt,
sofort auf dem Telegraphenbureau Lugano eine Untersuchung
zu. veranstalten, lun die Absender der aufrührerischen Tele-
gramme nach Lausanne und anderen Orten zu ermitteln.
Eine Reihe von schweizerischen Telegraphenbureaux hatten
die von den italienischen Anarchisten aufgegebenen Telegranune
anstandslos befördert, statt sie, unter Kenntnisgabe an die Ober-
behörde, zurückzubehalten.
Sonntag vormittags beantwortete der Bundesanwalt tele-
^raphisch die obige Mitteilung. Das Telegramm wurde der
Kanzlei des politischen Departements zur Übersetzung und
Spedition übergeben. Dort wurde folgende Ergänzung bei-
gefügt: »Im übrigen bestätigen wir, soweit es die unterwegs
befindlichen Italiener betrifft, das gestrige Telegramm des
Bundesrates, gemäfs welchem jene Bande unter militärischer
Bedeckung an die Grenze gebracht und den italienischen Be-
hörden übergeben werden soll.«
In Faido wurden die Italiener von einer Kompagnie Sol-
daten auf die Station begleitet. Auf der Fahrt lärmten sie
und feuerten Revolverschüsse ab. In Biasca wollten Peduzzi
tmd andere aussteigen, und als man sie daran hinderte, be-
schimpften sie das Tessiner Militär (briganti, servi della
monarchia, gente venduta). Bei der Untersuchung fand man
die Italiener im Besitze von Waffen und Messern, die man
ihnen abnahm. Es war gefährliches Volk, was namentlich
auch aus den Aussagen eines Verhafteten hervorging, der,
über die Gespräche seiner Genossen befragt, erklärte : »Che lo
scopo di questi era di recarsi in Italia per incendiare le chiese,
le case dei ricchi, prenderne il denaro ed uccidere quelli che
si sarebbero rifiutati.« (»Sie wollten sich nach Italien begeben,
um die Kirchen und die Häuser der Reichen anzuzünden und
auszuplündern und diejenigen, welche Widerstand leisten
würden, niederzumachen.«)
Die Truppe begleitete den Zug bis nach Chiasso, wo auf
der Grenze die Übergabe an die italienischen Behörden statt-
fand. Der Staatsratspräsident telegraphierte an den Bundes-
rat am 15. Mai: Übergabe in Chiasso ist regelrecht und ohne
Zwischenfall um 2^1 2 Uhr erfolgt.«
In Genf wurden am 10. und 11. Mai gröfsere Versamm-
lungen und Umzüge veranstaltet mit den bekannten^Reden, in
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Drittes Kapitel. Der revolutionäre Italienerzug etc. 351
denen die italienischen Arbeiter aufgefordert wurden, nach der
Grenze zu ziehen. Am Donnerstag, morgens 1 Uhr, reisten
160 Italiener von Genf nach Lausanne in der Absicht, durch das
Wallis über den Simplon nach Italien zu gelangen. Die Italiener
besalsen 50 Revolver, die sie in Genf gekauft hatten. Mittags
1 1 Uhr erhielt das Schw^eizer Justiz- und Polizeidepartement vom
Polizeidepartement des Kantons Wallis folgendes Telegramm :
»200 Italiens arm^s ont passes aujourd'hui gare Sion, direction
Simplon. Vous laisserons soin aviser autorites italiennes.« Hierauf
antw^ortete der Bundesrat der Walliser Regierung: »Prenez toutes
les mesures pour emp^cher les deux cents Italiens d'avancer
arm^s vers la fronti^re italienne. Voyez ä les arr€ter et ä
les d^sarmer. Renseignez-nous t^l^graphiquement.«
Am gleichen Tage kam der Bericht: »180 ouvriers italiens
ont quitte Brigue midi pour Simplon. Ils disaient Ötre armes
de revolvers et couteaux, ils se sont bien conduits ä Brigue.
Votre ordre arrivd tardivement.« 170 Italiener hielten sich im
Simplon-Hospiz auf. Der Bundesrat betrachtete ein längeres
Verbleiben der 170 auf dem Simplon-Hospiz als unzulässig
und forderte die Walliser Regierung auf, die Schar zur Rück-
kehr zu bestimmen oder aufzulösen. Am 16. berichtete das
Polizeidepartement von Wallis: »Bande ouvriers italiens au
Simplon dispers^e. 45 partis samedi pour Gen^ve, 40 pour
Brigue et les autres ont passe la fronti^re isol^ment. Aucun
desordre.«
Am 12. und 13. Mai wurden auch in Neuenburg und
Chaux-de-Fonds Versammlungen veranstaltet, wozu Flugblätter
eingeladen hatten, worin es u. a. hiefs : »Wir, die ersten Opfer
eines unseres Jahrhunderts unwürdigen Regierungssystems;
wir, die wir alljährlich Vaterland, Eltern, Frauen und Kinder
verlassen müssen, um im Auslande unser hartes Stück Brot
zu erwerben; wir, die wir wissen, welche Verachtung im Aus-
lande schon dem blofsen Namen ,Italiener^ zu teil wird, wir
wären nicht würdig, Männer zu heifsen, wenn wir nicht mit
lauter Stimme unsere Solidarität mit den durch den Hunger
zur Empörung Gebrachten und mit den in den Städten von
ganz Italien niedergeschossenen Brüdern proklamierten.«
In Zürich fanden am 10. und 11. Mai Versammlungen
statt, an welchen viele Italiener teilnahmen. Ein italienisches
Komiteemitglied unterhandelte mit der Nordostbahn wegen
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352 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
Extrazügen, 3000 bis 4000 Italiener würden abreisen; allein
Geld und Lust zur Reise fehlten.
Die zwangsweise Abschiebung der 250 Italiener an die
italienischen Behörden wurde in der Schweiz vielfach als un-
vereinbar mit den schweizerischen Traditionen und Grundsätzen
des Asylrechts hingestellt. In seinem Bericht bezeichnete der
Bundesrat diese Auffassungen als unrichtig. Von Verweige-
rung des Asyls oder Verletzung der Grundsätze desselben
könne schon deshalb nicht die Rede sein, weil die betreffenden
Personen nicht politischer Verfolgung wegen in der Schweiz
eine Zuflucht suchten. Es waren keine politischen Flüchtlinge,
sondern Leute, die ausdrücklich erklärten, in die Heimat zu
gehen. Von einer Auslieferung könne ebensowenig gesprochen
werden, eine solche sei weder verlangt noch gewährt worden.
Die betreffenden Italiener seien als subsistenzlos der italie-
nischen Behörde übergeben worden und hätten durch ihr Ver-
halten die Art des Abschubes selbst verschuldet. Jeder Staat
habe das Recht — und dieses Recht sei im schweizerisch-
italienischen Niederlassungsvertrag ausdrücklich vorgesehen — ,
subsistenzlose Fremde in die Heimat abzuschieben. Bei Be-
handlung der Angelegenheit am 28. und 29. Juni 1898 im
Nationalrat erklärte der Berichterstatter Künzli, der Bundesrat
hätte bereits in Lausanne und in Bern gegen die Italiener ein-
schreiten sollen. Die Schweiz durfte Vorbereitungen für Ein-
fälle in einen befreundeten Nachbarstaat nicht dulden. Die
Abschiebung der 250 Italiener widerspreche den Traditionen
und freiheitlichen Auffassungen des Schweizervolkes. Man
hätte den Anarchisten Peduzzi in Luzem nicht laufen lassen,
ferner ihn nicht blofs ausweisen, sondern vor Gericht stellen
sollen.
Bundesrat Müller erwiderte, man habe die Italiener, die den
schweizerischen Behörden getrotzt, nicht zurückschicken können,
und im Tessin durfte man sie nicht lassen. Hätte man sie an der
Grenze freigegeben, so konnten hieraus Konflikte mit Italien
entstehen. Die militärische Übergabe der Italiener habe der
Bundesrat nicht gewollt, das die militärische Abschiebung an-
ordnende Telegramm sei gegen den Willen des Bundesrates
an die Tessiner Behörde gegangen.
Eine Reihe von Umständen bewiesen den anarchistischen
Charakter des Italienerzuges. Die Vorgänge bildeten einen
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Viertes Kapitel. Die Ermordung der Kaiserin Elisabeth. 353
deutlichen Malsstab für das Anwachsen der anarchistischen
Bewegung unter den Italienern in der Schweiz, die sich noch
im nämlichen Jahr zur Ermordung der österreichischen Kaiserin
zuspitzte.
Am 27. Mai 1898 beschlofs der Bundesrat die Ausweisung
des in Lugano verhafteten, wiederholt erwähnten Giovanni
Battista Peduzzi, geboren 1854, von Schignano (Como), einen
Haupträdelsftihrer der Bewegung. Peduzzi sollte bei Delle
nach Frankreich abgeschoben werden, die französischen Grenz-
organe wurden aber auf den Fall aufmerksam. Seit der Er-
mordung von Carnot durch Caserio richtete Frankreich ein
wachsames Auge auf die italienischen Anarchisten. Das
französische Ministerium gab Befehl, den Eintritt von Peduzzi
ins französische Gebiet zu verhindern. Ein erneuter Ab-
schiebungsversuch führte zu keinen Schwierigkeiten. Ver-
mutlich war Peduzzi von Basel direkt nach Brüssel dirigiert
worden.
Viertes Kapitel.
Die Ermordung der Kaiserin Elisabeth durch Luccheni.
1. Der Mord.
Am 16. Juli 1898 hatte die Kaiserin in Begleitung der
Hofdame Gräfin Sztaray und des Leibarztes Dr. Kerzl zur
Herstellung ihrer leidenden Gesundheit — sie litt an Anämie,
schwerer Nervenentzündung, vielwöchentlicher Schlaflosigkeit
und, in mäfsigem Grade, an Herzerweiterung — eine Reise
nach dem Bade Nauheim in Hessen angetreten, wo sie sich
einer Kur mit Solbädern unterzog. Zu Ende August verliefs
die Kaiserin das Bad Nauheim und traf am 30. August in
Territet ein, wo sie sich im Hotel Caux bei Glion einlogierte,
um daselbst mehrere Wochen zu verbringen. Auch im Früh-
ling 1898, ebenso in früheren Jahren, hatte die Kaiserin in
Territet verweilt. Die Kaiserin wurde von ihrer nächsten
Umgebung wiederholt aufmerksam gemacht, dafs es nicht
klug sei, wenn sie sich allzu sehr exponiere und auf ihren
Spaziergängen allein gehe. Auf solche Bedenken pflegte sie
zu bemerken: »Um mich brauchen Sie gar keine Sorge zu
haben, mir wird niemand etwas zu leide tun, mich kennt man
Langhard, Die anarchistische Bewegung in der Schweiz. 23
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354 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in" der Schweiz.
ja kaum. Meine Sorge gilt immer nur dem armen Kaiser.«
Der schweizerische Bundesrat war davon benachrichtigt worden,
dals die Kaiserin einige Zeit in der Schweiz zu verweilen ge-
denke und hatte den Kantonsregierungen, auf deren Terri-
torium sie sich aufhalten wollte, Kenntnis gegeben, damit sie
die erforderlichen Mafsnahmen treffen konnten. Vom Ausflug
der Kaiserin nach Genf war die Bundesbehörde nicht unter-
richtet worden. Nach Genf hatte die Kaiserin sich namentlich
zu dem Zwecke begeben, um die Frau Baronin von Rothschild
zu besuchen, der sie ihren Besuch durch Brief vom 8. September
angezeigt hatte. Freitag, 9. September, nachmittags 1 Uhr,
verliefs die Kaiserin das Dampfschiff am Quai du Mont Blanc
und liefs sich nach Pregny zu Frau von Rothschild führen,
dort den gröfsten Teil des Nachmittags verbringend. Abends
6 Uhr kehrte sie ins HOtel Beau Rivage in Genf, am rechten
Ufer des Genfersees, zurück. Abends ging sie zu Fufs mit
ihrer Hofdame Sztaray in die Stadt. Sie ging bis zum Platz
Bel-Air und zum Boulevard du Theätre, besuchte mehrere
Magazine und befand sich abends 9 Uhr wieder im HOtel.
Samstag, 10. September, vormittags gegen 11 Uhr, machte
die Kaiserin, von der Hofdame begleitet, wieder einen Aus-
gang, abermals ging sie in mehrere Magazine. Nachmittags
VU Uhr kehrten die beiden Damen ins HOtel zurück. Da
das nach Territet gehende Dampfschiff »Gen^ve« um 1 Uhr
40 Min. abfuhr, verliefs die Kaiserin, auf dem Trottoir längs
des Sees gehend, um P/2 Uhr definitiv das HOtel. Als sie
sich in der Nähe des Hotels de la Paix befand, kam ein Mann,
welcher in der Nähe auf einer Bank gesessen hatte, auf die
Kaiserin zu, bückte sich, als wollte er sie unter dem Sonnen-
schirm betrachten, und versetzte ihr mitten in die Brust einen
Stofs mit solcher Schnelligkeit, dafs niemand sah, dafs er eine
Waffe in der Hand hatte. Die Kaiserin sank nach rückwärts
zusammen. Mit Hilfe der Gräfin Sztaray und einer vorbei-
gehenden Person erhob sie sich. Wieder aufrecht, wünschte
sie allein zu gehen und setzte den Gang bis zur Dampfschiff-
station fort. Auf die Frage der Gräfin Sztaray ob sie leide,
versetzte sie: »Ich weifs es nicht, ich glaube, die Brust ist
getroffen, c Kaum auf dem Dampfschiff angelangt, hatte die
Kaiserin eine Ohnmacht und blieb einige Minuten bewufstlos.
Niemand dachte in diesem Augenblick an die Schwere der
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Viertes Kapitel. Die Ermordung der Kaiserin Elisabeth. 355
Tat, die sich ereignet hatte, und der Dampfer setzte sich in
Bewegung. Die Kaiserin kam wieder zu sich und sprach
noch die Worte; »Was ist mir geschehen?« Sie sank zurück,
Leichenblässe bedeckte ihr Angesicht, sie atmete schwer, dann
ging das Atmen in Röcheln über'). In diesem Augenblick
hatte das Dampfschiff den Hafenplatz verlassen und befand
sich in der Höhe der Villa Plantamour in S^cheron. Es
wurde beschlossen, zur Station Päquis, nahe dem Hotel
Beau Rivage, zu fahren. Inzwischen wurde eine notdürftige
Tragbahre zubereitet. Die Kaiserin wurde ins HOtel getragen,
wenige Minuten nachher starb sie in Gegenwart der Gräfin
Sztaray, der Frau Meyer, Directrice des Hotels, und des
Dr. Golay, der gerufen worden war, sobald man das Schiff
zurückkehren sah^).
Der Mörder war in der Richtung der Rue des Alpes ent-
flohen. Von mehreren Personen, Zeugen der Tat, wurde er
verfolgt mit dem Rufe: »A Tassassin, au voleur!« und am
Hause Nr. 5 der Rue des Alpes festgehalten. Er sang, als man
ihn auf den Polizeiposten führte.
Beim Verhör im Justizgebäude erklärte er, er heifse
Luigi Luccheni. Am 5. September sei er von Lausanne,
wo er sich seit dem 20. Mai aufgehalten habe, nach Genf ge-
kommen zu dem Zwecke, den Herzog von Orleans zu töten,
von dem die Zeitungen berichtet hätten, dafs er in Genf sei.
Da er ihn nicht fand, habe er sich am 7. September nach
Evian begeben, in der Hoffnung, ihm dort zu begegnen. Da
ihm dies nicht gelang, sei er am anderen Tag nach Genf
zurückgekehrt, entschlossen, irgend eine andere höhere Person
umzubringen. Durch die Zeitungen vom Freitag, 9. September,
habe er erfahren, dafs die österreichische Kaiserin im Hotel
Beau Rivage abgestiegen war. Er habe die Umgebung
des Hotels überwacht und die Überwachung nur während
seinen Mahlzeiten unterbrochen. Am Samstag, 1 Uhr
0 Ermordung der Kaiserin Elisabeth. Leitomischl. Druck
und Verlag V. Augusta.
*) Prinzessin Elisabeth war am 24. Dezember 1837 als dritte
Tochter des Herzogs Maximilian im Schlosse Possenhofen am Starn-
bergersee geboren worden. Am 16. August 1853 verlobte sie sich
in Ischl mit Kaiser Franz Josef, am 23. August 1854 fand die Hoch-
zeit statt. Sie schenkte dem Kaiser einen Sohn, Rudolf, und zwei
Töchter, Gisela und Marie Valerie.
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356 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
30 Min. habe er den Kammerdiener der Kaiserin zur Dampf-
schiff Station gehen sehen. Die Kaiserin habe er gekannt, da
er sie 1894 in Budapest gesehen. Er habe sich ihr in den
Weg gestellt und sich, als sie in seiner Nähe war, auf sie
gestürzt, indem er ihr mit einer Feile einen Stich ins Herz
versetzte. Er habe gewufst, dafs eine solche Waffe eine sehr
gefährliche 'Wunde erzeuge. Beim Stofs habe er das Gefühl
gehabt, dafs die Waffe tief hineinging und die Kaiserin sterben
müsse. Während seiner Vernehmung wurde telephoniert, die
Kaiserin sei gestorben. Luccheni bezeugte darüber grofse
Freude. Er bekannte sich als Anarchist 5 die Tat habe er im
Interesse der anarchistischen Sache begangen. Komplizen be-
ständen keine.
Zwei Stunden nach dem Verbrechen wurde die mit einem
groben Griff versehene Feile, mit der Luccheni die Tat ver-
übt hatte, beim Hause Nr. 3 [der Rue des Alpes gefunden.
Den Griff hatte der Anarchist Martinelli in Lausanne ver-
fertigt. Die 85 Millimeter lange Wimde der Kaiserin ent-
sprach der Form der Mordwaffe.
2. Die ersten Eindrücke.
Bis jetzt hatten Anarchisten wohl von der Schweiz aus
Verbrechen in Nachbarstaaten verübt, das schweizerische Ge-
biet aber blieb davon verschont. Der Mord in Genf änderte
dies mit einem Mal. Eine ungeheuere Bewegung ging durch
das ganze Land, und in der schweizerischen Presse ertönte
der Ruf: »Hinaus mit den Anarchisten !c Schon die blolse
Zugehörigkeit zur anarchistischen Sekte sollte, soweit es sich
um Ausländer handelte, nach vieler Meinung fortan einen
Ausweisungsgrund bilden. Etwelche Beruhigung gewährte
nur, dafs kein Schweizer die wehrlose Frau, die an den
blühenden, rebenumrankten Ufern des Lemans Genesung ge-
sucht, umgebracht hatte.
»Notre population,« schrieb das »Genfer Journal« am
Montag, 12. September 1898, »si honn^te, si paisible, si fi^re
de rhospitalit^ qu'elle donne aux ^trangers de tout rang, de
toute nation, de toute croyance et de toute opinion politique
qui se rencontrent chez nous comme sur un terrain neutre,
n'est pas encore remise de T^motion que lui a causee Todieux
attentat commis par un bandit ^tranger sur la personne de
rimperatrice Elisabeth d'Autriche.
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Viertes Kapitel. Die Ermordung der Kaiserin Elisabeth. 357
»Imp^ratrice, eile Tetait si peu qu'elle semblait ä Tabri
des accidents qu'on peut appeler prof essionnels , qui menacent
les depositaires du pouvoir par le fait de ceux dont le dogme
est que rois, reines, empereurs, imperatrices ou pr^sidents de
republiques sont des tyrans qu'on peut tuer en toute süret6
de conscience parce qu'ils sont hors de Thumanite.
C'est une grande douleur pour nous qui tenons au bon
renom de notre pays que cet attentat aussi inutile que sauvage
sur la personne d'une femme inoffensive, ait et^ commis chez
nous. II nous semble que nous n'avions pas m6rite cet affront.
Nos moeurs bourgeoises, notre civilisation ne nous ont pas
prepar^s ä ces trag^dies, et nos quais pleins de promeneurs,
sous un beau ciel d'<§te, ne sont pas le cadre qui leur convient.
C'est avec un sentiment de stupeur que, dans cet apr^s-
midi m^morable, Ton a appris la fatale nouvelle. Ceux ä qui
on la racontait n'y voulaient pas croire, Gen^ve n'ayant jamais
vu pareille chose; et ä ce sentiment-lä s'en joignait un autre^
Tindignation contre les miserables qui, cherchant chez nous
un abri sür contre les lois de leur pays d'origine, abusent d'une
hospitalite dont ils ne sont pas dignes, pas plus d'ailleurs qu'ils
n'en sont reconnaissants.
Le gouvernement de notre canton a decide de convoquer
toute la population du pays ä defiler devant Thötel oü glt
cette malheureuse victime du plus lache et du plus stupide
des attentats, afin de t^moigner ainsi sa Sympathie pour la
famille si cruellement eprouv^e et pour la nation ä laquelle
eile appartient, mais pour [t6moigner aussi de son horreur
pour de tels crimes et de Taffront que Ton a fait ä notre ville
en la choisissant pour y commettre de pareils attentats. C*est
lä une idee qu'il faut approuver, qui r^pond au voeu de la
population genevoise, et dont nous remercions le Conseil d'Etat.«
Am 10. September beauftragte der Bundesrat die schweize- .
Tische Gesandtschaft in Wien, der Regienmg von Österreich-
Ungarn die Nachricht von dem Attentate mitzuteilen und dem
Kaiser den Ausdruck seines Beileides und seiner Sympathie aus-
zusprechen, die vom ganzen Schweizervolke geteilt würden.
Die »Neue Freie Presse c in Wien begleitete den Mord
mit den Worten:
»Das Schlachtopfer von Genf ist eine Frau, die, obgleich
auf den höchsten Höhen der Menschheit thronend, niemals aus
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358 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
dem zugleich bescheidensten und edelsten Wirkungskreis ihres
Geschlechts hervorgetreten ist; eine Frau, welche der Heiligen
gleich, deren Namen sie trug, nur durch Werke der Güte
und Barmherzigkeit mit der Welt in Berührung trat, und von
der kein lebendes Wesen sagen kann, dafs es um ihretwillen
nur einen Augenblick des Leids oder des Kummers erduldet
habe; eine Frau, die nicht einmal die niedrigste, blindeste und
unersättlichste der Leidenschaften, den Neid, erwecken konnte,
denn sie selbst war eine Dulderin, trotz ihrer Krone, sie selbst
hat körperlich gelitten, und der bitterste aller Schmerzen hat
ihr Mutterherz zerrissen, als sie den einzigen, geliebten Sohn
in der Blüte seiner Männlichkeit begraben mufste. Dafs ein
Meuchelmörder sich finden konnte, der ein solches durch Güte,
Edelsinn und das Martyrium der Mutter dreifach geheiligtes
Herz zu treffen vermochte, das ist eine Schmach für alles,
was Menschenantlitz trägt, eine Sat3^e auf unsere gepriesene
Zivilisation, davor verhüllt der Genius der Menschheit trauernd
das Haupt.«
3. Der Mörder.
Luccheni wurde unehelich im Jahre 1873 in Paris geboren.
Seine Mutter hatte sich dorthin begeben, um ihre Schwanger-
schaft zu verheimlichen. Nach der Niederkunft ging sie nach
Amerika. Der Knabe wurde nacheinander im Hospiz Saint
Antoine in Paris, dann im Findelhaus in Parma untergebracht.
Die Verwaltung des Findelhauses vertraute den Knaben den
Eheleuten Monici an, bei denen er vom sechsten bis achten
Jahre blieb. Dann verbrachte er wieder ein Jahr im Findel-
haus, zuletzt wurde er den Eheleuten Nicasi in Verano-Mele-
gari übergeben, die ein grofses Interesse an dem Jungen
nahmen. Damals zeigte er sich intelligent und arbeitsam. Er
besuchte die Schule und blieb in der Familie Nicasi bis 1887.
Er war alsdann zwei Jahre bei den Eheleuten Salvi d'Angelo
in Solignano, dann ging er nach Varano und arbeitete an der
Eisenbahn Parma — Spezia. Darauf begab er sich in die Fremde,
arbeitete abwechselnd in Genua, in Airolo (Kanton Tessin),
Chiasso, dann im Kanton Genf in Versoix, wo er von 1891
bis zum Frühling 1892 bei dem Unternehmer Papis Beschäfti-
gung fand. Von hier begab er sich nach Zürich, dann nach
Wien, dann nach Budapest, wo er sich im März und Juni 1894
aufhielt. Von da gings nach Fiume und Triest, wo die Polizei
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Viertes Kapitel. Die Ermordung der Kaiserin Elisabeth. 359
ihn verhaftete und nach Italien abschob. In Italien wurde er
Refraktär der Klasse von 1893, im Jahre 1894 ins 13. Kavallerie-
regiment von Montferrato in Neapel eingereiht. 1896 tat er
Dienst in Afrika, kehrte nach Neapel zurück, wo er im De-
zember 1897 vom Militärdienst befreit wurde. Er trat dann als
Knecht in den Dienst seines Hauptmannes, des Prinzen von
Vera di Aragona in Neapel, später in Palermo. Am 31. März
1898 verliefs er Palermo, reiste nach Genua und erreichte
darauf über den Grofsen St. Bernhard die Schweiz. Im Mai
1898 kam er in Lausanne an, wo er rue Mercerie 17 wohnte.
Bereits am 18. August 1898 geriet Luccheni zufällig in
Berührung mit der Polizei. Ein Polizist suchte ein Individuum.
Der fragte ihn nach seinem Namen. Luccheni, der keine Legiti-
mationspapiere hatte, sagte, er habe am 11., 12. und 13. August
als Handlanger am eidgenössischen Postgebäude gearbeitet und
sich den Finger ein wenig verletzt. Der Polizist sah mehrere Blätter
aus der Tasche herausragen, er nahm und las sie. Es war eine
Sammlung anarchistischer Lieder, betitelt: »Cantichi anarchici.c
Der Polizist bemerkte, er müsse diese Drucksachen kon-
fiszieren. Er forderte Luccheni auf, Papiere zu hinterlegen.
Luccheni hinterlegte bei der Polizei nur sein militärisches
Dienstbuch. Die Lausanner Polizei schickte einen Polizei-
bericht an die Bundesanwaltschaft in Bern, unter Beilegung
der anarchistischen Lieder, der am 19. August in Bern eintraf.
Vom eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement gelangte
keine weitere Mitteilung mehr nach Lausanne. In Lausanne
las Luccheni eifrig das Neuenburger Anarchistenbfatt »L'Agi-
tatore« und sang anarchistische Lieder. Von den Vorgängen in
Mailand zeigte er sich sehr erregt. Er sandte anarchistische
Druckerzeugnisse an einen Waffenkameraden in Neapel und
zeigte sich begeistert von den anarchistischen Ideen. In Ge-
sellschaft eines Genossen begab er sich im Laufe des August
nach Vevey, um einen Dolch zu kaufen. Einige Tage später
erwarb er in Lausanne die Feile, die er am 10. September
brauchte. Lausanne verliefs er am 5. September. Luccheni
verwahrte sich entschieden dagegen, dals er Mitschuldige
habe. Wenngleich keine Miturheber oder Gehilfen nach-
gewiesen werden konnten, ist es doch möglich, dafs die Tat
nicht dem Entschlüsse eines einzelnen entsprangt).
0 Die Irrenärzte sind vielfach geneigt, die Verbrechen durch
psychopathische Eigenschaften der Täter zu erklären und damit die^
360 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
4. Die Schwurgerichtsverhandlung').
Am 10. November 1898 vormittags 9V4 Uhr wurde Luccheni,
ein untersetzter, kräftiger Mann, in den Saal geführt. Der Ein-
druck, den er erzeugte, war ein möglichst schlechter. An der
Joumalistenbank vorbeigehend, bemerkteer: »Oui, c'est moi,c
und wandte sich dem Publikum lächelnd zu. Alle seine Be-
wegungen waren berechnet, seine Worte überlegt, denn er
hatte sie für die Öffentlichkeit bestimmt. Luccheni beantwortete
die an ihn gerichteten Fragen mit grofser Kaltblütigkeit und
brutaler Ruhe.
Präsident: Warum haben Sie die Kaiserin von Öster-
reich getötet?
Luccheni: Das Elend hat mich dazu getrieben.
Präsident: Die über Ihre Jugend eingezogenen Er-
kundigungen beweisen nicht, dafs Sie sich im Elend befanden.
Luccheni: O! Meine Mutter hat mich verleugnet und
verlassen, sobald ich auf die Welt kam. Und bedenken Sie,
in welcher Familie ich erzogen wurde.
Willensfreiheit und Schuld zu leugnen. In der Wissenschaft ist
diese Richtung namentlich durch die italienische positive Schule
vertreten (siehe Gretener, Die Zurechnungsfähigkeit als Gesetz-
gebungsfrage. Berlin 1897 S. 1 ff.). Professor Dr. Aug. Forel stellt
Luccheni als erblich belastet hin. Seine Mutter sei durch ihren
Dienstherrn, der ein Trunkenbold gewesen, ganz jung verführt
worden, worauf sie sich, um die Schwangerschaft zu verbergen, nach
Paris begab und dort gebar. Von der schlechten Eigenschaft der
Eltern und dem alkoholisierten Vater habe Luccheni sein äufserst
impulsives Wesen, grolse Eitelkeit, viel Willensschwäche, Leiden-
schaften und grolse Suggestibilität geerbt, wozu die grausamen
Instinkte der italienischen Rasse traten. Das soziale Milieu, in dem
er erzogen worden, ferner die anarchistischen Schriften haben
einen verderblichen Einflufs auf ihn ausgeübt. Siehe Forel und
Mahaim, Crimes et anomalies mentales constitutionelles, Gen^ve
1902, S. 37 ff.
Als der Gefängnisdirektor Luccheni die Verabfolgung von
zwei Büchern auf einmal verweigert hatte, stürzte sich Luccheni
mit einem spitzen Instrument, das er aus einer Sardinenbüchse an-
gefertigt hatte, wie ein wildes Tier auf den Gefängnisdirektor Favre,
den er beinahe getroffen hätte, worin Forel einen Beweis krank-
hafter Impulsivität erblicken will.
0 Der Verfasser hat der Gerichtsverhandlung als Augenzeuge
beigewohnt. Siehe auch Gau tier: Le proces Luccheni, Schweizerische
Zeitschrift für Strafrecht, elfter Jahrgang 1898 S. 333.
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Viertes Kapitel. Die Ermordung der Kaiserin Elisabeth. 361
Präsident: Es waren brave Leute.
Luccheni: Sie hatten nicht Nahrung genug ftir ihr
eigenes Kind. Übrigens bin ich kaum zwei oder dreimal in
die Schule gegangen und alles, was ich weifs, habe ich im
Hospiz von Parma gelernt. Mit neun Jahren begann ich zu
arbeiten.
Präsident: Jedenfalls haben Sie einen Primarunterricht
erhalten, ähnlich demjenigen von jedermann, und Sie waren
ein intelligenter junger Mann.
Luccheni: Ja, ich war sehr geschickt in allen Arbeiten,
die ich unternahm.
Präsident: Woher kannten Sie die Kaiserin?
Luccheni: Ich hatte sie in Budapest gesehen.
Präsident: Das von Ihnen angegebene Datum stimmt
nicht überein mit der Zeit, da die Kaiserin Elisabeth in Buda-
pest weilte.
Luccheni: Dann habe ich sie in Wien gesehen, zudem
habe ich ihre Photographien oft betrachtet.
Präsident: Warum haben Sie der Prinzessin von Ara-
gon geschrieben, dafs Sie nach Paris verreisen, während Sie
sich nach Genf begaben? Das geschah am 8. September,
zwei Tage vor dem Mord?
Luccheni: Dies war eine Phantasie.
Präsident: Sie sind Anarchist geworden, nachdem Sie
das Regiment verlassen hatten?
Luccheni: Ja.
Präsident: Haben Ihnen Kameraden die anarchistischen
Ideen beigebracht?
Luccheni: Nein, ich bin ganz allein Anarchist geworden.
Ich bin Individualist. Den Mord beging ich in der Schweiz,
weil sich eine gute Gelegenheit dazu bot und nicht, weil die
Todesstrafe in einzelnen Schweizer Kantonen abgeschafft ist.
Ich hatte keine Komplizen.
Präsident: Warum haben Sie nicht statt der Kaiserin
eine andere hohe Persönlichkeit umgebracht?
Luccheni: War denn die Kaiserin nicht eine hohe
Persönlichkeit?
Präsident: Sie wollten also eine hohe Persönlichkeit
umbringen ?
Luccheni: Ja.
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362 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
Präsident: Warum begingen Sie die Tat?
Luccheni: Um mein Leben zu rächen.
Präsident: Und was mufsten Sie davon erwarten?
Luccheni: Die Galeere.
Präsident: Haben Sie der Überzeugung, Drohung oder
Furcht nachgegeben?
Luccheni: Nein, man täusche sich nicht, ich hatte keine
Komplizen.
Präsident: Haben Sie den Mord begangen, damit Sie
Ihren Namen in den Zeitungen lesen können?
Luccheni: Daran liegt mir wenig.
Präsident: Haben Sie an den Schrecken gedacht, der
von dem Menschen ausgeht, der mordet?
Luccheni: Haben Die es bereut, welche seit neunzehn
Jahrhunderten die Arbeiter, das Volk verfolgen?
Präsident: Empfinden Sie keine Reue?
Luccheni: Im Gegenteil.
Präsident: Würden Sie die Tat, wenn sie zu wieder
holen wäre, nochmals begehen?
Luccheni: Ganz gewifs.
Während des eine Stunde dauernden Verhörs hatte Luccheni
sein Lächeln auf den Lippen nicht verloren. Mehrmals unter-
brach er den Vorsitzenden, abscheulich zynische Worte an ihn
richtend. Zuweilen wandte er sich um und warf einer Person
in einer fernen Saalecke Kufshände zu. Sein Benehmen war
derart, dafs viele bedauerten, dafs das Genfer Strafgesetzbuch
die Anwendung der Todesstrafe auf den Mörder nicht ge-
stattete, der auch im Gefängnis für seine Umgebung eine be-
ständige Gefahr bildete.
Nachdem Ankläger und Verteidiger ihre Reden beendigt
hatten, wurde er gefragt, ob er etwas hinzuzufügen habe. Er
verneinte die Frage. Der Gerichtshof verurteilte ihn wegen
Mordes zu lebenslänglichem Zuchthaus. Nach der Urteils-
Verkündigung schrie Luccheni: »Vive T Anarchie! Mort ä
TAristocratie!«
5. Anarchistische Stimmen.
Mosts »Freiheit«, New York, 17. September 1898, schrieb:
»Am letzten Sonnabend hat in Genf ein junger italienischer
Arbeiter namens Luchesi (oder ?) die österreichische Kaiserin
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Viertes Kapitel. Die Ermordung der Kaiserin Elisabeth. 363
über den Haufen gestochen .... Eigentlich mufste ich die
Achseln zucken; denn es liegt auf der Hand, dafs man durch
die Abmurksung harmloser alter Weiber weder die Welt um-
krempeln noch überhaupt im freiheitlichen Sinne Effekt machen
kann .... Diese vagabundierende Kaiserin hat nie eine politische
Rolle zu spielen gesucht .... Welcher Schaden durch das Ver-
schwinden dieses Weibsbildes der Welt erstand, das wird wohl
auch ein ewiges Geheimnis bleiben .... Das aber sollte jedem
klar sein, dafs es eine Absurdität ist, wegen der Beseitigung
dieser armseligen, nichtssagenden Person so viel Aufhebens
zu machen .... Anderseits lehne ich es ab , hinter der Er-
dolchung oder Erteilung dieser Kaiser-Liesel eine prinzipielle
Anarchistentat zu wittern.«
:>Freiheit« vom 22. Oktober 1898 (Artikel von Paul Vendrde,
datiert Chicago, Oktober 1898):
»Es ist noch keinem von uns eingefallen, einen Ravachol,
einen Caserio, einen Emil Henry als verrückt zu erklären.
Welche Ursache oder welches Recht hat man denn, Luccheni
in den Spalten der ,Freiheit^ als irrsinnig, ja, noch mehr, als
ein Werkzeug der Jesuiten zu bezeichnen? Ich habe Ursache
anzunehmen, dafs Luccheni ebensowenig als Ravachol glaubte,
durch Beiseiteschaffung von Personen die Anarchie einführen
zu können. Im Gegenteil, er war noch viel weniger davon
überzeugt. Was er wollte, war Rache, blutige Rache, ganz
gleich an welchem Repräsentanten der bestehenden ,göttlichen
Weltordnung^«
Am 16. November 1898 brachte die »Freiheitc Lucchenis
Bild mit einem Gedicht :
Er schlug sich durch in Müh' und Qual,
Durch dieses irdische Jammertal.
Der Leib gedieh, das Herz verdarb,
Die Rache wuchs — die Liebe starb.
Doch endlich hat er den Stahl gezückt
Auf eine, die Krone und Purpur schmückt.
Ein schuldlos Opfer! ~ was fragt darnach
Ein Herz, das in Elend zusammenbrach?
Der Ausgestofsene, er hat sich gerächt
An jener Klasse — sein Hafs war echt! —
Der Klasse der Reichen, die ihn gezeugt.
Die ihn verstiefs und ins Joch gebeugt.
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364 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
»LesTempsNouveaux«, ex-journal »laRevolte« (RueMouffe-
tard 140 Paris) vom 17./23. September 1898 schrieben aus Genf :
»Pour rester d'une indifference parfaite en face de Tattentat
recent qui a mis en ^moi la p^gre officielle ainsi que la partie
commer^ante de notre ville, pour s'epargner le deuil par ordre
qui a ferm^ les magasins de joie et les boutiques, il suffit de
songer ä la famille des Habsbourg, jadis mattres en Suisse.
Leur imperiale fortune sue le sang et leur tröne est fait d'un
monceau de cadavres. N'ont-ils pas decime des nations entieres?
A Vienne, en Hongrie, en Italie, partout oü se sont pos^es
les griffes de leur aigle, le sang des martyrs de la libert^
fut-il ^pargn^ jamais?«
Die nämliche Nummer der »Temps Nouveaux« bemerkte
an der Spitze des Blattes:
»Relatant l'assassinat de Timperatrice d'Autriche, certains
joumaux crient ä la d^mence. Le meutre de cette vieille
femme en deuil promenant son ennui ä travers le monde ne
saurait, disent-ils, servir Tid^e. C'est Tacte d'un fou, d'un
hallucin^. Hallucin^ c'est bien le mot. Luccheni dut €tre, au
moment de tuer, la proie d'une hallucination. Echappe aux
recents massacres d'Italie, il crut voir, sous son stilet, une de
ces femmes italiennes qui, de leur balcon, criaient aux soldats
fusillant le peuple: Tirez fort, visez juste! Du pays de la
mort, la folie de la mort rayonne sur le monde.«
Fünftes Kapitel.
Das Anarchistenblatt >L' Agitatoren:. Seine Herausgeber und
Mitarbeiten
Die italienischen Anarchisten hatten nach dem Mailänder
Aufstand das Bedürfnis nach einem anarchistischen Organ. Die
Vorgänge in Mailand hatten manche anarchistische und sozia-
listische Genossen nach der Schweiz gedrängt. Anfangs Juli
1898 wurde in Neuenburg eine anarchistische Zeitung ge-
gründet, »L'Agitatore, periodico comunista-anarchico«.
Am 10. September 1898 hatte Luccheni die Kaiserin von
Österreich umgebracht. Der »Agitatore« erschien am 17. Sep-
tember noch, öffentlich konnte man ihn in den Zeitungskiosks
der Stadt Neuenburg kaufen. Die letzte Nummer vom 17. Sep-
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Fünftes Kapitel. Das Anarchistenblatt »L' Agitatoren etc. 365
tember brachte zum Verbrechen in Genf einen schmählichen
Artikel, >Un colpo di lima« (ein Feilenstofs) betitelt.
Germani, welcher das Blatt herausgab, betrieb seine im
Dienste des Anarchismus stehende Druckerei in Neuenburg
nichts weniger als geheim. Seine Offizin befand sich in der
Bahnhofstrafse, rechter Hand, wenn man vom Bahnhof in die
Stadt geht. Germani druckte mit mehreren Arbeitern den
>Ane«, den »Profugo«, den »Agitatore«, sowie anarchistische
Broschüren. An dem zweistöckigen Häuschen prangte in
grofsen schwarzen Buchstaben die Firma: »Ferd. Germani,
imprimerie commerciale«. Ins Handelsregister, wie das Gesetz
es vorschrieb, hatte Germani die Firma nicht eintragen lassen.
Samstag, 17. September 1898, wurde im ersten Stock noch
eifrig gedruckt, adressiert und spediert. Am Montag stand
der Betrieb still, die Jalousieen waren geschlossen: an diesem
Tag war die Neuenburger Polizei auf Veranlassung der Bundes-
anwaltschaft eingeschritten. Die Bewohner der Stadt Neuen-
burg, die so viele Pensionate besitzt, zeigten sich unter dem
frischen Eindruck der Mordtat in Genf nicht wenig überrascht,
als sie aus den Zeitungen erfuhren, dafs die Polizei in Neuen-
burg ein italienisches Anarchistennest samt Druckerei aus-
genommen habe. Ferd. Germani war in Neuenburger Arbeiter-
kreisen eine bekannte Person, »c'est un bon type, il dit ce
qu'il pense,« sagte jemand, der ihm nahestand.
Herausgeber des »Agitatore« war, wie bemerkt, Buch-
drucker Ferdinand Germani von Arce (Caserta), geb. 1859.
Bereits im Jahre 1882 war Germani aur Frankreich aus-
gewiesen worden, weil er den Umsturz der Regierung, Mord,
Raub, Brandlegung und Dynamitattentate predigte. Er be-
gab sich in die Schweiz, zunächst nach Lausanne, wo er
im Jahre 1891 eine italienisch geschriebene Zeitung »L'Italiano
air Estero, organo degli operai italiani in Svizzera« heraus-
gab, die sich durch die Heftigkeit der Sprache bemerk-
bar machte. Am 10. September 1891 wurde Germani diu-ch
Beschlufs der waadtländischen Regierung aus dem Kanton
Waadt ausgewiesen , mit Rücksicht auf den Umstand, dafs er
am 19. Juni 1891 vom Kriminal gericht in Lausanne wegen
Veröffentlichung eines ehrverletzenden Artikels in seinem
Blatte und am 25. August gleichen Jahres vom Polizei-
gericht in Lausanne wegen Beschimpfung des Schwurgerichts
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366 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
Vevey, sowie wegen Verleumdung eines Bürgers bestraft
worden war. Gegen die Ausweisung rekurrierte Germani an
den Bundesrat, der aber den Rekurs als unbegründet abwies.
Zweckmäfsig wäre es bereits in diesem Zeitpunkt gewesen,
Germani nicht blofs aus dem Kanton Waadt, sondern, aus der
Schweiz auszuweisen, wodurch man seiner anarchistischen
Tätigkeit ein Ziel gesetzt und die Herausgabe des » Agitatore«
vereitelt haben würde. Vom Kanton Waadt wandte sich Ger-
mani nach Neuenburg. Den Schriftsetzerberuf ausübend, ver-
hielt er sich dort anfänglich ruhig. Allein nach verhältnis-
mäfsig kurzer Zeit machte er sich durch seine Agitation unter
den italienischen Arbeitern bemerkbar. Er richtete die schon
erwähnte kleine Druckerei ein und gab ein in französischer
Sprache geschriebenes Blatt, den »Ane«, heraus, das vom
1. Januar 1897 bis zum 20. August 1898 anfänglich zweimal
im Monat, später einmal in der Woche erschien. Die Zeitung
gab zu vielen Klagen und Beschwerden Anlafs, in derselben
wurden Behörden und Private fortgesetzt in gemeinster Weise
verleumdet und besudelt. Schon im Februar 1897 hatte das
Polizeidepartement des Kantons Neuenburg die Bundesanwalt-
schaft in Bern auf das Treiben Germanis aufmerksam gemacht.
Es wurde bei dem Anlafs mitgeteilt, dafs Germani seine an-
archistischen Ideen nicht nur bei seinen Landsleuten, sondern
auch unter den Schweizern, namentlich unter jungen Leuten
zu verbreiten suche. Nach Aussage eines Zeugen hat Ger-
mani bei einer Besprechung des von Ravachol verübten
Dynamitattentates zu jungen Leuten bemerkt:
»Ravachol a tr^s bien fait de lancer cette bombe, si vous
saviez, jeunes gens, le but de Tanarchie, vous approuveriez
Ravachol. Si vous veniez ä une de nos assemblees, vous
seriez edifies sur Tanarchie et vous ne vous prononceriez pas
contre l'acte commis par Ravachol.«
Germani verkehrte in Neuenburg mit den gefährlichsten
Anarchisten. Im Sommer 1898 druckte er anarchistische Mani-
feste, welche bei Anlafs des in Genf ausgebrochenen Streiks
unter die Arbeiter verteilt wurden.
Den Behörden gegenüber wagte Germani zu behaupten,
er könne als Drucker des »Agitatore« nicht verantwortlich
gemacht werden. Sein Bruder J. Germani, in der Druckerei
von Ferd. Germani als Schriftsetzer arbeitend, protestierte in
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Fünftes Kapitel. Das Anarchistenblatt »L'Agitatore« etc. 367
einem an das Neuenburger Blatt »Suisse Liberale« gerichteten
Briefe gegen die Behauptung, dafs sein Bruder Anarchist sei.
Habe sein Bruder den »Agitatore« und Broschüren gleichen
Inhalts gedruckt, so könne man ihm deswegen so wenig etwas
anhaben als dem Fabrikanten, der die Feile erzeugte, womit
Luccheni die Kaiserin erstach.
Mit 34 anderen italienischen Anarchisten vom Bundesrat
am 23. September 1898 ausgewiesen, rekurrierte Germani mit
Zuschrift, datiert London, 21. April 1899, gegen die Aus-
weisung an die Bundesversammlung. Germani behauptete in
der Eingabe: ». . . d'^tre la victime d'abus de pouvoir de la
part du procureur g€n6ra\ et du Conseil f^d^ral.« Er ver-
langte, der Nationalrat möge feststellen, dafs der Bundesrat
die Verfassung verletzt habe und dafs daher das von ihm er-
lassene Ausweisungsdekret als null und nichtig zu betrachten
sei. Zur Begründung seiner Eingabe machte Germani nament-
lich geltend, er sei, obschon Sozialist, als Anarchist aus-
gewiesen worden. Er bestritt nicht, eine anarchistische Zeitung
hergestellt zu haben, für den Inhalt derselben lehnte er abjer
jede Verantwortimg ab, indem er als Drucker sich um den
Inhalt seiner Druckerzeugnisse nicht zu bekümmern brauche').
Die Bundesversammlung lehnte den Rekurs, sowie den-
jenigen, welchen Professor Dr. Zürcher (Zürich) gegen die
vom Bundesrat am 7. März 1899 verfügte Ausweisung der
Italiener Jotti, Ciacchi und Speroni eingereicht hatte, ab, indem
sie, übereinstinmiend mit der Bundespraxis und bundesrecht-
lichen Literatur, von der Auffassung ausging, ein Rekurs an
die Bundesversammlung gegen eine vom Bundesrat verfügte
Fremdenausweisung sei unstatthaft. Die Ausweisung von
Fremden, welche die innere oder äufsere Sicherheit der Schweiz
gefährden, bilde einen Regierungsakt, welcher der Natur der
Sache nach einen Rekurs an das Parlament mit Suspensiv-
effekt ausschliefse. Das Ausweisungsrecht würde illusorisch,
könnten die Ausländer gegen die vom Bundesrat angeordneten
Ausweisungen an die Bundesversammlung rekurrieren*).
0 Bericht des Bundesrats vom 8. Juni 1899, »Bundesblatt« 1899,
III, S. 996.
') Siehe die Verhandlungen des Nationalrats vom 18. u. 19.. De-
zember 1899 im amtlichen stenographischen Bulletin.
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368 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
Die Leitartikel für den »Agitatore« schrieb der Journalist
Giuseppe Ciancabilla, geboren 1871 in Rom. Als der König
Humbert durch Bresci ermordet wurde, erinnerten sich die
römischen Journalisten an Ciancabilla als eines Bekannten. In
dem Joumalistensaal der Post von Rom erschien im Jahre
1897 eine kümmerliche Gestalt, jung, klein, das war Cianca-
billa. Er half damals einem Journalisten, der, wenn er Vor-
schufs hatte, für eine französische Depeschenagentur arbeitete.
Ciancabilla nannte sich Sozialist, schien aber gemäfsigt zu sein.
Als das römische Sozialistenblatt »Avanti« gegründet wurde,
trat er als Reporter in dessen Stab, aber nicht für lange;
weil er einst den Mord einer Kokotte zu melden vergafs,
wurde er verabschiedet. Darauf wurde er Dichter des sozia-
listischen Witzblattes »Asino«. Als der Krieg zwischen Griechen-
land und der Türkei ausbrach, ging er mit den Garibaldianem
nach Griechenland. Im »Feldzuge« war er der unzertrenn-
liche Begleiter des Anarchisten Cipriani, der ihn unschwer
für den Anarchismus gewann. Nach dem Kriege hatte
Ciancabilla schlimme Tage. Er hatte nämlich seine neapoli-
tanischen Kriegskameraden als schlechte Soldaten geschildert.
Er beantragte zu seiner Verteidigung die Einsetzung eines
Ehrengerichts, das aber nicht zu stände kam. Von Neapel
ging er nach Paris als Korrespondent des »Avanti« , blieb
aber auch dort nicht lange, sondern begab sich in gleicher
Eigenschaft nach Brüssel. Plötzlich kündigte er dem »Avanti«
an, dafs er Anarchist geworden sei und nach London gehe.
Auch dort blieb er nicht, sondern zog nach Amerika. Er
wurde bald ein Führer der italienischen Anarchisten. Gleich
nach der Ankunft Ciancabillas in Paterson (New Yersey)
spalteten sich die dortigen Anarchisten in Propagandisten der
Tat und solche, die ein revolutionär-sozialistisches Programm
durchführen wollten. Ciancabilla, anscheinend so sanft, über-
nahm die Direktion der in Paterson erscheinenden »Questione
sociale«, die den politischen Meuchelmord predigte. Im Früh-
ling 1898 sah man ihn wieder in Rom, wo er im Mai plötz-
lich verschwand mit der Drohung, er werde den Diktator-
general von Mailand, Bava-Beccaris , töten. Die Polizei war
gleich hinter ihm her. Ciancabilla ging über Turin in die
Schweiz, dann nach London und zuletzt wieder nach Amerika.
Im Juni 1899 kam er dort mit dem Anarchisten Malatesta aus
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Fünftes Kapitel. Das Anarchistenblatt »L' Agitatoren etc. 369
Rimini zusammen. Malatesta war wenig davon erbaut, dafs in
seiner Abwesenheit der junge Ciancabilla die Direktion der
»Questione sociale« und die Führung der Partei übernommen
hatte. Es kam zu Kämpfen, Malatesta siegte, und Ciancabilla
mufste das Feld räumen. Er ging nach West-Hoboken und
gründete dort die »Aurora«, welche alle Attentate als herr-
lichste Frucht des individuellen Kampfes bezeichnete').
Domenico Zavattero von San Remo, geboren 1875, übte,
wie Ciancabilla, den Journalistenberuf aus. Gleich in der
ersten Nummer des »Agitatore« schrieb er neben Cianca-
billa einen Artikel. Gewamt durch unzeitige Ausweisungs-
ankündigungen einzelner Zeitungen, verliefs Zavattero die
Schweiz, bevor der Bundesrat seine Ausweisung verfügte, was
am 27. September 1898 geschah. Zavattero hatte keine Papiere
und wurde deshalb aus dem Kanton Neuenburg ausgewiesen.
Oreste- Josef Boffino von Gerano, geboren 1871, Graveur
von Beruf, illustrierte den »Prodigo« und schrieb Artikel für
den »Agitatore«. Als dritter Journalist war am »Agitatore«
tätig Josef Colombelli, recte Denis, geboren 1876 zu Novara.
Sein Name figurierte auf dem »Agitatore« als Administrator.
Am Kopfe des Blattes stand: »Tutto quanto concerne Tam-
ministrazione scrivere: G. Colombelli, Casier No. 5776, Neu-
chätel, (Svizzera).« Für den »Agitatore« verfafste Colombelli
ebenfalls Artikel. Am 13. September 1898 wurden Boffino
und Colombelli vom Bundesrat ausgewiesen. Wären die Be-
hörden nicht durch den Mord in Genf auf die Propaganda
der Italiener aufmerksam geworden, so hätte dem »Agitatore«
einstweilen kaum jemand ein Hindernis in den Weg gelegt.
Nur geschäftliche Defizite mochten dem Unternehmen gefähr-
lich werden.
Die erste Nummer des »Agitatore« erschien am 2. Juli 1898.
Eine Redaktion war nicht angegeben, nur die Bemerkung am
Kopf des Blattes: Per quante riguarda la redazione, scrivere
air Agitatore, Casier No. 5766, Neuchätel (Svizzera)«. In dem
Leitartikel »Unsere Pflicht« (il nostro dovere) wird ausgeführt,
es bedürfe nur eines Funkens, damit vielleicht das klerikal-
monarchistische Gebäude des alten Europa zu einem Haufen von
Ruinen zusammenbreche. Pflicht der Anarchisten sei es, den
0 «Frankfurter Zeitung», Abendblatt vom 6. August 1900.
Laoghard, Die anarchistische Bewegung in der Schweiz. 24/^
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370 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
zerstörenden Brand zu entfachen. Die Gewaltsamkeit des
Ziels zermalme die Anarchisten, doch dies sei gleichgültig.
Die Aufopferung der Anarchisten lasse die Anarchie entstehen.
Giuseppe Colombelli wandte sich an die von der italienischen
Grenze in die Schweiz zurückgekehrten Genossen, die, voll
Rache gegen die italienische Bourgeoisie, in ihrem rebellischen
Geist gestärkt worden seien. Die Geschichte lehre, dafs nur
die Zerstörung zum Siege führe.
Eine redaktionelle Notiz in No. l ersuchte um sichere
Adressen von Anarchisten in Italien, an die das Blatt gesendet
werden könne, denn die Verbreitung des »Agitatore«, namentlich
in Italien, sei dringlich. Einstweilen werde das Blatt zu 10 Cts.
das Stück verkauft; eine Preisreduktion trete ein, sobald die
Gröfse der Auflage es gestatte. Femer wird mitgeteilt, die
Anarchisten in Lausanne hätten zur Verbesserung der Propa-
ganda in Italien die Veröffentlichung einer Serie volkstümlicher
Broschüren in italienischer Sprache beschlossen. Eine Bro-
schüre, zum Preise von 5 Centimes, sei von Krapotkin ver-
fasst und laute: »Die Notwendigkeit der Revolution« (Necessitä
della rivoluzione); für Bestellungen solle man sich an Domenico
Zavattero, poste restante Lausanne, wenden.
Am 9. Juli teilte der »Agitatore« mit, die italienischen
Anarchisten in Zürich hätten die Idee, in Zürich eine anar-
chistische Zeitung herauszugeben, fallen lassen, um den An-
strengungen des »Agitatore« nicht in den Weg zu treten.
Schon in der dritten Nummer klagte der »Agitatore« über
das vorhandene Defizit. Wenn die Anarchisten im gegen-
wärtigen Zeitpunkt die Stimme des »Agitatoren schätzen,
wenn die Abfassung des Blattes die Mehrzahl der Genossen
befriedige, so müfsten sie dem Unternehmen unverzüglich
finanziell zu Hilfe kommen. Die Redaktion richtete an die
Leser die Ermahnung, den »Agitatoren bei allen Arbeitern
zirkulieren zu lassen. Auf die Weise rücke die Propa-
ganda vor. In dem Artikel »Gesetzliche revolutionäre Taktik«
erklärte Zavattero, die Revolution sei unvermeidlich, der
legale Kampf unmöglich. Am 16. Juli teilte der »Agitatoren
aus Lausanne mit, Panella und Zavattero seien aufgefordert
worden, Papiere vorzuzeigen, widrigenfalls sie ausgewiesen
würden. Solche könnten sie aber nicht bekommen, weil sie
in Italien wegen »politischer Delikte« verurteilt worden seien.
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Fünftes Kapitel. Das Anarchistenblatt »L'Agitatore« etc. 371
Es, stehe zu hoffen, dafs mit der Drohung nicht Ernst gemacht
werde. Aus Lugano wurde berichtet, der »Agitatore« finde
dort viele Leser; nicht allein die Anarchisten, sondern auch
die aus Italien geflüchteten Sozialisten und Republikaner kauften
ihn gerne. Es sei daher auffallend, dals das in Lugano er-
scheinende Blatt »II Socialista« den »Agitatore« noch nicht
erwähnt habe.
Der »Agitatore« vom 23. Juli bemerkte, für die anar-
chistische Propaganda mangle es an einer in grofser Auflage
erscheinenden Zeitung. Solange die Genossen nicht einsähen,
welche Bedeutung die Presse für die Propaganda habe, kämpften
sie mit ungleichen Kräften gegen die Bourgeoisie. Seien sie
aber hiervon überzeugt, so mtissten sie es beweisen durch
Abonnements des » Agitatore«, der einzigen in Europa in italie-
nischer Sprache erscheinenden anarchistischen Zeitung. Die
Nummer vom 23. Juli enthielt einen von Boffino verfafsten,
gegen den italienischen König gerichteten Artikel, betitelt:
»Der Unverantwortlichem (L' Irresponsabile) , worin die An-
archisten, überhaupt die revolutionären Elemente aufgefordert
wurden, im Namen der Humanität alle Energie zusammenzu-
raffen, »um den Verbrechen einer im Proleiarierblut schwim-
menden feudalen Monarchie ein Ende zu bereiten«.
Der Artikel vom 23. Juli »Warum sind wir Verbrecher?«,
setzte auseinander, die Anarchisten seien Verbrecher, weil sie,
entgegen allen Gesetzen und Vorurteilen, die Abschaffung des
Eigentums, der Autorität, die Zerstörung der Bourgeoisie an-
streben, weil sie keinen König, keine Minister, keine Ab-
geordneten, keine Richter, keine Schergen, keine Kaufleute
wollen. Was die bürgerlichen Gesetzbücher mit dem Ausdruck
»Verbrechen« bezeichnen, finden die Anarchisten gerecht. Die
Anarchisten sollen daher auf den Namen Verbrecher und
Rebell stolz sein und sich wohl hüten, ehrbar zu werden (»Dun-
que, o compagni andiamo superbi del nome di malfattori che
vuol dire ribelli e guardiamoci bene dal diventare onesti«).
Nach Beendigung des Belagerungszustandes in Mailand
brachte der »Agitatore« ein schwarzumrahmtes Entrefilet
unter dem Titel »Dopo tre mesi (Memento).« Zwanzig-
tausend Familien, heisst es da, seien in Trauer, zwanzig-
tausend zerstreut, verarmt, vernichtet. Und um die Familie
scharen sich die Verwandten, die Freunde der Toten und
24*
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372 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
Gefangenen, die Opfer eines Freiheitsideales. Was geschehen,
vergesse das Volk nicht. Die Aspiration der Anarchisten gehe
dahin, höchste Justiz und höchste Rache zu nehmen. Dafür
bereiteten sich die Anarchisten vor. Denn der Tag werde
kommen, rot, glänzend wie eine Morgenröte. Blutig werde
der Mittag sein, weil keinem Schlechten verziehen werde.
(»E a questa giustizia e a questa Vendetta noi ci prepareremo
neir attesa lenta e fatale del giomo aspettato e voluto. Poich^
il giomo verrä, rosso, fulgido, come un' aurora. Avrä bagliori
di sangue in sul meriggio, perch^ non perdoneremo ai vili.«)
Am 27. August klagte der »Agitatore«, man habe sich
vorgenommen, das Blatt zu 5 Centimes abzugeben; der Ge-
danke habe sich aber noch nicht verwirklichen lassen, da
dadurch die Existenz des Organes aufs Spiel gesetzt würde.
Die Auflage sei eben sehr beschränkt; zudem bezahlten nicht
alle Anarchisten die Zeitung regelmäfsig. Manche Exemplare
werden gratis abgegeben, und von den nach Italien ge-
schmuggelten geraten viele in die Hände der italienischen
Polizei. Hieraus entstehen bedeutende Portoverluste. Im gegen-
wärtigen Zeitpunkt habe der » Agitatore« eine grofse Bedeutung*
Wenn die Bestellungen sich vermehrten, würde die nächste
Nummer in der ganzen Schweiz für 5 Centimes verkauft.
Eine heftige Sprache führte der »Agitatore« wieder in
dem Artikel »Pro Italia« vom 3. September. Die Mailänder
Vorgänge hätten gezeigt, dafs das Mals bei der italienischen
Nation voll sei. Die Wunde sei brandig, und man könne sehr
gut voraussehen, dafs es mit der italienischen Monarchie, mit
dem ganzen Gefolge von Blutsaugern, die ein Interesse an
ihrer Existenz haben, zu Ende gehe. Den flüchtigen italieni-
schen Anarchisten und denjenigen anderer Länder liege eine
grofse Pflicht ob: die Propaganda in Italien zu unterstützen,
denn die wenigen in Italien noch verweilenden, in Freiheit
sich befindenden Anarchisten seien mit Einsperrung und
Zwangsdomizil bedroht, dürfen den Mund nicht auftim oder
ierhalten wegen ihres anarchistischen Bekenntnisses keine
Arbeit und können daher keinen Rappen für die Propaganda
beitragen. Es sei nötig, dafs alle Anarchisten für die Revolution
in Italien arbeiteten, da man nach den jüngsten Erschüttenmgen
annehmen dürfe, dafs die Revolution in kurzer Frist imd mit
erhöhter Gewalt ausbrechen werde. Kein Hindernis stehe ihf
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Fünftes Kapitel. Das Anarchistenblatt «L' Agitatoren etc. 373
im Wege, kein Heilmittel vermöge sie abzuwenden. Die An-
archisten müssen aber die italienische Revolution nicht nur
willkommen heifsen, sondern sie provozieren. Dazu sei nötig,
dafs sie von der theoretischen Propaganda zur kühnen Aktion
schreiten. Laut müsse man dem italienischen Volke zurufen,
die Stunde der Revolution stehe bevor, damit es sich vor-
bereite, damit es die Infamieen, die Ruchlosigkeit der Reichen,
die Niederträchtigkeit der -Richter, die unerhörten Feigheiten
der Regierenden, die Schurkereien der Priester blutig räche.
Man müsse dem Volke sagen, die Glocke der Revolution er-
schalle, auf dafs es sich rüste und den angreifenden Soldaten
zurufe.: »Kommet zu uns, seid unsere Brüder, kommet zu uns.«
Laut solle man dem italienischen Volke zurufen , dafs man
mit Feuer die Fäulnis der gegenwärtigen Gesellschaft reinigen
müsse. Feuer müsse man legen an die Archive, Gerichts-
häuser, königlichen Schlösser, Ministerien, Banken, Klöster,
Kasernen. »Bisogna gridar forte al popolo d' Italia che ab-
bisogna del fuoco per purificare la putrida societä presente:
fuoco agli archivi, ai tribunali, alle chiese; fuoco alle reggie,
ai ministeri, alle banche, ai conventi, alle caserme dove tanti
fannuUoni vivono a spese di chi lavora e suda per morir di
fanae cronica.«
Die Nummer vom 10. September beginnt wieder mit einem
Appello ai compagni und jammert, dafs viele Anarchisten
kein einziges der bezogenen Exemplare bezahlten. Wie sollte
der »Agitatore« weitererscheinen können, wenn das Defizit
nicht nur stationär bleibe, sondern sich noch vermehre (Nummer
10 vom 3. September verzeichnete ein Defizit von 204 Frcs.).
Es mifsfalle der Administration , immer auf den gleichen Nagel
schlagen zu müssen. Wenn die Genossen die Schulden für
die bezogenen Nummefn bezahlen und einige kleine Opfer
bringen, lasse sich das Defizit tilgen, und das Blatt könne für
5 Centimes verkauft werden. Wichtig sei namentlich die Ver-
breitung desselben in Italien. Aus Italien kämen immer neue
Begehren nach dem Blatt, weshalb die Auflage vergröfsert
werden solle, während die Administration sie in Ermanglung
der nötigen Geldmittel einschränken müsse.
Der Artikel »II Dovere degli Anarchici« vom 10. September
enthielt nicht wiederzugebende Beschimpfungen des Kronprinzen
und bezeichnete den König als »tigre del Quirinale«. Umberto,
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374 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
der sich aufser das menschliche Gesetz gestellt, habe seine Auf-
gabe erfüllt; es beginne nun die Aufgabe der Anarchisten.
Auf allen Seiten gehe das Gebäude der Monarchie aus den
Fugen. In der revolutionären Bewegung sei die Pflicht der
Anarchisten klar vorgezeichnet. Sie mtissen als Avantgarde
bei allen aufrührerischen Bewegungen marschieren, mit dem
Beispiel ihrer Person zahlen, kühne und schnelle Entschlüsse
fassen, den die Masse bewegenden Geist bilden, ihre Arme
mit dem rächenden Eisen bewaffnen, die heilige Phalanx sein,
welche keine Furcht kenne und triumphiere, indem sie un-
erschrocken dem Tod entgegengehe. Den Schlufs des Artikels
bilden die Worte : »L' ora ^ giunta per gli anarchici di scuo-
teme V antica inerzia, di mantenerlo saldo nel proposito della
prossima rivincita, di affrettar, se fia d'uopo, la marcia degli
eventi, acciö con V oblio delle offese non abbia a ricadere in
quella sonnolenta apatia, peggior della morte, apatia di servi
vili che sopportano pazientemente le loro catene, incoscienza
d' imbecilli castrati , codardia di poltroni che si accasciano
nella convinzione della propria nuUitä, che hanno ai loro piedi
la scure e non osano brandirla sul capo dei tiranni ....
L' insurrezione di ieri, se lo vorremo da senno, sarä la rivo-
luzione di domani.«
Ein anderer, von Aloistis gezeichneter Artikel derselben
Nummer vom 10. September führte aus, die grölste Zahl der
Aufstände sei unverzüglich in ein Blutbad verwandelt worden,
weil das Volk Mitleid mit den Soldaten hatte. In Paris wie
in Mailand fühlte das Volk Mitleid mit den Arbeitgebern und
Soldaten, und dieses stupide Gefühl habe bewirkt, dafs Hun-
derte von Arbeitern unter dem Blei des Henkers fielen: »Hätten
die Mailänder, bevor sie Barrikaden herstellten, alle Arbeiter
getötet, die Maschinen zerstört, die Werkstätten verbrannt, so
würden sie dadurch zweifellos zum Teil die öffentliche Gewalt
terrorisiert haben ; hätten sie nach Ermordung der Arbeitgeber
und Einäscherung der Ateliers Bomben statt Ziegel auf die
Soldaten geworfen, so hätte der Aufstand nicht so rasch unter-
drückt werden können, und der Mörder Humbert hätte andere
Soldaten absenden müssen. Die Anarchisten seien zu sehr
Philosophen und zu wenig Revolutionäre gewesen. Cafiero,
Bakunin und Krapotkin hätten umsonst ftir die italienischen
Anarchisten geschrieben, und die Genossen in Paris und Spanien
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Fünftes Kapitel. Das Anarchistenblatt »L'Agitatore« etc. 375
vergebens ihr Leben als Märtyrer dahin gegeben. Die letzte
Insurrektion in Mailand enthalte die Lehre, dafs es allererste
Pflicht der Anarchisten sei, der Masse hartnäckig und be-
ständig die tägliche Rebellion und den unversöhnlichen Hals
gegen die Bourgeoisie, gegen jeden bewaffneten Mann zu
predigen, der die gegenwänigen Einrichtungen verteidige. Die
Soldaten müssen mit den Polizisten in gleiche Linie gestellt
werden, da sie, wie die Sbirren, die Leute töten zum gröfseren
Ruhme der Bourgeoisie.
Am 17. September 1898 erschien die zwölfte, zugleich letzte
Niunmer des > Agitatore«. Sie umfafste statt vier nur noch zwei
Seiten. Der Herausgeber habe die Nummer auf zwei Seiten
beschränken müssen, weil alle Ermahnungen, das Blatt zu
unterstützen, erfolglos blieben. Es sei betrübend, dafs die
finanzielle Situation des Blattes die anarchistische Propaganda
verhindere, welche unter den italienischen Elementen in der
Schweiz so viel Gutes verspreche. Auf die Herausgeber könne
kein Vorwurf fallen, dafs der »Agitatore« sein Erscheinen
einstellen müsse. Aus Pflichtgefühl gegenüber der Propa-
ganda sei das Blatt gegründet und trotz der finanziellen Ver-
driefslichkeiten fortgesetzt worden. Abermals ersuchte der
Herausgeber um Bezahlung der bezogenen Nummern und Bro-
schüren; wer eine Unterstützung gewähren könne, solle es
schnell tun. In diesen Tagen, wo die Bourgeoisie mit allen
Mitteln die Verfechter des anarchistischen Ideals zu vernichten
und die anarchistischen Theorieen verächtlich zu machen suche,
sei es Pflicht, die Energie für die Propaganda zu verdoppeln.
Der Tod des »Agitatore« käme einem Selbstmord gleich,
worüber sich nur die Bourgeoisie freuen würde.
Die letzte Nummer brachte an der Spitze einen Artikel
mit dem Titel >Un colpo di lima«, welcher den von Luccheni
mittels einer Feile an der österreichischen Kaiserin verübten
Mord kommentierte. Der zynische Artikel, welcher zum ersten
Mal die Aufmerksamkeit der breiten Öffentlichkeit auf den
»Agitatore« lenkte, lautete u. a.:
»Es war ein allgemeiner Ausbruch offiziöser Entrüstung,
ein Strom von Krokodilstränen. Zwischen einer militärischen
Revue und einem Bankett, zwischen einem Kongrefs und
irgend einer Einweihungsfeier haben die Behörden jedes Landes
Zeit gefunden, die gewöhnlichen Telegramme abzusenden, die
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376 Dritter Teil. Die italienischeÄ Anarchisten in der Schweiz.
ihrem Schmerz über das grofse Unglück Ausdruck geben.
Die Träumer der Rückkehr zur guten alten Zeit, die finsternis-
liebenden Nachteulen, die Verkauften, alle haben leichtes
Spiel gehabt . . . , ihnen hat sich Gelegenheit geboten , die
heftigsten Schmähungen auszustofsen , die gemeinsten- Ver-
leumdungen vorzubringen, die grausamste Unterdrückung der
,infamen Sekte' zu verlangen, die das Heiligste, was es in
unserer Gesellschaft gebe, unterdrücken wolle . . . das Hei-
ligste, weil es ihnen ungerechte Privilegien verschafft, nicht
selbst erarbeitetes Brot. Mögen auch die unbewufsten und bos-
haften Anschwärzer krächzen, mögen sie ihre Verwünschimgen
gegen die Anarchisten ausstofsen, mögen sie den Hafs der-
jenigen entfesseln, die ihre Macht durch periodische Massen-
morde und fortwährende Verfolgungen ewig erhalten, mögen
sie Komplotte schmieden, ihrer schwächlichen, von der Furcht
' hervorgerufenen Wut freien Lauf lassen: wir werden nicht
einen Finger breit von unserem Wege abgehen. Was liegt
uns an ihren Verleumdungen, wenn wir wissen, dafs sie uns
nicht berühren, an ihren heuchlerischen Tränen, wenn wir
wissen, dafs sie nur dem Eigennutz entstammen? Sie, die
Niederträchtigen, erheben sich zur Verteidigung der bedrohten
Menschheit ; wir, die wir eine Gesellschaft Freier und Gleich-
berechtigter möglich machen wollen, wir stehen nicht an,
uns zu Verteidigern desjenigen (Lucchenis) aufzuwerfen, der,
beseelt von den uns gemeinsamen Idealen, sich aufmachte, um
jemand zu treffen, der in seinen Augen in der bürgerlichen
Gesellschaft das Prinzip der Autorität und des Vorrechts ver-
körperte, jener Autorität, jenes Vorrechts, welches immer
der Erlösung der Menschheit hinderlich sein wird. War es
vom Guten ? . . . War es vom Bösen ? . . . Das ist eine Sache,
die ims nicht berührt. Warum er eine Frau erdolchte? . . .
Warum er nicht eine Persönlichkeit wählte, die direkter für
die gegenwärtigen Ungerechtigkeiten verantwortlich war? . . .
Wir können nicht in die Würdiguing dieser Frage eintreten,
wir können die Umstände nicht ergründen, welche unseren
Genossen Luccheni veranlaf sten , eher auf diese als auf eine
andere Weise zu handeln. Er glaubte, gut daran zu tun,
ohne Unterschied der Person den Hieb zu führen, um damit
einen energischen Protest auszudrücken gegen die Schändlich-
keiten, gegen die wir uns erheben. Er fragte niemand von
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Fünftes Kapitel. Das Anarchistenblatt »L'Agitatore« etc. 377
uns um Rat, verlangte von keinem von uns Hilfe. Er tiber-
nahm durchaus die Verantwortung für seine Handlung, und
uns bleibt nichts anderes übrig, als die Energie und den
Gleichmut zu konstatieren, mit denen er für seine Tat, die er
als notwendig erachtete, seine Freiheit, vielleicht sein junges
Leben zum Opfer brachte. Er habe eine Frau gemordet ! . . .
Nun ja! es ist nicht das Individuum, welches zählt. Der An-
archist, welcher zur Tat schreitet, handelt nicht, um einer
persönlichen Rache zu genügen, um sich einer verbalsten
Person zu entledigen. Wenn er zur Tat geht, geschieht es,
weil er ein Feind der Autorität ist und einen Akt des Pro-
testes gegen das Machtprinzip begehen will. Im Namen der
Gesamtrache aller Leidenden zückt er den Dolch gegen irgend
eine Person, welche der Klasse der Aussauger, der Ge-
niefsenden, der Herrschenden imd Unterdrücker angehört.
Aber diese Frau treffe ja gar keine Schuld! . . . Man hätte
jemand umbringen können, der unmittelbar für die gesellschaft-
lichen Übel, die msm beklage, verantwortlich war . . . Wer
ist aber direkt verantwortlich für die Mifsstände, welche die
Gesellschaft bedrücken? Humbert oder Pelloux, Beccaris
oder die Kaiserin von Österreich haben denselben Grad der
Verantwortlichkeit; denn sie, gleich allen anderen Blutsaugern,
sind nichts anderes als das Produkt einer Unzahl zusammen-
hängender Ursachen. Es ist ganz natürlich, dals derjenige,
der vielleicht für die Revolution reif ist, jedoch nicht warten
mag, bis die Masse seinen eigenen Grad von Entwicklung
erlangt hat, sich gedrängt fühlt, zur Tat zu schreiten, und
den ersten besten umbringt, der ihm in die Hände fällt. Höre
man mit den grausamen Verfolgungen auf, erkenne man für
alle das Recht, zu leben, an, dann werden diese Vorkommnisse,
welche wir gewifs zuerst bedauern, die sogar der Täter be-
dauert, von selbst aufhören. Wenn das menschliche Leben
etwas Heiliges ist, so ist es dies nicht nur für Kaiserinnen,
sondern auch für die Tausende von Proletariern, die an Ent-
behrungen sterben, die als Opfer der Arbeit, auf Schlacht-
feldern, auf Barrikaden oder schlielslich durch die Hand des
Henkers umkommen. Diejenigen, die sich für Menschen
halten, vergiefsen mehr oder weniger aufrichtige Tränen, weil
eine Kaiserin durch einen Feilenstols umkam, und sie finden
das Verbrechen um so scheulslicher, weil das Opfer desselben
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378 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
unschuldig, eine unverantwortliche Frau sei. Legt die Hand
aufs Herz und fraget Euch, welche Schuld und welche Ver-
antwortlichkeit die armen Bauern oder die Einwohner einer
belagerten Stadt haben, wenn ihre Heimstätten der Schauplatz
einer blutigen Schlacht werden. Welche Verantwortung hatten
denn die Frauen und Kinder, deren Leichname von Kugeln
zerrissen und von Bajonettstichen versttinmielt, haufenweise
in den Furchen eines Feldes liegen, oder verkohlt und ent-
stellt unter den rauchenden Trümmern begraben sind? Mit
welcher Schuld waren die armen Mailänder befleckt, als sie
in den letzten Tagen des verflossenen Mai zur Schmach der
ganzen Menschheit mit Gewehren und Kanonen nieder-
geschossen und unter Eurem Beifall mit königlichem Blei
dahingemäht wurden? Ihr bleibt die Antwort schuldig, nicht
wahr? Die Bourgeois und die Verkauften mögen an den
Gräbern ihrer Götzen weinen! Wir beweinen unsere Brüder,
welche auf dem Wege zum Kreuz dahinfielen; wir vergessen
ihr heldenhaftes Opfer nicht, und durch unsere Selbstverleug-
nung werden wir versuchen, den Tag der äufsersten Rache
zu beschleunigen: wer da will, dafs die Attentate, die man
wild nennt, aufhören, der rufe nicht nach Repressalien, sondern
lasse den Kundgebungen des Gedankens freien Lauf, imd der
Einzelne wird sich nicht mehr genötigt sehen, durch persön-
liche Gewalttaten sich Luft zu machen. Das ist das einzige
Heilmittel und eine Warnung, von der wir wünschen, dafs sie
verstanden werde.«
Der »Agitatore« hatte Abonnenten in Genf, Lausanne,
Neuenburg, Chaux- de -Fonds, Vevey, Biel, Bern, Zürich,
Wädensweil, Basel, Aarau, Lugano, Bellinzona, Triest,
London, Alexandria, Rimini, Tunis, Paris. Der Heraus-
geber des »Agitatore«, beziehungsweise Zavattero verbreitete
und druckte Broschüren in italienischer Sprache, so z. B.
vPrimo Passo all' Anar9hia« (der erste Schritt zur Anarchie),
20 Cent.; »Fra Contadini« (unter Bauern), von Malatesta,
10 Cent.; »GH Anarchici e Tart. 248 (die Anarchisten und
der Artikel 248), von Gori, 10 Cent.; »Gli uomini e le teorie
deir Anarchia« (die Menschen und die Theorieen der An-
archie), von Hamon, 15 Cent.; »La Feste Religiosa« (die
Religionspest), von Most, 5 Cent.; »A mio fratello contadino«
(für meinen Bruder, den Bauer), 5 Cent.; »Canti anarchici
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Sechstes Kapitel. Strafrechtl. Verfolg, v. Frigerio, Bertoni, Held. 379
rivoluzionaric (anarchistisch-revolutionäre Gesänge), 25 Cent.;
»Necessitä della Rivoluzionec (die Notwendigkeit der Revo-
lution), von Krapotkin^ 5 Cent.; »Catechismo del Soldato«,
5 Cent.
Zur wirksamen Bekämpfung der anarchistischen Propa-
ganda hatte die Eidgenossenschaft im Jahre 1894 eine Novelle
zum Bundesstrafrecht von 1853 erlassen, welche in Artikel 4
bestimmt : »Wer in der Absicht, Schrecken zu verbreiten oder
die allgemeine Sicherheit zu erschüttern, zu Verbrechen gegen
die Sicherheit von Personen oder Sachen aufmuntert oder An-
leitung gibt, wird mit Gefängnis nicht unter sechs Monaten
oder mit Zuchthaus bestraft, c Wenn die in Artikel 4 be-
drohten Verbrechen durch die Druckerpresse oder durch
ähnliche Mittel begangen werden, so sind nach Artikel 5
der Novelle die sämtlichen Teilnehmer (Täter, Anstifter, Ge-
hilfen und Begünstiger) strafbar. Germani und Genossen haben,
wie sich aus den mitgeteilten Auszügen des »Agitatorec ergibt,
augenscheinlich das genannte Gesetz übertreten und hätten nicht
nur des Landes verwiesen, sondern vor Bundesstrafgericht ge-
stellt werden sollen. Unter dem Eindrucke der Ermordung der
österreichischen Kaiserin durch Luccheni, der seine geistige
Nahrung aus dem »Agitatorec zog, wäre das Bundesstraf-
gericht kaum zu einem freisprechenden Urteil gelangt. Im
Falle der Freisprechung des Angeklagten hätte der Bundesrat
sie immer noch aus der Schweiz ausweisen können.
Sechstes Kapitel.
Die strafrechtliche Verfolgung von Frigerio, Bertoni und Held.
Anfangs 1900 erschien in einer Auflage von 2500 Exem-
plaren ein »Almanacco socialista-anarchicoc als Nummer 1 der
Biblioteca socialista-anarchica. Als Herausgeber war ge-
nannt: Carlo Frigerio, Druckereiweg 3, Berna, als Druck-
ort: London, international Printing house. Gedruckt wurde
die Publikation in Wirklichkeit |in Genf. Die Biblioteca
socialista-anarchica, ein Sammelwerk für sozialistisch - anar-
chistische Literatur, sollte nach Meinung der an dem Unter-
nehmen beteiligten Anarchisten eine Lücke auszufüllen. Die
Polizeiverfolgungen, denen die anarchistische Propaganda seit
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380 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
30 Jahren in Italien ausgesetzt sei, bilden ein Hindernis
für die Verbreitung der zahlreichen Publikationen, die eine
förmliche Literatur ausmachen. Die besten Publikationen
italienischer Autoren seien vergriffen oder konfisziert. Das
Unternehmen der Biblioteca socialista - anarchica würde in
Italien unterdrückt. Da die Urheber der Bibliothek Schweizer-
bürger seien, können sie die periodische Veröffentlichung von
Broschüren für die Propaganda zusichern, sofern die finanzielle
und moralische Unterstützung nicht mangle. Auf die Weise
können die Urheber des Unternehmens nicht allein zur Ver-
breitung anarchistischer Ideen beitragen, sondern auch eine
systematische Propagandaarbeit unter den italienischen Ein-
wanderern in den europäischen Ländern beginnen. Der
Almanach enthält Auszüge aus gedruckten Schriften imd
Reden von Bakunin, Paul Brousse, Krapotkin, Merlino und
anderen. Als demnächst erscheinende Publikationen waren
angekündigt: »Fra Contadini« von Malatesta, »L' Anarchia t
inevitabile« von Krapotkin, »Pagine di storia socialista« von
W. Tcherkesoff, »Democratici-Socialisti e Socialisti-Anarchici«
von Nino Samaja. Das Kalenderchen wurde zu 25 Rappen
verkauft. Im Verlag von Carlo Frigerio ist im Jahre 1899
auch das 27 Seiten starke anarchistische Liederbüchlein »II
Canzoniere dei Ribelli« zum Preise von 25 Rappen erschienen.
Als Druckort ist London^ international printing house er-
wähnt; tatsächlich wurde auch das Büchlein in Genf gedruckt.
Am 22. Dezember 1899 hatte das Genfer Justiz- und
Polizeidepartement der Bundesanwaltschaft einige Exemplare
des Almanacco socialista-anarchico übermittelt. Durch Bundes-
ratsbeschluls vom 26. Januar 1900 wurde der Bundesanwalt,
gestützt auf Artikel 4 des Anarchistengesetzes vom 12. April
1894, eingeladen, eine strafrechtliche Untersuchung gegen die
Urheber des »Almanacco socialista-anarchico per V anno 1900«
und deren Mitschuldige einzuleiten. Der »Almanacco« hatte
an der Spitze den Artikel: »Contro la Monarchia, appello a
tutti gli uomini di progresso«, abgedruckt, der einen Auszug
bildete aus einem in Italien weitverbreiteten Aufrufe zum
Sturze der italienischen Monarchie. In dem Artikel heilst
es, es sei sicher, dals eine neue Volkserhebung sich bilden
werde, die abermals mit Blut erstickt würde, wenn man wieder
den Kanonen und Gewehren nur Steine entgegensetzen könnte.
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Sechstes Kapitel. Strafrechtl. Verfolg, v. Frigerio, Bertoni, Held. 381
Es sei daher notwendig, die revolutionären Gruppen schon
vorher zu organisieren, damit jede aufrührerische Menge, von
der Hoffnung auf den endgültigen Sieg geleitet, im Kampfe
ausharre. »Es ist unerlälslich,« heifst es wörtlich, »dals die
Soldaten gewahr werden, sich einer wirklichen Revolution
gegenüber zu finden, damit sie versucht sind, zu desertieren
und mit dem Volke zu fraternisieren, ehe die Sättigung des
Blutdurstes sie verwildert hat; die nützlichen Nachrichten
müssen schnell verbreitet und den Bewegungen der Truppen
alle möglichen Hindernisse entgegengestellt werden; durch
Scheinmanöver sind die Truppen nach Örtlichkeiten zu locken,
die vom Schauplatz der beabsichtigten Aktion weit entfernt
sind; den Schnellfeuergewehren und den Kanonen mufs man
Bomben , Minen und Brandstiftungen entgegensetzen ; über-
haupt sind den Kriegsmaschinen der Feinde gegenüber gleich-
wertige Mittel zur Anwendung zu bringen; einer entschlosse-
nen Unterdrückung, die vor keinem Hindernis zurückweicht,
gilt es eine noch viel entschiedenere Aktion entgegenzu-
stellen . . . Die Gleichzeitigkeit der Insurrektion an den ver-
schiedenen Punkten oder wenigstens ein so rasches Ausbreiten
der Bewegung, um die Regierung an der Vereinigung der
Truppen und der allmählichen Erstickung des Aufstandes an
seinen verschiedenen Zentren zu hindern, kann ohne die vor-
ausgehende Übereinstimmung der unter sich in Verbindung
stehenden Aktionstruppen nicht erreicht werden. Und zu
dieser praktischen Vorbereitungsarbeit laden wir alle jene ein,
welche die Feinde der Monarchie und ernstlich entschlossen
sind, ihr ein Ende zu machen.«
Durch Entscheidung vom 7. März 1900 hatte die Anklage-
kammer des Bundesgerichts die Aburteilung von Luigi Bertoni,
Schriftsetezer (Genf), Carlo Frigerio') (Bern) und Emil Held,
Schriftsetzer (Genf) durch das Bundesstrafgericht wegen Über-
tretimg von Art. 4 und 5 des genannten Gesetzes beschlossen.
Die vom Bundesanwalt verfafste Anklageakte vom 12. März
1900 führte aus, Bertoni in Genf habe gegen Ende 1899 die
auf Seite 2 und 4 des roten Umschlages «des Almanachs ent-
0 Carlo Frigerio heifst in Wirklicheit Seelhofer und ist Bürger
von Gerzensee (Kanton Bern). Er wurde in Italien erzogen, wo
seine Mutter, Frau Seelhofer, sich aufhielt.
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382 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
haltenen Betrachtungen verfalst, während der Inhalt des
Almanachs aus den Werken verschiedener Autoren ausgezogen
worden sei. Der eingeklagte Artikel >Contro la monarchia«
bilde einen Auszug aus der früher erschienenen Broschüre
»Aritmetia elementare«. Frigerio habe im Einverständnis mit
Bertoni und mit voller Kenntnis des Inhalts den »Almanaccoc
verlegt. Über 1500 Exemplare habe er sich nach Bern
schicken lassen; etwa 500 seien in der Schweiz und im Aus-
land bereits abgesetzt worden, als die Polizei einschritt und
die bei Frigerio noch vorgefundenen Exemplare mit Beschlag
belegte. Held habe bei Herausgabe des Almanachs geholfen :
unter seinem Namen sei im Januar eine 1000 Exemplare ent-
haltende Kiste an Frigerio abgegangen. Der Bundesanwalt
erbrachte den Nachweis, dafs die Angeklagten wegen Über-
tretung von Artikel 4 (»Wer in der Absicht, Schrecken zu ver-
breiten oder die allgemeine Sicherheit zu erschüttern, zu Ver-
brechen gegen die Sicherheit von Personen oder Sachen auf-
muntert oder Anleitung gibt, wird mit Gefängnis nicht unter
sechs Monaten oder mit Zuchthaus bestraft«) und Artikel 5
(»Werden die in Artikel 4 bedrohten Verbrechen durch die
Druckerpresse oder durch ähnliche Mittel begangen, so sind
die sämtlichen Teilnehmer, Täter, Anstifter, Gehilfen |und Be-
günstiger strafbar, und es finden auf dieselben die Vor-
schriften der Art. 69—72 des Bundesstrafgesetzbuches vom
4. Februar 1853 keine Anwendung. Gegen den Begünstiger
kann auf blofse Geldstrafe erkannt werden«) des Anarchisten-
gesetzes zu bestrafen seien. Als strafbar im Sinne des Ge-
setzes betrachtete der Bundesanwalt namentlich den Satz, dafs
man den Schnellfeuergewehren und Kanonen Bomben, Minen
und Brandstiftungen entgegensetzen müsse (»bisogna ai fucili
a tiro rapido ed ai cannoni opporre bombe, mine, incendii«).
Am 29. Mai 1900 behandelte das Bundesstrafgericht den
Fall. Das Gericht war zusammengesetzt aus den Bundes-
richtern Soldati als Präsident, Stamm und Leo Weber, sowie
den Ersatzmännern Dr.'Scherrer von Basel und Decoppet aus
Lausanne. Im Zuhörerraum hatten sich zahlreiche russische
Studenten und Studentinnen aus Genf eingefunden, die den
Angeklagten sympathisch die Hand drückten.
In seinen Erwägungen führte das Bundesstrafgericht aus,
die Angeklagten seien eines anarchistischen Delikts beschuldigt.
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Sechstes Kapitel. Strafrechtl. Verfolg, v. Frigerio, Bertoni, Held. 383
Der Umstand, dafs die Angeklagten sich selbst als Anarchisten
bezeichnen und der Almanach eine anarchistische Publikation
bilde, gentige nicht, um die Veröffentlichung als ein an-
archistisches Delikt zu betrachten, dies selbst dann nicht, wenn
der deliktische Charakter vorhanden wäre. Der Anarchismus
bezwecke die Vernichtung jeder Autorität und jeder Regie-
rung. Sein Zweck sei die Zerstörung der gegenwärtigen
sozialen Ordnung und des Staates, wie immer seine politische
Organisation beschaffen sein möge. Der Begriff des an-
archistischen Verbrechens umfasse daher alle verbrecherischen
Handlungen, die von der anarchistischen Idee inspiriert seien
und ihre Verwirklichung anstreben. Was das anarchistische
Delikt kennzeichne, sei nicht die Natur des verletzten Rechts,
sondern der Beweggrund. Zur Anwendung von Artikel 4 sei
nötig, dafs die Aufmunterung zu Verbrechen gegen die Sicher-
heit von Personen oder Sachen charakterisiert sei durch die
Absicht, Schrecken zu verbreiten xmd die allgemeine Sicher-
heit zu erschüttern.
Diese Wirkungen dürfen nicht einfach das Ergebnis der
Ausübung des auf Verletzung eines bestimmten Rechts ge-
richteten Delikts sein, sondern müssen den unmittelbaren Zweck
des Delikts bilden. Gerade darin bestehe das Wesen des die
Propaganda der Tat bildenden anarchistischen Delikts, welches
nicht auf Verletzung eines bestimmten Rechts, sondern auf die
Terrorisierung und Erschütterung der ganzen Gesellschaft
hinziele. Auf Grund dieser Ausführungen müsse die Frage, ob
der eingeklagte Artikel die Elemente des Delikts in Artikel 4
des Gesetzes enthalte, verneint werden. Der Artikel »Contro
la Monarchiac enthalte einen Aufruf an die verschiedenen
antikonstitutionellen Parteien, um sie zur Vorbereitung der
Revolution behufs Umsturzes der Monarchie zu vereinigen.
Die Urheber des Appells laden die anarchistischen, sozia-
listischen und republikanischen Genossen ein, sich zum sieg-
reichen Kampfe und zum Sturz der Monarchie vorzubereiten.
Folglich handle es sich nicht um einen an einzelne Individuen,
sondern an grofse Teile des italienischen Volkes gerichteten
Appell, um sie zu bestimmen, auf dem Wege der Revolution
die gegenwärtige Regierungsform umzustürzen. Es müsse
zweifelhaft erscheinen, ob ein Aufruf dieser Natur, von den
Anarchisten an politische Parteien gerichtet, als eine Auf-
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384 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
munterung zur Begehung eines gemeinen Delikts zu betrachten
sei. Jedenfalls handle es sich nicht um ein Verbrechen gegen
Personen oder Sachen, sondern um ein Delikt gegen die Ver-
fassungsordnung eines Staates, dessen Ausführung die Ver-
letzung von Personen oder Sachen bewirken könne, ohne dafs
dieselben direkt gewollt seien. Noch weniger könne die Rede
sein von Aufmunterung zu einem anarchistischen Delikt oder
einer propagandischen Tat. Die ausdrücklich angerufene Mit-
wirkung der sozialistischen und republikanischen Partei schliefse
dies aus und zeige, dafs der Appell die Vorbereitung und
Organisation zu einem politischen Delikt bezwecke, bestehend
im Umsturz einer bestimmten Regierungsform, unbekümmert
um das, was nachher folgen werde. Dies sei der einzige Zweck,
welcher die Angehörigen so verschiedener Parteien zu einer
gemeinsamen Aktion vereinigen könne.
Die Aufreizung, sich der Bomben, Minen und Brand-
legung zu bedienen, ändere an dieser Auffassung nichts und
vermöge ihr nicht die Merkmale eines anarchistischen Delikts
zu verleihen. Diese Mittel seien allerdings geeignet, Per-
sonen und Sachen schwer zu verletzen, und der Gebrauch
der Mittel könne unstreitig Schrecken verbreiten und die all-
gemeine Sicherheit erschüttern. Allein nicht zu diesem Zwecke
werde die Anwendung der Mittel angeraten, sondern um die
reguläre Armee zu bekämpfen, um dadurch den Triumph
der Revolution, des politischen Delikts zu sichern. Nicht um
Terrorisierung handle es sich dabei.
Die Mittel seien ohne Zweifel, wenigstens bis zu einem
gewissen Grade, unvereinbar mit dem Völkerrecht imd ständen
genau in Übereinstimmung mit dem Vorgehen der Anarchisten
bei der Propaganda der Tat. Indessen sei im vorliegenden Fall
zu bemerken, dafs die Verletzungen von Personen und Sachen,
der Schrecken und die Erschütterung der öffentlichen Sicher-
heit nicht geringer gewesen sein würden, wenn die Urheber
des Aufrufs den Rat erteilt hätten , den Flinten und Kanonen
die nämlichen Waffen oder andere Kriegsmittel entgegenzu-
setzen, ohne deren Gebrauch man sich nicht wohl eine Revo-
lution vorstellen könne.
Die eingeklagten Handlungen fielen folglich nicht unter
den Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 1894. Das Gericht
habe nicht zu untersuchen, ob die betreffenden Handlungen
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Sechstes Kapitel. Straf rechtl. Verfolg, v. Frigerio, Bertoni, Held. 385
nicht unter Artikel 41 des Bundesstrafrechts von 1853 fielen
(»Wer ein fremdes Gebiet verletzt oder eine andere völkerrechts-
widrige Handlung begeht, ist mit Gefängnis oder mit Geld-
bulse zu belegen«)-, denn wenn dies zuträfe, wäre nicht das
Bundesstrafgericht, sondern die Bundesassisen zuständig').
Nachdem die Verteidiger, die Advokaten Moosbrugger
(Genf) und Aebi (Bern), gesprochen, erhielten die Angeklagten
das Wort. Held las ein langes, phrasenvolles Schriftstück ab.
Nicht aus Respekt vor der Justiz sei er vor Gericht erschienen,
sondern um zu zeigen, dafs er sich nicht fürchte.
Frigerio leugnete, dafs er mit Caseriö Beziehungen ge-
habt habe. Wäre dies zutreffend, so würde er deswegen
nicht erröten. Die falsche Anschuldigung zeige, wie wefhig
Glauben die italienische politische Polizei verdiene.
Bertoni las aus einem Heft während anderthalb Stunden
eine Art Manifest ab. Er nannte das eidgenössische An-
archistengesetz von 1894 verbrecherisch. Die Angeklagten
verfolgen die Anarchie, sie erklären dies offen. Die Anarchie
führe zur Freiheit. Die Anarchisten beanspruchen das Recht
auf die Revolution mit allen Folgen. Die kapitalistische
Bourgeoisie verdanke ihre Existenz der Gewalt ; sie müsse ge-
wärtigen, gewaltsam depossediert zu werden. Der Begriff des
Verbrechens sei relativ. Der ehrbare Mann erscheine in den
Augen des Richters als Verbrecher. »Ob ich hier frei-
gesprochen oder schuldig erklärt werde, ich werde mit der
Propaganda fortfahren. Ich beanspruche das Recht, zu
schreiben und zu veröffentlichen, was mir gefällt. Wenli man
mir das Recht verweigert, so nehme ich es mir.« Hief
forderte der Vorsitzende des Gerichts Bertoni auf, seine
Sprache zu mälsigen. Bertoni fuhr fort: »Als ich jung war,
war ich stolz, Schweizer zu sein. Jetzt bin ich es nicht mehr.
Immer werde ich streiten für die Freiheit des Gedankens und
der Presse. Was immer kommen mag, ich verbleibe bei der
Avantgarde derjenigen, welche die Eroberung gröf serer Ge-
rechtigkeit und Freiheit träumen.«
Einstimmig sprach das Bundesstrafgericht die drei An-
archisten frei und verurteilte den Bund zu den Prozefskosten.
0 Entscheidungen des schveizerischen Bundesgerichts aus dem
Jahre 1900, XXVI, 1 S. 227 ff.
Langhard, Die anarchistische Bewegung in der Schweiz. 25 ^^ r^r^r^]^
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386 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
Den amtlichen Verteidigern der Angeklagten wurde aus der
Bundesgerichtskasse ein Honorar von je 200 Frcs. bewilligt.
Die Anarchisten verlangten auf Grund der Freisprechung eine
Entschädigung für die ausgestandene Untersuchungshaft. Das
Bundesstrafgericht lehnte das Begehren ab, weil ihre Hand-
lungen immerhin genügenden Grund zur Einleitung einer
Strafklage geboten hätten^).
Die Freisprechung der Anarchisten durch das Bundes-
strafgericht erzeugte auf die Bundesregierung, welche im Hin-
blick auf die Italienerzüge in der Schweiz und die Ermordung
der österreichischen Kaiserin in Genf eine strafrechtliche Ver-
folgung der italienischen anarchistischen Propaganda für ge-
boten erachtete, sowie auf die öffentliche Meinung in der
Schweiz einen befremdenden Eindruck.
Als bald darauf König Umberto vom Anarchisten Bresci
ermordet wurde, da mufste man sich neuerdings sagen, wie
unrecht das Bundesstrafgericht mit seinem freisprechenden
Urteil hatte, welches der italienischen anarchistischen Propa-
ganda in der Schweiz, namentlich in der Stadt Genf, neue
Förderung lieh. In Genf war kurz zuvor von Bertoni das
Anarchistenblatt »II Risveglio« gegründet worden. Das Blatt
wäre vielleicht eingegangen, wenn Bertoni, Held und
Frigerio bestraft worden wären. Dreist forderte der »Ris-
veglio« (»Reveil«) die von der Bundesanwaltschaft bei der
Haussuchung beschlagnahmten Exemplare des »Almanaccoc
nach der Freisprechung zurück. Artikel 4 des Anarchisten-
gesetzes von 1894 palste auf den Artikel »Contro la mon-
archia«. Den einfachen Fall hat das Bundesstrafgericht
durch doktrinäre Erörterungen, zu denen es noch den Be-
griff des »politischen Delikts« herbeizog, kompliziert und
verwirrt. Indem es die im Artikel »Contro la monarchiac
enthaltenen anarchistischen Aufreizungen als ein politisches
Delikt hinstellte, hat es der anarchistischen Propaganda
durch die Presse einen Schutz angedeihen lassen, der nicht
nur unvereinbar erscheint mit den völkerrechtlichen Pflich-
ten der Schweiz, sondern auch nicht im Einklang steht
mit den modernen Bestrebungen der Bundesgesetzgebung. In
') Frigerio begab sich nach London, wo er vom 2. Oktober
1902 an die anarchistische Zeitung »La Rivoluzione« redigierte.
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Sechstes Kapitel. Straf rechtl. Verfolg, v. Frigerio, Bertoni, Held. 387
Artikel 10 des Bundesgesetzes über die Auslieferung dem
Ausland gegenüber vom 22. Januar 1892 hat die Schweiz
gerade mit Rücksicht auf die anarchistischen Verbrechen die
Auslieferungspflicht erweitert. Die Auslieferung wird be-
willigt, obgleich der Täter einen politischen Beweggrund oder
Zweck vorschützt, wenn die Handlung, um deren willen die
Auslieferung verlangt wird, vorwiegend den Charakter eines
gemeinen Verbrechens hat. Die Botschaft des Bundesrates zum
Auslieferungsgesetz vom 9. Juli 1890 betonte, die öffentliche
Meinung der zivilisierten Nationen sei durch die terroristische
»Propaganda der Tat« nicht nur erschreckt, sondern auch in
ihrem Rechtsgefühle empfindlich verletzt und zu einem lauten
Protest dagegen geführt worden, dafs die anarchistischen Ver-
brecher, deren Schandtaten sich auf dem Hintergrunde der
humanitären Bestrebungen der Gegenwart doppelt grell ab-
heben, durch blolse Flucht über die Grenze tatsächlich
sich völlige Straflosigkeit sollten zusichern können. Niemand
könne sich des Gefühls erwehren, dafs die menschliche Ge-
sellschaft in ihrer Gesamtheit durch eine allgemeine Gefahr
bedroht sei, welcher im Interesse der eigenen Selbsterhaltung
mit gemeinsamen Mafsregeln unter Hintansetzung aller aus
dem Milstrauen der Staaten gegeneinander hervorgehenden
Bedenken begegnet werden müsse. Es sei nicht zu verkennen,
dafs in diesen sozialpolitischen Verbrechen ein Element liege,
welches bisher dem Begriff des politischen Delikts fehlte. Das
Verbrechen werde von Seiten der Anarchisten nicht mehr blofs
als letztes Auskunftsmittel, als ultima ratio einer gedrückten
und gehetzten Partei betrachtet, die sich anders nicht mehr
zu helfen wisse, sondern als regelrechtes Kampfmittel zum
Zwecke der Terrorisierung der Bevölkerung.
Die Erwägungen des Bundesstrafgerichts führen im Fall
Frigerio und Genossen aus, der Artikel »Contro la monarchia«
enthalte schon deswegen kein anarchistisches Delikt, weil die
Aufforderung, die Gewehre imd Kanonen der Soldaten mit
Bomben, Minen und Brandlegung zu bekämpfen, gleich-
zeitig an die sozialistische und anarchistische Partei gerichtet
sei. Was wäre die Folge dieser Auffassung? Wenn die
italienischen ^Anarchisten in der Schweiz die Anarchisten und
Sozialisten aufforderten, König Viktor Emanuel zu töten, so
wäre dies kein anarchistisches Delikt, und Artikel 4 des An-
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388 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
archistengesetzes könnte keine Anwendung finden! Diese
Konsequenz zeigt die Unhaltbarkeit der Erwägungen des
Bundesstrafgericht§.
Siebentes Kapitel.
Das Anarchistenblatt »II Risveglio«.
Am 17. September 1898 war der in Neuenburg erschienene
»Agitatore« infolge der Mafsnabmen, welche der Bundes-
rat nach Ermordung der Kaiserin Elisabeth ergriff, einge-
gangen. Keine zwei Jahre vergingen, so wurde in Genf ein
neues anarchistisches Organ, der »Risveglio«, gegründet. Der
»Risveglio socialista-anarchico« erscheint alle 14 Tage. Ein
Jahresabonnement kostet in Italien und in der Schweiz 2 Frcs.,
in anderen Ländern 3 Frcs., die einzelne Nummer in der
Schweiz und in Italien 5 Cent., in anderen Ländern 10 Cent.
Als Druckerei war auf dem Blatt erst angegeben : »Imprimerie
ouvri^re«, dann: »Imprimerie commerciale«. Als verantwort-
licher Herausgeber zeichnet der Tessiner Luigi Bertoni, Schrift-
setzer. Die eidgenössische Post nimmt Abonnements entgegen
und befördert das Blatt. Dem zwei Textseiten umfassenden »Ris-
veglioc ist zusammenhängend der weiter oben besprochene »Re-
veil« mit selbständigem Inhalt beigefügt. Der »Risveglioc be-
f af st sich namentlich mit Italien und den in der Schweiz zerstreuten
italienischen Anarchisten. Sozialistisch-anarchistisch nennt sich
das Organ, um auch Leser und Parteigänger unter den italieni-
schen Sozialisten zu finden. Der »Risveglioc hat in der Schweiz
Abonnenten in Genf, Lausanne, Vevey, Montreux, Yverdon,
Rolle, Vallorbe, Orbe, Bex, Villeneuve, Renens, Neuenburg,
Chaux- de -Fonds, Fleurier, Zürich, Wädensweil, Schlieren,
Rheinfelden, Baden, Chiasso, Locamo, Lugano, Bellinzona,
Rorschach; St. Gallen, Luzem, Niederurnen, Wassen, Freiburg,
Bern, Interlaken, Martigny, Seelisberg; im Ausland in: Mai-
land, Triest, Bologna, Olivone, Bergamo, Turin, Biasca,
Florenz, Spezia, Bozen, Paris, Chälons, Marseille, Thonon,
Wien, Mühlhausen, Mannheim, London, Alexandrien, Phila-
delphia etc. Beim Herausgeber des »Risveglio« sind nament-
lich auch anarchistische Broschüren in deutscher, französischer
und italienischer Sprache zu ganz niedrigen Preisen erhältlich.
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Siebentes Kapitel. Das Anarchistenblatt »II Risveglio*. 389
Fast jede Nummer bietet solche an. Folgende italienische
Broschüren werden u. a. vertrieben: »La conquista del pane«,
»Ai giovannic; *Lo spirito di ribellionec, »L'anarchia, la
sua filosofia il suo ideale«, »L'anarchia ^ inevitabile«, von
Krapotkin, zu 10 und 15 Centimes; »A mio fratello conta-
dino« , von Elis€e Reclus, zu 10 Rappen; »La politica parla-
mentaria nel movimento socialista« , »Fra contadini« ; »AI
Cafe«, von Malatesta, zu je 15 Cent.; »II Canzoniere dei
ribelli«, zu 25 Cent.; »La peste religiosa« , von Most, zu
5 Cent.; »La Societä al domani della Rivolu?ione«, vonGrave,
1 Frc; »Lo sciopero generale, il suo scopo e i suoi mezzi«,
5 Cent.; »II socialismo e Mazzini«, von Bakimin, 25 Cent.;
»II primo maggio« ; »I prodotti della terra e dell' industria«,
von Elis€e Reclus; »Le Parole di un Ribelle«, von Krapotkin.
»La Peste religiosa« (Religionspest), von Most, im Jahr^
1901 im Verlag von L. Bertoni in Genf erschienen, und andere
Broschüren wurden von der Stamperia del Tessin Touriste in
Lugano gedruckt, die sich im Besitze des Tessiner Bürgers
Tarabola befindet. Der »Risveglio« hat zu Propagandazwecken
auch zwei illustrierte Ansichtskarten herausgegeben, betitelt
»Menzogna e Realitä«, zu 10 Cent, das Stück.
Die erste Nummer des »Risveglio« erschien am 7. JuH
1900. Der Artikel »Di fronte al pericolo« betont, die an-
archistische Propaganda müsse intensiv, beständig, unermüdlich
und überall geschehen: bei der Arbeit, in den Versamm-
lungen, in der Familie. Man müsse die Mutter, die Gattin,
die Braut, jede Person von Herz dafür interessieren. Mit
Konferenzen, Druckschriften, mit allen Mitteln sollen die
Anarchisten fieberhaft arbeiten, damit alle die, welche berufen
seien, zur Zerstörung zu schreiten, in den Tod zu gehen,
von der Kontinuität des Lebens, von der Fortsetzung des
Fortschrittwerkes versichert bleiben.
Die erste Nummer begann im Feuilleton mit der Ver-
öffentlichung der Krapotkinschen Broschüre: »L'anarchia b
inevitabile«.
Nach der Ermordung Umbertos in Monza forderte der
»Risveglio« vom 4. August 1900 die Leser auf, den An-
archisten in Italien die im Ausland erscheinenden anarchisti-
schen Publikationen zu senden, das sei ein gutes Mittel für
die anarchistische Propaganda in Italien.
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390 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
In dem Artikel »Piangendo« machte sich der »Risveglio«
vom 18. August lustig über die wegen der Ermordung von
Umberto geflossenen Tränen. »Gewaltsam sterben täglich
Menschen, doch niemand aufser den nächsten Verwandten und
Freunden beweint sie. Was will das sagen, eine Krone auf
dem Haupt! Wenn die grölsten Schurken Inhaber derselben,
erfolgt, sobald sie tot sind, ein allgemeines Geheul.«
In der Nummer vom 10. November 1900: Trotzdem die
Bundesanwaltschaft durch Beschlagnahme des »Almanacco
socialista-anarchica« dem »Risveglio« einen Schaden von
300 Frcs. zugefügt habe, trotzdem die besten Genossen aus
der Schweiz ausgewiesen wurden, habe der Herausgeber zehn
Nummern des »Risveglio« und vier Broschüren herausgegeben.
Die Schuld betrage 300 Frcs., es sei aber an Broschüren ein
Wert von 1000 Frcs. vorhanden. Demnächst werde erscheinen:
»L'organizzazione della Vendetta chiamata giustizia«, von
Krapotkin; »L'Anarchia e la Chiesa«, von Krapotkin; »L'evo-
luzione recente fra Socialisti di Stato«, von Tcherkesoff; dazu
seien aber 200 Frcs. erforderlich. Die Verleumdungen und
Verfolgungen beantworten die Anarchisten mit immer ernsterer
Arbeit, die Anstrengungen werden nicht ohne Früchte bleiben.
Am 10. November 1900 schrieb der »Risveglio«, in Italien
feiere man den Geburtstag des neuen Königs und beweine
den toten König. Daneben leide man in Italien Hunger, der Ge-
danke werde verfolgt, die Minister seien Diebe, Unterdrückung
und Immortalität triumphierten in der savoyischen Dynastie.
Während man in Italien die Anarchisten verhafte und be-
strafe und im Ausland ausweise oder der Arbeit beraube,
erweitere und befestige sich die anarchistische Propaganda in
italienischer Zunge. In Südamerika erscheine nun der »Avve-
nire« täglich, die Broschüren vermehren sich. In Nordamerika
sorgen vier italienische Zeitungen und drei Bibliotheken für
die Propaganda. In Italien gedeihe die »Agitazione« trotz
der systematischen Konfiskation des Blattes und der Fest-
nahme der Redakteure. Die »Avvenire sociale« in Messina
erscheine demnächst wieder. In London stehe man im ße-*
griffe, alle acht Tage ein Blatt zu veröffentlichen. In der
Schweiz erfolge die Propaganda regelmäfsig und nehme zu,
ungeachtet der kantonalen und eidgenössischen Ausweisungen.
In dem »Ai Compagni« gerichteten Aufruf bemerkte
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Siebentes Kapitel. Das Anarchistenblatt »II Risveglio«. 391
der »Risveglio« am 19. Januar 1901, als eine Anarchisten-
gruppe, im Einvernehmen mit Italienern in der Schweiz,
den »Risveglio« gründete, habe es nicht an Leuten gefehlt,
welche dem Blatt ein trauriges Ende prophezeiten. Die
Befürchtungen seien nicht eingetroffen. Jetzt aber gehe das
Blatt einer Krisis entgegen wegen der Abreise der italieni-
schen Einwanderer. Mit Hilfe der Genossen werde es aber
gelingen, sie zu überwinden. Bis jetzt habe das Blatt in Süd-
frankreich, in Deutschland und Österreich in den Zentren der
eingewanderten italienischen Arbeiter^ wenige Abnehmer, der
»Risveglio« bitte um Adressen von Abonnenten.
Die Nummer vom 2. Februar 1901 berichtete, die an-
archistische Propaganda in Italien entfalte sich immer mehr.
Die Teilnahme der italienischen Arbeiterschaft an der Bewegung
bilde eine Tatsache. Zur »Agitazione« , »Avvenire sociale«,
»Ordine« sei noch der »II Sempre Avanti« hinzugekommen,
von Curzio Colombini in Livorno Via San Fortunata 3
redigiert.
Laut einer Notiz des »Risveglio« vom 24. November 1900
feierten die Anarchisten in London den dreizehnten Jahrestag
der in Chicago hingerichteten Anarchisten. Krapotkin sprach
englisch unter grofsem Beifall. Malatesta, Tcherkesoff, del
Marmol, Louise Michel und andere ergriffen das Wort. Es sei
eine imposante Feier gewesen. Bald werde in London eine neue
anarchistische Zeitung erscheinen: »L' Internationale«. Jeden
Sonntag halten die Anarchisten in London kontradiktorische
Versammlungen, für die sich ein wachsendes Interesse zeige.
Am 30. Mai 1901 hielten die italienischen Anarchisten in
Genf, die den Namen »Groupe pour la defense de la libert^
d'opinion« führen, ein stark besuchtes Meeting ab. Es wurde
folgende Resolution beschlossen: »Die im Saal Bonfantini am
30. Mai versammelten Bürger konstatieren, dals die anti-
anarchistische Konferenz in Rom, bei der alle europäischen
Regierungen vertreten waren, unter einem schändlichen Ge-
heininis eine Reihe von Mafsnahmen (Verhaftungen, Aus-
weisungen etc.) beschlofs, um die Gedankenfreiheit zu treffen
und Manifestationen zu verhindern. Anderseits verfolgen die
Regierungen wegen ihrer Meinung die, welche die Interessen
ihrer Klasse verteidigen, und berauben sie des Brotes. Indem
die Versammelten diese reaktionären Mafsnahmen brand-
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392 Dritter Teil. Die italieniscken Anarchisten in der Schweiz.
marken, hoffen sie, dafs die Initiative und Energie der Männer
und Gruppen der Freiheit sie unwirksam machen werden.
Sie beschlielsen , das internationale sozialistische Komitee, die
freisinnige Presse Europas und alle Gruppen für Verteidigung
der Meinungsfreiheit auf die wirkliche Tragweite der römischen
Antianarchistenkonferenz aufmerksam zu machen und mit allen
Mittelp die Abschaffung der politischen Polizei zu verfolgen, c
Das Bureau der »Groupe pour la defense de la libert^
d'opinipn^ beschlofs, imverztiglich ein bezügliches Zirkular zu
lancieren.
Am 29. Juni 1901 hatte der »Risveglio« ein Jahr hinter
sich. Aus dem Verkauf der Zeitung und von Broschüren
nahm der »Risveglio« in dem abgelaufenen Jahr 3032 Frcs.
ein, aus Abonnements 217 Frcs., aus freiwilligen Beiträgen
2102 Frcs. Ausgaben hatte das Blatt: an Porto für Ver-
sendung der Zeitimg und der Broschüren 1539 Frcs., Druck-
kosten für das Blatt 2645 Frcs., Driickkosten für italienische,
französische und deutsche Broschüren 1182 Frcs., diverse Aus-
lagen 39 Frcs. In dem abgelaufenen Jahr wurden 26 Nummern
des »Risveglio« imd 30 000 Exemplare von acht verschiedenen
Broschüren und ein Manifest in 15 000 Exemplaren gedruckt.
Als die Anarchisten den »Risveglio« und die »Biblioteca
socialista-anarchicac gründeten, hätten sie einen zweifachen
Zweck verfolgt: Verbreitung der anarchistischen Propaganda
unter den italienischen Einwanderern in den verschiedenen
Ländern, Förderung der Propaganda in Italien mittels Büchern
und Broschüren. Der »Risveglio« sei glücklich, konstatieren
zu können, dafs in der Schweiz die erhofften Resultate erreicht
wurden. In manchen schweizerischen Städten hätten die
Italiener anarchistische Gruppen gegründet. In Genf, Lau-
sanne, Zürich vmd anderwärts seien zahlreiche Versamm-
lungen zur Besprechung der Propaganda abgehalten worden.
Es sei gelungen, in Italien, trotz der Wachsamkeit der
Polizeiorgane, zahlreiche Bücher und Broschüren einzu-
schmuggeln, wodurch die Propaganda gefördert wurde.
Pie Genossen von Paterson (»Biblioteca sociale -libertaria«,
?Questioue sociale«, »Gruppo Pensiero ed Azione«) hätten
den »Risveglio« dadurch unterstützt, dafs sie ihm zahlreiche
Seudungen ihrer anarchistischen Publikationen schickten. Die
getane Arbeit sei grofs, könne sich aber noch erweitem. Nötig
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Siebentes Kapitel. Das Anarchistenblatt >I1 Risveglio«. 393
sei, dafs in der Schweiz (das nämliche gelte für Frankreich
und Stiddeutschland) in jedem Zentrum van italienischen Ein-
wanderern eine anarchistische Gruppe gegründet werde, die
regelmäfsige Sitzung halte und für die Verbreitung des Blattes
etc. sorge. Alsdann könnte von den in der Schweiz sich auf-
haltenden Italienern eine anarchistische Föderation gegründet
und dergestalt die Aktionskraft erhöht werden. Leider fänden
der »Risveglioc und die Broschüren in einigen wichtigen
italienischen Einwanderungszentren der Schweiz keinen Absatz,
und trot^ der gestellten Gesuche kenne der »Risveglio« die
Adressen der betreffenden Genossen und Wiederverkäufer noch
nicht. Wenn der Verkauf sich ausdehne, die freiwilligen
Beiträge gleichzeitig zahlreicher und regelmäfsiger würden,
könne der »Risyeglio« bald das Format vergröfsern und das
wöchentliche Erscheinen ermöglichen, ferner in immer
kürzeren Zwischenräumen neue Broschüren herausgeben. In
Italien habe die systematische Konfiskation jedwede an-
archistische Publikation tmmöglich gemacht. Die der Seque-
stration entschlüpften seltenen Publikationen seien vergriffen,
dasselbe müsse man von den in London durch die Gruppe
»L'Associazone« erzeugten Veröffentlichungen sagen. Da fülle
der »Risveglio« eine Lücke aus. Nächstens werde der »Ris-
veglio« »La Feste religiosa« (die Religionsseuche) in 15 000,
»Lo Sciopero generale« (Generalstreik) und »L'Anarchia« in je
10 000 Exemplaren herausgeben. Sobald die Schuldverpflich-
tungen getilgt seien, werde der »Risveglio« neue, bereitliegende
Broschüren in die Presse gehen lassen. Die Anarchisten in
Nord- und Südamerika leisteten finanzielle Hilfe und trugen
dadurch zur Ausbreitung der anarchistischen Ideen bei.
Am 9. November 1901 besprach der »Risveglio« die Hin-
richtung des Genossen Czolgosz »il compagno nostro«, der
Mc. Kinley ermordet habe und mit Zuversicht dem Tod ins
Auge schaute. Die Zeitungen, welche aus Czolgosz einen
Verbrecher machen wollten, hätten sich einem stolzen Rebellen
gegenüber befunden, der spontan sein Leben dahingab in der
Absicht, Gutes für seinesgleichen zu tun. Die Verleumdung
schweige jetzt, das übrige werde die Zeit tun.
A lacerarti il seno gli stolti sorgeranno
Tu martire sereno esulta e va a morir,
Impero essi non hanno sui di deiravvenir.
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394 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
Der »Risveglio« vom 7. Dezember 1901 teilte mit, gewisse
antianarchistische Symptome beginnen sich selbst in England
zu zeigen, das bis jetzt die von anderen Ländern vertriebenen
Anarchisten aufnahm. Am 12. November 1901 sollte in dem
grofsen Saale der Town Hall die alljährliche Gedächtnisfeier
zu Ehren der Anarchisten von Chicago stattfinden. Als Redner
habe das Manifest aufser Engländern auch Krapotkin, Malatesta,
Louise Michel und andere angekündet. Trotz der garantierten
Rede- imd Versammlungsfreiheit habe die Polizei Mittel und
Wege gefunden, die Versammlung zu verhindern, indem sie
die Eigentümer des Lokals einschüchterte, die sich im letzten
Augenblick weigerten, es herzugeben. Infolgedessen wurde die
Versammlung auf den 29. in einem anderen Lokal angesetzt,
dessen Besitzer aber, unter dem Einflufs der Polizei, ebenfalls
ablehnte, so dafs die Anarchisten von der eigentlichen Ge-
dächtnisfeier abstehen mufsten.
Zur Feier des ersten Mai 1903 veröffentlichte der »Ris-
veglio« den Aufruf »Primo Maggio 1903« , der gleichzeitig
deutsch und französisch erschien. Die an die Maifeiernden
in Tausenden von Exemplaren verbreitete Flugschrift führte
aus, die »Solidarität der Tat« vermehre die Zahl der ringenden
Brüder. Wichtig für die anarchistische Bestrebungen sei
der immer dichtere Zusammenschlufs der Arbeiter zu Ge-
werkschaften. Da weder die friedlichen Streiks, noch die
parlamentarische Arbeit irgend welche ernste Ergebnisse
gehabt hätten, sei der Beweis erbracht, dafs der revo-
lutionäre Weg betreten werden müsse. Erst wenn die
Arbeiter der Bourgeoisie sowohl im Arbeitskittel als in der
Militäruniform jedweden Dienst verweigern, werde für die
Arbeiter der Befreiungstag heranbrechen. Der erste Mai
möge dem Proletariat neuerdings die grofse Idee des General-
streiks in Erinnerung bringen. Schon krache es in allen
Fugen der Gesellschaft, an tausend Orten züngle die Flamme
des Aufruhrs. Mit dem »Justizmord unserer Kameraden, der
Märtyrer Spiefs, Parsons, Fischer, Engel und Lingg« habe die
Bourgeoisie die Idee des Generalstreiks vernichtet geglaubt.
Der Gedanke durchbrause aber die ganze Welt und schlinge
ein geistiges Band um alle Revolutionäre. An dem Tage, da
die Arbeiter der heutigen Gesellschaftsordnung alle werktätige
Mithilfe verweigern, breche sie für immer zusammen. »Be-
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Achtes Kapitel. Ausweisung und Auslieferung von Jaffei etc. 395
schleunigen wir den Ausbruch jenes ersehnten Tages durch
unausgesetzte Aufwieglung des Volkes gegen das Privat-
eigentum, gegen das Lohnsystem, gegen den Militarismus.
Und wenn wir heute auch nur eine Minderheit bilden — im
Augenblicke der Tat, dessen Herannahen die Bourgeoisie durch
ihre verbrecherischen Versuche, uns aufs neue zu knebeln,
nur beschleunigt, im Augenblicke der Tat wird sich das Volk
um diejenigen scharen, welche es stets auf Seite der Unter-
drückten, immer im Kampfe gegen Tyrannei und hie durch
zweideutige Kompromisse erniedrigt gesehen hat. Hoch der
der erste Mai! Hoch der revolutionäre Generalstreik! Hoch
die Anarchie!«
Achtes Kapitel.
Ausweisung und Auslieferung von Jaffei. Das Bundesgericht
bezeichnet die Ermordung des Königs Umberto als gemeines
Verbrechen.
Vittorio Jaffei von Loreto (Ancona), Maler, geboren 1871,
Grenzwächter im Dienst der italienischen Zollverwaltung,
desertierte im Februar 1900 aus dem Korps, flüchtete sich
auf österreichisches Gebiet, ging nach Strafsburg, dann nach
Basel, wo er fünfzehn Tage in Arbeit stand, von Basel nach
Frankreich, von wo er im September 1900 nach Fleurier
(Kanton Neuenburg) kam. In Fleurier hatte sich Jaffei als-
bald durch seine anarchistischen Umtriebe bemerkbar ge-
macht. Aufserhalb der Arbeitszeit sang er anarchistische Lieder,
welche die Taten eines Caserio , Luccheni , Bresci etc. ver-
herrlichen; er verbreitete anarchistische Ideen durch Wort
und Schrift, wobei er jeweilen andeutete, in Amerika werde
gegen den neuen König von Italien ein Attentat vorbereitet ;
derselbe habe nicht mehr länger als zwei Monate zu leben.
Er prahlte in den Wirtschaften, verkehrte mit dem Anarchisten
Pasguero, erhielt zahlreiche Zeitungen und Broschüren, ebenso
chiffrierte Korrespondenzen. Am 1. Oktober 1900 erfolgte
seine Verhaftung. Im Bezirksgefängnis von Motiers, wo-
hin Jaffei gebracht wurde, rief er am Abend durch das
Fenster seiner Gefängniszelle anderen Gefangenen zu: »qu'il
etait sous-chef anarchiste, qu'il avait des correspondances avec
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396 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
les anarchistes de tous les pays, qu'il connaissait bien ceux,
qui ^taient du complot pour assassiner le roi Humbert, mais
qu'il ne voulait pas les nommer; qua le nouveau roi aurait
aussi son tour et qu'il boirait du sang de ce souverain.«
Zwei Briefe gaben Anlals, Jaffei in Haft zu behalten.
Der eine war gerichtet an den Anarchistenführer Malatesta,
der sich damals in Havre aufhielt.
Der zweite Brief war an den Redakteur des in Genf er-
scheinenden Blattes >I1 Risveglio« (L. Bertoni) adressiert. Jaffei
bat um Aufnahme eines den Brief begleitenden Artikels: »Ein
weiterer Rückblick auf die Tat von Monza.«
Am 5. Oktober wurde Jaffei zum erstenmal vernommen;
er behauptete, wie schon bei seiner Verhaftung, er sei nicht An-
archist. Dagegen gab er zu, die beiden Briefe geschrieben zu
haben, und zwar denjenigen an Malateeta auf Veranlassung
eines anderen Italieners, den er nicht nennen wolle. Er räumte
ein, in Fleurier anarchistische Literatur verteilt zu haben, die
er von einem durchreisenden Italiener erhalten habe.
Einige Tage, nachdem Jaffei dem neuenburgischen Polizei-
departement zugeführt worden war, erhielt dieses vom italieni-
schen Generalkonsul in Genf einen Brief, der am 18. Sep-
tember 1900 in Chaux-de-Fonds der Post übergeben, an den
Königsmörder Bresci gerichtet und mit >J.« unterzeichnet war,
mit der Bitte, auf den Absender zu fahnden. Der Brief, der
die Grundlage für den Verhaftsbefehl des Untersuchungsrichters
von Mailand und damit des Auslieferungsbegehrens bildete,
lautet in deutscher Übertragtmg:
Herrn Gaetano Bresci, Strafanstalt Mailand.
Chaux-de-Fonds, 18. September 1900.
Mein teurer Bresci! Ich schreibe Dir diese paar Zeilen,
um Dir mitzuteilen, dafs es mir gut geht; das gleiche hoffe
ich von Dir. Mein teurer Freund, ertrage mit Ergebenheit
Dein Schicksal, das Märtyrertum, das Dir die elende Bourgeoisie
bereitet hat! Du weifst wohl, dafs andere Anarchisten Dich
rächen werden, und ich gebe Dir in Wahrheit die Versicherung,
dafs wenigstens auch der elende und grausame Viktor Emanuel III.
sterben wird. Er wird, bei Gott, dem Arme der Anarchie
nicht entgehen, niemals! Ich habe einen Brief von
(unleserlich) erhalten. Grofse Verschwiegenheit !
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Achtes Kapitel. Ausweisung und Auslieferung von Jaffei etc. 397
Der Unterzeichnete erklärt der italienischen Polizei, dafs
ich es bin, den sie nach Deiner Verhaftung suchten. Wenn es
ihr gelingt, so soll sie mich hier in der Schweiz holen-, jeden
Abend mache ich Propaganda, auch unter den Soldaten. Sie
werden mich nicht erwischen, wenn ich den König getötet
habe; der Streich ist sicher. Man sollte alle diese diebischen
Halunken, diese Usurpatoren der bürgerlich -anarchistischen
Gesellschaft töten!
Fürchte nichts, ich versichere Dir, dafs Du bald heraus-
kommen wirst. Wenn es nicht möglich ist, dafs Du diesen
Brief erhältst, so schadet das nichts. Ich werde es gleichwohl
tun, die niederträchtigen Spione und Organe der Polizei mögen
es sich gesagt sein lassen. Es lebe stets die Anarchie,
hoch, hoch! Tod, Tod dem König Viktor Emanuel IIL und
dem ganzen Haus Savoyen! Tod! Empfange tausend Grüfse
von allen Freunden der Anarchie. J.
Nekrolog der Märtyrer der elenden Bourgeoisie : Ravachol,
Vaillant, Caserio, Luccheni, Angiolillo, P. Lega, Passanante,
Orsini, und der letzte bist Du, Gaetano Bresci; man wird in
goldenen Lettern Deiner gedenken. Lebe wohl.«
Am 19. Oktober verhört, gestand Jaffei, den Brief ge-
schrieben zu haben, nachdem er anfangs geleugnet. Er habe
ihn verfalst auf Veranlassung eines gewissen in der Gegend
von Lausanne wohnenden Walter, mit dem er zusammen
von Morteau nach Chambrelien gereist sei. Er habe ihn ans
Ehrgeiz geschrieben und in der Absicht, Bresci kund zu tun,
dafs man auswärts an ihn denke. In Chambrelien habe er
sich von Walter getrennt. Im gleichen Verhör gab Jaffei zu,
Anarchist zu sein und Propaganda getrieben zu haben.
Am 13. Oktober wurde in Fleurier ein von L. Bertoni in
Genf, Redakteur des »Risveglio«, an Jaffei adressiertes Paket
Drucksachen sequestriert. Dem Paket lag ein Billet bei, in
dem es u. a. hiefs: » für die CJenossin Brescis sende
ich an die Q. S. (gemeint ist wohl die Redaktion der in
Patterson erscheinenden anarchistischen Zeitung ,Questione
sociale') total 14 Franken. Bestrebe Dich, unsere Propaganda
zu unterstützen, denn wir möchten gerne verschiedene neue
Unternehmungen ins Werk setzen, u. a. den Bericht über
den Pariser Kongrefs, der uns wenigstens filnfhimdert Franken
kosten wird. Herzlichen Grufs ,11 Risveglio^«
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398 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
Am 29. Oktober 1900 beschlofs der Bundesrat auf Antrag
der Bundesanwaltschaft die Ausweisung Jaffeis. Am 1. No-
vember sollte sie vollzogen werden. Da unterbrach die italie-
nische Gesandtschaft am gleichen Tage die Vollziehung, indem
sie ein Auslieferungsbegehren in Aussicht stellte. Das for-
melle Begehren erfolgte mit Note vom 8. November. Jaffei,
der gegen die Auslieferung Protest erhoben hatte, reichte
am 27. November dem Bundesgericht ein Memorial ein, ver-
fafst vom Advokaten Pedrazzini. Er erklärte darin feierlich,
dafs er den Königsmörder Bresci weder jemals gesehen noch
irgendwie gekannt habe. Niemals sei er in Amerika gewesen,
von wo Bresci kurz vor dem Mord in Monza zurückkehrte.
Den Brief an Bresci habe er geschrieben auf Veranlassung
eines gewissen Walter. (In einem Brief an Pedrazzini, in dem
Jaffei sein Tun und Treiben nach und vor dem Mord in Monza
schilderte, bemerkte er, er halte diesen Walter für einen Spitzel.)
Hätte er die ihm zugedachte Rolle gespielt, so würde er sich
gehütet haben, sich mit dem genannten Brief an Bresci blofs-
zustellen. Sollte übrigens die Anschuldigung richtig sein, so
läge ein politisches Verbrechen vor.
Auf Verlangen des Instruktionsrichters erfolgte durch
Vermittlung des eidg. Justizdepartements eine Aktenvervoll-
ständigung. Es sei notwendig, dafs die dem Verfolgten zur
Last gelegten Handlungen dem Bundesgerichte wenigstens
insoweit bekannt gegeben werden, dafs geprüft werden könne,
ob dieselben den Tatbestand eines Auslieferungsdeliktes bezw.
die Mitschuld oder Teilnahme an einem solchen enthalten.
Am 27. Dezember gingen dem Gericht die weiteren Akten zu.
Bei der gegenwärtigen Aktenlage, bemerkte der Untersuchungs-
richter von Mailand, habe man keine genauen Anhaltspunkte,
um die dem Jaffei zur Last gelegten Handlungen im einzelnen
bestimmter bezeichnen zu können, als es im ersten Haftbefehl
geschehen. Bei vollständigem Fehlen anderer Anhaltspunkte
könnten die näheren Umstände in Bezug auf die dem Ange-
schuldigten vorgeworfenen Handlungen nur aus dem anonymen
Brief vom 18. September 1900 und dem Verhör vom 19. Oktober
1900 entnommen werden. Aus den genannten Urkunden er-
gebe sich, dafs Bresci, als er den König tötete, in vollem
Einverständnis mit Jaffei gehandelt, sowie dafs dieser durch
Verbreitung anarchistischer Lehren in Italien und in der
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Achtes Kapitel. Ausweisung und Auslieferung von Jaffei etc. 399
Schweiz beabsichtigt habe, zur Begehung von Verbrechen
gegen die öffentlichen Gewalten in Italien, namentlich zur Er-
mordung des gegenwärtigen Monarchen, aufzureizen. Der Unter-
suchungsrichter fügte bei, er halte das Ersuchungsschreiben
an die schweizerische Gerichtsbehörde zum Zwecke der Samm-
lung von Beweismitteln gegen Jaffei bereit, wolle dasselbe
indessen erst abgehen lassen, wenn die Schwierigkeiten der
Auslieferung gehoben sein würden, da selbstverständlich bei
Verweigerung der Auslieferung auch einem solchen Ersuchen
keine Folge gegeben würde.
In seinen Erwägungen führte das Bundesgericht') aus, mit
der Einrede, die gegen ihn vorgebrachte Anschuldigung der
Miturheberschaft oder Teilnahme an dem Morde von Monza
sei vollständig aus der Luft gegriffen, sei Jaffei nicht an-
zuhören. Dagegen komme die Einwendung des [requirierten
Individuums in Betracht, welche die Auslieferung wegen des
politischen Charakters der ihm zugeschriebenen Handlung als
unzulässig erkläre. Denn Artikel 3 des schweizerisch -italieni-
schen Auslieferungsvertrages laute sehr bestimmt: »Für
politische Verbrechen wird die Auslieferung niemals gewährt.«
»Ein Individuum, das wegen einer anderen Übertretung der
Strafgesetze ausgeliefert wurde, darf in keinem Fall für ein
vor seiner Auslieferung begangenes politisches Verbrechen
oder Vergehen, noch wegen irgend einer mit solchen Ver-
brechen oder Vergehen in Verbindung stehenden Handlung
bestraft werden.« In dieser Beziehung sei nun von vornherein
mit der schweizerischen Bundesanwaltschaft zu sagen, dafs die
Auslieferung Jaffeis nicht wegen Miturheberschaft oder Teil-
nahme an dem in Artikel 117 des italienischen Strafgesetz-
buches unter dem Titel: »Von den Verbrechen gegen die
Sicherheit des Staates« und unter dem Kapitel: »Von den
Verbrechen gegen die Staatsgewalten« vorgesehenen Ver-
brechen des Attentates auf das Staatsoberhaupt, und ebenso-
wenig wegen der durch Artikel 134 und 135 des nämlichen
Gesetzes bedrohten Verabredung mehrerer oder wegen öffent-
licher Aufreizung zur Begehung von Verbrechen gegen die
Sicherheit des italienischen Staates bewilligt werden könne.
Einmal schon deshalb nicht, weil diese Verbrechen keine ver-
0 Bundesgerichtliche Entscheidungen XXVII, 1 S. 72 ff.
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400 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
tragsmäfsigen Auslieferungsdelikte bilden, und sodann, weil sie
unzweifelhaft polititische Delikte und daher durch Artikel 3
des Vertrages von der Auslieferung ausgenommen seien. In-
dessen sei ihr politischer Charakter verschieden. Während die
in Artikel 134 und 135 des italienischen Strafgesetzes vor-
gesehenen strafbaren Handlungen ausschlief slich als Staats-
verbrechen, d. h. als absolut politische Verbrechen, erscheinen,
qualifiziere sich das Attentat auf das Staatsoberhaupt, der
Königsmord, als ein relativ politisches, ein zusammengesetztes
(komplexes) Verbrechen, d. h. als ein solches, das gleichzeitig
die Tatbestandsmerkmale eines politischen und eines gemeinen
Verbrechens in sich schliefse. Die Tötung eines Königs sei
ein Hochverratsverbrechen und gleichzeitig ein Verbrechen
gegen die Person, in letzterer Hinsicht je nach den Umständen
einfache oder qualifizierte Tötung. Als qualifizierte Tötung,
als Tötung mit Vorbedacht nach Artikel 366, Ziffer 2 des
italienischen Strafgesetzbuches werde von den italienischen Be-
hörden die Tat Brescis kumulativ mit deren Unterstellung
unter Artikel 117 leg. cit. charakterisiert, und demgemäfs die
Auslieferung Jaffeis auch wegen Miturheberschaft oder Teil-
nahme an einem gemeinen Meuchelmorde verlangt. Meuchel-
mord bilde nach Art. 2, Ziffer 1 des schweizerisch-italienischen
Staatsvertrages von 1868 ein Auslieferungsdelikt.
Es entstehe nun die Frage, ob es angehe, den Königs-
mord seines politischen Charakters zu entkleiden und ihn wie
einen gemeinen Mord zu behandeln. Denn nur, wenn das zu-
lässig und möglich sei, könne die von Italien verlangte Aus-
lieferung eines wegen Königsmordes verfolgten Individuums
gestattet werden. Das Bundesgericht habe am 11. September
1891 (in dem Falle Malatesta, Band XVII, S. 450) den Art. 3
des schweizerisch-italienischen Auslieferungsvertrages ex pro-
fesso ausgelegt. Das Bundesgericht habe in diesem Aus-
lieferimgsfalle eine Vereinigung, welche den Umsturz der be-
stehenden staatlichen und politischen Ordntmg bezweckte, um
an deren Stelle die Anarchie zu setzen, nicht als eine gemeine
Verbrecherbande angesehen, sondern ihr einen politischen
Charakter zugeschrieben, wobei zugegeben wurde, dafs der
Zweck der Verbindung nicht blofs die Anwendung der
Mittel friedlicher Propaganda vorsehe, sondern geradezu die
Begehtmg von Verbrechen gegen Personen und Eigenttun in
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Achtes Kapitel. Ausweisung und Auslieferung von Jaffei etc. 401
sich schlielse. Demnach sei vom Bundesgericht der politische
Charakter der Verbindung, welcher Malatesta angehöre, an-
erkannt worden.
In diesem vom Bundesgericht anerkannten Sinne sei jedes
Delikt, das mit einem politischen Zwecke zusammenhängen
könne, geeignet, politisches Verbrechen zu sein: Mord, Tot-
schlag, Raub, Brandstiftung, Fälschung, Erpressung, u. a. m.
Der Charakter der Tat ergebe sich aus der Abwägung der
begleitenden Umstände, die Tat müsse als solche frei gewürdigt
und dürfe nicht in bestimmte Verbrechenkategorieen einge-
reiht werden.
Diesen Standpunkt freier Würdigung aller Umstände habe
die Schweiz ganz besonders hinsichtlich der Frage, ob sie den
Königsmord als Auslieferungsdelikt anzuerkennen habe, seit
Jahrzehnten eingenommen. Der Königsmord bilde das typische
Beispiel eines zusammengesetzten (komplexen) Verbrechens,
d. h. eines solchen, das die Merkmale eines politischen und
eines gemeinen Verbrechens in sich schliefse. Wiederholt
habe die Schweiz erklärt, dafs es nicht ihre Absicht sei, die
Auslieferung wegen eines Attentates auf einen fremden Fürsten
in allen Fällen, wo der politische Charakter der Tat behauptet
werde, abzulehnen, dafs sie sich aber in dieser Richtung volle
Freiheit der Prüfung vorbehalten müsse, und sie habe deshalb
die Aufnahme der sogenannten belgischen Attentatsklausel be-
harrlich verweigert '). Es sei nicht zu bezweifeln, dafs diese
Frage in gleicher Weise bei einem von einem Anarchisten
verübten Attentat auf das Staatsoberhaupt aufgeworfen und
beantwortet werden müsse wie bei einem Täter, der sich
nicht zu anarchistischen Grundsätzen bekenne. Denn auch
die Anarchisten' könnten politische Verbrechen begehen. Wie
schon erwähnt, habe das Bundesgericht im Jahre 1891 einer
zum Zwecke der anarchistischen Propaganda gegründeten
0 Siehe die Botschaft des Bundesrates zum Auslieferungs-
vertrag mit Frankreich vom 9. Juli 1869 im »Bundesblatt« 1869»
III., S. 471, und besonders die Note der serbischen Regierung vom
28. Mai 1887 anläfslich des Abschlusses des schweizerisch-serbischen
Auslieferungsvertrages im ^Bundesblatt« 1888, L, S. 50; ferner:
Charles Serment, L'extradition des criminels politiques, S. 22; ferner:
F. V. Martiz, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, zweite Ab-
teilung, S. 500-539.
Langbard, Die anarchistische Bewegung in der Schweiz. 26/^"^ T
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402 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
Verbindting den politischen Charakter nicht abgesprochen,
weil es fand, dafs sie ein auf politische Zwecke gerichtetes
Unternehmen sei, dafs sie es nicht auf die Vertibung gemeiner,
mit politischen Zwecken gar nicht oder nur locker zusammen-
hängender Verbrechen abgesehen habe. Und am 29. Mai 1900
habe das Bundesgericht drei erklärte Anarchisten, die des in
Art. 4 des Bundesgesetzes vom 12. April 1894 vorgesehenen
anarchistischen Delikts angeklagt waren, freigesprochen mit
der Begründung, dafs die ihnen zur Last gelegten Handlungen
wohl als politische (völkerrechtswidrige) angesehen werden
können, aber nicht die charakteristischen Elemente des anar-
chistischen Delikts aufweisen. Man könne sagen, dafs das
schweizerische Bundesgericht die Möglichkeit des politischen
Charakters der von Anarchisten betriebenen Propaganda in
sehr weitgehendem Mafse zugegeben habe. Immerhin werde
die Richtigkeit des jene bundesgerichtlichen Urteile beherr-
schenden Grundgedankens nicht angefochten werden können,
und es sei auch im gegenwärtigen Fall daran festzuhalten;
auch die anarchistischen Lehren und die anarchistische Propa-
ganda können sich auf rein politischem Boden bewegen, und
mit Recht sei von berufener Seite (Lammasch, Auslieferungs-
pflicht imd Asylrecht, S. 302) vor der Aufstellung eines des
politischen Charakters entkleideten sogenannten »sozialen« Ver-
brechens gewarnt worden.
Es sei nun die Frage zu erörtern, ob die Tat Brescis,
bei der Vittorio Jaffei mitgewirkt haben soll, im Lichte der
vorstehenden Auseinandersetzungen als ein politisches Ver-
brechen zu betrachten sei. Diese Frage sei zu verneinen.
Nach allen durch die Presse und die Gerichtsverhandlungen
bekannt gewordenen Begleitumständen sei der Mord von Monza,
möge er auch, wie die italienischen Behörden annehmen, nicht
das Werk eines Einzelnen sein, eine Tat, die weder in ihrem
Ursprung noch in ihrem Erfolge einen Zusammenhang mit
einer bestimmten politischen oder sozialen Bestrebung oder
Bewegung aufweise; weder vor noch nach der Tat Brescis
habe sich irgend welche politische Aktion bemerkbar gemacht.
Diese Tat war nicht das Mittel zur Erreichimg eines politischen
oder sozialpolitischen Zieles, sie trug vielmehr ihren ganzen
Zweck in sich selbst. Den Täter beseelte die Absicht, in
auffälliger Weise zu offenbaren, dafs er den König von Italien
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Neuntes Kapitel. Der *Risveglio« verursacht einen Konflikt etc. 403
als ein vernichtungswürdiges Wesen ansehe. Vom politischen
Gesichtspunkte aus habe eine solche Tat nicht mehr Wert, als
die Ermordung irgend eines anderen hochgestellten Staats-
beamten, zu deren Rechtfertigimg etwa vorgebracht würde,
der Staat und folglich auch dessen Diener seien absolut
überflüssig, oder als ein Raub oder Diebstahl, der mit dem
Vorwand beschönigt werden solle, der Täter sei grundsätz-
lich für Abschaffung des Privateigentums und habe dasselbe
in concreto auch nicht zu respektieren. Es komme hinzu, dafs
sowohl der persönliche Charakter als auch die Regierungsweise
des Königs Umberto L solcher Art waren , dafs selbst ein er-
bitterter politischer Gegner sich nicht zur Vernichtung dieses
Fürsten herausgefordert fühlen konnte. Demnach erscheine
die Tat Brescis als ein gemeiner Mord, wesentlich nicht
verschieden von derjenigen des Mörders der Kaiserin von
Österreich.
Das Bundesgericht bewilligte diesen Erwägungen gemäfs
die Auslieferung Jaffeis wegen Miturheberschaft oder Teil-
nahme am Königsmord in Monza. Dagegen wurde die Aus-
lieferung , wegen Miturheberschaft oder Gehilfenschaft beim
Verbrechen des Attentates auf das italienische Staatsoberhaupt
femer wegen komplottmäfsiger Verabredung oder öffentlicher
Aufreizung zur Begehung voii Verbrechen gegen die Sicher-
heit des italienischen Staates verweigert.
Dem bundesgerichtlichen Entscheid gemäfs wurde Jaffei
ausgeliefert. Das Mailänder Gericht hat ihn jedoch frei-
gesprochen.
Neuntes Kapitel.
Der :»Ri$veglio« verursacht einen Konflikt zwischen der Schweiz
und Italien')*
Nach der Ermordung der österreichischen Kaiserin in
Genf und des Königs Umberto in Monza kam der diplomatische
Vertreter Italiens wiederholt in den Fall, Vorstellungen beim
') Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung vom
15. April 1902, betreffend den Bruch der diplomatischen Beziehungen
zwischen der Schweiz und Italien. »Bundesblatt« 1902, IL, S. 841.
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404 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
Bundesrat über das Treiben italienischer Anarchisten in der
Schweiz anzubringen.
Am 8. Juni 1901 führte der »Risveglio« in dem Leitartikel
»intomo alla morte di Gaetano Brescic aus, ob Bresci, der am
19. Juli 1900 in Monza einen gewissen Umberto L, König von
Italien, mit Revolverschüssen beseitigt habe, sich freiwillig das
Leben nahm oder ermordet wurde, sein Tod sei auf alle
Fälle ein Verbrechen »Umberto I. befahl und billigte
die systematischen Niedermetzelungen ausgehungerter Arbeiter,
die Beraubung der Steuerzahler, die Verfolgung des Gedankens,
den Eroberungskrieg. Gaetano Bresci gab sein eigenes Leben
dahin für die soziale Revolution und dip Vernichtung von
Umberto. Ihre Namen gehören der Geschichte an; aber die
Arbeiter wissen zu unterscheiden zwischen den Verbrechen des
Königs und dem Märtyrer des Volkes.«
»Gaetano Bresci ist nicht mehr Ji^ng? mit einem
Leben vor sich, das, wenn auch nicht reich, so doch ohne
viele Entbehrungen war, erfüllte dieser Mann seine Tat stoisch
wie Brutus. Es sind Brüder, sagte einer unserer Freunde,
indem er den heutigen Toten mit einem andern Italiener,.
Michele Angiolillo, verglich, ebenfalls jung, belesen und gut,
dessen Revolver Canovas del Castillo rächte, den spanischen
Ministerpremier und Folterer von Montjuich Der
Tod war tausendmal besser als die Tortur; an die Mauern
seiner Zelle hat Bresci mit den Nägeln geschrieben : Vendetta
(Rache). Es sind Worte, die verstanden wurden. Die Rache
wird schrecklich sein, hatte im Jahre 1892 der Anarchist
Pallas erklärt, der in Barcelona erschossen wurde. Man weils,
was sich ereignete ; der Zweikampf zwischen den Revolutionären
und der Regierung dauert fort. Umberto liefs die Bevölkerung
Mailands zusammenschiefsen. Bresci hat Umberto getötet.
Vittorio Emmanuele III. liefs Bresci umbringen.
Und nun? Bresci, der Scharfrichter des Königs, ist in-
mitten von Qualen ermordet worden, damit er die angeblichen
Mitschuldigen denunziere.«
Der »Reveil« vom 8. Juni 1901 enthielt den von Luigi
Bertoni verfafsten Artikel »Pour un martyr de la libertec,
der Bresci als denkwürdigen Märtyrer feierte.
»Quel exemple donner au peuple oublieux, par quel acte
se säparer des couards et des vendus, faire un demier appel
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Neuntes Kapitel. Der »Risveglio« verursacht einen Konflikt etc. 405
ä la d^livrance et provoquer peut-6tre la tourmente destinde
ä balayer tout le passe odieux? Un soir, ä la fin d'une tete
d'esclaves au milieu des applaudissements et des cris de cour-
tisans inconcients ou corrompus, ä T instant m€me oü le roi
pouvait encore se croire tout puissant, la vengeance Patteignait
€t le couchait dans la tombe. Lui, devant qui vous tous
trembliez, lui dont vous imploriez, comme d'une divinit^, un
geste, un sourire, lui qui ne trouvait pas trop eher une nou-
velle couronne au prix de quelques milliers de vies, lui, Tau-
teur de r^pressions sanglantes, le fusilleur de gr^vistes et de
fam^liques, s'effondrait tout ä coup dans le n^nt, Toeuvre de
dissolution ayant pr6c^d€ la mort.
»Saluons en Gaetano Bresci un martyr de la liberte! En
son äme ont vibre avec une rare puissance toutes nos haines
et nos amours, tous nos espoirs, nos d^sirs et nos volonte.
U s'est 6vade par la mort, mais sa memoire est imperissable
et eile grandira dans le peuple, ä mesure que, se levant de sa
servitude, il grandira lui-m€me pour marcher ä la conquöte de
la justice et du bonheur.
»Oui, eile viendra la promise que tu esp^rais peut-6tre
voir r^pondre ä ton appel. La mort te Ta cach^e ä jamais,
mais d'autres coeurs rebelles au joug conmie le tien en pr^pa-
rent Tavtoement. Oui, loin sur la route de Tavenir, nous
verrons se lever fi^re et belle la r^volution. L. B.«
Im Laufe des Juni 1901 beschwerte sich der italienische
Geschäftsträger Berti beim Bundespräsidenten wegen der im
»Risveglio« imd >R6veil« erschienenen Artikel. Die italienische
Gesandtschaft erblickte in den Veröffentlichungen eine Über-
tretung des Art. 4 des Bundesgesetzes vom 12. April 18943^
betreffend Ergänzung des Bundesstrafrechts, und betrachtete
die Anwendbarkeit des Gesetzes als unzweifelhaft. Der Bundes-
rat prüfte, ob auf Grund des erwähnten Gesetzes ein Straf-
verfahren gegen den Herausgeber des »Risveglio«, Luigi Ber-
toni, einzuleiten sei.
Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement sprach
sich in Übereinstimmung mit einem Gutachten des Bundes-
anwaltes dahin aus, dafs nach Art. 4 des zitierten Gesetzes nur
die direkte Aufreizung zur Begehung von Verbrechen gegen
die Sicherheit von Personen oder Sachen strafbar sei, wenn sie
in der Absicht erfolge, Schrecken zu verbreiten oder die aU-
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406 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
gemeine Sicherheit zu erschüttern. Dabei wurde auf das Urteil
des Bundesgerichts vom 29. Mai 1900 in Sachen des von Ber-
toni und Frigerio herausgegebenen »Almanacco socialista-
anarchico« verwiesen.
Hatte das Bundesstrafgericht in diesem Fall ein frei-
sprechendes Urteil gefällt, so mufste der Bundesrat bezweifeln,
ob die Verfolgung des »Risveglio« wegen Apologie des Königs-
mordes das gewünschte Resultat haben würde, imd er be-
schlofs, von einer Verfolgung des » Risveglio c Umgang zu
nehmen. Hiervon wurde dem italienischen Geschäftsträger
durch Verbalnote des politischen Departements vom 10. Juli
1901 Kenntnis gegeben. Das Departement erklärte in der
Note, eine Strafverfolgung könne nicht eintreten, da die Auf-
reizung zu einem gegen eine Person gerichteten Delikt nicht
direkt genug ausgedrückt sei.
Unter dem Titel »Brevi noti« brachte der »Risveglio« vom
18. Januar 1902 mit dem Eingang »Crispi vivo fu T incubo
dei miseri, morto b 1' incubo dei potenti« einen Artikel, der
in deutscher Übersetzung lautet:
»Als Crispi noch lebte, machte er den Elenden Alp-
drücken, jetzt, da er tot ist, macht er es den Mächtigen. Es
geht dies aus der Tatsache hervor, dafs hohe Einflüsse mit
aller Macht danach streben, eine Anzahl der von Crispi hinter-
lassenen Dokumente auf die Seite zu schaffen. Wir wissen
nicht, was jene Dokumente enthüllen; aber wenn wir den
Gerüchten darüber Glauben schenken, und die mannigfaltigen
und von hoher Seite kommenden Anstrengungen berück-
sichtigen, die auf jene Beseitigung hinwirken, so drängt sich
uns die Überzeugung auf, dafs es sich hier nicht um imbe-
deutende Dinge handelt. Es wird sich nämlich zeigen, dafs
nicht Crispi allein an den vielfachen Unfällen schuld war, die
Italien an den Rand des Abgrundes geführt haben, sondern
dafs eine noch höhergestellte, eine gekrönte und von den
Speichelleckern des savoyischen Königshauses betrauerte Person
tief in die traurigen Dinge verwickelt ist, die das italienische
Volk in Verwirrung gebracht haben, nämlich in die Aus-
plünderung der Banken, die afrikanischen Angelegenheiten,
die Belagerungszustände und das damit im Zusammenhang
stehende Erschiefsen ausgehungerter Arbeiter u. s. w. Und
wie viel andere Mitschuldige verbergen sich in der Dunkel-
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Neuntes Kapitel. Der »Risveglio« verursacht einen Konflikt etc. 407
heit ? Mit wieviel neuen Schandtaten wird sich noch die Ge-
schichte der regierenden Klassen Italiens beflecken?«
Am 5. Februar 1902 machte der italienische Gesandte Silve-
strelli in einer Unterredung mit dem Bundespräsidenten Zemp
auf den das Andenken des Königs Humbert verunglimpfen-
den Artikel aufmerksam und beklagte sich über die dem
Blatte noch immer zu teil werdende Straflosigkeit. Eine straf-
rechtliche Verfolgung beantragte der Gesandte nicht. Nach
Einsicht eines Gutachtens der Bundesanwaltschaft und eines
Antrags des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements
beschlofs der Bundesrat am 25. Februar, dem italienischen
Gesandten mitzuteilen, die öffentliche Beschimpfung eines
fremden Souveräns sei nach Artikel 42 des Bundesstrafrechts
vom 4. Februar 1853 unter der doppelten Voraussetzung straf-
bar, dafs die betreffende fremde Regierung die Verfolgung
verlange und erkläre, der Eidgenossenschaft Gegenseitigkeit
zuzusichern.
Artikel 103 des deutschen Reichsstrafgesetzbuches vom
15. Mai 1871 stellt die gleichen Erfordernisse wie Artikel 42
des schweizerischen Bundesstrafrechts auf; ebenso tritt nach
Artikel 56 des italienischen Prefsgesetzes vom 26. März 1848,
im Falle der Beleidigung eines fremden Souveräns oder Staats-
oberhauptes die Verfolgung nur auf Antrag des beleidigten
Souveräns oder Staatsoberhauptes ein. Eine ähnliche Be-
stimmung enthält das französische Gesetz vom 16. März 1893.
Als die deutsche Reichsregierung sich durch ein an der
Basler Fastnacht (Februar 1888) verbreitetes Gedicht beleidigt
fühlte, nahm sie keinen Anstand, die durch Artikel 42 des
^Bundesstrafrechts geforderten Erklärungen abzugeben und so
den Bundesrat in die Lage zu setzen, die Verfasser, Heraus-
geber und Verbreiter der Schmähschrift strafgerichtlich zu
verfolgen. Das Urteil vom 19. Juni 1888, welches Karl Schill
zu einer Geldbulse von 800 Frcs., eventuell zu einer Gefängnis-
strafe von 160 Tagen verurteilte, verschaffte der deutschen
Regierung volle Genugtuung.
Auf die mündlichen Vorstellungen des italienischen Ge-
sandten antwortete der Bundesrat durch Note vom 25. Februar
1902, damit eine Strafuntersuchung eintreten könne, müsse die
italienische Regierung ein dahingehendes förmliches Begehren
stellen und der Schweiz die Gegenseitigkeit zusichern. Im
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408 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
Auftrag des Ministers des Äulsem, Prinetti, richtete darauf
Silvestrelli am 8. März 1902 folgende Note an den Bundes-
präsidenten :
»In Beantwortung der Note vom 25. Februar teile ich
Eurer Exzellenz erhaltenem Auftrage gemäls mit, dals die
königliche Regierung nicht beabsichtigt, die Verfolgung des
Genfer Anarchistenblattes ,11 Risveglio' wegen des in der
Nummer vom 18. Januar erschienenen unqualifizierbaren Ar-
tikels zu verlangen, auf den ich in meiner Unterredung vom
5. Februar Eure Exzellenz aufmerksam gemacht habe; sie
protestiert gegen die solchen Pubhkationen in der Schweiz
gewährte Straflosigkeit. Die königliche Regierung glaubt,
genug getan zu haben, indem sie die eidgenössische Regierung
an die Beobachtung ihrer internationalen Verpflichtungen er-
innerte.
»Die königliche Regierung überläfst also dem Bundesrate
die Verantwortlichkeit für seine Haltung und beauftragt mich
auch. Eure Exzellenz darauf hinzuweisen, dafs das Begehren
um Gegenseitigkeit, das man an ims stellt, ihr nicht als den
Umständen angepafst erscheint •, denn die Eidgenossenschaft hat
noch nie derartige Klagen bei Italien erhoben, wo die eid-
genössischen Behörden in der Presse aller Parteien mit Hoch-
achtung behandelt werden, gerade so wie es wünschenswert
wäre, dals unsere erhabenen Herrscher in der schweizerischen
Presse behandelt würden, c
Am 12. März 1902 erwiderte der Bundespräsident:
»Der Bundesrat hat uns beauftragt, auf die Note, die
Eure Exzellenz am 8. dieses im Namen der königlichen Regie-
rung bezüglich des unterm 18. Januar 1902 im ,Risveglio'
erschienenen Artikels an ihn gerichtet haben, folgendes zu
erwidern :
»Diese Note hat sowohl hinsichtlich des Inhaltes als der
Form den Bundesrat verletzt, und er sieht sich daher genötigt,
gegen ihren Inhalt, den er nicht annehmen kann, zu prote-
stieren. Der Bundesrat hat mit Note vom 25. Februar Eurer
Exzellenz die Bedingungen mitgeteilt, unter denen allein nach
Mafsgabe der Bundesgesetzgebung eine Strahmtersuchung mög-
lich war. Es war somit dem Entscheide der königlichen Re-
gierung anheimgestellt, diese Bedingungen zu erfüllen. Wenn
dieselbe es vorgezogen hat, dies nicht zu tun, und wenn somit
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Neuntes Kapitel. Der »Risveglio« verursacht einen Konflikt etc. 409
das Delikt, um das es sich handelt, unbestraft bleibt, so ist es
nicht angebracht, die eidgenössische Regierung an die Beob-
achtung ihrer internationalen Verpflichtungen zu erinnern und
ihr in dieser Hinsicht irgend eine Verantwortlichkeit zuzu-
schieben.«
Silvestrelli gab am 23. März 1902 nachstehende Er-
widerung :
»Die Gesandtschaft Seiner Majestät kann nicht zugeben,
dafs die juristischen Auseinandersetzungen, durch die der hohe
Bundesrat die Straflosigkeit, die der ,R^veil' genieist, er-
klären möchte, mit der vorliegenden Frage etwas zu tun haben.
Die Gesandtschaft Seiner Majestät fährt fort, das verbreche-
rische Treiben des ,R^veiP in seiner Gesamtheit ins Auge zu
fassen und bezieht sich in dieser Hinsicht auf die Erwägungen,
die sie im Monat Juni abhin dem damaligen Bundespräsi-
denten, Herrn Brenner, vortrug. Diese Erwägungen haben
noch immer ihre volle Geltung, und die Gesandtschaft Seiner
Majestät ist der Ansicht, dals kein Anlals vorliegt, den in
ihrer Note vom 8. März auseinandergesetzten Standpunkt zu
verändern.«
Am 27. März 1902 unterrichtete der Bundesrat den
schweizerischen Gesandten in Rom, Dr. Carlin, von den
Differenzen mit Silvestrelli und ftigte bei, es sei ihm, dem
Bundesrat, unter den gegebenen Umständen nicht mehr mög-
lich, mit Silvestrelli noch länger amtliche Beziehungen zu
unterhalten. Dr. Carlin solle deshalb die italienische Regie-
rung ersuchen, Silvestrelli durch einen Diplomaten zu er-
setzen, der sich der Rücksichten besser bewulst sei, die er der
Regierung schulde, bei der er beglaubigt sei. Das Ansuchen
des Bundesrats werde einzig durch den Wunsch hervorgerufen,
die zwischen der Eidgenossenschaft und Italien bestehenden
guten Beziehungen aufrecht zu erhalten. Der Bundesrat er-
suchte Carlin überdies, auf eine baldige Entscheidung zu
dringen, da am 1. April die Bundesversammlung zusammen-
trete und voraussichtlich der vorliegende Fall Anlals zu einer
Interpellation geben dürfte., so dals der Bundesrat sich be-
wogen sehen könnte, die gewechselten Noten zu veröffent-
lichen.
Am 31. März gab Dr. Carlin dem Minister des Aus-
wärtigen Kenntnis vom Gesuch des Bundesrates um Ersetzung
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410 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
Silvestrellis durch einen andern Diplomaten. Prinetti erwiderte,
er könne auf das Gesuch, das ungerechtfertigt erscheine, nicht
eintreten und fügte bei, seiner Ansicht nach wären freimütige
Auseinandersetzungen zwischen Silvestrelli und dem Bundes-
rat am geeignetsten, um die entstandenen Milsverständnisse
zu beseitigen.
Mit Note vom 7. April 1902 teilte Carlin dem Minister
des Auswärtigen mit, der Bundesrat sehe sich genötigt, den
amtlichen Verkehr mit Silvestrelli abzubrechen. Am 9. April
antwortete Prinetti, wenn der Bundesrat die im beigelegten
Memorandum enthaltenen Erwägungen in Betracht ziehe,
dürfte er sich veranlalst sehen, von seinem Entscheid zurück-
zukommen.
Das Prinettis Note beigefügte Memorandum, datiert Rom,
9. April 1902, betonte, seit beinahe drei Jahren betreibe ein in Genf
erscheinendes schweizerisches Anarchistenblatt, der »R^veilc,
dessen Zweck das Verbrechen und dessen Hilfsmittel die Ver-
herrlichung des Verbrechens, in Verbindung mit der Beschim-
pfung des italienischen Königshauses, sei, ungestraft sein imheil-
voUes Handwerk. Die italienische Gesandtschaft, die solchen
Ausschreitungen nicht gleichgültig zusehen durfte, habe unab-
lässig und auf die freundschaftlichste Weise den Bundesrat auf
dieses Blatt aufmerksam gemacht. Die Gesandtschaft sei etwas
überrascht gewesen, unterm 25. Februar, 20 Tage nach ihrem
mündlichen Vorgehen, eine amtliche Note zu erhalten, die
sich als Antwort auf eine Note der Gesandtschaft bezeichnete,
welche gar nie existiert habe. Der Bundesrat erklärte darin,
er könne gegen die für den Artikel im »Rdveilc verantwort-
lichen Personen nur auf Grund des Paragraphen 42 des Bundes-
strafrechts vom 4. Februar 1853 und unter dem Vorbehalt der
Gegenseitigkeit eine Strafverfolgung einleiten. Was die Gegen-
seitigkeit anbelange, so habe der Bundesrat von vorneherein
gewufst, dals ihm das italienische Strafgesetz diese zusicherte.
Der Bundesrat habe somit einen Standpunkt eingenommen,
den die italienische Gesandtschaft nicht teilte, da sie immer
die Tätigkeit des »R^veil« (»Risveglio«) in seiner Gesamtheit
und nicht irgend einen vereinzelten Artikel des Blattes ins
Auge gefalst habe. Es sei ganz natürlich, dals Silvestrelli in
seiner Antwort vom 8. März es ablehnte, ein eigentliches
Gesuch zu stellen, denn dies wäre zu sehr im Widerspruch
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Neuntes Kapitel. Der »Risveglio« verursacht einen Konflikt etc. 411
gewesen mit seiner bisherigen Haltung. Die Protestation des
Bundesrates in seiner Note vom 12. März sei also, was die
Sache selbst angehe, in keiner Weise berechtigt. Was die
Formfrage betreffe, so erscheine der Wortlaut von Silvestrellis
Note erklärlich genug aus dem Grunde, weil der Gesandt-
schaft schon lange die Straflosigkeit auffallen muTste, welche
die gegen die Einrichtungen des Königreichs gerichteten
Angriffe geniefsen, ohne dafs der Bundesrat in seinen Mit-
teilungen je ein Wort der Mifsbilligung dafür gefunden habe.
Am 10. April 1902 teilte der Bundesrat Silvestrelli mit,
er sehe sich zu seinem Bedauern veranlafst, die amtlichen Be-
ziehungen mit ihm abzubrechen.
Bereits mit Note vom 9. April hatte Prinetti Dr. Carlin
mitgeteilt, die schweizerische Gesandtschaft in Rom dürfte sich
in keiner andern Lage befinden als in derjenigen, in welche
der Bundesrat die italienische Gesandtschaft in Bern versetzen
zu sollen geglaubt habe. Er sehe sich deshalb zu seinem Be-
dauern genötigt, die amtlichen Beziehungen zu Carlin abzu-
brechen. Auf diese Note hinweisend, teilte Prinetti Carlin am
10. April mit, dafs die königliche Regierung die amtlichen
Beziehungen zu ihm abbrechen müsse.
Der Bundesrat hat den Rechtsstandpunkt eingenommen, um
eine Strafverfolgung zu erzielen, müsse die italienische Regie-
rung unter Zusicherung der Gegenseitigkeit einen Strafantrag
auf Grund von Artikel 42 des Bundesstrafrechts stellen, wo-
nach die öffentliche Beschimpfung eines fremden Volkes oder
seines Souveräns oder einer fremden Regierung mit einer
Geldbufse bis zu 2000 Pres., womit in schweren Fällen Ge-
fängnis bis zu sechs Monaten verbunden werden kann, bestraft
wird. Dieses Ziel, die Bestrafung des »Risveglio«, würde die
italienische Regierung, hätte sie einen Strafantrag gestellt,
schwerlich erreicht haben. Keiner der drei im Gesetz be-
zeichneten Fälle traf in concreto zu. Italienischer Souverän
im Sinne des Bundesstrafrechts ist Viktor Emanuel III. Nicht
den letzteren, sondern das Andenken des vom Anarchisten
Bresci ermordeten Königs Humbert hat der oben erwähnte
Artikel des »Risveglio« beleidigt. Das Andenken toter Sou-
veräne aber schützt Artikel 42 des Bundesstrafrechts nicht.
Auch das Strafgesetzbuch des Kantons Genf, wo der »Risveglio«
erscheint, enthält keine Vorschrift über die Beschimpfung des
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412 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
Andenkens Verstorbener. Eine gerichtliche Verurteilung des
»Risveglioc wegen des in der Nummer vom 18. Januar 1902
enthaltenen Artikels hätte daher die italienische Regierung in
casu voraussichtlich weder nach eidgenössischem, noch nach
kantonalem Recht erreichen können. Unanwendbar für den
Fall waren aber die Artikel 4 und 5 der Novelle zum Bundes-
strafrecht vom 12. April 1894.
Der Nationalrat und Ständerat billigten einstimmig die
Haltung des Bundesrates in der Angelegenheit. Der Bericht
der nationalrätlichen Kommission vom 22. April 1902 betonte
u. a., die schweizerischen Behörden und das Schweizervolk
beklagen und verurteilen die Exzesse der anarchistischen Presse
und seien keineswegs gewillt, die Ruhe und den Frieden im
Lande und die guten Beziehungen der Schweiz zu den aus-
wärtigen Staaten durch Aufwiegler ungestraft stören zu
lassen ^).
Zum Schluls ist noch das Verhalten des »Risveglio« und
der italienischen Anarchisten während des Konfliktes zu be-
rühren. Nachdem durch eine Notiz der Lausanner »Revuec
vom 18. März 1902 die Presse Kenntnis von den diplo-
matischen Differenzen zwischen der schweizerischen und italie-
nischen Regierung erlangt hatte, druckte der »R^veil« vom
29. März 1902 die im »Risveglioc vom 19. Januar 1902 ent-
haltene Stelle nach. Luigi Bertoni bemerkte in dem be-
treffenden Artikel, die vom Haus Savoyen begangenen ver-
schiedenen Verbrechen seien zusammengestellt in einer Bro-
schüre, welche die republikanische italienische Partei ver-
öffentlicht habe. Wenn Italien die Verfolgung des »Risveglio«
verlange, sei es sicher, dafs der Bundesrat sie anordnen werde.
»Nous aurons alors,c bemerkte Bertoni, »ä remuer toute
la boue et le sang du r^gne d 'Umberto Mais M. Sil-
vestrelli est un commandeur et les chefs de la bände qui ont
mis ä sac Tltalie sont commandeurs comme lui. Sa solidarite
avec les autres ne nous ^tonne nullement. Le peuple italien,
pour d^signer un homme de toute honn€tet^, Tappelle com-
mandeur. D^jä, pour les simples Chevaliers de la croix d'Italie,
on disait que si autrefois on attachait les voleurs aux croix,
aujourd'hui on attachait les croix aux voleurs.«
•) «Bundesblattc 1902, IL, S. 965.
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Neuntes Kapitel. Der »Risveglio* verursacht einen Konflikt etc. 413
Die Nummer des »Risveglio« vom 29. März 1902 schrieb,
zum Attentat gegen Humbert habe das Blatt bemerkt, die
Regierung Umbertos hätte sich charakterisiert durch Hunger,
Betrügereien und Erschiefsungen. Der Zwischenfall werde
die Sympathie aller italienischen Revolutionäre finden. Am
26. April 1902 äulserte sich der »Risveglio« , welches die
diplomatischen Folgen des Zwischenfalles seien, wisse man
nicht; auf alle Fälle werde der »Risveglio« seine Arbeit un-
unterbrochen fortsetzen.
Um den Konflikt mit Italien für die anarchistische Propa-
ganda zu fruktifizieren, hatte Bertoni auf Samstag, 14. April
1902, eine öffentliche Versammlung im grofsen Saale des
»Tivoli« am Montenonplatz in Lausanne einberufen zur Be-
sprechimg des Generalstreiks. Auf Gesuch der Bundesbehörden
beschlols die Regierung des Kantons Waadt, die Versammlung
zu untersagen. Es wurde Bertoni eröffnet, es sei ihm nicht
gestattet zu sprechen. Der Bahnhof Lausanne wurde bewacht,
40 Polizisten hatten auf dem Montenonplatz Stellung genommen.
Trotz des ihm zugestellten Verbotes versuchte Bertoni die
angekündigte Rede zu halten. Er verliefs den Genfer Zug
in Renens und begab sich von hier nach Lausanne. Er be-
gann im kleinen Saal des »Tivoli« vor einer Versammlung
von etwa 50 Personen, gröfstenteils Italienern, zu sprechen
und liefs sich hierin nicht beirren, als ihm der Wirt des
»Tivoli« erklären liefs, dafs er nicht befugt sei, zu reden.
Bertoni schwieg einen Augenblick, fuhr aber sogleich fort.
Nun schritt der Dienstchef des Polizeidepartements auf Bertoni
zu und erklärte ihm, er müsse ihn wegen Zuwiderhandlung
gegen das Verbot der Behörde verhaften. Bertoni wurde
nach dem Ev^ch^-Gefängnis übergeführt, verhört und wieder
in Freiheit gesetzt. Weitere Folgen hatte der Fall nicht.
Dank den guten Diensten der deutschen Reichsregierung
wurde der Konflikt zwischen der Schweiz imd Italien am
22. Juli 1902 beseitigt. Die Verständigung erfolgte in der
Weise, dafs Italien seinen Gesandten in Bern, Silvestrelli , die
Schweiz den ihrigen in Rom, Dr. Carlin, abberief*).
•) «Bundesblatt* 1902, IV., S. 137.
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414 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
Zehntes Kapitel.
Ausweisungen von italienischen Anarchisten von 1898 bis
September 1902.
Lucchenis Verbrechen hatte eine kräftige Reaktion gegen
die italienischen Anarchisten zur Folge. Die Kantone wurden
vom Bundesrat eingeladen, die in ihrem Gebiete sich auf-
haltenden Anarchisten genau zu tiberwachen imd dem Bundes-
rat allfällige Gesetzesübertretungen, insbesondere solche, welche
sich auf Übertretung des Bundesgesetzes vom 12. April 1894
(Verbrechen gegen die öffentliche Sicherheit) beziehen, zur
Kenntnis zu bringen. Am 23. September 1898 wies der Bundes-
rat 36 Italiener aus^).
Die Ausgewiesenen hatten sich an der anarchistischen
Propaganda beteiligt oder waren sonst bekannt als gefährliche
Anarchisten. Darunter befanden sich solche, welche sich der
Verherrlichung anarchistischer Attentate schuldig gemacht oder
Vorstrafen erlitten hatten oder falsche Ausweisschriften führten.
Verschiedene waren ihrer anarchistischen Tätigkeit wegen aus
Frankreich oder aus einzelnen schweizerischen Kantonen aus-
gewiesen worden.
Bereits am 27. September 1898 verfügte der Bundesrat die
Ausweisung von weiteren sechs Italienern*).
Am 4., 7., 11. und 21. Oktober wurden abermals 20
Italiener ausgewiesen 3). Am 13., 15. und 18. November 1898
erfolgte die Ausweisung weiterer 16 Italiener*). Fernere sechs
wurden am 25. November und 5. und 30. Dezember 1898 aus-
gewiesen s). Wieder zwei Italiener folgten am 14. Februar
1899 6).
Gemäfs Verfügung des Bundesrates vom 19. Juli 1898
wurde den im Kanton Tessin wohnenden Führern der italie-
nischen Flüchtlinge eröffnet, dafs der Bundesrat die Befehdung
eines Nachbarstaates durch politische Flüchtlinge mittelst der
') Siehe Beilage V, Bundesratsbeschlufs vom 23. Sept. 1898.
*) Siehe Beilage V, Bundesratsbeschlufs vom 27. Sept. 1898.
3) Siehe Beilage V unter den betr. Bundesratsbeschlüssen.
^) Siehe Beilage V unter den betr. Bundesratsbeschlüssen.
5) Siehe Beilage V unter den betr. Bundesratsbeschlüssen.
*) Siehe Beilage V unter dem betr. Bundesratsbeschlufs.
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Zehntes Kapitel. Ausweisungen ital. Anarchisten v. 1898—1902. 415
in der Schweiz erscheinenden Presse nicht dulde, und dals,
sofern sich die Angriffe und Ausfälle in dieser Presse gegen
den König, die Regierung und die verfassungsmäfsigen Zu.
stände Italiens wiederholen sollten, Ausweisungen erfolgen
würden. Trotz dieser Mahnung hat die in Lugano er-
. scheinende Zeitung »II Socialista« (Nr. 64 und 71) Artikel
veröffentlicht, worin das italienische Königshaus, die Regie-
rung und die öffentlichen Zustände Italiens beschimpft wurden.
Für diese Prefserzeugnisse war Mario Alberto Tedeschi in
Lugano als Verfasser und Mitredakteur des »Socialista« ver-
antwortlich. Am 3. März 1899 ordnete der Bundesrat die Aus-
weisimg Tedeschis an.
In einem in italienischer Sprache verfafsten und ver-
breiteten und tiberdies in Nr. 76 des Luganeser »Socialista«
vom 4. März mit der Unterschrift der »Commissione esecutiva
deir Unione. socialista di lingua italiana in Isvizzera« ab-
gedruckten Aufruf wurde die italienische Regienmg wegen
der von ihr dem Parlament vorgelegten neuen Gesetze heftig
angegriffen; die in der Schweiz wohnenden italienischen An-
gehörigen wurden in leidenschaftlicher Weise aufgefordert,
Stellung zu nehmen und zu handeln.
Von dem Manifest erhielten auch die Italiener Jotti, Ciacchi
und Speroni, Mitglieder der »Commissione esecutiva deir Unione
socialista di lingua italiana in Isvizzera« in Zürich eine Reihe
von Exemplaren.
Das Manifest hatte den Zweck, eine Bewegung der in der
Schweiz wohnenden Italiener gegen die Regierung Italiens
hervorzurufen. Die Kundgebung bildete damals keine ver-
einzelte Erscheinung, vielmehr agitierten die in die Schweiz
gekommenen Flüchtlinge von dem Momente an, da die Mai-
länder Unruhen ausbrachen, gegen Italien. Besonders die
»Italia Nuova« und der »Socialista« in Lugano hetzten die
Italiener gegen ihre heimatliche Regierung auf und suchten
sie zum Handeln zu veranlassen. Der Bundesrat sah sich ver-
anlafst, den Vertretern dieser italienischen Zeitungen Ver-
warnungen zukommen zu lassen. Was war die Antwort der
Redakteure ? Sie richteten ein unverschämtes offenes Schreiben
an den Bundespräsidenten, worin sie ihm vorwarfen, er sei
durch die italienische Regierung zum Nachgeben veranlafst
worden. Auch aufserhalb der Schweiz gebe es noch freie
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416 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
Länder etc. Die Verwarnungen des Bundesrates blieben folg-
lich ohne Eindruck. Sowohl die »Italia Nuova« als der »Socia-
lista« setzten die Aufreizungen gegen die italienische Regierung
fort. Der »Socialista« schrieb z. B. :
»Also, sagen wir, von diesem nicht königlichen Boden
aus mufs die Monarchie gestürzt werden, die bei dem Mili-
tarismus und bei den Resten des italienischen Feudalismus ihre
Stütze sucht, die ihren Ministern eine antifreiheitliche Politik,
ein ungerechtes, ruinöses Steuersystem aufzwingt. Uns Sozia-
listen, die wir als solche schon auch feurige Republikaner sind,
mag es gestattet sein, auf republikanischem Boden diesen Heer-
ruf auszustofsen, der früher oder später durch die Gefilde
Italiens triumphierend erschallen wird: ,Nieder mit der Mon-
archie!^«
Wegen dieser Affäre wurden nachstehende in Zürich
wohnhafte Italiener gemäls Bundesratsbeschlufs yom 7. März
1899 ausgewiesen: Ettore Jotti, geboren 1878, von Reggio-
Emilia, Modellschreiner, in Örlikon; Eugen Ciacchi, geboren
1868, von Florenz, Journalist, in Zürich; Francesco Speroni,
geboren 1852, von Tradate (Mailand), Gipser, in Zürich.
Gegen die Ausweisung von Jotti, Ciacchi und Speroni
hatte Professor Dr. Zürcher (Zürich) an die Bimdesversamm-
lung rekurriert, damit diese die Malsnahme aufhebe. Nach
den Angaben, die Bundesrat Brenner, Chef des Justiz- und
PoHzeidepartements , in der Nationalratssitzung vom 19. De-
zember 1899 machte, hat Jotti im Mai 1898 den Italienerzug
mitgemacht. Er befand sich unter den Italienern, die nach
Lugano und Chiasso zogen, und führte sich im Tessin derart
auf, dafs er verhaftet werden mufste. Ciacchi war im Jahre
1891 wegen Anstiftung zu Verbrechen verurteilt worden.
1898 wurde er ferner zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt
wegen Anstiftung von Unruhen in Florenz. Als Ciacchi
flüchtig in Genf eintraf, verweigerte ihm die Genfer Behörde
den Aufenthalt, da er keine Ausweispapiere besafs. Er begab
sich nach Zürich. Die Zürcher Polizei wollte ihm den Aufent-
halt nicht gestatten. Gewisse einflufsreiche Persönlichkeilen
wufsten aber die Zürcher Kantonsbehörde zu bestimmen, dafs
ihm der Aufenthalt in der Stadt Zürich bewUligt wurde. Im
Oktober 1898, als diie Behörden infolge des Verbrechens
Lucchenis ein wachsames Auge auf die Italiener zu richten
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Zehntes Kapitel. Ausweisungen ital. Anarchisten v. 1889—1902. 417
begannen, beantragte die Polizeidirektion des Kantons Zürich
bei der Bundesbehörde die Ausweisung von Jotti und Ciacchi
wegen anarchistischer Propaganda. Das eidgenössische Justiz-
und Polizeidepartement hielt dafür, der Umstand, dafs Ciacchi
zuweilen anarchistische Zeitungen verbreitete oder mit An-
archisten verkehrte, erscheine nicht genügend für die Aus-
weisung. Dergestalt blieb Ciacchi in Zürich einstweilen un-
geschoren. Speroni hielt in Zürich eine heftige Rede. Als er
verhaftet wurde, fand man auf ihm ein anarchistisches Mani-
fest, welches die Wiederaufnahme der Revolution in Mailand
mit den Worten empfahl:
»An das Volk! Die Ereignisse im verflossenen Mai in
Italien haben uns gezeigt, dafs in der arbeitenden Masse der
glühende Wunsch nach einem Umsturz der gegenwärtigen
Regierung lebt, dafs diese Masse reif ist für die Revolution,
dafs aber jeder dahingehende Versuch erfolglos bleibt, jedes
Opfer vergeblich gebracht wird, weil es an der nötigen Vor-
bereitung, an Kampf- und Widerstandsmitteln fehlt ....
Wollen wir triumphieren, so müssen wir anders vorgehen, als
wir bis jetzt vorgegangen sind .... Hätten sie vor allem
damit den Anfang gemacht, mitten in der Nacht an allen
Ecken der Stadt, auch unter ihren eigenen elenden Hütten,
ja mit der eigenen Wohnung beginnend, eine Menge von
Feuersbrünsten anzulegen, so wären die Truppen gezwungen
gewesen, überall hinzueilen, um die Flammen zu löschen und
hätten dergestalt die Stadt ohne Verteidigung lassen müssen;
während sie mit den Löscharbeiten beschäftigt gewesen, hätte
das Volk freie Hand gehabt, die Waffenniederlagen zu stürmen,
sich der öffentlichen Gebäude zu bemächtigen, über die Be-
hörden Gericht walten zu lassen, die Häuser der Reichen zu
plündern, die Werkstätten zu besetzen, die Telegraphen- und
Telephonverbindungen zu unterbrechen, mit einem Wort ein
rücksichtsloses Schreckens- und Zerstörungswerk zu ver-
richten.«
Das Manifest war im Bahnhofe zu Zürich angeschlagen
worden. Später kam es in grofsen Ballen aus dem Ausland
in die Schweiz, um mittelst Deckadressen und richtigen Adressen
unter möglichst vielen italienischen Arbeitern in der Schweiz
verbreitet zu werden. Anarchisten, welche früher in Zürich
wohnten und sich dann nach England und Frankreich flüchteten,
Langhard, Die anarchistische Bewegung in der Schweiz. 27 C^OOoIp
igi ize y g
418 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
waren die Urheber des Manifests. Domenico Zavattero, ein
aus der Schweiz ausgewiesener italienischer Anarchist, hatte
es in England entworfen ; in der Druckerei des »P^re Peinard c
in Paris, eines Anarchistenblattes'), ward es gedruckt und
fand von da den Weg zu den italienischen Anarchisten in der
Schweiz. Das Manifest bewies, dafs Speroni, der sich als
Sozialist ausgab, mit Anarchisten verkehrte.
Der Nationalrat und der Ständerat wiesen den Rekurs
mit grofser Mehrheit ab, da Rekurse gegen Fremden-
ausweisungen, die der Bundesrat zur Wahrung der inneren
und äufseren Sicherheit verfügt hat, bundesrechtlich unzu-
lässig sind^).
Ausweisungen wurden ferner verhängt am 14. April,
18. Mai 1899, 19. und 26. Januar 1900, 25./28. September 1900,
9. April 19023).
Elftes Kapitel.
Der Dynamitattentäter Machetto^.
In der Nacht vom 22. auf den 23. Dezember 1902, um
1 Uhr, wurde die Stadt Genf durch eine gewaltige Detonation
erschreckt, die sich in der Altstadt vor dem Hauptportale der
St. Peterskirche ereignete. Eine grofse Panik ergriff die Ein-
wohner der nächsten Häuser und Strafsen : notdürftig bekleidet
traten die Leute in die stockfinstere Nacht hinaus. Die Ex-
plosion wurde durch Sprengstoff von der Art, wie er zu
Kriegszwecken Verwendung findet, verursacht. Die Spreng-
masse von etwa 600 Gramm war an der äufseren Seite des Kirchen-
portals an Zapfen aufgehängt worden; der Täter hatte die
Zapfen in die von ihm mit einem Brustbohrer im Portal er-
zeugten Löcher gesteckt. Die Gewalt des Schlages gegen
die Türe war so grofs, dafs eine zum Schlief swerk gehörende.
0 Siehe Näheres über »P^re Peinard« bei Felix Dubois, Le
P^ril anarchiste, S. 116 ff.
*) Siehe das amtliche stenographische Bulletin über die Natio-
nalratssitzung vom 18. und 19. Dezember 1899.
3) Siehe Anhang III unter den betreffenden Bundesrats-
beschlüssen.
4) Siehe »Neue Zürcher Zeitung« vom 9. u. 10. April 1903.
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Elftes Kapitel. Der Dynamitattentäter Machetto. 419
auf der Innenseite vertikale dicke Eisenstange glatt abgebrochen
wurde. Die Wirkung des Sprengschusses war indessen ver-
hältnismäfsig unbedeutend: Portal und Schlielswerk wurden
beschädigt und 319 Fensterscheiben an den Häusern der Um-
gebung zertrtimmert. Die Sachverständigen erklärten, die Ver-
heerung würde furchtbar gewesen sein, wenn die Sprengstoff-
ladung, statt frei schwebend, mit irgend einem Stoff bedeckt
am Boden zur Explosion gebracht worden wäre.
Das Ereignis fiel in eine Zeit grofser politischer Erregung.
Noch stand Genf imter dem Eindrucke des anarchistischen
Generalstreiks. Unmittelbar vorher hatte die Bundesversamm-
lung ein Gesuch um Amnestierung der kriegsgerichtlich ver-
urteilten Militärpflichtigen, die während des Streiks dem
Militäraufgebot den Gehorsam versagt hatten, verweigert.
Die Genfer Arbeiterschaft, auf welche der Anarchismus durch
seine den Gewerkschaftsorganisationen beigetretenen Bekenner
eine bedeutende Einwirkung ausübt, wie der Generalstreik
deutlich bewies, zeigte sich unwillig über die Ablehnung der
Amnestiepetition und die Verurteilung von Bertoni, Stein-
egger und Croisier.
Da eine Übertretung des eidgenössischen Anarchisten-
bezw. Sprengstoff gesetzes von 1894 vorlag, richtete Bundes-
anwalt Kronauer an den Untersuchungsrichter der französi-
schen Schweiz , Bomand , *das Begehren um Eröffnung einer
bundesstrafrechtlichen Untersuchung gegen den Urheber des
Attentats.
Der Urheber verriet sich am Morgen nach der Tat selbst
durch Absendung einer mit ■» L' homme « unterzeichneten
Korrespondenzkarte an die Genfer Polizeibehörde, worin er
der Tat sich rühmte. Die Genfer Polizei erinnerte sich, dals
ein am 31. Oktober 1899 wegen Vagabundierens aus Genf
ausgewiesener Italiener, Carlo Machetto mit Namen, sich
»L'homme«, Gilbert etc. nannte. Verhaftsbefehle nebst Signale-
ments und Photographieen wurden an die schweizerischen und
ausländischen Polizeibehörden geschickt ; am 29. Dezember be-
reits fiel Machetto in St. Blaise bei Neuenburg in die Hände
der Polizei. Er befand sich in Gesellschaft zweier anderen
subsistenzlosen Italiener, mit denen er vor der Festnahme
über die Genfer Explosion gesprochen und diese als Antwort
auf die Verwerfung des Amnestiegesuchs bezeichnet hatte.
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420 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
Machetto gestand das Attentat sogleich und ergänzte das
Geständnis durch die Angabe, dafs er seit einiger Zeit an
verschiedenen Orten der Schweiz in Munitionsdepots und
andere Gebäude eingebrochen sei, aus denen er Schiefsbaum-
wolle und andere Sprengstoffe entwendet habe. Er prahlte,
jede Geldkasse verstehe er zu öffnen, möge sie konstruiert sein
wie sie wolle. Er bekannte ferner die Begehung von Dieb-
stählen in Genf, Savoyen, Antwerpen.
Machetto hatte sich, wie die Untersuchung ergab, in der
Tat in drei Fällen in der Schweiz durch Einbruch Sprengstoff
verschafft. Im April 1902 entwendete er aus dem Schuppen
der Ziegelei Pillichod in Yverdon (Kanton Waadt) drei Pakete
Westphalit ä 1 kg mit 120 Sprengkapseln und einigen Rollen
Zündschnur. Diese Gegenstände versteckte er teils unter einer
Brücke in der Nähe des Tatortes, teils verwendete er sie zur
Sprengung eines Geldschrankes in Rolle (Kanton Waadt).
Ferner eignete er sich aus dem eidgenössischen Munitionsdepots
im Quellhölzli bei Aarau sechs und aus demjenigen bei Moudon
(Kanton Waadt) vier Büchsen Schiefsbaumwolle an, die er
teils in einem Walde bei Bern, teils in Moudon vergrub, teils
für das Attentat in Genf verwendete.
Das letztere Verbrechen scheint in Zusammenhang zu
stehen mit einem Versuche, den Machetto zugestandenermafsen
nur etwa zehn Minuten vor der Explosion machte , in das Haus
des Staatsratspräsidenten Fazy in Genf einzudringen. Er
bohrte mit einem Bohrer ein Loch in einen hölzernen Fenster-
laden zu ebener Erde, gerade unterhalb des Schlafzimmers
des Hausherrn und hatte bereits künstlich den Schliefsriegel
des Ladens gehoben, als er von der erwachenden Dienstmagd
durch den Ruf: »Au voleur!« verscheucht wurde. Machetto
behauptete zwar, er habe nur einen Diebstahl verüben wollen
und nicht gewufst, wer in dem Hause wohne. Diese Angabe
erscheint aber nicht glaubwürdig, im Gegenteil ist anzunehmen,
er habe sein Dynamitattentat gegen die Wohnung des Staats-
präsidenten richten wollen. Nach dem Zeugnis der Dienst-
magd hatte sich kurz vor der kritischen Nacht eine unbe-
kannte Person in verdächtiger Weise bei ihr eingeschlichen
und sie über die Benutzung der einzelnen Räume u. s. w. aus-
gefragt.
Im Verlauf der Untersuchung wurde von den Behörden
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Elftes Kapitel. Der Dynamitattentäter Machetto. 421
der Kantone Neuenburg und Waadt mitgeteilt, dafs am 1./2. Mai
1901 im Städtchen Rolle (Kanton Waadt) der Geldschrank der
Firma Schenk & Cie. mit Dynamit aufgesprengt und daraus eine
grölsere Anzahl von Wertpapieren im Betrag von mehr als
15000 Frcs. samt einigen 100 Pres. Barschaft gestohlen worden
sei. Von den Wertpapieren fand man den gröfsten Teil einige
Zeit später im ummauerten Hof der Arbeitshtitte bei der Straf-
anstalt Basel, den Rest im Wert von 6000 Frcs. hatte ein
im Val-de-Ruz wohnender Italiener bei einer Neuenburger
Bank deponiert, der sie von einem Unbekannten erworben
haben wollte. Nun stellte sich heraus, dafs dieser Italiener der
Schwager Carlo Machettos war. Nach anfänglichem Leugnen
gestand Machetto diesen Diebstahl.
Nach Ansicht des Bundesanwalts imd Untersuchungs-
richters hat Machetto vermutlich am 14./15. August 1902 ein
Dynamitattentat auf einen Exprelszug der Gotthardbahn bei
Sisikon (Kanton Uri) begangen. Damals wurden — bald nachher
fuhr König Viktor Emanuel III. anläfslich seiner Rufslandsreise
durch den Gotthard — an beiden Schienen des Bahnkörper^
Dynamitpatronen derart angebracht, dafs sie beim Passieren des
Zuges mit ungeheurem Knall explodierten; der Vierwald-
stättersee nebenan wurde erhellt. Die Räder der Lokomotive
wurden nicht aus den Schienen geworfen, nur die Scheiben
der Lokomotive gingen in Trümmer, ein Rad ward leicht be-
schädigt und der Schotter des Bahnkörpers aufgewühlt. Passa-
giere und Personal kamen mit dem Schrecken davon; wäre
der Zug entgleist, so würde er unfehlbar über die steile Fels-
wand in den tiefen See gestürzt sein. Verschiedene Personen
glaubten, Machetto in Brunnen und bei der Tellsplatte gesehen
zu haben. Schlüssige Beweise für die Urheberschaft dieses
Verbrechens fehlten, Machetto leugnete hartnäckig.
Sichere Anhaltspunkte über Machettos Verkehr mit An-
archisten lielsen sich nicht ermitteln. Dagegen stand er bei dem
Attentat augenscheinlich imter dem Einfluls der schon er-
wähnten Genfer Vorgänge. Bevor er das Attentat beging,
hatte er sich tagelang in Genf herumgetrieben. Die vielfachen
Maueranschläge, welche in aufreizenden Worten die Folgen
des Generalstreiks schilderten und zu Versanmilungen behufs
Protestes gegen die Urteile des Militärgerichtes aufforderten,
konnten ihm nicht entgehen.
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422 Dritter Teil. Die italienischen Anarchisten in der Schweiz.
Carlo Machetto wurde 1867 in Canandona (Oberitalien) als
Söhn eines Ingenieurs geboren und hat eine gute Erziehung
und technische Ausbildung genossen, die ihn befähigte, in
Frankreich, Italien und in der Türkei Arbeiten an Stralsen-
und Eisenbahnbauten zu tibernehmen. Er ist neben seiner
Muttersprache des Französischen in Wort und Schrift mächtig,
versteht auch deutsch. Witwer seit längerer Zeit, überliefs
er die Sorge für sein einziges Kind seinen Verwandten, und
er scheint, insbesondere nach einer in der Türkei erlittenen
ökonomischen Katastrophe, in allen Beziehungen zurück-
gekommen zu sein. Seit mehreren Jahren trieb er sich meist
arbeitslos umher und verschaffte sich seinen Unterhalt gröfsten-
teils durch Diebstahl. Zweimal in Strafuntersuchung, wurde
er von einem französischen und einem italienischen Gerichte
als unzurechnungsfähig freigesprochen und in seine Heimat
spediert, wo man ihn merkwürdigerweise wieder laufen liefs.
Sein Verhalten im vorliegenden Fall bewog den Untersuchungs-
richter, ihn einer psychiatrischen Expertise zu unterstellen, die
mit tiberzeugender Motivierung zu den Schlüssen gelangte :
Machetto bat seit 1885 Zeichen von Geistesstörung gezeigt.
Seit 1897 ist bei ihm ausgesprochene Geisteskrankheit vor-
handen; sie äufsert sich durch Halluzinationen und Wahn-
ideen, zu welchen Geistesschwäche hinzugetreten ist.
Die ihm zur Last gelegte Tat, das Attentat auf die Kathe-
drale St. Pierre, wurde durch Machetto begangen unter dem
direkten Einflufs dieser Halluzinationen und Wahnvorstellungen.
Diese Art von Geisteskrankheit beraubt den, der davon
ergriffen ist, des Gebrauchs seiner Vernunft oder seines freien
Willens und zwar ohne Verschulden von seiner Seite.
Die Sachverständigen bezeichneten Machetto als unheilbar
und gemeingefährlich und befürworteten seine dauernde Unter-
bringung in einer Irrenanstalt.
Auf Antrag der Bundesanwaltschaft und in Anbetracht
der psychiatrischen Expertise beschlofs die Anklagekammer
des Bundesgerichts, es sei von der Strafverfolgung Machettos
wegen dessen Unzurechnungsfähigkeit Abstand zu nehmen.
Demgemäfs wurde Machetto den Administrativbehörden zur
Verfügung gestellt in der Meinung , dafs er einstweilen als
gemeingefährlicher Geisteskranker in Verwahrung gehalten
und zur Versorgung in einer Anstalt dem Heimatsstaat zu-
geführt werden solle. ^ ^
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Vierter Teil.
Legislative Mafsnahmen.
Erstes Kapitel.
Ergänzung des Bundesstrafrechts zur Verfolgung der anarchisti-
schen Verbrechen und Aufreizungen.
1. Die Denkschrift des Bundesrates^).
Das Schweizer Bundesstrafrecht, aus dem Jahre 1853
stammend, bot nur schwache Anhaltspunkte zur Bekämpfung
des Anarchismus. Und das dem Bundesrat verliehene Recht
der Fremdenausweisung versagt, sobald Anarchisten schweize-
rischer Nationalität in Frage stehen. Ab und zu kam es vor,
dafs schweizerische Anarchisten lediglich deswegen unbehelligt
blieben, weil sie als Landesangehörige nicht ausgewiesen,
in Ermangelung eidgenössischer oder kantonaler Gesetzes-
vorschriften aber auch nicht bestraft werden konnten. Der
Bundesrat hatte sich bereits in den achtziger Jahren von der
Unzulänglichkeit der eidgenössischen Strafvorschriften tiber-
zeugt. Im Jahre 1890 arbeitete das eidgenössische Justiz-
departement Vorschläge zur Revision des Bundesstrafrechts
aus. Die inzwischen erfolgten Vorarbeiten für ein schweize-
risches Strafgesetzbuch, womit eine sachgemäfse Behandlung
der anarchistischen Verbrechen gesichert erschien, hatten zur
Folge, dafs der Bundesrat die Vorlegung einer Novelle zur
Bekämpfung des Anarchismus unterliefs.
Erst am 18. Dezember 1893 unterbreitete der Bundesrat
der Bundesversammlung einen sieben Artikel umfassenden
•) «Bundesblatt. 1893, V., S. 761.
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424 Vierter Teil. Legislative Mafsnahmen.
Gesetzentwurf »betreffend Verbrechen gegen die öffentliche
Sicherheit im Gebiete der Eidgenossenschaft«. Die Denkschrift
des Bundesrates bemerkte, die Schandtaten eines Ravachol
und die jüngsten Attentate in Barcelona und Paris bewiesen,
dafs der Anarchismus zur Tat schreite und neue Anhänger
gewinne. Wenn auch die Schweiz bisher von Dynamit-
attentaten verschont blieb, so seien doch auf schweizerischem
Gebiet Erscheinungen zutage getreten, welche erkennen Hessen,
dafs die anarchistische Bewegung auch der Schweiz verderblich
werden könne. Daher erscheine es geboten, mit unerbittlicher
Strenge gegen anarchistische Umtriebe einzuschreiten und das
anarchistische Verbrechen mit schweren Strafen zu bedrohen.
Gehe die Eidgenossenschaft legislativ vor, so sei sie in der
Lage, schuldige Anarchisten der verdienten Strafe zu überliefern.
Von einer strengen Gesetzgebung gegen Anarchisten dürfe
zugleich eine abschreckende Wirkung erwartet werden.
Bei anarchistischen Verbrechen verdiene namentlich die
Aufmunterung zu Verbrechen alle Aufmerksamkeit. Denn so
verwerflich auch die Taten seien, durch welche der Anarchismus
sich äufsere, so beruhe er doch auf einer Überzeugung und
seine Anhänger gehen methodisch, nach einem festen Systeme
vor. Daher bilde die Propaganda, sofern sie sich nicht auf
die von der Verwirklichung abstehende Theorie beschränke,
geradezu die Wurzel des anarchistischen Verbrechens. Wer
zu Raub, Mord, Brandstiftung gnmdsätzlich aufmuntere, unter-
liege, gleich dem Anstifter zu einer bestimmten Tat, dem
Strafgesetz, gleichviel, ob die Aufmunterung und Anleitung
zu einem praktischen Erfolge führe oder nicht. Auch die
Verherrlichung anarchistischer Taten schliefse unter Umständen
eine verdeckte Aufmunterung zur Nachahmung in sich. Be-
sonders strafbar erscheine die Aufmunterung und Anleitung
zu Verbrechen, wenn es in der Absicht geschehe, den Umsturz
des Bestehenden vorzubereiten.
Geboten seien besondere Bestimmungen über die Her-
stellung und den Verkehr mit Sprengstoffen zu Verbrechen.
Wer sich, die verbrecherische Zweckbestimmung kennend, mit
Sprengstoffen zu schaffen mache, sei ein Verbrecher; denn
er wirke bewufst zum Gelingen eines anarchistischen Attentats
mit. Für seine Tätigkeit sei er darum strafrechtlich zur Ver-
antwortung zu ziehen, selbst wenn er in den Plan bestimmter
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Erstes Kapitel. Ergänzung des Bundesstrafrechts etc. 425
Verbrechen nicht eingeweiht sei oder ein solcher überhaupt
noch nicht bestehe. Das Strafgesetz werde nur dann eine wirk-
same Macht gegen anarchistische Attentate bilden, wenn es
nicht nur den Versuch und die Vollendung bestimmter An-
griffe auf das Menschenleben, sondern auch die Vorbereitung
solcher Verbrechen im allgemeinen erfasse. Bedrohe der Ent-
wurf denjenigen mit Strafe, der Sprengstoffe, deren Gebrauch
zu Verbrechen er wisse, jemandem tibergebe, an einen anderen
Ort schaffe oder sonst irgendwie mit solchen Sprengstoffen
umgehe, so sei dadurch wohl jeder strafwürdige Verkehr mit
Sprengstoffen getroffen. Ob das Sprengstoff attentat Erfolg
habe oder nicht, sei regelmäfsig von Umständen bedingt, die
vom Willen des Täters unabhängig seien. Vom Standpunkte
der Gerechtigkeit erscheine es daher geboten, die Strafe nicht
vom Erfolg des Attentates abhängig zu machen. Wer eine
Bombe werfe, habe das Äufserste getan, was die Propaganda
der Tat kennzeichne; er habe daher auch die schwerste Strafe
verwirkt.
Die Aufmunterung zu Verbrechen werde nicht selten durch
die Presse oder ähnliche Mittel begangen. Wer dabei wissentlich
mitwirke, sei zunächst als Teilnehmer strafbar. Es sei aber
denkbar, dass jemand wissentlich an der Vervielfältigung einer
verbrecherischen Schrift mitwirke oder sie verbreite, ohne
Teilnehmer am Verbrechen im strengen Sinne zu sein.
Für diesen Fall drohe Artikel 5 eine besondere Strafe an.
Das System der stufenweisen Verantwortlichkeit, wonach, wenn
der Täter sich nicht leicht ermitteln lasse oder flüchtig sei,
der Herausgeber, in Ermanglung dessen der Verleger und,
wenn auch dieser nicht vor Gericht gezogen werden könne,
der Drucker hafte (Art. 69—72 des Bundesstrafrechts von
1853), dürfe, weil wesentlich auf einer gesetzlichen Präsumtion
beruhe, hier nicht Anwendung finden.
2. Die Beratung im Ständerat^).
Der Berichterstatter der Kommission, Lienhard (Bern),
führte aus, die freie Meinungsäufserung , möge sie noch so
extrem sein, werde keiner Strafe imterstellt, solange sie nicht
zu gemeinen Verbrechen auffordere. Das Bundesstrafgericht,
') Amtliches stenographisches Bulletin vom 29. März 18^>4.
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426 Vierter Teil. Legislative Mafsnahmen.
welches das neue Gesetz anzuwenden habe, biete in 3er ge-
dachten Hinsicht alle Gewähr. Das Gesetz richte seine Spitze
gegen die Anarchisten; allein es treffe auch jeden anderen,
der seine Vorschriften tibertrete.
Wirz (Obwalden) bemerkte, der gesunde Sinn des Schweizer-
volkes verlange ein energisches Vorgehen gegen die Anar-
chisten, die ihre Attentate viel weniger gegen die Repräsen-
tanten einer despotischen Gewalt als gegen die Institutionen
freier Völker richten. Darum müsse die Gesetzgebung der
freien Völker gegenüber diesen geschworenen Feinden der
Gesellschaft die höchsten Güter mit aller Energie zu schirmen
suchen. Alle halben Mafsregeln ermutigen nur den Fanatismus,
welcher der Zivilisation und der Freiheit, überhaupt den höchsten
Idealen des Menschengeschlechtes den Untergang geschworen
habe. Zwischen der schweizerischen Volksfreiheit und dem
feigen Mord, zwischen Teil und Parricida gebe es nie und
nimmer Kompromisse. Es handle sich um eine Verteidigung
der Gesellschaft gegenüber Menschen, welche zum grimmigsten
Kampfe gegen alles aufreizen, was den Menschenherzen heilig
sei, den infernalen Gewalten des Hasses und der Blutgier sich
verschrieben. Weil die Sonne der Völkerfreiheit zuerst auf-
ging über dem schweizerischen Hochgebirge, solle nie und
nirgends die rote Flamme des Anarchismus diesen Hochaltar
der Freiheit schänden.
Ruffy, Chef des eidgenössischen Justizdepartements, be-
gründete die Notwendigkeit der Novelle an Hand der
Mostschen Schrift »Revolutionäre Kriegswissenschaft. Ein
Handbüchlein zur Anleitung betreffend Gebrauches und Her-
stellung von Nitroglyzerin, Dynamit, Schiefsbaumwolle, Knall-
quecksilber, Bomben, Brandsätzen, Giften u. s. w.« An der
Spitze des Büchleins stehe: »Über die Bedeutung, welche die
modernen Sprengstoffe für die soziale Revolution in Gegen-
wart und Zukunft haben, braucht heutzutage nichts mehr gesagt
zu werden. Es liegt auf der Hand, dafs dieselben im nächsten
Abschnitt der Weltgeschichte den ausschlaggebenden Faktor
bilden. Nichts ist daher natürlicher, als dafs sich die Revolutio-
näre aller Länder mehr und mehr bemühen, sich solche zu be-
schaffen und die Kunst, sie praktisch anzuwenden, zu erlernen. . . .
Das beste wäre es vielleicht, wenn alle organisierten Arbeiter
der ganzen kultivierten Welt bewogen werden könnten, sich
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Erstes Kapitel. Ergänzung des Bundesstrafrechts etc. 427
gute Gewehre (von vorher vereinbartem System) und ein ge-
höriges Quantum Munition anzuschaffen, sich militärisch aus-
zubilden und so förmlich für den kommenden sozialen Krieg
mobil zu machen. Allein, das sind fromme Wünsche. In
Europa ist man höchstens in der Schweiz in der Lage, so zu
verfahren, ohne molestiert zu werden. Wir sagen »höchstens^,
denn dafs die dortigen Spiels- und Mastbürger- Regenten
schleunigst mit dem Recht der allgemeinen Volksbewaffnung
einpacken werden, sobald sie merken, dals die Gewehre für sie
eingeschossen werden, kann man mit Fäustlingen im voraus
greifen.« Ruffy sprach die Ansicht aus, wenn auch bisher
auf schweizerischem Boden kein eigentliches anarchistisches
Verbrechen begangen worden sei, dürfe der Gesetzgeber sich
deswegen nicht beruhigen; in der Schweiz sei die anar-
chistische Propaganda derart, dals die Behörden die Hände
nicht in den Schofs legen dürfen. Eine Reihe von Anarchisten,
die im Ausland Verbrechen begingen, wie Stellmacher,
Kammerer, Reinsdorf, seien vorher in der Schweiz gewesen.
In der Schweiz habe sich im Jahre 1890 der russische Nihilist
Padlewski aufgehalten, der im Hotel »Baden« in Paris einen
russischen General tötete ^). Vor kurzem habe in der Schweiz
Pauwels verweilt, der bei dem Attentat gegen die Madeleine-
kirche in Paris umkam. Die Schweiz habe nicht blofs eine
nationale, sondern auch internationale Pflicht, gegen die
Anarchisten legislative Mafsnahmen zu ergreifen.
Die Kommission des Ständerates hatte mehrere materielle
und redaktionelle Änderungen beantragt, denen der Rat zu-
stimmte. Einstimmig nahm der Ständerat die Vorlage an.
3. Die Beratung im Nationalrat»).
Der Berichterstatter der Kommission, Speiser (Basel), be-
merkte, man könne nicht sagen, dafs der Anarchismus die
Schweiz eher verschone als eine Monarchie; denn die Anar-
chisten erkennen keine Regierungsform an. Über Dynamit-
verbrechen und anarchistische Aufreizungen fehlen Vorschriften
') Der am 9. November 1890 von Padlewski mit Revolver-
schüssen getötete russische General hiefs Seliwerstof. E. Sernicoli,
L' Anarchia e gli Anarchici, L, S. 181.
*) Amtliches stenographisches Bulletin vom 5. u. 6. April 1894.
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428 Vierter Teil. Legislative Mafsnahmen.
in den Strafgesetzbüchern der Kantone. Die anarchistische
Propaganda bilde eine allgemeine und direkte Landesgefahr.
Curti bezeichnete es als einen legitimen Wunsch aller, dafs
der Bund sich gegenüber dem Werfen von Bomben, welches
heute in einem Theater, morgen in einer Kirche, im Parlaments-
saale, in einem Konzerthause geschehen könne, mit neuen
strafgesetzlichen Mitteln waffne. Mit dem Dolche, mit dem
Revolver greife man einen bestimmten Mann an, den man
hasse, an dem man Rache nehmen wolle ; mit der Bombe aber
wende man sich gegen die ersten besten, die gerade da oder
dort versammelt seien, Männer, Frauen, Kinder, Unschuldige.
Nicht richtig sei es dagegen, die Aufmunterung zu Verbrechen
gegen die Sicherheit von Personen und Sachen in das Gesetz
einzubeziehen. Die kantonalen Gesetze sorgen ja auf mannig-
fache Art für die allgemeine Sicherheit, indem sie Mord, Tot-
schlag, Brandstiftung etc. mit Strafen bedrohen. Unter all-
gemeiner Sicherheit könne der eine dies, der andere jenes
verstehen. Noch bedenklicher erscheine es, dafs »die Absicht,
Schrecken zu verbreiten«, bestraft werden solle. Es frage
sich, ob nicht schon die Auffordenmg, die bestehende Gesell-
schaft durch eine soziale Revolution umzugestalten, unter
den Begriff subsumiert werden könne. Die Kantone sorgten
schon durch eine ganze Menge von Strafen für die öffentliche
Sicherheit. Es empfehle sich daher, die Art. 4 und 5 des
Gesetzes zu streichen.
Speiser entgegnete, der Hauptteil des Gesetzes würde
durch Streichung der beiden Artikel fortfallen. Gerade das
Aufreizungsverbrechen sei in den kantonalen Gesetzbüchern
nicht vorgesehen. Für die Verfolgung geschehener Verbrechen
würden die kantonalen Gesetze annähernd ausreichen; Vor-
schriften dagegen über die Aufreizung zu Verbrechen fehlen.
Jeanhenry (Neuenburg) bemerkte, die Artikel 4 und 5
wenden sich gegen die Theoretiker der Anarchie, die von
ihren Schreibtischen aus, ohne sich selbst irgendwie der Gefahr
auszusetzen, im Volke die unglückseligen anarchistischen
Doktrinen verbreiten und zu individuellen Verbrechen hin-
treiben, um dergestalt die Theorieen zum Siege zu führen.
Wolle man nicht diese Personen, die wahren Schuldigen, ver-
folgen, so solle man nur vom Gesetz abstehen. Die Vorlage
habe man ein Ausnahmegesetz genannt, um damit die Unter-
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Erstes Kapitel. Ergänzung des Bundesstrafrechts etc. 429
drückung der Artikel 4 und 5 zu rechtfertigen. Allein in der
Eidgenossenschaft gebe es wohl tausend Ausnahmegesetze;
alle für besondere Gebiete erlassenen Spezialgesetze weichen
vom gemeinen Recht ab; deswegen seien sie nicht weniger
notwendig.
Bundesrat Ruffy teilte mit, das eidgenössische Justiz- und
Polizeidepartement habe bei Anarchisten, die in der Schweiz
verhaftet wurden, Drucksachen gefunden, die deutlich zeigten,
dafs die Artikel 4 und 5 notwendig seien. Der »Indicateur
Anarchiste« , eine anarchistische Broschüre, beginne folgender-
mafsen:
»II est absolument inutile de te faire un ^pouvantail de
la fabrication des produits detonnants ou explosifs. En suivant
scrupuleuseraent nos prescriptions tu peux manoeuvrer en toute
conscience ; un enfant de douze ans ferait tout aussi bien
que toi.
Ne te presse pas; manipule sur les quantit^s indiqu^es,
ou la moiti^, jamais le double. R^p^te plutOt deux fois Toperation
que de doubler les doses.
Toutes les recettes que nous te donnons ici ont 6t6
recueillies par nous dans les ouvrages sp^iaux, nous les avons
aussi mises en pratique, ce qui fait que nous te donnons les
rdsultats obtenus par des sp^ialistes et control^s par nos
propres expöriences.
Travaille dans une chambre bien aer^e et ne laisse pas tes
acides ou les produits obtenus trop pr^s de ton lit, ni de
Tendroit oü est ta nourriture.
Tu n'as pas beaucoup d'instruments dans ton petit labo-
ratoire, car tout cela coüte eher et c'est autant de pris sur
ta nourriture, celle de ta compagne et des petits. Nous
tächerons de t'indiquer les moyens de t'en procurer d'une
fagon dconomique.
Ne te presse pas pour agir, attends d'ßtre instruit. Cela
viendra plus vite que tu ne le penses, si tu travailles serieuse-
ment.
Un voyage de mille lieues commence par un pas, disait
un sage. Et tu sais, compagnon ! . . . . II n'y a que le premier
pas qui coüte.«
Am Schlüsse:
»L'avis place au d^but conseillant de n'employer que de
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430 Vierter Teil. Legislative Mafsnahmen.
faibles quantit^ de produits chimiques, ne concerne qua las
compagnons n'ayant pas Thabituda da la manipulation.
Une besogne importanta ä faire sera de jeter bas tous las
edificas qui, ä un point de vue quelconque, sont un Symbole
d'oppression. Aucun vestige du pass^ ne devra ätra raspacte;
il faut una fois pour toutes faire table rasa de toutes les
institutions gouvernamentales, juridiques, religieuses, administra-
tiveSy etc. Qua tous les monuments, qui pourraient servir de
point de ralliement ä une autorite quelconque, soient jetes bas
Sans piti^ ni remords.
Camarades, bronzez vos coeurs, car il faudra baaucoup de
haine pour accomplir ce nettoyage des 6curies d'Augias.
Faites sauter les 6glises, les couvents, les casemes, les prisons,
les pr^fectures, les mairies, etc. etc. Brülez toutes las pape-
rasses administratives partout oü elles se trouvent. Au feu
les titres de propri^t^, da rentes, d'actions, d'obligations, etc.!
Au feu les hypoth^ques, les actes notari^s, les actes de
soci^tes, etc. ! Au feu le grand livre da la dette publique, caux
des emprunts communaux et d^partementaux, etc.! Au feu
les livres des banques et des maisons de commerce, les billets
ä ordre, ch^ques, lettres de change, etc, ! Au feu les papiers
da Tetat civil, du racrutemants, de Tintandance militaire, des
contributions directes ou indirectes, etc.! Au feu tous ces
papiers malsains, titres d'esclavage de Thumanit^, defendus
par des millions de soldats, de policiers, de magistrats de toutes
sortes!« ')
Bundesrat Ruffy bemerkte, der »Indicataur Anarchista«
beweise die Dringlichkeit des Gesetzes. Es sei mit keinem
Nachteil verbunden, wenn das Bundesstrafgericht die im Gesetz
vorgesehenen Fälle ohne Geschworne beurteile. Die Anarchisten
lieben Schwurgerichtsverhandlungen sehr und namentlich die
Reklame, welche diese ihnen machen; die Schwurgerichtsver-
') «Llndicateur Anarchiste« umfafst 48 Druckseiten, als Druck-
ort ist angegeben: Londres, Imprimerie international anarchiste.
Die im »Indicateur Anarchiste« enthaltenen Lehren sind im »Inter-
national« erschienen, der im Mai 1890 in London gegründet wurde.
Nach Herausgabe von etwa sieben Nummern wurde das Blatt,
welches Diebstahl, Mord und Brandstiftung predigte und genaue
chemische Anweisungen für Erstellung von Explosivstoffen brachte,
unterdrückt. Siehe F^lix Dubois, Le P6ril anarchiste, S. 171 ff.
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Erstes Kapitel. Ergänzung des Bundesstrafrechts etc. 431
handlangen seien sogar ein Propagandamittel, auf das sie zählen.
Je geräuschloser die Anarchisten abgeurteilt werden, desto wirk-
samer gestalte sich die Repression. Ruffy beantragte die Ab-
lehnung des von Zschokke gestellten Antrages, Fabrikation und
Verkauf von Dynamit zu verstaatlichen. Der Zweck würde nicht
erreicht, da die Anarchisten das nötige Dynamit auf dem Wege
des Diebstahls beschaffen. Der »Revolutionäre Katechisnlusf von
Most bemerke in der Beziehung : »Und so ist denn auch nicht
ein Lot von allem Dynamit, das bisher in den verschiedensten
Ländern praktisch zur Verwendung kam, seitens der Revolutio-
näre erzeugt worden ; vielmehr wurde es anderweitig beschafft.
Kaiserliche, königliche und republikanische Arsenale haben
herhalten müssen. Keine noch so zahlreiche Wächterschaft
vermag es zu verhindern, dafs auch in Zukunft ein Teil des
dort aufgestapelten Kulturmittels verschwindet oder schon ver-
schwunden ist, ehe es dort unter Verschlufs gebracht wird.
Anderseits ist nachgerade Dynamit ein so ungemein viel an-
gewendeter und allenthalben zu den mannigfaltigsten Zwecken
begehrter Handelsartikel, dafs es geradezu lächerlich ist, zu
glauben, es sei mit unüberwindlichen Schwierigkeiten verknüpft,
diese Ware zu erlangen.«
Häberlin sprach sich ebenfalls dafür aus, die Art. 4 und 5
beizubehalten. Diese Bestimmungen haben diejenigen Anar-
chisten im Auge, die am meisten schuldig, aber immer schlau
genug seien, die eigene Haut zu retten, so dafs nur die von
ihnen Verführten dem Strafrichter verfallen. Das seien die
Hauptschuldigen. Ständige Gerichte seien den Schwurgerichten
für Aburteilung anarchistischer Verbrechen vorzuziehen, die
Schwurgerichte seien erfahrungsgemäfs für politische Einflüsse
zugänglicher als ständige Gerichtshöfe.
Scherrer-FüUemann (St. Gallen) bezeichnete den im Gesetz
enthaltenen Ausdruck »aufmuntern« als sehr dehnbar und
ziemlich neu in der kriminalistischen Terminologie. Der eine
erblicke eine Aufmunterung schon in gewissen Tatsachen und
Behauptungen, während ein anderer zu einer Aufmunterung
Präziseres verlange. Der Ausdruck »auffordern« wäre klarer
gewesen.
Forrer (Winterthur) nannte die Bestimmung des Bundes-
strafgesetzes von 1853, wonach bei Prefsdelikten die Verant-
wortlichkeit eine stufenweise ist, ein »ungeheures Privilegium
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432 Vierter Teil. Legislative Mafsnamen.
der Presse«. Er erklärte sich ausdrücklich mit der Ab-
schaffung des Privilegs, wenn es sich um gemeine Delikte
handle, einverstanden.
Das Gesetz erlangte bei den Beratungen im Nationalrat
und Ständerat nachstehenden Wortlaut'):
Art. 1. Wer Sprengstoffe zu verbrecherischen Zwecken
gebraucht, wird mit Zuchthaus von wenigstens 10 Jahren
bestraft.
Art. 2. Wer Sprengstoffe, von denen er annehmen mufs,
dals sie zu Verbrechen gegen die Sicherheit von Personen
oder Sachen gebraucht werden sollen j herstellt oder zur Her-
stellung solcher Sprengmittel Anleitung gibt , wird mit Zucht-
haus nicht unter 5 Jahren bestraft.
Art. 3. Wer Sprengstoffe, von denen er annehmen
mufs, dafs sie zu Verbrechen gegen die Sicherheit von Per-
sonen oder Sachen gebraucht werden sollen, in einer andern
Absicht, als um das Verbrechen zu verhüten, in Besitz nimmt,
aufbewahrt, jemandem übergibt oder an einen andern Ort
schafft, wird mit Gefängnis nicht unter sechs Monaten oder
mit Zuchthaus bestraft.
Art. 4. Wer in der Absicht, Schrecken zu verbreiten
oder die allgemeine Sicherheit zu erschüttern, zu Verbrechen
gegen die Sicherheit von Personen oder Sachen aufmuntert
oder Anleitung gibt, wird mit Gefängnis nicht unter sechs
Monaten oder mit Zuchthaus bestraft.
Art. 5. Werden die in Art. 4 bedrohten Verbrechen
durch die Druckerpresse oder durch ähnliche Mittel begangen,
so sind die sämtlichen Teilnehmer (Täter, Anstifter, Gehilfen
und Begünstiger) strafbar, und es finden auf dieselben die
Vorschriften der Art. 69—72 des Bundesstrafgesetzes vom
4. Februar 1853 keine Anwendung. Gegen den Begünstiger
kann auf blofse Geldbufse erkannt werden.
Art. 6. Die in den Art. 1—4 erwähnten Handlungen
unterliegen, auch wenn sie im Auslande begangen werden,
den Straf bestimmungen dieses Gesetzes, sofern sie gegen die
Eidgenossenschaft oder ihre Angehörigen gerichtet sind.
') .Bundesblatt. 1894, IL, S, 349.
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Erstes Kapitel. Ergänzung des Bundesstrafrechts etc. 433
Art. 7. Treffen mit den in den Art. 1—4 erwähnten
Verbrechen Handlungen zusammen, welche unter das kanto-
nale Strafrecht fallen, so sind diese letzteren durch die kanto-
nalen Gerichte zu beurteilen und unterstehen dem kantonalen
Begnadigungsrecht ').
4. Kritik des Gesetzes.
Gegen den Anarchismus ist Schärfe erfahrungsgemäfs
wirksamer als halbe Mafsregeln. Als im Jahre 1883 imd
1884 in Wien und Umgebung jene schweren Verbrechen von
Stellmacher und Kammerer begangen wurden, schritt die
österreichische Regierung energisch ein; infolgedessen ging es
in Österreich bald bergab mit dem Anarchismus"). Auch
Frankreich hat mit seinem Gesetz vom 12. Dezember 1893,
welches das Delikt der Apologie schuf und die Präventiv-
verhaftung der Schuldigen und Beschlagnahme der Zeitungen
ermöglichte, gute Erfahrungen gemacht. Das Gesetz trug
namentlich dazu bei, die anarchistische Propaganda in Zeitungen
und Versammlungen zu hemmen. Die Anarchistenftihrer be-
gannen sich vor den Strafandrohungen in acht zu nehmen.
Als das Gesetz von 1893 in Wirksamkeit trat, ging das
schändliche Organ »P^re Peinard« ein, und sein Redakteur,
Pouget, ergriff die Flucht. Die anarchistischen Conferenciers
schwiegen, weil sie wufsten, dafs man sie bei der ersten besten
Übertretung verhaften imd bestrafen würde. Weniger gtinstig
waren die mit dem französischen Gesetze vom 18. Dezember
1893, betreffend die Verbrecherassoziationen, erzielten Resultate.
Immerhin hat diese Vorlage Störungen in die anarchistischen
Milieux gebracht; die Anarchisten wurden veranlafst, die
Vereine aufzulösen, die Lokale ihrer geheimen Zusanmien-
ktinfte aufzugeben, ihre Bibliotheken zu zerstreuen. Nach der
Ermordung Camots tat der französische Gesetzgeber durch
0 Der Vorentwurf eines schweizerischen Strafrechts von 1896
enthält über die Aufforderung oder Aufmunterung zu Verbrechen,
femer über Sprengstoffdelikte eine Reihe von Strafandrohungen.
Siehe Bd. II, S. 25, 567 u. 213, 650.
') Zenker, Der Anarchismus, S. 195—197.
Langhard, Die anarchiitiiche Bewegung in der Schweif. 28
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434 Vierter Teil. Legislative Mafsnahmen.
Erlals des Gesetzes vom 28. Juli 1894 einen neuen Schritt
zur Repression der anarchistischen Bewegung^).
Selbst die schweizerische Straf gesetznovelle von 1894 hat
trotz ihrer Lückenhaftigkeit bewirkt, dafs das Genfer An-
archistenorgan »Le R^veil« seine Sprache etwas mälsigte, um
mit dem Gesetz nicht in Konflikt zu geraten. Bestände nicht
einmal das Gesetz von 1894, so würde es in der anarchistischen
Presse anders tönen. Hieraus folgt, dafs der Gesetzgeber es
in der Hand hat, durch Strafvorschriften die Propaganda
einzudämmen.
Lenz^) bemerkt, neben zielbewufster Sozialpolitik bilde
die Repression des Anarchismus eine Staatsnotwendigkeit.
Das aus dem Strafbegriff nicht zu eliminierende Vergeltungs-
prinzip sei den anarchistischen Verbrechern gegenüber schärfer
als sonst anzuwenden. Da auf eine Besserung der sozial,
nicht sittlich, verdorbenen Individuen in den seltensten Fällen
gehofft werden könne, empfehle sich gegen Rückfällige das
Unschädlichmachen durch Deportation für diejenigen Staaten,
welche Strafkolonieen besitzen, durch lebenslängliche Ein-
schliefsung oder Zwangswohnsitz für die übrigen Länder.
Die Todesstrafe könne bei den Verbrechen mit tödlichem Aus-
gang, bei erkannter Möglichkeit dieses Erfolges, nicht ent-
behrt werden.
Die Verhältnisse der Schweiz in Bund und Kantonen
sind durchaus nicht derart, dafs sich mit denselben die an-
archistischen Umtriebe entschuldigen liefsen. Wer die an-
archistische Bewegung in der Schweiz während der letzten
zwanzig Jahre überblickt, wird einräumen müssen, dafs die
schweizerische Strafgesetzgebung mit der Propaganda nicht
Schritt gehalten hat. Schon die Ergebnisse der gerichtlichen
Anarchistenuntersuchung von 1885 hätten den Bundesbehörden
den Erlafs eidgenössischer Strafbestimmungen nahelegen sollen.
Erst acht Jahre später trat der eidgenössische Gesetzgeber in
Aktion, während Frankreich bereits 1881, das Deutsche Reich
1884, Österreich-Ungarn 1885, Dänemark 1886 legislativ vor-
gingen.
0 Lpubat, Code de la legislation contre les Anarchistes, S. 7 u. 8,
Paris 1895.
*) Lenz, Der Anarchismus und das Strafrecht, in der Zeitschrift
für die gesamte Strafrechtswissenschaft, XVI., S. 45.
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Erstes Kapitel. Ergänzung des Bundesstrafrechts etc. * 435
Artikel 4 des schweizerischen Gesetzes von 1894, welcher
die * Aufmunterung zu Verbrechen gegen die Sicherheit von
Personen oder Sachen« nur bestraft, wenn sie in der Absicht
geschieht, »Schrecken zu verbreiten oder die allgemeine Sicher-
heit zu erschüttern«, wurde durch diesen Vorbehalt zu sehr ver-
klausuliert ').
Nach Artikel 24 des französischen Gesetzes vom 12. De-
zember 1893, betreffend Modifikation des Prefsgesetzes vom
Juli 1881, wird derjenige, der durch Reden, Ausruf oder
Drohungen an öffentlichen Orten oder Versammlungen, durch
Verkauf oder Verteilung von Schriften oder Drucksachen,
durch Plakate oder Affichen direkt zu Diebstahl, Mord, Raub,
Brandstiftung aufgereizt hat (»directement provoque«), mit
Gefängnis von einem bis fünf Jahren und Bufse von 100 bis
3000 Franken bestraft '). Die nämliche Strafe trifft denjenigen,
der direkt zu gewissen, im Gesetz näher bezeichneten Ver-
brechen gegen die äufsere oder innere Sicherheit des Staates
aufreizt. Aufmunterungen zu Verbrechen gegen die Sicher-
heit von Personen oder Sachen können stattfinden, ohne dals
dabei Schrecken verbreitet oder gar die allgemeine Sicherheit
erschüttert wird. Wann die beiden letzten Voraussetzungen
vorhanden sind, darüber werden die Auffassungen im kon-
kreten Fall leicht auseinandergehen. Empfehlenswert ist
übrigens die vom französischen Gesetz geforderte direkte Pro-
vokation nichts). ^.
Die Geschichte der anarchistischen Bewegung lehrt, dals
die anarchistischen Führer in Wort und Schrift ihre Anhänger
in Form der Apologie zu Verbrechen aufreizen. Solche Auf-
reizungen können den gleichen Effekt haben wie direkte An-
stiftung.
') Zürcher bemerkt in seiner Besprechung des Gesetzes von
1894 (Zeitschrift für schweizerisches Strafrecht, 1894, S. 120), das
Wort des Verführers habe schon die Gefährdung des Rechtszustandes
zur Folge, und der Same, welcher augenblicklich nicht aufgehe,
keime vielleicht doch und breche zu gelegener Zeit hervor.
*) Über die Bedeutung des Ausdrucks »provoquer» siehe Fabre-
guettes, De la complicit^ intellectuelle et des delits d'opinion ; de la
provocation et de l'apologie criminelles; de la propagande anarchiste,
Paris 1894-95, S. 48.
^) Dies betonen auch französische Juristen; siehe R. Garraud,
L'Anarchie et la Repression, Paris 1895, S. 60,
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436 * Vierter Teil. Legislative Mafsnahmen.
Im schweizerischen Gesetz vermifst man namentlich eine
Bestinmiung gegen die Apologie (Lob, Verherrlichung) von
Verbrechen. Vom schweizerischen Gesetzgeber durfte schon
deswegen die Aufstellung einer bezüglichen Vorschrift er-
wartet werden, weil die anarchistische Bewegung in der
Schweiz eine Reihe von Fällen aufweist, in denen die Ver-
brechen gelobt, ihre Urheber aufs höchste gepriesen wurden.
Es sei nur an die Apologie von Passanante, Hödel und
Nobiling in der »Avant-Garde« von 1878, an die Lobpreisung
der Mörder des Kaisers Alexander IL, von Reinsdorf, Stell-
macher, Kanmierer, Lieske im Genfer »R^volt^« und in Mosts
»Freiheit«, femer an den nach Ermordung der österreichischen
Kaiserin Elisabeth im Neuenburger »Agitatore« erschienenen
Artikel »Ein Feilenstofs«, an diq Glorifikation des Mörders
Umbertos und Mc. Kinleys im Genfer »R^veil« erinnert. Wird
die Apologie verfolgt, so kann mit der Verurteilung der
Schuldigen zugleich die anarchistische Presse getroffen werden.
Durch die strafrechtliche Verfolgung der Apologie wird
die Preis- und Redefreiheit nicht beeinträchtigt; die Prels-
und Redefreiheit verleiht nicht die Befugnis, zu gemeinen Ver-
brechen aufzureizen. Die Apologie ist keine Meinungsäulsenmg,
sondern eine rechtswidrige Handlung, ein Delikt^). Durch
die Apologie werden Verbrechen als rechtmälsig , als höchst
verdienstlich hingestellt, abgeurteilte Verbrecher als Märtyrer
und Helden gefeiert, alles dies zu dem Zwecke, die Anarchisten
zu neuen ähnlichen Taten zu entflammen.
Eine Reihe von Staaten haben sich veranlalst gesehen,
die Apologie unter Strafe zu stellen. Das französische Gesetz
vom 12. Dezember 1893 z. B. bestimmt: »Seront punis de la
mäme peine (1—5 Jahr Gefängnis und 100—3000 Pres. Bulse)
ceux qui, par Tun des moyens ^nonc^s en Tarticle 23, auront
fait Tapologie des crimes de meurtre, de pillage, ou d'incendie,
ou de vol, ou de Tun des crimes pr6vus par Tarticle 435 du
Code pdnal.« Als Mittel zur Begehung der Apologie nennt
Artikel 23 des Gesetzes Ausrufe, Drohungen an öffentlichen
Orten oder Versammlungen, öffentlichen Verkauf, Verbreitung
oder Ausstellung von Schriften oder Drucksachen, Anschlagen
von Plakaten und Affichen. Der französische Gesetzgeber
') Vgl. Garraud, L' Anarchie et la Repression, S. 25.
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, Erstes Kapitel. Ergänzung des Bundesstrafrecht? etc. 437
hatte allen Grund, die Apologie nicht länger straffrei zu
lassen ^).
Neuere Fälle von Apologie, welche internationale Be-
schwerden hervorriefen, haben den Bundesrat im Dezember
1902 bewogen, bei der Bundesversammlung die Bestrafung der
Apologie zu beantragen. In der Denkschrift vom 15. De-
zember 1902 betonte der Bundesrat, anarchistische Verbrechen
seien in der Schweiz nicht ausgeschlossen. Die Begehung
solcher würde gefördert und alle Rechtsbegriffe zynisch ver-
») Gleich nach Ravachols Hinrichtung bega-nnen die Lob-
preisungen. An einem auf sein Grab gelegten Palmenzweige
standen die Worte:
Puisqu'ils ont fait boire ä la terre,
A rheure du soleil naissant,
Ros6e auguste et salutaire,
Les saintes gouttes de ton sang,
Sous la feuille de cette palme
Que t'offre le droit outrage
Tu peux dormir d'un sommeil calme,
O martyr! tu seras veng6!')
Der Almanach des Pere Peinard von 1893 enthielt eine Hymne
"La Ravachole«:
Dans la grand' ville de Paris,
II y a des bourgeois bien nourris*
II y a les mis6reux
Qui ont le ventre creux:
Ceux-lä ont les dents longues,
Vive le son, vive le son,
Ceux-lä ont les dents longues,
Vive le son
D' l'explosion.
Refrain : Dansons la Ravachole,
Vive le son,
D' l'explosion!
Ah, 9a ira, 9a ira, 9a ira,
Tous les bourgeois goüt'ront d' la bombe,
Ah, 9a ira, Qa ira, 9a ira,
Tous les bourgeois on les sautr'a.
On les saut'ra*).
i) Siehe Felix Dubois, Le Peril anarchiste, S. 261.
2) Ebenda S. 258.
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438 Vierter Teil. Legislative Mafsnahmen.
wirrt, wenn die Verherrlichung der Verbrechen nicht mit
Strafe bedroht würde').
Die Bekämpfung der anarchistischen Propaganda auf ad-
ministrativem und legislativem Wege erheischen auch die
internationalen Interessen der Schweiz. Der schweizerisch-
italienische Konflikt von 1902 wäre kaum eingetreten, hätten
in Italien nicht Verstimmungen über den »Risveglio« das
ihrige dazu beigetragen.
Der Bundesrat kann übrigens auch durch administrative
Mafsnahmen gegen die anarchistische Presse einschreiten. Nach
Artikel 102 Ziffer 8 und 9 der Bundesverfassung hat der
Bimdesrat die Interessen der Eidgenossenschaft nach aufsen,
wie namentlich ihre völkerrechtlichen Beziehungen, zu wahren,
ferner für die äufsere und innere Sicherheit der Eidgenossen-
schaft zu sorgen. Anarchistische Publikationen können unter
Umständen die völkerrechtlichen Beziehungen der Schweiz
beeinträchtigen. Könnte der Bundesrat in solchen Fällen
nicht administrativ vorgehen, so vermöchte er die gedachten
Aufgaben nicht zu erfüllen, und die anarchistische Presse
hätte es in der Hand, den Bund in Konflikte mit dem
Ausland zu verwickeln. Als im September 1870 während
des deutsch - französischen Krieges im Kanton Neuenburg die
Zeitung »Solidarit^« einen Aufruf verbreitete, welcher die
jurassischen Anarchisten aufforderte, der französischen Republik
im Kampfe gegen die Preufsen beizustehen, hat der Bundesrat
das Blatt sowie den Aufruf auf dem Administrativwege imter-
drückt und bezügliche öffentliche Versammlungen durch Ver-
mittlung der Neuenburger Kantonsbehörden untersagt. Ebenso
liefs der Bundesrat im Dezember 1878 aus internationalen
Erwägungen durch Administrativmafsnahme die »Avant-Garde«
unterdrücken und die Druckerei, in der sie hergestellt wurde.
') Siehe »Bundesblatt» 1902. Der Vorschlag des Bundesrates
lautet : * Wer eine strafbare Handlung, die vorwiegend den Charakter
eines gemeinen Verbrechens oder schweren Vergehens hat, öffent-
lich in einer Weise verherrlicht, die geeignet ist, zur Begehung
solcher Handlungen anzuregen, wird mit Gefängnis bestraft. Wird
die strafbare Handlung durch die Druckerpresse oder durch ähn-
liche Mittel begangen, so sind sämtliche Teilnehmer strafbar, und
es finden auf dieselben die Vorschriften von Artikel 69—70 keine
Anwendung.« »Bundesblatt* 1902, V., S. 837.
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Erstes Kapitel. Ergänzung des Bundesstrafrechts etc. 439
versiegeln. Die Auffassung, gegen ein in der Schweiz er-
scheinendes anarchistisches oder revolutionäres Prefsorgan,
möge dasselbe noch so sehr die Beziehungen der Schweiz zu
einem andern Staat gefährden, könne lediglich strafrechtlich
vorgegangen werden, ist zu formalistisch und unvereinbar mit
den dem Bundesrat verfassungsgemäfs tibertragenen Pflichten,
die, je nach Umständen, ein rasches Handeln verlangen.
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Anhang.
Beilage I. ,
Statuten der geheimen Allianz der sozialistischen
Demokratie.
I. Regrlement der Internationalen Brüder.
1. Die Internationalen Brüder haben kein anderes Vater-
land als die allgemeine Revolution, kein anderes Ausland und
keinen anderen Feind als die Reaktion.
2. Sie verwerfen jede Versöhnungs- und Kompromifs-
Politik und halten jede politische Bewegung für reaktionär,
die nicht den Triumph ihrer Prinzipien zum unmittelbaren und
direkten Zweck hat.
3. Sie sind Brüder — nie greifen sie einander an, noch
machen sie ihre Streitigkeiten vor der Öffentlichkeit oder den
Gerichten aus. Ehrenjury, gewählt' von beiden Parteien aus
der Zahl der Brüder — das ist ihre einzige Gerichtsbarkeit.
4. Jeder von ihnen mufs allen anderen heilig sein, heiliger
als ein natürlicher Bruder. Jeder Bruder hat auf die Hilfe
und den Beistand aller anderen bis auf die Auslöschung der
Möglichkeit zu rechnen.
5. Internationaler Bruder kann nur werden, wer offen
das ganze Programm in allen seinen theoretischen und prakti-
schen Konsequenzen angenonmien hat und aufser der gehörigen
Intelligenz, Energie, Ehrenhaftigkeit und Zuverlässigkeit auch
noch die revolutionäre Leidenschaft besitzt — den
Teufel im Leibe hat. Wir legen weder Pflichten noch Opfer
auf. Denn wer jene Leidenschaft besitzt, wird vieles voll-
bringen, ohne sich nur einzubilden, dafs er Opfer bringt.
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Beilage I. Statuten etc. 441
6. Es darf ftir einen Bruder keine ernsteren und heiligeren
Angelegenheiten, Interessen und Pflichten geben als den
Dienst der Revolution und unserer ihrem Dienste bestimmten
geheimen Assoziation.
7. Ein Bruder hat stets das Recht, die Dienste zu ver-
weigern, welche das Zentralkomitee oder sein National-
komitee von ihm fordert — doch werden viele aufeinander-
folgende Weigerungen geeignet sein, ihn als trag oder bös-
willig betrachten zu lassen; er kann durch sein National-
komitee suspendiert und auf Vorstellung des letzteren durch
das Zentralkomitee bis zur definitiven Entscheidung der Kon-
stituante in Ruhestand versetzt werden.
8. Kein Bruder darf ein öffentliches Amt annehmen ohne
Zustimmung des Komitees, dem er angehört. — Er darf sich
an keiner öffentlichen 'Handlung oder Kundgebung beteiligen,
die der von seinem Komitee gezogenen Richtschnur feindlich
oder selbst nur fremd ist, oder bei der er letzteres nicht zu
Rate gezogen hat. So oft zwei oder mehrere Brüder bei-
sammen sind, haben sie sich tiber alle wichtigen öffentlichen
Angelegenheiten zu beraten.
9. Alle Internationalen Brüder kennen einander. Kein
politisches Geheimnis darf je unter ihnen exi-
stieren. Niemand kann irgend einer geheimen Gesellschaft
angehören ohne positive Zustimmung seines Komitees oder
im Notfall, wenn dieses es verlangt, ohne die des Zentral-
komitees; und er kann ihr nur unter der Bedingung an-
gehören, dafs er diesen Komitees alle Geheimnisse aufdeckt,
welche sie direkt oder indirekt interessieren könnten.
10. Die Organisation der Internationalen Brüder teilt sich
ein in: A. Das Generalkomitee oder die Konsti-
tuante. B. Das Zentralkomitee. C. Die National-
komitees.
A. Das Generalkomitee.
Dies ist die Vereinigung von allen oder mindestens zwei
Dritteln der Internationalen Brüder, die ordnungsmäfsig zu
bestimmter Zeit oder als aufserordentliche Versammlung von
dem Zentralkomitee einberufen ist. Das Generalkomitee
bildet die höchste konstituierende und vollziehende Gewalt
unserer ganzen Organisation und kann deren Programm,
deren Reglements und organische Statuten modifizieren.
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442 Anhang.
B. Das Zentralkomitee.
Dasselbe besteht aus a) dem Zentralbureau und
b) dem Zentralüberwachungskomitee. Mitglieder dieses
letzteren sind alle Internationalen Brüder, die nicht zum
Bureau gehören und sich in solcher Nähe befinden, dafs
sie innerhalb zweier Tage zusammenberufen werden können,
sowie natürlich alle durchreisenden Brüder. Für ihre gegen-
seitigen Beziehungen gilt das Reglement der Allianz der
sozialistischen Demokratie. (Siehe Art. 2 — 4.)
C. Die Nationalkomitees.
Jedes Nationalkomitee besteht aus allen Internationalen
Brüdern (einerlei welcher Nationalität), die sich am Zentrum
der Nationalorganisation oder in dessen Nähe aufhalten.
Jedes Nationalkomitee zerfällt gleichfalls in zwei Unter-
abteilungen, in a) das Nationalexekutivbureau und
b) das Nationalüberwachungskomitee. Dieses letztere
umfafst alle anwesenden Internationalen Brüder, die nicht
zum Bureau gehören. Es gelten dieselben Verhältnisse wie in
der Allianz der sozialistischen Demokratie.
11. Zur Schaffung eines neuen Bruders bedarf es der
Einstimmigkeit aller (wenigstens in der Zahl von dreien)
anwesenden Mitglieder des Nationalkomitees und der Be-
stätigung des Zentralkomitees mit Zweidrittelmajorität.
Das Zentralkomitee kann neue Mitglieder mit Einstimmig-
keit aller seiner Mitglieder aufnehmen.
12. Jedes Nationalkomitee versammelt sich mindestens
einmal wöchentlich, um die organisatorische, agitatorische und
administrative Arbeit seines Bureaus zu kontrollieren und an-
zuspornen. — Das Nationalkomitee ist der natürliche Richter
über die Haltung seiner Mitglieder in allem , was ihre revo-
lutionäre Würde sowie ihre Beziehungen zur Gesellschaft
betrifft. Seine Entscheidungen müssen dem Zentralkomitee
zur Bestätigung vorgelegt werden. Es schreibt der Tätigkeit
wie allen öffentlichen Kundgebungen aller seiner Mitglieder
die Richtung vor. Es hat, sei es durch Vermittlung seines
Bureaus oder durch einen von ihm hierzu zu ernennenden
Bruder, eine regelmäfsige Korrespondenz mit dem Zentral-
bureau zu führen, dem es mindestens einmal alle vierzehn
Tage schreiben mufs.
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Beilage I. Statuten etc. 443
13. Das Nationalkomitee wird die geheime Asso-
ziation der Nationalen Brüder seines Landes organisieren.
II. Die Nationalen Brüder.
14. Die Nationalen Brüder müssen in jedem Lande in der
Art organisiert werden, dafs sie sich niemals der Leitung der
allgemeinen Organisation der Internationalen Brüder und
namentlich der des Generalkomitees entziehen können.
Ihre Programme und Reglements können definitiv nur in
Kraft gesetzt werden, nachdem sie die Sanktion des Zentral-
komitees erhalten haben.
15. Jedes Nationalkomitee kann, wenn es dies für nütz-
lich erachtet, zwei Kategorieen aufstellen: a) solche Nationale
Brüder, die in jedem einzelnen Lande einander kennen, und
b) solche, die sich nur in kleinen Gruppen kennen. — In
keinem Falle dürfen die Nationalen Brüder die Existenz einer
internationalen Organisation auch nur ahnen.
16. Provinzialzentren, ganz oder teilweise aus Inter-
nationalen Brüdern oder aus Nationalen Brüdern der ersten
Kategorie bestehend, sollen an allen Hauptpunkten eines Landes
gegründet werden; sie haben die Aufgabe, die geheime Organi-
sation und die Propaganda der Prinzipien, so tief und so weit
sie nur können , wachsen zu lassen , indem sie sich nicht mit
der Tätigkeit in den Städten begnügen, sondern auch den
Versuch machen, sie in den Dörferji und unter den Bauern
auszudehnen.
17. Die Nationalkomitees werden suchen, aufs schnellste
die finanziellen Mittel zu schaffen, welche nicht nur für den
Erfolg ihrer eigenen Organisation, sondern auch für die all-
gemeinen Bedürfnisse der ganzen Assoziation notwendig sind.
Sie werden also einen Teil — die Hälfte ? — an das Zentral-
bureau schicken.
18. Die Nationalbureaus müssen auf serordentlich tätig
sein und bedenken, dafs die Prinzipien, Programme und Regle-
ments nur so weit etwas wert sind, als die Personen, welche
dieselben in Ausübung bringen sollen, den Teufel im Leibe
haben.
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444 Anhang.
Geheime Organisation der Internationalen Allianz der
sozialistischen Demokratie.
1. Das Permanente Zentralkomitee der Allianz
besteht aus allen Mitgliedern der Permanenten National-
komitees und denen der Genfer Zentralsektion.
In ihrer Vereinigung bilden alle diese Mitglieder die
geheime Generalversammlung der Allianz, welche die
höchste und zugleich die konstituierende Macht der Allianz
ist und mindestens einmal jährlich auf dem Arbeiterkongrefs
als Delegierte der verschiedenen nationalen Gruppen der
Allianz zusammentritt; die aufserdem zu jeder Zeit sowohl
vom Zentralbureau als auch durch die Genfer Zentralsektion
einberufen werden kann.
2. Die Genfer Zentralsektion ist die permanente Dele-
gation des permanenten Zentralkomitees. Sie besteht aus
allen Mitgliedern des Zentralbureaus und des Über-
wachungskomitees, die notwendigerweise stets Mitglieder
der permanenten Zentralkomitees sind. — Die Zentralsektion
ist der höchste vollziehende Rat der Allianz innerhalb
der Grenzen der einzig durch die Generalversammlung fest-
zustellenden oder abzuändernden Verfassung und Richtschnur.
Die Zentralsektion entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit
in allen Exekutivangelegenheiten (bei denen es sich nicht um
die Verfassung oder die allgemeine Politik handelt), und ihre
so gefafsten Beschlüsse sind obligatorisch für das Zentral-
bureau, falls dieses nicht in der Mehrheit seiner Mitglieder
beschliefst, dagegen an die Generalversammlung zu appellieren,
die es dann innerhalb drei Wochen einzuberufen hat. — Eine
so einberufene Generalversammlung bedarf, um ordnungs-
mäfsig zu sein, der Anwesenheit von zwei Dritteln aller ihrer
Mitglieder.
3. Das Zentralbureau — die Exekutivgewalt — wird
von 3 —5 oder selbst 7 Mitgliedern gebildet, welche immer gleich-
zeitig Mitglieder des permanenten Zentralkomitees
sein müssen. Als eines der beiden Bestandteile der geheimen
Zentralsektion ist das Zentralbureau eine geheime Organisation.
Als solche erhält es von der Zentralsektion seine Inspirationen
und hat seinerseits seine Mitteilungen, um nicht zu sagen seine
geheimen Befehle, an alle Nationalkomitees zu richten, von
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Beilage I. Statuten etc. 445
denen es wenigstens einmal monatlich geheime Berichte
empfangen soll. Als vollziehendes Direktorium der
öffentlichen Allianz ist das Zentralbureau aber zugleich
eine öffentliche Organisation. Als solche hat es je nach den
Ländern und Umständen mehr oder weniger vertrauliche oder
öffentliche Beziehungen zu allen Nationalbureaus, von denen
es gleichfalls monatliche Berichte zu empfangen ;hat. Seine
äufserliche Regierungsform wird die einer Präsidentschaft in einer
Föderativrepublik sein. Das Zentralbureau, als sowohl geheime
wie öffentliche Exekutivgewalt der Allianz, wird die geheime
und öffentliche Propaganda der Gesellschaft ins Werk setzen
und ihre Entwicklung in allen Ländern durch alle möglichen
Mittel fördern. Es hat die Verwaltung über den Teil der
Finanzen, welche ihm nach Artikel b. des öffentlichen Regle-
ments aus allen Ländern für die allgemeinen Bedürfnisse ge-
sandt werden. Es wird eine Zeitschrift und Broschüren heraus-
geben und Reiseagenten aussenden, um Allianzgruppen in
den Ländern zu gründen, wo solche noch nicht existieren.
Bei allen Mafsregeln, die das Zentralbureau zum Wohle der
Allianz zu ergreifen hat, hat es sich jedoch den Entscheidungen
der Mehrheit der geheimen Zentralsektion zu unterwerfen, zu
der übrigens alle Mitglieder des Bureaus selbst gehören. Als
zugleich öffentliche und geheime Organisation und ganz
aus Mitgliedern des permanenten Zentralkomitees zusammen-
gesetzt, wird das Zentralbureau immer ein direkter Ausflufs
dieses Komitees sein. Das provisorische Zentralbureau soll
diesmal der Genfer Gründungsgruppe präsentiert werden als
provisorisch gewählt von allen Gründungsmitgliedern der
Allianz, die, zimi gröfsten Teil ehemalige Mitglieder des
Kongresses zu Bern, heimgereist sind, nachdem sie ihre Voll-
macht an Bürger B. übertragen. — Dieses Bureau wird in
Tätigkeit bleiben bis zur ersten öffentlichen Generalversamm-
lung, welche nach Artikel 7 des öffentlichen Reglements auf
dem nächsten Arbeiterkongrefs als Zweig der Internationalen
Arbeiterassoziation zusammentritt. Es versteht sich, dafs die
Mitglieder des neuen Zentralbureaus von dieser Versammlung
gewählt werden. Aber da es dringend notwendig ist, dafs
das Zentralbureau stets nur aus Mitgliedern des permanenten
Zentralkomitees bestehe, so wird dies letztere vermittelst seiner
Nationalkomitees dafür sorgen müssen, alle lokalen Gruppen
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446 Anhang.
so zu organisieren und zu leiten, dafs sie als Delegierte in
diese Versammlung nur Mitglieder des permanenten Zentral-
komitees senden, oder, in Ermanglung solcher, nur Leute,
die vollständig der Leitung ihrer respektiven Nationalkomitees
ergeben sind — damit das permanente Zentralkomitee in der
ganzen Organisation der Allianz stets die Oberhand habe.
4. Das Überwachungskomitee übt die Kontrolle
über alle Handlungen des Zentralbureaus. — Es besteht aus
allen Mitgliedern des permanenten Zentralkomitees, die am
Orte in der. Nähe des Sitzes des Zentralbureaus wohnen,
sowie aus allen zeitweilig anwesenden oder durchreisenden Mit-
gliedern, mit Ausnahme derer, die das Bureau bilden. Auf
Antrag von zwei Mitgliedern des Überwachvmgskomitees
müssen alle Mitglieder desselben innerhalb drei Tagen mit den
Mitgliedern des Zentralbureaus zusammentreten, um die Ver-
sammlung der Zentralsektion des höchsten voll-
ziehendenRates zu konstituieren, deren Rechte im Art. 2
festgestellt sind.
5. Die Nationalkomitees werden von allen zu der-
selben Nation gehörigen Mitgliedern des permanenten Zentral-
komitees gebildet. — Sowie es drei Mitglieder des per-
manenten Zentralkomitees aus derselben Nation gibt, werden
dieselben vom Bureau und nötigenfalls von der Zentralsektion
aufgefordert, sich als Nationalkomitee ihres Landes zu konsti-
tuieren. Jedes Nationalkomitee kann ein neues Mitglied des
Zentralkomitees aus seinem Lande ernennen, aber nur unter
Einstimmigkeit aller seiner Mitglieder. Sowie ein neues Mit-
glied von einem Nationalkomitee ernannt ist, hat dieses hier-
von unmittelbar das Zentralbureau in Kenntnis zu setzen,
welches dieses neue Mitglied in die Liste aufnimmt und eben
hierdurch auf dasselbe alle Rechte eines Mitgliedes des perma-
nenten Zentralkomitees überträgt. — Die Genfer Zentral-
sektion ist gleichfalls ermächtigt, unter Einstimmigkeit aller ihrer
Mitglieder neue Mitglieder zu ernennen.
Jedes Nationalkomitee hat die besondere Aufgabe, in
seinem Lande sowohl die öffentliche wie die geheime nationale
Gruppe zu gründen und zu organisieren. Das National komitee
ist deren höchste Leitungs- und Verwaltungsbehörde, ver-
mittelst seines Nationalbureaus, für dessen Gründung es in der
Art zu sorgen hat, dafs es ganz und gar aus Mitgliedern des
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Beilage I. Statuten etc. 447
permanenten Zentralkomitees besteht. Die Nationalkomitees
werden ihren respektiven Bureaus gegenüber dieselben Be-
ziehungen, Rechte und Befugnisse haben wie die Zentral-
sektion gegenüber dem Zentralbureau. — Die Nationalkomitees,
welche durch die Vereinigung ihrer bezüglichen Bureaus und
Überwachungskomitees gebildet werden, haben kein anderes
Oberhaupt als das Zentralbureau anzuerkennen; sie dienen als
die einzigen Mittelsorgane zwischen diesem letzteren und allen
Lokalgruppen ihres Landes sowohl in Betreff der Propaganda
und der Verwaltung, wie auch der Erhebung und Verwendung
der Steuern. Die Nationalkomitees haben vermittelst ihrer
respektiven Bureaus für die Organisation der Allianz in ihren
Ländern zu sorgen, doch in der Art, dafs diese immer durch
Mitglieder des permanenten Zentralkomitees beherrscht und
auf den Kongressen vertreten werde.
In demMafee, als die Nationalbureaus ihre lokalen Gruppen
organisieren, haben sie auch dafür zu sorgen, dafs das Regle-
ment und Programm dieser letzteren der Bestätigung des
Zentralbureaus unterbreitet werde — ohne diese Bestätigung
können die Lokalgruppen keinen Teil der Internationalen
Allianz der sozialistischen Demokratie bilden.
Programm der Sozialistischen internationalen Allianz.
1. Die Internationale Allianz ist zu dem Zwecke gegründet,
auf Grundlage der in unserem Programm ausgesprochenen
Prinzipien der allgemeinen Revolution zu dienen, sie zu
organisieren und zu beschleunigen.
2. Gemäfs diesen Grundsätzen kann das Ziel der Revolution
nur sein: -a) die Vernichtung aller religiösen, monarchischen,
aristokratischen und bürgerlichen Mächte und Gewalten in
Europa. Die Konsequenz hiervon ist der Umsturz aller gegen-
wärtig bestehenden Staaten nebst allen ihren politischen, recht-
lichen, bureaukratischen und finanziellen Einrichtungen ; b) der
Aufbau einer neuen Gesellschaft auf der einzigen Grundlage
der freien genossenschaftlichen Arbeit, die zum Ausgangspunkt
nimmt das Kollektiveigentum, die Gleichheit und Gerechtigkeit.
3. Die Revolution, wie wir sie auffassen, oder vielmehr,
wie die Macht der Tatsachen sie heute mit Notwendigkeit
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448 Anhang.
hervorruft, trägt einen wesentlich internationalen oder uni-
versellen Charakter. Angesichts der drohenden Koalition aller
privilegierten Interessen und aller reaktionären Mächte in
Europa, welche über alle die furchtbaren Mittel gebieten, die
ihnen eine klug organisierte Organisation verleiht, angesichts
der tiefen Kluft, welche überall zwischen der Bourgeoisie und
den Arbeitern herrscht, könnte keine nationale Revolution auf
Erfolg rechnen, wenn sie sich nicht zugleich auf die anderen
Nationen erstreckt, und sie könnte nie die Grenze überschreiten
und diesen Charakter der Allgemeinheit annehmen, wenn sie
nicht in sich selbst alle Elemente dieser Allgemeinheit trägt,
das heifst wenn sie nicht eine geradezu sozialistische, staat-
zerstörende und vermittelst der Gleichheit und Gerechtigkeit
freiheitsschaffende ist; denn nichts von nun an kann noch die
grofse, die einzig wahre Macht unseres Jahrhunderts — die
Arbeiter — vereinigen, elektrisieren, zur Erhebung bringen,
es sei denn allein die vollständige Emanzipation der Arbeit
auf den Trümmern aller zum Schutze des Erbeigentums imd
des Kapitals bestehenden Einrichtungen.
4. Da die nächste Revolution nur eine allgemeine sein
kann, so mufs die Allianz, oder um das Wort gerade heraus-
zusagen, die Verschwörung, welche dieselbe vorbereiten,
organisieren und beschleunigen soll, es auch sein.
5. Die Allianz wird einen doppelten Zweck verfolgen:
a) Sie wird sich bemühen, in den Volksmassen aller Länder
die wahren Ideen über Politik, über Sozialökonomie und über
alle philosophischen Fragen zu verbreiten. Sie wird tat-
kräftige Propaganda machen sowohl durch Zeitschriften,
Broschüren und Bücher wie auch durch Gründung öffentlicher
Assoziationen, b) Sie wird an sich zu ziehen suchen alle
intelligenten, tatkräftigen und zuverlässigen Männer, die guten
Willen und treue Ergebenheit für unsere Ideen haben, um so
über ganz Europa und, soweit es sich tun läfst, auch über
Amerika, ein unsichtbares Netz von aufopferungsfähigen und
durch diese ihre Allianz selbst mächtigen Revolutionären zu
bilden.
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Beilage I. Statuten etc. 449
Programm und Zweck der revolutionären Organi-
sation der Internationalen Brüder.
1. Die Grundsätze dieser Organisation sind dieselben wie
die des Programms der Internationalen Allianz der sozialisti-
schen Demokratie. In Beziehung auf die Frauenfrage, auf
die religiöse und juristische Stellung der Familie und auf den
Staat sind sie noch eingehender auseinandergesetzt im Pro-
gramm der russischen sozialistischen Demokratie.
Das Zentralbureau behält sich übrigens vor, bald eine
vollständige theoretische und praktische Entwicklung der
Grundsätze zu liefern.
2. Die Assoziation der Internationalen Brüder will zu-
gleich die soziale, philosophische, ökonomische und pohtische
Revolution, damit von der gegenwärtigen Ordnung der Dinge,
begründet auf dem Eigentum, der Ausbeutung, der Herrschaft
und dem Autoritätsprinzip, dasselbe sei religiös oder meta-
physisch und bourgeois-doktrinär, ja selbst, jakobinisch — revolu-
tionär — zunächst in ganz Europa und dann auf der übrigen
Welt kein Stein auf dem anderen bleibe. Mit dem Rufe:
Friede den Arbeitern, Freiheit den Unterdrückten und Tod
den Herrschern, Ausbeutern und Vormündern jeder Sorte!
wollen wir alle Staaten und alle Kirchen nebst allen ihren
religiösen, politischen, juristischen, finanziellen, poHzeilichen,
universitätlichen , ökonomischen und sozialen Einrichtungen
und Gesetzen vernichten, damit alle diese Millionen armer
Menschen wesen , die man bisher betrog, knechtete, marterte,
ausbeutete, nunmehr von allen ihren offiziellen und offiziösen
Lenkern und Wohltätern befreit, Genossenschaften wie Indivi-
duen, endlich in vollkommener Freiheit aufatmen.
3. In der Überzeugung, dafs das individuelle und soziale
Übel viel weniger in den einzelnen Individuen als in der
Organisation der Dinge und den sozialen Verhältnissen wurzelt,
werden wir menschlich sein sowohl aus dem Gefühl der Ge-
rechtigkeit wie aus Nützlichkeitsberechnung, und werden wir
ohne Erbarmen Verhältnisse und Dinge vernichten, um ohne
Gefahr für die Revolution die Menschen schonen zu können.
Wir leugnen den freien Willen und das angebliche Straf-
recht der Gesellschaft. Die Gerechtigkeit selbst, im mensch-
lichsten, im weitesten Sinne genommen, ist nur eine negative,
Langhard, Die anarcbistische Bewegung in der Schweiz. 29 ^~^ ,
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450 Anhang.
eine Übergangsidee; sie stellt die soziale Frage, aber sie löst
sie nicht, sie zeigt uns nur den einzig möglichen Weg der
Menschheitsemanzipation, das heilst der Humanisierung der
Gesellschaft durch die Freiheit innerhalb der Gleichheit; die
positive Lösung kann nur durch die mehr und mehr vemunft-
gemäfse Organisation der Gesellschaft erreicht werden. Diese
so sehr ersehnte Lösung, unser aller Ideal, ist die Freiheit, Sitt-
lichkeit, Bildung und Wohlfahrt eines jeden vermittelst der
Solidarität aller, — es ist die menschliche Brtiderlichkeit.
Jedes menschliche Individuum ist das unfreiwillige Produkt
der natürlichen und sozialen Lage, innerhalb deren es geboren
ist, sich entwickelte und deren Einflufs es beständig weiter
zu dulden hat. Die drei grofsen Ursachen jeder menschlichen
Immoralität sind: die politische wie ökonomische und soziale
Ungleichheit, die Unwissenheit als deren nattirliches Resultat
und als notwendige Konsequenz die Sklaverei.
Da die Organisation der Gesellschaft immer und tiberall
die einzige Ursache der von den Menschen begangenen Ver-
brechen ist, so ist es eine offenbare Heuchelei oder Wider-
sinnigkeit seitens der Gesellschaft, die Verbrecher zu bestrafen,
indem jede Strafe die Schuld des zu Bestrafenden voraussetzt,
die Verbrecher aber niemals die Schuldigen sind. Die Theorie
von Schuld und Strafe geht aus der Theologie hervor, das
heifst aus der Ehe des Widersinnes mit der religiösen Heuchelei.
Das einzige Recht, welches man der Gesellschaft in ihrem
gegenwärtigen Übergangszustand zugestehen könnte, ist das
nattirliche Recht, die von ihr selbst geschaffenen Verbrecher
im Interesse ihrer eigenen Verteidigung zu ermorden, nicht
aber das Recht, sie zu richten und zu verurteilen. Dieses
Recht ist nicht einmal ein solches in strikter Wortbedeutung,
sondern vielmehr ein natürliches, bedauerliches, aber un-
vermeidliches, tatsächliches Verhältnis, zugleich ein Zeichen
und Produkt der Ohnmacht und Dummheit der gegenwärtigen
Gesellschaft; je mehr die Gesellschaft es verstehen wird, die
Übung dieses Rechtes zu vermeiden, um so näher wird sie
ihrer wirklichen Emanzipation rücken.
Alle Revolutionäre, die Unterdrückten, die leidenden
Opfer der gegenwärtigen Organisation der Gesellschaft, deren
Herzen natürlich von Rache und Hafs erfüllt sind, müssen
wohl im Auge behalten, dafs die Könige, die Unterdrücker,
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Beilage I. Statuten etc. 451
die Ausbeuter jeder Gattung ebenso schuldig sind als die aus
der Volksmasse hervorgegangenen Verbrecher : auch jene sind
Übeltäter, aber auch nicht Schuldige, da sie ebenfalls, wie die
gewöhnlichen Verbrecher, die unfreiwilligen Produkte der
gegenwärtigen Gesellschaft sind. Man wird sich nicht wundem
dürfen, wenn das Volk im ersten Augenblick seiner Erhebung
ihrer viele tötet — das wird ein vielleicht unvermeidliches,
aber auch ebenso vorübergehendes Unglück sein wie die Ver-
heerungen eines Ungewitters.
Aber diese natürliche Tatsache wird weder moralisch
noch selbst nützlich sein. In dieser Hinsicht ist die Geschichte
äufserst lehrreich: — die schreckliche Guillotine von 1793,
die man gewifs nicht der Langsamkeit und Milde beschuldigen
kann, ist nicht dazu gekommen, die Adelsklasse in Frankreich
zu vernichten. Die Aristokratie wurde dort, wenn nicht voll-
ständig zerstört, so doch tief erschüttert, aber nicht durch die
Guillotine, sondern durch die Konfiskation und den Verkauf
ihrer Güter. Und im allgemeinen kann man sagen, dafs
politische Metzeleien niemals Parteien getötet haben; jene
haben sich überall ohnmächtig gegen die privilegierten Klassen
gezeigt, da die Macht viel weniger in den Menschen ihren
Grimd hat als in den Zuständen, welche für die Privilegierten
durch die Organisation der Dinge, d. h. durch die Ein-
richtung des Staates und seine natürliche Konsequenz
wie Grundlage, das individuelle Eigentum, geschaffen
sind.
Um eine radikale Revolution zu machen, mufs man also
den Angriff gegen die zu Grunde liegenden Verhältnisse und
Dinge richten, man mufs das Eigentum und den Staat ver-
nichten, dann hat man nicht mehr nötig, Menschen zu ver-
nichten und sich selbst zu der unfehlbaren und unvermeid-
lichen Reaktion zu verurteilen, welche in jeder Gesellschaft
stets als die Folge des Menschenmordes eingetreten ist und
stets als solche eintreten wird.
Aber um das Recht zu haben, ohne Gefahr für die
Revolution menschlich gegen Menschen zu sein, mufs man
unerbittlich gegen die Zustände und Dinge sein; man mufs
vollständig vernichten, überall und vor allem das Eigentum
und sein unvermeidliches Korrelat: den Staat. Das ist das
ganze Geheimnis der Revolution.
29*
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452 Anhang.
Man darf ^ich nicht wundem, wenn die Jakobiner und
Blanquisten, die Wehr aus Notwendigkeit als aus Überzeugung
Sozialisten geworden sind, und für die der Sozialismus ein
Revolutionsmittel, nicht aber der Revolutionszweck ist, da sie
die Diktatur wollen, d. h. die Zentralisation des Staates, und
da der Staat sie in unvermeidlicher logischer Notwendigkeit
zur Wiederherstellung des Eigentums führen mufs — es ist
also sehr natürlich, sagen wir, wenn sie, die keine radikale
Revolution gegen die Dinge selbst durchführen wollen, von
einer blutigen Revolution gegen die Menschen träumen. Diese
blutige Revolution aber, gegründet auf dem Aufbau eines
mächtig zentralisierten revolutionären Staates, hätte, wie wir
später noch mehr beweisen werden, die Militärdiktatur mit
einem neuen Herrn zur unvermeidlichen Folge. Der Triumph
der Jakobiner imd Blanquisten also wäre der Tod der Revo-
lution.
4. Wir sind die natürlichen Feinde dieser Revolutionäre
— der Zukunftsdiktatoren, Gesetzgeber und Vormünder der
Revolution — die, bevor noch die gegenwärtigen monarchischen,
aristokratischen und Bourgeoisiestaaten zerstört sind, bereits an
die Schöpfung neuer revolutionärer Staaten denken, Staaten,
ebenso zentralisierend und noch despotischer als die heute
existierenden Staaten sind, — die so sehr an die durch irgend
eine Autorität von oben geschaffene Ordnung gewöhnt sind
und einen so grolsen Abscheu vor alledem haben, was ihnen
als Unordnung erscheint, und was doch nichts weiter ist als
der freie und natürliche Ausdruck des Volkslebens, dafs sie,
bevor noch eine gute und gesunde Unordnung durch die
Revolution hervorgebracht ist, bereits daran denken, ihr ein
Ende zu machen und den Maulkorb anzulegen durch irgend
eine Autorität, die von der Revolution nur den Namen trägt,
in Wirklichkeit aber nur eine neue Reaktion ist, da sie in der
Tat von neuem die Volksmassen durch Dekrete regieren läfst
und sie so wieder zum Gehorsam, zum Stillstand, zum Tode,
das heifst zur Sklaverei und zur Ausbeutung durch eine neue
quasi-revolutionäre Aristokratie verdammt.
5. Wir fassen die Revolution auf in dem Sinne der Ent-
fesselung alles dessen, was man heute die bösen Leidenschaften
nennt, und der Vernichtung desjenigen, was in derselben
Sprache »öffentliche Ordnung« heifst.
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Beilage I. StÄtuten etc. 453
Wir fürchten die Anarchie nicht, wir rufen sie herbei,
überzeugt, dafs aus dieser Anarchie, das heilst aus der voll-
ständigen Geltendmachung des entfesselten Volkslebens, die
Freiheit, die Gleichheit, die Gerechtigkeit, die neue Ordnung
lind selbst die Macht der Revolution der Reaktion gegenüber
hervorgehen mufs. Dies neue Leben ^-- die Volksrevolution
— wird unzweifelhaft es auch nicht unterlassen, sich zu
organisieren, aber es wird sich seine revolutionäre Organisation
von unten nach oben und von der Peripherie zum Zentrum
schaffen — dem Prinzip der Freiheit gemäfs, nicht aber von
oben nach unten oder vom Zentrum zur Peripherie hin nach
Art der Autorität, wie auch immer diese beschaffen — denn
es ist uns wenig daran gelegen, ob diese sich Kirche, Monarchie,
konstitutioneller Staat, Bourgeoisrepublik oder selbst revolu-
tionäre Diktatur nennt. Wir verabscheuen und verwerfen sie
alle aus gleichem Grunde — als unfehlbare Quellen der
Ausbeutung und des Despotismus.
6. Die Revolution, wie wir sie verstehen, mufs vom ersten
Tage an radikal und vollständig den Staat und alle Staats-
einrichtungen vernichten. Die natürlichen und notwendigen
Konsequenzen dieser Vernichtung werden sein : a) der Staats-
bankerott ; b) das Aufhören der Bezahlung von Privatschulden
durch Einmischung des Staates, indem jedem Schuldner tiber-
lassen bleibt, seine Schulden zu bezahlen, wenn ihm dies so
beliebt; c) das Aufhören jeder Steuerzahlung und der Er-
hebung irgend welcher direkter oder indirekter Abgaben;
d) die Auflösung des Heeres, der Magistratur, der Bureaukratie,
der Polizei und der Priester: e) die Abschaffung der amt-
lichen Rechtspflege, die Aufhebung alles dessen, was juridisch
Recht heifst oder mit der Ausübung dieses Rechtes in Ver-
bindung steht. Demgemäfs Abschaffung und Autodafe (Ver-
brennung) aller Eigentumstitel, Erbschafts-, Kauf-, Schenkungs-
und Prozefsakten — mit einem Worte des gesamten juridischen
und bürgerlichen Papierkrams. Überall und in allen Dingen
die revolutionäre Tatsache an Stelle des durch den Staat ge-
schaffenen und garantierten Rechtes; f) die Konfiskation aller
produktiven Kapitalien und Arbeitswefkzeuge zu Gunsten der
Arbeitergenossenschaften, die jene kollektiv produzieren lassen
müssen; g) die Konfiskation alles Eigentums der Kirche und
des Staates sowie des im Privatbesitz befindlichen Edelmetalles
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454 Anhang.
zu Gunsten der Föderativallianz aller Arbeitergenossenschaften
— einer Allianz, welche die Kommune bilden wird.
An Stelle der konfiszierten Güter wird die Kommune
allen so beraubten Individuen genau das Notwendige geben,
und können sie dann später durch ihre eigene Arbeit mehr
erwerben, wenn sie es vermögen und wenn sie es wollen. —
h) Für die Organisation der Kommune eine Föderation der
Barrikaden in Permanenz und die Funktion eines Rates der
revolutionären Kommune durch Delegation von einem oder
zwei Abgeordneten für jede Barrikade, einem per Strafse oder
per Bezirk ; die Deputierten sind mit imperativen Mandaten
versehen und stets verantwortlich sowie jederzeit abberufbar.
Der so organisierte Kommunalrat kann aus seiner Mitte
Exekutivkomitees wählen, und für sie die einzelnen Gebiete
der revolutionären Verwaltung der Kommune abzweigen. —
i) Erklärung der insurgierten und als Kommune organisierten
Hauptstadt, dafs, nachdem sie den Autoritäts- und Bevor-
mundungsstaat zerstört (wozu sie berechtigt war , da sie in
derselben Sklaverei unter demselben gestanden wie alle anderen
Örtlichkeiten), sie nunmehr ihrem Rechte entsage oder viel-
mehr jeder Anmafsung, die Provinzen zu regieren und zu
beherrschen, k) Aufruf an alle Provinzen, Kommunen und
Genossenschaften, sämtlich sofort dem von der Hauptstadt
gegebenen Beispiele zu folgen und sich zuerst revolutionär zu
reorganisieren und sodann an einen zu verabredenden Ver-
sammlungsort ihre gleichfalls mit imperativen Mandaten ver-
sehenen verantwortlichen und abberufbaren Abgeordneten zu
delegieren, um die Föderation der im Namen derselben Prinzi-
pien insurgierten Assoziationen, Kommunen und Provinzen zu
konstruieren und eine Revolutionsmacht zu organisieren, stark
genug, um über die Reaktion zu triumphieren. Sendung,
nicht von offiziellen Revolutionskommissarien mit irgend welchen
Schärpen, sondern von Revolutionsagitatoren in alle Provinzen
und Gemeinden — besonders zu den Bauern, die nicht durch
Prinzipien oder durch Verfügung irgend welcher Diktatur
revolutioniert werden können, sondern einzig und allein durch
die Tatsache der Revolution selbst, das heifst durch die not-
wendigen Konsequenzen des vollständigen Aufhörens des offi-
ziellen juridischen Staatslebens in allen Gemeinden. Ab-
schaffung des nationalen Staates sogar in dem Sinne, dafs
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Beilage I. Statuten etc. 455
jedes fremde Land, Provinz, Gemeinde, Genossenschaft, ja,
selbst jedes vereinzelte Individuum, das sich im Namen der-
selben Prinzipien erhoben hat, in die revolutionäre Föderation
ohne Rücksicht auf die gegenwärtigen Staatsgrenzen auf-
genommen wird, wenn sie auch zu verschiedenen politischen
oder nationalen Systemen gehören, und dafs die eigenen Pro-
vinzen, Kommunen, Genossenschaften, wie Individuen, welche
die Partei der Reaktion ergreifen, ausgeschlossen bleiben. So
wird also die Tatsache der Ausströmung und der Organisation
der Revolution selbst bei dem gegenseitigen Schutze der in-
surgierten Länder es bewirken, dafs die Universalität der
auf Abschaffung der Grenzen und auf der Zertrümmerung des
Staates begründeten Revolution triumphiert.
7. Es kann keine politische oder nationale Revolution
mehr triumphieren, es sei denn, dafs die politische Revolution
sich in eine soziale verwandelt, und die vemunftgemäfse, eben
durch ihren Charakter radikal-sozialistische und staatszerstörende
Revolution zur allgemeinen Revolution wird.
8. Da die Revolution überall aus dem Volke selbst hervor-
gehen und die Oberleitung immer bei dem als freie Föderation
ackerbauender und industrieller Genossenschaften organisierten
Volke bleiben mufs, so wird der neue revolutionäre Staat, der
sich auf dem Wege der revolutionären Delegation von unten
nach oben organisiert und alle im Namen derselben Prinzipien
organisierten Länder ohne Rücksicht auf die alten Grenzen
und die Verschiedenheit der Nationalität umfatst, die Ver-
waltung des öffentlichen Dienstes und nicht die Regierung der
Völker zum Gegenstande haben. Er wird das neue Vater-
land, die Allianz der allgemeinen Revolution
gegen die Allianz aller Reaktionären konstituieren.
9. Diese Organisation schliefst jeden Gedanken einer
Diktatur oder irgend einer bevormundend leitenden Gewalt
aus. Aber zur Gründung dieser revolutionären Allianz und
zum Triumphe der Revolution über die Reaktion ist es not-
wendig, dafs ^inmitten der Volksanarchie, welche eben das
Leben und die ganze Kraft der Revolution bilden wird, die
Einheit des Gedankens und des revolutionären
Handelns ein Organ finde. Dieses Organ soll die
geheime und universelle Assoziation der Inter-
nationalen Brüder sein.
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456 Anhang.
10. Die Assoziation geht von der Überzeugung aus, dafs
Revolutionen niemals von Individuen, auch nicht einmal von
geheimen Gesellschaften gemacht werden. Sie machen sich
wie von selbst, die Macht der Dinge, der Strom der Ereignisse
und der Tatsachen schaffen sie. Lange bereiten sie sich vor
in der Tiefe des instinktiven Bewufstseins der Volksmassen —
dann kommen sie zum Ausbruch, anscheinend oft nur durch
unbedeutende Ursachen hervorgerufen. Alles, was eine gut
organisierte geheime Gesellschaft tun kann, besteht zunächst
darin, dafs sie die Geburt einer Revolution unterstützt, indem
sie in den Massen die den Masseninstinkten entsprechenden
Ideen verbreitet, und dafs sie nicht die Revolutionsarmee, —
die Armee mufs immer das Volk sein, — wohl aber eine Art
revolutionären' Generalstabs organisiert, der aus ergebenen,
energischen, intelligenten Individuen und vor allem aus auf-
richtigen, und nicht ehrgeizigen oder eitlen Freunden des
Volkes besteht, die die Fähigkeit besitzen, als Vermittler
zwischen der revolutionären Idee und den Volksinstinkten 2u
dienen.
11. Die Zahl dieser Individuen darf also nicht sehr grofs
sein. Für die internationale Organisation von ganz Europa
genügen hundert fest und ernst verbündete Revolutionäre.
Zwei-, dreihundert Revolutionäre werden für die Organisation
des gröfsten Landes genügen.
Beilage II.
Der Revolutionskatechismus.
Pflichten des Revolutionärs gegen sich selbst.
§ 1. Der Revolutionär ist ein geweihter Mensch. Er
hat keine persönlichen Interessen, Angelegenheiten, Gefühle
oder Neigungen, kein Eigentum, nicht einmal einen Namen.
Alles in ihm wird verschlungen von einem einzigen ausschliefs-
lichen Interesse, einem einzigen Gedanken, einer einzigen
Leidenschaft — der Revolution.
§ 2. In der Tiefe seines Wesens, nicht nur in Worten,
sondern auch in der Tat, hat er vollständig gebrochen mit der
bürgerlichen Ordnung und mit der gesamten zivilisierten Welt,
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Beilage II. Der Revolutionskatechismus. 457
mit den in dieser Welt landläufig anerkannten Gesetzen, Her-
kommen, Moral und Gebräuchen. Er ist ihr unversöhnlicher
Gegner, und wenn er in dieser Welt fortlebt, so geschieht es
nur, um sie desto sicherer zu vernichten.
§ 3. Ein Revolutionär verachtet jeden Doktrinarismus
und verzichtet auf die Wissenschaft der heutigen Welt, die er
den zukünftigen Generationen überläfst. Er kennt nur eine
Wissenschaft: die Zerstörung. Hierzu und nur hierzu studiert
er Mechanik, Physik, Chemie und vielleicht auch Medizin. Zu
demselben Zweck studiert er Tag und Nacht die lebendige
Wissenschaft — die Menschen, Charaktere, Verhältnisse, sowie
alle Bedingungen der gegenwärtigen sozialen Ordnung auf
allen möglichen Gebieten. Der Zweck ist derselbe, die schnellste
und sicherste Zerstörung dieser unflätigen (poganyi) Welt-
ordnung.
§ 4. Er verachtet die öffentliche Meinung. Er verachtet
und hafst die gegenwärtige gesellschaftliche Moral in allen
ihren Antrieben und allen ihren Kundgebungen. Für ihn ist
alles sittlich, was den Triumph der Revolution begünstigt,
alles unsittlich und verbrecherisch, was ihn hemmt.
§ 5. Der Revolutionär ist ein geweihter Mensch (der
sich nicht mehr selbst angehört), er hat keine Schonung für
den Staat überhaupt und für die ganze zivilisierte Klasse der
Gesellschaft, und er darf ebensowenig Schonung für sich er-
warten. Zwischen ihm und der Gesellschaft herrscht Krieg
auf Tod und Leben, offener oder geheimer Kampf, aber stets
ununterbrochen und unversöhnlich. Er mufs sich daran ge-
wöhnen, jede Marter zu ertragen.
§ 6. Streng gegen sich selbst , mufs er es auch gegen
andere sein. Alle Gefühle der Neigung, die verweichlichenden
Empfindungen der Verwandtschaft, Freundschaft, Liebe, Dank-
barkeit müssen in ihtti erstickt werden flurch die einzige kalte
Leidenschaft des revolutionären Werks, Für ihn existiert nur
ein Genufs, ein Trost, ein Lohn, eine Befriedigung: der Erfolg
tier Revolution. Tag und Nacht darf er nur einen Gedanken,
nur einen Zweck haben — die unerbittliche Zerstörung. Wäh-
lend er diesen Zweck kaltblütig und unaufhörlich verfolgt,
ttiüls er selbst zu sterben bereit sein und ebenso bereit, mit
eigenen Händen jeden zu töten, der ihn an der Erreichung
dieses Zieles hindert.
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458 Anhang.
§ 7. Die Natur des wahren Revolutionärs schliefst jede
Romantik, jede Empfindsamkeit, jeden Enthusiasmus und jede
Hinreifsung aus; sie schliefst sogar persönlichen Hafs oder
Rache aus. Die revolutionäre Leidenschaft, bei ihm zu einer
alltäglichen und beständigen Gewohnheit geworden, mufs mit
kalter Berechnung gepaart sein. Immer imd überall mufs er
nicht seinen persönlichen Trieben, sondern nur dem gehorchen,
was ihm das allgemeine Interesse der Revolution vorschreibt.
Pflichten des Revolutionärs gegen seine
Revolutionsgenossen.
§ 8. Der Revolutionär kann Freundschaft und Zuneigung
nur zu dem hegen, der durch Taten bewiesen hat, dafs er
gleichfalls Agent der Revolution ist. Der Grad der Freund-
schaft, Ergebenheit und sonstiger Verbindlichkeiten gegen
einen solchen Gefährten bemessen sich nur nach dessen Nütz-
lichkeit in dem praktischen Werke der all zerstörenden (vseras-
rouchitelnoi) Revolution.
§ 9. Es ist überflüssig, von der Solidarität unter den
Revolutionären zu reden, auf ihr beruht die ganze Macht des
revolutionären Werks. Die Revolutionsgenossen, welche auf
gleicher Höhe revolutionären Verständnisses und revolutionärer
Leidenschaft sich befinden, müssen so viel wie möglich über
alle wichtigen Angelegenheiten gemeinschaftlich beraten und
ihre Beschlüsse einstimmig fassen. Bei Ausführung einer so
beschlossenen Sache mufs jeder möglichst nur auf sich selbst
rechnen. Wo es sich um Ausführung einer Reihe zerstörender
Aktionen handelt, mufs jeder auf eigene Hand tätig sein
und Hilfe und Rat von seinen Gefährten nur beanspruchen,
wo es für den Erfolg unumgänglich ist.
§ 10. Jeder Revolutionsgenosse mufs mehrere Revo-
lutionäre zweiter oder dritter Ordnung, d. h. solche, die noch
nicht vollständig eingeweiht sind , in seiner Hand haben. Er
mufs dieselben als einen seiner Verfügung anvertrauten Teil
des allgemeinen revolutionären Kapitals betrachten. Er mufs öko-
nomisch mit seinem Kapitalanteil wirtschaften und möglichst
grofsen Nutzen aus demselben herausschlagen. Er hat sich selbst
auch nur als ein Kapital zu betrachten, das für den Triumph des
Revolutionswerks verwendet wird, als ein Kapital jedoch, über
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Beilage IL Der Revolutionskatechismus. 459
das er nicht allein und ohne Zustimmung sämtlicher vollständig
eingeweihter Genossen verfügen kann.
§ 11. Wenn sich ein Kamerad in Gefahr befindet, so
darf der Revolutionär bei der Frage, ob er ihn retten soll
oder nicht, kein persönliches Gefühl zu Rate ziehen, sondern
einzig und allein das Interesse der Sache der Revolution.
Denmach mufs er auf der einen Seite den Nutzen, welchen
sein Kamerad gewährt, auf der anderen den Aufwand an
Revolutionskräften, den seine Befreiung erfordert, gegen ein-
ander abwägen und handeln, je nachdem sich die Wage zur
einen oder anderen Seite neigt.
Pflichten des Revolutionärs gegen die
Gesellschaft.
§ 12. Ein neues Mitglied kann, nachdem es seine Proben
nicht in Worten, sondern in Taten abgelegt hat, nur mit Ein-
stimmigkeit in die Assoziation aufgenommen werden.
§ 13. Ein Revolutionär tritt in die Welt des Staates, in
die Welt der Klassen, in die sich zivilisiert nennende Welt
und lebt in derselben einzig aus dem Grunde, weil er an ihre
nahe und vollständige Vernichtung glaubt. Er ist kein Revo-
lutionär, wenn er noch an irgend etwas in dieser Welt hängt.
Er darf nicht zurückbeben, wo es sich darum
handelt, irgend ein jener alten Welt angehöriges
Band zu zerreifsen, irgend eine Einriclitung oder
irgend einen Menschen zu vernichten. Er mufs alles
und alle gleichmäfsig hassen. Um so schlimmer für ihn, wenn
er in jener Welt Bande der Verwändtschaft, Freundschaft oder
Liebe hat; er ist kein Revolutionär, wenn diese
Bande seinen Arm aufhalten können.
§ 14. Um der unerbittlichen Zerstörung willen kann
der Revolutionär und mufs er sogar oft mitten in der Gesell-
schaft leben und dabei den Schein bewahren, er sei ein ganz
anderer, als er wirklich ist. Ein Revolutionär mufs sich tiberall
Eingang verschaffen, in der höheren Gesellschaft wie beim
Mittelstand, im Kaufmannsladen, in der Kirche, im aristokrati-
schen Palast, in der bureaukratischen , militärischen und lite-
rarischen Welt, in der dritten Sektion (geheime Polizei)
und selbst im kaiserlichen Palast.
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460 Anhang.
§ 15, Jene ganze unflätige Gesellschaft teilt sich in
mehrere Kategorieen. Die erste besteht aus denen, die unver-
züglich dem Tode geweiht sind. Die Genossen mögen Listen
dieser Verurteilten aufstellen, nach dem Grade ihrer verhältnis-
mälsigen Bösartigkeit und mit Rücksicht auf den Erfolg des
Revolutionswerkes geordnet, und zwar so, dafs die ersten
Nummern vor den übrigen abgefertigt werden.
§ 16. Bei der Aufstellung dieser Listen, bei der Fest-
stellung der Kategorieen darf nicht die individuelle Verderbtheit
eines Menschen entscheiden oder gar der Hafs, den er den
Mitgliedern der Organisation oder dem Volke einflöfst. Können
doch selbst diese Verderbtheit imd dieser Hafs gewissermafsen
nützlich sein, indem sie zum Volksaufstand reizen. Man darf
nur den Mafsstab des Nutzens berücksichtigen, der aus dem
Tode einer bestimmten Person für das Revolutionswerk her-
vorgehen kann. An erster Stelle müssen die vernichtet werden,
die für die revolutionäre Organisation am verderblichsten sind
und deren gewaltsamer und plötzlicher Tod am geeignetsten
ist, die Regierung zu erschrecken imd ihre Macht zu er-
schüttern, indem er sie der energischsten und intelligentesten
Agenten beraubt.
§ 17. Die zweite Kategorie besteht aus denen, welchen
man provisorisch (!) das Leben läfst , damit sie durch eine
Reihe empörender Taten das Volk zum unvermeidlichen Auf-
stand treiben.
§ 18. Zur dritten Kategorie gehört eine grofse Anzahl
hochstehender Bestien, die weder durch Geist noch durch
Energie sich auszeichnen, die aber vermittelst ihrer Stellung
Reichtum, hohe Verbindungen, Einflufs und Macht besitzen.
Man mufs sie auf alle mögliche Art ausbeuten, man mufs sie
imigarnen und verwirren, und, indem man sich zum
Herrn ihrer schmutzigen Geheimnisse macht, sie
zu unseren Sklaven machen. Auf diese Weise werden ihre
Macht, ihre Verbindungen, ihr Einflufs und ihr Reiclitum zu
einem unerschöpflichen Schatze und zu einer kostbaren Hilfe
bei mannigfaltigen Unternehmungen.
§ 19. Die vierte Kategorie besteht aus allerlei ehr-
geizigen Beamten und aus den Liberalen der verschiedenen
Schattierungen. Mit diesen kann man nach ihrem eigenen
Progranun konspirieren, indem man tut, als ob man ihnen
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Beilage IL Der Revolutionskatechismus. 461
blindlings folge. Man muls sie in unsere Hand bringen, sich
ihrer Geheimnisse bemächtigen, sie vollständig
kompromittieren, so dals ihnen der Rückzug unmöglich
wird, und sich ihrer zur Herbeiführung von Unruhen im Staate
bedienen.
§ 20. Die fünfte Kategorie bilden die Doktrinäre, Ver-
schwörer, Revolutionäre, alle diejenigen, welche in Versamm-
lungen oder auf dem Papier Geschwätz machen. Man mufs
sie unaufhörlich zu praktischen und gefahrvollen Kundgebungen
treiben und fortreifsen, deren Erfolg sein wird, dafs der grölste
Teil von ihnen verschwindet, während einige darunter sich zu
echten Revolutionären entwickeln.
§ 21. Die sechste Kategorie ist von grofser Bedeutung;
es sind die Frauen, die in drei Klassen einzuteilen sind. Zur
ersten gehören die oberflächlichen Frauen, ohne Geist und
Herz, deren man sich in derselben Weise bedienen mufs wie
der Männer der dritten und vierten Kategorie. Zur zweiten
Klasse gehören die leidenschaftlichen, hingebenden und be-
fähigten Frauen, die jedoch nicht zu uns gehören, weil sie
noch nicht zum praktischen und phrasenlosen revolutionären
Verständnis durchgedrungen sind; man mufs sie benutzen
wie die Männer der fünften Kategorie. Endlich kommen die
Frauen, die ganz und gar zu uns gehören, das heifst die
vollständig eingeweiht sind und unser gesamtes Programm
angenommen haben. Sie müssen wir als den kostbarsten unserer
Schätze betrachten, ohne dessen Beistand wir nichts auszu-
richten vermögen.
Pflichten der Assoziation gegen das Volk.
§ 22. Die Assoziation hat keinen anderen Zweck als
die vollständige Emanzipation und das Glück des Volkes, d. h.
der hartarbeitenden Menschheit (tschernorabotschij Ijud). Aber
von der Überzeugung ausgehend, dafs diese Emanzipation und
dieses Glück nur vermittelst einer alles zerstörenden Volks-
revolution erreicht werden können, wird die Assoziation
alle ihre Mittel und Kräfte anwenden, um die
Übel und Leiden zu erhöhen und zu vermehren,
die endlich die Geduld des Volkes zerreifsen und seinen
Massenaufstand anfachen werden.
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462 Anhang.
§ 23. Unter Volksrevolution versteht unsere Gesellschaft
nicht eine nach dem klassischen Muster des Westens geregelte
Bewegung, die stets vor dem Eigentum und der überlieferten
gesellschaftlichen Ordnung der sogenannten Zivilisation und
Moralität Halt macht und sich bisher darauf beschränkt hat,
den Wegfall einer politischen Form auszusprechen, um sie
durch eine andere zu ersetzen, und einen sogenannten revo-
lutionären Staat zu schaffen. Die einzige Revolution, die dem
Volke zum Heile gereichen kann, ist die, die jeden Staats-
begriff durch und durch vernichtet und alle Überlieferungen,
Ordnungen und Klassen des Staats in Rufsland umstürzt.
§ 24. Bei diesem Ziel hat die Gesellschaft nicht die Ab-
sicht, dem Volke irgend eine von oben kommende Organisation
aufzudrängen. Die zukünftige Organisation wird ohne Zweifel
aus der Bewegung und dem Leben des Volks hervorgehen,
aber das ist die Sache künftiger Generationen. Unsere Arbeit
ist die schreckliche, totale, unerbittliche und allgemeine Zer-
störung.
§ 25. Deshalb müssen wir, indem wir uns dem Volke
nähern, uns vor allem mit den Elementen des Volkslebens
verbinden, welche seit Gründung des moskowitischen Staats
unaufhörlich, nicht nur in Worten, sondern auch in Taten
gegen alles protestiert haben, was direkt oder indirekt mit
dem Staat verbunden ist, gegen den Adel, die Bureaukratie,
die Priester, die grofse Handelswelt und die Kleinhändler,
gegen alle Ausbeuter des Volks. Wir müssen uns mit der
abenteuernden Welt der Räuber verbinden, die die einzig
wahren Revolutionäre Rufslands sind.
§ 26. Diese Welt zu einer einzigen allzerstörenden und
unbesiegbaren Macht zusammenzufassen, darin besteht unsere
ganze Organisation , unsere ganze Verschwörung und unser
ganzes Unternehmen. —
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Beilage III. Bakunins Abschiedsbrief etc. 463
Beilage III.
Bakunins Absohiedsbrief an die Federation jurassienne
vom Oktober 1873').
Aux Compagnons de la Federation jurassienne.
Chers compagnons,
Je ne puis ni ne dois quitter la vie publique sans vous
adresser un dernier mot de reconnaissance et de Sympathie.
Depuis quatre ans et demi ä peu pres que nous nous
connaissons, malgr^ tous les artifices de nos ennemis communs
et les calonmies infames qu'ils ont dävers^s contre moi, vous
m'avez gard^ votre estime, votre amiti^ et votre confiance.
Vous ne vous 6tes pas m^me laisse intimider par cette d&omi-
nation de »Bakouninistes« qu'ils vous avaient jet^e ä la fa^e,
aimant mieux garder Tapparence d'^tre des hommes d^pen-
dants, que la certitude d'avoir ätä injustes.
Et d'ailleurs vous avez eu toujours et ä un si haut degre
la conscience de rind^pendance et de la parfaite spontan^it^
de vos opinions, de vos tendances, de vos actes; et Tintention
perfide de nos adversaires ^tait si transparente, d'un autre
cöte, que vous n'avez pu traiter leurs insinuations calonmieuses
et blessantes autrement qu'avec le plus profond m^pris.
Vous Tavez fait, et c'est pr^cis^ment parce que vous avez
eu le courage et la constance de le faire, que vous venez
de remporter aujourd'hui, contre Tintrigue ambitieuse des
Marxistes, et au profit de la libertä du Proletariat et de tout
Tavenir de T Internationale, une victoire si complete.
Puissamment secourus par vos fr^res de Tltalie, de
TEspagne, de la France, de la Belgique, de la Hollande, de
TAngleterre et de TAm^rique , vous avez remis la grande
Association internationale des travailleurs sur le chemin dont
les tentatives dictatoriales de M. Marx avaient manque de la
faire dävier.
Les deux Congr^s qui viennent d'avoir Heu ä Gen^ve ont
ete une dämonstration triomphante, d^cisive, de la justice et
en mßme temps aussi de la puissance de votre cause.
0 Der Brief ist abgedruckt im Supplement zum »Bulletin« der
Föderation jurassienne vom 12. Oktober 1873.
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464 Anhang.
Votre Congr^s, celui de la libertd, a reuni dans son sein
les d^l^gu^s de toutes les fed^rations principales de TEurope,
moins rAUemagne; et il a hautement proclame et largement
^tabli, ou plutöt confirm^, Tautonomie et la solidarit^ frater-
nelle des travailleurs de*tous les pays, Le Congr^s autoritaire
ou Marxiste, composä uniquement d'Allemands et d'ouvriers
suisses, qui semblent avoir pris la libert^ en d^goüt, s'est
efforc^ vainement de rapi^cer la dictature briste et ddsormais
ridiculisee de M. Marx.
Apres avoir lanc^ beaucoup d'injures ä droite et ä gauche,
comme pour bien constater leur majorit^ genevoise et alle-
m^nde, ils ont abouti ä un produit hybride qui n'est plus
Tautorit^ integrale, r^v^e par M. Marx, mais qui est encore
moiDS la libert^, et ils se sont sdpar^s profondäment d^ourag^s
et mecontents d'eux-m€mes et des autres. Ce Congr^ a 6t6
im enterrement.
Donc votre victoire, la victoire de la liberte et de Tlnter-
nationale contre Tintrigue autoritaire, est compl^te. Hier, alors
qu'elle pouvait parattre encore incertaine, quoique pour mon
compte, je n'en aie jamais doute — hier, dis-je, il n'etait permis
ä personne d'abandonner vos rangs. Mais aujourd'hui que
cette victoire est devenue un fait accompli, la liberte d'agir
Selon ses convenances personnelles est rendue ä chacun.
Et j'en Profite, chers compagnons, pour vous prier de
vouloir bien accepter ma ddmission de membre de la F^d^
ration jurassienne, et de membre de T Internationale.
Pour en agir ainsi j'ai beaucoup de raisons. Ne croyez
pas que ce soit principalement ä cause des dägoüts persoanels
dont j'ai €t€ abreuv^ pendant ces derni^res annees. Je ne dis
pas que j'y sois absolument insensible ; pourtant je me sentirais
encore assez de force pour y resister, si je pensais que ma
oarticipation ulterieure ä votre travail, ä vos lüttes, pouvait
€tre de quelque utilit^ au triomphe de la cause du Proletariat.
Mais je ne le pense pas.
Par ma naissance et par ma position personnelle, non
sans doute par mes sympathies et mes tendances, je ne suis
qu'un bourgeois, et comme tel, je ne sauifais faire autre chose
parmi vous que de la propagande thäorique. Eh bien, j'ai
cette conviction que le temps des grands discours th6oriques,
imprim^s ou parles, est passe. Dans les neuf derni^es annöeSy
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Beilage III. ßakunins Abschiedsbrief etc. 465
on a d€velopp^ au sein de ['Internationale plus d'id^es qu'il
n'en faudrait pour sauver le monde, si les id^es seules pou-
yaient le sauver, et je däfie qui que ce soit d'en inventer une
nouvelle.
Le temps n'est plus aux id^es, il est aux faits et aux actes.
Ce qui importe avant tout aujourd'hui, c'est Torganisation des
forces du Proletariat. Mais cette Organisation doit Ötre Toeuvre
du Proletariat lui-m^me. Si j'etais jeune, je me serais trans-
porte dans un milieu ouvrier, et partageant la vie laborieuse
de mes fr^res, j'aurais egalement participe avec eux au grand
travail de cette Organisation n^cessaire. ^
Mais ni mon äge, ni ma sante ne me permettent de le
fa,ire. Ils me commandent au cpntraire la solitude et le repos.
Chaque effort , un voy^ge de plus ou de moins , devient une
affaire tr^s s^rieuse pour moi. Au moral je me sens encore
assez fort, mais physiquement je me fatigue aussitöt, je ne me
sens plus les forces necessaires pour la lutte. Je ne sauraiä
donc €tre dans le camg du Proletariat qu'un embarras, non
uHr ^ide.
Vous voyez bien, chers compagnons, que tout m'oblige ä
prendre ma demission. Vivant loin de vous et loin de tout le
monde, de quelle utilite pourrais-je ^tre pour Tlnternationale
en general et pour la Föderation jurassienne en particulier ?
Votre grande et belle Association, desormais toute militante
et toute pratique, ne doit souffrir ni de sinecures, ni de
positions honoraires en son sein.
Je me retire donc, chers compagnons, plein de reconnaissance
pour vous et de synxpathie pour votre grande et sainte cause,
— la cause de Thumanite. Je continuerai de suivre avec une
anxiete fraternelle tous vos pas, et je saluerai avec bonheur
chacun de vos triomphes nouveaux,
Jusqu'ä la mort, je serai vötre.
Mais avant de nous separer, souffrez que je vous adresse
im. dernier conseil fraternel. Mes amis, la reaction inter-
nationale, dont le centre aujourd'hui n'est pas dans cette
pauvre France, burlesquement vouee au Sacre-Coeur, mais en
AUemagne, ä Berlin, et qui est representee tout aussi bien
par le socialisme de M. Marx que par la diplomatie de M. de
Bismarck; cette reaction qui se propose comme but final la
pajagermanisation de l'Europe, eile menace de tout engloutir
Langhard, Die anarchistische Bewegung in der Schweiz. 30x->. t
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466 Anhang.
et de tout pervertir ä cette heure. Elle a d€clar6 une guerre
ä mort ä Tlntemationale, representde uniquement aujourd'hui
par les F^^rations autonomes et libres. Comme les proldtaires
de tous les autres pays, quoique faisant partie d'une röpublique
encore libre, vous 6tes forc^s de la combattre, car eile s'est
interpos^ entre vous et votre but final, T^mancipation du
Proletariat du monde entier.
La lutte que vous aurez ä soutenir sera terrible. Mais
ne vous laissez pas d^ourager, et sachez que malgre la
force materielle immense de vos adversaires, le triomphe final
vous est assure, pour peu que vous observiez fid^lement ces
deux conditions:
1° Tenez ferme ä votre principe de la grande et large
liberte populaire, sans laquelle Fegalite et la solidarite elles-
m€mes ne seraient que des mensonges.
2^ Organisez toujours davantage la solidarite internationale,
pratique, militante des trävaiUeurs de tous les metiers et de
tous les pays, et rappelez-vous qu'infiniment faibles comme
individus, comme localit^s ou comme pays isoles, vous troti-
verez ime force immense, irr^sistible , dans cette universelle
coUectivite.
Adieu. Votre fr^re,
Michel Bakounine.
Beilage IV.
Auszug aus der Botsehafb von Theodor Roosevelt an
den nordamerikamsehen Kongreß, betreffend die Er-
mordung von Me Kinley und die Anarchisten, datiert
White House, 3. Dezember 1901.
The Congress assembles this year under the shadow
of a great calamity. On the sixth of September, President
McKinley was shot by an anarchist while attending the Pan-
American Exposition at Buffalo, and died in that city on the
fourteenth of that month.
Of the last seven elected Presidents, he is the third who
has been murdered, and the bare recital of this fact is suffi-
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Beilage IV. Auszug aus d. Botschaft v. Theod. Roosevelt etc. 467
cient to justify grave alarm among all loyal American Citizens.
Moreorer, the circumstances of this, the third assassination of
an American President, have a peculiarly sinister significance.
Both President Lincoln and President Garfield were killed by
assassins of types unfortunately non uncommon in history;
President Lincoln falling a victim to the terrible passions
aroused by four years of civil war, and President Garfield to
the revengeful vanity of a disappointed office-seeker. President
McKinley was killed by an utterly depraved criminal belonging
to that body of criminals who object to all governments, good
and bad alike, who are against any form of populär liberty
if it is guaranteed by even the most just and liberal laws,
and who are as hostile to the upright exponent of a free
people's sober will as to the tyrannical and irresponsible despot.
It is not too much to say that at the time of President
McKinley's death he was the most widely loved man in all
the United States; while we have never had any public man
of his Position who has been so wholly free from the bitter
animosities incident to public life. His political opponents were
the first to bear the heartiest and most generous tribute to
the broad kindliness of nature, the sweetness and gentleness
of character which so endeared him to his close associates.
To a Standard of lofty integrity in public life he united the
tender affections and home virtues which are all-important in
the make-up of national character. A gallant soldier in the
great war for the Union, he also shone as an example to all
our people because of his conduct in the most sacred and in-
timate of home relations. There could be no personal hatred
of him, for he never acted with aught but consideration for
the welfare of others. No one could fail to respect him who
knew him in public or private life. The detenders of those
murderous criminals who seek to excuse their criminality by
asserting that it is exercised for political ends, inveigh against
wealth and irresponsible power. But for this assassination
even this base apology cannot be urged.
President McKinley was a man of moderate means, a man
whose stock sprang from the sturdy tillers of the soil, who
had himself belonged among the wage- workers , who had
entered the Army as a private soldier. Wealth was not Struck
at when the President was assassinated , but the honest toil
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468 Anhang.
which is content with moderate gains after a lifetime of un-
remitting labor, largely in the Service of the public. Still less
was power Struck at in the sense that power is irresponsible
or centered in the hands of any one individual. The blow
was not aimed,,at tyranny or wealth. It was aimed at one of
the strongest Champions the wage-worker has ever had; at
one of the most faithful representatives of the System of public
rights and representative govemment who has ever risen to
public Office. President McKinley filled that political office
for which the entire people vote, and no President — not even
Lincoln himself — was ever more eamestly anxious to represent
the well thought-out wishes of the people; his one anxiety in
every crisis was to keep in dosest touch with the people- to
find out.what they thought and to endeavor to give expression
to their thought, after having endeavored to guide that thought
aright. He had just been re-elected to the Presidency because
the majority of our Citizens, the majority of our farmers and
wage-workers , believed that he had faithfully upheld their
interests for four years. They feit themselves in close and
intimate touch with him. They feit that he represented so
well and so honorably all their ideals and aspirations that they
wished him to continue for another four years to represent
them.
And this was the man at whom the assassin Struck!
That there might be nothing lacking to complete the Jydas-
like infamy of his act, he took advantage of an occasion when
the President was meeting the people generally; and ad-
vancing as if to take the band outstretched to him in kindly
and brotherly fellowship, he turned the noble and generous
confidence of the victim into an opportunity to strike the fatal
blow. There is no baser deed in all the annals of crime.
The shock, the grief of the country, are bitter in the
minds of all whosaw the dark days, while the President yet
hovered between life and death. At last the light was stilled
in the kindly eyes and the breath went from the Ups that
even in mortal agony uttered no words save of forgiveness
jto his murderer, of love for his friends, and of unfaltering
trust in the will of the Most High, Such a death, crowning
the glory of such a life, leaves us with infinite sorrow, but
with such pride in what he had accomplished and in his own
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Beilage IV. Auszug aus d. Botschaft v. Theod. Roosevelt etc. 469
personal character, tliat we feel the blöw not as Struck ät
him, but as Struck at the Nation. We moum a good and
great President who is dead; but while we mourn we are
lifted up by the splendid achievements of his iife and the
grand heroism with which he met his death.
When we turn f rom the man to the Nation , the härm
done is so great as to excite our gravest apprehensions and
to demand our wisest and most resolute action. This criminal
was a professed anarchist^ inflamed by the teachings of pro-
fessed anarchists, and probably also by the reckless utterances
of those who, on the stump and in the public press, appeal
to the dark and evil spirits of malice and greed, envy and
sullen hatred. The wind is sowed by the men who preach
such doctrines, and they cannot escape their share of respon-
sibility for the whirlwind that is reaped. This applies alike
to the deliberate demagogue, to the exploiter of sensationalism,
and to the crude and foolish visionary who , for whatever
reason, apologizes for crime or excites aimless discontent.
The blow was aimed not at this President, but at all
Presidents ; at every symbol of government. President McKinley
was as emphatically the embodiment of the populär will of
the Nation expressed through the forms of law as a New
England town meeting is in similar fashion the embodiment
of the law-abiding purpose and practice of the people of the
town. On no conceivable theory could the murder of the
President be accepted as due to protest against »inequalities
in the social order,« save as the murder of all the freemen
engaged in a town meeting could be accepted as a protest
against that social inequality which puts a malefactor in jail.
Anarchy is no more an expression of »social discontent« than
picking pockets or wife-beating.
The anarchist, and especially the anarchist in the United
States, is merely one type of criminal, more dangerous than
any other because he represents the same depravity in a
greater degree. The man who advocates anarchy directly or
indirectly, in any shape or fashion, or the man who apologizes
for anarchists and their deeds, makes himself morally accessory
to murder before the fact. The anarchist is a criminal whose
perverted instincts lead him to prefer Gonfusion and chaos to
•the most beneficent form of social order. His protest of
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470 Anhang.
concern for workingmen is outrageous in its impudent falsity;
for if the political institutions of this country do not afford
opportunity to every honest and intelligent son of toil, then
the door of hope is forever closed against him. The anarchist
is everywhere not merely the enemy of System and of pro-
gress, but the deadly foe of liberty. If ever anarchy is
triumphant, its triumph will last for but one red moment, to
be succeeded for ages by the gloomy night of despotism.
For the anarchist himself, whether he preaches or prac-
tices his doctrines, we need not have one particle more concern
than for any ordinary murderer. He is not the victim of
social or political injustice. There are no wrongs to remedy
in his case. The cause of his criminality is to be found in
his own evil passions and in the evil conduct of those who
urge him on, not in any failure by others or by the State to
do justice to him or his. He is a malefactor and nothing eise.
He is in no sense, in no shape or way, a »product of social
conditions,« save as a highwayman is »produced« by the fact
that an unarmed man happens to have a purse. It is a tra-
vesty upon the great and holy names of liberty and freedom
to permit them to be invoked in such a cause. No man or
body of men preaching anarchistic doctrines should be allowed
at large any more than if preaching the murder of some
specified private individual. Anarchistic Speeches, writings, and
meetings are essentially seditious and treasonable.
I earnestly recommend to the Congress that in the exer-
cise of its wise discretion it should take into consideration the
Coming to this country of anarchists or persons professing
principles hostile to all govemment and justifying the murder
of those placed in authority. Such individuals as those who
not long ago gathered in open meeting to glorify the murder
of King Humbert of Italy perpetrate a crime, and the law
should ensure their rigorous punishment. They and those
like them should be kept out of this country; and if found
here they should be promptly deported to the country whence
they came ; and far-reaching provision should be made for the
punishment of those who stay. No matter calls more urgently
for the wisest thought of the Congress.
The Federal courts should be given Jurisdiction over any
man who kills or attempts to kill the President or any man
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Beilage IV. Auszug aus d. Botschaft v. Theod. Roosevelt etc. 471
who by the Constitution or by law is in line of succession for
the Presidency, while the punishment for an unsuccessfull at-
tempt should be proportioned to the enormity of the offense
against our institutions.
Anarchy is a crime against the whole human race; and
all mankind should band against the anarchist. His crime
should be made an offense against the law of nations, like
piracy and that form of manstealing known as the slave trade;
for it is of far blacker infamy than either. It should be so
declared by treaties among all civilized powers. Such treaties
would give to the Federal Government the power of dealing
with the crime.
A grim commentary upon the foUy of the anarchist
Position was afforded by the attitude of the law toward this
very criminal who had just taken the life of the President.
The people wöuld have tom him limb from limb if it had not
been that the law he defied was at once invoked in his be-
half. So far from his deed being committed on behalf of the
people against the Government, the Government was obliged
at once to exert its füll police power to save him from instant
death at the hands of the people. Moreover, his deed worked
not the slightest dislocation in our governmental System, and
the danger of a recurrence of such deeds, no matter how
great it might grow, would work only in the direction of
strengthening and giving harshness to the forces of order.
No man will ever be restrained from becoming President by
any fear as to his personal safety. If the risk to the Presi-
dent's life became great, it would mean that the office would
more and more come to be filled by men of a spirit which
would make them resolute and merciless- in dealing with every
friend of disorder. This great country will not fall into an-
archy, and if anarchists should ever become a serious menace
to its institutions, they would not merely be stamped out, but
would involve in their own ruin every active or passive sym-
pathizer with their doctrines. The American people are slow
to wrath, but when their wrath is once kindled it bums like
a consuming flame.
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472
Anhang.:
Beilage V.
Die vom Bundesrat aus der Schweiz ausgewiesenen
Ausländer.
1879.
29. April. Danesi, Alphons, geb. 1834 zu Bologna.
Mercatelli aus Alfonsine (Romagna).
Malatesta, Enrico, aus Santa Maria (Capua).
Grimasi, Franz, geb. 1859 zu Imola.
Solieri, Titus, geb. 1858, zu Severina (Bologna).
Cavina aus Faenza.
1881.
23. August. Krapotkin, Peter, geb. 1842 zu Moskau.
1884.
22. März. Kennel, Friedrich Philipp, geb. 1852 zu Schwegen-
heim (Rheinbayejrn).
-' ' - Schnitze, Moritz^ geb. 1860 zu Cottbus (Preufsen).
Falk, Karl, geb. 1859 zu Höffling (Steiermark).
Lissa, Mathias, aus Celiw (Böhmen).
1884.
25. Septbr. Weils, Karl Theodor, geb. 1864 zu Dresden.
Grob-Senger, geb. 1852 zu Lidmeritz (Mähren).
Stieglitz, Franz, geb. 1862 zu Pulgram (Mähren).
Mück, Karl Julius, geb. 1862 zu Sternberg (Mähren).
Lederer-Haberkorn, geb. 1856 zu Nemcic (Böhmen).
- Zickbauer-Müchinger, geb. 1835 zu Donawitz (Steier-
mark).
1884.
17. Noybr. Waroff ski oder Emil Ruhle, vulgo Hamlet aus Ruls-
land (die genaue Herkunft konnte nicht festgestellt
werden).
15. Dezbr. Neve, Johann, alias Jean Court, Ernest Stevens, Peter
Jensen, Pietro Warchatowskiego, geb. 1846 zu Üllves-
büll (Schleswig).
Hauser, Peter, geb. 1859 zu Tuttlingen (Württemberg).
1885.
26. Februar. Bodenmüller, Kaspar, geb. 1855 zu Hürbel (Württem-
berg).
Brenner, Jakob, geb. 1851 zu Hördt (Elsafs).
; - Brilitzki, Adolf, geb. 1852 zu Krakau.
Daschner, Theodor, geb. 1840 zu Straubing (Bayern).
Dorst, Johann, geb. 1854 zu Jedlesee bei Wien.
Fitzeck, Franz, geb. 1855 zu Eibis (Böhmen).
Halbedt, Karl, geb. 1847 zu Wörösmart (Böhmen).
Jonata, Franz, geb. 1852 zu Johannesthal (Böhmen).
Klinger, Josef, geb. 1856 zu Aufsig (Böhmen).
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Beilage V. Die aus der Schweiz ausgewiesenen Ausländer. 473
26. Februar. Koubsky, Josef, geb. 1855 zu Jedla (Österreich).
Leonhard, August, geb. 1859 zu Schwerin.
Nikitscher, Stephan, geb. 1856 zu Gussing (Ungarn).
Nowotny, Jakob, geb. zu Paardorf (Mähren).
Petersen oder Peters, Heinrich, Friedrich, Julius, geb.
1856 zu Mille (Lauenburg).
Remlinger, Julius, geb. 1844 zu Gogglingen (Württem-
berg).
Wolkenreuter, Jakob, geb. 1844 zu Neustadt an der
Saale (Bayern).
Zahradniczek Franz, auch genannt Josef , alias Gärt-
ner, geb. 1857 zu Schmalkewicz (Mähren).
Heilmann, Ludwig, geb. 1858 zu Schifferstadt (Bayern).
Schnitze, Karl, geb. 1852 zu Kottbus (Preufsen).
Grave, Johann, geb. 1855 zu Puy de Dome (Frankreich).
8. September. Grasser, Martin, geb. 1857 zu Schoppershof (Bayern).
Nuska, Franz, geb. 1854 zu Netolitz (Böhmen).
Mayer, Maximilian, geb. 1839 zu Simmering b. Wien.
Glaser, Martin, geb. 1853 zu Höfen (Böhmen).
Mrfia (sprich MirnaX geb. 1860 zu Kralitz (Mähren).
1888.
7. Januar. Ehrenberg, von, Alfred, geb. 1846 zu Karlsruhe.
Schopen, Peter, geb. 1825 zu Dirmstein (Bayern).
Metzler, Ignaz, geb. 1852 zu Aschbach (Deutschland).
27. Januar. Haupt, Christian, aus Bernburg (Anhalt).
4. Juni. Wübbeler, Ulrich, geb. 1851 zu Bamsdorf (Hannover).
Etter, Martin, geb. 1859 zu Gänningen (Württemberg).
14. Septbr. Troppmann, Franz, geb. 1862 zu Flols (Württemberg).
1889.
7. Mai. Dembsky, Alezander, geb. 1857 zu Mogielnica (Ruls-
land).
Prokofiew, Georg, geb. 1864 zu Ekaterinoslaw (Ruls-
land).
Günzburg, Maria, geb. 1868 zu Gomel (Rufsland).
Beck, Georg Christian, geb. 1864 zu Melitopol (Ruls-
land).
Kassiusch, Jesaias Ezechiel, geb. 1868 zu Warschau
(Rulsland).
Wolkowitsdh, Wladimir, alias Kasparek, Th., geb. 1866
zu Lemberg (Österreich).
Guruwitsch, Emanuel, geb. 1863 zu Ananjew (Rufsland).
Philippeo, Max, aus Taganrog (Rufsland).
Kaffianz, Gabriel, geb. 1864 zu Schlucha (Rufsland).
Frenkel, Heinrich,, geb. 1864 zu Warschau (Rufsland).
Scheinzifs, Sophie, geb. 1866 zu Elisabethgrad (Rufs-
land).
Daszynsky, Felix, geb. 1864 zu Zbaraz (Galizien, österr.).
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474 Anhang.
7. Mai. Sisojeff, Alexis Wassilewitsch , geb. 1864 zu Ostro-
goschk (Ruisland).
16. Oktober. Kempf, Christian, alias Markus, AUweier, H. Lang,
Ferd. Hänzi, Jakob Gall u. s.w., geb. 1861 zu Belsen-
berg (Württemberg, Deutschland).
Schmid, Willibald, geb. 1868 zu Zimmerholz (Engen,
Grofsherzogt. Baden, Deutschland).
Püschel, August Friedrich, alias Fritz Wolf, geb. 1863
zu Roderbeck (Stettin, Deutschland).
1890.
15. Dezbr. Bernard, Paul, geb. 1861 zu Crest (Dröme, Frankreich).
Galleani, Louis Joseph Antoine, geb. 1861 zu Vercelli
(Novarra, Italien).
Petraroy a, Janvier Fran^ois Mariano, geb. 1861 zu
Neapel (Italien).
Rovigo, Hiskio Joseph, alias Morelli, geb. 1863 zu
Triest (Österreich).
Stoianoff, Peraskieff, geb. 1871 in Bulgarien.
Weil, auch Weill, Lucien, geb. 1865 in Frankreich.
1891.
11. Septbr. Schicchi, Paolo, geb. 1865 zu CoUesano (Sizilien, Italien).
1892.
9. August. Guibert, Paul, alias Meyer, alias Richard, geb. 1837
in Frankreich.
1893.
19. Dezbr. Bitterlin, Charles Albert, geb. 1867 zu Dijon (Frank-
reich).
1894.
10. Februar. Ottina, Giovanni, geb. zu Turin (Italien).
Rossi, geb. 1861 zu Mailand (Italien).
Cavichini, Aristedomo, geb. 1865 zu Mantua (Italien).
Rigoli, Giovanni, geb. 1874 zu Ferno (Mailand, Italien).
Zanotta, Luigi, geb. 1867 zu Cerano (Italien).
Simmerling, Ernst, geb. 1869 zu Aschersleben (Deutsch-
land).
Kahane, Arthur, geb. 1872 zu Wien (Österreich).
Nonnemann, Wilhelm, geb. 1866 zu Balingen (Württem-
berg, Deutschland).
Bender, Ferdinand, geb. 1870 zu Halver (Wes^halen,
Deutschland).
Wichers, Joseph Otto, genannt von Gogh-Feigenspahn,
geb. 1855 zu Hamburg (Deutschland).
Ries, Johann Georg, geb. 1871 zu Eschhofen (Wies-
baden, Deutschland^
Romanoni, Irene, geb. 1872 zu Mailand (Italien).
Twieg, Fritz, genannt Mertzluft, geb. 1851 zu Pots-
dam (Deutschland).
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Beilage V. Die aus der Schweiz ausgewiesenen Ausländer. 475
8. Mai. Dedek, Robert, geb. 1870 zu Odrepes bei Podebrad
(Böhmen, Österreich^
Hools, Heinrich Friedrich, geb. 1864 zu Bremen
(Deutschland).
Hoofs, Johann Friedrich Hermann, geb. 1869 zu
Bremen (Deutschland).
13. Juni. Kühnel, Franz, geb. 1870 zu Settenz bei Teplitz
(Böhmen, Österreich).
17. Juli. Reano, Antoine, geb. 1859 zu Priacco (Turin, Italien).
20. Juli. Hinaut, Joseph Charles, alias Monnet, geb. 1863 zu
Amay-le-Duc (Cöte d'or, Frankreich).
24. Juli. Laroche, Pierre, geb. 1851 zu Priest-la-Feuille (Frank-
reich).
Wilquet, Johann Baptist, geb. 1866 zu Mainz (Deutsch-
land).
Netzold, Max, geb. 1874 zu Würschwitz (Deutschland).
25. Juli. Sisternas, Paul, geb. 1864 zu Genua (Italien).
24. August. Dorgeval, Polydore Jules Joseph, alias Joseph Poli,
alias Emil Derrion, geb. 1861 zu Laissaud (Savoyen,
Frankreich).
11. Septbr. Drescher, Joseph, geb. 1865 zu Ktitzberg (Bayern,
Deutschland).
26. Oktober. Madie, Joseph, geb. 1862 zu Mittelneudorf (Böhmen,
Österreich).
11. Dezbr. Locatelli, Giuseppe, geb. 1868 zu Mailand (Italien).
1895.
29. Januar. Fiorentini, Brutus, alias Broghi, geb. 1849 zu Faenza
(Ravenna, Italien).
Ghillardini^ Pierre, geb. 1865 zu Bagna Cavallo
(Ravenna, Italien).
Gori, Pietro, geb. 1860 zu Livorno (Italien).
Milano, Edoardo, geb. 1851 zu Giugliasca (Italien).
Croci, Ettore, geb. 1867 zu Chieti (Italien).
D'Alessandro, Carlo, geb. 1866 zu Melfi (Italien).
Borghetti, Giovanni, geb. 1868 zu Brescia (Italien).
Baracchi, Giovanni, aus Bergamo (Italien).
Radaelli, Luigi, geb. 1874 zu Milano (Italien).
Gioseffi, Giuseppe, geb. 1865 zu Roveredo (Tirol,
Österreich).
Bonometti, Riccardo, geb. 1874 zu Brescia (Italien).
Bonometti, Ettore, geb. 1872 zu Brescia (Italien).
Seregni, Cesare, geb. 1872 zu Milano (Italien).
Onofri, Paolo Giovanni, geb. 1876 zu Bologna (Italien^
Tiantoni, Ugo, aus Brescia (Italien).
Borghesani, Domenico, aus Mantova (Italien).
Raza, Angelo, geb. 1855 zu Brescia (Italien). >
Fibbi, Olinto, geb. 1873 zu Florenz (Italien).
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476
Anhang.
29. Januar. Gianni, Rodolfo, geb. 1870 zu Brescia (Italien).
Damonico, Giovanni, aus Rogliano (Italien).
15. Februar. Majocchi, Ernesto, geb. 1860 zu Voghera (Italien).
Losi, Luigi, geb. 1874 zu Mailand (Italien).
Pacini, Isaia Santo, geb. 1856 zu Pistoja (Italien).
Boffa, Arturo, geb. 1857 zu Campione (Italien).
Bianchi, Santino, geb. 1861 zu Campione (Italien).
1896.
' 19. Septbr. Nakaschidze, Victor, geb. 1865, Kav^kasien (Rufsland).
1898.
27. Mai. Peduzzi, Giovanni Battista, geb. 1854 zu Schignano
(Como, Italien).
- 23. Septbr. Archim^de, Giusto, geb. 1858 zu Asti (Italien).
Avondo, Emil Jean Jacques, geb. 1869 zu Terracona
Villa del Basso (Italien).
Audibert, Baptiste Jules, geb. 1874 zu Toulon (Frank-
reich).
Balestrato, Noel, geb. 1872 zu Turin (Italien).
Basso, Attilio, geb. 1868 zu Andorno (Italien).
Bielli, Gaetano, geb. 1861 zu Taino (Varese, Italien).
Boffino, Oreste Josef, geb. 1871 zu Cerano (Italien).
Borgnis, Charles, geb. 1876 zu Tocena (Novarra, Italien).
Canti^, Eugene Romain, geb. 1868 zu Toulouse (Frank-
reich).
Cenci, Santo, geb. 1858 zu Rimini (Italien).
Ceppi, Louis Jacques, geb. 1873 zu Santa Cristina
(Pavia, Italien).
Ciancabilla, Josef, geb. 1871 zu Rom (Italien).
Colombelli, Josef, recte Denis, zu 1876 zu Novarra
(Italien).
Corti, Josef, geb. 1866 zu Chivasso (Turin, Italien).
Fortunato, recte Portunato, Josef, geb. 1872 zu Porto-
venere (Italien).
Frumence, Louis Ren6, geb. 1869 zu Nantes (Frank-
reich).
Germani, Ferdinand, geb. 1859 zu Arce (Caserta,
Italien).
Ghignola, recte Chignola, Carlo, geb. 1865 zu Brescia
(Italien).
Izqueardo, Steve Pedro, geb. 1879, Spanien.
Lephay, Eugene Jean Baptiste, geb. 1870 zu Paris
(Frankreich).
Litki6, alias Linka, Stanislas, geb. 1849 zu Warschau
(Rufsland).
Marazzi, Josef^ geb. 1869 zu Como (Italien).
De Mattei, Antonio, genannt Pinella, aus Mailand
(Italien\
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Beilage V. Die aus der Schweiz ausgewiesenen Ausländer. 477
23. Septbr. Mäzzoldi, Ernest Prüderie Jean Baptiste, geb. 1839 zu
Ala (Tirol, Österreich).
Mozetti, Josef, aus Scalea (Italien).
Oliva, Alfonso, geb. 1870 zu Neapel (Italien). .
Panizza, Achille Antonio, geb. 1858 zu Mailand (Italien).
Pedeux, Jules, geb. 1867 zu Lyon (Frankreich),
Ravaglia, Guglielmo, geb. 1858 zu Lugo (Italien).
Ravina, Laurent Louis, geb. 1860 in Italien.
Righetti, Emil Louis, geb. 1863 zu Turin (Italien).
Riva, Alfred, geb. 1878 zu Germignaga (Como, Italien).
Rizieri, Louis, geb. 1862 zu Poggio-Rusco (Italien).
Rossi, Michel, geb. 1871 zu Sant' Arcangelo (Italien).
Santoro, Raphael, geb. 1857 zu Ceresano (Italien).
Sonvico, Carlo, geb. 1873 zu Cadorago (Como, Italien).
27. Septbr. Davalio, Demetrio, geb. 1873 zu Novellara (Italien).!
Lanfranchi, Joseph, geb. 1874 zu Borgosesia (Italien).
Pisi, Adolf, geb. 1856 zu Reggip Emilia (Italien).
Romboli, Ugo, geb. 1875 zu Forlimpopoli (Italien).
Robelin, Desir^ Ciaire, geb. 1868 zu Lons-le-Saulnier
(Jura, Frankreich).
Stagnoli, Antonio Pasquale, geb. 1857 zu Momo
(Novarra, Italien).
Tabacco, Sante, genannt Pietro, geb. 1865 zu San
Daniele (Italien).
Zavattero, Domenico, geb. 1875 zu San Remo (Italien).
4. Oktober. Fraschini, Mauro, geb. 1869 zu Pizzighettone (Italien).
Maccarinelli, Angelo, geb. 1862 zu Brescia (Italien).
Radi, Adolf, geb. 1870 zu Montemaggioreal Metsiuro
(Italien).
Sarli, Antonio, geb. 1866 zu Albano (Italien).
Silva, Giovanni, geb. 1871 zu Cuorgn6 (Turin, Italien).
Tonelli, Attilio, geb. 1874 zu Mailand (Italien).
^7./ll. Oktbr. Gino, Giovanni, geb. 1880 zu Moncalieri (Italien).
Bafs, Roumald Severin, geb. 1873 zu Chatillon d'Aosta
(Italien).
Maneffa, Enrico, geb. 1881 zu Cremona (Italien).
Miazza, Silvestro, genannt Ravachol, geb. 1873 zu
Petenasco (Italien).
Panciroli, Joseph, geb. 1861 zu Mailand (Italien).
11. Oktober. Mantica, de Pierre, alias de Santis, geb. 1870 zu Gar-
lasco (Italien).
21. Oktober. Bacci, Alfredo, geb. 1877 zu Montevarche (Arezzo,
Italien),
de Benedetti, David, geb. 1861 zu Casale Monferrato
(Alessandria, Italien).
Capelli, Pietro, geb. 1870 zu Mailand (Italien).
( - Carrara, Enrico Vincenzo alias Henri, geb. 1872 zu
Mailand (Italien).
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478
Anhang.
21. Oktober. Coletto, Francesco, geb. 1861 zu Turin (Italien).
Galanti, Antonio, geb. 1857 zu Porto Ferrajo (Elba,
(Italien).
Maccaro, Rapha^l, geb. 1865 zu Piedimonte d'Alife
(Caserta, Italien).
Zanella, Paolo, geb. 1871 zu Verona (Italien).
8. Novbr. Galducci, Pietro, alias Balducci, geb. 1871 zu Brisi-
ghella (Ravenna, Italien).
15. Novbr. Annoni, Jesoph Giovanni, geb. 1860 zu Mailand (Italien).
Bandavalli, Silvestro, geb. 1860 zu Reggio - Emilia
(Italien).
Cancarini, Giovanni Battista, geb. 1869 zu Carcina-
Valtrambia (Italien).
Harrich, Joseph, geb. 1872 zu Steyer (Österreich).
Ferraroni, Giacinto, geb. 1869 zu Candelo (Novarra,
Italien).
Fratoddi, Bernardo, geb. 1869 zu Rom (Italien).
Luggi, Artoro, geb. 1868 zu Mailand (Italien).
Bazzoli, Luigi, geb. 1855 zu Calcinate (Italien).
Labade, Antonio, geb. 1878 zu Campo (Italien).
Bertola, Pietro, geb. 1866 zu Mailand (Italien).
Gugliano, Carlo, geb. 1874 zu Farino (Italien).
Bonati, Carlo, geb. 1864 zu Mailand (Italien).
Wolf, Wilhelm, aus Kappel (Tirol, Österreich).
Merlo, Francesco Bemardino, geb. 1869 zu Ivrea
(Turin, Italien).
18. Novbr. Fratini, Antonio, geb. 1874 zu Ameno (Novarra, Italien).
29. Novbr. Arcelli, Giovanni Luigi, geb. 1877 zu Mailand (Italien).
Barbatti, Achilles, geb. 1870 zu Venegono Superiore
(Como, Italien).
Lafargo, Virginio, geb. 1872 zu Vercelli (Novarra,
Italien).
Richiero, Cesare Enrico, geb. 1874 zu Bussoleno
(Turin, Italien).
5. Dezbr. Fasola auch Fasoli, Francesco, geb. 1875 zu Maggiora
(Novarra, Italien).
30. Dezbr. Bariola, Louis, geb. 1870 zu Crescentino (Novarra,
Italien).^^
1899.
18. Januar. Pierconti, Alfredo, geb. 1868 zu Sienna (Italien).
14. Februar. Bosoni, Giovanni, geb. 1875 zu Stradella (Pavia, ItalienX
Stocchi, Vittorio, geb. 1860 zu Lesignano (Parma,
ItaUen).
3. März. Tedeschi, Mario Alberto, geb. 18— zu Polesella
(Rovigo, Italien).
7. März. Speroni, Francesco, geb. 18— zu Pradate (Milano,
Italien).
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Beilage V. Die aus der Schweiz ausgewiesenen Ausländer. 479
7. März. Ciacchi, Eugenio, geb. 1868 zu Florenz (Italien).
Jotti, Ettore, geb. 1878 zu Reggio-Emilia (Italien).
30. März. Weyler, Louis Charles, geb. 1868 zu Paris.
14. April. Cerutti, Maurizio, geb. 1869 zu Bioglio (Novarra, Italien).
18. Mai. Invernizzi, Carlo, geb. 1871 zu Zelbio (Como, Italien).
Spreafico, Guido, geb. 1875 zu Milano (Italien).
1900.
19. Januar. Cuccioli, Guglielmo, geb. 1870 zu Viterbo(Rom, Italien).
26. Januar. Vincenzi, Pietro Erasmo, geb. 1875 zu Carpi (Modena,
Italien).
15. Mai. Sarcinelli, Primo, geb. 1869 zu San Michele (Verona
Italien).
Cattaneo, Silvio, geb. 1861 zu Corbetta (Mailand, Italien).
Moroni, Antonio, geb. 1873 zu Ghisella (Bergamo,
Italien).
25. Septbr. Bas, Luden Albin, geb. 1886 zu Chätillon d' Aosta
(Turin, Italien).
Manassero, Domenico, geb. 1871 zu Camagna (Ales-
sandria, Italien).
Magliocco, Pietro, geb. 1871 zu Flecchia (Novarra,
Italien).
28, Septbr. Fiume, Alfredo Alsergio, geb. 1880 zu Cantoira
(Turin, Italien).
29. Oktober. Jaffei, Vittorio, geb. 1879 zu Loretto (Ancona, Italien).
1901.
13. August Galeotti, Guglielmo, geb. 1871 zu San Sofia (Florenz ,
Italien).
Zoff oli, Federico, geb. 1 852 zu Gambettola (Forli, Italien).
1902.
10. April. Morandi, Cesar, geb. 1877 zu Vidigulfo (Pavia, Italien).
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Personenregister.
Abbaracin 81.
Accolas, Emil, Professor 133.
Adels 268.
Adler, Georg, Professor 15.
Ador, Genfer Staatsrat 88.
Äebi, Advokat 385.
Aga (Ogarjow, Frau, Natalja) 17.
Agatz, Dr. 194.
Albert, Charles 117. 118.
Alerini, C, Chemiker 96.
Alessandro, Carlo 475.
Alexander IL, Kaiser von Rufs-
land 41. 42. 76. 84. 85. 86. 89.
204. 229. 320. 436.
Allemand, Emil 158.
Aloistis 374.
Anderwert, Bundesrat 128. 130.
Andr^, Paul 126.
Angiolillo 397. 404.
Annoni, Josef 478.
Antonie, siehe unter Bakunin.
Aragona, di Vera, Prinz 359.
Aragona, v, Prinzessin 361.
Arcelli, Giovanni 478.
Archim^de, Giusto 476.
Arnould 140.
Audibert, Baptiste 476.
Augusta, V., Verleger 355.
Avondo, Emil 476.
Avrial 140.
Bacci, A. 477.
Bachmann, Karl 259. 262.
Bächtold 309.
Bahnmaier, Buchhändler 2.
Bakunin, Michael 4. 5. 6. 7. 8.
9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16/17.
18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 27.
28. 29. 31. 32. 33. 34. 35. 36.
37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 44.
45. 46. 47. 48. 52. 53. 54. 55.
56. 60. 63. 76. 79. 95. 98. 102.
111. 118. 136. 187. 190. 191.
202. 215. 249. 250. 328. 374.
380. 389. 463. 466.
Bakunin, Antonie, Frau 18. 20.
Balestrato, No^l 476. |
Bandavalli, Silvestro 478.
Barachi, Giovanni 475.
Barbatti, Achilles 478. '
Barbet, Virginie, Frau 86.
Bariola, Louis 478.
Barni 4.
Bas, Lucien 479.
Bass, Roumald 477.
Basso, Atilio 476.
Bastelica 34.
Battaglini, Dr., Advokat 342.
Baud, Ch., Nationalrat 126.
Baudisch 197.
Baudrand 140.
Baumgartner, Frau 70.
Bava-Beccaris 368. 377.
Bazzoli, Luigi 478.
Bebel , Reichstagsabgeordneter
318. 320. 324.
Beck, Georg 473.
Becker, Johann Philipp 29. 43. 137.
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Personenregister.
481
Beethoven 285.
Belnet 150.
Bender, Ferdinand 474.
Benedetti, de, David 477.
Berdez , Louis , eidgenössischer
Untersuchungsrichter 152. 295.
^98.
Berger, Caroline 272.
Berges, Heinrich 223. 224.
Berghoff -Ising, Professor 137.
187.
Berka 197.
Bernard, Paul, Student 163. 474.
Berti, italienischer Geschäfts-
träger 405.
Bertola, Pietro 478.
Bertoni, Luigi 112. 114. 115. 174.
177. 178. 179. 180. 182. 183.
184. 185. 329. 379. 381. 385.
386. 388. 389. 396. 397. 404.
405. 406. 411. 412. 413. 419.
Bertschi, Jakob, Zigarrenmacher
296.
Beslay, Charles 140.
Betzien 21. 252.
Bianchi, Santino 476.
Bielli, Gaetano 476.
Bielmann, Advokat 161.
Bismarck 31. 200, 282. 285. 299
465.
Bitterlin, Charles, Edelsteinfasser
164. 474.
Blanc, Gaspard 34. 140.
Blanchard, Vve 58.
Blanchard, E. 123.
Blanqui 106.
Blau, Negotiant 68.
Bleuler-Hausheer 250.
Bloch, Ferdinand, Polizeiagent
272. 273.
Blum, Hans 279.
Bluntschli 13. 14.
Bodenmüller 150. 472.
Bo^chat, Buchdrucker 159.
Boetie La 118.
Boffa, Arturo 476.
Boffino, Oreöte -Josef 369. 371.
476. ;
Langhard, Die anarchistische Bewegung
Boiceau, Nationalrat 126.
Boivin, Nationalrat 126.
Bomonti, Schreinermeister 68.
Bonati, Carlo 478.
Bondi 15.
Bonometti, Ettore 475.
Bonometti, Riccardo 475.
Borghesani, Domenico 475.
Borghetti, Giovanni 475.
Borgnils, Charles 476.
Bornand, eidgenössischer Unter-
suchungsrichter 419.
Bosoni, Giovanni 478.
Bovet, Aim^ 158.
Brady 276.
Braunschweig 206.
Breitier, K. 151.
Brennan, Th. S. 213.
\ Bundespräsident 409.
Brenner, l Bundesrat 333. 348.
I 416.
Brenner, Jakob 472.
Bresci, Gaetano 114. 328. 368.
386. 395. 396. 397. 398. 400.
402. 403. 404. 405. 411.
Brilitzki 296. 472.
Brousse, Paul 20. 21. 66. 67. 69.
70. 72. 73. 88. 96. 99. 102.
103. 111. 122. 123. 124. 130.
131. 132. 133. 134. 135. 137.
139. 141. 189. 191. 223. 249.
250. 380.
Bruant, Aristide 118. 119.
Brunner, Rechtsanwalt 51.
Brutus 133. 274.
Brynstein, Jakob 312.
Buache, Adolf 72. 73.
Bührer, Wilhelm, Buchdrucker
221. 224.
Bürkli, Landwehrhauptmann 217.
322.
Bulewski 44.
Burke, Unterstaatssekretär 205.
Cafiero, Carlo 35. 137. 142. 374.
Cahan, Redakteur 321. 324.
Cairoli, italienischer Minister 101.
Camperio, Genfer Staatsrat 44.
in der Schweiz. 31*
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482
Personenregister.
Cancarini, Giovanni 478.
Canovas del Castillo 404.
Canti^, Eugen 476.
Capelli, Pietro 477.
Carlin, Dr., schweizerischer Ge-
sandter 409. 410- 411. 413.
Carlos Don 49.
Carnot, Präsident 314. 340. 353.
433.
Carrara, Enrico 477.
Caserio 314. 328. 340. 353. 363.
385. 395. 397.
Cattaneo, Silvio 479.
Cavendisch, Lord 205.
Cavichini, Aristodemo 474.
Cavina, Schuhmacher 336- 472.
Cenci, Santo 476.
Ceppi, Louis 476.
Cerutti, Maurizio 479.
Charitat 305.
Chätelain, Camille 72. 73.
Chaudey, Advokat 10.
Chaughi, Ren6 117.
Chautemps, Fritz 72. 73.
Chenevi^re, A., Nationalrat 126.
Chochard, August 152.
Chomjakow 15.
Chopard, Adhemar 72. 73.
Chopard, Charles 57.
-Ciacchi, Eugen, Journalist 367.
415. 416. 417. 479.
Ciancabilla, Giuseppe 337. 368.
369. 476.
Cipriani 368.
Claris, Kommunard 58.
Cl^mence 140.
Clement, J. B. 118. 119.
Coletto, Francesco 478.
Colombelli, Josef 369. 370. 476.
Colombi, Staatsrat 348.
Colombini, Curzio 391.
Combes, Louis 118.
Comtesse, Staatsrat 125.
Conrad 15.
Constantin 87.
Contesse, Nationalrat 126.
Corbat, Landjäger 72.
Cornaz, Auguste 53. 54. 125.
Corti, Josef 476.
Corving, Richter 212.
Costa, Andrea 35. 82. 139.
Coullery, Dr., P. 31. 53.
Courvoisier, Buchdrucker 95.
125. 127. 128. 129. 132.
Cretton, Jacques 110. 150.
Creusot 169.
Crispi 406.
Croci, Ettore 475.
Croisier 179. 180. 182. 183. 184.
185. 419.
Cuccioli, Gugliemo 479.
Curti, Stadtratspräsident 348.
Curti, Theodor, Nationalrat 428.
Czolgosz 115. 116. 207. 213. 393.
Damonico, Giovanni 476.
Danesi 336. 472.
Dangelmaier 270.
Darbellay, Felix 150. 151. 156.
157. 159. 160.
Darg^re 140.
Daschner, Th. 224. 270. 303. 472.
Daszynsky, Felix 473.
Davalio, Demetrio 477.
Debagori-Mokri je witsch 18.
Debock 170.
Decoppet 382.
Dedeck, Robert 313. 475.
Dedual, eidgenössischer Unter-
suchungsrichter 295. 298. 306.
Degeyter 170.
Deiber, Johann 72. 73. 189.
Dejacques, Josef 118.
Delargeaz, Nationalrat, L. 126.
Dembsky, Alexander 312. 473.
Depaulis 346.
Disraeli 133.
Donnel, O. 276.
Dorgeval, Jules 165. 475.
Dorsch 197.
Dorst, Johann 296. 304. 472.
Dove, Viktor 202.
Dragomanow, M., Prof. 5. 11. 13.
14. 16. 17. 18. 19. 23. 40. 43.
45. 46. 47. 86.
Drescher, Josef 314. 475.
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Personenregister.
483
Droz, H. E. 119.
Dubois, A. 72. 73.
Dubois, Felix 95. 418. 430. 437.
Dubois, Octave 113. 175.
Dubois, Ulysse 55.
Dubois, Uhrmacher 158.
Dubrit, Advokat 160.
Dubs, Dr. 52.
Ducroque, Dr. med. 67.
Dumartheray 82. 96. IQjß. 104.
110. 150.
Dupont 53.
Dupont, Pierre 119.
Dürrenmatt, Ulrich 135.
Eberhard, Henri 72.
Eberhard, Ulysse 72. 73.
Eggenschwyler, Kasimir 72. 73.
189.
Ehrenberg, v., Alfred, preufsi-
scher Generalstabshauptmann
a. D. 310. 311. 473.
Eichenberger 309.
Eichhorn 187. 188.
Eichinger 197.
Eisenhauer 258.
Eisert, Heinrich, Vater 270. 271.
272. 292.
Eisert, Heinrich, Sohn 272.
Eisert, Rudolf, Sohn 272.
Elipidin 4.
Elisabeth, Kaiserin 332. 335.
353. 354. 355. 356. 357. 360.
361. 362. 363. 364. 367. 375.
•377. 379. 386. 388. 403. 436.
Engel, Georg 163. 394.
Engel, Hugo 268.
Engels, F. 135.
Ern, Fräulein (nachmals Frau
Musikdirektor Reichel) 15.
Eti^vant, G. 118.
Etter, Martin, Schreiner 296.
311. 318. 473.
Eytel, Nationalrat 10.
Fabreguettes 435.
Faivret 140.
Falk, Buchdrucker 109.
Falk, Karl, Schneider 153. 270.
289. 472.
Fallan 210.
Fanelli 10. 36.
Fasola, Francesco 478.
Faure, Sebastien 118. 178.
Favre, Gefängnisdirektor 360.
Fazy, Genfer Staatsratspräsident
420.
Ferrari 137.
Ferraroni, Giacinto 478.
Ferr^ 81. 276.
Fibbi, Olinto 475.
Fieschi 99.
Finet 150.
Fiorentini, Brutus 339. 340. 475.
Fischer 86.
Fischer, Polizeihauptmann 317.
318. 319.
Fischer, Adolf 163. 394.
Fitzeck, Franz 472.
Fiume, Alfredo 479.
Fleuron 255. 285.
Folien, August 12. 13.
Forel, Dr. Aug., Professor 360.
Formaneck 224. 269. 304.
Staatsanwalt 51.
Nationalrat 333. 431.'
Fortunato 476.
Franz, 86.
Franz, Jakob 50. 66. 68. 136.
Franz Josef, Kaiser 275. 355. 357.
Fraschini, Mauro 477.
Fratini, Antonio 478.
Fratoddi, Bernardo 478.
Frenkel, Heinrich 473.
Frey, E. 113.
Friedlands, Franz 157.
Frigerio 114. 182. 379. 380. 381.
382. 385. 386. 387. 406.
Fröbel, Julius 12. 13.
Frumence, Louis 476.
Fuhrich, Franz 226.
Gaffiot 140.
Galanti, Antonio 478.
Galducci, Pietro 478.
Galeotti, Gugliemo 479.
31*
Forrer, >
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484
Personenregister.
GaUeani, Louis 163. 337. 474.
Garibaldi 36.
Garf ield, nordamerikanischerPrä-
sident 467.
Garin, J. 65. 142.
Garraud, R. 435. 436.
Garrido, Deputierter 36.
Gary, Richter 212.
Gauterie 140.
Gautier, Professor 360.
Gehlsen 88.
Gehrke 197.
Germani, Ferdinand 365. 366.
367. 379. 476.
Germani, J. 366.
Gerster, Regierungsstatthalter
140.
Gefsler 90. 140.
Gfeller 256. 257.
Ghignola, Carlo 476.
Ghillardini, Pierre 340. 475.
Gianni, Rodolfo 476.
Gilles, Ferdinand 322. 323.
Gingins-La Sarraz, Nationalrat
126. 130.
Gino, Giovanni 477.
Gioseffi, G. 475.
Girard, Advokat 160.
Girault, Redakteur 176.
Glaser, Martin 310. 473.
Gleyre, Adrien 72. 73.
Gnoury 305.
Gobat, Dr., Nationalrat 332. 334.
Gögg 10.
Görges 190.
Görlich 224.
Gohier, Urbain 117.
Golay, Dr. med. 355.
Goldenberg, Lazar 48. 50.
Goldmann 229.
Gori 378.
Gori, Pietro 475.
Gotthaus, Madame 224.
Graber, Albert 72. 73.
Graschdanoff, Stephan, siehe
Netschajeff.
Grasser, Martin, Schneider 151.
162. 310. 473.
Gratt 337.
Grave, Jean 110. 117. 148. 149.
150. 151. 152. 153. 154. 159.
389. 473.
Gretener, Professor 360.
Greulich, Hermann 22. 48. 66.
68. 69. 78. 95. 125. 137. 138.
152. 186. 188. 192. 217. 218.
219. 220. 225. 250. 252. 253.
255. 322. 323.
Grimasi, Franz 336. 472.
Grinell 212.
Grinewetsky 85.
Grob-Senger, Franz, Schreiner
289. 472.
Grofs, Jacques 152.
Grottmann, Fr. 322.
Guardigli, Rodolphe 122.
Günzburg, Maria 473.
Guesde, Jules 35. 57. 82. 123. 136.
Gueux, Jacques 119.
Gugliano, Carlo 478.
Guibert, Paul 164. 474.
Guillaume, G. 45.
Guillaume, James 18. 20. 28. 29.
31. 34. 53. 61. 63. 72. 73. 78.
79. 81. 94. 95. 103. 137. 187.
188.
Gumplowicz, Dr. 323. 324.
Gundesdorf 285.
Guruwitsch, Emanuel 473.
Gutsmann 66. 137. 227.
Hachette, Verleger 95.
Hacke, v., Polizeirat 318.
Haeberlin, Nationalrat 431.
Halbedl, Karl, Schuster 303.
304. 472.
Hamilton, Lord 204.
Hamon 378.
Hardy, Jean 174.
Harrich, Josef 478.
Härtung 197.
Hasselmann 218. 225. 227.
Haupt, Christian, Giefser 317.
318. 319. 473.
Hauser, Peter, Messerschmied
290. 472.
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Personenregister.
485
Hecker 197.
Hegel 15.
Heilbronner, Bankier 269. 292.
Heilmann, Ludwig 150. 151. 153.
224. 473.
Heinzen, Karl 208. 211. 213.
Held, E. 112. 114. 182. 379. 381.
382. 385. 386.
Helfmann, Jesse 86.
Henkel, Karl 223.
Henri, Emil 363.
Henzi, Ferdinand 156. 158. 159.
161. 162.
Henzi, Vater 157.
H^ritier 86.
Hermann, Nationalrat 126.
Hermenjat 146.
Herter, Adolf 72. 73. 224.
Herweg 12. 15.
Herzen, Alexander 5. 14. 15. 17.
23. 43. 44.
Herzen, Olga 78.
Herzig, Georges 82. 86. 103. 109.
110. 146. 150.
Hillquit , Gebrü der , Rechts-
anwälte 211.
Hillquit, Morris 212.
Hinaut, Josef Charles 164.
475.
Hintermann 279.
Hlubeck 271.
Hoedel 98. 99. 100. 101. 131. 201.
227. 254. 276. 436.
Holstein, Woldemar 48 50.
Honegger , Dr. , Obergerichts-
präsident 51. 130. 134.
Honegger, Kaspar 72. 73.
Hoss, Johann 313. 475.
Hoss, Heinrich 313. 475.
Howald 188.
Hüft, Wilhelm, Coiffeur 305.
306. 307.
Hugo 78. 136.
Huguenin, Fritz 72. 73.
Humbert I. (Umberto), König
101. 102. 113. 114. 154. 155.
335. 336. 338. 368. 371. 373.
374. 377. 386. 389. 390. 396.
398. 402. 403. 404. 407. 411.
412. 413. 436. 470.
Inocenti 150.
Invernizzi, Carlo 479.
Isabella 49.
Iselin, Nationalrat 334.
Iwanoff 39. 41. 50. 51. 52.
Izequardo, Steve Pedro 476.
Jaclard, V. 10.
Jaffei, Vittorio 337. 395. 396.
I 397. 398. 399. 400. 402. 403.
479.
I Janner, Paul, Graveur 158.
I Jealot 81. 140.
Jeanhenry 428.
I Jeanneret, Gustave 131. 140.
Jelagina, Frau 15.
Jonata, Franz, Schneider 304.
472.
Jotti , Ettore , Modellschreiner
367. 415. 416. 417. 479.
Joukowski 10. 20. 56. 57. 86.
111.
Jouy, Jules 118. 119.
Jowanowics, Paul 50.
Jung, H. 57.
Kachelhof er, Karl, cand med.
68. 69. 70. 72. 73. 192. 255.
Kähr, Dachdeckermeister 68.
Kaffianz, Gabriel 473.
Kauf f er 320.
Kahane, Arthur 474.
Kahn 252.
Kaltenbach, Polizeiinspektor 265.
268.
Kammerer, Anton 107. 108. 149.
153. 263. 264. 267. 268. 269.
270. 271. 272. 273. 278. 279.
289. 290. 291. 303. 307. 427.
433. 436.
Kammerer, Franziska 271.
Kassiusch, Jesaias 473.
Kaufmann , Josef , Mechaniker
221. 269. 290. 291. 297. 304.
311. 318.
Keller 281.
Digitized by
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486
Personenregister.
Kempf, Christian, Schreiner 157.
159. 160. 313. 474.
Kennel, Spengler 221. 224. 271.
277. 289. 472.
Kerzl, Dr. 353.
Kinley, Mc. 115. 207. 208. 393.
436. 466. 467. 468. 469.
Kifseljow,russischerGesandter 16.
Klein, Johann 151.
Klinger, Josef 269. 270. 295.
296. 304. 307. 472.
Knauerhase 296.
Knüsel, Bundesrat 45.
Kocher, Professor 19.
König, Professor 70.
Körner, Wilhelm 304. 322.
Koubsky, Josef, Drechsler 296.
473.
Kräuchi, Henri 72. 73.
Krapotkin, Peter, Fürst 59. 73.
74. 76. 77. 78. 79. 80. 81. 82.
83. 84. 85. 86. 87. 88. 89. 90.
91. 92. 93. 94. 95. 103. 104.
105. 106. 108. 109. HO. 115.
117. 139. 141. 142. 143. 175.
219. 223. 249. 250. 370. 374.
379. 380. 389. 390. 391. 394.
472.
Krol, Anton, Schneidergehülfe
267.
Kronauer, Bundesanwalt 114. 419.
Krüger, Polizeirat 254. 317. 318.
Kühnel, Franz 313. 475.
Künzli, Nationalrat 352.
Kumtes, Michael 269. 271. 303.
307.
Kusnetzoff 39.
Küster 327.
Labade, Antonio 478.
Lachenal, A., Rechtsanwalt 185.
Lafargo, Virginio 478.
Lambert, Josef 72. 73.
Lammasch 402.
Landauer, Gustav 319. 320. 321.
322. 324. 325.
Landsberg, Fräulein 124. 191.
Lanfranchi, Josef 477.
Lang, Otto 332.
Langhard, Dr. 88. 135. 319.
Laroche, Pierre 314. 475.
Laupy 174.
Lederer - Haberkorn , Schneider
290. 472.
Lefran^ais 102. 140.
Lega, P. 397.
Lengacher, Landjäger 72.
Lenz, Professor 434.
Leonhard, August 151. 303. 304.
473.
Lephay, Eugen 476.
Leplatenier, Uhrmacher 157.
Lerch, Landjägerkorporal 71.
Levaschoff, siehe Krapotkin.
Libenyi 276.
Liebknecht 55. 201. 223. 255.
312. 314. 315. 316.
Lienhard, Apotheker 268. 270.
Lienhard, Ständerat 425.
Lieske, Julius, Schuhmacher 150.
279. 280.281. 284. 285.286. 436.
Lincoln, nordamerikanischer Prä-
sident 467.
Lingg, Louis 163. 394.
Lissa, Mathias, Schneider 289.
472.
Litiki^ 476.
Locatelli, Giuseppe 339. 475.
Lörtscher, Jules 72. 73. 131.
Losi, Luigi 476.
Lott, A. 213.
Loubat 434.
Luccheni, Luigi 308. 328. 332.
335. 353. 355. 356. 358 359.
360. 361. 362. 363. 364. 367.
375. 376. 379. 395. 397. 414.
416.
Ludwig XVI. 277.
Luggi, Artoro 478.
Lum 284.
Lustenberger 253.
Maccarinelli, Angelo 477.
Maccaro, Raphael 478.
Machetto, Cario 418. 419. 420.
421. 422.
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Personenregister.
487
Madai v., Polizeichef 254. 292.
293.
Madie, Josef 475.
Maggion, Land Jägerhauptmann
306.
Magliocco, Pietro 479.
Mahaim 360.
Majocchi, Ernesto 476.
Malatesta, Enrico 117. 118. 137.
336. 337. 340. 341. 342. 343.
344. 368. 369. 378. 380. 389.
391. 394. 396. 400. 401. 472.
Malon, Benoit, Kommuneflücht-
ling 23. 35. 78. 102. 136.
Manassero, Domenico 479.
Maneffa, Enrico 477.
Mantica 477.
Manzoni, Dr., Romeo 117.
Marazzi, Josef 476.
Maring, Hermann 151.
Marmol del 391.
Marr, Wilhelm 1. 3.
Martinelli 356.
Martiz, v., Fr. 401.
Marx 6. 9. 53. 56. 60. 135. 463.
464. 465.
Mattei, de, Antonio 476.
Mauwrais 320.
Maximilian, Herzog 355.
Mayer, Maximilian , Schneider
162. 310. 473.
Mavor, Nationalrat 126.
Mazzini 21. 36. 44. 389.
Mazzoldi, Ernst 477.
Melaun, Albert 273.
Mercatelli 336. 472.
Merlino, Dr. 202. 341. 344. 380.
381.
Merlo, Francesco 478.
Merten, Wilhelm 205. 220.
Mesnil, J. 118.
Metzger & Wittig 254.
Metzler, Ignaz 310. 473.
Meuron, Pere 53.
Meyer, R., Dr. 53. 61. 62. 64. 187.
Meyer, Frau, Hoteldirectrice 355.
Miazza, Silvestro 477.
Michel, Luise 92. 391. 394.
Michels, Schlosser 280. 281.
Mikhailoff 86.
Milano, Edoardo 475.
Mill, Stuart 133.
Minz^s, Dr. 5.
Mistislawitsch, Rostislaw 76.
Molinari, Luigi 322. 326. 327.
Moltke, Feldmarschall 326.
Moncasi, Oliva 100. 101. 102.
Monici 358.
Monin, Arthur 157. 158.
Monobray 324. 326.
Montels, J., Maler 96. 102. 139.
Moor, Karl 67. 72.
Moosbruger, Advokat 385.
Mora, Graveur 158.
Mora, Francisco 36.
Morandi, Cesar 479.
Morel, A., Nationalrat 126.
Morel, Marc. 130. 132.
Morel, Bundesrichter 156. 161.
Moroni, Antonio 479.
Morrow, C. 118.
Most, Johann 95. 115. 135. 146.
149. 150. 151. 152. 159. 160.
193. 194. 195. 196. 197. 198.
199. 200. 201. 202. 203. 204.
205. 206. 207. 208. 209. 210.
211. 212. 213. 214. 215. 216.
217. 218. 219. 220. 221. 222.
224. 225. 226. 227. 228. 229.
241. 243. 249. 250. 253. 254.
255. 259. 277. 278. 281. 284.
285. 286. 290. 291. 297. 299.
303. 307. 311. 362. 378. 389.
426. 431. 436.
Most, Helene, Frau 209. 213.
Most, Pauline 194.
Mozetti, Josef 477.
Mrna, Arnold 310. 473.
Mroczkowski 10.
Mück, Kari 290. 472.
\ Bundesanwalt 153. 159.
295. 298. 306. 308.
309.
' Bundesrat 352.
Muravieff 12.
Myrial, Alexander 118.
Müller,}
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488
Personenregister.
Naglia, Gaetano 150.
Nakaschidze, Viktor 165. 476.
Nakaschidze, Eveline, Frau 165.
Nau, Heinrich, Tischler 281.
Navazza, Staatsanwalt 183.
Nerrlich, Paul 15.
Netschajeff, Serge 37. 38. 39.
40. 41. 42. 43. 44. 45. 46. 47.
48. 49. 50. 51. 52. 53. 88. 223.
Nettlau, M., Dr. 10. 12. 16. 20.
23. 33. 53. 93. 111. 112. 215.
Netzold, Max 313. 475.
Neve, Johann, Schreiner 203.
221. 290. 291. 304. 317. 472.
Nicasi 358.
Nicolay 326.
Nicollet, Albert 152. 154. 156.
157. 158. 159. 160. 161. 162.
Nieuwenhuis, D. 117. 324. 326.
Nikitscher, Schreiner 304. 473.
Nikolai 14. 16.
Nobiling 98. 99. 100. 101. 131.
201. 227. 276. 436.
Nonnemann, Wilhelm 322. 474.
Novotny 304. 473.
Nuska, Franz 151. 473.
Obolenska, Fürstin 44.
Oelsnitz, Alexander 48.
Oettinger 269.
Ogareff, russischer Emigrant 44.
Ogarjow, Nik., russischer Schrift-
steller und Emigrant 5. 17. 18.
Oglesby, Gouverneur 212.
Olgiati, Bundesrichter 130. 134.
156.
Oliva, Alfonso 477.
Ondra 279.
Onofri, Paolo 475.
Orleans, Herzog von 355.
Orsini 99. 101. 133. 134. 397.
Osenbrüggen 77.
O'Squarr 95.
Ottenfels, v., österreichisch-unga-
rischer Gesandter 266.
Otter, Arnold 271.
Otter, Viktor 151. 224. 256. 271.
307.
Ottina, Giovanni 474.
Ozeroff, Woldemar 48.
Pacini, Isaia 476.
Padlewski 427.
Paggi, Peter 72. 73.
Paillette, Paul 119.
Palix, Frau 18.
Pallas 404.
Panciroli, Josef 477.
Panella 370.
Panizza, Attilio, Bildhauer 322.
477.
Pannwitz, Max 74.
Papis, Unternehmer 358.
Parricida 52.- 426.
Parsons 163. 394.
Pasguero 337. 395.
Passanante, Giovanni 101. 102.
133. 276. 328. 336. 397. 436.
Pauwels 427.
Pawlowitsch, P. 322. 323. 324.
325. 327.
Pedeux, Jules 477.
Pedrazzini, Advokat 398.
Peduzzi 346. 347. 348. 349. 350.
352. 353. 476.
Pelloux 377.
Perowskaya, Sophie 86. 107. 276.
Perrare, Antoine 86. 150. 151.
Perron 43. 56.
I Peters, Schuster 296.
I Petersen, J. 224. 473.
1 Petraroya, Fran^ois, Schneider
i 163. 337. 474.
I Peukert 288. 304. 317.
, Pfau 224. 279.
Pfeifer 197.
Pfenninger, Zürcher Regierungs-
rat 50. 51.
Philippeo, Max 473.
Pictet, G., Nationalrat 126.
Pierconti, Alfredo 478.
Pillichody 420.
Pindy, Louis, Kommuneflücht-
ling 81. 95. 96. 132. 137. 140.
152. 164. 187.
Pisi, Adolf 477.
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Personenregister.
489
Pittet, Louis 72.
Pottier, Eugene 118. 119.
Pouget, Redakteur 433.
Prasgurera (Pasguerro) 337.
Prinetti, italienischer Minister
des Äufsern 408. 410. 411.
Prinz von Neapel 155.
Prokofiew, 473.
Proudhon 15. 106. 191. 202. 261.
Püschel, August, Schreiner 313.
474.
Pyat, Felix 134.
Radaelli, Luigi 475.
Radi, Adolf 477.
Rally, Zemphiri 47. 48.
Ranvier 61.
Rastorfer, Schuhmacher 224.
Rathmann 322.
Ravachol 164. 363. 366. 397.
424. 437.
Ravaglia, Gugliemo 477.
Ravina, Laurent 477.
Rayomond, C^sar 87.
Raza, Angelo 475,
Razoua 140.
Reano, Antoine 339. 475.
Reber, Arzt 72. 73.
Reclus, Elie 77.
Reclus, Elis^e 10. 21. 43. 77. 82.
90. 93. 104. 108. 109. HO. 111.
117. 118. 141. 142. 145. 146.
148. 150. 151. 152. 389.
Regamey 87.
Rehcorb, G. 142.
Reichel, Adolf 12. 15. 16. 20. 45.
Reiche!, Alexander, Professor 23.
Reichel, Marie, Frau 20.
Reichesberg, Professor 48.
Reinsdorf 108. 137. 163. 189.
214. 218. 219. 223. 249. 250.
251. 252. 253. 254. 255. 256.
257. 258. 259. 260. 261. 262.
263. 283. 284. 285. 427. 436.
Remlinger, Julius 473.
Rey, Aristide 10. 43.
Richard, Albert 10. 34.
Richepin, Jean 118. 119.
Richiero, Cesare 478.
Richter 22. 95. 125.
Rieder 23.
Ries, John 110. 474.
Riesen, Polizeidiener 72.
Rieser, Uhrmacher 158.
Righetti, Emil 477.
Rigoli, Giovanni 474:
Rinke, Otto 72. 73. 252.
Riva, Alfred 477.
Rizieri, Louis 477.
Robelin, Desir^ 477.
Robin 43.
Roedel, Kari Adolf 165.
Roguin, Bundesrichter 130. 156.
Romanoni, Irene 474.
Romboli, Ugo 477.
Romlinger 270.
Rondani 349.
Roosevelt , nordamerikanischer
Präsident 208. 213. 466.
Rössel, Georges 131.
Rossi 474.
Rossi, Michel 477.
Roth, Polizeidiener 72.
Rothschild, v., Baronin 354.
Rouge, M. 112.
Rovigo, Hiskio, Fabrikant 163.
337. 474.
Ruchonnet, Bundesrat 300. 309.
Rüttimann 188-
Ruffy, Bundesrat 426. 427. 429.
430. 431.
Rüge, Arnold 13. 14. 15.
Rüge, Ludwig 14.
Rumpf, Dr., Polizeirat 108. 150.
279. 280. 281. 282. 283. 284.
285. 302. 309.
Rupsch, Reinhold 259. 261. 262.
Ryakow 84. 85.
Sadier, Alexander 150.
Salis, V., Professor 89. 164. 289.
311. 312. 338.
Salvi d* Angelo 358.
Salzmann, Journalist 251.
Samaja, Nino 380.
Sannisch 229.
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490
Personenregister.
Santoro, Raphael 477.
Sarcinelli, Primo 479.
Sarli, Antonio 477.
Saulnier, Marcel 118.
Schaak , Michael , Polizeihaupt-
mann 163.
Schäftner 197.
Schafhauser 107.
Schaller, Dr. med. 256.
ScheiBzifs, Sophie 473.
Schenck, Adolf 206.
Schenk & Cie. 421.
[Bundespräsident 127.
291.
Bundesrat 292. 293.
297.
Scherrer, Dr., Advokat 382.
Scherrer-FüUemann, Nationalrat
431.
Schicchi, Paolo 338. 474.
Schiemann 11.
Schill, Karl 407.
Schira 305.
Schlag, Hugo 281.
Schmid, Zigarrenverkäufer 223.
Schmid, Willibald 313. 474.
Schmidt, Aktuar 196.
Schmidt 265. 267.
Schneider, Maler 221.
Schönfelder 197.
Schopen, Peter, stud. med. 310.
311. 473.
Schröder, Karl 221. 222 223.
311. 317. 318. 319. 320.
Schuepp, Fritz 322.
Schnitze, Moritz, Schriftsetzer
149 288. 289. 291. 297. 302.
307. 472.
Schultze, Paul 149. 152. 153.
297. 473.
Schwab, J. 317.
Schwab, Michael 312.
Schwarzenbach, Professor 123.
Schwelm 205. 220.
Schwitzgebel, Adhemar 20. 28.
57. 63. 78. 81. 93. 103. 111.
131. 132. 141. 152.
Seelhofer 381.
Seliwerstof f , russischer General
427.
Seregni, Cesare 475.
Serment, Charles 401.
Sernicoli, E. 328. 337. 338. 427.
Seubert 227.
Seuffert, Professor 344.
Shakespeare 133.
Silva, Giovanni 477.
Sil vestrelli , italienischer Ge-
sandter 407. 408. 409. 410.
411. 412. 413.
Simmen 23.
Simmerling, Ernst 474.
Simonin, Franz 72.
Singer, Reichstagsabgeordneter
318. 320. 321 322. 323.
Sisojeff, Alexis 474.
Sisternas, Paul 339. 475.
Smirnoff, Valerian 48. 50.
Smolensk 76.
Smyth, Richter 206. 207.
Soldati, Bundesrichter 382.
Solieri, Titus 336. 472.
Solowjeff 276.
Somazzi 190.
Sonvico, Carlo 477.
Sottaz 140.
Speiser, Nationalrat 427. 428.
Spencer, Herbert 133.
Speroni, Francesco 367. 415. 416.
417. 418. 478.
Spichiger, August 57. 81. 103.
131. 132. 137. 138.
Spiels, August 163. 394.
Spreafico, Guido 479.
Sprecher, Hermann, Nationalrat
126.
Spyri, Stadtschreiber 52.
Squarr, O. 95.
Stadler, Architekt 13.
Stagnoli, Antonio 477.
Stamm, Bundesrichter 382.
Steck, Fürsprecher 68.
Stegmann 78. 136.
Steinegger, Karl 178. 179. 180.
181. 182. 183. 184. 185. 419.
Stellmacher, Hermann 107. 108.
Digitized by
Google
Personenregister.
491
149. 151. 153. 160. 221. 222.
263. 264. 265. 266. 267. 268.
269. 271. 272. 273. 274. 275.
276. 277. 278. 279. 288. 289.
290. 291. 307. 317. 427. 433.
436.
Stellmacher, Frau 290.
Stemkowski, Adolf 47. 48. 50.
Stepicz, Peter 50.
Stepniak 92.
Stevens, siehe Neve.
Stieglitz, Franz 290. 472.
Stierli 307.
Stocchi, Vittorio 478.
Stockmar, Polizeidirektor 156.
160. 161.
Stoianoff, Peraskieff, stud. med.
163. 474.
Streuli, Dr., Oberrichter 51.
Struve, A. v., russischer Ge-
sandtschaftssekretär 13.
Sulima, russischer General 76.
Sztaray, Gräfin 353. 354. 355.
Tabacco, Sante 477.
Tailland, Henri 72.
.Tailor 211. 212.
Talandier, Alfred 43. 46.
Talleyrand 104.
Tarabola 389.
Tedeschi, Alberto 349. 415.
478.
Teil 49. 52. 88. 90. 132. 133.
• 426.
Terzahi, Charles HO.
Thiers 60.
Tiantoni, Ugo 475.
Töpper, Gustav 50.
Tonelli, Attilio 477.
Torquemada 99.
Treichler, Professor 12.
Trinquet 106.
Tröb 224.
Troppmann , Franz , Schneider
311. 312. 473.
Tschaadajew, russischer Schrift-
steller 15.
Tschaykowsky 92.
Tscherkesoff, W. 117. 118. 380.
390. 391.
Tschernischewsky 102.
Twieg, Fritz, genannt Mertzluft
474.
üspensky 38. 39.
Uttin, Nicklaus 78.
Vahlteich, Reichstagsabgeord-
neter 66. 137. 138.
Vaillant 397.
Varlin 54. 276.
Vendree, Paul 363.
Vergnanini 349.
Vessaz, A., Nationalrat 126.
Viktor Emanuel 337. 387. 396.
397. 399. 404. 411. 421.
Vincenzi, Pietro 479.
Vögeli, Professor 13.
Vogelsanger, Polizeidirektor 327.
Voges, Friedrich 72. 73. 187.
Vogt, Adolf 19. 20. 45.
Vogt, Emil 45.
Vogt, Gustav 4. 6. 10. 23. 45. 51.
Vogt, Kari 15. 126.
Vogt, Lina, Frau 11.
Wackenreuter, Jakob, Schneider
296.
Wagenbrett, Hermann 279.
Walter 337. 397. 398.
Waroffski, Wladimir 290. 472.
Wattenwyl, v., Regierungsstatt-
halter 71.
Weber, Buchbinder 194. 196.
Weber, Leo, Bundesrichter 382.
Wehrli 307.
Weil, Lucien, Sensal 163. 474.
Weifs, Kari, Spengler 289. 472.
Weitling 1. 12. 13. 14.
Wenker 140.
Werdt, V., Polizeiinspektor 71.
Werner, Emil, Schriftsetzer 72.
73. 146.
Werner, Wilhelm 319. 321. 322.
323. 327.
Weyler, Louis 479.
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492
Personenregister.
Wichers von Gogh 322. 474.
Wilhelm, Kaiser 259.
Wilhelm, Georg 50. 188.
Wilquet, Bapist 313. 475.
Wirz, Martha, Frau 156- 157.
159.
Wirz, Ständerat 426.
Wöhrle, Alois 151.
Wolecka 304.
Wolf, Wilhelm 478.
Wolkenreuter, Jakob 473.
Wolkowitsch, Wladimir 473.
Wolkwitz, Hutmacher 217.
Wübbeler, Joh. Lirich, Schreiner
311. 318. 473.
Yvetot, Georges 172. 173. 177.
Zadeck 228.
Zahradniczeck 296. 473.
Zalewski 50.
Zanella, Paolo 478.
Zanotta, Luigi 474.
Zavattero, Domenico 369. 370.
378 418. 477,
Zemp, Bundespräsident 407.
Zenker, E. V. 1. 37. 433.
Zickbauer - Müchinger, Korb-
macher 29.0. 472.
Ziegler, Stadtschreiber 51.
Zoffoli, Federico 479.
Zschokke 431.
Zürcher, Professor 367. 416. 435.
Zurbuchen, Fritz 72. 73.
Pierersche Hofbuchdruckerei Stephan Geibel b Co. in Altenburg.
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, 194384
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